Änderungstext

Siebte Verordnung zur Änderung des Gebührengesetzes
- Hamburg -

Vom 2. Dezember 2025
(HmbGVBl. Nr. 43 vom 16.12.2025 S. 775)



Auf Grund von § 2 Absatz 2 des Gebührengesetzes vom 5. März 1986 (HmbGVBl. S. 37), zuletzt geändert am 5. März 2025 (HmbGVBl. S. 268), wird verordnet:

§ 1
Änderung des Gebührengesetzes

Nummer 3 Buchstabe a der Anlage zum Gebührengesetz erhält folgende Fassung:

Alt:

3 a) schwarzweiß und farbig bis zu einem Format von 297 mm x 420 mm (DIN A3)
für die ersten 10 Seiten je Seite 0,60
für jede weitere Seite 0,30

Neu:

"

3 a) schwarzweiß und farbig bis zu einem Format von 297 mm x 420 mm (DIN A3)
für die ersten 10 Seiten je Seite 0,70
für jede weitere Seite 0,40

§ 2
Schlussbestimmungen

(1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.

(2) Soweit eine Gebührenpflicht bei Inkrafttreten dieser Verordnung bereits entstanden war, ist das bisherige Recht anzuwenden.

ID 253103

ENDE