Änderungstext

Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung der Wirtschaftsverwaltung
- Bremen -

Vom 8. Dezember 2025
(GVBl. Nr. 136 vom 11.12.2025 S. 1356)



Aufgrund des § 3 Absatz 1 und 2 des Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetzes vom 16. Juli 1979 (Brem.GBl. S. 279), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 2. Mai 2023 (Brem.GBl. S. 434) geändert worden ist, in Verbindung mit § 3 Nummer 1 der Kostenverordnung der Wirtschaftsverwaltung vom 4. September 2002 (Brem.GBl. S. 511), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 9. Januar 2024 (Brem.GBl. S. 39) geändert worden ist, wird mit Zustimmung der staatlichen Deputation für Wirtschaft und Häfen verordnet:

Artikel 1
Änderung der Kostenverordnung der Wirtschaftsverwaltung

Die Kostenverordnung der Wirtschaftsverwaltung vom 4. September 2002 (Brem.GBl. S. 511), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 9. Januar 2024 (Brem.GBl. S. 39) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

Die Anlage zu § 1 wird wie folgt geändert:

1. In den Nummern 123.01 bis 123.10 wird jeweils die Angabe "73,00 bis 1.022,00" durch die Angabe "79,31 bis 1.110,34" ersetzt.

2. In Nummer 123.12 wird die Angabe "73,00 bis 1.825,00" durch die Angabe "79,31 bis 1.982,75" ersetzt.

3. In den Nummern 130.07 und 130.09 wird jeweils die Angabe "180,00" durch die Angabe "198,00" ersetzt.

4. Nummer 150.01 wird durch die folgende Nummer 150.01 ersetzt:

Alt:

"150.01 Einfache Einzelauskunft (Name, Tätigkeit, Betriebsstätte) 8,00
Im automatisierten Verfahren gebührenfrei

Neu:

"150.01 Einfache Einzelauskunft (Name, Tätigkeit, Betriebsstätte) 9,00
Im automatisierten Verfahren gebührenfrei

"

5. Nummer 150.02 wird durch die folgende Nummer 150.02 ersetzt:

Alt:

"150.02 Erweiterte Einzelauskunft 16,00
Im automatisierten Verfahren 13,00

Neu:

"150.02 Erweiterte Einzelauskunft 19,00
Im automatisierten Verfahren 15,00

"

6. Nummer 150.03 wird durch die folgende Nummer 150.03 ersetzt:
Alt:

"150.03 Anzeige über den Beginn oder die Verlegung eines Gewerbebetriebes sowie über Veränderungen und die Aufgabe des Gewerbes einschließlich des Empfangs der Anzeigebescheinigung (§ 14 Absatz 1 i.V.m. § 15 Absatz 1 GewO)
Gewerbeanmeldung 32,00
Gewerbeummeldung 18,00
Gewerbeberichtigung 18,00
Gewerbeabmeldung gebührenfrei

Neu:

"150.03 Anzeige über den Beginn oder die Verlegung eines Gewerbebetriebes sowie über Veränderungen und die Aufgabe des Gewerbes einschließlich des Empfangs der Anzeigebescheinigung (§ 14 Absatz 1 i.V.m. § 15 Absatz 1 GewO)
Gewerbeanmeldung 38,00
Gewerbeummeldung 21,00
Gewerbeberichtigung 21,00
Gewerbeabmeldung gebührenfrei

"

7. In Nummer 150.04 wird die Angabe "18,00" durch die Angabe "20,00" ersetzt.

8. In Nummer 150.05 wird die Angabe "9,00" durch die Angabe "10,00" ersetzt.

9. In Nummer 150.07 wird die Angabe "146,00" durch die Angabe "161,00" ersetzt.

10. In Nummer 150.12 wird die Angabe "192,00" durch die Angabe "212,00" ersetzt.

11. In Nummer 150.16 wird die Angabe "8,00" durch die "9,00" ersetzt.

12. In Nummer 150.17 wird die Angabe "48,00" durch die Angabe "53,00" ersetzt.

13. In Nummer 150.19 wird die Angabe "128,00" durch die Angabe "141,00" ersetzt.

14. In Nummer 150.21 wird die Angabe "424,00" durch die Angabe "500,00" ersetzt.

15. In Nummer 150.24 wird die Angabe "41,00" durch die Angabe "48,00" ersetzt.

16. In Nummer 150.25 wird die Angabe "18,00" durch die Angabe "20,00" ersetzt.

17. In Nummer 150.26 wird die Angabe "128,00" durch die Angabe "151,00" ersetzt.

18. In Nummer 150.27 wird die Angabe "37,00" durch die Angabe "44,00" ersetzt.

19. In Nummer 150.28 wird die Angabe "53,00" durch die Angabe "62,00" ersetzt.

20. In Nummer 15.30 und 150.31 wird jeweils die Angabe "128,00" durch die Angabe "141,00" ersetzt.

21. In Nummer 150.32 wird die Angabe "18,00" durch die Angabe "20,00" ersetzt.

22. In Nummer 150.37 wird die Angabe "27,00" durch die Angabe "30,00" ersetzt.

23. In Nummer 160.01 wird die Angabe "389,00" durch die Angabe "459,00" ersetzt.

24. In Nummer 160.02 wird die Angabe "53,00" durch die Angabe "62,00" ersetzt.

25. In Nummer 160.12 wird die Angabe "8,00" durch die Angabe "9,00" ersetzt.

26. In Nummer 160.13 wird die Angabe "48,00" durch die Angabe "53,00" ersetzt.

27. In Nummer 160.14 wird die Angabe "36,00" durch die Angabe "40,00" ersetzt.

28. In Nummer 171.21 wird die Angabe "309,00" durch die Angabe "340,00" ersetzt.

Artikel 2
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.

ID 252975

ENDE