Änderungstext

Erste Verordnung zur Änderung der Zuständigkeitsverordnung
- Berlin -

Vom 21. September 2026
(GVBl. Nr. 34 vom 30.09.2026 S. 1067)



Auf Grund des § 13 Absatz 1 bis 3 und 5 des Landesorganisationsgesetzes vom 10. Juli 2025 (GVBl. S. 270), das durch Artikel 4 des Gesetzes vom 9. Juli 2026 (GVBl. S. 692) geändert worden ist, verordnet der Senat nach Beteiligung des Rats der Bürgermeister und mit Zustimmung des Abgeordnetenhauses nach § 13 Absatz 6 Satz 2 des Landesorganisationsgesetzes Berlin:

Artikel 1
Änderung der Zuständigkeitsverordnung

Die Lfd. Nr. 1.19.1.2.1 der Anlage Gesamtkatalog der Zuständigkeitsverordnung vom 23. Juni 2026 (GVBl. S. 547) wird wie folgt gefasst:

Alt:


"1.19.1.2.1 Durchführung von Baugenehmigungsverfahren, vereinfachten Baugenehmigungsverfahren, Genehmigungsfreistellungen und Entscheidungen über Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen, Teilbaugenehmigungen, Vorbescheide oder planungsrechtliche Bescheide, bis zur Aufnahme der Nutzung gemäß Bauordnung für Berlin (BauOBln), soweit die Senatsverwaltung als Oberste Bauaufsicht zuständig ist (Ordnungsaufgabe) SenStadt"

Neu:

"1.19.1.2.1 Durchführung von Baugenehmigungsverfahren, vereinfachten Baugenehmigungsverfahren, Genehmigungsfreistellungen, Entscheidungen über Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen nach der Bauordnung für Berlin, Teilbaugenehmigungen, Vorbescheide oder planungsrechtliche Bescheide, bis zur Aufnahme der Nutzung gemäß Bauordnung für Berlin, soweit betroffen sind
  1. Vorhaben des Bundes einschließlich der Verfassungsorgane und die Vorhaben der Länder mit Ausnahme der Vorhaben der Berliner Bezirksverwaltungen, soweit nicht eine bauaufsichtliche Zustimmung nach der Bauordnung für Berlin gegeben ist,
  2. Vorhaben im Zusammenhang mit Botschaften und Konsulaten,
  3. Vorhaben der Hochschulen, auf die das Berliner Hochschulgesetz Anwendung findet, mit einer Geschossfläche von mehr als 1500m2,
  4. Vorhaben der Stiftung Preußischer Kulturbesitz und der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg, jeweils mit einer Geschossfläche von mehr als 1500m2,
  5. Vorhaben der Stiftung "Deutsches Historisches Museum", der Stiftung "Stadtmuseum Berlin - Landesmuseum für Kultur und Geschichte Berlins", der Stiftung "Deutsches Technikmuseum Berlin", der Stiftung "Berliner Philharmoniker", der in der "Stiftung Oper in Berlin" erfassten Opernhäuser und Gebäude der "Messe Berlin GmbH", jeweils mit einer Geschossfläche von mehr als 1500m2,
  6. Vorhaben zur Unterbringung von Flüchtlingen, Asylbegehrenden und Obdachlosen der Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH, einer vom Land Berlin benannten Landesgesellschaft zur Errichtung modularer Unterkünfte für Flüchtlinge und landeseigener Wohnungsbauunternehmen.

(Ordnungsaufgabe)

SenStadt"

Artikel 2
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung (01.10.2026) im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.

ID 262436

ENDE