Änderungstext
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das Verfahren bei Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid
Vom 10. September 2012
(GV. NRW Nr. 21 vom 20.09.2012 S. 398)
Auf Grund von § 33 des Gesetzes über das Verfahren bei Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Oktober 2004(GV. NRW. S.542) zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2011(GV. NRW. S.726), wird im Benehme mit dem Hauptausschuss des Landtags verordnet:
Die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das Verfahren bei Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid vom 5. Oktober 2004(GV. NRW. S. 546) wird wie folgt geändert:
1. In § 1 Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter "durch körperliches Gebrechen" durch die Wörter "auf Grund einer körperlichen Beeinträchtigung" ersetzt.
2. § 2 wird wie folgt geändert:
a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
| alt | neu |
| § 2 Antrag auf Zulassung der Listenauslegung | " § 2 Antrag auf Zulassung". |
b) In Absatz 1 werden nach dem Wort "Listenauslegung" die Wörter "und gegebenenfalls de parallelen freien Unterschriftensammlung" eingefügt.
c) In Absatz 2 wird die Angabe "Abs. 4 und 5" durch die Angabe "Abs. 4 bis 6", sowie das Wort "gilt" durch das Wort "gelten" ersetzt.
3. In § 3 Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter "drei Monaten" durch die Angabe "16 Tagen" ersetzt.
4. § 6 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 2 wird Satz 3
Stimmberechtigte, die erst nach Ablauf der Einspruchsfrist nach Nordrhein-Westfalen zurückkehren und dort gemäß § 1 Satz 2 des Landeswahlgesetzes wahlberechtigt sind, erhalten auf Antrag einen Eintragungsschein von der Gemeinde, in der sie bei der Antragstellung ihre Wohnung haben.
aufgehoben.
b) Absatz 3 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 1 wird das Wort "siebten" durch das Wort "vorletzten" ersetzt.
bb) Satz 2 wird wie folgt gefasst:
| alt | neu |
| In diesem Verzeichnis ist gesondert zu vermerken, wenn die Gemeinde Eintragungsscheine nach Absatz 2 Satz 2 oder für Personen ausgestellt hat, die früher in Nordrhein-Westfalen zum Landtag wahlberechtigt waren und dorthin zurückgekehrt sind, sofern sie in Nordrhein-Westfalen nicht in ein Wählerverzeichnis für das Volksbegehren einzutragen waren. | "In diesem Verzeichnis ist gesondert zu vermerken, wenn die Gemeinde Eintragungsscheine nach Absatz 2 Satz 2 ausgestellt hat." |
5. § 7 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 3 Satz 2 Buchstaben a, b und e wird die Angabe " § 6 Abs. 3 Satz 2" jeweils durch die Angabe " § 6 Abs. 2 Satz 2" ersetzt.
b) Nach Absatz 4 wird folgender Absatz 5 angefügt:
"(5) Im Fall einer parallel zugelassenen und durchgeführten freien Unterschriftensammlung stellen die Gemeinden die abgeschlossenen Eintragungslisten den Vertreterinnen oder den Vertretern des Volksbegehrens oder deren Beauftragten zur Abholung zur Verfügung.
Absatz Satz 1 findet insoweit keine Anwendung.
Die Angaben gemäß Absatz 3 Satz 2 sind der Landeswahlleiterin oder dem Landeswahlleiter nach Abschluss der Eintragungslisten mitzuteilen.
Absatz 4 findet keine Anwendung."
6. Nach § 7 wird folgender § 7a eingefügt:
" § 7a Durchführung der freien Unterschriftensammlung
(1) Unterschriftenbögen für die freie Unterschriftensammlung müssen den Mustern der Anlagen 6a, 6b und 6c entsprechen.
(2) § 1 Absatz 1 Satz 2 und 3 (bezogen auf die Anlagen 6a und 6b), Absatz 2 (bezogen auf Anlagen 6a und 6c), Absatz 4 bis 6 (bezogen auf Anlage 6b) gelten entsprechend.
(3) Es ist Aufgabe der Antragstellerinnen und Antragsteller des Volksbegehrens, die Unterschriftenbögen mit Bestätigung des Stimmrechts zusammen mit den von den Gemeinde Verfügung gestellten Eintragungslisten (vgl. § 7 Abs. 5 Satz 1) innerhalb von zwölf Monaten s Bekanntgabe der Zulassung der parallelen freien Unterschriftensammlung an die Landeswahlleiterin oder den Landeswahlleiter zu übersenden (vgl. § 18a Abs. 1 des Gesetzes)."
7. § 8 wird wie folgt geändert:
a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
| alt | neu |
| § 8 Feststellung der Zahl der gültigen Eintragungen | " § 8 Feststellung des Eintragungs- und Sammlungsergebnisses". |
b) In Satz 1 werden nach dem Wort "Eintragungen" die Wörter "und gegebenenfalls der parallel frei gesammelten gültigen Unterschriften" eingefügt.
8. § 12 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 wird nach Satz 1 folgender Satz 2 eingefügt:
"Die Gestaltung des Musters des Stimmzettels erfolgt durch das für Inneres zuständige Ministerium."
Die bisherigen Sätze 2 bis 4 werden die Sätze 3 bis 5.
b) In Absatz 2 wird das Wort "Feststellung" durch das Wort "Ermittlung" ersetzt.
9. In § 13 Satz 1 wird das Wort "festgestellte" durch das Wort "ermittelte" ersetzt.
10. § 15 wird wie folgt gefasst:
| alt | neu |
(1) An die Stelle der Bezeichnungen, die das Landeswahlgesetz und die Landeswahlordnung für Wahlen vorsehen, treten für das Abstimmungsverfahren nachstehende Bezeichnungen:
Es werden ersetzt:
"Wahl zum Landtag" durch "Abstimmung" | " § 15 Ersetzung von Bezeichnungen
An die Stelle der Bezeichnungen, die das Landeswahlgesetz und die Landeswahlordnung für Wahlen vorsehen, treten für das Abstimmungsverfahren nachstehende Bezeichnungen: Es werden ersetzt:
|
11. § 16 Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
| alt | neu |
| Die Unterschriftsbögen für den Antrag auf Zulassung der Listenauslegung, Eintragungs- und Nachtragslisten, Eintragungsscheine, Wähler- und Eintragungsscheinverzeichnisse für ein Volksbegehren sind nach Ablauf eines Monats seit dem Ablauf der in § 20 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes genannten Frist zu vernichten. | "Die Unterschriftsbögen für den Antrag auf Zulassung, Eintragungs- und Nachtragslisten, Eintragungsscheine, Wähler- und Eintragungsscheinverzeichnisse sowie gegebenenfalls die Unterschriftenbögen für die freie Unterschriftensammlung für ein Volksbegehren sind nach Ablauf eines Monats seit dem Ablauf der in § 20 Abs. 2 Satz 1des Gesetzes genannten Frist zu vernichten." |
12. In § 17 werden die Wörter "Ablauf des Jahres 2009" durch die Wörter "31. Dezember 2014 und danach alle fünf Jahre" ersetzt.
13. In § 3 Absatz 1 Satz 1, § 4 Absatz 3 Satz 2, § 7 Absatz 4, § 8 Satz 2, § 9, § 10 Absatz 1 und Absatz 2, § 13 Satz 2, § 14 Absatz 1 und Absatz 2 wird das Wort "Innenministerium" durch dieWörter "für Inneres zuständige Ministerium" in der jeweils grammatikalisch korrekten Form ersetzt.
14. Anlage 1a wird wie folgt geändert:
a) Die 1. und 2. Zeile der Anschrift werden wie folgt gefasst:
| alt | neu |
| An den Präsidenten des Landtags Nordrhein-Westfalen | "An die/den Präsidentin/Präsidenten 3 des Landtags Nordrhein-Westfalen". |
b) In der Fußnote 1 Satz 1 wird das Wort "Innenministerium" durch die Wörter "für Inneres zuständigen Ministerium" und in Satz 2 das Wort "Innenministerium" durch das Wort "Ministerium" ersetzt.
15. Anlage 1b wird wie folgt geändert:
a) In die Spalte Anschrift wird der Zusatz "(Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)" aufgenommen.
b) In der Bestätigung der Gemeinde wird nach dem Wort "Der" das Wort "/Die" angefügt und das Wort "Bürgermeister" durch das Wort "Bürgermeister/in 3" ersetzt.
c) In der Fußnote 1 werden die Wörter "nur einmal" fett gedruckt.
d) Nach der Fußnote 2 wird folgende Fußnote 3 angefügt:
"3 Unzutreffendes bitte streichen".
16. Anlage 1c wird wie folgt geändert:
a) In der Überschrift werden die Wörter "durch körperliches Gebrechen" durch die Wörter " Grund einer körperlichen Beeinträchtigung" ersetzt.
b) In Satz 1 wird das Wort "/der" durch das Wort "/Der" und in Satz 2 wird das Wort "/er" durch das Wort "/Er" ersetzt.
c) In der Versicherung einer Hilfsperson an Eides statt wird nach dem Wort "dem" das Wort "/der" eingefügt und das Wort "Bürgermeister" durch das Wort "Bürgermeister/in 1" und die Zahl "200" durch die Zahl "20" ersetzt.
d) In der Bestätigung der Gemeinde wird nach dem Wort "Der" das Wort "/Die" angefügt und das Wort "Bürgermeister" durch das Wort "Bürgermeister/in 1" ersetzt.
e) In der Fußnote 3 werden die Wörter "durch körperliche Gebrechen gehindert " durch die Wörter "auf Grund einer körperlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage" ersetzt.
f) In der Fußnote 4 werden die Wörter "nur einmal" fett gedruckt.
17. Anlage 2a wird wie folgt geändert:
a) Der fett gedruckte Teil der Überschrift wird wie folgt gefasst:
| alt | neu |
| Antrag auf Zulassung der Listenauslegung (Volksbegehren) 1 | "Antrag auf Zulassung der Listenauslegung und gegebenenfalls der parallelen freien Unterschriftensammlung (Volksbegehren) 1 2". |
b) In der 2. Zeile der Anschrift wird das Wort "Innenministerium" durch die Wörter "Ministerium für Inneres und Kommunales" ersetzt.
c) In Satz 1 werden nach dem Wort "Eintragungslisten" die Wörter "und parallel die freie Unterschriftensammlung 2" eingefügt.
d) Die Fußnote 1 wird wie folgt gefasst:
"1 Die Absicht, Unterschriften für die Zulassung eines Volksbegehrens zu sammeln, ist schriftlich dem für Inneres zuständigen Ministerium anzuzeigen. Das Ministerium teilt den Vertrauensleu mit, ob rechtliche Bedenken bestehen, und berät sie bezüglich des weiteren Verfahrens."
18. Anlage 2b wird wie folgt geändert:
a) Der fett gedruckte Teil der Überschrift wird wie folgt gefasst:
| alt | neu |
| Antrag auf Zulassung der Listenauslegung (Volksbegehren) 1 | "Antrag auf Zulassung der Listenauslegung und gegebenenfalls der parallelen freien Unterschriftensammlung (Volksbegehren) 1". |
b) In die Spalte Anschrift wird der Zusatz "(Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)" aufgenommen.
c) Die Fußnote 1 wird wie folgt gefasst:
| alt | neu |
| "1 Unzutreffendes bitte streichen" |
und die bisherigen Fußnoten "1 und 2" werden die Fußnote "2 und 3"; die Verweisungen im Text werden entsprechend angepasst.
d) In der neuen Fußnote 2 werden die Wörter "nur einmal" fett gedruckt.
e) In der Bestätigung der Gemeinde wird nach dem Wort "Der" das Wort "/Die" angefügt und das Wort "Bürgermeister" durch das Wort "Bürgermeister/in 1" ersetzt.
19. Anlage 2c wird wie folgt geändert:
a) Der fett gedruckte Teil der Überschrift wird wie folgt gefasst:
| alt | neu |
| Antrag auf Zulassung der Listenauslegung (Volksbegehren) 1 | "Antrag auf Zulassung der Listenauslegung und gegebenenfalls der parallelen freien Unterschriftensammlung (Volksbegehren) 1" |
und in der Überschrift die Wörter "durch körperliches Gebrechen" durch die Wörter "auf Grund einer körperlichen Beeinträchtigung" ersetzt.
b) In Satz 1 wird das Wort "/der" durch das Wort "/Der" und in der Klammer wird die Zahl "1" durch die Zahl "2" ersetzt.
c) In Satz 2 wird das Wort "/er" durch das Wort "/Er" ersetzt.
d) In der Versicherung einer Hilfsperson an Eides statt wird nach dem Wort "dem" das Wort "/der" angefügt und das Wort "Bürgermeister" durch das Wort "Bürgermeister/in 1" und die Zahl "200" durch die Zahl "20" ersetzt.
e) In der Bestätigung der Gemeinde wird nach dem Wort "Der" das Wort "/Die" angefügt und das Wort "Bürgermeister" durch das Wort "Bürgermeister/in 1" ersetzt.
f) In der Fußnote 2 werden die Wörter "nur einmal" fett gedruckt.
g) In der Fußnote 4 werden die Wörter "durch körperliche Gebrechen gehindert " durch die Wörter "auf Grund einer körperlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage" ersetzt.
20. Anlage 3b und 4b werden wie folgt geändert:
a) In die Spalte Anschrift wird jeweils der Zusatz "(Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)" aufgenommen.
b) In der Fußnote 1 werden jeweils die Wörter "nur einmal" fett gedruckt.
c) Nach der Fußnote 2 wird folgende Fußnote 3 angefügt:
"3 Unzutreffendes bitte streichen."
21. In Anlage 5a wird im 1. Satz das Wort "/der" durch das Wort "/Der" ersetzt.
22. Anlage 5b wird wie folgt geändert:
a) Die 1. und 2. Zeile der Anschrift werden wie folgt gefasst:
| alt | neu |
| An den (Ober-)Bürgermeister 1 | "An den/die (Ober-) Bürgermeister/in 1". |
b) In dem 2. Satz wird das Wort "/er" durch das Wort "/Er" ersetzt.
c) In der Versicherung einer Hilfsperson an Eides statt wird nach dem Wort "dem" das Wort "/der" angefügt und das Wort "Bürgermeister" durch das Wort "Bürgermeister/in 1" ersetzt.
d) In der Bestätigung der Gemeinde wird nach dem Wort "Der" das Wort "/Die" angefügt und das Wort "Bürgermeister" durch das Wort "Bürgermeister/in 1" ersetzt.
e) In der Fußnote 3 werden die Wörter "durch körperliche Gebrechen gehindert " durch die Wörter "auf Grund einer körperlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage " ersetzt.
f) In der Fußnote 4 werden die Wörter "nur einmal" fett gedruckt.
23. Die nachfolgenden Anlagen 6a, 6b und 6c werden angefügt. (s. Anlagen)
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| Vorblatt zum Sammelunterschriftenbogen (Volksbegehren) 1 | Anlage 6a |
| nach dem Gesetz über das Verfahren bei Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid |
| Die Stimmberechtigten, die auf der/den nachgehefteten Unterschriftenbogen/-bögen 2 unterzeichnet haben, unterstützen ein Volksbegehren
(bitte ergänzen: Kurzbezeichnung gemäß Anlage 2a): |
| ...................................................................................................................................................................................... |
| Das Volksbegehren ist gerichtet auf den Erlass des folgenden Gesetzes (Überschrift, Vorschriften, Begründung, Kosten gemäß Anlage 2a): |
| ...................................................................................................................................................................................................................................................................... |
| Vertrauensperson (Name, Vorname, Anschrift): |
| ...................................................................................................................................................................................... |
| Stellvertretende Vertrauensperson (Name, Vorname, Anschrift): |
| ...................................................................................................................................................................................... |
| 1) Ein Volksbegehren kommt rechtswirksam zustande, wenn es von mindestens 8 vom Hundert der Stimmberechtigten unterzeichnet ist (Artikel 68 der Landesverfassung NRW).
2) Unzutreffendes bitte streichen. |
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| Sammelunterschriftenbogen (Volksbegehren) | Anlage 6b Vorderseite |
nach dem Gesetz über das Verfahren bei Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid
Unterschriften von Stimmberechtigten zur Unterstützung des auf dem vorgehefteten Vorblatt näher umschriebenen Volksbegehrens
(bitte ergänzen: Kurzbezeichnung gemäß Anlage 6a): ....................................................................................................................................
| Lfd. Nr. | Name | Vorname | Anschrift
(Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) | Datum der Eintragung | Persönliche und handschriftliche Unterschrift 1 | Bemerkungen 2 |
| persönlich und handschriftlich, leserlich, möglichst in Druckbuchstaben | ||||||
| 1 | ||||||
| 2 | ||||||
| 3 | ||||||
| 4 | ||||||
| 5 | ||||||
| 6 | ||||||
| 7 | ||||||
| 8 | ||||||
| 9 | ||||||
| 10 | ||||||
2) Bemerkungen der Gemeinde, insbesondere Einzelbestätigung der Stimmberechtigung oder über Eintragungsmängel
Rückseite
| Lfd. Nr. | Name | Vorname | Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) | Datum der Eintragung | Persönliche und handschriftliche Unterschrift 1 | Bemerkungen 2 |
| persönlich und handschriftlich, leserlich, möglichst in Druckbuchstaben | ||||||
| 11 | ||||||
| 12 | ||||||
| 13 | ||||||
| 14 | ||||||
| 15 | ||||||
| 16 | ||||||
| 17 | ||||||
| 18 | ||||||
| 19 | ||||||
| 20 | ||||||
| Die erhobenen personenbezogenen Daten dürfen nur für das Verfahren des Volksbegehrens genutzt werden. | |
| Bestätigung der Gemeinde der Hauptwohnung: | |
| Es wird bescheinigt, dass die vorstehend unter den lfd. Nummern .................. Eingetragenen am Eintragungstag stimmberechtigt waren. | |
| Gemeinde/Stadt ...................................., den ......................20........ | Der/Die (Ober-)Bürgermeister/in 3 Im Auftrag |
| (Dienstsiegel) | ............................................................................. Unterschrift |
| 1) Ein Zusatz oder Vorbehalt ist unzulässig. das Stimmrecht darf nur einmal ausgeübt werden.
2) Bemerkungen der Gemeinde, insbesondere Einzelbestätigung der Stimmberechtigung oder über Eintragungsmängel 3) Unzutreffendes bitte streichen | |
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| Einzelunterschriftsbogen (Volksbegehren) | Anlage 6c |
nach dem Gesetz über das Verfahren bei Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid
Einzelunterschriftsbogen für Stimmberechtigte, die des Schreibens oder Lesens unkundig sind oder aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung an der Eintragung gehindert sind.
| Die/Der 1 Stimmberechtigte ................................................................................................................................................................................ (Name, Vorname) |
| ................................................................................................................................................................................. (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) |
| unterstützt das auf dem vorgehefteten Vorblatt näher umschriebene Volksbegehren 2 (bitte ergänzen:
Kurzbezeichnung gemäß Anlage 6a):
.......................................................................................................................................................................................................................... |
| Sie/Er 1 versichert an Eides statt 3, dass die Erklärung der Unterstützung des Volksbegehrens von ihr/ihm 1 persönlich abgegeben worden ist. 4
....................................., den ................................ 20...... .............................................................................................................................................................................. |
| Versicherung einer Hilfsperson an Eides statt 3 4 |
| Ich versichere gegenüber dem/der (Ober-)Bürgermeister/in 1 meiner Wohnortgemeinde an Eides statt, dass die Unterstützung des auf dem vorgehefteten Vorblatt näher umschriebenen Volksbegehrens persönlich oder gemäß dem erklärten Willen der/des 1 oben genannten Stimmberechtigten erfolgt ist. |
| ........................................................................................................................................................................................................................... (Name, Vorname, Anschrift der Hilfsperson) |
| ....................................., den .....................................20...... ................................................................................................................................. (Unterschrift der Hilfsperson) |
| Die erhobenen personenbezogenen Daten dürfen nur für das Verfahren des Volksbegehrens genutzt werden. |
| Bestätigung der Gemeinde der Hauptwohnung: |
| Es wird bestätigt, dass die/der 1 oben Eingetragene am Eintragungstag stimmberechtigt war. Die Eintragung ist gültig/ungültig 1 , weil ... |
| Gemeinde/Stadt ....................................., den ..................................... 20 ...... Der/Die (Ober-)Bürgermeister/in 1 |
|
Dienstsiegel Im Auftrag |
| ...................................................................................... (Unterschrift) |
1) Unzutreffendes bitte streichen.
2) Ein Zusatz oder Vorbehalt ist unzulässig. Das Stimmrecht darf nur einmal ausgeübt werden.
3) Auf die Strafbarkeit einer falsch abgegebenen Versicherung an Eides statt wird hingewiesen.
4) Stimmberechtigte, die des Schreibens oder Lesens unkundig sind oder aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, die Erklärungen zu unterzeichnen, können sich der Hilfe einer anderen Person bedienen.
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.