Bauvertragsrecht und Verdingungswesen
"HOAI- Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - Verordnung über die Honorare für Architekten und Ingenieurleistungen" und "HVA F-StB- Handbuch für die Vergabe und Ausführung von freiberuflichen Leistungen der Ingenieure und Landschaftsarchitekten im Straßen- und Brückenbau Ausgabe September 2006, Fassung Juli 2009"
- Sachsen-Anhalt -
Vom 15. Dezember 2009
(MBl. Nr. 4 vom 22.02.2010 S. 85)
Bezug:
I. Allgemeines
II. Aktualisierung des HVA F-StB
1. Die Umsetzung der novellierten HOAI in das "Handbuch für die Vergabe und Ausführung freiberuflicher Leistungen der Ingenieure und Landschaftsarchitekten im Straßen- und Brückenbau (HVA F-StB)" erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Im Vorgriff auf diese Fortschreibung hat die Arbeitsgruppe II "Freiberufliche Leistungen" in der Bund-/Länder-Dienstbesprechung Auftragswesen jedoch ein "Sofortpaket" erarbeitet, in welchem zur preisrechtlich konformen Anwendung die Bezüge zur HOAI sowohl in den Vordrucken als auch im Richtlinientext aktualisiert wurden. Hiermit wird das HVA F-StB, Ausgabe September 2006/Fassung Juli 2009 bekannt gegeben.
2. In den Leistungsbildern der novellierten HOAI sind für folgende Planungsleistungen verbindliche Honorarregelungen enthalten:
2.1 Flächenplanung
2.2 Objektplanung
2.3 Fachplanung
3. Für folgende Beratungsleistungen, die in der bisherigen HOAI verbindlich geregelt waren, sind in der Anlage 1 der novellierten HOAI unverbindliche Regelungen als Orientierungshilfe enthalten:
3.1 Umweltverträglichkeitsstudie (Anlage 1, Nummer 1.1)
3.2 Thermische Bauphysik (Anlage 1, Nummer 1.2)
3.3 Schallschutz und Raumakustik (Anlage 1, Nummer 1.3)
3.4 Bodenmechanik, Erd- und Grundbau (Anlage 1, Nummer 1.4)
3.5 Vermessungstechnische Leistungen (Anlage 1, Nummer 1.5)
4. Folgende, bisher verbindlich geregelte Leistungen sind nicht mehr in der HOAI enthalten:
5. Im Vorgriff auf die vorgesehene Fortschreibung des HVA F-StB werden für die unter den Nummern 2 bis 4 dieses RdErl. beschriebenen Leistungen für die Wahl des Vergabeverfahrens folgende Hinweise gegeben:
5.1 Honorar (ohne Umsatzsteuer) liegt unterhalb der EU-Schwellenwerte:
Dem Grundsatz der wechselnden Bewerberauswahl ist eine hohe Bedeutung beizumessen und entsprechend im Vergabevermerk zu dokumentieren.
5.2 Honorar (ohne Umsatzsteuer) liegt oberhalb der EU-Schwellenwerte:
Leistungen nach den Nummern 2 bis 4 sind nach der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) zu vergeben.
6. Wertungsgrundsätze
Für die Wertung der angebotenen Honorare ist Folgendes zu beachten:
erwarten lässt. Eine Aufklärung des Honorars ist dann durchzuführen, wenn das Honorar des Mindestbietenden das nächst höhere Honorarangebot um mehr als 20 v. H. unterschreitet.
7. Informationspflicht gemäß § 101a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB)
Das GWB i. d. F. der Bek. vom 15.07.2005 (BGBl. I S. 2114, 2009 S. 3850), zuletzt geändert durch Artikel 13 Abs. 21 des Gesetzes vom 25.05.2009 (BGBl. I S. 1102), enthält nunmehr die Bestimmungen zur Bieterinformation bei europaweiten Ausschreibungen, die bislang im § 13 der Vergabeverordnung integriert waren. Gleichzeitig erfolgte eine inhaltliche Anpassung an die EU-Rechtsmittelrichtlinie. Infolge dieser Änderungen musste auch der Richtlinientext des Abschnitts 1.4 sowie die diesbezüglichen Vordrucke des HVA F-StB angepasst werden.
8. Dokumentation der Vergabe
Der gesamte Vergabeverlauf, insbesondere die Wahl des Vergabeverfahrens, die Auswahl der Bewerber sowie die Wertung der Angebote, ist in einem Vergabevermerk nachvollziehbar zu dokumentieren.
III. Anwendung des HVA F-StB
1. Das HVA F-StB, Ausgabe September 2006/Fassung Juli 2009, wird im Interesse einer einheitlichen Handhabung hiermit für den Bereich der Bundes- und Landesstraßen in Sachsen-Anhalt eingeführt.
Den Bauverwaltungen bei den Landkreisen, kreisfreien Städten, Städten und Gemeinden wird die Anwendung HVA F-StB, Ausgabe September 2006/Fassung Juli 2009, in ihrem Zuständigkeitsbereich empfohlen.
2. Die Fortschreibung kann bei der nachfolgend benannten Adresse bezogen werden: FGSV Verlag GmbH, Wesselinger Straße 17, 50999 Köln, Tel.: (0 22 36) 38 .46 30, Fax: (0 22 36) 38 46 40.
3. Zusätzlich werden die Richtlinientexte des aktuellen HVA F-StB als pdf-Datei und die Vordrucke als Word-Datei auf der Homepage des BMVBS veröffentlicht. Sie können unter dem Pfad BMVBS/Verkehr/Straße/Straßenbau/Vergabehandbücher/HVA F-StB eingesehen und herunter geladen werden.
4. Die Bezug-RdSchr. wurden aufgehoben.
IV. Inkrafttreten
Dieser RdErl. tritt am Tage nach seiner Veröffentlichung in Kraft.
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