Änderungstext
Zweites Ortsgesetz zur Änderung der Verfassung für die Stadt Bremerhaven
- Bremen -
Vom 22. September 2022
(Brem. GBl. Nr. 125 vom 30.11.2022 S. 791)
Der Magistrat verkündet das nachstehende, von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene und vom Senat der Freien Hansestadt Bremen genehmigte Ortsgesetz:
§ 72 Absatz 2 Satz 1 der Verfassung für die Stadt Bremerhaven vom 3. Dezember 2015 (Brem.GBl. S. 670), zuletzt geändert durch Ortsgesetz vom 24. September 2020 (Brem.GBl. S. 1370), wird wie folgt geändert:
| alt | neu |
| Die Bediensteten des Rechnungsprüfungsamtes werden vom Magistrat auf Vorschlag der Stadtverordnetenversammlung bestellt, befördert und entlassen. | "Die Leiterin oder der Leiter des Rechnungsprüfungsamtes Bremerhaven sowie deren Stellvertretung und die Prüferinnen und Prüfer werden auf Vorschlag der Stadtverordnetenversammlung bestellt, angestellt, befördert und abberufen." |
Dieses Ortsgesetz tritt am 1. Dezember 2022 in Kraft.
ID: 222507
| ENDE |