Änderungstext

Neunte Verordnung zur Änderung der Landeswahlordnung

Vom 15. Juni 2010
(GVBl. Nr. 15 vom 29.06.2010 S. 338)



Auf Grund des § 34 Absatz 1 des Landeswahlgesetzes vom 25. September 1987 (GVBl. S. 2370), das zuletzt durch Gesetz vom 6. Juli 2006 (GVBl. S. 712) geändert worden ist, wird verordnet:

Artikel I

Die Landeswahlordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2006 (GVBl. S. 224) wird wie folgt geändert:

1. In § 4 Absatz 7 Satz 1 wird nach dem Wort "Wahlbewerber" das Komma durch das Wort "und" ersetzt und nach dem Wort "Wahlbewerberinnen" das Komma und die Wörter "Berufsrichter und Berufsrichterinnen" gestrichen.

2. § 5 Absatz 3 wird wie folgt geändert:

a) In Satz 2 wird die Angabe "26 Euro" durch die Angabe "31 Euro" und die Angabe "16 Euro" durch die Angabe "21 Euro" ersetzt.

b) Es wird folgender Satz angefügt:

"Wahlvorsteher und Wahlvorsteherinnen erhalten auf Antrag eine angemessene Erstattung ihrer notwendigen Aufwendungen."

3. In § 10 Absatz 1 Satz 3 wird die Angabe "1 500" durch die Angabe "2 500" ersetzt.

4. In § 37 Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe "58" durch die Angabe "59" ersetzt.

Artikel II

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.