Änderungstext

Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung
- Bayern -

Vom 8. Juli 2025
(GVBl. Nr. 13 vom 15.07.2025 S. 219)



Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1
(Gültig ab 01.07.2028)

Art. 1 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung ( AGVwGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Juni 1992 (GVBl. S. 162, BayRS 34-1-I), das zuletzt durch Gesetz vom 22. April 2022 (GVBl. S. 148) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Nach Nr. 1 wird folgende Nr. 2 eingefügt:

"2. in Plattling für den Regierungsbezirk Niederbayern,".

2. Die bisherige Nr. 2 wird Nr. 3 und die Angabe "die Regierungsbezirke Niederbayern und" wird durch die Angabe "den Regierungsbezirk" ersetzt.

3. Die bisherigen Nrn. 3 bis 6 werden die Nrn. 4 bis 7.

§ 2

Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 2028 in Kraft.

ID 251606

ENDE