umwelt-online: LAGA Elektro-Altgeräte-RL (5)
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Musterausschreibung für die Beauftragung zur Erfassung, Demontage und Verwertung von Elektro-Altgeräten (außer Kühl- und Gefriergeräten) | Anhang V EAG-Richtlinie |
I Anwendungsbereich
Mit der Leistung "Erfassung" soll stets auch die Leistung "Demontage mit nachfolgender Verwertung/Entsorgung der Fraktionen" ausgeschrieben werden.
Beide Leistungen können von einem Unternehmen in einer Hand oder durch mehrere Unternehmen in Arbeitsgemeinschaft angeboten werden.
Durch dieses Verfahren ist schon bei der Vergabe der Leistung "Erfassung" der weitere Verbleib der Geräte nachgewiesen.
Die Leistung "Demontage mit nachfolgender Verwertung bzw. Beseitigung der Fraktionen" wird nur dann allein ausgeschrieben, wenn der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger die Erfassung selbst durchführt.
Hinweis:
- Gemäß den zur Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben erlassenen Bestimmungen des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeordnung bedarf es einer europaweiten Ausschreibung, insofern der zu vergebende Auftrag 200.000 EURO übersteigt.
- Für Aufträge unterhalb des einschlägigen Schwellenwertes von 200.000 EURO ergibt sich eine Ausschreibungspflicht ggf. aus den für die Kommunen und kommunale Unternehmen ggf. geltenden landesrechtlichen Bestimmungen des Gemeindehaushaltsrechts.
Ansonsten empfiehlt es sich, eine Leistungsbeschreibung zu erstellen, die Bestandteil der Ausschreibung ist.
- In Anbetracht dessen, dass sowohl EU-rechtliche als auch bundesrechtliche Regelungen in Vorbereitung sind, aufgrund derer sich die Notwendigkeit einer Anpassung eines auf der Grundlage dieser Ausschreibung abgeschlossenen Leistungsvertrages ergeben könnte, sollte in diesen Vertrag eine "Anpassungsklausel" aufgenommen werden, mit der es den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern möglich ist, ohne Einhaltung von Kündigungsfristen eine entsprechende Änderung des Vertrages zu verlangen oder diesen gar in Gänze zu kündigen.
- Entsprechend § 16 (1) KrW-/AbfG bleibt die Verantwortlichkeit für die zur Verwertung und Beseitigung Verpflichteten im Falle einer Drittbeauftragung weiter bestehen.
Dazu gehört auch die Prüfung, ob die beauftragten Dritten über die erforderliche Zuverlässigkeit verfügen.
II Ausschreibungstext
1 Allgemeiner Teil
Der Landkreis/die kreisfreie Stadt 1 ________ beabsichtigt, die Erfassung und die umweltgerechte Demontage mit nachfolgender Verwertung 1 des im Kreisgebiet bzw. Stadtgebiet' anfallenden Elektro-Altgeräte aus Privathaushalten ab dem ________ für einen Zeitraum bis zum ________ neu zu vergeben. 2
Ausgeschrieben wird 3
| [ ] | die haushaltsnahe Erfassung der der öffentlichen Entsorgungspflicht des Kreises/der kreisfreien Stadt ____ unterliegenden Elektro- und Elektronik-Altgeräte sowie Transport zu qualifizierten Demontagebetrieben und |
| [ ] | die umweltgerechte Demontage der Altgeräte mit nachfolgender Verwertung oder Beseitigung der Fraktionen.
Die schadstoffhaltigen Bauteile sind soweit wie möglich vollständig und sachgerecht zu entfernen und einer geordneten Entsorgung zuzuführen.
Verwertbare Materialien sind möglichst sortenrein zu separieren und einer qualifizierten Verwertung zuzuführen. |
Die für die Entsorgung notwendigen Leistungen werden hiermit öffentlich ausgeschrieben.
Die Teilleistungen "Erfassung" und "Demontage mit nachfolgender Verwertung/Entsorgung der Fraktionen" können von mehreren Bietern als Arbeitsgemeinschaft angeboten werden.
Das Angebot muss im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift
"Öffentliche Ausschreibung Erfassung und Verwertung von Elektro-Altgeräten
Nicht öffnen"
bis zum Eröffnungstermin am ________ um ____ Uhr beim
Landkreis/bei der Stadt __________ eingereicht werden.
Der Zuschlag wird bis zum ________ durch den Landkreis/
die Stadt 1 __________ erteilt.
2 Leistungsumfang
Im Landkreis/in der Stadt 1 ___________ fallen jährlich ca.
Tonnen/Stück 1 Haushaltsgroßgeräte (Weiße Ware), ca. ____ Tonnen Altgeräte der Unterhaltungselektronik (Braune Ware), ca. ____ Tonnen Altgeräte der Informations-, Büro- und Kommunikationstechnik ("IT-Geräte") sowie ca. ____ Tonnen Elektrokleingeräte an.
2.1 Erfassung 2
| [ ] | Zur Erfassung soll ein Holsystem installiert werden.
Die Abholung der Elektro-Altgeräte soll an festgesetzten Terminen erfolgen.
Dabei sind die Touren und Abholtermine so zu gestalten, dass jeder Haushalt ...mal pro Jahr entsorgt wird. |
| [ ] | Zur Erfassung soll ein Holsystem installiert werden.
Die Abholung der Elektro-Altgeräte soll auf Abruf durch den Letztbesitzer innerhalb von Wochen nach Eingang der Abrufkarte beim Auftragnehmer erfolgen.
Ein Abrufsystem ist in der Stadt/im Landkreis 1________ bereits eingeführt/das Abrufsystem ist vom Auftragnehmer einzuführen, 1 |
| [ ] | Zur Erfassung soll ein Sammelsystem installiert werden.
Im Kreisgebiet/Stadtgebiet bestehen ___ Haltestellen für das Schadstoffmobil.
Diese Haltestellen sollen für mobile Sammlungen von Elektro-Altgeräten mitgenutzt werden.
Die Annahme von Elektro-Altgeräten soll an jeder Haltestelle ________ mal im Jahr in der Zeit von _____ Uhr bis _____ Uhr erfolgen. |
| [ ] | Zur Annahme von Elektro-Altgeräten sind vom Auftragnehmer im Kreisgebiet/im Stadtgebiet 1 ________ stationäre Sammelstellen zu betreiben.
Die Annahme von Elektro-Altgeräten soll von _________ bis _________ in der Zeit von _____ Uhr bis _____ Uhr erfolgen. |
| [ ] | Die abgeholten bzw. angenommenen Elektro-Altgeräte sind an einen qualifizierten Demontagebetrieb zur umweltgerechten Demontage mit nachfolgender Verwertung/Beseitigung der Fraktionen (ebenfalls Gegenstand der Ausschreibung) zu transportieren. |
2.2 Demontage mit nachfolgender Verwertung 2
| [ ] 4 | Die Elektro-Altgeräte werden durch den Landkreis/die Stadt 1 ________ ab Privathaushalt gesammelt und zu einer zentralen Stelle im Landkreis/in der Stadt 1 verbracht.
Die Übernahme der gesammelten Elektro-Altgeräte durch den Auftragnehmer erfolgt ab Sammelstelle __ |
| [ ] 4 | Die Elektro-Altgeräte sind alle __ Wochen abzuholen. |
| [ ] 4 | Die Abholung der Elektro-Altgeräte wird vom Kreis/von der Stadt 1 angefordert, sobald die angesammelte Menge ___ m3 beträgt. |
| [ ] 4 | Der Demontagebetrieb wird vom Kreis/von der Stadt 1 alle __ Wochen/unregelmäßig bei Vorliegen einer angesammelten Menge von ___ m3 Elektro-Altgeräten 1 beliefert. |
3 Leistungsbeschreibung
Um eine umweltgerechte Durchführung der Erfassung, Demontage und Verwertung der Elektro- und Elektro-Altgeräte sicherzustellen, werden die nachfolgenden organisatorischen und technischen Anforderungen gestellt:
3.1 Allgemeine Anforderungen
(Erfassung und Demontage mit nachfolgender Verwertung)
- Vorhandensein und Aushang (zumindest in für Besucherverkehr relevanten Teilbereichen) einer Betriebsordnung
- Vorhandensein eines Betriebshandbuches mit Festlegungen der erforderlichen Maßnahmen für eine ordnungsgemäße Erfassung bzw. Demontage der Elektro-Altgeräte für den Normalbetrieb, für die Instandhaltung und für Betriebsstörungen sowie die Betriebssicherheit und den Arbeitsschutz; mit Festlegung der Aufgaben und Verantwortungsbereiche des Personals und mit Arbeitsanweisungen
- Arbeitsanweisungen für sicherheits- und umweltschutz-relevante Tätigkeiten gut sichtbar aushängend
- lückenlose Führung eines Betriebstagebuches
- Dokumentation der vertraglich kooperierenden Betriebe und deren Qualifikation
- ausreichender Versicherungsschutz zur Deckung von Haftungsrisiken
- Ausbildung der Beschäftigten der jeweiligen Tätigkeit entsprechend; regelmäßige Weiterbildung/Unterweisung
- Einsatz von Fachkräften für den Ausbau und den Umgang mit Gefahrstoffen.
Als Fachkräfte gelten Mitarbeiter, die speziell für die Feindemontage und Erkennung von Schadstoffen bzw. schadstoffhaltigen Bauteilen, insbesondere Quecksilber, ausgebildet sind.
Sie haben entsprechende Qualitätssicherungsmaßnahmen durchzuführen, um die komplette Schadstoffentfrachtung sicherzustellen.
- Schriftliche Bestellung der gesetzlich erforderlichen Betriebsbeauftragten.
3.2 Spezielle Anforderungen an die Erfassung
3.2.1 Sammlung (Annahme oder Abholung)
- stets qualifiziertes Personal vor Ort
- Begutachtung hinsichtlich Beschädigungen, die eine Gefährdung für Mensch oder Umwelt bewirken können
- geeignete Vorrichtungen zum Auffangen auslaufender Flüssigkeiten
- Bereithalten ausreichender Mengen Bindemittel für ausgelaufene Flüssigkeiten und Quecksilberadsorber
- Elektrokleingeräte und angenommene ausgebaute Bauteile in geeignete Behältnisse überführen.
Soweit erforderlich, sind zugelassene Behältnisse einzusetzen.
- Entgegennahme der Geräte so, dass eine weitere Beschädigung der Geräte, die eine Demontage erschweren oder verhindern oder die eine Freisetzung umweltgefährdender Stoffe bewirken würde, vermieden wird.
Insbesondere ist eine Beschädigung zerbrechlicher Teile wie z.B. Bildröhren von Fernsehgeräten und Monitoren durch geeignete Maßnahmen auszuschließen.
3.2.2 Transport
- Transport in geeigneten Behältnissen (Ausnahme:
Elektrogroßgeräte)
- besondere Vorkehrungen gegen ein unkontrolliertes Freisetzen wassergefährdender Flüssigkeiten
- Fixierung der zu transportierenden Geräte auf die Transportfahrzeuge so, dass eine Beschädigung der Geräte, die eine Demontage erschweren oder verhindern würde oder eine Freisetzung umweltgefährdender Flüssigkeiten bewirkt, ausgeschlossen ist
- Verhütung transportbedingter Beschädigung von Bildröhren
- Pressfahrzeuge dürfen nicht eingesetzt werden.
3.2.3 Zwischenlagerung/Vorsortierung
- Herkunft und Menge der Elektro-Altgeräte sind zu dokumentieren.
- Verwiegung der eingegangenen Geräte sowie Vorsortierung nach Geräten der Informations-, Büro- und Kommunikationstechnik
- Haushaltsgroßgeräten (ohne Kältegeräte)
- Geräten der Unterhaltungselektronik
- sonstigen Geräten.
- Witterungsgeschützte Lagerung der angenommenen Elektro-Altgeräte. Die Lagerung hat so zu erfolgen, dass eine Beschädigung bzw. weitere Beschädigung der Geräte, die eine Demontage erschweren oder verhindern würde oder die eine Freisetzung umweltgefährdender Stoffe bewirkt, ausgeschlossen ist.
- In Einzelfällen angenommene ausgebaute Bildröhren sind bei der frühestmöglichen Gelegenheit zu belüften.
Es dürfen nur belüftete Bildröhren zwischengelagert werden.
- Geräte, Baugruppen und Bauteile, die flüssige Betriebsmittel enthalten, sind über geeigneten Auffangvorrichtungen zu lagern.
- Ausgebaute, schadstoffhaltige Bauteile wie Akkumulatoren, Kondensatoren, quecksilberhaltige Bauteile dürfen nur entgegengenommen werden, wenn hierfür die erforderlichen Genehmigungen vorliegen.
- Bindemittel für ausgelaufene Flüssigkeiten sowie Quecksilberadsorber sind bereitzuhalten.
3.3 Spezielle Anforderungen an die Demontage mit nach folgender Verwertung bzw. Beseitigung
- Betriebs-Genehmigung zur Demontage von Elektro-Altgeräten
3.3.1 Demontage und Verbleib der Fraktionen
- Grundsätzlich hat ein Ausbau und eine Separierung schadstoffhaltiger Bauteile zu erfolgen.
- Kunststoffe sind entsprechend der Verwertungsmöglichkeiten zu erfassen.
- Zu Beginn der Demontage sind Geräte mit einer sichtbaren hohen Staubbeladung, die zu einer unzulässigen Belastung des Personals führen würde, gerätetechnisch zu entstauben.
Die Stäube sind vom Arbeitsplatz abzusaugen.
- Die angelieferten Geräte, Baugruppen oder Bauteile sind, soweit technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar, verwertungs- oder beseitigungsgerecht auszubauen und in folgende Fraktionen zu zerlegen:
| Aus Gründen der Verwertung oder Schadstoffentfrachtung zu entnehmende Stoffe oder Bauteile | Verwertung, sofern möglich und zumutbar | Beseitigung |
| Altöle, z.B. aus Radiatoren s. Altölverordnung v. 27.10.1987 (BGBl. I S. 2335) | x | x |
| Asbest/künstliche Mineralfasern, soweit krebserregend s. Asbest-Merkblatt der LAGA | x | x |
| Batterien s. Batterieverordnung vom 27.03.1998 (BGBl. I S. 658) | x | x |
| Bildröhren | x | x |
| Cd-haltige Bauteile | x Cd-haltige Kunststoffe | x |
| Chrom-VI-haltige Bauteile | | x |
| FCKW | x Rückspaltung möglich | x |
| Fette, Ole (mineralisch) | x | |
| Glas | x | x schadstoffhaltige Gläser |
| Gummi | x | |
| Hg-Bauteile | x | |
| Hg-Dampflampen/Leuchtstoffröhren | X | |
| Holz | x | x schadstoffhaltige Hölzer |
| Kabel/Kabelschrott | x | |
| Kompressoren | x | |
Kondensatoren, PCB-haltig s. Verordnung über die Entsorgung polychlorierter Biphenyle, polychlorierter Terphenyle sowie halogenierter Monomethyldiphenylmethane und zur Änderung chemikalienrechtlicher Vorschriften ( PCBAbfallV) vom 26.06.2000 - (BGBl. I S. 932) | | x |
| Kühlmittel | | x |
| Kunststoffe, bei denen PBDE oder PBB-haltige mit Flammhemmern nicht ausgeschlossen werden können | x rohstoffliche oder energetische Verwertung | x |
| Kunststoffe mit Flammhemmern, frei von PBDE oder PBB | x | |
| Kunststoffe I, sortenrein und ohne flammhemmende Substanzen | x | |
| Kunststoffe II, gemischt und ohne flammhemmende Substanzen | x | |
| LED, arsenhaltig (wegen Arsen) | | x |
| Leiterplatten | x | |
| Massenausgleichsgewichte aus Beton/Stahlguss | x | |
| Metall/Kunststoff-Verbunde | X | X |
PCB-haltige Bauelemente s. Verordnung über die Entsorgung polychlorierter Biphenyle, polychlorierter Terphenyle sowie halogenierter Monomethyldiphenylmethane und zur Änderung chemikalienrechtlicher Vorschriften ( PCBAbfallV) vom 26.06.2000- (BGBl. I S. 932) | | X |
| PU-Schäume, entgast | x entgast | x |
| Selenhaltige Bauteile, z.B. Selentrommeln aus Kopiersystemen | x | x |
| Silikonöle, nicht PCB-haltig | x | |
| Stoßdämpfer | x | |
| Toner | x | |
Hierbei ist auf die am weiteren Verbleib der Teile orientierte Separierung zu achten.
Die Verwertung störende Fremdmaterialien sind auszusondern.
- Der Ausbau quecksilberhaltiger Bauteile darf nur rein manuell durch Fachkräfte auf einem Arbeitstisch mit Edelstahloberfläche und Aufkantung erfolgen.
Ein Quecksilberabsorber ist in enger räumlicher Nähe zu bevorraten.
Der Arbeitsplatz ist mit einem Gefahrenhinweisschild, Sicherheitsdatenblatt und Arbeitsanweisungen für Quecksilber auszustatten.
Quecksilberhaltige Bauteile sind stoßsicher in luftdicht verschlossenen Kunststoffbehältnissen zu lagern.
- Werden LCD-Module ausgebaut, so hat der Ausbau so zu erfolgen, dass eine Zerstörung der LCD und damit ein Auslaufen der Flüssigkristalle verhindert wird.
Eventuelle quecksilberhaltige Leuchtsysteme sind auszubauen und getrennt zu entsorgen.
- Thermostate aus Backöfen oder Mikrowellengeräten können eine Natrium-Kalium-Füllung enthalten.
Sie dürfen nicht geöffnet werden; beim Ausbau und Umgang ist eine Beschädigung zu vermeiden.
Hierbei kann das Merkblatt des ZVEI zur Entsorgung von PCB-haltigen Kapillarrohrreglern herangezogen werden.
- Beim Ausbau von asbesthaltigen Bauteilen oder sonstigen krebserregenden künstlichen Mineralfasern (z.B. Isoliermaterial in Haartrocknern und Heizgeräten) sind die einschlägigen Regelwerke zu beachten.
- Elektrolytkondensatoren sind nach vollständiger Entladung unter Dach, möglichst in einem separaten Raum in Kunststoffbehältnissen dicht verschlossen zu lagern.
- Kabelschrott
Kabel mit fester Geräteverbindung sind mit geeigneten Werkzeugen von den Geräten zu lösen bzw. auszubauen.
Verbindungskabel sind von den übrigen Altgeräten zu separieren und gemeinsam mit den gelösten/ausgebauten Kabeln einer weiteren Werkstofftrennung zuzuführen.
Ggf. an den Kabeln vorhandene Steckverbinder sind abzutrennen.
Falls es die weitere Trenntechnologie erfordert, sind die Kabel erforderlichenfalls nach bestimmten Vorgaben hinsichtlich ihrer Zusammensetzung (PVC-Mantel oder öl- und bitumenhaltiger Mantel) oder Querschnittsgröße zu sortieren.
Die weitere Verbundtrennung von Leitern (Seelen) und Ummantelungen erfolgt entweder durch Kabelschäl- oder Kabelschlitzmaschinen oder durch Kabelschredder (Vorzerkleinern, Schreddern, Windsichten der Metall- und Kunststofffraktion). Die anfallenden Steckverbinder (Kunststoffe und Metalle) sind analog den Gehäuseteilen der übrigen Elektro- und Elektronik-Altgeräte zu behandeln.
Ungeachtet dieser Festlegungen ist der Vermarktung zur Wieder- und Weiterverwendung von Geräteteilen und Bauteilen, soweit sie nicht vom Hersteller/Zulieferer untersagt sind, vor der Aufbereitung/Verwertung Vorrang einzuräumen.
Werden einzelne Geräte oder Geräteteile, die funktionstüchtig sind oder bei denen eine Reparatur lohnend erscheint, an Fachbetriebe zur Instandsetzung abgegeben, so ist durch geeignete Regelungen sicherzustellen, dass nicht verwendbare Geräteteile an qualifizierte Demontagebetriebe oder einer Aufbereitung, Verwertung bzw. Entsorgung entsprechend den hier getroffenen Festlegungen zugeführt werden.
Die Verbringung zur stofflichen oder rohstofflichen Verwertung von anfallenden Stoffen oder Materialien darf nur erfolgen, wenn der übernehmende Betrieb die dafür notwendige Zulassung nachweist.
3.3.2 Lagerung ausgebauter/gewonnener Bauteile und Materialien
Ausgebaute Baugruppen, Bauteile und Materialien sind so zu lagern, dass die weitere Verwertung oder Beseitigung nicht beeinträchtigt wird.
Jede Lagerung hat so zu erfolgen, dass eine Gefährdung der Schutzgüter Wasser, Boden, Luft ausgeschlossen ist.
Insbesondere ist dafür zu sorgen, dass die Lagerung
- witterungsgeschützt
- getrennt nach Fraktionen
- geschützt vor unbefugtem Zutritt
stattfindet.
Im Übrigen sind die jeweils für die speziellen Stoffe und Stoffgruppen mit Gefährdungscharakter geltenden rechtlichen Vorschriften für den Umgang zu berücksichtigen.
Bindemittel für ausgelaufene Flüssigkeiten und Quecksilberadsorber sind bereitzuhalten; nach Gebrauch sind diese ordnungsgemäß zu entsorgen.
3.4 Angaben zum Leistungsnachweis
Dem Auftraggeber ist jährlich eine Bilanz über die angenommenen und verwerteten Geräte sowie den Verbleib der Outputströme, die auf der Basis eines lückenlos geführten Betriebstagebuchs zu erstellen ist, vorzulegen.
Die Bilanz soll folgende Angaben enthalten:
3.4.1 Erfassung
- alle aus dem Kreisgebiet/dem Stadtgebiet 1 stammenden, angenommenen Elektro-Altgeräte, Geräteteile und Bauteile nach Art und Menge in Gewichtseinheiten
- alle an einen Demontagebetrieb oder anderweitig abgegebenen Elektro-Altgeräte, Geräteteile und Bauteile nach Art und Menge in Gewichtsangaben mit genauer Benennung des Abnehmers (Firmenname, Adresse; sofern nicht Abgabe zur Demontage, Angabe, was mit Geräte-/Bauteil gemacht wird).
3.4.2 Demontage mit nachfolgender Verwertung
- alle angenommenen Elektro-Altgeräte, Geräteteile und Bauteile nach Gerätegruppen in Gewichtseinheiten nach Herkunft
- alle Output-Mengenströme nach Art und Menge in Gewichtseinheiten sowie Verbleib (Firmenname, Anschrift, Art der Aufbereitung, Verwertung/Entsorgung oder sonstigen Verwendung)
3.5 Angaben zur Preisdifferenzierung
Im Angebot sind die Preisangaben wie folgt zu differenzieren 1:
- Preise für haushaltsnahe Erfassung (Bringsystem/Holsystem 1 pro Stück/pro Tonne 1)
- Preise für Transport der Geräte bis zum Demontagebetrieb
- Preise für Demontage
- Preise für nachfolgende Verwertung/Entsorgung
3.6 Dem Angebot beizufügende Unterlagen als Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit
3.6.1 Für Erfassung und für Demontage mit nachfolgender Verwertung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, des Sozialversicherungsträgers und der Berufsgenossenschaften
- Bescheinigung des Gewerbezentralregisters
- polizeiliches Führungszeugnis von Betriebsinhaber und Führungspersonal
3.6.2 Für Erfassung
[ ] 5 Kopien aller erforderlichen Genehmigungen
- Gültige Bestätigung der Einhaltung der Elektro-Altgeräte-Richtlinie der LAGA durch externe Prüfer, unaufgeforderte Vorlage einer Verlängerung nach Ablauf der Gültigkeit
Sofern eine solche Bestätigung nicht beigebracht werden kann, ist die Erfüllung der in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Anforderungen durch Einzelnachweise zu belegen.
Insbesondere ist darzulegen:
- die Personalqualifikation
- Maßnahmen, durch die Beschädigungen der Geräte beim Transport vermieden werden
- Beschreibung der Ausstattung des Annahme- und Zwischenlagerbereichs
3.6.3 Für Demontage mit nachfolgender Verwertung
- Kurzbeschreibung der Demontagetiefe sowie des Verbleibs der Fraktionen
- Kopien aller erforderlichen Genehmigungen des Demontagebetriebs sowie der Kooperationspartner für die nachfolgende Verwertung/Entsorgung der Fraktionen
- Übernahmebestätigungen der nachfolgenden Verwerter/ Entsorger
- Kopien der Entsorgungsnachweise für besonders überwachungsbedürftige Abfälle
- gültige Bestätigung der Einhaltung der Elektro-Altgeräte-Richtlinie der LAGA durch externe Prüfer, unaufgeforderte Vorlage einer Verlängerung nach Ablauf der Gültigkeit.
Sofern eine solche Bestätigung nicht beigebracht werden kann, ist die Erfüllung der in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Anforderungen durch Einzelnachweise zu belegen bzw. darzulegen.
1) Nicht-Zutreffendes bitte streichen
2) Hinweis:
Bei Änderung der Rechtslage (z.B. In-Kraft-Treten der Elektro-Altgeräte-Verordnung) ist ein aufgrund dieser Ausschreibung abgeschlossener Leistungsvertrag ggf. anzupassen, Zutreffendes ankreuzen
3) Zutreffendes bitte ankreuzen
4) Nur relevant, wenn der Kreis die Erfassung selbst durchführt
5) Bitte ankreuzen, wenn zutreffend