Änderungstext

Erstes Gesetz zur Änderung des Seveso-II-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes*

Vom 20. Mai 2011
(GVBl. Nr. 9 vom 10.06.2011 S. 341)



Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1

Das Seveso-H-Richtlinie-Umsetzungsgesetz vom 22. November 2001 (GVOBl. M-V S. 445) wird wie folgt geändert:

1. § 1 wird wie folgt neu gefasst:

alt neu
  § 1 Zweck des Gesetzes

Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 96/82/EG des Rates vom 9. Dezember 1996 zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen (ABl. EG 1997 Nr. L 10 S. 13).

" § 1 Zweck des Gesetzes

Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 096/82/EG des Rates vom 9. Dezember 1996 zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen (ABl. EG 1997 Nr. L 10 S. 13), geändert durch die Richtlinie 2003/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2003 (ABl. EU Nr. L 345 S. 97)."

2. In § 3 Absatz 4 wird nach den Wörtern "dass die für" das Wort "die" gestrichen.

3. In § 4 Absatz 2 Satz 3 wird das Wort "Bundes-Immissionsschutzgesetz" durch das Wort "Bundes-Immissionsschutzgesetz" ersetzt.

4. In § 8 werden die Wörter "Der Umweltminister" durch die Wörter "Die für Immissionsschutz zuständige oberste Landesbehörde" ersetzt.

Artikel 2

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.