Änderungstext

Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung der Verwaltung Wirtschaft und Häfen
- Bremen -

Vom 12. Dezember 2017
(Brem.GBl. Nr. 14 vom 23.02.2018 S. 22)



Aufgrund des § 3 Absatz 1 des Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetzes vom 16. Juli 1979 (Brem.GBl. S. 279 - 203-b-1), das zuletzt durch Gesetz vom 15. November 2016 (Brem.GBl. S. 810) geändert worden ist, verordnet der Senat mit Zustimmung des Haushalts- und Finanzausschusses:

Artikel 1

Die Anlage zu § 1 (Kostenverzeichnis Wirtschaft und Häfen) der Kostenverordnung der Verwaltung Wirtschaft und Häfen vom 4. September 2002 (Brem.GBl. S. 511 - 203-c-10), die zuletzt durch Verordnung vom 26. Oktober 2016 (Brem.GBl. S. 759) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Die Nummer 123 wird wie folgt gefasst:
Alt:

"123 Geldwäscheprävention nach dem Geldwäschegesetz (GwG)
123.00 Genehmigungen, Erlaubnisse, Ausnahmebewilligungen, Bescheinigungen und andere Amtshandlungen nach dem GwG, für die in diesem Gebührenverzeichnis weder eine Verwaltungsgebühr bestimmt noch Gebührenfreiheit vorgesehen ist nach Zeit- und Sachaufwand zzgl. Auslagen
123.01 Zustimmung zur Durchführung interner Sicherungsmaßnahmen durch Dritte nach § 9 GwG 50,00 bis 1.000,00
123.02 Anordnung zur Bestellung eines Geldwäschebeauftragten nach § 9 GwG 50,00 bis 1.000,00
durch Allgemeinverfügung gebührenfrei
123.03 Anordnung zur Schaffung interner Sicherungsmaßnahmen nach § 9 GwG 50,00 bis 1.000,00
durch Allgemeinverfügung gebührenfrei
123.04 Bestimmung der risikoangemessenen Anwendung interner Sicherungsmaßnahmen nach § 9 GwG, sofern die Bestimmung auf Antrag erfolgt. 50,00 bis 1.000,00
123.05 Ausnahme von der Bestellung eines Geldwäschebeauftragten nach § 9 GwG 50,00 bis 1.000,00
durch Allgemeinverfügung gebührenfrei
123.06 Maßnahme oder Anordnung nach § 16 GwG 50,00 bis 1.000,00
123.07 Prüfung der Einhaltung der Anforderungen nach dem Geldwäschegesetz nach § 16 GwG, sofern der oder die Verpflichtete besonderen Anlass zur Durchführung der Kontrolle gegeben hat 50,00 bis 1.000,00
Neu:
"123 Geldwäscheprävention nach dem Geldwäschegesetz (GwG)
123.01 Befreiung von der Dokumentation der Risikoanalyse nach § 5 GwG 50,00 bis 1.000,00
123.02 Anzeige der Durchführung interner Sicherungsmaß- nahmen durch Dritte nach § 6 Absatz 7 GwG 50,00 bis 1.000,00
123.03 Untersagung der Durchführung interner Sicherungsmaßnahmen durch Dritte nach § 6 Absatz 7 GwG 50,00 bis 1.000,00
123.04 Anordnung zur Schaffung interner Sicherungsmaßnahmen nach § 6 Absatz 8 GwG 50,00 bis 1.000,00
durch Allgemeinverfügung gebührenfrei
123.05 Anordnung nach § 6 Absatz 9 GwG 50,00 bis 1.000,00
durch Allgemeinverfügung gebührenfrei
123.06 Befreiung von der Bestellung eines Geldwäschebeauftragten nach § 7 Absatz 2 GwG 50,00 bis 1.000,00
123.07 Anordnung der Bestellung eines Geldwäschebeauftragten nach § 7 Absatz 3 GwG 50,00 bis 1.000,00
durch Allgemeinverfügung gebührenfrei
123.08 Anordnung der Abberufung eines Geldwäschebeauftragten nach § 7 Absatz 4 GwG 50,00 bis 1.000,00
123.09 Anordnung nach § 9 Absatz 3 GwG 50,00 bis 1.000,00
123.10 Anordnung nach § 15 Absatz 8 GwG 50,00 bis 1.000,00
123.11 Anordnung, Untersagung oder Widerruf nach § 51 Absatz 5 GwG 50,00 bis 1.000,00"

2. Nach der Nummer 123 wird folgende Nummer 130 eingefügt:

"130 Vollzug des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG)
130.00 Genehmigungen, Erlaubnisse, Ausnahmebewilligungen, Bescheinigungen und andere Amtshandlungen nach dem ProstSchG, für die in diesem Gebührenverzeichnis weder eine Verwaltungsgebühr bestimmt noch Gebührenfreiheit vorgesehen ist nach Zeit- und Sachaufwand zzgl. Auslagen
130.01 Anmeldebescheinigung nach § 5 ProstSchG 16,00
130.02 Anordnung nach § 11 ProstSchG 50,00 bis 2.500,00
130.03 Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes nach § 12 ProstSchG 250,00 bis 25.000,00
Für Auflagen und Bedingungen ist Nummer 130.06 anzuwenden.

Für die Rücknahme und den Widerruf ist Nummer 130.11 anzuwenden.

130.04 Stellvertretungserlaubnis nach § 13 ProstSchG 120,00 bis 2.500,00
130.05 Zuverlässigkeitsprüfung nach § 15 Absatz 3 ProstSchG 120,00 bis 2.500,00
130.06 Auflage oder Anordnung nach § 17 ProstSchG, auch in Verbindung mit den §§ 20, 21 ProstSchG 120,00 bis 25.000,00
130.07 Entgegennahme der Anzeige einer Prostitutionsveranstaltung nach § 20 Absatz 1 ProstSchG 180,00
130.08 (Teil-) Untersagung einer Prostitutionsveranstaltung nach § 20 ProstSchG 120,00 bis 17.500,00
130.09 Entgegennahme der Anzeige der Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeuges nach § 21 Absatz 1 ProstSchG 180,00
130.10 (Teil-) Untersagung der Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeuges nach § 21 ProstSchG 120,00 bis 17.500,00
130.11 Rücknahme und Widerruf von Erlaubnissen nach § 23 ProstSchG 250,00 bis 25.000,00
Auf die Festsetzung der Gebühr kann bei offenkundiger Vermögenslosigkeit zum Zeitpunkt der Verwaltungsentscheidung verzichtet werden.
130.12 Beschäftigungs-/Tätigkeitsverbot nach § 25 Absatz 3 ProstSchG 250,00 bis 2.500,00
130.13 Nachkontrolle eines Prostitutionsgewerbebetriebes nach den §§ 29 bis 31 ProstSchG, die durch Beanstandung oder begründete Beschwerde erforderlich wird nach Zeit- und Sachaufwand zzgl. Auslagen"

3. Die Nummer 150 wird wie folgt gefasst:

Alt:

150 Gewerbeordnung (GewO) und Durchführungsvorschriften
150.00 Genehmigungen, Erlaubnisse, Ausnahmebewilligungen, Bescheinigungen und andere Amtshandlungen in Gewerbeangelegenheiten, für die in diesem Gebührenverzeichnis weder eine Verwaltungsgebühr bestimmt noch Gebührenfreiheit vorgesehen ist nach Zeit- und Sachaufwand zzgl. Auslagen
Gewerbeanzeigen (§ 14 GewO)
150.01 Einfache Einzelauskunft (Name, Tätigkeit, Betriebsstätte) 8,00
Im automatisierten Verfahren gebührenfrei
150.02 Erweiterte Einzelauskunft 16,00
Im automatisierten Verfahren 13,00
150.03 Anzeige über den Beginn oder die Verlegung eines Gewerbebetriebes sowie über Veränderungen und die Aufgabe des Gewerbe einschließlich des Empfangs der Anzeigebescheinigung (§ 14 Absatz 1 i.V.m. § 15 Absatz 1 GewO)
Gewerbeanmeldung 32,00
Gewerbeummeldung 18,00
Gewerbeabmeldung gebührenfrei
150.04 Beanstandung einer Gewerbeanzeige 18,00
150.05 je Mehr- oder Ersatzausfertigung 9,00
150.06 Nachkontrolle eines Gewerbebetriebs, die durch Beanstandung oder begründete Beschwerde erforderlich wird 59,00 bis 871,00
Schaustellungen von Personen
150.07 Erlaubnis nach § 33a GewO 146,00
Spielgeräte und Spiele mit Gewinnmöglichkeiten
150.08 Erlaubnis zum Aufstellen technischer Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit nach § 33c Absatz 1 GewO 332,00 bis 1 897,00
150.09 Bestätigung der Geeignetheit eines Aufstellungsortes für Spielgeräte nach § 33c Absatz 3 GewO 550,00
150.10 Erlaubnis zum Veranstalten eines anderen Spieles mit Gewinnmöglichkeiten nach § 33d GewO 332,00 bis 1 897,00
150.11 Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle oder eines ähnlichen Unternehmens 477,00 bis 8 866,00
Pfandleihgewerbe
150.12 Erlaubnis zum Betrieb des Pfandleih- oder Pfandleihvermittlungsgewerbes nach § 34 GewO 192,00
Bewachungsgewerbe
150.13 Erlaubnis zum Betrieb des Bewachungsgewerbes nach § 34a GewO 435,00 bis 1 920,00
150.14 Meldung je Wachperson gemäß § 9 Absatz 3 Bewachungsverordnung (BewachV) 53,00
150.15 Überprüfung einer gemeldeten Wachperson aus besonderem Anlass 59,00 bis 408,00
150.16 Abmeldung je Wachperson nachgemäß § 9 Absatz 3 BewachV 8,00
150.17 Abmeldung je Wachperson nach § 9 Absatz 3 BewachV nach behördlichem Hinweis 48,00
150.18 Untersagung der Beschäftigung einer Wachperson nach § 34a Absatz 4 GewO 94,00 bis 581,00
Versteigerergewerbe
150.19 Versteigerererlaubnis nach § 34b GewO 128,00
Maklergewerbe
150.20 Erlaubnis nach § 34c Absatz 1 GewO 294,00 bis 1 001,00
Finanzanlagenvermittlergewerbe
150.21 Erlaubnis zum Betrieb des Finanzanlagevermittlergewerbes nach § 34f Absatz 1 GewO 294,00 bis 1 001,00
150.22 Untersagung der Beschäftigung von Beratungs- und Vermittlungspersonal nach § 34f Absatz 6 GewO 94,00 bis 581,00
150.23 Erlaubnis zum Betrieb des Finanzanlagenvermittlergewerbes nach § 157 Absatz 2 GewO 165,00
Gewerbeuntersagung
150.24 Untersagung eines Gewerbes wegen Unzuverlässigkeit oder aus anderen Gründen nach § 35 GewO

Auf die Festsetzung der Gebühr kann bei offenkundiger Vermögenslosigkeit zum Zeitpunkt der Verwaltungsentscheidung verzichtet werden.

250,00 bis 4 740,00
150.25 Gestattung der Wiederaufnahme eines untersagten Gewerbebetriebes 424,00
Überwachungsbedürftiges Gewerbe
150.26 Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 38 Absatz 1 Satz 1 GewO 59,00 bis 929,00
150.27 Auskunftsanforderung nach § 38 Absatz 1 Satz 3 GewO

(zusätzlich zu den Kosten für das Führungszeugnis oder/und die Gewerbezentralregisterauskunft)

41,00
Erlöschen von Erlaubnissen
150.28 Fristverlängerungen nach § 49 Absatz 3 GewO 18,00
Reisegewerbe
150.29 Erteilung einer Reisegewerbekarte nach § 55 GewO 128,00
150.30 Erteilung einer Zweitschrift oder Ersatzausfertigung einer Reisegewerbekarte 37,00
150.31 Änderung oder Ergänzung der Reisegewerbekarte 17,00
150.32 Untersagung des Reisegewerbes nach § 59 GewO

Auf die Festsetzung der Gebühr kann bei offenkundiger Vermögenslosigkeit zum Zeitpunkt der Verwaltungsentscheidung verzichtet werden.

86,00 bis 238,00
150.33 Untersagung eines Wanderlagers nach § 56a GewO 128,00
150.34 Ausstellung oder Verlängerung der Geltungsdauer einer Gewerbelegitimationskarte nach § 55b Absatz 2 GewO) 128,00
150.35 Änderung oder Ergänzung der Gewerbelegitimationskarte 18,00
150.36 Erlaubnis nach § 60a GewO für die Veranstaltung von Glücksspielen auf Jahrmärkten und ähnlichen Veranstaltungen 128,00 bis 429,00
150.37 Festsetzung von Veranstaltungen nach § 69 Absatz 1 GewO 61,00
bis 1 207,00
150.38 Rücknahme und Widerruf von Gewerbeerlaubnissen nach den Vorschriften des Allgemeinen Verwaltungsrechts

Auf die Festsetzung der Gebühr kann bei offenkundiger Vermögenslosigkeit zum Zeitpunkt der Verwaltungsentscheidung verzichtet werden.

245,00 bis 4 740,00

Neu:

"150 Gewerbeordnung (GewO) und Durchführungsvorschriften
150.00 Genehmigungen, Erlaubnisse, Ausnahmebewilligungen, Bescheinigungen und andere Amtshandlungen in Gewerbeangelegenheiten, für die in diesem Gebührenverzeichnis weder eine Verwaltungsgebühr bestimmt noch Gebührenfreiheit vorgesehen ist nach Zeit- und Sachaufwand zzgl. Auslagen
Gewerbeanzeigen (§ 14 GewO)
150.01 Einfache Einzelauskunft (Name, Tätigkeit, Betriebsstätte) 8,00
Im automatisierten Verfahren gebührenfrei
150.02 Erweiterte Einzelauskunft 16,00
Im automatisierten Verfahren 13,00
150.03 Anzeige über den Beginn oder die Verlegung eines Gewerbebetriebes sowie über Veränderungen und die Aufgabe des Gewerbes einschließlich des Empfangs der Anzeigebescheinigung (§ 14 Absatz 1 i.V.m. § 15 Absatz 1 GewO)
Gewerbeanmeldung 32,00
Gewerbeummeldung 18,00
Gewerbeabmeldung gebührenfrei
150.04 Beanstandung einer Gewerbeanzeige 18,00
150.05 je Mehr- oder Ersatzausfertigung 9,00
150.06 Nachkontrolle eines Gewerbebetriebs, die durch Beanstandung oder begründete Beschwerde erforderlich wird 59,00 bis 871,00
Schaustellungen von Personen
150.07 Erlaubnis nach § 33a GewO 146,00
Spielgeräte und Spiele mit Gewinnmöglichkeiten
150.08 Erlaubnis zum Aufstellen technischer Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit nach § 33c Absatz 1 GewO 332,00 bis 1.897,00
150.09 Bestätigung der Geeignetheit des Aufstellungsortes für Spielgeräte nach § 33c Absatz 3 GewO 332,00 bis 768,00
150.10 Erlaubnis zum Veranstalten eines anderen Spieles mit Gewinnmöglichkeiten nach § 33d GewO 332,00 bis 1.897,00
150.11 Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle oder eines ähnlichen Unternehmens 477,00 bis 8.866,00
Pfandleihgewerbe
150.12 Erlaubnis zum Betrieb des Pfandleih- oder Pfandleihvermittlungsgewerbes nach § 34 GewO 192,00
Bewachungsgewerbe
150.13 Erlaubnis zum Betrieb des Bewachungsgewerbes nach § 34a GewO 435,00 bis 1.920,00
150.14 Meldung je Wachperson gemäß § 9 Absatz 3 Bewachungsverordnung (BewachV) 80,00
150.15 Überprüfung eines Bewachungsgewerbetreibenden oder einer Wachperson nach § 34a Absatz 1 (i.V.m. § 34a Absatz 1a) GewO oder aus besonderem Anlass 80,00 bis 1.800,00
150.16 Abmeldung je Wachperson nach § 9 Absatz 3 BewachV 8,00
150.17 Abmeldung je Wachperson nach § 9 Absatz 3 BewachV nach behördlichem Hinweis 48,00
150.18 Untersagung der Beschäftigung einer Wachperson nach § 34a Absatz 4 GewO 94,00 bis 581,00
Versteigerergewerbe
150.19 Versteigerererlaubnis nach § 34b GewO 128,00
Maklergewerbe
150.20 Erlaubnis nach § 34c Absatz 1 GewO 294,00 bis 1.001,00
Gewerbeuntersagung
150.21 Untersagung eines Gewerbes wegen Unzuverlässigkeit oder aus anderen Gründen nach § 35 GewO 250,00 bis 4.740,00
Auf die Festsetzung der Gebühr kann bei offenkundiger Vermögenslosigkeit zum Zeitpunkt der Verwaltungsentscheidung verzichtet werden.
150.22 Gestattung der Wiederaufnahme eines untersagten Gewerbebetriebes 424,00
Überwachungsbedürftiges Gewerbe
150.23 Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 38 Absatz 1 Satz 1 GewO 59,00 bis 929,00
150.24 Auskunftsanforderung nach § 38 Absatz 1 Satz 3 GewO

(zusätzlich zu den Kosten für das Führungszeugnis oder/und die Gewerbezentralregisterauskunft)

41,00
Erlöschen von Erlaubnissen
150.25 Fristverlängerungen nach § 49 Absatz 3 GewO 18,00
Reisegewerbe
150.26 Erteilung einer Reisegewerbekarte nach § 55 GewO 128,00
150.27 Erteilung einer Zweitschrift oder Ersatzausfertigung einer Reisegewerbekarte 37,00
150.28 Änderung oder Ergänzung der Reisegewerbekarte 53,00
150.29 Untersagung des Reisegewerbes nach § 59 GewO 86,00 bis 238,00
Auf die Festsetzung der Gebühr kann bei offenkundiger Vermögenslosigkeit zum Zeitpunkt der Verwaltungsentscheidung verzichtet werden.
150.30 Untersagung eines Wanderlagers nach § 56a GewO 128,00
150.31 Ausstellung oder Verlängerung der Geltungsdauer einer Gewerbelegitimationskarte nach § 55b Absatz 2 GewO 128,00
150.32 Änderung oder Ergänzung der Gewerbelegitimations- karte 18,00
150.33 Erlaubnis nach § 60a GewO für die Veranstaltung von Glücksspielen auf Jahrmärkten und ähnlichen Veranstaltungen 128,00 bis 429,00
Messen, Ausstellungen, Märkte, Volksfeste
150.34 Festsetzung von Veranstaltungen nach § 69 Absatz 1 GewO 61,00 bis 1.207,00
Für die Rücknahme und den Widerruf ist die Nummer 150.38 anzuwenden.
150.35 Nachträgliche Erteilung von Auflagen nach § 69a Absatz 2 GewO, abweichende Regelung nach § 69b Absatz 1 GewO sowie Aufhebung oder Änderung nach § 69b Absatz 3 GewO 32,00 bis 604,00
150.36 Untersagung der Teilnahme nach § 70a GewO 63,00 bis 326,00
Nachweis Haftpflichtversicherung, Aufhebung von Erlaubnissen
150.37 Nachforderung eines gesetzlich vorgeschriebenen Nachweises der Haftpflichtversicherung 27,00
150.38 Rücknahme und Widerruf von Gewerbeerlaubnissen nach den Vorschriften des Allgemeinen Verwaltungsrechts 245,00 bis 4.740,00"
Auf die Festsetzung der Gebühr kann bei offenkundiger Vermögenslosigkeit zum Zeitpunkt der Verwaltungsentscheidung verzichtet werden.

4. Die Nummer 160.01 wird wie folgt gefasst:

Alt:

"160.01 Erlaubnis zum Betrieb eines Gaststättengewerbes

Für Auflagen und Bedingungen bei Erteilung der Erlaubnis ist die Nummer 160.04 anzuwenden;
Für die Rücknahme und den Widerruf ist die Nummer 150.38 anzuwenden.

128,00

Neu:

"160.01 Erlaubnis zum Betrieb eines Gaststättengewerbes 189,00"
Für Auflagen und Bedingungen bei Erteilung der Erlaubnis ist Nummer 160.04 anzuwenden.
Für die Rücknahme und den Widerruf ist Nummer 150.38 anzuwenden.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.

ID 180326

ENDE