Änderungstext
Erste Verordnung zur Polizeistrukturreform
- Sachsen-Anhalt -
Vom 18. Dezember 2018.
(GVBl. LSA Nr. 28 vom 21.12.2018 S. 430)
Aufgrund
wird verordnet:
Artikel 1
Änderung der Verordnung über die Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft
In § 1 Abs. 1 Nr. 3 der Verordnung über die Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft vom 9. August 2001 (GVBl. LSA S. 334), zuletzt geändert durch Verordnung vom 16. Juli 2013 (GVBl. LSA S. 393), wird das Wort "Polizeidirektionen" jeweils durch das Wort "Polizeiinspektionen" ersetzt.
Artikel 2
Änderung der Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit bei Einsprüchen gegen Bußgeldbescheide auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts
In § 1 werden im Satzteil vor Nummer 1 der Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit bei Einsprüchen gegen Bußgeldbescheide auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts vom 10. Mai 2002 (GVBl. LSA S. 259) die Wörter "Zentralen Bußgeldstelle im Technischen Polizeiamt" durch die Wörter "Polizeiinspektion Zentrale Dienste Sachsen-Anhalt" ersetzt.
Artikel 3
Änderung der Verordnung über sachliche Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
§ 5 Abs. 1 der Verordnung über sachliche Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten vom 2. März 2010 (GVBl. LSA S. 106), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25. Februar 2016 (GVBl. LSA S. 76), wird wie folgt geändert:
1. In Nummer 1 wird das Wort "Polizeidirektionen" durch das Wort "Polizeiinspektionen" ersetzt und nach dem Wort "Halle" wird die Angabe "(Saale)" eingefügt.
2. In Nummer 3 werden im Satzteil vor Buchst. a die Wörter "Zentrale Bußgeldstelle im Technischen Polizeiamt" durch die Wörter "Polizeiinspektion Zentrale Dienste Sachsen-Anhalt" ersetzt.
3. In den Nummern 4 bis 6 werden die Wörter "Zentralen Bußgeldstelle im Technischen Polizeiamt" jeweils durch die Wörter "Polizeiinspektion Zentrale Dienste Sachsen-Anhalt" ersetzt.
Artikel 4
Änderung der Verordnung über die elektronische Aktenführung in Bußgeldverfahren der Zentralen Bußgeldstelle im Technischen Polizeiamt
Die Verordnung über die elektronische Aktenführung in Bußgeldverfahren der Zentralen Bußgeldstelle im Technischen Polizeiamt vom 1. Dezember 2015 (GVBl. LSA S. 572) wird wie folgt geändert:
1. Die Überschrift erhält folgende Fassung:
| alt | neu |
| "Verordnung über die elektronische Aktenführung in Bußgeldverfahren der Polizeiinspektion Zentrale Dienste Sachsen-Anhalt". |
2. In § 1 werden die Wörter "Zentralen Bußgeldstelle des Technischen Polizeiamtes" durch die Wörter "Polizeiinspektion Zentrale Dienste Sachsen-Anhalt" ersetzt.
3. In § 2 Abs. 3 Satz 5 wird die Angabe " § 110b Abs. 4 des Ordnungswidrigkeitengesetzes" durch die Angabe " § 110c Satz 3 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten" ersetzt.
Artikel 5
Änderung der Verordnung über die Regelung von Zuständigkeiten im Immissionsschutz-, Gewerbe- und Arbeitsschutzrecht sowie in anderen Rechtsgebieten
Die Verordnung über die Regelung von Zuständigkeiten im Immissionsschutz-, Gewerbe- und Arbeitsschutzrecht sowie in anderen Rechtsgebieten vom 14. Juni 1994 (GVBl. LSA 1994, S. 636, 889), zuletzt geändert durch § 6 Satz 2 der Verordnung vom 8. Oktober 2015 (GVBl. LSA S. 518), wird wie folgt geändert:
1. In § 1 Abs. 5 werden die Wörter "das Technische Polizeiamt" durch die Wörter "die Polizeiinspektion Zentrale Dienste Sachsen-Anhalt" ersetzt.
2. In Anlage 1 wird in den Erläuterungen zu den Verzeichnissen die Angabe "PD Polizeidirektion" gestrichen.
Artikel 6
Änderung der Zuständigkeitsverordnung für das Sprengstoffrecht
Die Anlage zu § 1 Abs. 1 der Zuständigkeitsverordnung für das Sprengstoffrecht vom 2. Juli 2004 (GVBl. LSA S. 375), geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 2. Juli 2009 (GVBl. LSA S. 346, 351), wird wie folgt geändert:
1. In Nummer 1.14 Buchst. b, Nummer 1.16, Nummer 1.17 Buchst. b und c, Nummer 1.20 Buchst. b, den Nummern 2.6, 2.7, 2.8, 2.9, 2.14 Buchst. b, den Nummern 2.15 und 2.20 wird jeweils in der Spalte "Stelle" die Angabe "PD" durch die Angabe "PI" ersetzt.
2. In den Fußnoten wird die Angabe "PD... Polizeidirektion" durch die Angabe "PI... Polizeiinspektion" ersetzt.
Artikel 7
Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Immissionsschutzes
§ 2 Abs. 3 der Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Immissionsschutzes vom 8. Oktober 2015 (GVBl. LSA S. 518) werden die Wörter "das Technische Polizeiamt" durch die Wörter "die Polizeiinspektion Zentrale Dienste Sachsen-Anhalt" ersetzt.
Artikel 8
Änderung der Waffen- und Beschussrechts-Verordnung
Die Waffen- und Beschussrechts-Verordnung vom 18. Juni 2004 (GVBl. LSA S. 344), geändert durch Verordnung vom 8. Mai 2007 (GVBl. LSA S. 154), wird wie folgt geändert:
1. In § 1 Abs. 1 Nr. 2 wird das Wort "Polizeidirektion" durch das Wort "Polizeiinspektion" ersetzt und nach dem Wort "Halle" wird die Angabe "(Saale)" eingefügt.
2. In § 2 Abs. 3 werden die Wörter "Ministerium des Innern" durch die Wörter "für Waffenrecht zuständige Ministerium" ersetzt.
3. § 4 erhält folgende Fassung:
| alt | neu |
| § 4 Ausnahmen
Das Waffengesetz ist nicht anzuwenden auf die Dienststellen des Landes und deren Bedienstete, soweit diese dienstlich tätig werden und soweit das Waffengesetz nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt. | " § 4 Ausnahmen
Das Waffengesetz ist, wenn es nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt, nicht anzuwenden auf
|
Artikel 9
Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Vereinsgesetz
Vollzugsbehörden im Sinne von § 5 Abs. 1 des Vereinsgesetzes sind die Polizeiinspektionen.
Artikel 10
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.
ID 190118
| ENDE |