Änderungstext

Gesetz zur Änderung der Niedersächsischen Verfassung und zur Einführung eines Niedersächsischen Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels
- Niedersachsen -

Vom 10. Dezember 2020
(Nds. GVBl. Nr. 45 vom 15.12.2020 S. 464)



Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Änderung der Niedersächsischen Verfassung

Im Ersten Abschnitt der Niedersächsischen Verfassung vom 19. Mai 1993 (Nds. GVBl. S. 107), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Oktober 2019 (Nds. GVBl. S. 288), wird nach Artikel 6b der folgende Artikel 6c eingefügt:

"Artikel 6c Klima

In Verantwortung auch für die künftigen Generationen schützt das Land das Klima und mindert die Folgen des Klimawandels."

Artikel 2
NKlimaG - Niedersächsisches Klimagesetz
Niedersächsisches Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels

( wie eingefügt).

Artikel 3
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

ID 202494

ENDE