Änderungstext

Gesetz zur Änderung statistikrechtlicher Gesetze

Vom 20. Oktober 2015
(Brem.GBl. Nr. 104 vom 22.10.2015 S. 479)



Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

Artikel 1
Änderung des Landesstatistikgesetzes

Das Landesstatistikgesetz vom 11. Juli 1989 (Brem.GBl. S. 277 - 280-a-1), das zuletzt durch Artikel 1 Absatz 97 des Gesetzes vom 25. Mai 2010 (Brem.GBl. S. 349) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. § 6 Absatz 2 wird wie folgt geändert:

a) In Satz 1 wird das Wort "und" durch ein Komma ersetzt und werden nach dem Wort "Blockseite" die Wörter "und die geografische Gitterzelle" eingefügt.

b) Nach Satz 2 wird folgender Satz eingefügt:

"Eine geografische Gitterzelle ist eine Gebietseinheit, die bezogen auf eine vorgegebene Kartenprojektion quadratisch ist und mindestens 1 Hektar groß ist."

c) In dem neuen Satz 4 werden nach dem Wort "Blockseiten" die Wörter "und geografischen Gitterzellen" eingefügt.

2. § 19 Satz 3

Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2015 außer Kraft.

wird aufgehoben.

Artikel 2
Änderung des Zensusausführungsgesetzes

In § 17 des Zensusausführungsgesetzes 2011 vom 5. Oktober 2010 (Brem.GBl. S. 505 - 64-e-1) wird die Angabe "2015" durch die Angabe "2020" ersetzt.

Artikel 3
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

ENDE