Änderungstext

Fünfte Verordnung zur Änderung der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
- Hessen -

Vom 30. Juni 2017
(GVBl. Nr. 14 vom 14.07.2017 S. 236)



Aufgrund des § 2 Abs. 1 Satz 1 des Hessischen Verwaltungskostengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Januar 2004 (GVBl. I S. 36), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2012 (GVBl. S. 622), verordnet die Landesregierung:

Artikel 1

Die Anlage der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 8. Dezember 2009 (GVBl. I S. 522), zuletzt geändert durch Verordnung vom 15. Dezember 2016 (GVBl. S. 306), wird wie folgt geändert:

1. In Nr. 11102 wird in Spalte 4 die Angabe "7 200" durch " 100 000" ersetzt.

2. In Nr. 11103 wird in Spalte 4 die Angabe " 18 000" durch " 100 000" ersetzt.

3. In Nr. 11221 wird in Spalte 2 die Angabe " § 52 Abs. 2a" durch " § 52 Abs. 2 Nr. 1 oder Abs. 2a BBergG oder eines Sonderbetriebsplans nach § 52 Abs. 2 Nr. 2" ersetzt.

4. In Nr. 11223 wird in Spalte 2 die Angabe "11222" durch "1122" ersetzt.

5. In Nr. 121012 wird in Spalte 4 die Angabe " 600 " durch " 630 " ersetzt.

6. In Nr. 121013 wird in Spalte 4 die Angabe " 1.800 " durch " 1.890 " ersetzt.

7. In Nr. 121014 wird in Spalte 4 die Angabe " 3.600 " durch " 3.780 " ersetzt.

8. In Nr. 121015 wird in Spalte 4 die Angabe " 240 " durch " 255 " ersetzt.

9. In Nr. 121022 wird in Spalte 4 die Angabe "480" durch "505" ersetzt.

10. In Nr. 121023 wird in Spalte 4 die Angabe "1 200" durch "1 260" ersetzt.

11. In Nr. 121024 wird in Spalte 4 die Angabe "2 400" durch "2 520" ersetzt.

12. In Nr. 121025 wird in Spalte 4 die Angabe "4 800" durch "5 040" ersetzt.

13. In Nr. 121026 wird in Spalte 4 die Angabe " 180 " durch " 190 " ersetzt.

14. In Nr. 12203 werden in Spalte 3 die Wörter "nach Zeitaufwand" eingefügt und wird in Spalte 4 die Angabe "350 bis 600" gestrichen.

15. In Nr. 12204 wird in Spalte 4 die Angabe " 60 bis 420 " durch " 200 " ersetzt.

16. In Nr. 12209 wird in Spalte 4 die Angabe " 60 bis 180 " durch " 100 " ersetzt.

17. Nr. 12211 wird wie folgt gefasst:

Alt:

Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR
12211 Festlegung der zulässigen Ableitung radioaktiver Stoffe mit Luft und Wasser (§ 47)


Neu:

Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR
12211 Begrenzung der Ableitung radioaktiver Stoffe und deren Überwachung (§§ 47, 48)

18. Die Nr. 122111 und 122112 werden durch folgende Nr. 122111 ersetzt:
Alt:

Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR
122111 Nachweis der zulässigen Ableitung (§ 47 Abs. 4) 120 bis 2.400
122112 Nachweis der zulässigen Ableitung (§ 47 Abs. 2) nach Zeitaufwand

Neu:

Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR
122111 Maßnahmen zur Begrenzung der Ableitung radioaktiver Stoffe (§ 47 Abs. 2 bis 5) nach Zeitaufwand

19. Nr. 122113 wird Nr. 122112.

20. In Nr. 12214 werden in Spalte 3 die Wörter "je Person" durch "nach Zeitaufwand" ersetzt und wird in Spalte 4 die Angabe " 120 bis 1.200 " gestrichen.

21. In Nr. 12218 werden in Spalte 3 die Wörter "nach Zeitaufwand" eingefügt und wird in Spalte 4 die Angabe "600 bis 1 200" gestrichen.

22. In Nr. 12229 werden in Spalte 3 die Wörter "nach Zeitaufwand" eingefügt und wird in Spalte 4 die Angabe "60 bis 420" gestrichen.

23. Nach Nr. 12232 wird als Nr. 12233 eingefügt:

Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR
12233 Beratung außerhalb eines Genehmigungsverfahrens mit einem Zeitbedarf von mehr als 30 Minuten

Schließt sich unmittelbar ein Genehmigungsverfahren an, ist die Gebühr bei einer Gebühr nach Nr. 12101 bis 12111 anzurechnen.

nach Zeitaufwand

24. Nach Nr. 1312 werden als Nr. 132 und 1321 eingefügt:

Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR
132 Amtshandlungen nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG)
1321 Anerkennung einer inländischen Vereinigung nach § 3 Abs. 3 UmwRG 30 bis 3.000

25. Die Nr. 14143 bis 141432 werden durch die folgenden Nr. 14143 bis 141433 ersetzt:
Alt:

Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR
14143 Prüfung der Sachkunde oder Anerkennung einer anderen Prüfung (§ 5)
141431 Einzelprüfung beim Regierungspräsidium
Grundprüfung je Prüfung 150
Zusatzprüfung I je Prüfung 80
Zusatzprüfung II je Prüfung 80
141432 Gruppenprüfungen vor Ort
Grundprüfung je Prüfung und teilnehmender Person 75
Zusatzprüfung I je Prüfung und teilnehmender Person 45
Zusatzprüfung II je Prüfung und teilnehmender Person 45
Zusatzprüfung auf einen Stoff je Prüfung und teilnehmender Person 35

Neu:

Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR
14143 Prüfung der Sachkunde (§ 5)

Die Auslagen sind mit der Gebühr abgegolten.

141431 Einzelprüfung
1414311 Grundprüfung I je Prüfung und teilnehmende Person 150
1414312 Zusatzprüfung II je Prüfung und teilnehmende Person 80
1414313 Zusatzprüfung III je Prüfung und teilnehmende Person 80
1414314 Zusatzprüfung auf einen anderen Stoff je Prüfung und teilnehmende Person 35
141432 Gruppenprüfung (ab 3 Personen)
1414321 Grundprüfung I je Prüfung und teilnehmende Person 75
1414322 Zusatzprüfung II je Prüfung und teilnehmende Person 45
1414323 Zusatzprüfung III je Prüfung und teilnehmende Person 45
1414324 Zusatzprüfung auf einen Stoff je Prüfung und teilnehmende Person 35
141433 Anerkennung einer anderen Prüfung 50

26. In Nr. 1431 wird in Spalte 4 die Angabe "300 bis 3 000" durch "500" ersetzt.

27. Nach Nr. 1433 wird als Nr. 1434 eingefügt:

Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR
1434 Zulassung eines anderen Inaktivierungsverfahrens (§ 13 Abs. 4 Satz 5 in Verbindung mit Abs. 3) 1.000

28. In Nr. 151 werden in Spalte 2 nach der Angabe "15113" ein Komma und die Angabe "1512, 1513 bis 15132 und 1517 bis 15172" eingefügt.

29. In Nr. 1511 wird Spalte 2 wie folgt gefasst:

alt neu
Erstgenehmigung (§ 4), Teilgenehmigung (§ 8), Änderungsgenehmigung (§ 16) oder Genehmigung im vereinfachten Verfahren (§ 19) mit Investitionskosten "Erstgenehmigung (§ 4), Teilgenehmigung (§ 8), Änderungsgenehmigung (§§ 16 oder 16a), Genehmigung im vereinfachten Verfahren (§ 19) oder störfallrechtliches Genehmigungsverfahren (§ 23b) mit Investitionskosten"

30. In Nr. 15111 wird in Spalte 3 die Angabe "1,8" durch "2" und in Spalte 4 die Angabe " 1.800 " durch " 2.000 " ersetzt.

31. In Nr. 15112 wird in Spalte 3 die Angabe " 1,2 " durch " 1,35 " und in Spalte 4 die Angabe " 10.800 " durch " 12.000 " ersetzt.

32. In Nr. 15113 wird in Spalte 3 die Angabe " 0,6 " durch " 0,65 " und in Spalte 4 die Angabe " 720.000 höchstens 1.500 000 " durch " 750.000 höchstens 1.800 000 " ersetzt.

33. In Nr. 15142 werden in Spalte 3 die Wörter "nach Zeitaufwand" durch die Angabe " 20 v. H. von Nr. 15111 bis 15113 " ersetzt.

34. In Nr. 1516 wird in Spalte 4 die Angabe " 1.200 bis 5.000 " durch " 1.300 bis 5.300 " ersetzt.

35. Die Nr. 1517 bis 15172 werden wie folgt gefasst:
Alt:

Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR
1517 Prüfung einer Anzeige (§ 15 Abs. 1 und 2)
15171 mit Investitionskosten Schließt sich unmittelbar ein Genehmigungsverfahren an, wird die Gebühr zu 70 v. H. bei der Gebühr nach Nr. 15111 bis 15113 angerechnet. 50 v. H. der Spalte 3 von Nr. 15111 bis 15113 mindestens 500
15172 ohne Investitionskosten 600

Neu:

Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR
1517 Prüfung einer Anzeige (§ 15 Abs. 1, 2 und 2a, § 23a BImSchG)

Schließt sich innerhalb eines Jahres nach der Mitteilung, dass die Änderung einer Genehmigung bedarf, ein Genehmigungsverfahren an, wird die Gebühr zu 70 v. H. bei der Gebühr nach Nr. 15111 bis 15113 angerechnet.

Die Gebühr ermäßigt sich um 20 v. H., wenn die Anlage Teil eines nach der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 eingetragenen Unternehmens ist.

15171 mit Investitionskosten 50 v. H. von Nr. 15111 bis 15113 mindestens 600
15172 ohne Investitionskosten 600

36. In Nr. 1519 wird in Spalte 2 das Wort "unmittelbar" durch die Wörter "innerhalb eines Jahres" ersetzt.

37. In Nr. 15309 wird in Spalte 2 folgender Satz angefügt:

"Für die in

  1. § 30 Abs. 1 Nr. 2 bezeichneten Anlagen finden bis zum 31. Dezember 2018,
  2. § 30 Abs. 2 Satz 1 bezeichneten Anlagen finden bis zum 31. Dezember 2022 die Nr. 15309 bis 153095 in der bis zum 14. Juli 2017 geltenden Fassung Anwendung."

38. In Nr. 153091 wird Spalte 2 wie folgt gefasst:

alt neu
Zulassung (§ 8 Abs. 3) "Zulassung eines Durchschnittswertes (§ 10 Abs. 3 Satz 2)"

39. In Nr. 153092 wird Spalte 2 wie folgt gefasst:

alt neu
Bestimmung (§ 10, § 13, § 14 Abs. 1 oder § 15 Abs. 10) "Bestimmung einer Maßnahme (§ 15 Abs. 1, § 18 Satz 3, § 19 Abs. 1 Satz 2, § 20 Abs. 6 Satz 2) "

40. In Nr. 153093 wird Spalte 2 wie folgt gefasst:

alt neu
Verzicht (§ 15 Abs. 9) "Verzicht auf die kontinuierliche Messung (§ 21 Abs. 5 Satz 1)"

41. In Nr. 153094 wird Spalte 2 wie folgt gefasst:

alt neu
Verfahrensbilligung für Nachweise (§ 15 Abs. 11) "Billigung eines Nachweisverfahrens (§ 21 Abs. 6 Satz 2 und 3)"

42. Nach Nr. 153094 wird als neue Nr. 153095 eingefügt:

Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR
153095 Prüfung eines Messergebnisses oder Berichts (§ 22 Abs. 2, § 24 Abs. 1, § 25 Abs. 3 Satz 1) nach Zeitaufwand

43. Die bisherige Nr. 153095 wird Nr. 153096 und Spalte 2 wird wie folgt gefasst:

alt neu
Ausnahmen (§ 21) "Zulassung einer Ausnahme (§ 26 Abs. 1) "

44. Nr. 153101 wird durch folgende Nr. 153101 bis 153107 ersetzt:

Alt:

Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR
153101 Ausnahme (§ 4 Abs. 3 oder 7, § 5a Abs. 4, § 11 Abs. 1, 2 oder 6 oder § 19 Abs. 1 oder 2) 600 bis 24.000

Neu:

Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR
153101 Zulassung anderer Verbrennungsbedingungen (§ 6 Abs. 6 Satz 1 oder § 7 Abs. 6 Satz 1) 600 bis 24.000
153102 Erteilung einer Ausnahme von der Pflicht zur kontinuierlichen Messung (§ 16 Abs. 1 Satz 3) 600 bis 24.000
153103 Verzicht auf kontinuierliche Messungen (§ 16 Abs. 3 Satz 1 oder Abs. 8) 600 bis 24.000
153104 Zulassung einer Einzelmessung (§ 16 Abs. 6) 600 bis 24.000
153105 Zulassung einer Ausnahme (§ 24 Abs. 1 oder 2) 600 bis 24.000
153106 Genehmigung einer Ausnahme (Anlage 3 Nr. 2.1.2, 2.1.3, 2.1.4, 2.2. 1, 2.2.2 oder 2.4.2) 600 bis 24.000
153107 Verwendung eines höheren Emissionswerts als Berechnungsgrundlage (Anlage 3 Nr. 3.1.2) 600 bis 24.000

45. Die bisherige Nr. 153141 wird Nr. 153142 und in Spalte 2 wird das Wort "Ausnahme" durch die Wörter "Zulassung einer Ausnahme" ersetzt.

46. Die bisherigen Nr. 153142 und 153143

153142 Anordnung (§ 10 Abs. 2) nach Zeitaufwand
153143 Ausnahme (§ 10 Abs. 3) 60 bis 3.000

werden aufgehoben.

47. Die bisherige Nr. 153144 wird Nr. 153141 und Spalte 2 wird wie folgt gefasst:

alt neu
Anzeigen von Hoch- und Niederfrequenzanlagen (§ 7 der 26. BImSchV) "Prüfung einer Anzeige (§ 7 Abs. 2) "

48. Die Nr. 154101 bis 154113 werden durch folgende Nr. 154101 bis 154115 ersetzt:

Alt:

Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR
1541 Bekanntgabe einer sachverständigen Stelle
154101 nach § 26 Abs. 1 auch in Verbindung mit § 28 BImSchG nach Zeitaufwand
154102 nach § 13 Abs. 3 oder § 18 Abs. 2 der 1. BImSchV nach Zeitaufwand
154103 nach § 12 Abs. 7 der 2. BImSchV nach Zeitaufwand
154104 nach § 14 Abs. 2 und/oder 3 der 13. BImSchV nach Zeitaufwand
154105 nach § 10 Abs. 2 und/oder 3 der 17. BImSchV nach Zeitaufwand
154106 nach § 13 Abs. 1 der 17. BImSchV nach Zeitaufwand
154107 nach § 7 Abs. 3 der 27. BImSchV nach Zeitaufwand
154108 nach § 8 Abs. 3 und/oder 4 der 30. BImSchV nach Zeitaufwand
154109 nach § 5 Abs. 4 der 31. BImSchV nach Zeitaufwand
154110 nach Nr. 5.3.3 der TA Luft nach Zeitaufwand
154111 nach Art. 15 der Richtlinie 2000/14/EG (Benennung einer zugelassenen Stelle) nach Zeitaufwand
154112 Überwachung der Tätigkeiten der nach § 26 BImSchG bekanntgegebenen Sachverständigen nach Zeitaufwand
154113 Widerruf einer Bekanntgabe nach § 26 BImSchG nach Zeitaufwand

Neu:

Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR
1541 Bekanntgabe einer sachverständigen Stelle
154101 nach § 29b BImSchG in Verbindung mit der Bekanntgabeverordnung (41. BImSchV) nach Zeitaufwand
154102 nach § 13 Abs. 3 oder § 18 Abs. 2 der 1. BImSchV nach Zeitaufwand
154103 nach § 12 Abs. 4, 5, 6 und /oder 9 der 2. BImSchV nach Zeitaufwand
154104 nach § 19 Abs. 3 und/oder 4 der 13. BImSchV nach Zeitaufwand
154105 nach § 15 Abs. 3 und/oder 4 der 17. BImSchV nach Zeitaufwand
154106 nach § 18 Abs. 1 und/oder 2 der 17. BImSchV nach Zeitaufwand
154107 nach § 7 Abs. 3 der 27. BImSchV nach Zeitaufwand
154108 nach § 9 der 27. BImSchV nach Zeitaufwand
154109 nach § 8 Abs. 3 und/oder 4 der 30. BImSchV nach Zeitaufwand
154110 nach § 11 Abs. 1 und/oder 3 der 30. BImSchV nach Zeitaufwand
154111 nach § 5 Abs. 4 und/oder Anhang 6 Nr. 2 der 31. BImSchV nach Zeitaufwand
154112 nach Nr. 5.3.3 der TA Luft nach Zeitaufwand
154113 nach Art. 15 der Richtlinie 2000/14/EG (Benennung einer zugelassenen Stelle) nach Zeitaufwand
154114 Überwachung der Tätigkeiten der nach § 29b BImSchG bekannt gegebenen Stelle nach Zeitaufwand
154115 Widerruf einer Bekanntgabe nach § 29b BImSchG nach Zeitaufwand

49. In den Nr. 15421 bis 15423 wird in Spalte 2 die Angabe " § 29a " jeweils durch " § 29b" ersetzt.

50. Die bisherigen Nr. 15424 bis 15426 werden die Nr. 15423 bis 15425.

51. In Nr. 162171 wird in Spalte 2 die Angabe "eines Rechnerprogramms/einer EDV-Anlage, " durch "eines Rechnerprogramms oder einer EDV-Anlage (beispielsweise SMUSI oder Leitfadenbetrachtung) " ersetzt.

52. In Nr. 162181 wird in Spalte 4 die Angabe "750" durch "500 bis 1 499" ersetzt.

53. In Nr. 162274 wird in Spalte 2 die Angabe "HWG" durch "WHG" ersetzt.

54. In Nr. 16322 wird Spalte 3 wie folgt gefasst:

alt neu
24 v. H. des Mittelsatzes des Honorars der jeweiligen Honorarzone nach der Honorartafel zu § 43 Abs. 1 der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI), der das Bauobjekt nach Anlage 3, Nr. 3.4 HOAI zugeordnet ist "24 v. H. des Mittelsatzes des Honorars der jeweiligen Honorarzone nach der Honorartafel zu § 44 Abs. 1 der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI), der das Bauprojekt nach Anlage 12, Nr. 12.2 HOAI zugeordnet ist"

55. Die Nr. 164 bis 1640124 werden durch folgende Nr. 164 bis 16407 ersetzt:
Alt:

Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR
164 Zulassungen und Befreiungen, Ausnahmegenehmigungen, Feststellungen, Anordnungen
16401 Zulassung (Genehmigung) für
164011 eine Rohrleitungsanlage nach § 20 in Verbindung mit Anlage 1 Nr. 19.3 bis 19.7 UVPG, für Maßnahmen mit Investitionskosten
1640111 bis 50.000 EUR nach Zeitaufwand
1640112 bis 25 Mio. EUR 7,5 v. H. des Mittelsatzes des Honorars der jeweiligen Honorarzone nach der Honorartafel zu § 43 Abs. 1 HOAI, der das Bauobjekt nach Anlage 3, Nr. 3.4 HOAI zugeordnet ist
1640113 über 25 Mio. EUR 90.000
164012 eine Anlage nach § 60 Abs. 3 WHG, § 20 UVPG, einschließlich technischer Ausrüstung oder Befreiung von einem Verbot nach § 49 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 in Verbindung mit Abs. 3 HWG, mit Investitionskosten
1640121 bis 50.000 EUR 500 bis 2.000
1640122 bis 25 Mio. EUR 16,5 v. H. des Mittelsatzes des Honorars der jeweiligen Honorarzone nach der Honorartafel zu § 43 Abs. 1 HOAI, der das Bauprojekt nach Anlage 3, Nr. 3.4 HOAI zugeordnet ist
1640123 über 25 Mio. EUR
1640124 16,5 v. H. des Mittelsatzes des Honorars der jeweiligen Honorarzone nach der Honorartafel zu § 43 Abs. 1 HOAI, der das Bauprojekt nach Anlage 3, Nr. 3.4 HOAI zugeordnet ist nach Nr. 1640121 bis 1640123

Neu:

Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR
164 Zulassungen und Befreiungen, Ausnahmegenehmigungen, Feststellungen, Anordnungen
16401 Genehmigung einer Rohrleitungsanlage nach § 20 in Verbindung mit Anlage 1 Nr. 19.3 bis 19.7 UVPG für Maßnahmen mit Investitionskosten
164011 bis 50.000 EUR nach Zeitaufwand
164012 bis 25 Mio. EUR 7,5 v. H. des Mittelsatzes des Honorars der jeweiligen Honorarzone nach der Honorartafel zu § 44 Abs. 1 HOAI, der das Bauobjekt nach Anlage 12 Nr. 12.2 HOAI zugeordnet ist
164013 über 25 Mio. EUR 90.000
16402 Maßnahmen bei Anlagen nach § 60 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 WHG
164021 Genehmigung einschließlich technischer Ausrüstung und Befreiung von einem Verbot nach § 49 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 in Verbindung mit Abs. 3 HWG mit Investitionskosten
1640211 bis 50.000 EUR 500 bis 2.000
1640212 bis 25 Mio. EUR 16,5 v. H. des Mittelsatzes des Honorars der jeweiligen Honorarzone nach der Honorartafel zu § 44 Abs. 1 HOAI, der das Bauobjekt nach Anlage 12 Nr. 12.2 HOAI zugeordnet ist
1640213 über 25 Mio. EUR 198.000
164022 zusätzlich zur Gebühr Nr. 1640211 bis 1640213 bei Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Zeitaufwand
16403 Maßnahmen bei Anlagen nach § 60 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 WHG
164031 Genehmigung einschließlich technischer Ausrüstung und Befreiung von einem Verbot nach § 49 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 in Verbindung mit Abs. 3 HWG mit Investitionskosten
1640311 bis 50.000 500 bis 2.000
1640312 bis 25 Mio. EUR 16,5 v. H. des Mittelsatzes des Honorars der jeweiligen Honorarzone nach der Honorartafel zu § 44 Abs. 1 HOAI, der das Bauobjekt nach Anlage 12 Nr. 12.2 HOAI zugeordnet ist
1640313 über 25 Mio. EUR 198.000
164032 zusätzlich zur Gebühr Nr. 1640311 bis 1640313

Durchführung eines Erörterungstermins (§ 4 Abs. 1 Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung (IZÜV) in Verbindung mit § 10 Abs. 6 BImSchG und den §§ 14 bis 19 der 9. BImSchV)

je Tag 2.000
16404 Prüfung einer Anzeige nach § 60 Abs. 4 Satz 2 WHG

Schließt sich unmittelbar ein Genehmigungsverfahren an, wird die Gebühr bei der Gebühr nach Nr. 164013 bis 164032 angerechnet.

nach Zeitaufwand
16405 Mitteilung des Nichtvorliegens einer Genehmigungspflicht nach § 60 Abs. 4 Satz 4 WHG 50 v. H. der Gebühr nach Nr. 1640311 bis 1640313 mindestens 500 EUR
16406 Untersagung des Betriebs einer Anlage nach § 60 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 WHG oder eines Teils dieser Anlage (§ 60 Abs. 5 WHG) nach Zeitaufwand
16407 Anordnung der Stilllegung einer Anlage nach § 60 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 WHG oder eines Teils dieser Anlage (§ 60 Abs. 6 WHG) nach Zeitaufwand

56. Die bisherigen Nr. 16402 bis 16430 werden die Nr. 16408 bis 16436.

57. Nach Nr. 165119 wird als Nr. 16512 eingefügt:

Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR
16512 Überprüfung der Erlaubnis oder Genehmigung sowie Überwachung der Einhaltung (§§ 8 und 9 IZÜV) nach Zeitaufwand mindestens 500

58. Nach Nr. 16522 wird als neue Nr. 165221 eingefügt:

Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR
165221 bis 5.000 Einwohnergleichwerte (EGW) 320

59. Die bisherige Nr. 165221 wird Nr. 165222 und in Spalte 2 wird die Angabe "Einwohnergleichwerte (EWG) " durch " EWG " ersetzt.

60. Die bisherigen Nr. 165222 bis 165228 werden die Nr. 165223 bis 165229.

61. In Nr. 16523 wird in Spalte 2 die Angabe "(Abwasseruntersuchung nach HWG) " gestrichen.

62. In Nr. 1655 wird Spalte 2 wie folgt gefasst:

alt neu
Andere Überwachungsmaßnahme oder Anordnung im Rahmen der Wasseraufsicht nach § 57 Abs. 4, §§ 63 oder 70 HWG oder Anordnung nach § 14 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Abs. 4, HWG  "Andere Überwachungsmaßnahme oder Anordnung im Rahmen der Gewässeraufsicht nach § 57 Abs. 4, den §§ 63 oder 70 HWG oder § 100 WHG oder Anordnung nach § 14 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Abs. 4, HWG"

63. Nach Nr. 1656 wird als Nr. 1657 eingefügt:

Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR
1657 Berichterstellung nach Vor-Ort-Besichtigung (§ 9 Abs. 5 IZÜV) nach Zeitaufwand

64. Nr. 1661 wird wie folgt gefasst:
Alt:

Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR
1661 Änderung oder Verlängerung einer Entscheidung, soweit nicht in Nr. 16201 bis 1656 enthalten nach Zeitaufwand

Neu:

Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR
1661 Änderung oder Verlängerung einer Entscheidung 50 bis 5.000

65. In Nr. 18112 wird in Spalte 2 die Angabe "181101 und 181102" durch "181121 und 181122" ersetzt.

66. In Nr. 1830510 wird in Spalte 2 die Angabe "Abs. 2" durch "Abs. 1" ersetzt.

67. Die Nr. 1964 bis 19645 werden durch folgende Nr. 1964 bis 196410 ersetzt:
Alt:

Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR
1964 Qualitative Überwachung der nach § 26 BImSchG bekanntgegebenen Stellen
19641 Planung, Durchführung und Auswertung von Ringversuchen mit partikelförmigen Stoffen je Teilnehmer und Ringversuch 2.650
19642 Planung, Durchführung und Auswertung von Ringversuchen mit gasförmigen Stoffen je Teilnehmer und Ringversuch 2.900
19643 Abstimmung von Emissionsmesskonzepten der nach § 26 BImSchG bekanntgegebenen Stellen nach Zeitaufwand
19644 Überprüfung von Emissionsmessberichten der nach § 26 BImSchG bekanntgegebenen Stellen nach Zeitaufwand
19645 Vor-Ort-Überprüfung bei Emissions- und Immissionsermittlungen (Audits nach DIN EN ISO/IEC 17025) von nach § 26 BImSchG bekannt gegebenen Stellen nach Zeitaufwand
Neu:
Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR
1964 Qualitative Überwachung der nach § 29b BImSchG bekanntgegebenen Stellen
196401 Planung, Durchführung und Auswertung von Ringversuchen mit partikelförmigen Stoffen an der Emissionssimulationsanlage je Teilnehmer und Ringversuch 2.950
196402 Planung, Durchführung und Auswertung von Ringversuchen mit gasförmigen Stoffen an der Emissionssimulationsanlage je Teilnehmer und Ringversuch 3.250
196403 Planung, Durchführung und Auswertung von Geruchsringversuchen an der Emissionssimulationsanlage je Teilnehmer und Ringversuch 1.750
196404 Planung, Durchführung und Auswertung von Ringversuchen ohne Nutzung der Emissionssimulationsanlage je Teilnehmer nach Zeitaufwand mindestens 250
196405 Zurverfügungstellung der Emissionssimulationsanlage einschließlich Dosierung und Auswertung für modellhafte Untersuchungen nach Zeitaufwand mindestens 1.000
196406 Zusendung einer Probe Referenzmaterial anorganisch 250
196407 Zusendung einer Probe Referenzmaterial organisch 350
196408 Abstimmung von Emissionsmesskonzepten der nach § 29b BImSchG bekanntgegebenen Stellen nach Zeitaufwand
196409 Überprüfung von Emissionsmessberichten der nach § 29b BImSchG bekanntgegeben Stellen nach Zeitaufwand
196410 Vor-Ort-Überprüfung bei Emissions- und Immissionsermittlungen von nach § 29b BImSchG bekanntgegebenen Stellen nach Zeitaufwand

68. In Nr. 212 wird Spalte 2 wie folgt gefasst:

alt neu
Entnahme von Kot- oder Tupferproben, Milchproben, Tuberkulinproben, Blutproben, Durchführung von Impfungen und so weiter, wenn sie nicht im Rahmen einer amtlichen Untersuchung durchgeführt werden und Sondervereinbarungen nicht bestehen
Die Kosten des Impfstoffs sind als Auslagen zusätzlich zu erheben.
"Entnahme von Kot- oder Tupferproben, Milchproben, Blutproben und Gewebeproben, Durchführung von Impfungen und Tuberkulinisierungen

Die Kosten des Impfstoffs sind als Auslagen zusätzlich zu erheben.

Werden die Probenentnahmen, Impfungen oder Tuberkulinisierungen im Rahmen einer amtlichen Untersuchung durchgeführt, sind sie gebührenfrei. In diesen Fällen werden auch keine Auslagen erhoben."

69. Nr. 2217


Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR
2217 Erlaubnis zur Zucht oder zum Handel von Psittaciden (§ 17g TierSG) nach Zeitaufwand höchstens 600


wird aufgehoben.

70. Die bisherige Nr. 2218 wird Nr. 2217.

71. Die Nr. 224 und 2241


Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR
224 Amtshandlungen nach der Psittakose-Verordnung
2241 Zulassung von Fußringen (§ 2 Abs. 2) 60 bis 180


werden aufgehoben.

72. Die bisherigen Nr. 225 und 2251 werden die Nr. 224 und 2241.

73. Die bisherige Nr. 2252 wird 2242, in Spalte 3 werden die Wörter "nach Zeitaufwand" eingefügt und in Spalte 4 wird die Angabe "100 bis 300" gestrichen.

74. Die bisherigen Nr. 226 bis 2262 werden die Nr. 225 bis 2252.

75. Nach der neuen Nr. 2252 wird als Nr. 2253 eingefügt:

Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR
2253 Erklärung eines Gebietes zum Schutzgebiet (§ 10 Abs. 1 Satz 1) nach Zeitaufwand

76. In Nr. 231 wird in Spalte 2 die Angabe "und Verordnung (EU) Nr. 142/2011 " durch ein "Komma" und die Angabe "der Verordnung (EU) Nr. 206/2010, der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 und der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 " ersetzt.

77. In Nr. 2311011 wird in Spalte 4 die Angabe "36" durch "50" ersetzt.

78. In Nr. 2311012 wird in Spalte 4 die Angabe " 80 " durch " 100" ersetzt.

79. In Nr. 231102 wird in Spalte 4 die Angabe " 100 " durch " 150 " ersetzt.

80. In Nr. 2311031 wird in Spalte 4 die Angabe " 50 " durch " 80 " ersetzt.

81. In Nr. 2311032 wird in Spalte 4 die Angabe " 100 " durch " 150 " ersetzt.

82. In Nr. 2311033 wird in Spalte 4 die Angabe " 250 " durch " 300 " ersetzt.

83. In Nr. 2311041 wird in Spalte 4 die Angabe " 36 " durch " 50 " ersetzt.

84. In Nr. 2311042 wird in Spalte 4 die Angabe " 72 " durch " 100 " ersetzt.

85. In Nr. 2311071 wird in Spalte 4 die Angabe " 50 " durch " 80 " ersetzt.

86. In Nr. 2311081 wird in Spalte 4 die Angabe "40" durch "60" ersetzt.

87. In Nr. 2311082 wird in Spalte 4 die Angabe "100" durch "120" ersetzt.

88. In Nr. 2311091 wird in Spalte 4 die Angabe " 35 " durch " 60 " ersetzt.

89. In Nr. 2311092 wird in Spalte 4 die Angabe " 95 " durch " 120 " ersetzt.

90. In Nr. 2311093 wird in Spalte 4 die Angabe " 180 " durch " 220 " ersetzt.

91. In Nr. 231110 wird in Spalte 4 die Angabe "4,80 mindestens 30" durch "6 mindestens 50" ersetzt.

92. Nr. 231111 wird wie folgt gefasst:
Alt:

Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR
231111 Sperma, Embryonen je angefangene 10 Portionen 3
mindestens 30
höchstens 400

Neu:

Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR
231111 Sperma, Embryonen von Huftieren je angefangene 10 Portionen 6 mindestens 50

93. In Nr. 2311121 wird in Spalte 4 die Angabe "30" durch "50" ersetzt.

94. In Nr. 2311122 wird in Spalte 4 die Angabe "30" durch "50" und die Angabe "12" durch "20" ersetzt.

95. In Nr. 231113 wird in Spalte 4 die Angabe "30 höchstens 200" durch "50 höchstens 250" ersetzt.

96. In Nr. 231114 wird in Spalte 2 nach dem Wort "Fischeier," das Wort "Fischembryonen," eingefügt.

97. In Nr. 2311141 wird in Spalte 4 die Angabe "30" durch "50" ersetzt.

98. In Nr. 2311142 wird in Spalte 4 die Angabe "30" durch "50" und die Angabe "12" durch "20" ersetzt.

99. In Nr. 232 wird in Spalte 2 nach der Angabe " § 15 Abs." die Angabe " 1 und" eingefügt.

100. Die Nr. 2331 bis 23316 werden durch die folgenden Nr. 2331 bis 23314 ersetzt:
Alt:

Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR
2331 Lebende Tiere, Erzeugnisse tierischen Ursprungs je Sendung
23311 bis 6 t 55
23312 bis 46 t je t 9
23313 über 46 t 420
23314 nur Dokumentenkontrolle bei Nr. 2331 bis 23313 je Sendung 35
23315 Tätigkeiten im Zusammenhang mit der TRACES-Meldepflicht zusätzlich zu Nr. 2331 bis 23314 10
23316 Besondere Tätigkeit bei der Abfertigung einer Sendung nach Nr. 2331 bis 23314 nach Zeitaufwand

Neu:

Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR
2331 lebende Tiere, Erzeugnisse tierischen Ursprungs
23311 bei Einfuhr aus Neuseeland je Sendung
233111 bis 6 t 46,50
233112 bis 46 t je t 7,75
233113 über 46 t 356,50
233114 nur Dokumentenkontrolle bei Nr. 233111 bis 23313 je Sendung 29,45
23312 bei Einfuhr aus anderen Ländern je Sendung
233121 bis 6 t 60
233122 bis 46 t je t 10
233123 über 46 t 460
233124 nur Dokumentenkontrolle bei Nr. 233121 bis 233123 38
23313 besondere Tätigkeit bei der Abfertigung einer Sendung nach Nr. 233111 bis 233124 nach Zeitaufwand
23314 Tätigkeiten im Zusammenhang mit der TRACES-Meldepflicht zusätzlich zu Nr. 233111 bis 233114 und Nr. 233121 bis 233124 20

101. In Nr. 23322 wird Spalte 2 wie folgt gefasst:

alt neu
amtliche Kontrollen nach Art. 7 in Verbindung mit Art. 10 der VO (EG) Nr. 1152/2009 "Amtliche Kontrollen nach Art. 9 der VO (EU) Nr. 884/2014"

102. Nr. 23323


Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR
23323 Kontrollmaßnahmen nach Art. 4 in Verbindung mit Art. 6 der VO (EG) Nr. 1135/2009 nach Zeitaufwand


wird aufgehoben.

103. Die bisherigen Nr. 23324 bis 23328 werden die Nr. 23323 bis 23327.

104. Nach Nr. 241012 wird als neue Nr. 24102 eingefügt:

Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR
24102 Genehmigung der Tötung von 50 bis 500
Tieren nach § 4 Abs. 3 Satz 3

105. Die bisherigen Nr. 24102 bis 24103 werden die Nr. 24103 bis 241033.

106. Die bisherige Nr. 24103 wird Nr. 24104 und in Spalte 2 wird die Angabe "Satz 3" durch "Satz 5 " ersetzt.

107. Die bisherige Nr. 24104 wird Nr. 24105 und wie folgt gefasst:
Alt:

Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR
24104 Prüfung einer Anzeige nach § 6 Abs. 1 Satz 6 85

Neu:

Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR
24105 Prüfung einer Anzeige nach § 6 Abs. 1a 100 bis 500

108. Die bisherige Nr. 24105


Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR
24105 Verlängerung der Anzeigefrist nach § 6 Abs. 1 Satz 8 28


wird aufgehoben.

109. In Nr. 24107 wird in Spalte 2 das Wort "und" durch "oder" ersetzt und wird in Spalte 4 die Angabe " 360 " gestrichen.

110. Nach Nr. 24107 werden als Nr. 241071 und 241072 eingefügt:

Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR
241071 Erteilung 400 bis 3.000
241072 Änderung einer Genehmigung nach § 8 Abs. 1 oder § 5a in der bis zum 13. Juli 2013 geltenden Fassung in Verbindung mit § 21 Abs. 3 105

111. In Nr. 24108 wird in Spalte 2 die Angabe "TierSchG in der bis zum 13. Juli 2013 geltenden Fassung in Verbindung mit § 21 Abs. 3 " angefügt.

112. In Nr. 24109 wird in Spalte 4 die Angabe " 135 " durch " 100 bis 3.000 " ersetzt.

113. Nr. 24110

Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR
24110 Verlängerung der Anzeigefrist nach § 8a Abs. 1 Satz 3 28

wird aufgehoben.

114. Nr. 24111 wird neue Nr. 24110 und wie folgt gefasst:
Alt:

Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR
24111 Untersagung von Tierversuchen nach § 8a Abs. 5 240

Neu:

Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR
24110 Untersagung eines Tierversuchs nach § 8a Abs. 5 TierSchG in der bis zum 13. Juli 2013 geltenden Fassung in Verbindung mit § 21 Abs. 3 TierSchG 28

115. Die Nr. 24112 bis 24116

Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR
24112 Prüfung einer Anzeige nach § 8b Abs. 1 50
24113 Zulassung von Ausnahmen nach § 8b Abs. 2 Satz 3 oder § 9 Abs. 2 Nr. 7 Satz 2 210
24114 Ausnahmegenehmigung nach § 9 Abs. 1 Satz 4 210
241141 Behördliche Abnahme einer Prüfung zum Nachweis der Fachkenntnisse zusätzlich zur Gebühr nach Nr. 24114 120
24115 Prüfung einer Anzeige nach § 10 Abs. 2 Satz 1 oder § 10a Satz 2 90
24116 Verkürzung der Anzeigefrist nach § 10a Satz 3 60
werden aufgehoben.

116. Nr. 24117 wird neue Nr. 24111 und in Spalte 4 wird die Angabe "höchstens 900" gestrichen.

117. Die Nr. 24118 und 241181 werden die neuen Nr. 24112 und 241121.

118. Nr. 24119 wird neue Nr. 24113 und in Spalte 3 werden die Wörter "nach Zeitaufwand" eingefügt.

119. Die Nr. 241191 und 241192

Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR
241191 Einzelgenehmigung 60
241192 Sammelgenehmigung (Gebühr für mehrere Sendungen von Tieren gleicher Art und Herkunft) 180
werden aufgehoben.

120. Nr. 24120 wird neue Nr. 24114 und in Spalte 2 wird die Angabe "Abs. 3" durch "Abs. 2" ersetzt.

121. Nach der neuen Nr. 24114 werden als Nr. 24115 bis 24119 eingefügt:

Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR
24115 Besichtigung eines Betriebs oder einer Einrichtung nach § 16 Abs. 1 Satz 2 bis 5 nach Zeitaufwand
24116 Verpflichtung zur Benennung eines Verantwortlichen nach § 16 Abs. 4a Satz 2 nach Zeitaufwand
24117 Anordnung nach § 16a Abs. 1 Nr. 1, 2 oder 4, Untersagung oder Gestattung nach § 16a Abs. 1 Nr. 3 nach Zeitaufwand
24118 Untersagung eines Versuchsvorhabens nach § 16a Abs. 2 nach Zeitaufwand
24119 Anordnung nach § 16a Abs. 3 nach Zeitaufwand

122. Die Nr. 24121 und 24122

Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR
24121 Verpflichtung zur Benennung eines Verantwortlichen nach § 16 Abs. 4a Satz 2 nach Zeitaufwand
24122 Anordnung nach § 16a Nr. 1, 2 oder 4, Untersagung oder Gestattung nach § 16a Nr. 3 nach Zeitaufwand
werden aufgehoben.

123. Die Nr. 243 bis 2432 werden durch die folgenden Nr. 243 bis 24313 ersetzt:

Alt:

Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR
243 Amtshandlungen nach der Tierschutz-Schlachtverordnung
2431 Gestattung einer anderen Kennzeichnung nach § 2 Satz 6 60 bis 700
2432 Anordnung und Beaufsichtigung nach § 2 nach Zeitaufwand

Neu:

Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR
243 Amtshandlungen nach der Verordnung zum Schutz von zu Versuchszwecken oder zu anderen wissenschaftlichen Zwecken verwendeten Tieren
24301 Ausnahmegenehmigung nach § 1 Abs. 2, § 2 Abs. 3 oder § 5 Abs. 3 Satz 4 100 bis 500
24302 Prüfung einer Anzeige nach § 5 Abs. 1 Satz 1 100
24303 Zulassung einer Ausnahme nach § 5 Abs. 2 Satz 2 100
24304 Prüfung von vorgelegten Aufzeichnungen nach § 6 Abs. 3 Satz 2, § 7 Abs. 2, § 8 Abs. 2 Nr. 4 oder § 29 Abs. 2 Satz 4 nach Zeitaufwand
24305 Prüfung eines Nachweises nach § 9 Abs. 2 und des Verzeichnisses nach § 9 Abs. 3 nach Zeitaufwand
24306 Durchführung des Fachgespräches nach § 11 Abs. 1 Satz 2 nach Zeitaufwand
24307 Prüfung einer Anzeige nach § 13 Abs. 2 Satz 1 oder 3 nach Zeitaufwand
24308 Ausnahmegenehmigung nach § 16 Abs. 1 Satz 5 100 bis 1.000
24309 Ausnahmegenehmigung für die Verwendung von Tieren nach § 18 Abs. 2, § 19 Abs. 1 Satz 2, § 20 Abs. 1 Satz 2, § 21 Satz 2 oder § 24 Abs. 2 50 bis 500
24310 Prüfung einer Anzeige nach § 34 Abs. 2 Satz 2 50 bis 100
24311 Prüfung von Änderungsanzeigen nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und § 37 Abs. 2 Satz 1 50 bis 1.000
24312 rückblickende Bewertung von Versuchsvorhaben nach § 35 Abs. 2 nach Zeitaufwand
24313 Prüfung einer Anzeige nach § 39 Abs. 3 100 bis 1.000

124. Nach Nr. 2456 werden als Nr. 2457 und 2458 eingefügt:

Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR
2457 Erteilung einer Sachkundebescheinigung zur Haltung von Kaninchen (§ 35a Abs. 2) einschließlich Durchführung einer Sachkundeprüfung (§ 35a Abs. 3) nach Zeitaufwand
2458 Erteilung einer Sachkundebescheinigung zur Haltung von Kaninchen (§ 35a Abs. 2) ohne Durchführung einer Sachkundeprüfung 25

125. In Nr. 2472 wird in Spalte 4 die Angabe " 100" durch "250" ersetzt.

126. In Nr. 2474 wird in Spalte 2 vor dem Wort "Anerkennung" das Wort "Staatliche" eingefügt und wird in Spalte 4 die Angabe "60" durch " 100" ersetzt.

127. In Nr. 2481 wird in Spalte 4 die Angabe " 100 " gestrichen.

128. Nach Nr. 2481 werden als Nr. 24811 und 24812 eingefügt:

Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR
24811 nach Abs. 2 und 3 100
24812 nach Abs. 4 nach Zeitaufwand höchstens 500

129. Die Nr. 2711 bis 2719 werden durch die folgenden Nr. 27101 bis 27124 ersetzt:
Alt:

Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR
2711 Erlaubnis zur Herstellung von Tierarzneimitteln (§ 13) 300 bis 10.000
2712 Prüfung der Anzeige nach § 20 oder § 52a Abs. 8 AMG oder Prüfung der Mitteilung nach § 63a Abs. 3 oder § 74a Abs. 3 AMG nach Zeitaufwand
2713 Bescheinigung über die Berechtigung eines Herstellers, ein Arzneimittel herzustellen (§ 22 Abs. 4 Satz 1) 18
2714 Bescheinigung über die Anzeige einer tierärztlichen Hausapotheke (§ 67) 45
2715 Erteilung einer Erlaubnis zur Einfuhr nach § 72 oder Bescheinigung für die Einfuhr von Tierarzneimitteln nach § 72a 60 bis 240
2716 Ausstellung einer Ausfuhrbescheinigung (§ 73a Abs. 2) je Arzneimittel 60
27161 Ausstellung einer Ausfuhrbescheinigung mit Anhang (§ 73a Abs. 2) je Arzneimittel 75
2717 Erlaubnis nach § 52a AMG zum Großhandel mit Arzneimitteln 150 bis 2.500
2718 Durchführung der Überwachung nach § 64 AMG bei Tierarzneimittelherstellern oder -großhändlern einschließlich Vor- und Nachbereitung nach Zeitaufwand
2719 Ausstellung eines Zertifikats über die gute Herstellungspraxis nach 64 Abs. 3 Satz 4 AMG 20 v. H. der Gebühr nach Nr. 2718 mindestens 150

Neu:

Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR
27101 Prüfung einer Anzeige nach § 20 Satz 1 nach Zeitaufwand
27102 Ausstellung eines Nachweises über die Berechtigung eines Herstellers, ein Arzneimittel herzustellen nach § 22 Abs. 4 Satz 1 nach Zeitaufwand
27103 Erlaubnis zum Großhandel mit Arzneimitteln nach § 52a Abs. 1 Satz 1 150 bis 2.500
27104 Prüfung einer Anzeige nach § 52a Abs. 8 Satz 1 nach Zeitaufwand
27105 Prüfung von Anzeigen zur berufs- oder gewerbsmäßigen Haltung von Rindern, Schweinen, Hühnern oder Puten nach § 58a Abs. 1 Satz 1 im schriftlichen Verfahren 25
27106 Prüfung von Änderungsanzeigen zur Tierhaltung nach § 58a Abs. 4 Satz 1 im schriftlichen Verfahren 25
27107 Prüfung von Anzeigen zur Meldung durch Dritte nach § 58a Abs. 4 Satz 3 im schriftlichen Verfahren 25
27108 Prüfung von Mitteilungen über die Arzneimittelverwendung nach § 58b Abs. 1 Satz 1 im schriftlichen Verfahren 25 bis 250
27110 Prüfung eines Nachweises nach § 58c Abs. 1 Satz 1 25
27111 Auskunft über die erhobenen, gespeicherten oder sonst verarbeiteten Daten nach § 58c Abs. 5 Satz 2 25
27112 Anordnung zur Verringerung der Behandlung mit Arzneimitteln nach § 58d Abs. 3 Satz 2 nach Zeitaufwand
27113 Anordnung zum Ruhen der Tierhaltung nach § 58d Abs. 4 Satz 1 nach Zeitaufwand
27114 Prüfung einer Mitteilung nach § 63a Abs. 3 Satz 1 18
27115 Durchführung der Überwachung nach § 64 bei Tierarzneimittelherstellern oder -großhändlern einschließlich Vor- und Nachbereitung nach Zeitaufwand
27116 Ausstellung eines Zertifikats nach § 64 Abs. 3f Satz 1, zusätzlich zu Nr. 27115 20 v. H. der Gebühr nach Nr. 27115 mindestens 150
27117 Prüfung einer Anzeige einer tierärztlichen Hausapotheke nach § 67 Abs. 1 Satz 1 45
27118 Bearbeitung einer Änderungsanzeige einer tierärztlichen Hausapotheke nach § 67 Abs. 3 Satz 1 45
27119 Erteilung einer Erlaubnis zu Einfuhr nach § 72 Abs. 1 Satz 1 60 bis 240
27120 Bescheinigung für die Einfuhr von Tierarzneimitteln nach § 72a 60 bis 240
27121 Ausstellung eines Zertifikats zur Ausfuhr nach § 73a Abs. 2 Satz 1
27122 ohne Anhang 65
27123 mit Anhang 75
27124 Prüfung einer Mitteilung nach § 74a Abs. 3 Satz 1 nach Zeitaufwand

130. Nach Nr. 281012 wird als Nr. 281013 eingefügt:

Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR
281013 Zulassung eines Betriebes nach § 17 Abs. 3 der Futtermittelverordnung 200 bis 1.000

131. In Nr. 28103 wird in Spalte 4 die Angabe "240 bis 450" durch "300 bis 600" ersetzt.

132. In Nr. 281102 wird in Spalte 2 die Angabe " 884/2001 " durch "436/2009 " ersetzt.

133. In Nr. 281121 wird in Spalte 2 die Angabe "Art. 3 Buchst. a" durch "Art. 3 Abs. 1" ersetzt.

134. In Nr. 281142 werden in Spalte 2 nach dem Wort "Zulassung" die Wörter "oder Änderung einer Zulassung" eingefügt und in Spalte 4 wird die Angabe "150 bis 250" durch "50 bis 1 000" ersetzt.

135. Die Nr. 28115 bis 2811510 werden durch folgende Nr. 28115 bis 281163 ersetzt:
Alt:

Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR
28115 Amtshandlungen nach der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHV) und der Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung (Tier-LMÜV)
2811501 Genehmigung von abweichenden Temperaturanforderungen bei der Herstellung bestimmter Milcherzeugnisse nach Anlage 5 Kapitel V Nr. 1.2.2 Tier-LMHV nach Zeitaufwand
2811502 Genehmigung für die Abgabe tiefgefrorener Vorzugsmilch nach § 17 Abs. 2 Satz 2 Tier-LMHV nach Zeitaufwand
2811503 Genehmigung von Ausnahmen zur Abgabe von Rohmilch an einen bestimmten Personenkreis nach § 17 Abs. 4 Satz 3 Tier-LMHV nach Zeitaufwand
2811504 Genehmigung zur Abgabe von Rohmilch unter der Verkehrsbezeichnung "Vorzugsmilch" nach § 18 Abs. 1 Satz 1 Tier-LMHV nach Zeitaufwand
2811505 Anordnung des Ruhens der Genehmigung zur Abgabe von Rohmilch unter der Verkehrsbezeichnung "Vorzugsmilch" nach § 18 Abs. 1 Satz 3 Tier-LMHV nach Zeitaufwand
2811506 Rücknahme oder Widerruf der Genehmigung zur Abgabe von Rohmilch unter der Verkehrsbezeichnung "Vorzugsmilch" nach § 18 Abs. 1 Satz 4 Tier-LMHV nach Zeitaufwand
2811507 Genehmigung der Herstellung von Käse mit einer Reifezeit von mindestens 60 Tagen nach § 19 Tier-LMHV nach Zeitaufwand
2811508 Aufhebung der Anordnung der Aussetzung der Milchanlieferung nach § 9 Abs. 1 Tier-LMÜV nach Zeitaufwand
2811509 Anordnung der erneuten Aussetzung der Milchanlieferung nach § 9 Abs. 2 Tier-LMÜV nach Zeitaufwand
2811510 Genehmigung der Ausnahme für kleine Schlachthöfe und Betriebe, die Hackfleisch/Faschiertes und Fleischzubereitungen in kleinen Mengen herstellen, von der Probenahmehäufigkeit zur bakteriologischen Untersuchung nach Art. 4 Abs. 2 in Verbindung mit Anhang I Kapitel 3, Nr. 3.2 der VO (EG) 2073/2005 abzuweichen nach Zeitaufwand

Neu:

Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR
28115 Amtshandlungen nach der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung
281151 Erteilung einer Erlaubnis zur Schlachtung oder Tötung einzelner Huftiere der Gattung Rind, die ganzjährig im Freiland gehalten werden, nach § 12 Abs. 2 Satz 1 nach Zeitaufwand
281152 Genehmigung für die Abgabe tiefgefrorener Vorzugsmilch nach § 17 Abs. 2 Satz 2 nach Zeitaufwand
281153 Genehmigung von Ausnahmen zur Abgabe von Rohmilch an einen bestimmten Personenkreis nach § 17 Abs. 4 Satz 3 nach Zeitaufwand
281154 Genehmigung zur Abgabe von Rohmilch unter der Verkehrsbezeichnung "Vorzugsmilch" nach § 18 Abs. 1 Satz 1 nach Zeitaufwand
281155 Anordnung des Ruhens der Genehmigung zur Abgabe von Rohmilch unter der Verkehrsbezeichnung "Vorzugsmilch" nach § 18 Abs. 1 Satz 3 nach Zeitaufwand
281156 Rücknahme oder Widerruf der Genehmigung zur Abgabe von Rohmilch unter der Verkehrsbezeichnung "Vorzugsmilch" nach § 18 Abs. 1 Satz 4 nach Zeitaufwand
281157 Genehmigung der Herstellung von Käse mit einer Reifezeit von mindestens 60 Tagen nach § 19 nach Zeitaufwand
281158 Genehmigung von abweichenden Temperaturanforderungen bei der Herstellung bestimmter Milcherzeugnisse nach Anlage 5 Kapitel V Nr. 1.2.2 nach Zeitaufwand
28116 Amtshandlungen nach der Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung
281161 Aufhebung der Anordnung der Aussetzung der Milchanlieferung nach § 9 Abs. 1 nach Zeitaufwand
281162 Anordnung der erneuten Aussetzung der Milchanlieferung nach § 9 Abs. 2 nach Zeitaufwand
281163 Genehmigung der Ausnahme für kleine Schlachthöfe und Betriebe, die Hackfleisch/Faschiertes und Fleischzubereitungen in kleinen Mengen herstellen, von der Probenahmehäufigkeit zur bakteriologischen Untersuchung nach Art. 4 Abs. 2 in Verbindung mit Anhang I Kapitel 3, Nr. 3.2 der VO (EG) Nr. 2073/2005 abzuweichen nach Zeitaufwand

136. Die Nr. 282 bis 282131 werden durch folgende Nr. 282 und 2821 ersetzt:
Alt:

Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR
282 Staatliche Anerkennungsstelle der Lebensmittelüberwachung (SAL)
2821 Bewertung der Qualifikation von Untersuchungseinrichtungen (Gesamtheit der einzelnen Prüflaboratorien), nach DIN EN ISO/IEC 17025 und der sonstigen Qualitätssicherungskriterien für Laboratorien der nach Verordnung (EG) Nr. 882/2004 sowie anderer Laboratorien mit Untersuchungsbereichen, die nicht der amtlichen Überwachung nach dieser Verordnung, aber dem LFGB, dem Weingesetz oder anderen, die amtliche Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung tangierenden Rechtsbereichen unterliegen
Neu:
Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR
282 Anerkennung von Prüflaboratorien nach § 1 der Gegenprobensachverständigen-Prüflaboratorienverordnung und § 5 der Gegenprobenverordnung
2821 Anerkennung einer vorhandenen Akkreditierung nach Zeitaufwand mindestens 250

137. In Nr. 29104 wird in Spalte 4 die Angabe "150" durch "200" ersetzt.

138. In den Nr. 29106 bis 29108 wird in Spalte 4 die Angabe "120" jeweils durch "150" ersetzt.

139. Nach Nr. 29110 wird als neue Nr. 29111 eingefügt:

Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR
29111 Bescheinigung für grenzübergreifende Tätigkeit nach § 11a Abs. 4 der Bundes-Tierärzteordnung 35

140. Die bisherigen Nr. 29111 und 29112 werden die Nr. 29112 und 29113.

141. Nach der neuen Nr. 29113 werden als Nr. 292 bis 2931 eingefügt:

Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR
292 Amtshandlungen nach dem Heilberufsgesetz
2921 Anerkennung als Fachtierärztin oder Fachtierarzt für das öffentliche Veterinärwesen nach § 44 Abs. 2 50
293 Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen in den Bereichen Veterinärwesen sowie Lebens- und Futtermittelüberwachung
2931 Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen nach dem Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (BQFG) 100 bis 600

142. Nach Nr. 31115 wird als Nr. 31116 eingefügt:

Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR
31116 Bearbeitung eines Abgabeantrages nach § 3 Abs. 2 je Vermehrungsvorhaben 10

143. Nach Nr. 32225 werden als Nr. 323 und 3231 eingefügt:

Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR
323 Anerkennung im Ausland erworbener landwirtschaftlicher Berufsqualifikationen
3231 Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen nach dem BQFG 100 bis 600

144. Die bisherige Nr. 335 wird Nr. 334.

145. In Nr. 34141 wird in Spalte 4 die Angabe "0,50" durch "0,85" ersetzt.

146. In Nr. 34142 wird in Spalte 4 die Angabe "0,12" durch "0,15" ersetzt.

147. In Nr. 34143 wird Spalte 2 wie folgt gefasst:

alt neu
Immunofluoreszenstest auf Bakterien  "Untersuchung von Kartoffelknollen auf Quarantänebakteriosen"

148. In Nr. 34151 wird Spalte 2 wie folgt gefasst:

alt neu
Entnahme von 8 Bodenproben  "Entnahme von Bodenproben zur Herstellung einer Mischprobe"

149. Nr. 341521 wird wie folgt gefasst:
Alt:

Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR
341521 auf Kartoffel-, Rüben- und Hafernematoden sowie auf andere zystenbildende Nematoden (im Gartenbau) 10

Neu:

Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR
341521 auf Kartoffel-, Rüben-, und Hafernematoden sowie andere zystenbildende Nematoden nach § 7 der Verordnung zur Bekämpfung des Kartoffelkrebses und der Kartoffelzystennematoden je Probe 20

150. Nach Nr. 341526 wird als Nr. 341527 eingefügt:

Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR
341527 Untersuchung mittels molekularbiologischer Methode bei positivem Befund je Probe 30

151. In Nr. 34211 wird Spalte 2 wie folgt gefasst:

alt neu
Standardgebühr nach Art. 13 Buchst. d Abs. 2 der Richtlinie Nr. 2000/29/EG  "Standardgebühr in Anlehnung an Art. 13d Abs. 2 der Richtlinie Nr. 2000/29/EG "

152. In den Nr. 342111 und 3421121 wird in Spalte 4 die Angabe "7" jeweils durch "10" ersetzt.

153. In Nr. 3421122 wird in Spalte 4 die Angabe "14" durch "20" ersetzt.

154. In Nr. 342113 wird in Spalte 2 das Wort "Pflanzengesundheitsuntersuchungen" durch die Wörter "die Pflanzenbeschau" ersetzt.

155. In Nr. 342113011 wird in Spalte 4 die Angabe "17,50" durch "22" ersetzt.

156. In Nr. 342113012 wird in Spalte 4 die Angabe "0,70 höchstens 140" durch "0,84 höchstens 200" ersetzt.

157. In Nr. 342113021 wird in Spalte 4 die Angabe "17,50" durch "22" ersetzt.

158. In Nr. 342113022 wird in Spalte 4 die Angabe "0,44 höchstens 140" durch "0,53 höchstens 200" ersetzt.

159. In Nr. 342113031 wird in Spalte 4 die Angabe "17,50" durch "22" ersetzt.

160. In Nr. 342113032 wird in Spalte 4 die Angabe "0,16 höchstens 140" durch "0,19 höchstens 200" ersetzt.

161. In Nr. 342113041 wird in Spalte 4 die Angabe "17,50" durch "22" ersetzt.

162. In Nr. 342113042 wird in Spalte 4 die Angabe "0,175 höchstens 140" durch "0,22 höchstens 200" ersetzt.

163. In Nr. 342113051 wird in Spalte 4 die Angabe "17,50" durch "22" ersetzt.

164. In Nr. 342113052 wird in Spalte 4 die Angabe "0,18 höchstens 140" durch "0,22 höchstens 200" ersetzt.

165. In Nr. 342113061 wird in Spalte 4 die Angabe "17,50" durch "22" ersetzt.

166. In Nr. 342113062 wird in Spalte 4 die Angabe "0,14 höchstens 140" durch "0,17 höchstens 200" ersetzt.

167. In Nr. 342113071 wird in Spalte 4 die Angabe "17,50" durch "22" ersetzt.

168. In Nr. 342113072 wird in Spalte 4 die Angabe "1,75 höchstens 140" durch "2,10 höchstens 200" ersetzt.

169. In Nr. 342113081 wird in Spalte 4 die Angabe "17,50" durch "22" ersetzt.

170. In Nr. 342113082 wird in Spalte 4 die Angabe " 1,75 höchstens 140 " durch " 2, 10 höchstens 200" ersetzt.

171. In Nr. 342113091 wird in Spalte 4 die Angabe "17,50" durch "22" ersetzt.

172. In Nr. 342113092 wird in Spalte 4 die Angabe " 1,75 höchstens 140 " durch " 2, 10 höchstens 200" ersetzt.

173. In Nr. 342113101 wird in Spalte 4 die Angabe "17,50" durch "22" ersetzt.

174. In Nr. 342113102 wird in Spalte 4 die Angabe "0,70" durch "0,84" ersetzt.

175. In den Nr. 342113111 und Nr. 342113112 wird in Spalte 4 die Angabe "52,50" jeweils durch "64" ersetzt.

176. In Nr. 342113121 wird in Spalte 4 die Angabe "17,50" durch "22" ersetzt.

177. In Nr. 342113122 wird in Spalte 4 die Angabe "0,175" durch "0,22" ersetzt.

178. In Nr. 342113131 wird in Spalte 4 die Angabe "17,50" durch "22" ersetzt.

179. In Nr. 342113132 wird in Spalte 4 die Angabe " 0,70 höchstens 140 " durch "1 höchstens 200" ersetzt.

180. In Nr. 342113141 wird in Spalte 4 die Angabe "17,50" durch "20" ersetzt.

181. In Nr. 342113142 wird in Spalte 4 die Angabe "0,70 " durch "0,80 " ersetzt.

182. In Nr. 34211315 wird in Spalte 4 die Angabe " 17,50" durch " 20 " ersetzt.

183. In Nr. 3423 werden in Spalte 2 nach dem Wort " Sirexzeugnis " ein Komma und die Wörter "Intra-EC-Dokument" eingefügt.

184. In Nr. 34231 wird in Spalte 4 die Angabe "5 bis 30" durch "20" ersetzt.

185. In Nr. 34232 wird in Spalte 4 die Angabe "1,20 bis 2,50" durch "2" ersetzt.

186. Nach Nr. 34246 wird als neue Nr. 342461 eingefügt:

Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR
342461 Registrierung der Betriebe, die mit IPPC-Holz nach ISPM Nr. 15 handeln oder es in Verkehr bringen, nach § 13p Abs. 1 je Betrieb 40 bis 75

187. Die bisherigen Nr. 342461 und 342462 werden die Nr. 342462 und 342463.

188. Die bisherige Nr. 342463 wird Nr. 342464 und in Spalte 2 wird die Angabe "Punkt 1.2 und 1.3" gestrichen.

189. Die bisherige Nr. 342464 wird Nr. 342465 und in Spalte 2 wird die Angabe "Punkt 5.3.2" gestrichen.

190. Die bisherigen Nr. 342465 und 342466 werden die Nr. 342466 und 342467.

191. In Nr. 3431 wird Spalte 2 wie folgt gefasst:

alt neu
Genehmigung von Ausnahmen nach § 6 Abs. 3 des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG)  "Genehmigung einer Ausnahme nach § 12 Abs. 2 Satz 3 des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG)"

192. Nach Nr. 3432 wird als neue Nr. 3433 eingefügt:

Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR
3433 Genehmigung einer Ausnahme nach § 17 Abs. 6 Satz 1 PflSchG je Antrag 50

193. Die bisherige Nr. 3433 wird Nr. 3434 und Spalte 2 wird wie folgt gefasst:

alt neu
Genehmigung nach § 18b Abs. 1 Satz 1 PflSchG (Grundantrag)  "Genehmigung nach § 22 Abs. 2 PflSchG"

194. Die bisherige Nr. 34331 wird Nr. 34341 und in Spalte 2 wird die Angabe "3433" durch "3434" ersetzt.

195. Die bisherige Nr. 3434 wird Nr. 3435.

196. Die Nr. 344 bis 3445 werden durch die folgenden Nr. 344 bis 34472 ersetzt:

Alt:

Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR
344 Sachkundenachweis nach der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung
3441 Sachkundeprüfung für die Anwender von Pflanzenschutzmitteln (§ 2) einschließlich Zeugniserstellung 50
3442 Sachkundeprüfung für die Abgeber von Pflanzenschutzmitteln (§ 3) einschließlich Zeugniserstellung 50
3443 Bescheinigung über den Nachweis der Sachkunde nach § 1 Abs. 1 oder § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 3 50
3444 Vorbereitungslehrgang zur Erlangung der Sachkunde für die Anwendung oder die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln oder zur Erlangung der Sachkunde für die gewerblichen Anwender von Pflanzenschutzmitteln je Person 50 bis 200
3445 nochmalige Ausfertigung eines Sachkundenachweises nach Nr. 3441 bis 3443 25


Neu:

Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR
344 Sachkunde im Pflanzenschutz
3441 Abnahme einer Sachkundeprüfung nach § 3 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 oder 2 der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung
34411 erstmalige Prüfung je Person 80
34412 Wiederholungsprüfung je Person 50
3443 Durchführung eines Lehrgangs zur Vorbereitung der Erlangung der Sachkunde für die Anwendung oder die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln je Person 100 bis 250
3444 Anerkennung eines Befähigungsnachweises nach § 6 der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung 80
3445 Ausstellen eines Sachkundenachweises nach § 9 Abs. 2 Satz 1 PflSchG in Verbindung mit § 1 der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung
34451 Ausstellen eines Sachkundenachweises

Die Ausstellung von Sachkundenachweisen, die im dienstlichen Interesse von öffentlichen Bediensteten verwendet werden, ist gebührenfrei.

30
34452 nochmaliges Ausstellen eines Sachkundenachweises 20
34453 Ausstellen eines Sachkundenachweises nach Prüfung einer nicht in der Pflanzenschutz-Sachkundeverord nung genannten Aus-, Fort- oder Weiterbildung je Person 40
3446 Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung nach § 9 Abs. 4 Satz 1 PflSchG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Satz 1 der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung 80 bis 500
3447 Ausstellen einer Teilnahmebescheinigung nach § 8 der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung
34471 Ausstellen einer Teilnahmebescheinigung für eine Fortbildungsveranstaltung nach § 8 15
34472 nochmaliges Ausstellen einer Teilnahmebescheinigung für eine Fort- oder Weiterbildungsveranstaltung 20

197. In Nr. 3451 wird in Spalte 2 die Angabe " § 34 Abs. 2 Nr. 5" durch " § 59 Abs. 2 Nr. 4 und 5" ersetzt.

198. In Nr. 346 wird Spalte 2 wie folgt gefasst:

alt neu
Pflanzenschutzgerätekontrolle nach § 7 der Pflanzenschutzmittelverordnung "Pflanzenschutzgeräteprüfung nach der Pflanzenschutz-Geräteverordnung" 

199. Nr. 3461 wird wie folgt gefasst:
Alt:

Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR
3461 Anerkennung von Betrieben zur Pflanzenschutzgerätekontrolle nach § 6 der Verordnung zur Durchführung des Pflanzenschutzgesetzes je Betrieb 100

Neu:

Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR
3461 Anerkennung einer Kontrollwerkstatt oder Kontrollperson nach § 4 Abs. 2 oder 3 der Hessischen Ausführungsverordnung zum Pflanzenschutzgesetz je Betrieb oder Person 100

200. In Nr. 3462 wird in Spalte 4 die Angabe "35" durch "60" ersetzt.

201. Nach Nr. 3463 werden als neue Nr. 347 und als Nr. 348 bis 3486 eingefügt:

Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR
347 Genehmigung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen nach § 18 Abs. 2 Satz 1 PflSchG je Antrag 150
348 Durchführung des Warndienstes auch unter Verwendung eigener Untersuchungen und Versuche (§ 59 Abs. 2 Nr. 3 des PflSchG)
Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR
3481 Ausgabe der Warndienst-Informationen Ackerbau per Fax oder E-Mail je Abonnement und Jahr 20
3482 Ausgabe der Warndienst-Informationen Obstbau per Fax oder E-Mail je Abonnement und Jahr 20
3483 Ausgabe der Warndienst-Informationen Obstbau per Post je Abonnement und Jahr 25
3484 Ausgabe der Warndienst-Informationen Gemüsebau per Fax oder E-Mail je Abonnement und Jahr 20
3485 Ausgabe der Warndienst-Informationen Gemüsebau per Post je Abonnement und Jahr 25
3486 Ausgabe der Warndienst-Informationen ökologischer Gemüsebau per Fax oder E-Mail je Abonnement und Jahr 20

202. Die bisherigen Nr. 347 bis 34712 werden die Nr. 349 bis 34912.

203. In Nr. 3521 wird in Spalte 2 das Wort " Weinüberwachungsverordnung " durch die Wörter "Wein-Überwachungsverordnung" ersetzt.

204. Nr. 3522


Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR
3522 Erteilung des Zeugnisses nach § 3 Abs. 2 der Wein-Überwachungsverordnung 48


wird aufgehoben.

205. Nr. 3532 wird wie folgt gefasst:
Alt:

Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR
3532 Drieschenerklärung und Rodungsverfügung nach § 16 Abs. 4 je Bescheid 50 bis 250
Neu:
Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR
3532 Anordnung einer Maßnahme zur Entfernung nach § 16 Abs. 4 Satz 3 250

206. Nr. 3533


Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR
3533 Anordnung der Ersatzvornahme im Rahmen der Rodung nach § 16 Abs. 4 je Bescheid 50 bis 250


wird aufgehoben.

207. Die bisherige Nr. 3534 wird Nr. 3533 und Spalte 2 wird wie folgt gefasst:

alt neu
Amtliche Entseuchung von Pfropf- und Wurzelreben (§ 16 Abs. 5)  "Anordnung einer Maßnahme gegen die Ausbreitung der Reblaus nach § 16 Abs. 5 Satz 1"

208. Die bisherigen Nr. 35341 bis 35347 werden Nr. 35331 bis 35337.

209. In Nr. 3612 wird in Spalte 4 die Angabe " 150 " durch " 200 " ersetzt.

210. In Nr. 3613 wird in Spalte 4 die Angabe "60" durch " 150" ersetzt.

211. Die Nr. 3621 bis 36225 werden durch die folgenden Nr. 3621 bis 362318 ersetzt:
Alt:

Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR
3621 Beleihung einer privaten Kontrollstelle je Antrag 280 bis 670
3622 Amtshandlungen im Kontrollverfahren
36221 Betriebsbeschreibung einschließlich Erstinspektion mit Berichterstellung und Maßnahmenfestsetzung je angefangenem Arbeitstag und Betrieb 120 bis 2.400
36222 Jährliche Betriebsinspektion mit Berichterstellung und Maßnahmenfestsetzung je Arbeitstag 60 bis 2.400
36223 Betriebsinspektion (Nachkontrolle) je Arbeitstag 60 bis 2.400
36224 Besondere Prüfungen und Bescheidungen
362241 Zustimmung oder Erteilung der Genehmigung zum Einsatz von Saatgut und vegetativem Vermehrungsmaterial, das nicht nach den Verfahren des ökologischen Landbaus gewonnen wurde oder Erteilung einer Ausnahmegenehmigung im Bereich der tierischen Erzeugung je Antrag 18 bis 120
362242 Entfernung der Hinweise auf den ökologischen Landbau oder Untersagung der Vermarktung oder vorläufige Untersagung der Vermarktung je Partie 18 bis 120
3662243 Probenahme je Probe 30 bis 60
362244 Erteilung einer Ausnahmegenehmigung je Antrag 100 bis 2.000
36225 Ausstellung einer Bescheinigung (Art. 29 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 in Verbindung mit Art. 68 und Anhang XII der Verordnung (EG) Nr. 889/2008) je Bescheinigung 100 bis 2.000
Neu:
Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR
3621 Beleihung einer privaten Kontrollstelle nach § 4 Abs. 2 der Verordnung zur Beleihung privater Kontrollstellen nach dem Öko-Landbaugesetz je Antrag 280 bis 670
3622 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 834/2007
36221 Ausstellen einer Bescheinigung nach Art. 29 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 in Verbindung mit Art. 68 und Anhang XII der Verordnung (EG) Nr. 889/2008/EG 30 bis 300
36222 Untersagung oder vorläufige Untersagung der Vermarktung und/oder Verlangen des Entfernens der Hinweise auf den ökologischen Landbau nach Art. 30 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 in Verbindung mit Art. 91 der Verordnung (EG) Nr. 889/2008/EG je Partie 18 bis 120
3623 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 889/2008/EG
362301 Genehmigung der Erhöhung der Prozentsätze für den Zukauf nichtökologischer Tiere nach Art. 9 Abs. 4 je Antrag 100 bis 2.000
362302 Genehmigung nach Art. 18 Abs. 1
3623021 zur Enthornung von Kälbern je Tier 10, mindestens 100 beim ersten Antrag eines Betriebes in einem Kalenderjahr
3623022 eines anderen Eingriffs an Tieren (außer Enthornung) je Antrag 100 bis 2.000
362303 Genehmigung der parallelen Tierproduktion in Aquakultur nach Art. 25c Abs. 1 oder 2 je Antrag 100 bis 2.000
362304 Festlegung von Ruhezeiten bei Haltungseinrichtungen nach Art. 25s Abs. 3 Buchst. a je Antrag 100 bis 2.000
362305 Genehmigung der Verwendung natürlicher Farben und natürlicher Überzugsstoffe bei dem Färben der Schale gekochter Eier nach Art. 27 Abs. 4 je Antrag 100 bis 2.000
362306 Anerkennung von früheren Zeiträumen als Umstellungszeiträume in der Aquakultur nach Art. 36 Abs. 2 je Antrag 100 bis 2.000
362307 Anerkennung von zurückliegenden Zeiträumen als Teil des Umstellungszeitraums in der Aquakultur nach Art. 38a Abs. 2 je Antrag 100 bis 2.000
362308 Genehmigung der Anbindung von Rindern in Kleinbetrieben nach Art. 39 je Antrag 100 bis 2.000
362309 Genehmigung des Umstellungsplans und von Kontrollmaßnahmen bei Parallelproduktion von Pflanzen in Betrieben mit Dauerkulturen nach Art. 40 Abs. 1 Buchst. a Ziffer v je Antrag 100 bis 2.000
362310 Zustimmung zur Bestimmung von Flächen für die Agrarforschung oder für Ausbildungsmaßnahmen nach Art. 40 Abs. 1 Buchst. b je Antrag 100 bis 2.000
362311 Genehmigung der Parallelhaltung von Tieren in Betrieben der Agrarforschung oder für Ausbildungsmaßnahmen nach Art. 40 Abs. 2 je Antrag 100 bis 2.000
362312 Genehmigung nach Art. 42
3623121 Buchst. a zur Einstellung nichtökologischer Küken je Tier 0,10 mindestens 100
3623122 Buchst. b zur Einstellung nichtökologischer Junglegehennen je Antrag 100 bis 2.000
362313 Genehmigung nach Art. 45
3623131 Abs. 1 Buchst. b der Verwendung von nichtökologischem Saatgut oder vegetativem Vermehrungsmaterial je Antrag 100 bis 2.000
3623132 Abs. 8 der Verwendung bestimmter konventioneller Arten und Sorten bei nichtökologisch erzeugtem Saatgut oder Pflanzkartoffeln je Antrag 100 bis 2.000
362314 Genehmigung von Maßnahmen in Katastrophenfällen nach Art. 47 je Antrag 100 bis 2.000
362315 Überprüfung der Erklärung zur Betriebsbeschreibung und Maßnahmenaufstellung nach Art. 63 Abs. 2 Satz 3 je angefangenem Arbeitstag und Betrieb 120 bis 2.400
362316 Inspektionsbesuch nach Art. 65 Abs. 1
3623161 jährlicher Inspektionsbesuch einschließlich Kontrollbericht je Arbeitstag 60 bis 2.400
3623162 weiterer Inspektionsbesuch in den Fällen der Nr. 362316 je Arbeitstag 60 bis 2.400
362317 Probenahme nach Art. 65 Abs. 2 je Probe 30 bis 60

212. Die Nr. 363 bis 3632 werden wie folgt gefasst:
Alt:

Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR
363 Akkreditierung als private Kontroll stelle nach Verordnung (EG) Nr. 510/2006
3631 ohne bestehende Akkreditierung nach der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 230 bis 750
3632 bei vorhandener Akkreditierung nach der Verordnung (EG) Nr. 510/2006

Neu:

Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR
363 Kontrolle der geografischen Herkunftszeichen
3631 Kontrolle der Spezifikation nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 nach Zeitaufwand
3632 Kontrolltätigkeit nach Art. 28 Satz 1 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 in Verbindung mit Art. 36 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012, die über die normale Kontrolltätigkeit hinausgeht (Betriebskontrollen, Probeentnahmen, Besichtigungen oder sonstige Überprüfungen aus Anlass von Auflagen oder Beanstandungen) nach Zeitaufwand

213. Die Nr. 3633 bis 3643


Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR
3633 Kontrolle nach Art. 10 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 je Kontrolle 150 bis 450
364 Akkreditierung als private Kontrollstelle nach Verordnung (EG) Nr. 509/2006
3641 ohne bestehende Akkreditierung nach den Verordnungen (EG) Nr. 509/2006 230 bis 750
3642 bei vorhandener Akkreditierung nach den Verordnungen (EG) Nr. 509/2006 115 bis 350
3634 Kontrolle nach Art. 14 der Verordnung (EG) Nr. 509/2006 je Kontrolle 150 bis 450


werden aufgehoben.

214. Nr. 365 wird neue Nr. 364.

215. Nr. 3651 wird neue Nr. 3641 und in Spalte 3 wird die Angabe "0,33" durch "0,5" und in Spalte 4 die Angabe " 2 mindestens 40 " durch " 5 mindestens 100 " ersetzt.

216. Die Nr. 3652 bis 3654 werden die neuen Nr. 3642 bis 3644.

217. Nr. 3655 wird neue Nr. 3645 und in Spalte 4 wird die Angabe "50 bis 150" durch "75" ersetzt.

218. Die Nr. 366 bis 3682 werden die neuen Nr. 365 bis 3672.

219. Nach Nr. 382 werden als Nr. 39 und 391 eingefügt:

Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR
39 Amtshandlungen nach der Düngeverordnung
391 Genehmigung der Verschiebung der zeitlichen Begrenzung nach § 4 Abs. 5 Satz 2 100

220. In Nr. 4123 werden in Spalte 2 vor den Wörtern "für Angehörige" die Wörter "für Berufsjäger," und nach den Wörtern "die vorgeschriebene Ausbildung" die Wörter "für den gehobenen oder höheren Forstdienst" eingefügt und wird die Angabe "und 3" gestrichen.

221. In Nr. 41302 wird in Spalte 4 die Angabe " 300 " durch " 3.000 " ersetzt.

222. In Nr. 41311 wird in Spalte 2 die Angabe " (§ 12 Abs. 2) und " durch " (§ 12 Abs. 3) oder" ersetzt.

223. Nach Nr. 41320 wird als neue Nr. 41321 eingefügt:

Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR
41321 Gestattung des Anlockens von Wild mit synthetisch hergestellten Stoffen (§ 23 Abs. 6 Satz 2) 30 bis 100

224. Die bisherige Nr. 41321 wird Nr. 41322 und in Spalte 2 wird die Angabe "Abs. 8 " durch "Abs. 9" ersetzt.

225. Die bisherige Nr. 41322 wird Nr. 41323 und in Spalte 4 wird die Angabe "35 bis 90" durch "50 bis 500" ersetzt.

226. Die bisherige Nr. 41323 wird neue Nr. 41324.

227. Nach der neuen Nr. 41324 wird als neue Nr. 41325 eingefügt:

Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR
41325 Aufhebung einer Schonzeit zu wissenschaftlichen Lehr- oder Forschungszwecken oder Zulassung einer Ausnahme (§ 26b Abs. 8) nach Zeitaufwand

228. Die bisherige Nr. 41324 wird neue Nr. 41326.

229. Nach der neuen Nr. 41326 wird als Nr. 41327 eingefügt:

Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR
41327 Anordnung zur Beseitigung von Futtermitteln oder Gegenständen (§ 30 Abs. 2 Satz 3) 45 bis 600

230. Die bisherige Nr. 41325 wird Nr. 41328 und Spalte 2 wird wie folgt gefasst:

alt neu
Entscheidung über die Zulässigkeit einer Lockfütterung zur Jagdausübung (§ 30 Abs. 2) "Untersagung einer Kirrung (§ 30 Abs. 8 Satz 5) "

231. Die bisherige Nr. 41326 wird Nr. 41329 und Spalte 2 wird wie folgt gefasst:

alt neu
Entscheidung über die Bestätigung eines Jagdaufsehers/einer Jagdaufseherin (§ 31 Abs. 3)  "Bestätigung als Jagdaufseherin oder Jagdaufseher (§ 31 Abs. 2 Satz 1) "

232. Die bisherige Nr. 41327 wird Nr. 41330 und Spalte 2 wird wie folgt gefasst:

alt neu
Bestätigung über das berechtigte Tragen von Jagdschutzabzeichen der Jagdausübungsberechtigten sowie des Dienstabzeichens der bestätigten Jagdaufseher/Jagdaufseherinnen einschließlich Abzeichen oder Ersatz für in Verlust geratene Abzeichen oder Ausweise (§ 31 Abs. 5)  "Bestätigung als Jagdaufseherin oder Jagdaufseher im Jagdschein (§ 31 Abs. 2 Satz 2)"

233. Nach Nr. 414 werden als neue Nr. 4141 und 4142 eingefügt:

Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR
4141 Erklärung zu einem befriedeten Bezirk von Grundflächen (§ 6a Abs. 1 Satz 1) nach Zeitaufwand
4142 Anordnung einer beschränkten Jagdausübung (§ 6a Abs. 5 Satz 1) nach Zeitaufwand

234. Die bisherigen Nr. 4141 bis 4143 werden die Nr. 4143 bis 4145.

235. Die bisherige Nr. 4144 wird Nr. 4146 und in Spalte 4 wird die Angabe " 15 " durch " 30" ersetzt.

236. Die bisherigen Nr. 4145 bis 4147 werden die Nr. 4147 bis 4149.

237. Die Nr. 42 bis 4214 werden durch die folgenden Nr. 42 bis 4221 ersetzt:
Alt:

Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr
EUR
1 2 3 4
42 Amtshandlungen nach forstgesetzlichen Bestimmungen des Hessischen Forstgesetzes, der Verordnung über Betreten des Waldes und das Reiten und Fahren im Walde, des Bundeswaldgesetzes
4201 Genehmigung von Holznutzungen
42011 Entscheidung über die Zulassung von Ausnahmen zum Abholzungsverbot oder zur Holzvorratsabsenkung (§ 11 Abs. 1 und 2 des Hessischen Forstgesetzes) je ha 100 mindestens 200
42012 Genehmigung zum Kahlhieb oder zur Absenkung des Holzvorrats im Schutzwald oder im Bannwald (§ 22 Abs. 3 des Hessischen Forstgesetzes) je ha 500
42013 Genehmigung zum überplanmäßigen Holzeinschlag (Sonderfällung) im Gemeindewald (§ 31 Abs. 1 des Hessischen Forstgesetzes) 200
42014 Genehmigung für Übernutzung (Mehreinschlag über 100 Prozent des jährlichen Hiebssatzes) im Privatwald (§ 41 Abs. 2 des Hessischen Forstgesetzes) 100
4202 Genehmigung zur Rodung und Waldumwandlung (§ 12 Abs. 1 des Hessischen Forstgesetzes)
42021 bis 0,5 ha 200
42022 über 0,5 ha je ha 400
42023 Verlängerung der Frist der Waldumwandlungsgenehmigung (§ 12 Abs. 4 des Hessischen Forstgesetzes) 25 v. H. von Nr. 42021 bis 42022
42024 Genehmigung zur Rodung und Umwandlung von Schutz- oder Bannwald in eine andere Nutzungsart (§ 22 Abs. 5 des Hessischen Forstgesetzes) je ha 500
42025 Feststellung der UVP-Pflicht bei Antragsverfahren zur Rodung und Waldumwandlung (§§ 3a oder 3c UVPG) 100
4203 Neuanlage von Wald (§ 13 Abs. 1 des Hessischen Forstgesetzes)
42031 Feststellung der UVP-Pflicht bei Antragsverfahren zur Neuanlage von Wald oder zur Aufforstung von Waldwiesen (§§ 3a oder 3c UVPG) 100
42032 Anordnung zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands bei Verstößen gegen § 13 Abs. 1 des Hessischen Forstgesetzes (§ 56 des Hessischen Forstgesetzes) je ha 250
4204 Genehmigung der Teilung eines Waldgrundstücks (§ 15 Abs. 1 des Hessischen Forstgesetzes) 200
4205 Anordnung einer Maßnahme zur Waldbewirtschaftung in Gemengelage (§ 16 Abs. 3 des Hessischen Forstgesetzes) 50 bis 200
4206 Zulassung einer Ausnahme bei Baumpflanzungen an der Eigentumsgrenze zu Nachbargrundstücken (§ 16 Abs. 4 des Hessischen Forstgesetzes) 25 bis 100
4207 Entscheidung zur Benutzung fremder Grundstücke und über die Höhe des Schadenersatzes (§ 17 Abs. 1 und 2 des Hessischen Forstgesetzes) 50 bis 200
4208 Entscheidung über die Entschädigung und den Ersatzanspruch der Waldbesitzer bei Nachteilen in der ordnungsgemäßen Waldbewirtschaftung (§ 26 Abs. 5 des Hessischen Forstgesetzes) kostenfrei
4209 Genehmigung eines Betriebsplans
42091 Genehmigung oder Anerkennung eines Betriebsplans oder -gutachtens (Staatswald, Körperschafts- und Gemeinschaftswald) (§ 19 des Hessischen Forstgesetzes) kostenfrei
42092 Anordnung zur Aufstellung eines Betriebsplans oder Gestattung eines höchstzulässigen Einschlags (Privatwaldungen) (§ 19 Abs. 3 und 4 des Hessischen Forstgesetzes) 200
42093 Anordnung durch die obere Forstbehörde zur Aufstellung eines jährlichen Wirtschaftsplans (Gemeindewald) (§ 30 in Verbindung mit § 19 Abs. 6 des Hessischen Forstgesetzes) 200
4210 Betreten des Walds
42101 Anordnung zur Kennzeichnung eines Reitpferds (§ 8 Abs. 2 der Verordnung über Betreten des Waldes und das Reiten und Fahren im Walde in Verbindung mit § 24 Abs. 5 des Hessischen Forstgesetzes) 50 bis 200
42102 Genehmigung der Sperrung von Waldflächen oder Waldwegen durch den Waldbesitzer (§§ 3, 5 Abs. 1 der Verordnung über Betreten des Waldes und das Reiten und Fahren im Walde in Verbindung mit § 24 des Hessischen Forstgesetzes).

Die Sperrung von Waldflächen und Waldwegen zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder zum Schutz der Waldbesucher ist gebührenfrei (z.B. bei erhöhter Waldbrandgefahr nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung über Betreten des Waldes und das Reiten und Fahren im Walde).

50 bis 200
4211 Entscheidung über das Ausscheiden eines Gemeindeforstbetriebs aus der staatlichen Beförsterung oder über dessen Wiederaufnahme in die Beförsterung (§ 32 Abs. 2 des Hessischen Forstgesetzes) 200
4212 Gemeinschaftswald und forstbetriebliche Vereinigungen
42121 Genehmigung über das Ausscheiden eines Grundstücks aus einem Gemeinschaftswald (§ 39 Abs. 2 des Hessischen Forstgesetzes) 50
42122 Amtliche Bestätigung von Forstschutzbediensteten (§ 42 des Hessischen Forstgesetzes) 25
42123 Feststellung zur Anerkennung oder zum Entzug der Anerkennung als Forstbetriebsvereinigung (§ 43 Abs. 4 des Hessischen Forstgesetzes) kostenfrei
42124 Feststellung zur Anerkennung oder zum Widerruf der Anerkennung als forstwirtschaftlicher Zusammenschluss (Forstbetriebsgemeinschaft nach §§ 18 bis 20 des Bundeswaldgesetzes, Forstbetriebsverband nach §§ 23 und 36 des Bundeswaldgesetzes, Forstwirtschaftliche Vereinigung nach § 38 des Bundeswaldgesetzes) kostenfrei
42125 Genehmigung zur Belastung, Veräußerung oder zum Ausscheiden eines Grundstücks aus einem Forstbetriebsverband (§§ 32, 34 des Bundeswaldgesetzes) 50
4213 Anordnungen durch die Forstbehörden
42131 Anordnung zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Walds (§ 55 des Hessischen Forstgesetzes) 100 bis 10.000
42132 Anordnung einer erforderlichen forstwirtschaftlichen Maßnahme zur Erhaltung der Nutz-, Schutz- oder Erholungswirkungen (§ 6 Abs. 1 bis 3 und 5 des Hessischen Forstgesetzes) 300
42133 Anordnung zur Aufforstung oder Ergänzung von Kahlschlagflächen, verlichteten Waldbeständen, Blößen und Räum (§ 10 des Hessischen Forstgesetzes) 100 bis 2.000
42134 Anordnungen zur Aufforstung verbotswidrig abgeholzter Waldflächen (§ 11 Abs. 3 des Hessischen Forstgesetzes) 100 bis 2.000
42135 Anordnung einer Maßnahme zum Schutz des Walds (§ 14 Abs. 1 und 2 des Hessischen Forstgesetzes) 100 bis 2.000
42136 Anordnung einer Maßnahme zum Bau oder zur Unterhaltung von Holzabfuhrwegen (§ 18 Abs. 1 und 2 des Hessischen Forstgesetzes) 200
42137 Anordnung zur Gewährleistung der forstlichen Bewirtschaftung mit forstlichen Fachkräften in Privatwaldungen (§ 20 Abs. 1 des Hessischen Forstgesetzes) 200
4214 Aufhebung oder Widerruf eines Zuwendungsbescheids, soweit der Zuwendungsempfänger die Gründe hierfür zu vertreten hat (§ 57 des Hessischen Forstgesetzes) 75 bis 200
Neu:
Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR
42 Forstwesen
421 Amtshandlungen nach dem Hessischen Waldgesetz
4211 Genehmigung von Holznutzungen
42111 Zulassung einer Ausnahme vom Verbot der Holzvorratsabsenkung (§ 7 Abs. 2 Satz 2) je ha 100 mindestens 200
42112 Genehmigung zum Kahlhieb oder zur Holzvorratsabsenkung im Schutzwald oder Bannwald (§ 13 Abs. 4) je ha 200 mindestens 400
4212 Anordnung der Vorlage oder Aufstellung eines Betriebsplans (§ 5 Abs. 5) 200
4213 Anordnung einer besonderen Maßnahme zur Waldbewirtschaftung (§ 9 Abs. 2 Nr. 1) 50 bis 200
4214 Zulassung einer Ausnahme von der Einhaltung des Grenzabstands bei Baumanpflanzungen (§ 9 Abs. 3 Satz 3) 50 bis 400
4215 Entscheidung über die Benutzung eines fremden Grundstücks und über die Höhe des Schadensersatzes (§ 10 Abs. 2 Satz 1) 100 bis 400
4216 Genehmigung der Rodung von Wald zum Zwecke der Nutzungsänderung
42161 zum Zwecke einer dauerhaften Nutzungsänderung (§ 12 Abs. 2 Nr. 1)
421611 bis 0,5 ha 200
421612 über 0,5 ha 400
421613 im Fall der Umwandlung von Schutz oder Bannwald 500
42162 zum Zwecke einer vorübergehenden Nutzungsänderung (§ 12 Abs. 2 Nr. 2) 25 v. H. von Nr. 421611 oder 421612
4217 Neuanlage von Wald Hinweis: Anlage von Weihnachtsbaumkulturen siehe 5104
42171 Genehmigung (§ 14 Abs. 1) je ha 100
42172 Feststellung über die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (§ 3a in Verbindung mit Anlage 1 Nr. 17.2 UVPG) 100
4218 Untersagung der Sperrung eines nicht öffentlichen Wegs, Waldwegs oder Grundstücks (§ 16 Abs. 2 Satz 4) 100 bis 200
4219 Anordnung
42191 einer Maßnahme zur Abwehr von Gefahren, die dem Wald durch tierische oder pflanzliche Schädlinge, durch Naturereignisse oder Feuer drohen nach § 8 Abs. 2 100 bis 2.000
42192 nach § 26
421921 einer erforderlichen forstwirtschaftlichen Maßnahme zur Erhaltung der Nutz-, Schutz-, Klimaschutz- oder Erholungswirkungen nach § 3 300
421922 zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft nach § 4 100 bis 10.000
421923 zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen forstlichen Bewirtschaftung durch fachkundiges Personal nach § 6 Abs. 2 200
421924 zur Wiederbewaldung von Kahlflächen, Blößen und verlichteten Grundflächen nach § 7 Abs. 1 100 bis 2.000
421925 zur Aufforstung verbotswidrig abgeholzter Waldflächen nach § 7 Abs. 2 Satz 1 100 bis 2.000
422 Amtshandlungen nach dem Bundeswaldgesetz
4221 Genehmigung zum Ausscheiden eines Grundstücks aus dem Verbandswald (§ 32 Abs. 2 Satz 1) oder zur Veräußerung oder Belastung eines Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts (§ 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1) 50

238. In Nr. 43103 wird in Spalte 2 die Angabe " § 11 Abs. 3 " durch " § 11 Abs. 4 Satz 2 " ersetzt.

239. Nr. 43104

Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR
43104 Prüfung eines angezeigten Fischereipachtvertrags (§ 12 Abs. 4) 18

wird aufgehoben.

240. Die bisherige Nr. 431041 wird Nr. 43104 und wie folgt gefasst:
Alt:

Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR
431041 Nachprüfung nach Beanstandung 32

Neu:

Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR
43104 Nachprüfung eines Fischereipachtvertrages nach einer Beanstandung (§ 12 Abs. 4 Satz 2) 60 bis 90

241. In Nr. 431121 wird in Spalte 2 das Wort " Sonderjahresfischereischein" durch " -sonderfischereischein" und in Spalte 4 die Angabe "5" durch " 10" ersetzt.

242. In Nr. 431122 wird in Spalte 2 das Wort "Sonderfünfjahresfischereischein" durch "-sonderfischereischein" und in Spalte 4 die Angabe "9" durch "18" ersetzt.

243. In Nr. 431123 wird in Spalte 2 das Wort "Sonderzehnjahresfischereischein" durch "-sonderfischereischein" und in Spalte 4 die Angabe "18" durch "36" ersetzt.

244. In Nr. 43115 werden in Spalte 2 die Wörter "Aalfang und" gestrichen.

245. In Nr. 432 wird in Spalte 2 der Klammerzusatz " (HFO) " durch " (HFischV) " ersetzt.

246. In Nr. 441 wird in Spalte 2 die Angabe ""Quellengesichert"," gestrichen.

247. Nr. 4421

Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR
4421 Ausstellung eines Stammzertifikats für die Kategorie "Quellengesichert" (§ 8 Abs. 2 FoVG) 30

wird aufgehoben.

248. Nr. 4422 wird Nr. 4421 und in Spalte 4 wird die Angabe " 25 " durch " 30 " ersetzt.

249. Nr. 4423 wird Nr. 4422 und in Spalte 4 wird die Angabe " 10 " durch " 15 " ersetzt.

250. Nr. 4424 wird Nr. 4423 und in Spalte 4 wird die Angabe " 15 " durch " 25 " ersetzt.

251. Nr. 44241 wird Nr. 44231 und in Spalte 4 wird die Angabe "50" durch "70" ersetzt.

252. In Nr. 51 werden in Spalte 2 nach dem Wort "Anzeige" ein Komma und die Wörter "Stellungnahme oder Herstellung des Benehmens" eingefügt.

253. Nr. 5103 wird wie folgt gefasst:
Alt:

Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR
5103 Aufnahme einer ackerbaulichen Nutzung (Umbruch) je 100 m2 0,90 mindestens 90

Neu:

Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR
5103 Aufnahme einer acker-, obst- oder weinbaulichen Nutzung soweit mit Umbruch verbunden je 100 m2 1 mindestens 200

254. In Nr. 5104 werden in Spalte 2 die Wörter "oder Kurzumtriebsplantagen " angefügt.

255. In Nr. 51051 wird in Spalte 4 die Angabe "90" durch "100" ersetzt.

256. In Nr. 5106 wird in Spalte 2 der Satz "Der Neu- oder Ausbau von land- oder forstlichen Wirtschaftswegen ist kostenfrei" aufgehoben.

257. Nach Nr. 5108 wird als neue Nr. 51081 eingefügt:

Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR
51081 bis 10.000 EUR 200

258. Die bisherigen Nr. 51081 bis 51088 werden die Nr. 51082 bis 51089.

259. Nach Nr. 5109 wird als neue Nr. 51091 eingefügt:

Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR
51091 bis 10.000 EUR 200

260. Die bisherigen Nr. 51091 bis 51098 werden die Nr. 51092 bis 51099.

261. In Nr. 5110 wird in Spalte 2 die Angabe "51098" durch "51099" und in Spalte 4 die Angabe "60" durch "85" ersetzt.

262. In Nr. 51111 wird in Spalte 2 und 3 jeweils die Angabe "51098" durch "51099" ersetzt.

263. In Nr. 5112 werden in Spalte 2 dem Buchst. a ein Komma und die Wörter "Abschluss öffentlich-rechtlicher Verträge" angefügt.

264. In Nr. 51121 wird in Spalte 2 und 3 jeweils die Angabe "51098" durch "51099" ersetzt.

265. In Nr. 51122 wird in Spalte 4 die Angabe "35" durch "60" ersetzt.

266. In Nr. 542 wird in Spalte 2 das Wort "Regelmäßige" gestrichen.

267. In Nr. 551 wird in Spalte 4 die Angabe " 14 " durch "30 " ersetzt.

268. In Nr. 5515 wird in Spalte 4 die Angabe " 14 bis 1.950 " durch " 60 bis 2.000 " ersetzt.

269. Nr. 552 wird wie folgt gefasst:

Alt:

Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR
552 Befreiung nach § 67 BNatSchG von den Verboten des § 44 Abs. 1 BNatschG
Für Rettungsumsiedlungen wie bei Ameisenvölkern, Hornissen, Hummeln oder Wildbienen oder im Falle der Tötung, sofern ein erhebliches Gefährdungspotential besteht, ist die Befreiung kostenfrei.
30 bis 1.950


Neu:

Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR
552 Befreiung nach § 67 BNatSchG von den Geboten und Verboten des BNatSchG, einer Rechtsverordnung nach § 57 BNatSchG oder dem HAGNatSchG 60 bis 2.000

270. Nr. 55301


Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR
55301 bis 100 EUR 21


wird aufgehoben.

271. Die bisherigen Nr. 55302 bis 55310 werden die Nr. 5531 bis 5539.

272. In den Nr. 554 und 555 wird in Spalte 4 die Angabe "30" jeweils durch "60" ersetzt.

273. Nr. 56101


Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR
56101 bis 100 EUR 21


wird aufgehoben.

274. Die bisherigen Nr. 56102 bis 56110 werden die Nr. 5611 bis 5619.

275. Die Nr. 611 bis 613 werden durch die folgenden Nr. 611 und 612 ersetzt:
Alt:

Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR
611 Bekanntgabe einer sachverständigen Stelle nach § 5 Abs. 3 nach Zeitaufwand
612 Genehmigung von Monitoringkonzepten und deren Änderung gegenüber den Monitoring-Leitlinien 2007 (§ 5 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit den Monitoring-Leitlinien 2007) nach Zeitaufwand
613 Prüfung der Emissionsberichte (§ 5 Abs. 4) nach Zeitaufwand


Neu:

Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR
611 Emissionsgenehmigung nach § 4 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Abs. 4 Satz 2 nach Zeitaufwand
612 Änderung der Emissionsgenehmigung nach § 4 Abs. 5 Satz 2 nach Zeitaufwand

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

ID 171179

ENDE