Änderungstext

Dritte Verordnung zur Änderung der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich
des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung

- Hessen -

Vom 3. Februar 2015
(GVBl. Nr. 3 vom 17.02.2015 S. 52)



siehe Fn. *

Aufgrund des § 2 Abs. 1 Satz 1 des Hessischen Verwaltungskostengesetzes in der Fassung vom 12. Januar 2004 (GVBl. I S. 36), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2012 (GVBl. S. 622), verordnet die Landesregierung:

Artikel 1

Die Anlage zu § 1 der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung vom 19. November 2012 (GVBl. S. 484, 2013 S. 44), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23. Oktober 2014 (GVBl. S. 250), wird wie folgt geändert:

1. In der Übersicht zum Verwaltungskostenverzeichnis wird nach der Angabe "Luftbilder des Landesluftbildarchivs 83114" die Angabe "Maßnahmen im Rahmen der Marktüberwachung 13" eingefügt.

2. In Nr. 15 werden in Spalte 2 die Wörter "und der Kehr- und Überprüfungsordnung" durch ein Komma und die Angabe "der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) vom 16. Juni 2009 (BGBl. I S. 1292) und der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜV HE) vom 18. November 1996 (GVBl. I S. 553)" ersetzt.

3. Die Nr. 1522 und 1523 werden wie folgt gefasst:


alt neu

Nr. Gegenstand Bemessungs-
grundlage
Gebühr
EUR
1 2 3 4
1522 Beauftragung der Ersatzvornahme (§ 26 Abs. 1 SchfHwG) nach Zeitaufwand
1523 Behördliche Duldungsverfügung gegen die Eigentümerin oder den Eigentümer und die Besitzerin oder den Besitzer von Grundstücken und Räumen zur Durchsetzung einer verweigerten Feuerstättenschau oder einer anlassbezogenen Überprüfung (§ 1 Abs. 3 Satz 1 SchfHwG i.V.m. § 14 Abs. 1 oder § 15 Satz 1 SchfHwG) nach Zeitaufwand
 
Nr. Gegenstand Bemessungs-
grundlage
Gebühr
EUR
1 2 3 4
1522 Erhöhen der Anzahl von Kehrungen oder Überprüfungen nach § 1 Abs. 5 der KÜO nach Zeitaufwand
1523 Von der Kehr- und Überprüfungsord- nung abweichende Regelungen nach § 1 Abs. 6 der KÜO nach Zeitaufwand


4. In Nr. 155 werden in Spalte 2 die Wörter "Kehr- und Überprüfungsordnung" durch die Angabe "KÜV HE" ersetzt.

5. Nach Nr. 1672 werden als neue Nr. 17 bis 1713 * eingefügt:

*) red. Anm. lfd. Nr. 1713 ist nicht im GVBl. abgedruckt, daher nicht aufgenommen

Nr. Gegenstand Bemessungs-
grundlage
Gebühr
EUR
1 2 3 4
17 Maßnahmen im Rahmen der Marktüberwachung
171 Überprüfung von Textilerzeugnissen nach der Verordnung (EU) Nr. 1003/2011 sowie dem Textilkennzeichnungsgesetz und von Glaswaren nach dem Kristallglaskennzeichnungsgesetz
1711 Feststellung einer fehlerhaften Kenn- zeichnung oder eines Mangels in der Zusammensetzung, der Bestandteile oder der Eigenschaften des Produktes (einschließlich einfache Produktprüfung, ggf. Laborprüfung) 62 bis 310
1712 Untersagung des Inverkehrbringens oder Beschränkung der Bereitstellung auf dem Markt eines mangelhaft oder unrechtmäßig gekennzeichneten Produktes oder Verfügung zu dessen Beseitigung oder Vernichtung 124 bis 310

6. Nr. 214 wird wie folgt gefasst:

alt neu

Nr. Gegenstand Bemessungs-
grundlage
Gebühr
EUR
1 2 3 4
214 Anordnung der Betriebsschließung bei einem zulassungspflichtigen Gewerbe, das ohne Zulassung ausgeübt wird (§ 15 Abs. 2 GewO) nach Zeitaufwand mindestens 60

Nr. Gegenstand Bemessungs-
grundlage
Gebühr
EUR
1 2 3 4
214 Anordnung der Betriebsschließung bei einem zulassungspflichtigen Gewerbe, das ohne Zulassung ausgeübt wird, oder wenn ein Gewerbe von einer ausländischen juristischen Person begonnen wird, deren Rechtsfähigkeit im Inland nicht anerkannt wird (§ 15 Abs. 2 GewO) nach Zeitaufwand mindestens 60

7. In Nr. 22141 wird in Spalte 2 folgender Satz angefügt:

"Bei Änderung oder Erweiterung der Erlaubnis ist die Gebühr gesondert zu erheben."

8. Nach Nr. 22233 wird als neue Nr. 22234 eingefügt:

Nr. Gegenstand Bemessungs-
grundlage
Gebühr
EUR
1 2 3 4
22234 für die Versteigerung leicht verderblicher Waren (§ 61a Abs. 2 Satz 2 GewO) nach Zeitaufwand mindestens 30,50

9. In Nr. 3252 wird in Spalte 4 die Angabe "4 000" durch "10000" ersetzt.

10. In den Nr. 34121 und 34122 wird in Spalte 4 jeweils die Angabe "800" durch "1500" ersetzt.

11. In Nr. 611 wird in Spalte 4 die Angabe "5 mindestens 40" durch "6 mindestens 60" ersetzt.

12. In den Nr. 6111 und 6112 wird in Spalte 4 jeweils die Angabe "40" durch "50" ersetzt.

13. In Nr. 612 wird in Spalte 4 die Angabe "8 mindestens 40" durch "9 mindestens 60" ersetzt.

14. In Nr. 613 wird in Spalte 4 die Angabe "65" durch "80" ersetzt.

15. In den Nr. 6141, 615 und 631 wird in Spalte 4 jeweils die Angabe "40" durch "60" ersetzt.

16. In Nr. 632 wird in Spalte 4 die Angabe "40" durch "50" ersetzt.

17. Die Nr. 633 bis 6335 werden durch die folgenden Nr. 633 bis 63346 ersetzt:


alt neu

633 Fliegende Bauten
6331 Ausführungsgenehmigung je 1.000 EUR der Herstellungskosten 23 mindestens 55
6332 Verlängerung der Ausführungsgenehmigung 60 bis 320
6333 Gebrauchsabnahme 40 bis 130
6334 Änderung des Prüfbuchs nach § 68 Abs. 5 HBO 40
6335 Zuschlag zu Nr. 6334 bei Mitteilung im Fall des Zuständigkeitswechsels nach § 68 Abs. 5 HBO 20
 
Nr. Gegenstand Bemessungs-
grundlage
Gebühr
EUR
1 2 3 4
633 Fliegende Bauten (§ 68 HBO)
6331 Ausführungsgenehmigung je 1000 EUR der Herstellungskosten 23

mindestens 124

63311 Zuschlag bei der Erstabnahme vor Erteilung der Ausführungsgenehmigung 40 bis 500
6332 Verlängerung oder Änderung der Ausführungsgenehmigung 60 bis 1300
63321 Zuschlag bei der Abnahme vor Ver- längerung oder Änderung der Ausführungsgenehmigung 40 bis 500
6333 Gebrauchsabnahme einschließlich er- forderlicher Auflagen 20 bis 500
63331 Prüfung der Gebrauchsanzeige ohne örtliche Gebrauchsabnahme 25 bis 100
63332 Untersagung der Aufstellung oder des Gebrauchs 100 bis 300
63333 Nachabnahme einschließlich erforderlicher Auflagen 20 bis 300
6334 Prüfbuch
63341 Erstausstellung oder Neuausfertigung bei Verlust 30 bis 300
63342 Mehrausfertigung 10 bis 300
63343 Änderung oder Ergänzung 20 bis 200
63344 Eintragung Wohnungswechsel 40
63345 Übertragung auf Dritte 70
63346 Zuschlag zu Nr. 63344 und 63345 im Fall des Zuständigkeitswechsels 20

18. In Nr. 634 wird in Spalte 4 die Angabe "40" durch "60" ersetzt.

19. Nr. 6412


6412 Genehmigung von Umbauten im Bestand, Fassadenänderungen, Wärmedämmfassaden nach Zeitaufwand

wird aufgehoben.

20. In Nr. 6421 wird in Spalte 4 die Angabe "mindestens 60" eingefügt.

21. In Nr. 6462 werden in Spalte 3 das Wort "Grundstück" durch "Flurstück" und in Spalte 4 die Angabe "30" durch "20" ersetzt.

22. In den Nr. 64911 bis 64917 wird in Spalte 4 jeweils die Angabe "40" durch "60" ersetzt.

23. In Nr. 6492 wird der Wortlaut in Spalte 2 wie folgt gefasst:

alt neu
Beratung der Bauherrschaft und der anderen am Bau Beteiligten in den Fällen der §§ 55 und 56 HBO
Die erste Viertelstunde je Vorhaben ist kostenfrei.
"Beratung der Bauherrschaft und der anderen am Bau Beteiligten in den Fällen der §§ 55 bis 57; im Falle des § 57 HBO gilt dies, soweit sich die Beratung auf Sachverhalte bezieht, die nicht Gegenstand der bauaufsichtlichen Prüfung sind."

24. In den Nr. 6651 und 6652 wird in Spalte 4 jeweils die Angabe "40" durch "60" ersetzt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

___________
*) Ändert FFN 305-69

ID 150033

ENDE