Änderungstext

Zweites Gesetz zur Änderung des Landesmindestlohngesetzes
- Berlin -

Vom 5. Juli 2022
(GVBl. Nr. 37 vom 16.07.2022 S. 454)



Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Änderung des Landesmindestlohngesetzes

Das Landesmindestlohngesetz vom 18. Dezember 2013 (GVBl. S. 922), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. April 2020 (GVBl. S. 275) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Dem § 7 wird folgender Absatz 3 angefügt:

"(3) Absatz 1 findet bei der Förderung aus Mitteln der Ausgleichsabgabe nach § 160 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch keine Anwendung."

2. In § 9 Absatz 1 wird die Angabe "12,50 Euro" durch die Angabe "13,00 Euro" ersetzt.

Artikel 2
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.

ID 221478

ENDE