umwelt-online: AllGO LSA - Allgemeine Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (3)

UWS Umweltmanagement GmbH Frame öffnen


Lfd. Nr.

Tarif- stelle

Gegenstand Gebühr / Pauschbetrag
Euro

68

Gesundheitsämter mit Aufgaben nach dem Gesundheitsdienstgesetz
1 Besichtigung, Kontrolle, Überwachung (einschließlich Niederschrift)
von Badeanstalten, Campingplätzen, Sportanlagen,
von Begräbnisplätzen und Krematorien,
von Fahrzeugen und Flugzeugen,
von gewerblichen Anlagen,
von Heimen,
von Krankenhäusern (einschließlich Privatkliniken und Entbindungsanstalten),
von Müllplätzen,
von Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen,
von Wohnungen,
von sonstigen Betrieben und Einrichtungen
15 bis 300
2 Leichenwesen
2.1 Leichenbesichtigung 12,5 bis 50
3 Untersuchung, Bescheinigung, Zeugnis, Gutachten, Belehrung (ohne technische Untersuchungsleistungen)
3.1 Untersuchung, die das gewöhnliche Maß nicht übersteigt 7,7
3.2 eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Untersuchung 10,3
3.3 Schirmbildaufnahme 10,3
3.4 kurze Bescheinigung, kurzer Bericht 5,2
3.5 amtsärztliches Zeugnis 12,8
3.6 eingehend begründetes schriftliches Gutachten 25 bis 100
3.7 ausführliches schriftliches Gutachten, in dem der Gutachter sich für den
Einzelfall eingehend mit der wissenschaftlichen Lehre auseinandersetzt
50 bis 250
3.8 Belehrung nach § 43 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes 23
4 Amtshandlungen und Leistungen, die nicht unter Tarifstellen 1 bis 3.8 fallen Einfachsätze der Gebührenordnung für Ärzte
5 Untersuchungen außerhalb der Dienststelle zusätzlich 12,8
Anmerkung:

Bei Leistungen der Laboratoriums- und Röntgendiagnostik sind die Aufwendungen für Porto und Versandmaterial mit der Gebühr abgegolten.

69

Gewerbeordnung 16a 16b
1 Prüfung der Gewerbeanzeige (§ 14 Abs. 1) einschließlich Aufnahme des Gewerbebetriebes in ein Gewerberegister und Empfangsbescheinigung 15 bis 60
2 Verhinderung der Fortsetzung nichtzugelassener Gewerbebetriebe oder des Gewerbebetriebes ausländischer juristischer Personen, deren Rechtsfähigkeit im Inland nicht anerkannt wird nach § 15 Abs. 2 110 bis 650
3 Anordnungen
3.1 nach § 15a Abs. 4 x 11 bis 33
4 Konzession für Privatkrankenanstalten nach § 30 Abs. 1 x 220 bis 3.300
5 Schaustellungen
5.1 Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Veranstalten von Schaustellungen von Personen nach § 33a Abs. 1 Satz 1 x 150 bis 450
5.2 für einmalige Veranstaltungen x 40 bis 140
6 Spielgeräte
6.1 Erlaubnis zum Aufstellen mechanischer Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit nach § 33c Abs. 1 Satz 1 150 bis 935
6.2 Bestätigung der Geeignetheit eines Aufstellungsortes für Spielgeräte nach § 33c Abs. 3 22 bis 55
6.3 Erlaubnis zum Veranstalten eines anderen Spieles mit Gewinnmöglichkeit nach § 33d 55 bis 660
6.4 Erlaubnis zum Aufstellen mechanischer Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit, wenn der Gastwirt selbst Aufsteller ist (§ 33c Abs. 3) 150 bis 950
7 (aufgehoben)
8 Erlaubnis zur Ausübung des Pfandleihgewerbes nach § 34 Abs. 1 x 150 bis 600
9 Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes nach § 34a Abs. 1 90 bis 1 750
9.1 Regelmäßige Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach § 34a Abs. 1 15 bis 650
10 Versteigerergewerbe
10.1 Erlaubnis für die gewerbsmäßige Versteigerung fremder beweglicher Sachen, fremder Grundstücke oder fremder Rechte (Versteigerergewerbe) nach § 34b Abs. 1 x 150 bis 550
10.2. öffentliche Bestellung und Vereidigung von besonders sachkundigen Versteigerern nach § 34b Abs. 5 x 66 bis 330
10.3 Erweiterung der Erlaubnis nach § 34 Abs. 1 in eine besondere Erlaubnis nach § 34b Abs. 5 x 80 bis 400
11 Makler und sonstige in § 34c und § 34f, § 34h und § 34i aufgeführte Gewerbe
11.1 Erlaubnis zur Ausübung des Maklergewerbes oder eines sonstigen in § 34c aufgeführten Gewerbes x 250 bis 900
11.2 Erlaubnis zur Gewerbeausübung eines Finanzanlagenvermittlers nach § 34f 200 bis 1.000
11.2.1 Überprüfung des Fortbestandes von Erlaubnisvoraussetzungen nach § 34g Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 2 und 3 in Verbindung mit § 34f Abs. 1 der Gewerbeordnung und § 24 der Finanzanlagenvermittlungsverordnung ( FinVermV). Die Überprüfung des Fortbestandes von Erlaubnisvoraussetzungen, die Gegenstand von Gebührenbescheiden zur Tarifstelle 11.2 bis zum 31. Dezember 2016 sind, unterliegen nicht der Gebührenpflicht nach der Tarifstelle 11.2.1. 20 bis 300
11.3 Erlaubnis zur Gewerbeausübung eines Honorar-Finanzanlagenberaters nach § 34b 200 bis 1 000
11.3.1 Überprüfung des Fortbestandes von Erlaubnisvoraussetzungen nach § 34g Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 2 und 3 in Verbindung mit § 34h Abs. 1 der Gewerbeordnung und § 24 FinVermV. Die Überprüfung des Fortbestandes von Erlaubnisvoraussetzungen, die Gegenstand von Gebührenbescheiden zur Tarifstelle 11.3 bis zum 31. Dezember 2016 sind, unterliegen nicht der Gebührenpflicht nach der Tarifstelle 11.3.1. 20 bis 300
11.4 Erlaubnis zur Gewerbeausübung eines Finanzanlagenvermittlers nach § 34f, wenn eine Erlaubnisurkunde nach Tarifstelle 11.3 vorgelegt wird, oder eines Honorar-Finanzanlagenberaters nach § 34h, wenn eine Erlaubnisurkunde nach Tarifstelle 11.2 vorgelegt wird 46
11.5 Erlaubnis zur Gewerbeausübung eines Immobiliardarlehensvermittlers nach § 34i 200 bis 1 000
11.5.1 Außerordentliche Überprüfung nach § 34j Abs. 2 in Verbindung mit § 34i Abs. 1 und 5 der Gewerbeordnung in Verbindung mit § 15 Abs. 1 und § 17 der Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung 20 bis 200
12 Gewerbeuntersagung
12.1 Untersagung der Gewerbeausübung wegen Unzuverlässigkeit nach § 35 Abs. 1 x 160 bis 800
12.2 Gestattung der Fortführung des Gewerbebetriebes durch einen Stellvertreter nach § 35 Abs. 2 x 85 bis 350
12.3 Gestattung der Wiederaufnahme des untersagten Gewerbes nach § 35 Abs. 6 x 60 bis 300
13 Nachschau in den Geschäftsbetrieb auf Grund des § 29 Abs. 1 bis 3 39 bis 1.000
14 Gestattung zum Betreiben eines Gewerbes ohne den nach § 45 befähigten Stellvertreter nach § 46 Abs. 3 x 44 bis 220
15 Erlaubnis zur Stellvertretung konzessionierter oder angestellter Personen nach § 47 x 44 bis 220
16 Fristverlängerung und Befristung für Beginn und Fortsetzung genehmigter Tätigkeiten nach § 49 x 25 v. H. der jeweils geltenden Gebühr
17 Untersagung der Benutzung gefährlicher Anlagen nach § 51 Satz 1 138 bis 880
18 Reisegewerbe
18.1 Erteilung einer Reisegewerbekarte nach § 55 Abs. 2 x 75 bis 300
18.2 Erlaubnis zum Feilbieten von Waren im Reisegewerbe gelegentlich der Veranstaltung von Messen und so weiter (§ 55a Abs. 1 Nr. 1) x 37 bis 150
18.3 Ausnahmen von dem Erfordernis einer Reisegewerbekarte bei besonderen Veranstaltungen nach § 55a Abs. 2 37 bis 150
18.4 Ausstellen einer Gewerbelegitimationskarte nach § 55b Abs. 2 22 bis 330
18.5 Empfangsbescheinigung nach § 55c x 11 bis 50
18.6 Ausnahmen von dem Verbot, das Reisegewerbe an Sonn- und Feiertagen auszuüben nach § 55e Abs. 2 x 25 bis 100
18.7 Ausnahmen von dem Verbot des Feilbietens geistiger Getränke und des Warenabsatzes im Wege der Versteigerung im Reisegewerbe nach § 56 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b und f x 25 bis 100
18.8 Ausnahmen für einzelne im Reisegewerbe sonst verbotene Tätigkeiten nach § 56 Abs. 2 Satz 3 x 27,5 bis 154
18.9 Untersagung eines Wanderlagers nach § 56a x 50 bis 250
18.10 Untersagung der Ausübung reisegewerbekartenfreier Tätigkeit nach § 59 x 65 bis 300
18.11 Erlaubnis zur Veranstaltung von Spielen im Reisegewerbe nach § 60a Abs. 2 x 65 bis 175
18.12 Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung durch das Landeskriminalamt für Jahrmarktspiele nach § 60a Abs. 2 Satz 3
18.12.1 für die erstmalige Bescheinigung 55 bis 248
18.12.2 für die Verlängerung der Bescheinigung 44 bis 138
18.13 Ausstellung einer Zweitschrift der Reisegewerbekarte nach § 60c Abs. 2 Satz 1 11 bis 49,5
18.14 Änderungen und Nachträge (zum Beispiel Ergänzungen der Handelsgegenstände) in den vorstehenden Fällen x 15 bis 70
18.15 Verhinderung der Ausübung des Reisegewerbes nach § 60d 44 bis 138
19 Volksfeste
19.1 Festsetzung eines Volksfestes nach § 60b Abs. 2 in Verbindung mit § 69, § 69b 27,5 bis 440
19.2 Festsetzung eines Volksfestes für einen längeren Zeitraum oder auf Dauer nach § 60b Abs. 2 in Verbindung mit § 69, § 69b 44 bis 1.100
19.3 von der Festsetzung des Volksfestes abweichende Regelungen in dringenden Fällen nach § 60b Abs. 2 in Verbindung mit § 69b 11 bis 220
20 Messen, Ausstellungen, Märkte
20.1 Festsetzung nach § 69 Abs. 1 Satz 1
20.1.1 einer Messe 154 bis 1.100
20.1.2 einer Ausstellung 66 bis 660
20.1.3 eines Großmarktes 88 bis 880
20.1.4 eines Wochenmarktes 27,5 bis 275
20.1.5 eines Spezial- oder Jahrmarktes 44 bis 440
20.2 Festsetzung für längere Zeiträume nach § 69 Abs. 1 Satz 2
20.2.1 einer Messe 220 bis 1.760
20.2.2 einer Ausstellung 138 bis 1.100
20.2.3 eines Großmarktes 154 bis 1.540
20.2.4 eines Wochenmarktes 44 bis 440
20.2.5 eines Spezial- oder Jahrmarktes 66 bis 660
21 Von der Festsetzung der Messungen, Ausstellungen und Großmärkte abweichende Regelungen in dringenden Fällen nach § 69b Abs. 1 44 bis 440
22 Von der Festsetzung der Spezial-, Jahr- und Wochenmärkte abweichende Regelungen in dringenden Fällen nach § 69b Abs. 1 16,5 bis 176
23 Untersagung der Teilnahme als Aussteller oder Anbieter an einer bestimmten Veranstaltung oder einer oder mehrerer Arten von Veranstaltungen wegen Unzuverlässigkeit nach § 70a Abs. 1 sowie § 60b Abs. 2 in Verbindung mit § 70a 50 bis 300

69a

Spielhallengesetz Sachsen-Anhalt
1 Erteilung einer Erlaubnis zum Spielhallenbetrieb
1.1 Erteilung einer Erlaubnis zum Spielhallenbetrieb nach § 2 Abs. 1 bis 4 500 bis 10.000
1.2 Erteilung einer Erlaubnis zum Spielhallenbetrieb mit Ausnahmen vom Mindestabstand nach § 2 Abs. 1 bis 4 in Verbindung mit Abs. 6 und 7 500 bis 15.000
1.3 Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Verbundspielhalle nach § 2 Abs. 1 bis 4 in Verbindung mit § 11 500 bis 15.000
2 Änderung einer Erlaubnis zum Spielhallenbetrieb und Erlass von Nebenbestimmungen zum Spielhallenbetrieb
2.1 Änderung einer Erlaubnis zum Spielhallenbetrieb und Erlass von Nebenbestimmungen zum Spielhallenbetrieb nach § 2 Abs. 3 500 bis 5.000
2.2 Änderung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Verbundspielhalle und Erlass von Nebenbestimmungen zum Spielhallenbetrieb nach § 2 Abs. 3 in Verbindung mit § 11 500 bis 5.000
3 Widerruf einer Erlaubnis zum Spielhallenbetrieb
3.1 Widerruf einer Erlaubnis zum Spielhallenbetrieb nach § 2 Abs. 3 200 bis 5.000
3.2 Widerruf einer Erlaubnis zum Betrieb einer Verbundspielhalle nach § 2 Abs. 3 in Verbindung mit § 11 200 bis 5.000
4 Ausnahmen von Sperrzeiten für Spielhallen nach § 6 Abs. 2 in Verbindung mit der Verordnung zur Festsetzung von Sperrzeiten für Spielhallen 200 bis 700
5 Anordnungen zur Einhaltung der §§ 3 bis 7 nach § 9 Abs. 1 Satz 1 100 bis 5.000
6 Durchführung von Testspielen mit Minderjährigen in Spiel- hallen nach § 9 Abs. 1 Satz 2 100 bis 500
7 Amtshandlungen nach § 9 Abs. 1 bis 3 gegenüber Betreibern von Spielhallen, soweit sie nicht den Tarifstellen 5 und 6 zuzuordnen sind 100 bis 1.000

70

(aufgehoben)


Lfd. Nr.

Tarif- stelle

Gegenstand Gebühr / Pauschbetrag
Euro

71

Grundbuchbereinigungsgesetz ( GBBerG)
Sachenrechts-Durchführungsverordnung
1 Leitungs- und Anlagenrechtsbereinigungsbescheinigung gemäß § 9 Abs. 4 GBBerG 250 bis 5.000
zuzüglich pro Flurstück 2,6
2 Verzichtsbescheinigung gemäß § 9 Abs. 6 Satz 1 GBBerG 256
3 Erlöschensbescheinigung gemäß § 9 Abs. 7 Satz 1 GBBerG 52
4 Antragsänderungen pro Flurstück 2,6

72

Handwerksordnung 15
1 Verhinderung der Ausübung des untersagten Handwerksbetriebes (§ 16 Abs. 4) 120 bis 350
2 Widerrufliche Zuerkennung der fachlichen Eignung zum Ausbilden (§ 22 Abs. 3) 22 bis 94

73

Heimarbeitsgesetz
1 Anordnung zur Vorlage der Listen nach § 6 Satz 1 und 2, soweit dies auf einen Verstoß gegen bestehende Verpflichtungen zurückzuführen ist 31
2 Aufforderung zur Benennung von Personen, die mit Heimarbeit beschäftigt werden nach § 7 Satz 1, soweit dies auf einen Verstoß gegen die bestehende Verpflichtung zurückzuführen ist 31
3 Genehmigung einer Ausnahme von der Führung von Entgeltbüchern nach § 9 Abs. 2
für 1 bis 50 Betroffene 36
für 51 bis 100 Betroffene 52
für 101 bis 150 Betroffene 77
für 151 bis 200 Betroffene 103
für 201 bis 250 Betroffene 128
für mehr als 250 Betroffene 154
4 Anordnung von Maßnahmen zum Schutz vor Zeitversäumnis nach § 10 Satz 2 30 bis 144
5 Anordnung nach § 16a 125 bis 360
6 Anordnung von erforderlichen Maßnahmen des Entgeltschutzes nach § 23 Abs. 3 31
7 Aufforderung zur Nachzahlung der Minderbeträge nach § 24, soweit dies auf einen Verstoß gegen die bestehende Verpflichtung zurückzuführen ist 31
8 Anordnung nach § 26, soweit dies auf einen Verstoß gegen die bestehende Verpflichtung zurückzuführen ist 31
9 Verbot der Aus- oder Weitergabe von Heimarbeit nach § 30 62

74

Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) 15
1 Prüfung des durch Berufspraxis, Weiterbildung oder autodidaktische Studien erlangten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses (externe Prüfungen), § 15 Abs. 2 50 bis 350
2 Akademische Grade
2.1 Entzug von Graden, § 21 75 bis 375
3 Gleichwertigkeit von Bildungsabschlüssen, § 20 Abs. 2
3.1 Feststellung der Gleichwertigkeit gemäß RdErl. des MWF vom 13.11.1991 (MBl. LSA S. 1010, 1992 S. 8), geändert durch RdErl. vom 16.03.1993 (MBl. LSA S. 1082), Erstausfertigung 20 bis 600
3.2 Zweitausfertigung der Nachdiplomierungsurkunde 30
3.3 Zweitausfertigung der Bescheinigung gebührenfrei
4 nichtstaatliche Hochschulen
4.1 Bearbeitung von Anerkennungsverfahren zur Anerkennung nichtstaatlicher Hochschulen sowie Änderungen beziehungsweise Erweiterungen zu erteilten Anerkennungsbescheiden, §§ 105c, 105d in Verbindung mit den §§ 105, 105b 2.000 bis 20 000
4.2 Bearbeitung von Anerkennungsverfahren zur Verleihung des Promotionsrechts oder des Habilitationsrechts an nichtstaatliche Hochschulen, § 105c in Verbindung mit den §§ 105a, 105b 2.000 bis 15 000
4.3 Verlust der Anerkennung nichtstaatlicher Hochschulen, § 107 Abs. 2 1.000 bis 20 000
Anmerkung zu den Tarifstellen 4.1 bis 4.3:

Die dort genannten Gebühren umfassen nicht die Kosten für die Einholung gutachterlicher Stellungnahmen.

4.4 Erweiterung der Anerkennung bei Aufnahme zusätzlicher Studiengänge 250 bis 2 500
4.5 Genehmigung zur Führung des Titels "Professor" oder "Professorin", "Juniorprofessor" oder "Juniorprofessorin", "Honorarprofessor" oder "Honorarprofessorin" durch Mitglieder nichtstaatlicher Hochschulen, § 106 Abs. 5 nach Zeitaufwand
5 Studierende, § 111
5.1 Ausfertigung der Zweitschrift eines Studienbuches 15,4
5.2 Ausfertigung der Zweitschrift eines Studienausweises 5,2
5.3 verspätet beantragte Einschreibung oder Rückmeldung 10,3
5.4 Ausfertigung der Zweitschrift eines Studentenausweises in Form einer Chipkarte 10,3
6 Staatlich anerkanntes Studienkolleg, § 28 Abs. 4
6.1 Staatliche Anerkennung eines privaten Studienkollegs 650 bis 1.000
7. Sonstige Amtshandlungen im Hochschulbereich (Anträge auf Gleichstellung von berufsqualifizierten Abschlüssen und akademischen Graden sowie sonstige Anträge, die den Hochschulbereich betreffen) nach Zeitaufwand

75

Hufbeschlagverordnung
1 Hufbeschlagprüfung (§ 11 Abs. 1) 50 bis 180
1.1 Prüfung zum Hufbeschlagschmied/zur Hufbeschlagschmiedin (Abschnitt 2) 50 bis 180
1.2 Prüfung zum Hufbeschlagschmied/zur Hufbeschlagschmiedin (Abschnitt 3) 50 bis 180
2 Staatliche Anerkennung einschließlich Ausstellung einer Urkunde
2.1 eines Hufbeschlagschmiedes/einer Hufbeschlagschmiedin (§ 1 Abs. 1) 14 bis 41
2.2 eines Hufbeschlagschmiedes/einer Hufbeschlagschmiedin (§ 2 Abs. 1) 14 bis 41
2.3 eines Einführungslehrgangs (§ 6 Abs. 4) 14 bis 41
2.4 einer Hufbeschlagschule 14 bis 41

76

Immissionsrechtliche Angelegenheiten l5 15a 25
1 Bundes-Immissionsschutzgesetz ( BImSchG)
1.1 Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von genehmigungsbedürftigen Anlagen nach § 4 Abs. 1 im förmlichen Verfahren nach § 10, § 19 Abs. 3 oder eine störfallrechtliche Genehmigung nach § 23b
1.1.1 wenn die Errichtungskosten 250.000 Euro nicht übersteigen 0,8 v. H. dieser Kosten mindestens 1.000
1.1.2 wenn die Errichtungskosten 250.000 Euro bis 500.000 Euro betragen 2.000 zuzüglich 0,6 v. H. der 250.000 übersteigenden Kosten
1.1.3 wenn die Errichtungskosten 500.000 Euro bis 5 Mio. Euro betragen 3.500 zuzüglich 0,45 v. H. der 500.000 übersteigenden Kosten
1.1.4 wenn die Errichtungskosten mehr als 5 Mio. Euro bis zu 250 Mio. Euro betragen 23.750 zuzüglich 0,3 v. H. der 5 Mio. übersteigenden Kosten
1.1.5 wenn die Errichtungskosten mehr als 250 Mio. Euro bis zu 750 Mio. Euro betragen 758.750 zuzüglich 0,15 v. H. der 250 Mio. übersteigenden Kosten
1.1.6 wenn die Errichtungskosten mehr als 750 Mio. Euro bis zu 1.500 Mio. Euro betragen 1.508.750 zuzüglich 0,05 v. H. der 750 Mio. übersteigenden Kosten
1.1.7 wenn die Errichtungskosten 1.500 Mio. Euro übersteigen
1.2 Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von genehmigungsbedürftigen Anlagen nach § 4 Abs. 1 im vereinfachten Verfahren nach § 19 Abs. 1 oder § 16 Abs. 4 1.883.750 zuzüglich 0,025 v. H. der 1.500 Mio. übersteigenden Kosten
1.2.1 wenn die Errichtungskosten 250.000 Euro nicht übersteigen 0,6 v. H. dieser Kosten mindestens 1.000
1.2.2 wenn die Errichtungskosten mehr als 250.000 Euro bis zu 500.000 Euro betragen 1.500 zuzüglich 0,4 v. H. der 250.000 übersteigenden Kosten
1.2.3 wenn die Errichtungskosten mehr als 500.000 Euro bis zu 5 Mio. Euro betragen 2.500 zuzüglich 0,3 v. H. der 500.000 übersteigenden Kosten
1.2.4 wenn die Errichtungskosten mehr als 5 Mio. Euro bis zu 250 Mio. Euro betragen 16.000 zuzüglich 0,25 v. H. der 5 Mio. übersteigenden Kosten
1.2.5 wenn die Errichtungskosten 250 Mio. Euro übersteigen 628.500 zuzüglich 0,15 v. H. der 250 Mio. übersteigenden Kosten
1.3 Teilgenehmigung nach § 8 zur Errichtung und/oder zum Betrieb einer genehmigungsbedürftigen Anlage oder eines Teils einer genehmigungsbedürftigen Anlage
1.3.1 für die Teilgenehmigung
1.3.1.1 im förmlichen Verfahren nach § 10, § 19 Abs. 3 oder eine störfallrechtliche Genehmigung nach § 23b Gebühr nach Tarifstelle 1.1 bezogen auf die Errichtungskosten der Anlagenteile, die von der Teilgenehmigung erfasst werden
1.3.1.2 im vereinfachten Verfahren nach § 19 Abs. 1 oder § 16 Abs. 4 Gebühr nach Tarifstelle 1.2 bezogen auf die Errichtungskosten der Anlagenteile, die von der Teilgenehmigung erfasst werden
1.3.2 (aufgehoben)
1.3.3 wenn ausschließlich der Betrieb Gegenstand der Teilgenehmigung ist
1.3.3.1 bei genehmigungsbedürftigen Anlagen der Verfahrensart G gemäß Anhang 1 der 4. BImSchV 1.000 bis 3.500
1.3.3.2 bei genehmigungsbedürftigen Anlagen der Verfahrensart V gemäß Anhang 1 der 4. BImSchV 1.000 bis 2.000
Zusatz zu den Tarifstellen 1.1 bis 1.3:

(1) Die Gebühr vermindert sich um 30 v. H., wenn die Anlage Teil eines nach der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 sowie der Beschlüsse der Kommission (EG) Nr. 681/2001 und (EG) Nr. 193/2006 (EMAS) registrierten Unternehmens ist oder bei Anlagen, die ein Umweltmanagementsystem eingeführt haben und nach DIN ISO 14001, Ausgabe November 2015, berichtigt Ausgabe März 2016, zertifiziert sind. Die DIN ISO 14001 ist bei der Beuth Verlag GmbH, Berlin, erschienen und bei der Deutschen Nationalbibliothek, Frankfurt am Main und Leipzig, archivmäßig gesichert niedergelegt. Der Betreiber hat gegenüber der zuständigen Behörde dafür den Nachweis zu erbringen.

(2) Die Gebühr vermindert sich unter den Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 Nr. 5 der 9. BImSchV um 3 v. H., wenn ein Projektmanager eingesetzt worden ist.

1.4 Zulassung des vorzeitigen Beginns nach § 8a
1.4.1 im förmlichen Verfahren nach § 10 , § 16 Abs. 1 oder § 19 Abs. 3, einer störfallrechtlichen Genehmigung nach § 23b oder einer störfallrelevanten Änderung nach § 16a 25 v. H. bis 40 v. H. der Gebühr nach Tarifstelle 1.1 oder 1.7 bezogen auf die Errichtungskosten derjenigen Teile der Anlage, auf die sich die Zulassung des vorzeitigen Beginns erstreckt
1.4..2 im vereinfachten Verfahren nach § 19 Abs. 1, § 16 Abs. 2 oder § 16 Abs. 4 25 v. H. der Gebühr nach Tarifstelle 1.2 oder 1.7 bezogen auf die Errichtungskosten derjenigen Teile der Anlage, auf die sich die Zulassung des vorzeitigen Beginns erstreckt
1.5. Vorbescheid nach § 9 Abs. 1 über einzelne Genehmigungsvoraussetzungen sowie über den Standort
1.5.1 im förmlichen Verfahren nach § 10 oder eine störfallrechtliche Genehmigung nach § 23b 40 v. H. der Gebühr nach Tarifstelle 1.1 bezogen auf die Errichtungskosten der Gesamtanlage
1.5.2 im vereinfachten Verfahren nach § 19 Abs. 1 25 v. H. der Gebühr nach Tarifstelle 1.2 bezogen auf die Errichtungskosten der Gesamtanlage
1.5.3 Fristverlängerung des Vorbescheides nach § 9 Abs. 2 750
1.6 Anzeigen
1.6.1 Entgegennahme und Prüfung einer Anzeige nach § 12 Abs. 2b und Abs. 2c 75 bis 780
1.6.2 Anzeige der Änderung von genehmigungsbedürftigen Anlagen nach § 15
1.6.2.1 Entgegennahme und Prüfung einer Anzeige nach § 15 Abs. 1 und Entscheidung nach § 15 Abs. 2
1.6.2.1.1 wenn ausschließlich die Änderung des Betriebes Gegenstand der Anzeige ist 100 bis 2.000
1.6.2.1.2 im Übrigen 25 v. H. der Gebühr nach Tarifstelle 1.2 bezogen auf die Errichtungskosten der Änderung mindestens 250
1.6.2.2 Entgegennahme und Prüfung einer Anzeige nach § 15 Abs. 3 75 bis 780
1.6.3 Entgegennahme und Prüfung einer störfallrechtlichen Anzeige nach § 23a 100 bis 2.000
1.7 Genehmigung der wesentlichen Änderung nach § 16 Abs. 1 von genehmigungsbedürftigen Anlagen oder einer störfallrelevanten Änderung nach § 16a
1.7.1 wenn ausschließlich der Betrieb Gegenstand der wesentlichen Änderung ist
1.7.1.1 im förmlichen Verfahren nach § 16 Abs. 1 in Verbindung mit § 10 1.000 bis 3.500
1.7.1.2 im vereinfachten Verfahren nach § 16 Abs. 2, § 19 Abs. 1 oder § 16 Abs. 4 1.000 bis 2.000
1.7.2 im Übrigen
1.7.2.1 im förmlichen Verfahren nach § 16 Abs. 1 in Verbindung mit § 10 Gebühr nach Tarifstelle 1.1 bezogen auf die Errichtungskosten der Änderung
1.7.2.2 Gebühr nach Tarifstelle 1.2 bezogen auf die Errichtungskosten der Änderung
1.7.3 Genehmigung einer störfallrelevanten Änderung nach § 16a Gebühr nach Tarifstelle 1.1 bezogen auf die Errichtungskosten der Änderung
Anmerkung en zu Tarifstellen 1.1 bis 1.5 und 1.7:

Schließt die Genehmigung oder das Verfahren andere, die Anlage betreffende Entscheidungen ein, insbesondere öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Zulassungen, Verleihungen, Erlaubnisse und Bewilligungen, so erhöht sich die Gebühr um die für diese Entscheidungen vorgesehenen Gebühren.

1.8 nachträgliche Anordnung nach § 17 bei genehmigungsbedürftigen Anlagen
1.8.1 nachträgliche Anordnung nach § 17 Abs. 1
1.8.1.1 bei Anlagen der Verfahrensart G der Anlage 1 der 4. BImSchV 400 bis 4.000
1.8.1.2 bei Anlagen der Verfahrensart V der Anlage 1 der 4. BImSchV 300 bis 3.000
1.8.2 nachträgliche Anordnung nach § 17 Abs. 4a Satz 1 100 bis 2.500
1.9 Fristverlängerung einer Genehmigung nach § 18 Abs. 3 oder nach § 23b in Verbindung mit § 18 Abs. 3 500 bis 2.500
1.10 Anordnung zur Untersagung, Stilllegung oder Beseitigung nach § 20
1.10.1 bei Anlagen der Verfahrensart G der Anlage 1 der 4. BImSchV 200 bis 3.000
1.10.2 bei Anlagen der Verfahrensart V der Anlage 1 der 4. BImSchV 150 bis 2.200
1.11 Erlaubnis zum Betrieb nach § 20 Abs. 3 Satz 2 100
1.12 Widerruf einer Genehmigung nach § 21 Abs. 1
1.12.1 bei Anlagen der Verfahrensart G der Anlage 1 der 4. BImSchV 200 bis 3.000
1.12.2 bei Anlagen der Verfahrensart V der Anlage 1 der 4. BImSchV 150 bis 2.000
1.13 Anordnung nach § 24 bei nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen 100 bis 2.200
1.14 Untersagung der Errichtung oder des Betriebes nach § 25 Abs. 1, 1a und 2 bei nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen, Anordnung der Stilllegung oder Beseitigung nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen nach § 25a 100 bis 2.200
1.15 (aufgehoben)
1.16 Anordnung der Ermittlung von Emissionen und Immissionen nach § 26 Abs. 1 oder § 28 100 bis 1.750
1.17 Anordnung der kontinuierlichen Ermittlung von Emissionen und Immissionen nach § 29 100 bis 1.750
1.18 sicherheitstechnische Prüfungen nach § 29a
1.18.1 Anordnung sicherheitstechnischer Prüfungen und der Prüfung von sicherheitstechnischen Unterlagen nach § 29a Abs. 1 und 2 100 bis 1.750
1.18.2 Prüfung der Ergebnisse der sicherheitstechnischen Prüfung nach § 29a Abs. 3.100 bis 1.750
1.19 Auskunftspflichten des Betreibers nach § 31
1.19.1 Entgegennahme und Prüfung der Betreiberauskunft gemäß § 31 Abs. 1 bei Anlagen der Verfahrensart G/E des Anhangs 1 der 4. BImSchV (Anlagen nach der IE-RL) 100 bis 780
1.19.2 Anordnung zur Datenübermittlung gemäß § 31 Abs. 2 bei Anlagen der Verfahrensart G/E des Anhangs 1 der 4. BImSchV (Anlagen nach der IE-RL) " 80 bis 220
1.19.3 Anordnung der Mitteilung und/oder Art der Übermittlung von Auskünften über ermittelte Emissionen und Immissionen nach § 31 Abs. 5 80 bis 220
1.20 Festsetzung der Entschädigung nach § 42 Abs. 3 200 bis 4.000
1.21 Überwachungsmaßnahmen nach § 52
1.21.1 regelmäßige und anlassbezogene Überwachung (Vor-Ort-Besichtigungen) gemäß § 52 Abs. 1 Satz 1 bei genehmigungsbedürftigen Anlagen der Verfahrensart G des Anhangs 1 der 4. BImSchV nach Zeitaufwand mindestens 500
1.21.2 regelmäßige und anlassbezogene Überwachung (Vor-Ort-Besichtigungen) gemäß § 52 Abs. 1 Satz 1 bei genehmigungsbedürftigen Anlagen der Verfahrensart V des Anhangs 1 der 4. BImSchV nach Zeitaufwand mindestens 400
1.21.3 Bewertung gemäß § 52 Abs. la der nach § 31 Abs. 1 Satz 3 mitzuteilenden Ergebnisse der Emissionsüberwachung bei Anlagen der Verfahrensart G/E des Anhangs 1 der 4. BImSchV (Anlagen nach der IE-RL) 100 bis 250
1.21.4 Entnahme und Untersuchung von Stichproben nach § 52 Abs. 3 50 bis 500
1.21.5 zusätzliche Vor-Ort-Besichtigungen gemäß § 52a Abs. 3 Satz 2 bei Anlagen der Verfahrensart G/E des Anhangs 1 der 4. BImSchV (Anlagen nach der IE-RL) nach Zeitaufwand mindestens 400
1.21.6 Erstellen des Berichtes gemäß § 52a Abs. 5 über die Vor-Ort-Besichtigung bei Anlagen der Verfahrensart G/E des Anhangs 1 der 4. BImSchV (Anlagen nach der IE-RL) 100 bis 250
1.21.7 regelmäßige und anlassbezogene Überwachung (Vor-Ort-Besichtigungen) gemäß § 52 Abs. 1 Satz 1 bei Anlagen nach § 22 oder bei nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen, die der Störfall-Verordnung unterliegen nach Zeitaufwand mindestens 100
Anmerkung zu Tarifstelle 1.21:

Anlassbezogene Überwachungen aufgrund von unberechtigten Beschwerden, die keine Beanstandungen an der Anlage ergeben.

kostenfrei
Anmerkungen zu Tarifstellen 1.21.1, 1.21.2, 1.21.5 und 1.21.7:

Die im Zusammenhang mit der Behördentätigkeit anfallende Reisezeit von Angehörigen der Überwachungsbehörden wird als Zeitaufwand mitberechnet.

1.22 Anordnung zur Bestellung eines Immissionsschutzbeauftragten nach § 53 Abs. 2 200
1.23 Anordnung zur Bestellung eines Immissionsschutzbeauftragten nach § 55 Abs. 2 Satz 2 200
1.24 Anordnung zur Bestellung eines Störfallbeauftragten nach § 58a Abs. 2 200
1.25 Entgegennahme und Prüfung von Anzeigen nach § 67 Abs. 2 200 bis 9.000
1.26 sonstige Amtshandlungen und Leistungen im Bereich des gebiets- und anlagenbezogenen Immissionsschutzes, soweit Gebühren nicht besonders bestimmt sind nach Zeitaufwand
2 Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen ( 1. BImSchV)
2.1 Bekanntgabe einer Stelle zur Kalibrierung und Prüfung von Messeinrichtungen nach § 13 Abs. 3 570 bis 1.780
Anmerkung zu Tarifstelle 2.1:

Die Gebühr ist nur zu erheben, wenn die Bekanntgabe nicht nach § 12 Abs. 2 der 41. BImSchV erfolgt (vergleiche Tarifstelle 23.1)

2.2 Entgegennahme und Prüfung von Anzeigen nach § 20 Abs. 1 100 bis 320
2.3 Anordnung weitergehender Anforderungen nach § 21 80 bis 1.400
2.4 Zulassung von Ausnahmen nach § 22 100 bis 420
3 Verordnung zur Emissionsbegrenzung von leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen ( 2. BImSchV)
3.1 Entgegennahme und Prüfung von Anzeigen nach § 12 Abs. 1 100 bis 320
3.2 Bekanntgabe einer Stelle zur Kalibrierung und Prüfung von Messeinrichtungen nach § 12 Abs. 9 570 bis 1.780
Anmerkung zu Tarifstelle 2.1:

Die Gebühr ist nur zu erheben, wenn die Bekanntgabe nicht nach § 12 Abs. 2 der 41. BImSchV erfolgt (vergleiche Tarifstelle 23.1)

3.3 Anordnung von Maßnahmen nach § 12 Abs. 11 80 bis 1.200
3.4 Anordnung weitergehender Anforderungen nach § 18 80 bis 1.400
3.5 Zulassung von Ausnahmen nach § 19 100 bis 480
4 Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen ( 4. BImSchV)
4.1 Verlängerung der Genehmigung nach § 2 Abs. 3 220 bis 750
5 Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte ( 5. BImSchV)
5.1 Gestattung, dass die Bestellung eines Störfallbeauftragten unterbleibt nach § 1 Abs. 2 Satz 2 200
5.2 Anordnung der Bestellung mehrerer Immissionsschutz- oder Störfallbeauftragter nach § 2 200
5.3 Gestattung der Bestellung eines Immissionsschutz- oder Störfallbeauftragten für den Konzernbereich nach § 4 200
5.4 Gestattung der Bestellung eines nicht betriebsangehörigen Immissionsschutzbeauftragten nach § 5 Abs. 1 200
5.5 Gestattung der Bestellung eines nicht betriebsangehörigen Störfallbeauftragten nach § 5 Abs. 2 200
5.6 Freistellung von der Verpflichtung zur Bestellung eines Immissionsschutz- oder Störfallbeauftragten nach § 6 200
5.7 Anerkennung von Lehrgängen nach § 7 Nr. 2 300 bis 2.200
5.8 Anerkennung der Fachkunde nach § 8 Abs. 1 200
5.9 Anerkennung der Ausbildung in anderen Fachgebieten nach § 8 Abs. 2 200
6 Verordnung zur Auswurfbegrenzung von Holzstaub ( 7. BImSchV)
6.1 Anordnung weitergehender Anforderungen nach § 5 80 bis 1.400
6.2 Zulassung von Ausnahmen nach § 6 80 bis 480.
7 Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen ( 10. BImSchV)
7.1 Bewilligung von Ausnahmen nach § 16 Abs. 1 80 bis 920
7.2 Bewilligung von Ausnahmen nach § 16 Abs. 3 80 bis 920
8 Verordnung über Emissionserklärungen ( 11. BImSchV)
8.1 Prüfung eines Antrages nach § 3 Abs. 2 80 bis 280
8.2 Prüfung eines Antrages nach § 3 Abs. 3 80 bis 280
8.3 Fristverlängerung nach § 4 Abs. 2 100
8.4 Zulassung von Ausnahmen nach § 6 80 bis 630
9 Störfall-Verordnung ( 12. BImSchV)
9.1 Auferlegung von Pflichten im Einzelfall nach § 1 Abs. 2 100 bis 2.000
9.2 Anforderung zusätzlicher Informationen nach § 6 Abs. 4 80 bis 440
9.3 Entgegennahme und Prüfung von Anzeigen nach § 7 Abs. 1 80 bis 1.900
9.4 Entgegennahme und Prüfung von Anzeigen nach § 7 Abs. 2 80 bis 1.900
9.5 Festsetzung der Frist nach § 9 Abs. 4 80
9.6 Zulassung beschränkender Aspekte für den Sicherheitsbericht nach § 9 Abs. 6 80 bis 900
9.7 Zustimmung zum geänderten Sicherheitsbericht für die Öffentlichkeit nach § 11 Abs. 3 80 bis 900
9.8 Prüfung und Mitteilung über das Prüfergebnis des Sicherheitsberichtes nach § 13 100 bis 7.500
9.9 Prüfung und Feststellung des Domino-Effekts nach § 15 80 bis 1.900
9.10 Überwachungsmaßnahmen nach § 16
9.10.1 bei Betriebsbereichen nach § 2 Nr. 2, für die ein Sicherheitsbericht nach § 9 zu erstellen ist nach Zeitaufwand mindestens 400
9.10.2 bei Betriebsbereichen nach § 2 Abs. Satz 1 nach Zeitaufwand mmindestens 300
Anmerkungen zu Tarifstellen 9.10.1 und 9.10.2:

Die im Zusammenhang mit der Behördentätigkeit anfallende Reisezeit von Angehörigen der Überwachungsbehörden wird als Zeitaufwand mitberechnet.

9.11 Entgegennahme und Prüfung einer Anzeige nach § 20 Abs. 1 80 bis 1.900
10 Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen ( 13. BImSchV)
10.1 Prüfung eines Antrages nach § 10 Abs. 3 Satz 2 auf Ausnahme vom Emissionsgrenzwert 80 bis 280
10.2 Bestimmung von Maßnahmen zur Begrenzung von Emissionen nach § 15 80 bis 850
10.3 Bestimmung der Messplätze nach § 18 80 bis 1.750
10.4 Bestimmung der Messverfahren und Messeinrichtungen nach § 19 Abs. 1 80 bis 1.750
10.5 Bekanntgabe einer Stelle zur Kalibrierung und Prüfung von Messeinrichtungen nach § 19 Abs. 3 und 4 570 bis 1.780
Anmerkung zu Tarifstelle 10.5:

Die Gebühr ist nur zu erheben, wenn die Bekanntgabe nicht nach § 12 Abs. 2 der 41. BImSchV erfolgt (vergleiche Tarifstelle 23.1).

10.6 Zulassung von Einzelmessungen nach § 20 Abs. 2 Satz 2 80 bis 220
10.7 Zulassung der Berechnung des NO2-Anteiles nach § 20 Abs. 4 220
10.8 Bestimmung der Art des Nachweises des Schwefelabscheidegrades nach § 20 Abs. 6 80 bis 220
10.9 Entscheidung nach § 20 Abs. 7 über das Absehen von kontinuierlicher Messung 80 bis 220
10.10 Prüfung eines Antrages auf Verzicht der kontinuierlichen Messung der Emissionen von Quecksilber nach § 21 Abs. 5 80 bis 220
10.11 Prüfung und Billigung der Art des Nachweisverfahrens nach § 21 Abs. 6 80 bis 220
10.12 Bestimmung von Sonderregelungen für den An- und Abfahrbetrieb nach § 22 Abs. 1 Satz 5 80 bis 220
10.13 Zulassung von Ausnahmen nach § 26 80 bis 3.200
11 Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen ( 17. BImSchV)
11.1 Prüfung des Antrages nach § 3 Abs. 5 auf Zulassung von Ausnahmen von Anforderungen an die Anlieferung, Annahme, Zwischenlagerung 80 bis 480
11.2 Bestimmung von Maßnahmen nach § 4 Abs. 6 zur Vermeidung von Explosionen im Lagerbereich 80 bis 480
11.3 Festlegung abweichender Verbrennungsbedingungen nach § 6 Abs. 5 bei Abfallverbrennungsanlagen 80 bis 3.200
11.4 Festlegung abweichender Verbrennungsbedingungen nach § 7 Abs. 6 bei Abfallmitverbrennungsanlagen 80 bis 3.200
11.5 Bestimmung der Messplätze nach § 14 80 bis 2.000
11.6 Bestimmung der Messverfahren und Messeinrichtungen nach § 15 Abs. 1 80 bis 2.000
11.7 Bekanntgabe einer Stelle zur Kalibrierung und Prüfung von Messeinrichtungen nach § 15 Abs. 3 und 4 570 bis 1.780
Anmerkung zu Tarifstelle 11.7:

Die Gebühr ist nur zu erheben, wenn die Bekanntgabe nicht nach § 12 Abs. 2 der 41. BImSchV erfolgt (vergleiche Tarifstelle 23.1).

11.8 Zulassung von Ausnahmen nach § 16 Abs. 1 bei Nachweis geringer Konzentrationen 80 bis 1.500
11.9 Zulassung der Berechnung des NO2-Anteiles nach § 16 Abs. 3 bei nachgewiesener Unterschreitung 320
11.10 Festlegung kontinuierlicher Messungen nach § 16 Abs. 5 80 bis 2.000
11.11 Prüfung des Antrages nach § 16 Abs. 6 auf Zulassung von Einzelmessungen 80 bis 900
11.12 Bestimmung der Art des Nachweises des Schwefelabscheidegrades nach § 16 Abs. 7 80 bis 480
11.13 Prüfung eines Antrages auf Verzicht der kontinuierlichen Messung der Emissionen von Quecksilber nach § 16 Abs. 8 80 bis 480
11.14 Festlegung des Zeitraumes für Emissionsgrenzwertabweichungen nach § 21 Abs. 3 bei Ausfall der Abgasreinigung 80 bis 480
11.15 Festlegung der Form der Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 23 80 bis 320
11.16 Zulassung von Ausnahmen nach § 24 80 bis 3.200
11.17 Zulassung von Ausnahmen nach Anlage 3 80 bis 3.200
11.18 Festsetzung eines Emissionsgrenzwertes nach Anlage 3 Nr. 2.4.1 80 bis 1.500
12 Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen oder Lagern von Ottokraftstoffen, Kraftstoffgemischen oder Rohbenzin ( 20. BImSchV)
12.1 Zulassung von Abweichungen nach § 3 Abs. 5 80 bis 320
12.2 Anordnung weitergehender Anforderungen nach § 10 80 bis 1 4-00
12.3 Zulassung von Ausnahmen nach § 11 80 bis 920
13 Verordnung zur Begrenzung der Kohlenwasserstoffemissionen bei der Betankung von Kraftfahrzeugen ( 21. BImSchV)
13.1 Zulassung von Ausnahmen nach § 7 80 bis 920
14 Verordnung über elektromagnetische Felder ( 26. BImSchV)
14.1 Zulassung von Ausnahmen nach § 8 Abs. 1 und 2 80 bis 850
15 Verordnung über Anlagen zur Feuerbestattung ( 27. BImSchV)
15.1 Bekanntgabe einer Stelle zur Kalibrierung und Prüfung von Messeinrichtungen nach § 7 Abs. 3 Satz 1 570 bis 1.780
Anmerkung zu Tarifstelle 15.1:

Die Gebühr ist nur zu erheben, wenn die Bekanntgabe nicht nach § 12 Abs. 2 der 41. BImSchV erfolgt (vergleiche Tarifstelle 23.1).

15.2 Zulassung von Ausnahmen nach § 12 Abs. 1 80 bis 850
15.3 Anordnung weitergehender Anforderungen nach § 13 80 bis 1.400
16 Verordnung über Anlagen Zur biologischen Behandlung von Abfällen ( 30. BImSchV)
16.1 Bestimmung der Messplätze nach § 8 Abs. 1 und der Messverfahren und Messeinrichtungen nach § 8 Abs. 2 80 bis 2.000
16.2 Bekanntgabe einer Stelle zur Kalibrierung und Prüfung von Messeinrichtungen nach § 8 Abs. 3 und 4 570 bis 1.780
Anmerkung zu Tarifstelle 16.2:

Die Gebühr ist nur zu erheben, wenn die Bekanntgabe nicht nach § 12 Abs. 2 der 41. BImSchV erfolgt (vergleiche Tarifstelle 23.1).

16.3 Festlegung des Zeitraumes für Emissionsgrenzwertabweichungen bei Ausfall von Abgasreinigungseinrichtungen nach § 13 Abs. 2 80 bis 480
16.4 Festlegung der Form der Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 15 80 bis 320
16.5 Zulassung von Ausnahmen nach § 16 80 bis 3.200
17 Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen ( 31. BImSchV)
17.1 Entgegennahme und Prüfung von Anzeigen nach § 5 Abs. 2 80 bis 920
17.2 Bekanntgabe einer Stelle zur Kalibrierung und Prüfung von Messeinrichtungen nach § 5 Abs. 5 in Verbindung mit Anhang VI Nr. 2.1 570 bis 1.780
Anmerkung zu Tarifstelle 17.2:

Die Gebühr ist nur zu erheben, wenn die Bekanntgabe nicht nach § 12 Abs. 2 der 41. BImSchV erfolgt (vergleiche Tarifstelle 23.1).

17.3 Entgegennahme und Prüfung der Lösemittelbilanz nach § 5 Abs. 6 75 bis 320
17.4 Entgegennahme und Prüfung des Reduzierungsplanes nach § 5 Abs. 7 75 bis 320
17.5 Anordnung weitergehender Anforderungen nach § 10 80 bis 1.400
17.6 Zulassung von Ausnahmen nach § 11 80 bis 1.100
18 Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft ( TA Luft 2000)
18.1 Bekanntgabe einer Stelle zur Kalibrierung und Prüfung von Messeinrichtungen nach Nrn. 5.3.3.4 und 5.3.3.6 570 bis 1.780
Anmerkung zu Tarifstelle 18.1:

Die Gebühr ist nur zu erheben, wenn die Bekanntgabe nicht nach § 12 Abs. 2 der 41. BImSchV erfolgt (vergleiche Tarifstelle 23.1)

19 Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung ( 32. BImSchV)
19.1 Zulassung von Ausnahmen nach § 7 Abs. 2 80 bis 2.100
20 Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz ( TEHG)
20.1 Entgegennahme und Prüfung einer Anzeige und Änderung der Genehmigung nach § 4 Abs. 5 80 bis 1.200
21 Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung ( 35. BImSchV)
21.1 Erteilung der Plakette zur Kennzeichnung 5
21.2 Erteilung von Ausnahmen vom Fahrverbot nach § 1 Abs. 2 für PKW,

LKW und Busse (Definition: § 4 Abs. 4 des Personenbeförderungsgesetzes)

15 bis 1.000

(je Fahrzeugart und Dauer der Ausnahmegenehmigung)

22 Gesetz zur Ausführung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister vom 21. Mai 2003 sowie zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 166/2006
22.1 Prüfung eines Antrages (auf Fristverlängerung) nach § 3 Abs. 2 und § 8 Abs. 2 200
23 Bekanntgabeverordnung ( 41. BImSchV)
23.1 Bekanntgabe einer Stelle im Sinne von § 26 Abs. 1 BImSchG nach § 12 Abs. 2 in Verbindung mit Anlage 1
23.1.1 Grundbetrag 570
23.1.2 erhöhter Aufwand 15 bis 570
23.1.3 Kompetenzprüfung 280 bis 3.550
23.2 Bekanntgabe eines Sachverständigen im Sinne von § 29a Abs. 1 BImSchG nach § 12 Abs. 2 in Verbindung mit Anlage 2
23.2.1 Grundbetrag 340
23.2.2 erhöhter Aufwand 15 bis 570
23.2.3 Kompetenzprüfung 280 bis 3.550
23.3 Überprüfung von Ermittlungen nach § 16 Abs. 1 Nr.3 110 bis 1 420
23.4 Widerruf der Bekanntgabe nach § 18 75 bis 570
23.5 Prüfung und Entscheidung der Gleichwertigkeit von Anerkennungen nach § 19 75 bis 570


Lfd. Nr.

Tarif- stelle

Gegenstand

Gebühr / Pauschbetrag
Euro

77

Jugendarbeitsschutzgesetz
1 Bewilligung einer Ausnahme nach § 6 Abs. 1 oder § 27 Abs. 3
1.1 für 1 bis 10 Kinder oder Jugendliche
für 1 bis 7 Tage 31
für 8 bis 14 Tage 128
für 15 bis 30 Tage 179
für mehr als 30 Tage 256
1.2 für 11 bis 50 Kinder oder Jugendliche
für 1 bis 7 Tage 128
für 8 bis 14 Tage 205
für 15 bis 30 Tage 256
für mehr als 30 Tage 307
1.3 für mehr als 50 Kinder
für 1 bis 7 Tage 256
für 8 bis 14 Tage 333
für 15 bis 30 Tage 410
für mehr als 30 Tage 512
2 Feststellung nach § 27 Abs. 1 Satz 1 50 bis 360
3 Anordnung nach § 27 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 125 bis 360
4 Anordnung nach § 28 Abs. 3 125 bis 360
5 Anordnung nach § 30 Abs. 2 62
6 Zulassung nach § 40 Abs. 2 60 bis 216

78

Käseverordnung
1 Genehmigung zur Herstellung von Laboraustauschstoffen nach § 20 Abs. 1 132 bis 264
2 Genehmigung zur Verwendung der Bezeichnung "Markenkäse" nach § 11 Abs. 2 168

79

Kinderarbeitsschutzverordnung
1 Feststellung der Zulässigkeit der Beschäftigung, § 3 31

80

Kirchenaustrittsgesetz
1 Entgegennahme der Austrittserklärung nach § 1 30

80a

Konsumcannabisgesetz (KCanG) 25
1 Erlaubnis für den gemeinschaftlichen Eigenanbau und die Weitergabe von Cannabis in Anbauvereinigungen
1.1 Erteilung der Erlaubnis nach § 11 250 bis 2.000
1.2 Versagung der Erlaubnis nach § 12 100 bis 2.000
1.3 nachträgliche Änderungen der Erlaubnis nach § 13 Abs. 3 und 4 100 bis 1.000
1.4 Verlängerung der Erlaubnis nach § 14 100 bis 1.000
1.5 Widerruf oder Rücknahme der Erlaubnis nach § 15 100 bis 1.000
1.6 Bearbeitung der Anzeigen hinsichtlich § 22 Abs. 3 Nr. 3 150
2 Dokumentations- und Berichtspflichten von Anbauvereinigungen
2.1 Prüfung der Angaben nach § 26 Abs. 2 bis 5 150
3 Behördliche Überwachung von Anbauvereinigungen und Anordnungen nach § 27 nach Zeitaufwand
4 Stichprobenahme von vorhandenem Cannabis und Vermehrungsmaterial nach den §§ 27 und 28
4.1 regelmäßige Stichprobenahme je Probe 25 bis 200
4.2 anlassbezogene Stichprobenahme je Probe 25 bis 200

81

Überwachungen und Kontrollen der Vermarktungsnormen für den Sektor Obst und Gemüse und den Bananensektor - Delegierte Verordnung (EU) 2023/ 2429
1 Kontrollen auf Anforderung der Unternehmen zur Feststellung der Einhaltung der Normen und Handelsklassen nach Zeitaufwand
2 Überwachung und Kontrollen
2.1 Überwachung von Unternehmen und Durchführung von Kontrollen aufgrund eines Verdachts oder einer Beschwerde, soweit ein Verstoß gegen eine Rechtsvorschrift festgestellt wird oder das Unternehmen Anlass zu der Kontrolle gegeben hat nach Zeitaufwand
2.2 Betriebskontrollen, Kontrollen der Produkte, Bücher und Warenpapiere nach Zeitaufwand
3 amtliche Probenahme, Probenuntersuchung und Erstellung von Gutachten nach Zeitaufwand
4 Anordnung von Maßnahmen nach Zeitaufwand

82

Kontrollgerätkartenausgabe zur Bedienung des digitalen Kontrollgeräts im Land Sachsen-Anhalt 25
1 Erst-, Folge-, Ersatzausgabe der Fahrerkarte, Zurückbehalten der Fahrerkarte bei negativer Identitätsprüfung 36,52
2 Erst-, Folge-, Ersatzausgabe der Werkstattkarte 39,78
3 Erteilung der Unternehmenskarte
3.1 Erst-, Folge-, Ersatzausgabe (bis zwei Karten) 34,58
3.2 Erst-, Folge-, Ersatzausgabe (Sammelbestellung ab drei Karten) 2632,58
4 Schriftliche Aufforderung zur Rücksendung oder Rückgabe einer Karte 5,5

83

Ladenschlussgesetz
1 Entscheidung über Ausnahmen gemäß § 17 Abs. 8 25 bis 500

84

(aufgehoben) 25


Lfd. Nr.

Tarif- stelle

Gegenstand Gebühr / Pauschbetrag
Euro

85

(aufgehoben) 15

86

Landesarchiv Sachsen-Anhalt 15a
1 Benutzung von Archiv- und Bibliotheksgut
1.1 persönliche Benutzung, gebührenfrei
1.2 wenn die Bereitstellung besonderen Personalaufwand erfordert bei einem Arbeitsaufwand von mehr als zwei Stunden pro Benutzungstag ab der dritten Stunde je angefangener Viertelstunde 14
Anmerkung:

Besteht ein erhebliches öffentliches, wissenschaftliches oder heimatgeschichtliches Interesse an der Benutzung, kann die Gebühr ermäßigt oder erlassen werden.

2 Auswärtige Benutzung
2.1 Bereitstellung von Archiv- und Bibliotheksgut für die Benutzung in auswärtigen Archiven je Einheit 30
2.2 Bereitstellung von Mikrofilmduplikaten für die Benutzung in auswärtigen Archiven je Film 20
Anmerkung zu Tarifstellen 2.1 und 2.2:
  1. Die Gebühr wird auch erhoben bei einer Benutzung an auswärtigen Standorten des Landeshauptarchivs, die nicht Lagerungsort des betreffenden Archivgutes sind. Zusätzlich können Gebühren nach Tarifstelle 1 erhoben werden.
  2. Die Gebühr schließt die Auslagen für Verpackung, Versicherung und Versendung nicht ein.
3 Zugang zu Archivgut vor Ablauf von Schutzfristen
3.1 Prüfung der Verkürzungsmöglichkeit von Schutzfristen oder des Informationszuganges für benannte Archivalien oder Findhilfsmittel, um diese durch Einsichtnahme nutzen zu können
3.1.1 bei einem Bearbeitungsaufwand von bis zu vier Stunden je Antrag gebührenfrei
3.1.2 bei einem Bearbeitungsaufwand von mehr als vier Stunden je Antrag ab der fünften Stunde je angefangener Viertelstunde 16
4 Archivische Auskunftserteilung, Ermittlung von Archiv- und Bibliotheksgut
4.1 bei einem Rechercheaufwand von bis zu einer halben Stunde gebührenfrei
4.2 bei einem Rechercheaufwand von mehr als einer halben Stunde je angefangene Viertelstunde 16
Anmerkungen:
  1. Rechercheaufwand:
    1. Bei einem Rechercheaufwand von mehr als einer halben Stunde wird die Gebühr ab der dritten Viertelstunde erhoben.
    2. Bei einem Rechercheaufwand von mehr als einer Stunde, entsprechend der nachfolgenden Nummer 2 Buchst. a, wird die Gebühr ab der fünften Viertelstunde erhoben.
    3. Bei einem Rechercheaufwand von mehr als zwei Stunden entsprechend der nachfolgenden Nummer 2 Buchst. b, wird die Gebühr ab der neunten Viertelstunde erhoben.
  2. Gebührenfrei sind:
    1. Auskünfte und Ermittlungen für wissenschaftliche und heimatgeschichtliche Forschungen so e für Unterrichtszwecke bei
      einem Rechercheaufwand von höchstens einer Stunde.
    2. Anfragen im Sinne der laufenden Nummer 1 (Allgemeine Amtshandlungen) der Anmerkungen zu Tarifstellen 3 und 4 bei einem Rechercheaufwand von höchstens zwei Stunden.
  3. Bei Folgeanträgen in derselben Sache wird für die Gebührenerhebung der insgesamt angefallene Rechercheaufwand berücksichtigt.s
5 Archivgutreproduktionen
5.1 Bearbeitung von Reproduktionsanträgen
5.1.1 Gebühr je Antrag 8
5.1.2 Gebühr bei gesetzlich erforderlichen Anonymisierungen mit einem Aufwand von mehr als einer Viertelstunde je angefangene Viertelstunde 15
5.2 Anfertigung von Archivgutreproduktionen
5.2.1 je Aufnahme zuzüglich der Gebühren nach nachfolgenden Tarifstellen 5.2.3 und 5.2.4
oder
0,5
5.2.2 bei besonderem Arbeitsaufwand und bei Sonderleistungen je angefangener Viertelstunde 12
5.2.3 Bereitstellung in elektronischer Form
5.2.3.1 je Antrag
und
5.2.3.2 bei besonderem Arbeitsaufwand und bei Sonderleistungen je angefangener Viertelstunde 12
5.2.4 Ausdrucke von Bilddateien und Mikrofilmen sowie andere Arbeitskopien
5.2.4.1 schwarz/weiß
5.2.4.1.1 Format bis DIN A 4 0,2
5.2.4.1.2 Format DIN A 3 0,4
5.2.4.2 farbig
5.2.4.2.1 Format bis DIN A 4 2
5.2.4.2.2 Format DIN A 3 4
Anmerkungen zu Tarifstellen 5.1 und 5.2:
  1. Bei Selbstanfertigung von Reproduktionen reduzieren sich die Gebühren nach den Tarifstellen 5.1.1, 5.2.1 und 5.2.4.1 um 50 v. H.
  2. Die Gebühr nach Tarifstelle 5.1.1 entfällt bei der Selbstanfertigung von Reproduktionen aus Bibliotheksgut.
  3. Bei einem Aufwand von mehr als einer Viertelstunde wird die Gebühr nach Tarifstelle 5.1.2 ab der zweiten Viertelstunde erhoben.
  4. Im Rahmen von Forschungs- und Editionsvorhaben mit substantieller Beteiligung des Landeshauptarchivs können die Gebühren im Einzelfall ermäßigt oder erlassen werden.
  5. Bei schwierigen Vorlagen (insbesondere bei Urkunden, Karten und Plänen, Fotos), hochwertigen Digitalaufnahmen, Terminaufträgen und besonders umfangreichen Reproduktionsanliegen erhöhen sich die Gebühren um bis zu 100 v. H., sofern nicht Tarifstelle 5.2.2 Anwendung findet.
  6. Als besonderer Arbeitsaufwand gemäß Tarifstelle 5.2.3.2 gilt auch die Bereitstellung bereits vorhandener Aufnahmen, sofern es sich um ein besonders umfangreiches Reproduktionsanliegen handelt. In diesen Fällen findet Anmerkung Nummer 5 keine Anwendung auf nach Tarifstelle 5.2.3.2 anfallende Gebühren.
  7. Die Gebühren nach Tarifstelle 5.2.4 schließen die Auslagen für Ausdrucke in Fotoqualität nicht ein.
  8. Die Gebühr schließt die Auslagen für Datenträger, Verpackung und Versendung nicht ein.
5.3 Begleitung und Beaufsichtigung von Archiv- und Bibliotheksgut bei der Anfertigung sonstiger Reproduktionen durch Dritte je angefangener Viertelstunde 13
6 Ausdrucke von digitalen Findbüchern und bei Datenbankrecherchen
6.1 bis zu fünf Ausdrucke gebührenfrei
6.2 ab dem sechsten Ausdruck je Blatt 0,2
Anmerkungen:
  1. Im Rahmen von Direktbenutzungen sind fünf Ausdrucke pro Benutzungstag gebührenfrei
  2. Die Gebühr schließt die Auslagen für Verpackung und Versendung nicht ein.
7 Ausstellung von Archivgut
Anmerkungen:
  1. Im Rahmen von Ausstellungsvorhaben mit substantieller Beteiligung des Landesarchivs können die Gebühren im Einzelfall ermäßigt oder erlassen werden.
  2. Die Gebühren schließen die Auslagen für Material und Verpackung nicht ein.
7.1 Gebühr je Antrag
und
20
7.2 je Archiveinheit
oder
20
7.3 bei besonderem Arbeitsaufwand und bei Sonderleistungen je angefangener Viertel Stunde 16
8 Depositarische Archivierung von öffentlichem Archivgut
8.1 Bewertung und Erschließung von Unterlagen je angefangener Viertelstunde 16
8.2 konservatorischrestauratorische Bearbeitung und Magazinierung von Archivgut je angefangener Viertelstunde 12
8.3 Verwahrung von Archivgut je angefangenem laufenden Meter jährlich 12
Anmerkung:

Die Gebühr schließt die Auslagen für die fachgerechte Verpackung nicht mit ein.

87

Landesjagdgesetz für Sachsen-Anhalt (LJagdG), zur Beachtung auch die laufende Nummer 28 16b 25
1 Festlegung eines Jägernotweges nach § 3 Abs. 1 Satz 3 50 bis 100
2 Jagdbezirke, Jagdgenossenschaften und Hegegemeinschaften
2.1 Prüfung eines Abrundungsvertrages nach § 5 Abs. 1 Nr. 1
2.1.1 ohne Beanstandung 50 bis 150
2.1.2 mit Beanstandung 100 bis 300
2.2 Abrundung eines Jagdbezirkes von Amts wegen nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 150 bis 400
2.3 Verfügung zur zweckmäßigen Gestaltung eines Jagdbezirkes nach § 6 Abs. 2 150 bis 400
2.4 Erklärung von bestimmten Gebieten zu befriedeten Bezirken nach § 7 Abs. 2 50 bis 400
2.5 Erlaubnis für beschränkte Jagdausübung in befriedeten Bezirken nach § 8 Abs. 1 50 bis 150
2.6 Zustimmung zum Ruhenlassen der Jagd nach § 9 Abs. 2 Satz 1.100
2.7 Wiederherstellen eines Eigenjagdbezirkes auf Antrag nach § 9 Abs. 2 Satz 3 100
2.8 Angliederung, Zusammenlegung oder Teilung gemeinschaftlicher Jagdbezirke auf Antrag nach den §§ 10 bis 13 50 bis 300
2.9 Zulassung einer Ausnahme von der Mindestgröße für gemeinschaftliche Jagdbezirke nach § 10 Abs. 1 50 bis 300
2.10 Genehmigung der Satzung oder einer Satzungsänderung der Jagdgenossenschaft nach § 14 Abs. 2 Satz 1 50 bis 150
2.11 Anerkennung einer Hegegemeinschaft nach § 15 Abs. 2 100
2.12 Abschussplan
2.12.1 Festlegung einer Abschussplanregion nach § 26 Abs. 2 50 bis 150
2.12.2 Bestätigung eines Abschussplanes nach § 26 gebührenfrei
2.12.3 Festsetzung eines Abschussplanes nach § 26 50 bis 150
3 Zweitschrift eines Jagdscheines nach § 22 80 v. H. der Gebühr nach Anlage 2 Spalte 3 der Verordnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (LJagdG-DVO), höchstens 25
4 Prüfungen ( § 22 Abs. 3)
4.1 Jägerprüfungen 250
4.2 Jägerprüfungen für Falkner 150
4.3 Falknerprüfungen 150
5 Jagdbeschränkungen, Pflichten bei Jagdausübung und Beunruhigen von Wild
5.1 Ausnahmen von den Verboten des § 23 Abs. 1 und 2 gemäß Abs. 4 150
5.2 Aufhebung des Nachtjagdverbotes nach § 23 Abs. 6 50 bis 100
5.3 Genehmigung eines Schwarzwildgatters nach § 25a Abs. 1 200
5.4 Genehmigung einer Schliefenanlage nach § 25a Abs. 2 200
5.5 Aufhebung von Schonzeiten nach § 27 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 in Verbindung mit Abs. 4 50 bis 250
5.6 Erlaubnis zum Erlegen von Wild in der Schonzeit und Wild ohne Jagdzeit zu wissenschaftlichen Zwecken nach § 27 Abs. 3 Nr. 1 100
5.7 Erlaubnis zum Lebendfang von Wild in der Schonzeit nach § 27 Abs. 3 Nr. 2 100
5.8 Erlaubnis nach § 27 Abs. 3 Nr. 3 für Zwecke der Aufzucht (ausgenommen für wissenschaftliche Zwecke) Gelege des Federwildes auszunehmen 50
5.9 Erlaubnis nach § 27 Abs. 3 Nr. 4 Nestlinge oder Ästlinge der Habichte für Zwecke der Beizjagd (ausgenommen für wissenschaftliche Zwecke) auszuhorsten oder auf der Grundlage des § 27 Abs. 4 gefangene Habichte für Zwecke der Beizjagd zu halten 100
6 Bestätigter Schweißhundführer
6.1. Bestätigung eines Schweißhundführers einschließlich Ausstellung eines Dienstausweises nach § 29 50
6.2 Verlängerung der Gültigkeit des Dienstausweises eines Schweißhundführers nach § 29 25
7 Wildschadensverhütung
7.1 Genehmigung zum Aussetzen von Wild nach § 33 50 bis 100
7.2 Genehmigung zur Anlage einer Ablenkungsfütterung nach § 34 Abs. 3 50 bis 250


88

Landesschifffahrts- und Hafenverordnung ( LSchiffHVO)
1 Genehmigung eines Antrages auf Schifffahrt zu gewerblichen Zwecken nach § 7 Abs. 1 Satz 1 29 bis 500
2 Entscheidung über die Feststellung der Vergleichbarkeit und Gleichwertigkeit anderer Befähigungszeugnisse nach § 8 Abs. 2 Satz 2 23 bis 100
3 Abnahme der theoretischen Prüfung zum Erwerb des Schiffsführerscheins nach § 10 Abs. 1
Kategorie A 175
Kategorie B 234
4 Abnahme der praktischen Prüfung zum Erwerb des Schiffsführerscheins nach § 10 Abs. 1
Kategorie A 58
Kategorie B 117
5 Theoretische und praktische Wiederholungsprüfungen zum Erwerb eines Schiffsführerscheins nach § 10 Abs. 1 75 v. H. der Gebühr nach Tarifstelle 3 oder 4
6 Erweiterungsprüfung zum Erwerb eines Schiffsführerscheins von Kategorie A nach Kategorie 13 nach § 10 Abs. 1 75 v. H. der Gebühr nach Tarifstelle 3 oder 4
7 Erweiterung oder Einschränkung des Schiffsführerscheins nach § 11 Abs. 3 Satz 2 46 bis 234
8 Ausstellung eines Schiffsführerscheins nach § 11 Abs. 1 25
9 Ausstellung einer Ersatzausfertigung des Schiffsführerscheins nach § 11Abs. 4 Satz 1 29
10 Eintragung der weiteren Tauglichkeit in den Schiffsführerschein nach § 11 Abs. 2 Satz 2 13
11 Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 12 nach Zeitaufwand
12 Neuerteilung des Schiffsführerscheins nach § 13 Abs. 1 nach Zeitaufwand
13 Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens für Fahrzeuge einschließlich Kleinfahrzeuge nach § 15 Abs. 2 Satz 1 23
14 Ausstellung einer Ersatzausfertigung des Kennzeichenausweises nach § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 LSchiffHVO in Verbindung mit § 8 Abs. 4 Satz 1 der Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung (K1FzKV-BinSch) 15
15 Eintragung einer Änderung im Kennzeichenausweis nach § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 LSchiffHVO in Verbindung mit § 9 Abs. 1 Satz 2 KIFzKV-BinSch 18
16 Abmeldung eines Kleinfahrzeuges mit Ausstellung einer Abmeldebescheinigung nach § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 LSchiffHVO in Verbindung mit § 9 Abs. 1 Satz 3 KIFzKV-BinSch 18
17 Ausstellung eines Schifferdienstbuches nach § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 LSchiffHVO in Verbindung mit Anlage XI § 3.01 der Binnenschiffsuntersuchungsordnung (BinSchUO) 15
18 Technische Erstzulassung zum Verkehr nach § 16 Abs. 1 und 2 71 bis 710
19 Ausstellung der Zulassungsurkunde nach § 16 Abs. 1 und 2 29
20 Durchführung einer Nachuntersuchung nach § 16 Abs. 3 Satz 1 71 bis 568
21 Durchführung einer Sonderuntersuchung nach wesentlicher Veränderung nach § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 LSchiffHVO in Verbindung mit § 25 BinSchUO 71 bis 568
22 Untersuchung von Amts wegen nach § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 LSchiffHVO in Verbindung mit § 26 BinSchUO 71 bis 568
23 Änderung der Fahrtauglichkeitsbescheinigung und nachträgliche Auflagen nach § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 LSchiffHVO in Verbindung mit § 13 BinSchUO 57 bis 114
24 Entzug der Zulassung nach § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 LSchiffHVO in Verbindung mit § 14 BinSchUO 57 bis 114
25 Ausstellung eines Ölkontrollbuches nach § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 LSchiffHVO in Verbindung mit § 28.01 der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) sowie § 2.03 der Anlage 2 zu den Ausführungsbestimmungen des Übereinkommens über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (CDNI) 15
26 Prüfung Sicherheitsrolle und Sicherheitsplan nach § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 LSchiffHVO in Verbindung mit § 31 BinSchUO sowie Artikel 19.03 ES-TRIN 114
27 Entscheidung über die Genehmigung von Ausnahmen nach § 45 57 bis 575
28 Sperrung eines Gewässers oder eines Gewässerteils sowie Änderung einer bestehenden Sperrung nach § 19 Abs. 5 57 bis 575
29 Erteilung einer Erlaubnis für eine besondere Veranstaltung nach § 22 nach Zeitaufwand
30 Ausstellung eines Bootszeugnisses nach § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 LSchiffHVO in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Satz 2 der Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung (BinSch-SportbootVermV) 31
Anmerkung:
Die Gebühr ermäßigt sich für jedes Fahrzeug um 13 v. H. bei gleichzeitiger Ausstellung von Bootszeugnissen für mehrere baugleiche Fahrzeuge desselben Antragstellers
31 Verlängerung eines Bootszeugnisses nach § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 LSchiffHVO in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Satz 1 BinSch-SportbootVermV 15
32 Eintragung einer Änderung nach. § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 LSchiffHVO in Verbindung mit § 4 Abs. 3 Satz 2 BinSch-SportbootVermV 17
33 Sonstige auf Antrag oder von Amts wegen vorzunehmende Amtshandlungen, außerhalb der Tarifstellen 1 bis 32 nach Zeitaufwand
34 Die Amtshandlungen in den Tarifstellen 1 bis 33 erfordern ein Tätigwerden der zuständigen Behörden außerhalb der Dienstzeit das Doppelte der Gebühr nach den Tarifstellen 1 bis 33


Lfd. Nr.

Tarifstelle

Gegenstand Gebühr / Pauschbetrag
Euro

89

Landwirtschaftliche Untersuchungsleistungen
1 Zulassung von Untersuchungsstellen für Boden und Klärschlamm nach dem Gem. RdErl. des MU und ML vom 27. Januar 1994 (MBl. LSA S. 628)
1.1 Anerkennung von Untersuchungsstellen anderer Länder und Ausstellung der Bescheinigung nach Anlage 1 Nr. 8 59
1.2 Zulassung von Untersuchungslabors nach Anlage 1 Nrn. 1 bis 7 427
1.3 Änderung und Verlängerung der Zulassung nach Anlage 1 Nrn. 6 und 9 mit Prüfaufwand 239
1.4 Änderung und Verlängerung der Zulassung nach Anlage 1 Nrn. 6 und 9 ohne Prüfaufwand 80
1.5 Entzug der Zulassung nach Anlage 1 Nr. 9 145
1.6 Ringversuche gemäß Anlage 1 Nr. 4 Buchst. b und Nr. 10
1.6.1 Ringversuch Boden 510
1.6.2 Ringversuch Klärschlamm 690
1.7 Probenehmerausbildung und Zulassung nach Nr. 2.3.2. 363
1.8 Reisekosten der Bediensteten im Rahmen der Zulassungsverfahren nach dem Bundesreisekostengesetz
2 Chemische Bodenuntersuchungen
2.1 Probenvorbereitung
2.1.1 Grundgebühr Trocknen und Sieben 1,55
2.1.2 Feinmahlen (für spezielle Untersuchungen) 1,55
2.2 Gesamtgehalte
2.2.1 Kohlenstoff (Organische Substanz)
2.2.1.1 Trockene Verbrennung 8,2
2.2.1.2 Glühverlust 12
2.2.2 Stickstoff
2.2.2.1 Gesamtstickstoff nach KJELDAHL 17
2.2.2.2 Gesamtstickstoff nach DUMAS 19
2.2.3 Elementbestimmung
2.2.3.1 Aufschluss
2.2.3.1.1 Königswasseraufschluss 16
2.2.3.2 Bestimmung
2.2.3.2.1 Phosphor 12
2.2.3.2.2 Kalium 12
2.2.3.2.3 Calcium 12
2.2.3.2.4 Magnesium 12
2.2.3.2.5 Natrium 12
2.2.3.2.6 Aluminium 12
2.2.3.2.7 Arsen 12
2.2.3.2.8 Blei 12
2.2.3.2.9 Cadmium 12
2.2.3.2.10 Chrom 12
2.2.3.2.11 Eisen 12
2.2.3.2.12 Kupfer 12
2.2.3.2.13 Mangan 12
2.2.3.2.14 Nickel 12
2.2.3.2.15 Quecksilber (Kaltdampfverfahren) 27
2.2.3.2.16 Schwefel 12
2.2.3.2.17 Zink 12
2.2.3.2.18 weitere anorganische Elemente nach Zeitaufwand und Art der Probe
2.3 lösliche Mengenelemente
2.3.1 P-, K-, Ca-, Mg-Gehalt im HCl-Auszug (Auszug mit 10-prozentiger Salzsäure)
2.3.1.1 vier Elemente aus einem Extrakt 62
2.3.1.2 drei Elemente aus einem Extrakt 51
2.3.1.3 zwei Elemente aus einem Extrakt 39
2.3.1.4 ein Element aus einem Extrakt 28
2.4 leicht verfügbare Mengenelemente
2.4.1 Stickstoff
2.4.1.1 Nitrat-Stickstoff (photometrisch) 8,2
2.4.1.2 Ammonium-Stickstoff (photometrisch) 8,2
2.4.1.3 Nitrat und Ammonium (photometrisch) Nmin- Bestimmung 13
2.4.1.4 Nitrat (Destillation) 20
2.4.1.5 Ammonium (Destillation) 16
2.4.1.6 Nmin-Untersuchung (einschließlich Düngungsempfehlung)
2.4.1.6.1 Nmin- Untersuchung (zwei Schichten in 0 bis 60 cm) 20
2.4.1.6.2 Nmin- Untersuchung (drei Schichten in 0 bis 90 cm) 27
2.4.2 P, K, Mg im Doppellaktat (DL)-Auszug
2.4.2.1 drei Elemente aus einem Extrakt 15
2.4.2.2 zwei Elemente aus einem Extrakt 12
2.4.2.3 ein Element 8
2.4.3 P, K im Calciumazetat-Calciumlaktat (CAL)-Auszug
2.4.3.1 zwei Elemente aus einem Extrakt 12
2.4.3.2 ein Element 8
2.4.4 P, K, Mg, Ca im Ammoniumlaktat (AL) oder Ammoniumacetat-Auszug
2.4.4.1 vier Elemente aus einem Extrakt 19
2.4.4.2 drei Elemente aus einem Extrakt 15
2.4.4.3 zwei Elemente aus einem Extrakt 12
2.4.4.4. ein Element 8
2.4.5 P, K, Mg im 0,01 M CaCl2-Auszug
2.4.5.1 drei Elemente aus einem Extrakt 15
2.4.5.2 zwei Elemente aus einem Extrakt 12
2.4.5.3 ein Element 8
2.4.6 Natrium, Chlorid, Schwefel
2.4.6.1 Natrium (Calciumchlorid-Auszug) 5,15
2.4.6.2 Chlorid (mit Extraktion) 14
2.4.6.3 Sulfat (mit Extraktion) 13
2.4.6.4 Smin- Bestimmung (mit Düngungsberatung)
2.4.6.4.1 zwei Schichten 20
2.4.6.4.2 drei Schichten 27
2.4.6.4.3 Smin- Bestimmung in Verbindung mit Nmin- Untersuchung (Preis je Schicht) 6,15
2.5 Mikronährstoffe
2.5.1 Cu, Zn, Mn EDTA-Auszug
2.5.1.1 drei Elemente aus einem Extrakt 13
2.5.1.2 zwei Elemente aus einem Extrakt 9,2
2.5.1.3 ein Element 7,2
2.5.2 Bor (Heißwasser-Extraktion nach BERGER und TRUOG) 9,2
2.5.3 Kupfer (HNO3-Extraktion nach WESTERHOFF) 3,6
2.5.4 Mangan (Sulfit-pH 8-Methode nach SCHACHTSCHNABEL) 6,2
2.5.5 Molybdän (Extraktion nach GRIGG) 26
2.5.6 Zink (EDTA-Ammoniumcarbonat-Extraktion nach TRIERWEILER und LINDSAY) 5,2
2.5.7 Eisen
2.5.7.1 dithionitlösliches Fe 9,2
2.5.7.2 oxalatlösliches Fe 9,2
2.5.8 Untersuchung auf Cu, Zn, Mn (einschließlich Probenvorbereitung und Bewertung) 17
2.5.9 Untersuchung auf Cu, Zn, Mn B, Mo (einschließlich Probenvorbereitung und Bewertung) 54
2.6 Bestimmung von P, K, Mg, Ca, Na, Al, Mn, Fe, Zn im 0,5 n Ammonchloridauszug
2.6.1 Extraktion 3,6
2.6.2 Messung der Elemente P, K, Mg, Ca, Na je 3,1
2.6.3 Messung der Elemente Al, Mn, Fe, Zn je 12
2.6.4 Messung von Sulfat 19
2.7 pH-Wert und Kalkgehalt
2.7.1 pH-Wert (0,01 mol/l CaCl2-Extrakt, 1n KCL oder Wasserextrakt) 1,6
2.7.2 Calciumcarbonat 12
2.7.3 basisch wirksame Stoffe 16
2.8 Untersuchungen zum Austauschverhalten der Böden
2.8.1 effektive Austauschkapazität 60
2.8.2 Austauschkapazität einschließlich austauschbarer Kationen 56
2.8.3 potentielle Austauschkapazität nach MEHLICH 46
2.8.4 T- und H-Wert nach MEHLICH 28
2.8.5. Sorptionsverhältnisse nach KAPPEN-ADRIAN 16
2.8.6. Hydrolytische Acidität (Calciumacetat-Extraktion) 12
2.8.7 Austauschazidität 16
2.8.8 austauschbares Mg 9
2.9 sonstige Untersuchungen
2.9.1 Kalium-Fixierung
2.9.1.1 nasse Fixierung 13
2.9.1.2 trockene Fixierung 20
2.9.2 Salzgehalt
2.9.2.1 gravimetrisch 10
2.9.2.2 Elektrische Leitfähigkeit 3,6
2.9.3 Heißwasserlöslicher Stickstoff 18
2.9.4 Sulfid und Polysulfid 36
2.10 Bodenmikrobiologische Untersuchungen (Enzymaktivitäten)
2.10.1 Katalaseaktivität 26
3 Physikalische Bodenuntersuchungen
3.1 Korngrößenanalyse (Pipettmethode nach KÖHN)
3.1.1 Peroxidvorbehandlung 6,2
3.1.2 Salzsäurevorbehandlung 8,2
3.1.3 Grundpreis einschließlich zwei Fraktionen 20
3.1.4 jede weitere Fraktion 8,2
3.2 Feinanteilbestimmung (< 6 µm) 5,7
3.3 Tongehaltsbestimmung 12,8
3.4 Volumengewicht
3.4.1 frisch 3,6
3.4.2 mit Nachtrocknung 8,2
3.5 Bodenfeuchtegehalt 7,7
3.6 Bestimmung Steinigkeit und Wurzelanteil 7,7
4 Untersuchung von Mineraldüngern
4.1 Probenvorbereitung (Trocknen und Feinmahlen) 2,6
4.2 Stickstoff
4.2.1 Gesamt-N nach KJELDAHL 21
4.2.2 Gesamt-N nach DUMAS 21
4.2.3 Ammonium-N (Destillation) 19
4.2.4 Nitrat-N (Destillation) 21
4.2.5 Harnstoff 31
4.2.6 Cyanamid 21
4.3 Phosphor
4.3.1 Gesamtphosphat (mineralsäurelösliches Phosphat) 23
4.3.2 wasserlösliches Phosphat 20
4.3.3 zitronensäurelösliches Phosphat 21
4.3.4 alkalisch-ammoniumcitratlösliches Phosphat 26
4.3.5 Phosphat nach EG-Norm (neutral-ammoniumcitratlöslich) 23
4.3.6 neutral-ammoniumcitratlösliches und wasserlösliches Phosphat 33
4.3.7 ameisensäurelösliches Phosphat 21
4.4 Mengenelemente und Kalkwirkung
4.4.1 Kalium 23
4.4.2 Natrium 20
4.4.3 Calcium 23
4.4.4 Magnesium 23
4.4.5 Karbonat 13
4.4.6 basisch wirksame Bestandteile 15
4.4.7 Reaktivität von Düngekalken (einschließlich basisch wirksamer Stoffe) 67
4.5 Bestimmung von B, Cu, Mn, Fe, Zn, Co und Mo
4.5.1 Aufschluss 12
4.5.2 Bestimmung der Elemente im Aufschluss
4.5.2.1 Bor 13
4.5.2.2 Kupfer 13
4.5.2.3 Mangan 13
4.5.2.4 Eisen 13
4.5.2.5 Zink 13
4.5.2.6 Kobalt 21
4.5.2.7 Molybdän 21
4.5.2.8 Schwermetalle nach Tarifstellen zu 2.2.3.2
4.6 Sulfat 28
4.7 Chlorid 16
4.8 weitere Untersuchungen
4.8.1 Wassergehalt 9
4.8.2 Siebanalyse (trockene Siebung) je Fraktion 5,2
4.8.3 Siebanalyse (Nasssiebung) je Fraktion 8,2
4.8.4 Dichte in Flüssigdüngern 7,2
4.8.5 Zerfall von Granulaten (je Fraktion) 8,2
5 Untersuchung organischer Düngestoffe
5.1 Probenvorbereitung
5.1.1 Trocknung und Wägen 4,6
5.1.2 Mahlen 1,55
5.1.3 Gefriertrocknen (bei speziellen Untersuchungen) 28
5.2 Gesamtgehalte
5.2.1 Trockenmasse 7,2
5.2.2 Gesamtkohlenstoff (Organische Substanz, Bestimmung über Glühverlust) 12
5.2.3 Gesamtstickstoff nach KJELDAHL 13
5.2.4 P, Ca, Mg, K, Na und Schwermetalle
5.2.4.1 Aufschluss (trockene Veraschung und Lösen der Asche in HCl oder HNO3) 14
5.2.4.2 Bestimmung
5.2.4.2.1 Ca, Mg, K, Na, P je Element 4,6
5.2.4.2.2 Schwermetalle nach Tarifstellen zu 2.2.3.2
5.2.5 Chlorid 17
5.2.6 Sulfat 23
5.3 Nitrat- und Ammoniumgehalte
5.3.1 Nitrat-N (Destillation) 21
5.3.2 Ammonium-N (Destillation) 19
5.4 pH-Wert 3,1


Lfd. Nr.

Tarif- stelle

Gegenstand Gebühr / Pauschbetrag
Euro
6 Untersuchung von Komposten (nach Methoden des VDLUFA und der Bundesgütegemeinschaft Kompost)
6.1 Probenvorbereitung 3,1
6.1.1 Trocknung, Wägen und Siebung 1,55
6.1.2 Mahlung
6.2 Gesamtgehalte
6.2.1 Wassergehalt 7,7
6.2.2 Kohlenstoffgehalt (über Glühverlust) 16
6.2.3 Gesamtstickstoff nach KJELDAHL 17
6.2.4 Gesamtgehalte P, K, Ca, Mg nach Tarifstellen zu 2.2.3.2
6.2.5 Schwermetalle nach Tarifstellen zu 2.2.3.2
6.3 lösliche Nährstoffe
6.3.1 Nitrat-N (CaCl2-Extrakt) 8,2
6.3.2 Ammonium (CaCl2-Extrakt) 8,2
6.3.3 Magnesium (CaCl2-Extrakt)) 8,2
6.3.4 Phosphor (CAL) 7,2
6.3.5 Kalium (CAL) 7,2
6.4 sonstige Untersuchungen
6.4.1 pH-Wert 3,6
6.4.2 Rohdichte 4,6
6.4.3 Siebanalyse (0 bis 2, 2 bis 5, > 5 mm) 8,2
6.4.4 Salzgehalt 3,6
6.4.5 Rottegrad 23
6.4.6 Pflanzenverträglichkeit 39
6.4.7 keimfähige Samen 29
6.4.8 Fremdstoff- und Steingehalt 9
6.4.9 Untersuchungspaket nach Vorgaben der Bundesgütegemeinschaft Kompost 317
7 Pflanzenanalysen
7.1 Probenvorbereitung
7.1.1 Waschen 4,6
7.1.2 Vortrocknung (einschließlich Vorzerkleinerung) 4,1
7.1.3 Mahlen 4,1
7.1.4 Gefriertrocknung 31
7.2 Bestimmung der Elementgehalte
7.2.1 Stickstoff
7.2.1.1 Gesamtstickstoff nach KJELDAHL 16
7.2.1.2 Gesamtstickstoff nach DUMAS 16
7.2.1.3 Gesamtstickstoff mit gesonderter Nitratbestimmung (einschließlich Nitrat-N)
7.2.2 Mengenelemente, Spurennährstoffe und Sonstige
7.2.2.1 Grundpreis für Lösungsherstellung 12
7.2.2.2 Doppelbestimmung je Element
7.2.2.2.1 Calcium 7,2
7.2.2.2.2. Natrium 7,2
7.2.2.2.3. Phosphor 7,2
7.2.2.2.4. Kalium 7,2
7.2.2.2.5 Magnesium 7,2
7.2.2.2.6. Chlorid 16
7.2.2.2.7 Elementbestimmung Aluminium, Arsen, Blei, Cadmium, Chrom, Eisen, Kupfer, Mangan, Nickel, Quecksilber, Schwefel, Zink nach Tarifstellen zu 2.2.3.2
7.2.2.2.8 Elementbestimmung Bor 11
7.2.2.2.9 Elementbestimmung Molybdän 27
7.2.2.2.10 Elementbestimmung Selen 24
8 Klärschlammuntersuchung gemäß AbfKlärV
8.1 Gefriertrocknung 31
8.2 Klärschlammuntersuchung (ohne PCB und Dioxine) Zn, Pb, Cr, Cu, Ni, Hg, Cd, N, P, K, Mg, Trockensubstanz, organische Substanz, pH-Wert, basisch wirksame Stoffe) 186
8.3 Klärschlammuntersuchung (ohne Dioxine) (Zn, Pb, Cr, Cu, Ni, Hg, Cd, N, P, K, Mg, Trockensubstanz, organische Substanz, pH-Wert, basisch wirksame Stoffe, PCB) 270
8.4 Untersuchung spezieller Inhaltsstoffe nach Zeitaufwand und Art der Probe
8.5 Bodenuntersuchung nach AbfKlärV (einschließlich Probenvorbereitung, Pb, Cd, Cr, Cu, Ni, Hg, Zn, pH-Wert, K, Mg, P) 64
8.6 Gebühr nach Tarifstelle 9.5 plus Bestimmung der Bodenart 70
9 Untersuchungen von Futtermitteln im Rahmen der amtlichen Futtermittelüberwachung
9.1 Allgemeine Untersuchungen
9.1.1 Probenaufbereitung (einschließlich Mahlen) 6,2
9.1.2 Sensorik 3,1
9.1.3 Abrieb 5
9.1.4 Vortrocknung (einschließlich Vorzerkleinerung) 5
9.1.5 Gefriertrocknung 31
9.1.6 Feuchtigkeit (Wasser/Trockensubstanz)
9.1.6.1 Trockenschrank-Methode 7,2
9.1.6.2 Zuschlag zu den Gebühren nach Tarifstelle 11.1.3.1 für besonderen Arbeitsaufwand (beispielsweise Wasserbestimmung in Fetten, sirupartige Substanzen) 5,2
9.2 Stickstoffhaltige Substanzen
9.2.1 Protein 16
9.2.2 Aminosäuren
9.2.2.1 Lysin 54
9.2.2.2 Methionin 64
9.2.2.3 Cystin 64
9.2.2.4 Tryptophan 56
9.2.2.5 MHA (Methioninhydroxyanaloges) 64
9.2.2.6 Threonin 54
9.2.2.7 Gesamtanalyse von 15 verschiedenen Aminosäuren (ohne Methionin und Cystin) 179
9.3 Fette und fettartige Substanzen
9.3.1 Rohfette
9.3.1.1 Rohfett
9.3.1.1.1 Rohfett mit HCL-Aufschluss 23
9.3.1.1.2 Rohfett ohne HCL-Aufschluss 15
9.3.2 Erucasäure 28
9.4 Rohfaser und Gerüstsubstanzen
9.4.1 Rohfaser 23
9.4.2 NDF 23
9.4.3 NDF org. 23
9.4.4 ADF 23
9.4.5 ADF org. 23
9.4.6 DL (detergentien Lignin) 23
9.4.7 DL org. (detergentien Lignin org.) 23
9.5 Kohlenhydrate
9.5.1 Stärke
9.5.1.1 polarimetrisch 20
9.5.2 Zucker
9.5.2.1 Gesamtzucker (nach Inversion) 20
9.5.2.2 Gesamtzucker (vor Inversion) 18
9.5.3 Selektive Methoden für einzelne Kohlenhydrate
9.5.3.1 Lactose (nach Vergärung) 25
9.6 Asche, Mineralstoffe, Spurenelemente
9.6.1 Asche
9.6.1.1 Asche 12
9.6.1.2 salzsäure-unlösliche Asche (Sand) 16
9.6.2 Alkali- und Erdalkalimetalle
9.6.2.1 Grundpreis für Lösungsherstellung 12
9.6.2.2 Elementbestimmung nach Aufschluss
9.6.2.2.1 Natrium 7,2
9.6.2.2.2 Kalium 7,2
9.6.2.2.3 Calcium 7,2
9.6.2.2.4 Magnesium 7,2
9.6.3 Nichtmetalle und Verbindungen
9.6.3.1 Stickstoffverbindungen nach Tarifstelle 11.2
9.6.3.2 Phosphor
9.6.3.2.1 Grundpreis für Lösungsherstellung 12
9.6.3.2.2 Elementbestimmung nach Aufschluss
9.6.3.2.2.1 Gesamtphosphor 7,2
9.6.3.3 Halogen
9.6.3.3.1 Chlorid 13
9.6.4 Spurenelemente
9.6.4.1 Kupfer, Zink, Mangan, Eisen
9.6.4.1.1 Grundpreis für Lösungsherstellung 15
9.6.4.1.2 Elementbestimmung nach Aufschluss
9.6.4.1.2.1 Kupfer 13
9.6.4.1.2.2 Zink 13
9.6.4.1.2.3 Mangan 13
9.6.4.1.2.4 Eisen 13
9.6.4.2 Molybdän, Bor
9.6.4.2.1 Grundpreis für Lösungsherstellung 15
9.6.4.2.2 Elementbestimmung nach Aufschluss
9.6.4.2.2.1 Molybdän 27
9.6.4.2.2.2 Bor 13
9.6.5 Selen 41
9.6.6 Jod 42
9.7 Toxisch wirkende Stoffe
9.7.1 Anorganische Stoffe
9.7.1.1 Grundpreis für Lösungsherstellung 14
9.7.1.2 Elementbestimmung nach Aufschluss
9.7.1.2.1 Quecksilber 26
9.7.1.2.2 Arsen 26
9.7.1.2.3 Cadmium 19
9.7.1.2.4 Blei 19
9.7.1.2.5 Nickel 16
9.7.2 Organische Stoffe
9.7.2.1 Mycotoxine
9.7.2.1.1 Aflatoxine
9.7.2.1.1.1 Aflatoxin B1 67
9.7.2.1.2 Zearalenon 74
9.7.2.1.3 Ochratoxin A 74
9.7.2.1.4 Deoxynivalenol 74
9.8 Zusatzstoffe
9.8.1 Vitamine
9.8.1.1 fettlösliche Vitamine
9.8.1.1.1 A 67
9.8.1.1.2 D3 87
9.8.1.1.3 E 75
9.8.2 Pigmente
9.8.2.1 Karotin (mit Verseifung) 38
9.8.2.2 b-Karotin (supplementiert) 56
9.8.2.3 Xanthophyll 38
9.8.2.4 Canthaxanthin 56
9.8.2.5 b -Apo-8-Carotinsäureethylester 56
9.8.2.6 Citranaxanthin 56
9.8.2.7 Avizant Gelb 56
9.8.3 sonstige Zusatzstoffe
9.8.3.1 Nicarbacin 56
9.8.3.2 DOT 56
9.8.3.3 Monensin 56
9.8.3.4 Narasin 56
9.8.3.5 Lasalocid Natrium 56
9.8.3.6 Salinomycin 56
9.8.3.7 Vanillintest (qualitative Prüfung auf Narasin, Salinomycin, Monensin) 15
9.8.3.8 Meticlorpindol (Coyden) 77
9.8.3.9 Nifursol 56
9.8.4 Probiotika
9.8.4.1 Bacillus cereus 36
9.8.4.2 Bacillus licheninformis/Bacillus subtilis 36
9.8.4.3 Enterococcus faecium 36
9.8.4.4 Enterococcus faecium/Lactobacillus rhamnosus 36
9.8.4.5 Pediococcus acidilactici 36
9.8.4.6 Saccharomyces cerevisiae 36
9.8.5 weitere Zusatzstoffe nach Zeitaufwand und Art der Probe
9.9 Untersuchung an speziellen Produkten und Stoffen
9.9.1 Verdaulichkeitsuntersuchungen
9.9.1.1 Enzymatisch lösbare organische Substanz (ELOS) 42
9.9.1.2 Hohenheimer Futterwerttest (HFT) 75
9.10 Mikroskopische Untersuchungen
9.10.1 Mikroskopie Einzelfuttermittel 16
9.10.2 Mikroskopie Mischfutter schrotförmig 20
9.10.3 Mikroskopie Mischfutter pelletiert 26
9.10.4 Untersuchung auf tierische Schädlinge
9.10.4.1 Insekten 9,2
9.10.4.2 Milben 9,2
9.10.5 Prüfung auf Besatz, verbotene Stoffe und tierische Bestandteile 28
9.10.6 Zuschlag für besonderen Aufwand (Sedimentation, Trocknung und ähnliches) 18
9.10.7 Bestimmung nach Wäge-, Zähl- oder Ausleseverfahren 23
9.11 mikrobiologische Untersuchungen
9.11.1 Keimgehaltsbestimmungen
9.11.1.1 Mikrobiologische Qualität; (Bakterien, Schimmel-, Schwärzepilze, Hefen) 42
9.11.2 spezielle Nachweise von Arten beziehungsweise Gattungen
9.11.2.1 Salmonellen 31
9.11.2.2 coliforme Bakterien 31
9.11.2.3 coliforme Bakterien bis Escherichia Coli 41
9.11.2.4 Clostridien 31
9.11.2.5 Clostridium perfringens 41
9.11.2.6 Enterobakterien 31
9.11.2.7 Enterococcen 31
9.11.2.8 Micro- und Staphylococcen 31
9.11.2.9 anaerobe Bakterien 31
9.11.2.10 aerobe Sporenbildner 31
9.11.2.11 Pseudomonas 31
10 Sonstige Untersuchungen an Futtermitteln und Ernteprodukten
10.1 pH-Wert 2,6
10.2 Ammoniak 2,05
10.3 Nitrat (Schnellmethode und Einfachbestimmung) 3,6
10.4 flüchtige Fettsäuren 27
10.5 Milchsäure 27
10.6 Butter-, Valerian-, Capronsäure (semiquantitative Bestimmung) 5,2
10.7 Ethanol 17
10.8 Propandiol 22
10.9 Glucosinolate in Raps
10.9.1 HPLC Methode (Referenzverfahren) 74
10.10 Arznei- und Gewürzpflanzen
10.10.1 ätherische Öle (Destillation) 38
10.10.2 Aromastoffe
10.10.2.1 Carvacrol (Bohnenkraut) 103
10.10.2.2 a-Phellandren (Dill) 103
10.10.2.3 trans-Anethol und Fenchon (Fenchel) 103
10.10.2.4 Fenchon 103
10.10.2.5 Carvon (Kümmel) 103
10.10.2.6 cis-Sabinenhydrat (Majoran) 103
10.10.2.7 Menthon und Menthol (Pfefferminze) 103
10.10.8 Thymol (Thymian) 103
11 Untersuchungen im Rahmen der besonderen Ernteermittlung
11.1 Probedrusch 16
11.2 Feuchtebestimmung 15,9
11.3 Auswuchs 7,2
11.4 Besatz 7,2
12 Getreideanalytik
12.1 maschinelle Vorreinigung
12.1.1 maschinelle Vorreinigung < 1 kg 6,2
12.1.2 maschinelle Vorreinigung -5 kg 14
12.2 Siebsortierung
12.2.1 zwei Fraktionen, Vollkornanteil außer Braugerste 12
12.2.2 vier Fraktionen, Braugerste 16
12.3 Hektolitergewicht 6,2
12.4 Tausendkornmasse 8
12.5 Besatz
12.5.1 Bruchkorn 8,2
12.5.2 Kornbesatz 8,2
12.5.3 Schwarzbesatz 8,2
12.5.4 Auswuchs 8,2
12.5.5 Kornrissigkeit 8,2
12.5.6 Vollanalyse Besatz 24
12.6 Keimfähigkeit
12.6.1 Keimbett 13
12.6.2 TTC-Test 13
12.7 Feuchtigkeit, Wasser, Trockensubstanz
12.7.1 Schnellbestimmung (elektrisches Verfahren) 5,2
12.7.2 Trockensubstanz (Trockenschrank) 7,2
12.8 Asche in Trockensubstanz 20
12.9 Protein in Trockensubstanz
12.9.1 amtliches Verfahren 24
12.9.2 nach NIR 7,2
12.10 Stärke, polarimetrisch 20
12.11 Mahlversuche
12.11.1 Herstellung von Mehl für Nachfolgeuntersuchungen je kg 9,2
12.11.2 Mahlversuch mit Brabender Mahlautomat 16
12.12 Feuchtklebergehalt 18
12.13 Sedimentationswert
12.13.1 nach ZELENY 14
12.13.2 SDS-Test 14
12.14 Fallzahl 9,2
12.15 technologische Untersuchungen an Weizenmehl (ohne Mehlherstellung)
12.15.1 farinographische Wasseraufnahme 17
12.15.2 Farinogramm 24
12.15.3 Extensogramm, drei Teigruhezeiten 32
12.15.4 Extensogramm, verkürzte Zeiten 18
12.15.5 Alveogramm 31
12.15.6 Amylogramm 24
12.16 Rapid-Mix-Test-Backversuch (ohne Mehlherstellung) 49
12.17 Gelbpigmentgehalt (Durum) 15
12.18 Kleinmälzung
12.18.1 Kleinmälzung ohne Vorbereitung zur Vollgerste 43
12.18.2 Kleinmälzung mit Vorbereitung zur Vollgerste 49
12.19 Malzanalyse
12.19.1 Extraktbestimmung 24
12.19.2 VZ 45 °C (Hartongzahl) 23
12.19.3 Malzmürbigkeit (Brabender Härte oder Frabilimeter) 13
12.19.4 Endvergärungsgrad 30
12.19.5 Würzeviskosität 15
12.19.6 a-Amylaseaktivität 16
12.19.7 Kolbachzahl 27
12.19.8 Würzefarbe 7,2
12.19.9 diastatische Kraft nach Windisch-Kolbach 27
12.20 Qualität Gerste und Malz
12.20.1 Qualität Gerste und Malz 103
12.20.2 Qualität Gerste und Malz (Einfachbestimmung) 52
12.21 Weizenqualität 95
12.22 Sortendiagnose bei Weizen (Elektrophorese)
12.22.1 Reinheit (100 Körner) 97
12.22.2 Identifizierung (100 Körner) 118


Lfd. Nr.

Tarif- stelle

Gegenstand Gebühr / Pauschbetrag
Euro
13 Pflanzenschutzmittel-Rückstände und organische Schadstoffe
13.1 Gruppenanalysen
13.1.1 chlorierte Kohlenwasserstoff (CKW)-Insektizide 103
13.1.2 polychlorierte Biphenyle (PCB) quantitativ 103
13.1.3 Phosphorsäureester-Insektizide 103
13.1.4 Fungizide (ohne Dithiocarbamate) 123
13.1.5 Phenoxicarbonsäure-Herbizide 113
13.1.6 Triazin-Herbizide 92
13.1.7 Rückstandsuntersuchungen nach RHmV (Lückenindikation) 200 bis 351
13.1.8 polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (sechs PAK's nach der Trinkwasserverordnung) 164
13.1.9 polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (16 PAK's aus Environmental Protection Agency-EPA) 169
13.2 Einzelstoffe
13.2.1 Aldicarb 86
13.2.2 Alpha-Cypermethrin 103
13.2.3 Alpha-HCH 92
13.2.4 Atrazin 92
13.2.5 Azinphos-ethyl 92
13.2.6 Azoxystrobin 96
13.2.7 Benomylgruppe (Summe Benomyl, Carbendazim und Thiophanatmethyl) 133
13.2.8 Bentazon 205
13.2.9 Beta-Cyfluthrin 103
13.2.10 Beta-HCH 92
13.2.11 Bitertanol 103
13.2.12 Bromacil 92
13.2.13 Bromoxynil 75
13.2.14 Bromopropylat 96
13.2.15 Camphechlor (Summe Indikatorgenere 26, 52, 62) 95
13.2.16. Carbaryl 92
13.2.17. Carbendazim 154
13.2.18. Carbosulfan 154
13.2.19. Captafol 96
13.2.20. Captan 96
13.2.21. Chlordan (Summe cis- und trans-Isomere) 92
13.2.22. Chlorpyrifos 92
13.2.23. Chlortalonil 96
13.2.24. Chlortoluron 92
13.2.25. Cyfluthrin 92
13.2.26. Cymoxanil 103
13.2.27. Cypermethrin 92
13.2.28 DDT (Summe aus DDT-, TDE- und DDE-Isomeren) 95
13.2.29 Deltamethrin 92
13.2.30 Diazinon 103
13.2.31 Dichlobenil 75
13.2.32 Dichlofluanid 92
13.2.33 Dichlorvos 92
13.2.34 Diclofop 154
13.2.35 Dicofol 96
13.2.36 Dieldrin 92
13.2.37 Dimethoat 96
13.2.38 Dinoseb 92
13.2.39 Disulfoton 92
13.2.40 Diuron 92
13.2.41 Endosulfan (Summe alpha- und beta-Isomeren und Endosulfansulfat) 95
13.2.42 Endrin (Summe aus Endrin und delta-Ketoendrin) 95
13.2.43 Esfenvalerat 154
13.2.44 Famoxadon 92
13.2.45 Fenpropathrin 103
13.2.46 Fenpropimorph 103
13.2.47 Fentin-hydroxid 154
13.2.48 Fentinacetat 256
13.2.49 Fenvalerat 154
13.2.50 Folpet 96
13.2.51 Formothion 96
13.2.52 Gamma-HCH (Lindan) 92
13.2.53 Glyphosate 103
13.2.54 Heptachlor (Summe Heptachlor und Heptachlorepoxid) 95
13.2.55 Hexachlorbenzol 92
13.2.56 Hexaconazol 92
13.2.57 Imazalil 81
13.2.58 Imidacloprid 154
13.2.59 Iprodion 92
13.2.60 Isoproturon 75
13.2.61 Kresoxim-methyl 96
13.2.62 Lamda-Cyhalothrin 103
13.2.63 Lenacil 96
13.2.64 Linuron 77
13.2.65 Malathion (Summe Malathion und Malaxon) 92
13.2.66 Metalaxyl 103
13.2.67 Maneb 103
13.2.68 Metamidophos 92
13.2.69 Metamitron 92
13.2.70 Methabenzthiazuron 75
13.2.71 Methidation 92
13.2.72 Metiram 154
13.2.73 Methomylgruppe (Summe Methomyl, Thiodicarb und Carbaryl) 155
13.2.74. Metobromuron 96
13.2.75 Nitrofen 92
13.2.76 Myclobutanil 103
13.2.77 Oxydemeton-methyl (Summe Oxydemetonmethyl und Demeton-s- methylsulfon) 154
13.2.78 Parathion (Summe Parathion und Paroxon) 92
13.2.79 Pendimethalin 75
13.2.80 Permethrin 103
13.2.81 Phenmedipham 92
13.2.82 Phosphamidon 103
13.2.83 Pirimicarb 92
13.2.84 Primiphos-methyl 92
13.2.85 Prochloraz 92
13.2.86 Procymidon 96
13.2.87 Propazin 92
13.2.88 Propiconazol 128
13.2.89 Propineb 154
13.2.90 Propyzamid 92
13.2.91 Pyrazophos 92
13.2.92 Quintozen 92
13.2.93 Resmethrin 112
13.2.94 Simazin 92
13.2.95 Tebuconazol 154
13.2.96 Teflubenzuron 154
13.2.97 Terbutylazin 92
13.2.98 Tolyfluanid 92
13.2.99 Triadimenol/triadimefon (Summe) 128
13.2.100 Trichlorfon 92
13.2.101 Trifluralin 92
13.2.102 Vinclozolin 103
14 Probenahme nach Zeitaufwand und Art der Probe
Anmerkung:

Bei Serienuntersuchungen kann die Gebühr wegen des unter Umständen niedrigeren Aufwandes um bis zu 25 v. H., bei Großserien mit geringem Materialeinsatz um bis zu 50 v. H. ermäßigt werden. Bei Eilaufträgen kann die Gebühr wegen des höheren Aufwandes um 50 v. H. erhöht werden.


89a Lebensmittelüberwachung (LMÜ) in übrigen Angelegenheiten
1 Lebensmittel für bestimmte Verbrauchergruppen-Verordnung ( LMBVV)
1.1 Erteilung einer Genehmigung nach § 8 Abs. 1 106 bis 212
2 Mineral- und Tafelwasserverordnung
2.1 Amtliche Anerkennung einer Quelle nach § 3 Abs. 1 176 bis 353
2.2 Erteilung einer Nutzungsgenehmigung nach § 5 Abs. 1 und 2 176 bis 353
2.3 Entziehung einer nach § 3 erteilten oder ihr gleichgestellten amtlichen Anerkennung 106 bis 212
2.4 Bearbeitung von Änderungsanzeigen hinsichtlich Mineralisierung des natürlichen Mineralwassers nach § 3 106 bis 212
2.5 Bearbeitung von Anträgen zur Namensänderung des Quellnamens des natürlichen Mineralwassers gemäß Nummer 3.2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Anerkennung und Nutzungsgenehmigung von natürlichem Mineralwasser vom 9. März 2001 (BAnz. S. 4605) 54
3 Lebensmittelzusatzstoff-Durchführungsverordnung ( LMZDV)
3.1 Erteilung einer Genehmigung für die Herstellung von Nitritpökelsalz nach § 4 Abs. 2 106 bis 212
4 Verordnung über tiefgefrorene Lebensmittel ( TLMV)
4.1 Durchführung eines Temperaturmessverfahrens nach § 2b Abs. 1 Satz 2 30 bis 50
5 Prüfungsangelegenheiten der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
5.1 Abnahme der Prüfung einschließlich der Übergabe der Urkunde zum Lebensmittelkontrolleur gemäß Lebensmittelkontrolleur-Verordnung ( LKonV) 175
5.2 Abnahme der Prüfung einschließlich der Übergabe der Urkunde zum amtlichen Fachassistenten
5.2.1 die gesamte Ausbildung umfassend gemäß Anhang II Kapitel II der Delegierten Verordnung (EU) 2019/624 in Verbindung mit der Verordnung über die Schulung, Prüfung und Fortbildung von amtlichen Fachassistenten des Landes Sachsen-Anhalt (FachassVO LSA) vom 22. November 2023 (GVBl. LSA S. 607) 289
5.2.2 nur Untersuchungen auf Trichinellen gemäß Anhang II Kapitel II Nr. 9 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/624 in Verbindung mit § 3 Abs. 4 der Verordnung über die Schulung, Prüfung und Fortbildung von amtlichen Fachassistenten des Landes Sachsen-Anhalt 248


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