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Elektro-Altgeräte, die entweder durch öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger oder in deren Auftrag vom Hausmüll getrennt eingesammelt werden, sind gemäß EAK-Verordnung dem Abfallschlüssel 20 (Siedlungsabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Abfälle aus Einrichtungen, einschließlich getrennt gesammelter Fraktionen) zuzuordnen. Kältegeräte, die außerhalb der öffentlichen Abfallentsorgung zurückgenommen werden, sind dem Abfallschlüssel 16 (Abfälle, die nicht anderswo im Katalog aufgeführt sind) zuzuordnen.
| Liste der Gefahrstoffe, die bei der Entsorgung von Elektro-Altgeräten frei werden können | Anhang III EAG-Richtlinie |
| Regelwerk | |
| Ammoniak | GefStoffV - Liste nach § 4a, TRGS 200, 201 402, 403, 514, 900, GGVS TG2 |
| Arsen und Arsenverbindungen | GefStoffV Anh. IV Nr. 3, ChemVerbotsV Anh. zu § 1 Abschnitt 10, TRGS 200, 201, 514 |
| Asbest | GefStoffV § 39, Anh. IV Nr. 1, ChemVerbotsV Anh. zu § 1 Abschnitt 2, TRGS 519, 102, 200, 402, 403, 560, 911 |
| Beryllium | TRGS 102, 200, 201, 402, 403, 514, 560, 910 |
| Blei und Bleiverbindungen | GefStoffV Anh. IV Nr. 6, Anh. III Nr. 2, ChemVerbotsV Anh. zu § 1 Abschnitt 8, TRGS 505, 200, 201, 402, 903 |
| Cadmium | GefStoffV Anh. III Nr. 3 (aufgehoben), Anh. IV Nr. 17, ChemVerbotsV Anh. zu § 1 Abschnitt 18 |
| Eisen(II)oxid u. Eisen(III)oxid | TRGS 402, 403 |
| FCKW/Halone | FCKW-Halon-VerbotsV |
| Formaldehyd | GefStoffV Anh. III Nr. 9 (aufgehoben), ChemVerbotsV Anh. zu § 1 Abschnitt 3, TRGS 522, 900, 905 |
| Kupfer(I)oxid | TRGS 200, 203 |
| Mineralfasern | GefStoffV Anh. V, TRGS 402, 521 |
| Mineralöl | GefStoffV Anh. IV Nr. 4, ChemVerbotsV Anh. zu § 1 Abschnitte 6 und 20, TRGS 102, 200, 201, 402, 403, 514, 900, 905, 910 |
| PCB | GefStoffV Anh. III Nr. 11 (aufgehoben), Anh. IV Nr. 14, ChemVerbotsV Anh. zu § 1 Abschnitt 13, TRGS 616, 200, 201, PCB-AbfallV vom 26.06.2000, BGBl. I S. 932 |
| Quecksilber u. Quecksilberverbindungen | GefStoffV Anh. IV Nr. 7, ChemVerbotsV Anh. zu § 1 Abschnitt 9, TRGS 200, 201, 402, 514, 900, 905 |
| Schwefelsäure | TRGS 200, 201, 402, 403 |
| Yttrium | TRGS 402, 403 |
| Verzeichnis der Technischen Richtlinien für Gefahrstoffe | |
| TRGS | Technische Richtlinien für Gefahrstoffe |
| 200 | Einstufung von Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen |
| 201 | Kennzeichnung von Abfällen zur Beseitigung beim Umgang |
| 402 | Ermittlung in Beurteilung der Konzentration gefährlicher Stoffe in der Luft in Arbeitsbereichen |
| 403 | Bewertung von Stoffgemischen in der Luft am Arbeitsplatz |
| 451 | Umgang mit Gefahrstoffen im Hochschulbereich (aufgehoben) |
| 500 | Schutzmaßnahmen: Mindeststandards |
| 514 | Lagern sehr giftiger Stoffe in Verpackungen und ortsbeweglichen Behältern |
| 515 | Lagern brandfördernder Stoffe in Verpackungen und ortsbeweglichen Behältern |
| 519 | Asbest/Abbruch, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten |
| 521 | Faserstäube |
| 560 | Luftrückführung beim Umgang mit krebserzeugenden Stoffen |
| 616 | Ersatzstoffe - Verfahren und Verwendungsbeschränkungen für PCB |
| 900 | Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz (MAK- u. TRK-Werte) |
| 905 | Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe |
| 907 | Verzeichnis sensibilisierender Stoffe |
| 910 | Begründung für die Einstufung krebserzeugender Gefahrstoffe in Gefährdungsgruppen |
| Gefahrstoffverordnung | |
| § 39 | Umgangsvorschrift für Asbest bei Abbruch- und Sanierungsarbeiten |
| Anh. III Nr. 3 (aufgehoben) (→ 99/45/EG Anh. 5B6 | Zusätzliche Kennzeichnungsvorschriften für bestimmte Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse, Erzeugnisse die Cadmium enthalten |
| Anh. III Nr. 9 (aufgehoben) | Zusätzliche Kennzeichnungsvorschriften für bestimmte Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse, Erzeugnisse die Formaldehyd enthalten |
| Anh. III Nr. 11 (aufgehoben) | Zusätzliche Kennzeichnungsvorschriften für bestimmte Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse, Erzeugnisse die PCB oder PCT enthalten |
| Anh. IV Nr. 1 | Herstellungs- und Verwendungsverbote, Asbest |
| Anh. IV Nr. 3 | Herstellungs- und Verwendungsverbote, Arsen und seine Verbindungen |
| Anh. IV Nr. 6 | Herstellungs- und Verwendungsverbote, Bleikarbonate |
| Anh. IV Nr. 7 | Herstellungs- und Verwendungsverbote, Quecksilber und seine Verbindungen |
| Anh. IV Nr. 14 | Herstellungs- und Verwendungsverbote, PCB und PCT |
| Anh. IV Nr. 17 | Herstellungs- und Verwendungsverbote, Cadmium |
| ChemVerbotsVO Anhang zu § 1 | Chemikalienverbotsverordnung |
| Abschnitt 2 | Verbote von Asbest |
| Abschnitt 3 | Verbote von Formaldehyd |
| Abschnitt 8 | Verbote von Bleikarbonaten und -sulfaten |
| Abschnitt 9 | Verbote von Quecksilberverbindungen |
| Abschnitt 10 | Verbote von Arsenverbindungen |
| Abschnitt 13 | Verbote von Biphenylen und Polychloriden Terphenylen, PCB und PCT |
| Abschnitt 18 | Verbote von Cadmium |
| PCBAbfallV | Verordnung über die Entsorgung polychlorierter Biphenyle, polychlorierter Terphenyle sowie halogenierter Monomethyldiphenylmethane und zur Änderung chemikalienrechtlicher Vorschriften |
| FCKW-Halon-VerbotsVO | FCKW-Halon-Verbotsverordnung |
| Checkliste zur Prüfung von Entsorgungsbetrieben für Elektro-Altgeräte | Anhang IV EAG-Richtlinie |
Die in den Checklisten aufgeführten Kriterien stellen Mindestanforderungen an einen ordnungsgemäß arbeitenden Betrieb dar. Über das Ergebnis der Prüfung sollte die zuständige Genehmigungsbehörde unterrichtet werden.
Handhabungshinweise zur Checkliste
Die Checkliste gibt eine Hilfestellung zur Anwendung der Umsetzung dieser Richtlinie.
Checkliste zur Prüfung von Entsorgungsbetrieben für Elektro-Altgeräte
| lfd.Nr. | Fragen | Ja | Nein | Bemerkung |
| 1 Zulassung (Kapitel 3) | ||||
| 1. | Liegen die erforderlichen Genehmigungen zur Sammlung von Elektro-Altgeräten vor? | |||
| 2. | Liegen die erforderlichen Genehmigungen zum Transport von Elektro-Altgeräten vor? (Nur im Falle einer Beseitigung nach § 49 KrW-/AbfG erforderlich) | |||
| 3. | Liegen die erforderlichen Genehmigungen zur Errichtung bzw. zum Betreiben einer Anlage zur Lagerung oder Behandlung von Elektro-Altgeräten vor? Datum des Genehmigungsbescheides: Genehmigungsbehörde: | |||
| 4. | Handelt es sich bei dem Betrieb um einen Entsorgungsfachbetrieb nach § 52 KrW-/AbfG? | |||
| 5. | Hat sich der Betrieb einer Qualitätsmanagement-Zertifizierung nach DIN EN ISO 9000 ff. unterzogen? | |||
| 6. | Verfügt der Betrieb über ein Öko-Audit nach EG-Verordnung 1836/93 oder DIN EN ISO 14000? | |||
| 2 Anforderungen an das Personal sowie an die Information und Dokumentation bei der Errichtung und dem Betrieb von Anlagen zur Entsorgung von Elektro-Altgeräten (Kapitel 4 18) | ||||
| 2.1 Personal (Kapitel 4.1) | ||||
| 1. | Ist ausreichendes und für die jeweilige Aufgabe qualifiziertes Personal vorhanden? | |||
| 2. | Liegen Nachweise über die Sachkunde bzw. die Personalqualifikation und Berufserfahrung vor? | |||
| 2.2 Betriebsordnung (Kapitel 4.2) | ||||
| 1. | Liegt eine schriftlich formulierte Betriebsordnung vor? | |||
| 2. | Enthält diese alle maßgeblichen Vorschriften für die betriebliche Sicherheit und Ordnung? | |||
| 3. | Regelt die Betriebsordnung den Ablauf und den Betrieb? | |||
| 4. | Enthält die Betriebsordnung Regelungen für das Verhalten im Gefahrenfall? | |||
| 5. | Enthält die Betriebsordnung Regelungen für den Umgang mit bestimmten Altgeräten und Abfallarten? | |||
| 6. | Sind Auszüge ihrer relevanten Teile an gut sichtbarer Stelle ausgehängt? | |||
| 2.3 Betriebshandbuch (Kapitel 4.3) | ||||
| 1. | Liegt ein Betriebshandbuch vor? | |||
| 2. | Sind darin alle für den Normalbetrieb, für die Instandhaltung und für Betriebsstörungen, für eine ordnungsgemäße Entsorgung der Elektro-Altgeräte sowie die Betriebssicherheit und den Arbeitsplatz erforderlichen Maßnahmen festgelegt? | |||
| 3. | Sind diese Maßnahmen mit Brandschutz-, Alarm- und Maßnahmenplänen abgestimmt? | |||
| 4. | Sind die Aufgaben und Verantwortungsbereiche des Personals darin festgelegt? | |||
| 5. | Sind Kontroll- und Wartungsmaßnahmen festgelegt? | |||
| 6. | Ist der Arbeitsablauf (Stoffflussdiagramm) beschrieben? | |||
| 7. | Sind Arbeitsanweisungen für sicherheits- und umweltschutzrelevante Tätigkeiten erstellt worden? | |||
| 8. | Sind diese Arbeitsanweisungen an gut sichtbarer Stelle angebracht? | |||
| 2.4 Betriebstagebuch (Kapitel 4.4) | ||||
| 1. | Wird ein Betriebstagebuch geführt? | |||
| Wenn ja: Manuell: [ ] Über EDV: [ ] | ||||
| 2. | Sind alle eingehenden Geräteklassen pro Monat dokumentiert? | |||
| 3. | Enthält es eine Dokumentation aller reparierten und verkauften Geräte (evtl. Verkaufsnachweise)? | |||
| 4. | Werden alle ausgehenden Stoffströme und deren Verbleib dokumentiert? | |||
| 5. | Werden besondere Vorkommnisse, vor allem Betriebsstörungen, die Auswirkungen auf die ordnungsgemäße Entsorgung haben können, einschließlich der möglichen Ursachen und erfolgter Abhilfemaßnahmen dokumentiert? | |||
| 6. | Werden die mit dem Vorgang des Einsammelns, Beförderns, Lagerns, Behandelns, Verwertens oder Beseitigens beauftragten Personen dokumentiert? | |||
| 7. | Sind durchgeführte Wartungsarbeiten, Protokolle über Funktionskontrollen, Ergebnisberichte von Überwachungen dokumentiert? | |||
| 8. | Wird das Betriebstagebuch regelmäßig von der für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebs verantwortlichen Person überprüft? | |||
| 2.5 Sonstige Dokumentation (Kapitel 4.5) nur für Erfassungsunternehmen | ||||
| 1. | Sind die mit dem Erfassungsunternehmen vertraglich kooperierenden Betriebe für die Entsorgung der Elektro-Altgeräte und deren Qualifikation dokumentiert? | |||
| 2. | Ist die Qualifikation eventuell unterbeauftragter Betriebe für die Erfassung dokumentiert? | |||
| 2.6 Sicherheitsleistungen (Kapitel 4.7 19) | ||||
| 1. | Hat das Unternehmen einen ausreichenden Versicherungsschutz? | |||
| 3 Anforderungen an die Erfassung und Entsorgung von Elektro-Altgeräten (Kapitel 5) | ||||
| 3.1 Spezielle Anforderungen - Technik (Kapitel 5.1) | ||||
| 1. | Ist die Anlage gegen Betreten Unbefugter ausreichend gesichert? | |||
| 3.2 Sammlung und Transport (Kapitel 5.1.1 und 5.1.2) | ||||
| 1. | Ist sichergestellt, dass stets qualifiziertes Personal zugegen ist? | |||
| 2. | Werden ausreichende Mengen an Bindemitteln für ausgelaufene Flüssigkeiten sowie Quecksilberadsorber vorgehalten? | |||
| 3. | Werden besondere Vorkehrungen für Geräte, Gerätegruppen oder Bauteile getroffen, die wassergefährdende Flüssigkeiten enthalten oder enthalten können? | |||
| 4. | Ist eine weitere Beschädigung von gesammelten oder transportierten Elektro-Altgeräten durch geeignete Maßnahmen ausgeschlossen (Verpackung, Sicherheitsregeln für Sammlung und Transport)? | |||
| 3.3 Lagerung vor der Demontage (Kapitel 5.1.3) | ||||
| 1. | Besteht bei Zwischenlagern ein Eingangsbereich für Lieferfahrzeuge und Kleinanlieferungen? | |||
| 2. | Ist die Vorsortierung von eingehenden Geräten und Geräteteilen sichergestellt? | |||
| 3. | Werden Herkunft und Menge der Elektro-Altgeräte dokumentiert? | |||
| 4. | Werden ausreichende Mengen an Bindemitteln für ausgelaufene Flüssigkeiten sowie Quecksilberadsorber vorgehalten? | |||
| 5. | Erfolgt eine ordnungsgemäße Lagerung der angenommenen Elektro-Altgeräte? | |||
| 6. | Werden Geräte, Baugruppen und Bauteile, die flüssige Betriebsmittel enthalten, sowie Kühl- und Gefriergeräte in oder über geeigneten Auffangvorrichtungen gelagert? | |||
| 7. | Werden ausgebaute, schadstoffhaltige Bauteile wie Akkumulatoren, Kondensatoren oder quecksilberhaltige Bauteile angenommen? Wenn ja, liegt hierfür die erforderliche Genehmigung vor? | |||
| 3.4 Ausbau, Demontage und Separierung (Behandlung) (Kapitel 5.2 und Kapitel 5.3) | ||||
| 1. | Wird die Abgabe von Geräten, Baugruppen oder Bauteilen zum Zwecke der | |||
| Wieder- oder Weiterverwendung im Betriebstagebuch festgehalten? | ||||
| 2. | Sind geeignete Werkzeuge und Hilfsmittel vorhanden? | |||
| 3. | Sind geeignete Bindemittel für austretende Betriebsflüssigkeiten und | |||
| Quecksilberadsorber vorhanden? | ||||
| 4. | Werden schadstoffhaltige Bauteile/Komponenten separat erfasst und einer gesonderten Entsorgung zugeführt? | |||
| 5. | Werden die für die Anlage zutreffenden, im Anhang I der Elektro-Altgeräte- Richtlinie der LAGA festgelegten Einzelanforderungen erfüllt? | |||
| 3.5 Lagerung ausgebauter Baugruppen, Bauteile und Materialien (Kapitel 5.4) | ||||
| 1. | Werden ausgebaute Baugruppen, Bauteile und Materialien so gelagert, dass die weitere Verwertung oder Beseitigung nicht beeinträchtigt wird? | |||
| 2. | Ist eine Gefährdung der Schutzgüter Wasser, Boden und Luft dabei ausgeschlossen? | |||
| 3. | Findet die Lagerung witterungsgeschützt statt? | |||
| 4. | Findet eine nach Fraktionen getrennte Lagerung statt? | |||
| 5. | Ist die Lagerfläche vor unbefugtem Zutritt geschützt? | |||
| 6. | Werden die für die speziellen Stoffe und Stoffgruppen mit Gefährdungscharakter jeweils geltenden rechtlichen Vorschriften für den Umgang berücksichtigt? | |||
| 7 | Werden ausreichende Mengen an Bindemittel für ausgetretene Betriebsflüssigkeiten und Quecksilberadsorber bereitgehalten? | |||
| 4 Sonstiges (Kapitel Anhänge) | ||||
| 1. | Werden alle aus Gründen der Verwertung oder Schadstoffentfrachtung zu entnehmenden Stoffe oder Bauteile, die in der Tabelle von Anhang I aufgeführt sind, ausgebaut? | |||
| 2. | Werden die für die Anlage zutreffenden allgemein gültigen betriebsrelevanten Demontageanforderungen gemäß Anhang I Kapitel 2 der Elektro-Altgeräte-Richtlinie der LAGA eingehalten? | |||
| - Quecksilberhaltige Bauteile | ||||
| - Ausbau von LCDs | ||||
| - Thermostate | ||||
| - asbesthaltige Bauteile oder sonstige krebserregende künstliche Mineralfasern | ||||
| - Elektrolytkondensatoren | ||||
| - Kabelschrott | ||||
| - Kältegeräte | ||||
| - Haushaltsgroßgeräte | ||||
| - Bildröhren | ||||
| - Leiterplatten | ||||
| - Kunststoffe | ||||
| 3. | Sind die vorkommenden Abfallarten entsprechend Anhang II eingestuft? | |||
| 4. | Werden die Mindestbehandlungen der Abfallarten gemäß Anhang II eingehalten? | |||
| 5. | Werden die Informationen zur Freisetzung der relevanten Stoffe gemäß Anhang III beachtet? | |||
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