umwelt-online: LAGA Elektro-Altgeräte-RL (5)
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Musterausschreibung für die Beauftragung zur Erfassung, Demontage und Verwertung von Elektro-Altgeräten
(außer Kühl- und Gefriergeräten)
Anhang V
EAG-Richtlinie

I Anwendungsbereich

Mit der Leistung "Erfassung" soll stets auch die Leistung "Demontage mit nachfolgender Verwertung/Entsorgung der Fraktionen" ausgeschrieben werden. Beide Leistungen können von einem Unternehmen in einer Hand oder durch mehrere Unternehmen in Arbeitsgemeinschaft angeboten werden. Durch dieses Verfahren ist schon bei der Vergabe der Leistung "Erfassung" der weitere Verbleib der Geräte nachgewiesen.

Die Leistung "Demontage mit nachfolgender Verwertung bzw. Beseitigung der Fraktionen" wird nur dann allein ausgeschrieben, wenn der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger die Erfassung selbst durchführt.

Hinweis:

  1. Gemäß den zur Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben erlassenen Bestimmungen des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeordnung bedarf es einer europaweiten Ausschreibung, insofern der zu vergebende Auftrag 200.000 EURO übersteigt.
  2. Für Aufträge unterhalb des einschlägigen Schwellenwertes von 200.000 EURO ergibt sich eine Ausschreibungspflicht ggf. aus den für die Kommunen und kommunale Unternehmen ggf. geltenden landesrechtlichen Bestimmungen des Gemeindehaushaltsrechts. Ansonsten empfiehlt es sich, eine Leistungsbeschreibung zu erstellen, die Bestandteil der Ausschreibung ist.
  3. In Anbetracht dessen, dass sowohl EU-rechtliche als auch bundesrechtliche Regelungen in Vorbereitung sind, aufgrund derer sich die Notwendigkeit einer Anpassung eines auf der Grundlage dieser Ausschreibung abgeschlossenen Leistungsvertrages ergeben könnte, sollte in diesen Vertrag eine "Anpassungsklausel" aufgenommen werden, mit der es den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern möglich ist, ohne Einhaltung von Kündigungsfristen eine entsprechende Änderung des Vertrages zu verlangen oder diesen gar in Gänze zu kündigen.
  4. Entsprechend § 16 (1) KrW-/AbfG bleibt die Verantwortlichkeit für die zur Verwertung und Beseitigung Verpflichteten im Falle einer Drittbeauftragung weiter bestehen. Dazu gehört auch die Prüfung, ob die beauftragten Dritten über die erforderliche Zuverlässigkeit verfügen.

II Ausschreibungstext

1 Allgemeiner Teil

Der Landkreis/die kreisfreie Stadt 1 ________ beabsichtigt, die Erfassung und die umweltgerechte Demontage mit nachfolgender Verwertung 1 des im Kreisgebiet bzw. Stadtgebiet' anfallenden Elektro-Altgeräte aus Privathaushalten ab dem ________ für einen Zeitraum bis zum ________ neu zu vergeben. 2

Ausgeschrieben wird 3

[ ] die haushaltsnahe Erfassung der der öffentlichen Entsorgungspflicht des Kreises/der kreisfreien Stadt ____ unterliegenden Elektro- und Elektronik-Altgeräte sowie Transport zu qualifizierten Demontagebetrieben und
[ ] die umweltgerechte Demontage der Altgeräte mit nachfolgender Verwertung oder Beseitigung der Fraktionen. Die schadstoffhaltigen Bauteile sind soweit wie möglich vollständig und sachgerecht zu entfernen und einer geordneten Entsorgung zuzuführen. Verwertbare Materialien sind möglichst sortenrein zu separieren und einer qualifizierten Verwertung zuzuführen.

Die für die Entsorgung notwendigen Leistungen werden hiermit öffentlich ausgeschrieben.

Die Teilleistungen "Erfassung" und "Demontage mit nachfolgender Verwertung/Entsorgung der Fraktionen" können von mehreren Bietern als Arbeitsgemeinschaft angeboten werden.
Das Angebot muss im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift
"Öffentliche Ausschreibung Erfassung und Verwertung von Elektro-Altgeräten
Nicht öffnen"
bis zum Eröffnungstermin am ________ um ____ Uhr beim
Landkreis/bei der Stadt __________ eingereicht werden.
Der Zuschlag wird bis zum ________ durch den Landkreis/
die Stadt 1 __________ erteilt.

2 Leistungsumfang

Im Landkreis/in der Stadt 1 ___________ fallen jährlich ca.

Tonnen/Stück 1 Haushaltsgroßgeräte (Weiße Ware), ca. ____ Tonnen Altgeräte der Unterhaltungselektronik (Braune Ware), ca. ____ Tonnen Altgeräte der Informations-, Büro- und Kommunikationstechnik ("IT-Geräte") sowie ca. ____ Tonnen Elektrokleingeräte an.

2.1 Erfassung 2

[ ] Zur Erfassung soll ein Holsystem installiert werden. Die Abholung der Elektro-Altgeräte soll an festgesetzten Terminen erfolgen. Dabei sind die Touren und Abholtermine so zu gestalten, dass jeder Haushalt ...mal pro Jahr entsorgt wird.
[ ] Zur Erfassung soll ein Holsystem installiert werden. Die Abholung der Elektro-Altgeräte soll auf Abruf durch den Letztbesitzer innerhalb von Wochen nach Eingang der Abrufkarte beim Auftragnehmer erfolgen. Ein Abrufsystem ist in der Stadt/im Landkreis 1________ bereits eingeführt/das Abrufsystem ist vom Auftragnehmer einzuführen, 1
[ ] Zur Erfassung soll ein Sammelsystem installiert werden. Im Kreisgebiet/Stadtgebiet bestehen ___ Haltestellen für das Schadstoffmobil. Diese Haltestellen sollen für mobile Sammlungen von Elektro-Altgeräten mitgenutzt werden. Die Annahme von Elektro-Altgeräten soll an jeder Haltestelle ________ mal im Jahr in der Zeit von _____ Uhr bis _____ Uhr erfolgen.
[ ] Zur Annahme von Elektro-Altgeräten sind vom Auftragnehmer im Kreisgebiet/im Stadtgebiet 1 ________ stationäre Sammelstellen zu betreiben. Die Annahme von Elektro-Altgeräten soll von _________ bis _________ in der Zeit von _____ Uhr bis _____ Uhr erfolgen.
[ ] Die abgeholten bzw. angenommenen Elektro-Altgeräte sind an einen qualifizierten Demontagebetrieb zur umweltgerechten Demontage mit nachfolgender Verwertung/Beseitigung der Fraktionen (ebenfalls Gegenstand der Ausschreibung) zu transportieren.

2.2 Demontage mit nachfolgender Verwertung 2

[ ] 4 Die Elektro-Altgeräte werden durch den Landkreis/die Stadt 1 ________ ab Privathaushalt gesammelt und zu einer zentralen Stelle im Landkreis/in der Stadt 1 verbracht. Die Übernahme der gesammelten Elektro-Altgeräte durch den Auftragnehmer erfolgt ab Sammelstelle __
[ ] 4 Die Elektro-Altgeräte sind alle __ Wochen abzuholen.
[ ] 4 Die Abholung der Elektro-Altgeräte wird vom Kreis/von der Stadt 1 angefordert, sobald die angesammelte Menge ___ m3 beträgt.
[ ] 4 Der Demontagebetrieb wird vom Kreis/von der Stadt 1 alle __ Wochen/unregelmäßig bei Vorliegen einer angesammelten Menge von ___ m3 Elektro-Altgeräten 1 beliefert.

3 Leistungsbeschreibung

Um eine umweltgerechte Durchführung der Erfassung, Demontage und Verwertung der Elektro- und Elektro-Altgeräte sicherzustellen, werden die nachfolgenden organisatorischen und technischen Anforderungen gestellt:

3.1 Allgemeine Anforderungen
(Erfassung und Demontage mit nachfolgender Verwertung)

3.2 Spezielle Anforderungen an die Erfassung

3.2.1 Sammlung (Annahme oder Abholung)

3.2.2 Transport

3.2.3 Zwischenlagerung/Vorsortierung

3.3 Spezielle Anforderungen an die Demontage mit nach folgender Verwertung bzw. Beseitigung

3.3.1 Demontage und Verbleib der Fraktionen

Aus Gründen der Verwertung oder Schadstoffentfrachtung zu entnehmende Stoffe oder Bauteile Verwertung, sofern möglich und zumutbar Beseitigung
Altöle, z.B. aus Radiatoren s. Altölverordnung v. 27.10.1987 (BGBl. I S. 2335) x x
Asbest/künstliche Mineralfasern, soweit krebserregend s. Asbest-Merkblatt der LAGA x x
Batterien s. Batterieverordnung vom 27.03.1998 (BGBl. I S. 658) x x
Bildröhren x x
Cd-haltige Bauteile x
Cd-haltige Kunststoffe
x
Chrom-VI-haltige Bauteile x
FCKW x
Rückspaltung möglich
x
Fette, Ole (mineralisch) x
Glas x x
schadstoffhaltige Gläser
Gummi x
Hg-Bauteile x
Hg-Dampflampen/Leuchtstoffröhren X
Holz x x
schadstoffhaltige Hölzer
Kabel/Kabelschrott x
Kompressoren x
Kondensatoren, PCB-haltig
s. Verordnung über die Entsorgung polychlorierter Biphenyle, polychlorierter Terphenyle sowie halogenierter Monomethyldiphenylmethane und zur Änderung chemikalienrechtlicher Vorschriften ( PCBAbfallV) vom 26.06.2000 - (BGBl. I S. 932)
x
Kühlmittel x
Kunststoffe, bei denen PBDE oder PBB-haltige mit Flammhemmern nicht ausgeschlossen werden können x
rohstoffliche oder energetische Verwertung
x
Kunststoffe mit Flammhemmern, frei von PBDE oder PBB x
Kunststoffe I, sortenrein und ohne flammhemmende Substanzen x
Kunststoffe II, gemischt und ohne flammhemmende Substanzen x
LED, arsenhaltig (wegen Arsen) x
Leiterplatten x
Massenausgleichsgewichte aus Beton/Stahlguss x
Metall/Kunststoff-Verbunde X X
PCB-haltige Bauelemente
s. Verordnung über die Entsorgung polychlorierter Biphenyle, polychlorierter Terphenyle sowie halogenierter Monomethyldiphenylmethane und zur Änderung chemikalienrechtlicher Vorschriften ( PCBAbfallV) vom 26.06.2000- (BGBl. I S. 932)
X
PU-Schäume, entgast x
entgast
x
Selenhaltige Bauteile, z.B. Selentrommeln aus Kopiersystemen x x
Silikonöle, nicht PCB-haltig x
Stoßdämpfer x
Toner x

Hierbei ist auf die am weiteren Verbleib der Teile orientierte Separierung zu achten. Die Verwertung störende Fremdmaterialien sind auszusondern.

Ungeachtet dieser Festlegungen ist der Vermarktung zur Wieder- und Weiterverwendung von Geräteteilen und Bauteilen, soweit sie nicht vom Hersteller/Zulieferer untersagt sind, vor der Aufbereitung/Verwertung Vorrang einzuräumen.

Werden einzelne Geräte oder Geräteteile, die funktionstüchtig sind oder bei denen eine Reparatur lohnend erscheint, an Fachbetriebe zur Instandsetzung abgegeben, so ist durch geeignete Regelungen sicherzustellen, dass nicht verwendbare Geräteteile an qualifizierte Demontagebetriebe oder einer Aufbereitung, Verwertung bzw. Entsorgung entsprechend den hier getroffenen Festlegungen zugeführt werden.

Die Verbringung zur stofflichen oder rohstofflichen Verwertung von anfallenden Stoffen oder Materialien darf nur erfolgen, wenn der übernehmende Betrieb die dafür notwendige Zulassung nachweist.

3.3.2 Lagerung ausgebauter/gewonnener Bauteile und Materialien

Ausgebaute Baugruppen, Bauteile und Materialien sind so zu lagern, dass die weitere Verwertung oder Beseitigung nicht beeinträchtigt wird. Jede Lagerung hat so zu erfolgen, dass eine Gefährdung der Schutzgüter Wasser, Boden, Luft ausgeschlossen ist.

Insbesondere ist dafür zu sorgen, dass die Lagerung

stattfindet.

Im Übrigen sind die jeweils für die speziellen Stoffe und Stoffgruppen mit Gefährdungscharakter geltenden rechtlichen Vorschriften für den Umgang zu berücksichtigen.

Bindemittel für ausgelaufene Flüssigkeiten und Quecksilberadsorber sind bereitzuhalten; nach Gebrauch sind diese ordnungsgemäß zu entsorgen.

3.4 Angaben zum Leistungsnachweis

Dem Auftraggeber ist jährlich eine Bilanz über die angenommenen und verwerteten Geräte sowie den Verbleib der Outputströme, die auf der Basis eines lückenlos geführten Betriebstagebuchs zu erstellen ist, vorzulegen. Die Bilanz soll folgende Angaben enthalten:

3.4.1 Erfassung

3.4.2 Demontage mit nachfolgender Verwertung

3.5 Angaben zur Preisdifferenzierung

Im Angebot sind die Preisangaben wie folgt zu differenzieren 1:

3.6 Dem Angebot beizufügende Unterlagen als Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit

3.6.1 Für Erfassung und für Demontage mit nachfolgender Verwertung

3.6.2 Für Erfassung

[ ] 5 Kopien aller erforderlichen Genehmigungen

3.6.3 Für Demontage mit nachfolgender Verwertung

Sofern eine solche Bestätigung nicht beigebracht werden kann, ist die Erfüllung der in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Anforderungen durch Einzelnachweise zu belegen bzw. darzulegen.

1) Nicht-Zutreffendes bitte streichen

2) Hinweis: Bei Änderung der Rechtslage (z.B. In-Kraft-Treten der Elektro-Altgeräte-Verordnung) ist ein aufgrund dieser Ausschreibung abgeschlossener Leistungsvertrag ggf. anzupassen, Zutreffendes ankreuzen

3) Zutreffendes bitte ankreuzen

4) Nur relevant, wenn der Kreis die Erfassung selbst durchführt

5) Bitte ankreuzen, wenn zutreffend

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