|
| 1. | für Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 1 unter dem zweiten Einstiegsamt und für vergleichbare Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer | 11,75 Euro, |
| 2. | für Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 1 ab dem zweiten Einstiegsamt und für vergleichbare Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer | |
| a) als Beschäftigte in der staatlichen Gewerbeaufsichtsverwaltung | 16,75 Euro, |
| b) als Beschäftigte des Landesamts für Bergbau, Energie und Geologie | 17,00 Euro, |
| c) im Übrigen | 14,50 Euro, |
| 3. | für Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 2 unter dem zweiten Einstiegsamt und für vergleichbare Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer | |
| a) als Beschäftigte in der staatlichen Gewerbeaufsichtsverwaltung | 21,00 Euro, |
| b) als Beschäftigte des Landesamts für Bergbau, Energie und Geologie | 20,00 Euro, |
| c) im Übrigen | 18,25 Euro, |
| 4. | für Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 2 ab dem zweiten Einstiegsamt und für vergleichbare Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer | |
| a) als Beschäftigte in der staatlichen Gewerbeaufsichtsverwaltung | 25,75 Euro, |
| b) als Beschäftigte des Landesamts für Bergbau, Energie und Geologie | 22,75 Euro, |
| c) im Übrigen | 22,50 Euro. |
| "
| 1. | für Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 1 unter dem zweiten Einstiegsamt und für vergleichbare Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer | 13,25 Euro, |
| 2. | für Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 1 ab dem zweiten Einstiegsamt und für vergleichbare Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer | |
| a) als Beschäftigte in der staatlichen Gewerbeaufsichtsverwaltung | 18,50 Euro, |
| b) als Beschäftigte des Landesamts für Bergbau, Energie und Geologie | 17,00 Euro, |
| c) im Übrigen | 16,25 Euro, |
| 3. | für Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 2 unter dem zweiten Einstiegsamt und für vergleichbare Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer | |
| a) als Beschäftigte in der staatlichen Gewerbeaufsichtsverwaltung | 23,00 Euro, |
| b) als Beschäftigte des Landesamts für Bergbau, Energie und Geologie | 20,00 Euro, |
| c) im Übrigen | 20,00 Euro, |
| 4. | für Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 2 ab dem zweiten Einstiegsamt und für vergleichbare Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer | |
| a) als Beschäftigte in der staatlichen Gewerbeaufsichtsverwaltung | 27,75 Euro, |
| b) als Beschäftigte des Landesamts für Bergbau, Energie und Geologie | 22,75 Euro, |
| c) im Übrigen | 24,75 Euro." |
|