umwelt-online: LAGA Elektro-Altgeräte-RL (3)
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2.4.4 Entsorgungsoptionen

  1. Einsatz in der Bildröhrenproduktion
    In der Schirmglasproduktion können nach Ansicht der Bildröhrenhersteller aufgrund der hohen chemisch-physikalischen Anforderungen an Schirmglas keine Altglasscherben eingesetzt werden.
    Bei der Herstellung von Konusglas ist dagegen der Einsatz von aufbereitetem Alt-Konusglas sowie im beschränkten Maße auch von Mischglas möglich. Dies stellt allerdings hohe Anforderungen an die Aufbereitungsqualität der Altglasscherben. Nur wenige Aufbereitungsanlagen sind, geeignet, die Produktforderungen an das Altglas sicherzustellen. Die Bildröhrenglashersteller wollen künftig größere Mengen an Altglas einsetzen.
  2. Einsatz in der NE-Metallurgie
    In der NE-Metallurgie kann grundsätzlich Bildschirmglas aufgrund seines Gehaltes an Siliziumdioxid als schlackebildendes Material (Ersatz von Sand) eingesetzt werden. Die mögliche Einsatzmenge ist jedoch durch verfahrenstechnische und produktbezogene Anforderungen begrenzt. In den Bleihütten der Bundesrepublik Deutschland wird eine Verarbeitungskapazität für Konusglas von max. 1000 t/a geschätzt.
    Im Bereich der deutschen Sekundärkupferhütten (Elektroofen) ist derzeit eine Verwertungskapazität von maximal 5000 t/a vorhanden. Die aufwendige Trennung von Konus- und Schirmglas ist hierfür nicht zwingend erforderlich, so dass die belüfteten Bildröhren als Ganzes eingesetzt werden können.
  3. Einsatz in der Behälterglasindustrie
    Bildröhrenglas sowie Bleikristallglas ist in der Vergangenheit in der Behälterglasindustrie zum Teil gezielt eingesetzt worden. Darüber hinaus gelangte Blei über Reste von Bleikapseln in den Altglasscherbenkreislauf. Dies hat europaweit zu einer Anreicherung von Blei im Behälterglas geführt.
    In der EU-Verpackungsrichtlinie ist in Artikel 11 eine zeitlich gestufte Begrenzung der Gehalte an bestimmten Schwermetallen (Summe: Cadmium, Chrom, Quecksilber, Blei) für Verpackungen festgelegt worden. Die sichere Einhaltung des derzeit gültigen Grenzwertes von 250 ppm bereitet u. a. in Deutschland Probleme. Die Behälterglasindustrie hat eine Freistellung von dem ab 30. Juni 2001 geltenden Grenzwert von 100 ppm beantragt.
    Vor diesem Hintergrund muss jede weitere zusätzliche Belastung des Behälterglas-Wertstoffkreislaufes durch Schwermetalle (u. a. aus Bildröhrenglas) vermieden werden. Die deutsche Behälterglasindustrie lehnt den weiteren Einsatz von Bildschirmglas strikt ab und prüft verstärkt den Bleigehalt von Altglasscherben, um auch das ungewollte Einschleusen von u. a. Bildröhrenglasscherben in den Behälterglas-Wertstoffkreislauf zu unterbinden.
  4. Einsatz in der Flachglasindustrie
    Die Flachglasindustrie, die ebenfalls häufig als Verwerter für Bildröhrenglas genannt wird, setzt nach eigenen Angaben kein Bildröhrenglas ein und schließt auch zukünftig die Verwertung z.B. von Schirmglas aus.
    Die im Bildröhrenglas enthaltenen Komponenten Blei, Barium und Strontium bereiten produktionstechnische Probleme. Ferner gibt es rechtliche Bestrebungen in der EU und in den USA, die Verwendung von Schwermetallen im Bereich des Automobilsektors zu minimieren.
  5. Einsatz in der Mineralfaserindustrie
    Der Einsatz von Bildröhrenglas in der Mineralfaserproduktion (Glas-, Steinwolle) wird von der Mineralfaserindustrie wegen des hohen Bleigehaltes ausgeschlossen. Sollte dennoch Bildröhrenglas in der Mineralfaserproduktion eingesetzt werden (vermischtes Konus- und Schirmglas oder nur Konusglas), so ist dies als Beseitigung im Hauptzweck einzustufen. Derzeit erprobt die Mineralfaserindustrie den Einsatz von reinem Schirmglas.
  6. Einsatz in der Textilglasfaserproduktion
    Nach Untersuchungen der Technischen Universität Ilmenau eignet sich Bildröhrenglas zur Herstellung strahlenabsorbierender Textilgewebe.
    Es ist geplant, die technischen Möglichkeiten in Zusammenarbeit mit einem Altglasaufbereiter und einem Glasfaserhersteller zu untersuchen.
  7. Einsatz in der keramischen Industrie
    "Keramische Werkstoffe" sind eine Sammelbezeichnung für mehr oder weniger schwer schmelzbare aus tonmineralischen Rohstoffen hergestellte technische Erzeugnisse. Ein Unternehmen in den Niederlanden verwendet Mischglas zur Herstellung von Kacheln und ersetzt damit das als Flussmittel eingesetzte Feldspat. Ein deutsches Unternehmen setzt Schleifschlämme aus der Bildröhrenglas- und Bleiglasproduktion zur Herstellung von Ziegelsteinen ein.
    Die Verwendung von Konusglas oder Mischglas zur Herstellung keramischer Produkte ist insbesondere wegen des hohen Bleieintrages stark umstritten. Sie führt zu einer diffusen Schadstoffverteilung von Blei in normalerweise nur gering mit Blei belasteten keramischen Produkten. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass insbesondere bei der späteren Entsorgung der Keramikwerkstoffe größere Umweltbelastungen entstehen, als dies bei der Herstellung der Produkte aus primären Rohstoffen der Fall wäre. Im Übrigen kommt dem bleihaltigen Bildröhrenglas für die Ausprägung der materialspezifischen Eigenschaften der Keramikerzeugnisse keine Bedeutung zu. Aus diesem Grund ist der Einsatz von Konus- oder Mischglas in diesem Bereich als Beseitigung im Hauptzweck einzustufen.
    Anmerkung: Vergleiche Hess. VGH, Bv 2. März 1999, Az: VIII TZ 197/98.
  8. Einsatz als Strahlmittel
    Der Einsatz von Glas als Strahlmittel wird aus Vorsorgegesichtspunkten (u. a. auch Arbeitsschutz) nicht befürwortet. Gemäß DIN 8201 Teil 7 muss der Massengehalt an SiO2 in Strahlmitteln mindestens 65 % betragen. Gegen eine Verwendung von Konusglas (ca. 54 %) und teilweise auch von Schirmglas (ca. 60 %) spricht allein schon der relativ geringe SiO2-Gehalt. Im Übrigen spricht auch die Freisetzung von aus in Bildröhrenglas enthaltenen Schadstoffen beim Entstrahlen (u. a. gebunden an Feinstäube) gegen den Einsatz als Strahlmittel.
  9. Einsatz in der Baustoffindustrie
    Grundsätzlich sind für die Verwertung von mineralischen Abfällen die Z2-Werte der LAGA-Richtlinie " Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen" sowie die mit Rundschreiben vom 9. September 1995 vom Bundesministerium für Verkehr veröffentlichten "Technischen Lieferbedingungen für Recycling-Baustoffe in Tragschichten ohne Bindemittel" (Ausgabe 1995), zu beachten. Die Untersuchungen von Mischglasfraktionen belegen, dass bei entsprechender Körnung Eluatwerte entstehen können, die über die Z2-Werte der LAGA-Richtlinie "Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen" hinausgehen. Aufgrund seines hohen Bleianteils von z. T. über 200.000 mg/kg sind demnach weder die Mischglasfraktion noch Konusglas für den eingeschränkten Einsatz nach Z2 als mineralischer Baustoff geeignet. Die Eignung von reinem Schirmglas ist im Einzelfall zu prüfen, hierbei sind die im Glas enthaltenen Komponenten Barium und Antimon besonders zu beachten.
  10. Einsatz als Bergversatzmittel
    Grundsätzlich kommen Gläser aufgrund ihrer mineralischen Struktur als Material für den Bergversatz in Betracht, wenn das Bergwerk eine entsprechende Zulassung besitzt. Der Einsatz von gereinigten Schirmgläsern als Versatzmaterial dürfte demnach in aller Regel möglich sein. In den von der LAGA erarbeiteten Abgrenzungskriterien für die stoffliche Verwertung von Abfällen in bergbaulichen Hohlräumen auf die Abfallwirtschaft" sind diese Gläser in der relevanten Orientierungsliste jedoch nicht enthalten.
    Grundsätzlich anders können sich die Rahmenbedingungen bei stark bleihaltigen Konus- und Mischfraktionen aus Schirmglas gestalten (Einzelfallprüfung). Aufgrund des hohen Bleigehaltes sollten Konusglas und Halsglas nicht im Bergversatz verwendet werden.

2.4.5 Fazit:

Sowohl für die bleihaltigen Glassorten (Konus-, Halsglas, Glasfritte) als auch für das bariumhaltige Schirmglas bestehen derzeit mengenmäßig keine ausreichenden Optionen für eine hochwertige Verwertung. Die in die Bildröhrenglasproduktion zurückgeführten Mengen sind noch sehr gering. Die Aufnahmekapazitäten werden aber voraussichtlich in den nächsten Jahren deutlich ausgebaut.

Bei einer Verwertungsmaßnahme außerhalb der Bildröhrenglasproduktion ist eine diffuse Verteilung von Schwermetallen in Produkten bzw. eine Kontamination von normalerweise schwermetallfreien Produkten durch Bildröhrenglas zu vermeiden, weil eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit sowohl bei der Verwendung des Produktes (Verwendungsrisiko) als auch bei der Entsorgung der Produkte nach Abschluss der Verwendung (Entsorgungsrisiko) grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden kann.

Die Schadlosigkeit einer Verwertungsmaßnahme gemäß § 4 Abs. 3 KrW-/AbfG setzt u. a. voraus, dass die mit der Zugabe von Bildröhrenglas in ein Produkt eingebrachten Schwermetalle bei der späteren Entsorgung zu keinen größeren Umweltbelastungen führen, als dies bei der Herstellung des Produktes aus primären Rohstoffen der Fall wäre.

Eine diffuse Verteilung von Schwermetallen in Produkten bzw. eine Kontamination von normalerweise schwermetallfreien Produkten ist zu vermeiden. Dieses kann im Ergebnis dazu führen, dass bestimmte auf dem Markt angebotene Entsorgungsoptionen nicht genutzt werden können. Dessen ungeachtet ergibt sich bezüglich der Hochwertigkeit nach § 4 Abs. 3 KrW-/AbfG folgende Priorität:

1. Priorität: - Rückführung von Schirm- und/oder Konusglas in die Konusglasproduktion.
2. Priorität: - Einsatz von Mischglas oder unzerlegten, aber entlüfteten Bildröhren in der NE-Metallurgie.
- Einsatz von Schirmglas in der Mineralfaserindustrie
- Einsatz von Konusglas oder Mischglas zur Herstellung strahlenabsorbierender Glasprodukte (u. a. Glasfasern)
- Einsatz von gereinigtem Schirmglas als Bergversatzmaterial
- Verwendung von gereinigtem Schirmglas in Bauprodukten (Einzelfallprüfung)

Soweit die anfallenden Bildschirmglasmengen nicht in den vorgenannten Verwertungsverfahren eingesetzt werden können, sollten die anfallenden Bildröhrengläser sicher auf Deponien abgelagert werden. Es sollen nur gereinigte Schirmgläser abgelagert werden.

2.5 Leiterplatten 8

Jährliche Abfallmenge: ca. 30.000 bis 45.000 t. Leiterplatten bestehen bis zur Hälfte aus inerten mineralischen Materialien (Glas, Keramik u. a.). Die andere Hälfte teilt sich im Wesentlichen auf Kunststoffe und Metalle, wobei Kupfer und Eisen die Hauptkomponenten sind. Man unterscheidet:

  1. Leiterplattenbasismaterial
  2. Bauteile
    Ad 1) Für die meisten Basismaterialien wird die Reaktivkomponente Tetrabrombisphenol A (TBBA) als Flammschutzmittel verwandt.
    Ad 2) Untersuchungsergebnisse zeigen, dass sich die Elemente Blei und Brom im Wesentlichen in der Leiterplatte und die Elemente Silber, Eisen, Nickel, Chrom in den Bauteilen konzentrieren. Kupfer ist zu etwa gleichen Teilen in der Bestückung und im Leiterplatten-Basismaterial verteilt.

2.5.1 Verwertungsoptionen

In Abhängigkeit von der gewählten Verwertungskette kommen grundsätzlich drei Entstückungs-Optionen in Betracht:

  1. Mindestentstückung
    Von der Leiterplatte werden ausschließlich schadstoffhaltige Bauteile entnommen. Vorrangig werden quecksilberhaltige Bauteile, Batterien, Akkus und PCB-haltige Kondensatoren entfernt. Die entfrachteten Leiterplatten werden entweder einer mechanischen Aufbereitung und/oder einem Hüttenprozess zugeführt. Quecksilberhaltige Bauteile werden der Verwertung zugeführt, PCB-haltige Bauteile werden als besonders überwachungsbedürftiger Abfall beseitigt.
  2. Teilentstückung
    Neben der Entfernung von schadstoffhaltigen Bauteilen werden Funktionsteile für den Wiedereinsatz gewonnen. Vorrangig handelt es sich hier um neuere Prozessoren, E-PROMS und Speicherbausteine. Die teilentstückten Leiterplatten werden weiterverarbeitet wie unter 1. beschrieben.
  3. Vollentstückung
    Alle Bauteile werden vom Leiterplattengrundmaterial getrennt. Zur Ablösung der Bauteile kommen mechanische und thermische Verfahren in Frage. Die abgetrennten Bauteile werden anschließend mit mechanischen Verfahren sortiert. Ziel dabei ist es, Schadstoffe und Wertstoffe verschiedener Art (z.B. tantalhaltige Bauteile und edelmetallhaltige Bauteile) in Fraktionen anzureichern. Die bauteilfreien Leiterplatten können, wie unter lt. a. beschrieben, weiterverarbeitet werden.
    Es ist davon auszugehen, dass in dem metallfreien Kunststoff/Glasfasergemisch bromierte Flammhemmer enthalten sind. Eine werkstoffliche Verwertung ist ausschließlich für den Wiedereinsatz von Leiterplatten in solchen Staaten zulässig, in denen ebenfalls noch bromierte Flammhemmer eingesetzt werden dürfen und hierfür die entsprechenden genehmigungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen gegeben sind. Soweit diese Voraussetzungen nicht vorliegen, sind die verbleibenden Kunststofffraktionen ausschließlich einer rohstofflichen oder energetischen Verwertung oder thermischen Beseitigung zuzuführen.

2.6 Kunststoffe 9

Jährlich werden mehr als 400.000 t Kunststoffe im Elektro- und Elektronikbereich eingesetzt. Viele davon sind mit Flammschutzmitteln ausgerüstet, die sich mangels verlässlicher Schnellerkennungsmethoden nur sehr aufwendig von den unbehandelten Kunststoffen unterscheiden lassen. Seit 1987 werden in der Bundesrepublik Deutschland keine PBDE-haltigen Flammschutzmittel mehr eingesetzt. Allerdings muss davon ausgegangen werden, dass neben den Altgeräten von vor 1987 besonders Importgeräte und importierte Bauteile nach wie vor PBDE enthalten und auch in Zukunft enthalten können.

PBDE können in besonderer Weise bei thermischer Belastung, z.B. im Brandfall oder bei Umschmelzprozessen (Recycling) hochtoxische Dioxine und Furane bilden. Für die Verwertung von Altkunststoffen aus dem Elektro- und Elektronikbereich -kommen entsprechend dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz grundsätzlich folgende Verfahren in Betracht:

2.6.1 Werkstoffliche Verwertung:

2.6.1.1 Kunststoffe aus dem Elektro- und dem Elektronikbereich können uneingeschränkt werkstofflich verwertet werden, wenn sie frei von halogenhaltigen Flammschutzmitteln, insbesondere von PBDE und Antimontrioxid sind. Dies ist durch entsprechende Messungen oder verbindliche Angaben der Gerätehersteller zu dokumentieren.

2.6.1.2 Kunststoffe mit halogenhaltigen Flammschutzmitteln (ausgenommen PBDE und PBB), die nach wie vor bei der Neuherstellung von Elektrogeräten zum Einsatz kommen, können werkstofflich verwertet werden, wenn eine Rückführung dieser Kunststoffe in den Elektrobereich (closed-Loop) gewährleistet ist.

2.6.1.3 Für Kunststoffe, bei denen PBDE- oder PBB-haltige Flammschutzmittel nicht ausgeschlossen werden können, ist eine werkstoffliche Verwertung nicht zulässig.

2.6.2 Andere Verwertungstechnologien (rohstoffliche/energetische Verfahren)

Die grundsätzliche Eignung eines Verfahrens sowie der Vorrang bestimmter Verfahrensarten ist auf der Basis der Anforderungen der § § 5 und 6 des KrW-/AbfG zu prüfen.

2.6.2.1 Anlagen für die rohstoffliche Verwertung sind z.B. die Hydrierung, die Hochdruckvergasung, Pyrolyse und der Hochofen. Die Eignung dieser Verfahren für Kunststoffe aus dem E-Schrott muss im Einzelfall noch geklärt werden.

2.6.2.2 Für die energetische Verwertung kommen grundsätzlich in Betracht:

2.6.2.3 Entscheidendes Prüfkriterium für die Eignung rohstofflicher und energetischer Verfahren für die Entsorgung flammgeschützter Kunststoffe aus dem Elektro- und Elektronikbereich ist die Frage, ob eine Zerstörung der bromorganischen Verbindungen sichergestellt ist. Sofern dies nicht gewährleistet werden kann, ist die gemischte Kunststofffraktion geeigneten Anlagen zur thermischen Verwertung zuzuführen.


.

Bauteile und Materialien Anhang II
EAG-Richtlinie

Entsprechend ihrem Schadstoffpotential sind die nachstehend aufgeführten Bauteile und Stoffe, die bei der Demontage von Elektro- und Elektronik-Altgeräten anfallen, einem EAK-Schlüssel zugeordnet.

Abfall Vorkommen in Elektro- Schrott
(Beispiele)
Entsor-
gungs-
hinweis
nach
TA Abfall 10
EAK-
Schlüssel
Überwa-
chungs-
bedürf-
tigkeit 11
OECD-
Code 12
Mindest-
behandlung,
Verwertungsweg
Bemerkung
1 Hg-Batterien
s. Batteriever-
ordnung
vom 27.03.1998 (BGBl. I S. 658)
Uhren, Wecker, Taschenrechner, Hörgeräte, Spielzeug, Foto 1) UTD
2) SAD
160603 büA gelb AA 180 zerstörungsfreier, vollständiger Ausbau; Getrennterfassung:
Hg-Destillation
Mechanische Trennverfahren werden am Markt angeboten; Aufbereitungstechnik in Deutschland vorhanden
2 Lithiumbatterien s. Batteriever-
ordnung
vom 27.03.1998 (BGBl. I S. 658)
Mobilfunk, Foto, Video 1) SAD
2) UTD
160605
160604
gelb [ AA 180] vollständige Entladung Batterien nicht öffnen, heftige Reaktion mit Wasser; Aufbereitungsverfahen in Entwicklung
3 Nickel- Cadmium- Akkus
s. Batteriever-
ordnung
vom 27.03.1998 (BGBl. I S. 658)
Mobilfunk, netzunabhängige elektr. Werkzeuge u. Haushaltsgeräte, Camcorder, Walkman, Taschenlampen, Trockenrasierer, Blitzgeräte 1) UTD
2) SAD
160602 büA gelb
AA 180
Vakuum- thermisches Verfahren; Haubenofen Trennung von anderen Batterietypen erforderlich; Aufbereitungs-
technik in Deutschland vorhanden
4 Blei-Akkus
s. Batteriever-
ordnung
vom 27.03.1998 (BGBl. I S. 658)
wartungsfreie, verschlossene Gerätebatterien; stationäre Notstrom-
versorgung
160601 büA gelb
AA 170
Abgabe an Bleihütten
5 Trocken-
batterien
s. Batteriever-
ordnung
vom 27.03.1998 (BGBl. I S. 658)
Walkman, Wecker, Kofferradio, Uhren, Taschenlampen, Spielzeug 1) SAD
2) UTD
160604 gelb [ AA 180] Aussortieren anderer Batterietypen verschiedene Aufbereitungs-
verfahren in Entwicklung
6 Hg-Schalter Dampfbügeleisen, Kaffeemaschinen, Warmwassergeräte 1) UTD
2) SAD
060404 büA gelb
AA 100
Hg-Destillation Aufbereitungs-
technik in Deutschland vorhanden
7 Hg-haltige Bauteile Hg-Dampflampen 1) UTD
2) SAD
060404 büA gelb
AA 100
Kapp-Trennverfahren, Schredderverfahren,
Hg-Destillation
Aufbereitungs-
anlagen in Deutschland vorhanden;
sorgsamer Transport
8 Elektrolyt aus Batterien und Akkus z.B. Schwefelsäure 1) CPB 160606
060101
büA gelb
AB 110
(basisch)
AD 110
(sauer)
Aufarbeitung zur stofflichen Verwertung; Neutralisation
9 Ammoniak Absorber-
kühlgeräte
1) SAV
2) CPB
060203 büA gelb
AB 110
verlustfreier Abzug der NH3-Lösung (ggf. chromathaltig); NH3-Rückgewinnung ggf. zur NOx- Reduzierung bei der Abgasreinigung einsetzbar
10 PCB-haltige Kondensatoren s. PCB-AbfallV vom 26.06.2000 (BGBl. I S. 932) Leuchtstoff-
lampen, Dunstabzugs-
hauben, Waschmaschinen, Geschirrspül-
automaten etc.
1) UTD
2) SAV
160201 büA rot 13
[ RA 010]
keine Aufarbeitung vollständiger Ausbau erforderlich
11 Leuchtdioden (LED/ arsenhaltig) Bauteil auf Leiterplatten und in elektronischen Geräten 1) SAD
2) UTD
060403 büA gelb
[ AA 090]
zerstörungsfreier Ausbau; keine gesonderten Verwertungs-
verfahren bekannt
12 Leuchtstoffe aus Bildschirmen (Monitor, Fernseher) Bildschirmröhren 1) SAD
2) UTD
060405
170199
D1
büA zerstörungsfreier Ausbau; kein Aufarbeitungs-
verfahren bekannt
Schlüssel umfasst sowohl die bei der Behandlung anfallenden trockenen als auch die nassen, schlammigen Rückstände
13 Asbest Bügeleisen, Toaster, Haartrockner, Nachtspeicheröfen 160204
(Geräte mit Asbest)
rot
RB 010
14 Künstliche Mineralfasern Isoliermaterial 170602
170699
D1
büA grün
GE 020
GF 030
rot 14
RB 020
15 Glas mit schädlichen Verunreinigungen Bildschirmglas (Monitor, Fernseher) 170299
D1
büA gelb
[ AB 040]
Getrennte Erfassung und Entsorgung vom Hausmüll
1 Vorbehandlung:
- Trennung von Bildschirm- und Konusglas,
- direktes Schreddern (ohne Trennung der Glassorten),
2. anschließend trockene oder nasse Entfernung der Leuchtstoffe
(Qualität der verschiedenen Aufbereitungs-
verfahren ist sehr unterschiedlich)
siehe Anhang zu Bildschirmglas
16 Glasabfälle, Altglas Haushaltsgroßgeräte 170202 grün
GE 010
Musterverwaltungs-
vorschrift des LAI zur Vermeidung und Verwertung von Reststoffen nach § 5 (1) Nr. 3 BImSchG bei Anlagen nach Nr. 2.8 des Anhangs zur 4. BImschV
Hinweis: Borathaltige Gläser (z.B. Cerankochplatten) sind aufgrund des deutlich höheren Schmelzpunktes strikt von der Flach- und Hohlglasverwertung zu trennen (große verfahrenstechnische Probleme) Gereinigte Schirmgläser ohne Hals
17 Eisenschrott 170405 grün
GA 090
Verwertung in entspr. Metallhütte
18 Aluminium-
abfälle
170402 grün
GA 140
Verwertung in entspr. Metallhütten
19 sonstige NE- metallhaltige Abfälle ohne Al und Mg 170401
170407
grün
GA 120
Verwertung in entspr. Metallhütten
20 Kältemittel aus Kühlgeräten (R12) Kältegeräte 1) SAV 140401
140501
büA
büA
gelb
AC 150
vollständige Entnahme der FCKW aus dem Kühlkreislauf Verweis auf UBA-Empfehlung
21 Isolations-
schäume (PU), FCKW-haltig (R11)
Kältegeräte 1) SAV 170699
D1
büA - Entnahme des Kältemittels
- Poren-, Matrixentgasung
- Ordnungsgemäße und schadlose Beseitigung des FCKW
Das Entweichen von FCKW in die Atmosphäre ist auszuschließen (gilt insbesondere während des Transportes und der Demontage) Nachvollziehbare Verbleibskontrolle für das FCKW (Mengennachweis) Verweis auf UBA-Leitfaden - für entgaste PUR-Schäume mit einer restlichen Konzentration < 0,5 Gew.-% gilt EAK-Schlüssel 170602
22 PCB-freies Öl Getriebe-, Maschinenöl, Transforma-
torenöl s. Altölverordnung vom 27.03.1998 (BGBl. I S. 658)
1) SAV 130201
130203
130305
130302
büA
büA
gelb
AC 030
gelb
AC 050
Altölaufbereitung, energetische Verwertung
23 PCB-belastetes Öl s. PCB-AbfallV vom 26.06.2000 (BGBl. I S. 932) Radiatoren, Transformatoren, Hydrauliköle 1) SAV 130201
130301
130101
büA
büA
bü1
rot 15
[ RA 010]
thermische Behandlung Regelungen der ChemVerbotsV sind zu beachten
24 Mischkunst-
stoffe
160207
170299
D1
170203
büA grün GH 010
grün GH 010
(gelb 16)
sofern nicht werkstofflich verwertbar (z.B. wegen Gehalt an Flammschutzmitteln) einer rohstofflichen oder energetischen Nutzung zuführen Kunststoffe mit Flammschutzmittel sind als büA anzusehen
25 Kunststoffe sortenrein 170203
170299
D1
(>50 mg PCB/kg)
170408
(<50 mg PCB/kg)
grün
GH 010
grün
GH 011
grün
GH 012
grün
GH 013
grün
GH 014
grün
GH 015
Aufbereitung mit dem Ziel der stofflichen Verwertung Bei cadmiumhaltigen Kunststoffen ist die ChemverbotsV, Anhang, Abschnitt zu beachten D1-Schlüssel für Kunststoffe mit schädlichen Verunreinigungen, z.B. behandelte Kunststoffgehäuse
26 Kabelabfalle 170408
170299
D1
grün
GC 020
trockenme-
chanische Aufbereitung, Trennung in Metall und Kunststoff, anschließend stoffliche bzw. energetische Verwertung
Die stoffliche Verwertung PCB-haltiger Kabelummante-
lungen ist nicht zulässig.
D1 -Schlüssel für Kabelabfälle, die mit flammschutz-
hemmenden Mitteln behandelt sind.
27 Schredder-
leichtfraktion und Filterstäube aus Schreddern
1) SAV
2) SAD
HMD
Monodeponie
160208 üw gelb
[ AC 190]
zz. verschiedene Verfahren zur Konditionierung für die rohstoffliche oder energetische Verwertung in Entwicklung
28 Gewerbeabfälle, nicht verwertbarer Abfall Gemische aus der Demontage 200301 üw gelb
[ AD 160]
thermische Behandlung, Deponie
29 Feste fett- und ölverschmutzte Betriebsmittel Wischtücher, Filtermaterialien, Ölbinder etc. 150299
D1
büA 17 Wischtücher können über Mietservice, der die Tücher liefert, abholt und reinigt, gemietet werden
30 Selentrommeln Kopierer, Faxgeräte 160205
080309
170407
gelb
AD 090
Aufbereitungsmöglichkeiten über Gerätehersteller ertragen
31 Leiterplatten elektronische Geräte 160202 grün
GC 010
grün
GC 020
rot, wenn PCB- Konden-
satoren enthalten sind RA 010
1 Teilentstückung
2. Mechanische Aufbereitung; Hüttenprozess
Es existieren Anlagen zur Vollentstückung; Anlagen zur Sortierung der demontierten Bauteile sind in Entwicklung
32 Holzabfälle Gehäuse von Radio, Fernseher, Plattenspieler etc. 1) HMV 150103
200107
170299
Dl
büA gelb
AC 170
stoffliche, energetische Verwertung; thermische Behandlung Empfehlungen der LAGA-AG Altholz berücksichtigen; Aufbereitungs-
verfahren für Pressspanhölzer in Deutschland vorhanden, z.B. Wiederverwendung von TV-Pressspan-
wänden als Pressspanplatten
33 Leuchtstoff-
lampen
1) SAD 060404
2001 21
büA gelb
AA 100
Kapp- Trennverfahren, Schredderverfahren
34 Toner Kopiergeräte, Fax, Laserdrucker 080309 gelb
AD 070
gelb
AD 090
Beim Ausbau der Kartuschen Staubentwicklung vermeiden; Resttoner energetisch verwerten, thermisch behandeln Am Markt werden Wiederbefüllungs- und Recyclingmöglichkeiten für Kartuschen aller Art angeboten.
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