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ZensG 2011 AG NRW - Zensusgesetz 2011-Ausführungsgesetz NRW
Ausführungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zum Zensusgesetz 2011

- Nordrhein-Westfalen -

Vom 16. November 2010
(GVBl. Nr. 30 vom 25.11.2010 S. 554;16.05.2013 S. 247; 02.10.2014 S. 622 14; 20.11.2018 18)
Gl.-Nr.: 29



Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird.

Teil 1
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT. NRW)
- Geschäftsbereich Statistik -

§ 1 Zuständigkeit von IT. NRW - Geschäftsbereich Statistik -

(1) Zuständige Stelle für die Vorbereitung und Durchführung des Zensus 2011 und oberste Erhebungsstelle ist IT. NRW - Geschäftsbereich Statistik -, soweit nichts anderes bestimmt ist.

(2) IT. NRW - Geschäftsbereich Statistik - stellt die zur Bewältigung der Aufgaben der örtlichen Erhebungsstellen erforderlichen zentralen Verfahren zur Informations- und Datenverarbeitung bereit.

(3) IT. NRW - Geschäftsbereich Statistik - trifft die erforderlichen organisatorische und technischen Anordnungen, insbesondere hinsichtlich der zu verwendenden Erhebungsunterlagen einschließlich der Datenträger, des Erhebungsverfahrens und der Termin- und Ablaufplanung.

§ 2 Feststellung der amtlichen Einwohnerzahlen

IT. NRW - Geschäftsbereich Statistik - stellt die durch den Zensus mit Stand vom 9 Mai 2011 (Berichtszeitpunkt) ermittelten amtlichen Einwohnerzahlen des Landes und der Gemeinden fest. Die Feststellung der amtlichen Einwohnerzahlen der Gemeinden nach Satz 1 erfolgt durch Verwaltungsakt gegenüber jeder Gemeinde. Ein Rechtsbehelf hiergegen hat keine aufschiebende Wirkung.

Teil 2
Örtliche Erhebungsstellen

§ 3 Einrichtung der örtlichen Erhebungsstellen

(1) Die örtliche Durchführung des Zensus 2011 obliegt

  1. den kreisfreien Städten,
  2. den Kreisen für die kreisangehörigen Gemeinden und
  3. der Städteregion Aachen für ihr gesamtes Regionsgebiet; § 6 Absatz 3 Satz 2 und Satz 3 des Gesetzes zur Bildung der Städteregion Aachen (Aachen-Gesetz) bleiben unberührt.

(2) Die kreisfreien Städte und Kreise sowie die Städteregion Aachen nehmen die au Absatz 1 resultierenden Aufgaben als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung wahr. Sie richten im zeitlich und sachlich erforderlichen Umfang jeweils eine örtliche Erhebungsstelle ein.

(3) Sind bei kreisfreien Städten oder Kreisen kommunale Statistikstellen eingerichtet, so können diese die Aufgaben der Erhebungsstelle wahrnehmen, sofern sie die Voraussetzungen des § 7 Absätze 1 und 5 erfüllen. Ist bei einer kreisangehörigen Gemeinde eine kommunale Statistikstelle eingerichtet, die die Voraussetzungen des § 7 Absätze 1 und 5 erfüllt, so kann diese Gemeinde mit dem Kreis nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit vereinbaren, dass sie die Aufgabe nach Absatz 1 Nummer 2 für den Kreis in ihre Zuständigkeit übernimmt. Satz 2 gilt hinsichtlich der Aufgabenwahrnehmung nach Absatz 1 Nummer 3 entsprechend für die Städteregion Aachen und ihre regionsangehörigen Gemeinden. Kreise, kreisfreie Städte und die Städteregion Aachen können durch delegierende Vereinbarung miteinander kooperieren, wenn eine örtliche Nähebeziehung besteht und die Entfernung zur Erhebungsstelle nicht unverhältnismäßig vergrößert wird.

(4) Die in Absatz 1 genannten Gemeinden und Gemeindeverbände ohne Erhebungsstellen sind verpflichtet, die für ihr Gebiet zuständige Erhebungsstelle bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen.

§ 4 Rechtsstellung der örtlichen Erhebungsstellen

Die örtlichen Erhebungsstellen unterstehen unmittelbar,

  1. wenn sie bei der Gemeinde eingerichtet werden, dem Hauptverwaltungsbeamten oder dem zuständigen Beigeordneten oder
  2. wenn sie beim Kreis oder bei der Städteregion Aachen eingerichtet werden, dem Hauptverwaltungsbeamten oder seinem ständigen allgemeinen Stellvertreter.

§ 5 Leitung der örtlichen Erhebungsstellen

Für jede örtliche Erhebungsstelle ist jeweils ein Erhebungsstellenleiter sowie ein Stellvertreter zu bestellen. Der Erhebungsstellenleiter hat die vorbereitenden Maßnahmen zur Erfüllung der Aufgaben der Erhebungsstelle zu veranlassen, die örtliche Durchführung der Erhebungen zu leiten und die Aufsicht über das Persona der Erhebungsstelle sowie über die Erhebungsbeauftragten zu führen.

§ 6 Sonderaufsichtsbehörden

(1) Die Aufsicht über die örtlichen Erhebungsstellen führt der Landesbetrieb IT. NRW - Geschäftsbereich Statistik -. Oberste Aufsichtsbehörde ist das Ministerium für Inneres und Kommunales.

(2) Zur gesetzmäßigen und gleichmäßigen Erfüllung der durch dieses Gesetz übertragenen Aufgaben können die Aufsichtsbehörden allgemeine Weisungen erteilen. Sie können besondere Weisungen erteilen, wenn das Verhalten einer Erhebungsstelle zur Durchführung des Zensus 2011 nicht geeignet erscheint oder überörtliche Interessen gefährden kann.

(3) Das Weisungsrecht erstreckt sich insbesondere auf

  1. die Einrichtung der Erhebungsstellen,
  2. die Maßnahmen zur Sicherung der Räumlichkeiten der Erhebungsstellen und der Transportwege,
  3. die Bestellung der Erhebungsbeauftragten und ihren Einsatz,
  4. die Einhaltung des Erhebungsprogramms,
  5. die Sicherung der Erhebungsunterlagen,
  6. die Datenübermittlung,
  7. die Meldetermine,
  8. die Behandlung der erhobenen Merkmale.

(4) Hinsichtlich der Anordnung von Vorbereitungsmaßnahmen gilt das Aufsichts- und Weisungsrecht direkt gegenüber den in § 4 genannten Personen, wenn oder soweit örtliche Erhebungsstellen noch nicht eingerichtet sind.

§ 7 Trennung der örtlichen Erhebungsstellen von anderen Verwaltungsstellen

(1) Die örtlichen Erhebungsstellen sind für die Dauer der Bearbeitung und Aufbewahrung von Einzelangaben räumlich und organisatorisch von anderen Verwaltungsstellen zu trennen und gegen den Zutritt unbefugter Personen hinreichend zu schützen.

(2) Zutritt zu der Erhebungsstelle dürfen nur die dort tätigen Personen, die von der Erhebungsstelle bestellten Erhebungsbeauftragten, die in § 4 genannten Personen und die gemäß § 6 für die Aufsicht zuständigen Bediensteten haben. Die in § 4 genannten Personen dürfen keine statistischen Einzelangaben einsehen. Die Zutrittsrechte des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zu Erfüllung seiner Aufgaben und der Polizei- und Rettungsdienste zur Abwehr einer konkreten Gefahr bleiben unberührt. Auskunftspflichtige dürfen lediglich Zutritt zu einem Auskunftsbereich haben, der räumlich vom abgeschotteten Bereich der Erhebungsstelle getrennt ist.

(3) Bei der Verarbeitung von Einzelangaben in Datenverarbeitungsanlagen ist die Abschottung dieser Daten gegenüber anderen Verwaltungsdaten und ihre Zweckbindung durch zusätzliche organisatorische, personelle und technische Maßnahmen der Datensicherung zu gewährleisten.

(4) Die in § 4 genannten Personen legen für die ihnen unterstellte Erhebungsstelle die zur Durchführung der Absätze 1 bis 3 erforderlichen Maßnahmen in einer schriftlichen Dienstanweisung fest. In ihr ist mindestens zu regeln:

  1. die Bestimmung der Räumlichkeiten für die Erhebungsstelle,
  2. die Maßnahmen zur Sicherung dieser Räumlichkeiten sowie der in der Verantwortung der Erhebungsstelle liegenden Transportwege,
  3. die Zugangsberechtigung zu den Räumlichkeiten der Erhebungsstelle und die Maßnahmen zur Überwachung dieser Berechtigung,
  4. die Geschäftsverteilung, Vertretung und Dienstaufsicht in der Erhebungsstelle und
  5. organisatorische, personelle und technische Maßnahmen der Datensicherung bei der Verarbeitung von Einzelangaben in Datenverarbeitungsanlagen, soweit die Sicherungsvorkehrungen im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde, des Kreises oder der Städteregion Aachen zu treffen sind.

(5) Die in den Erhebungsstellen tätigen Personen müssen Gewähr für Zuverlässigkeit und Verschwiegenheit bieten. Während der Tätigkeit in der Erhebungsstelle dürfen sie nicht mit anderen Aufgaben des Verwaltungsvollzugs betraut werden. Sie dürfen die aus ihrer Tätigkeit gewonnenen Erkenntnisse über Auskunftspflichtige während und nach ihrer Tätigkeit in der Erhebungsstelle nicht anderen Verfahren oder für andere Zwecke verwenden oder offenbaren. Sie sind vor dem Beginn ihrer Tätigkeit über die Beachtung der gesetzlichen Gebote und Verbote zur Sicherung des Datenschutzes zu belehren und auf die Wahrung des Statistikgeheimnisses schriftlich zu verpflichten.

§ 8 Sicherung der Erhebungsunterlagen

(1) Für die örtliche Erhebungsstelle ist eine eigene Postanschrift einzurichten. Alle erkennbar für die Erhebungsstelle bestimmten Eingänge sind dieser unverzüglich und ungeöffnet zuzuleiten.

(2) Die Erhebungsbeauftragten haben die Fragebögen mit Einzelangaben so zu handhaben und aufzubewahren, dass Einzelangaben Unbefugten nicht bekannt werden. Sie haben die ausgefüllten Fragebögen unverzüglich nach Abschluss der Erhebung der örtlichen Erhebungsstelle auszuhändigen.

(3) Die Erhebungsstellen haben alle Erhebungsunterlagen, die Einzelangaben enthalten, sicher aufzubewahren. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass die Erhebungsunterlagen während und außerhalb der Dienstzeit Unbefugten nicht zugänglich sind.

(4) Erhebungsunterlagen, die Einzelangaben enthalten, dürfen nicht vervielfältigt werden, soweit dies nicht für Zwecke der Vervollständigung oder Berichtigung der Fragebögen sowie zur Durchführung eines Rechtsmittelverfahrens, eines Verwaltungsvollstreckungsverfahrens oder eines Bußgeldverfahrens erforderlich ist.

(5) Die Erhebungsstellen haben innerhalb der vorgegebenen Fristen die ausgefüllte Fragebögen, Datenträger mit Einzelangaben sowie alle sonstigen Erhebungsunterlagen, die Einzelangaben enthalten, zur Abholung durch IT. NRW Geschäftsbereich Statistik - bereitzustellen.

(6) Die Erhebungsstellen sind nicht befugt, Auswertungen der erhobenen Daten selbst vorzunehmen oder durch Dritte vornehmen zu lassen.

§ 9 Aufgaben der örtlichen Erhebungsstellen

(1) Bei der Erhebung nach § 6 Zensusgesetz 2011 übernehmen die örtlichen Erhebungsstellen insbesondere Aufgaben im Rahmen der Feststellung der Auskunftspflicht, der Überprüfung und Klärung von Zweifelsfällen und der ersatzweisen Befragung von Bewohnern bei Antwortausfällen. Die ermittelten Angaben und die eingegangenen Erhebungsunterlagen übermitteln die örtlichen Erhebungsstellen an IT. NRW - Geschäftsbereich Statistik -.

(2) Die örtlichen Erhebungsstellen führen die Erhebungen nach den § § 7 und 8 Zensusgesetz 2011 durch und haben dabei insbesondere

  1. die Erreichbarkeit für mündliche, telefonische und schriftliche Anfragen von Auskunftspflichtigen und Erhebungsbeauftragten zu sichern,
  2. die Anschriften den einzelnen Erhebungsbeauftragten zuzuordnen (Bildung von Bezirken),
  3. die Vorbegehung der Großanschriften zu koordinieren, die Organisationspapiere zu erstellen und die Erhebungsunterlagen bereitzustellen,
  4. die zu Befragenden über die Erhebungen zu unterrichten und zur Auskunft aufzufordern, soweit Auskunftspflicht besteht,
  5. erforderlichenfalls die Auskunftspflichtigen durch Heranziehungsbescheid zur Erfüllung der Auskunftspflichten aufzufordern,
  6. erforderlichenfalls die Auskunftspflichten nach den Vorschriften des Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes durchzusetzen,
  7. auftretende Unstimmigkeiten zu klären sowie unvollständig oder fehlerhaft ausgefüllte Erhebungsunterlagen durch Nachfrage bei den Befragten zu ergänzen und zu berichtigen,
  8. die Entgegennahme der Erhebungsunterlagen von den Erhebungsbeauftragten sicher zu stellen sowie die Auskunftseingänge zu registrieren,
  9. die Erhebungsunterlagen auf Vollzähligkeit und Vollständigkeit zu prüfen und innerhalb der vorgegebenen Fristen zur Abholung durch IT. NRW - Geschäftsbereich Statistik - bereitzustellen,
  10. die vollzählige Erfassung und vollständige Befragung der Erhebungseinheiten zu bestätigen und
  11. die Aufwandsentschädigung der Erhebungsbeauftragten abzurechnen und auszuzahlen.

(3) Die ergänzende Ermittlung von Anschriften von Gebäuden mit Wohnraum und bewohnten Unterkünften nach § 14 Zensusgesetz 2011 führt IT. NRW - Geschäftsbereich Statistik - durch. Soweit bei Gemeinden kommunale Statistikstellen eingerichtet sind, die die Voraussetzungen von § 7 Absatz 1 bis 5 erfüllen, dürfen diese im Auftrag von IT. NRW als örtliche Erhebungsstellen die Klärungen nach § 14 Absatz 1 und 2 Zensusgesetz 2011 sowie die Erhebungen und Begehungen nach § 14 Absatz 3 Zensusgesetz 2011 durchführen; die Ergebnisse sind an IT. NRW - Geschäftsbereich Statistik - zu übermitteln.

(4) Die Erhebungen nach § 15 Absatz 3 und 4 Zensusgesetz 2011 führen die örtlichen Erhebungsstellen durch, soweit ein schriftliches Verfahren nicht erfolgreich abgeschlossen werden konnte. Sie übermitteln die Ergebnisse der Erhebungen an IT. NRW - Geschäftsbereich Statistik -.

(5) Die Erhebung nach § 16 Zensusgesetz 2011 führen die örtlichen Erhebungsstellen durch und übermitteln die Ergebnisse an IT. NRW - Geschäftsbereich Statistik -.

Teil 3
Erhebungsbeauftragte

§ 10 Bestellung und Beaufsichtigung der Erhebungsbeauftragten

(1) Die örtlichen Erhebungsstellen haben die für die Durchführung der Erhebungen nach den § § 6 bis 8 und 15 bis 16 Zensusgesetz 2011 benötigten Erhebungsbeauftragten anzuwerben, auszuwählen, zu bestellen, auf die Wahrung des Statistikgeheimnisses schriftlich zu verpflichten und über ihre Rechte und Pflichten zu belehren. Für die Auswahl und den Einsatz der Erhebungsbeauftragten gilt § 11 Zensusgesetz 2011 entsprechend, soweit dieses Gesetz keine abweichende Regelung trifft.

(2) Für die Durchführung der Erhebungen nach den § § 14 Absatz 3 und 17 Zensusgesetz 2011 obliegen die Aufgaben nach Absatz 1 IT. NRW - Geschäftsbereich Statistik. In den Fällen des § 9 Absatz 3 Satz 2 obliegen für die Erhebung und Begehung nach § 14 Absatz 3 Zensusgesetz 2011 diese Aufgaben de kommunalen Statistikstellen.

(3) Zur Übernahme der Tätigkeit als Erhebungsbeauftragter sind alle Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, verpflichtet. Gemeinden und Gemeindeverbände und unter der Aufsicht des Landes stehende juristische Personen des öffentlichen Rechts benennen den Erhebungsstellen auf Ersuchen Bürger und Bürgerinnen sowie eigene Bedienstete. Zu befreien ist, wem eine solch Tätigkeit aus gesundheitlichen oder anderen wichtigen Gründen nicht zugemutet werden kann.

(4) Die Erhebungsbeauftragten unterstehen bei den in Absatz 1 genannten Erhebungen dem Weisungsrecht der örtlichen Erhebungsstelle. Die Erhebungsstellen betreuen die Erhebungsbeauftragten und beaufsichtigen ihre Tätigkeit. Bei den in Absatz 2 genannten Erhebungen hat IT. NRW - Geschäftsbereich Statistik - diese Rechte und Pflichten.

(5) Die örtlichen Erhebungsstellen sind verpflichtet, die Erhebungsbeauftragten für die in Absatz 1 genannten Erhebungen nach den Vorgaben von IT. NRW - Geschäftsbereich Statistik - zu schulen, die Schulung und die ordnungsgemäße Aufgabenerledigung der Erhebungsbeauftragten nach § 17 Absatz 1 Zensusgesetz 2011 zu dokumentieren und die Dokumentation an IT. NRW - Geschäftsbereich Statistik - zu übermitteln.

(6) Die örtlichen Erhebungsstellen dürfen personenbezogene Daten der Erhebungsbeauftragten speichern und mit Daten zur organisatorischen Durchführung der Aufgaben nach § 9 verknüpfen.

Teil 4
Datenübermittlungen

§ 11 Übermittlung von Daten zur Vorbereitung der Erhebung an Anschriften mit Sonderbereichen

Zur Vorbereitung der Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen nach § 8 Zensusgesetz 2011 übermittelt IT. NRW an die Gemeinden Anschriften mit Sonderbereichen. Die Gemeinden prüfen die Daten auf Vollzähligkeit und übermitteln die Ergebnisse der Prüfung an IT. NRW - Geschäftsbereich Statistik.

§ 12 Übermittlung von Daten nach § 14 Absatz 2 Satz 3 Zensusgesetz 2011

Die nach Landesrecht für die Bauleitplanung zuständigen Stellen übermitteln gemäß § 14 Absatz 2 Satz 2 Zensusgesetz 2011 zur Prüfung der Anschriften nach § 14 Absatz 1 Zensusgesetz 2011 die erforderlichen Daten aus ihren Unterlagen auf Anforderung an IT. NRW - Geschäftsbereich Statistik -.

§ 13 Übermittlung von Daten durch die nach dem Finanz- und Personalstatistikgesetz auskunftspflichtigen Stellen

Die nach § 11 Absatz 2 Nummer 3 des Finanz- und Personalstatistikgesetzes auskunftspflichtigen Stellen, soweit es sich dabei nicht um Bundesbehörden oder Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 1 Nummer 10 des Finanz- und Personalstatistikgesetzes handelt, an denen der Bund unmittelbar oder mittelbar mit mehr als der Hälfte des Nennkapitals oder Stimmrechts beteiligt ist, übermitteln IT NRW - Geschäftsbereich Statistik - für das in einem unmittelbaren Dienst- oder Dienstordnungsverhältnis stehende Personal der in § 2 Absatz 1 des Finanz- und Personalstatistikgesetzes mit Ausnahme der in § 12 Absatz 2 des Finanz- und Personalstatistikgesetzes genannten Erhebungseinheiten zum Berichtszeitpunkt innerhalb von drei Monaten elektronisch die in § 5 Satz 1 Zensusgesetz 2011 genannten Daten. Bei Personal der Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 1 Nummer 2 und Nummer 10 des Finanz- und Personalstatistikgesetzes umfasst die Datenübermittlung zu den Merkmalen nach § 5 Satz 1 Nummer 1c Zensusgesetz 2011 auch das Haushalts-Kapitel.

Teil 5
Vollzug gegen Behörden, Kostenregelung, Inkrafttreten, Außerkrafttreten

§ 14 Vollzug gegen Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts

Der Vollzug von Auskunftspflichten nach dem Zensusgesetz 2011 gegen Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts ist nach Maßgabe der Bestimmungen des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zulässig.

§ 15 Kostenregelung

(1) Das Land gewährt den kreisfreien Städten, den Kreisen und der Städteregion Aachen für die mit diesem Gesetz verbundenen Belastungen einen finanziellen Ausgleich in Höhe von 37.500.382 EURO. Der Verteilschlüssel berücksichtigt die voraussichtlichen Fallzahlen, den Arbeitsaufwand sowie den Sachaufwand in den örtlichen Erhebungsstellen. Auf der Basis der Fallzahlen errechnet sich der relative Anteil der Kosten je Aufgabe, der Sachaufwand ist entsprechend § 3 Absatz 3 Nummer 4 Satz 1 KonnexAG berechnet. Die Ermittlungen zur Kostenschätzung und der Verteilschlüssel sowie die Erläuterungen zum Stichprobenverfahren sind als Anlage beigefügt (Anlagen 1 bis 6).

(2) Die Zahlung der Finanzzuweisung nach Absatz 1 erfolgt in 2 Teilbeträgen. Zum Stichtag 31. März 2011 erfolgt eine Abschlagszahlung in Höhe von 60 v.H. des in der Anlage 5 jeweils ausgewiesenen Betrages der Kosten der Erhebungsstellen insgesamt, die Restzahlung nach Feststellung der tatsächlichen Fallzahlen. Das für die Statistik zuständige Ressort wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Endrechnung anhand der tatsächlichen Fallzahlen zu erstellen und auf dieser Basis die Auszahlung zu veranlassen. Die Restzahlung erfolgt unverzüglich nach Inkrafttreten der Rechtsverordnung unter Berücksichtigung der Abschlagszahlung. War die Abschlagszahlung höher als die endgültig festgestellte Finanzzuweisung, so sind die zuviel bezahlten Beträge an das Land zurückzuzahlen.

(3) Die Kosten der Datenübermittlungen an IT. NRW - Geschäftsbereich Statistik - nach den § § 11 bis 13 werden nicht erstattet.

§ 16 Inkrafttreten, Außerkrafttreten 14 18

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft.

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Kalkulationsschema Erhebungsstellen
Stand: 4.11.2010
Anlage 1

Tabelle 1

Ausgaben der Erhebungsstellen beim Zensus 2011
(Schätzung für die Erhebungsstellen in der Variante 53 Erhebungsstellen in NRW)
kreisfreie Städte Kreise   Summe
Ausgaben
je EHST
Ausgaben
alle EHST
Ausgaben
je EHST
Ausgaben
alle EHST
Ausgaben
alle EHST
Arbeitsgang EUR EUR EUR EUR EUR
1 Vorbereitung          
1.1 Personalausgaben 17.336 381.382 31.975 991.212 1.372.594
1.2 Sachausgaben 0 0 0 0 0
  Vorbereitung insgesamt 17.336 381.382 31.975 991.212 1.372.594
2 Postalische Gebäude- und Wohnungszählung          
2.1 Personalausgaben 66.178 1.455.920 91.783 2.845.270 4.301.189
2.2 Sachausgaben 119.877 2.637.297 166.258 5.154.008 7.791.306
  Postalische Gebäude- und Wohnungszählung insgesamt 186.055 4.093.217 258.041 7.999.278 12.092.495
3 Haushaltsstichprobe          
3.1 Personalausgaben 40.136 882.995 127.661 3.957.494 4.840.490
3.2 Sachausgaben 90.633 1.993.936 288.278 8.936.618 10.930.553
  Haushaltsstichprobe insgesamt 130.770 2.876.931 415.939 12.894.112 15.771.043
4 Erhebungen in Sonderbereichen          
4.1 Personalausgaben 35.132 772.908 38.624 1.197.347 1.970.254
4.2 Sachausgaben 68.999 1.517.985 70.661 2.190.485 3.708.470
  Erhebungen in Sonderbereichen insgesamt 104.131 2.290.892 109.285 3.387.831 5.678.724
5 Primärstatistische Rückfragen          
5.1 Personalausgaben 1.301 28.617 5.223 161.904 190.521
5.2 Sachausgaben 1.208 26.567 4.849 150.305 176.872
  Primärstatistische Rückfragen insgesamt 2.508 55.185 10.071 312.208 367.393
6 Sachaufwand entsprechend § 3 Abs.3 Nr.4 KonnexAG 28.014 616.319 51.671 1.601.815 2.218.133

GESAMTERGEBNISSE

  Zensus 2011 - Ausgaben der Erhebungsstellen            
  Personalausgaben 160.083 3.521.821 295.265 9.153.227 12.675.048
  Sachausgaben (aufgabengebunden) 280.718 6.175.785 530.046 16.431.415 22.607.201
  Sachaufwand entsprechend § 3 Abs.3 Nr.4 KonnexAG 28.014 616.319 51.671 1.601.815 2.218.133
  Sachausgaben insgesamt 308.732 6.792.104 581.717 18.033.230 24.825.334
  Zensus 2011 - Ausgaben der Erhebungsstellen insgesamt 468.815 10.313.925 876.982 27.186.457 37.500.382

Tabelle 2

Ausgabenschätzung Zensus 2011
Erhebungsstellen
(nur kreisfreie Städte)
Personalkostensätze in EUR je Arbeitsstunde Arbeitsstunden je Monat
(1 PM =)
Stand Anzahl der Erhebungsstellen
gemittelte Kostensätze einer Mischkalkulation
Nordrhein-Westfalen 33,50 131,75 04.11.2010 22

Königsteiner Schlüssel: 100,00

Arbeitsgang   Personal Ausgaben je EHST Ausgaben alle EHST
Fallzahl Aufwand/Fall Aufwand gesamt  
Min. Arbeitsmonate Arbeitsstunden EUR EUR
1 Vorbereitung            
1.1 Personalausgaben 65 480 3,93 517 17.336 381.382
Personalausgaben insgesamt     3,93 517 17.336 381.382
1.2 Sachausgaben            
Sachausgaben Insgesamt   0 0
Vorbereitung insgesamt   17.336 381.382
2 Postalische Gebäude- und Wohnungszählung            
2.1 Personalausgaben            
2.1.1 Feststellung der Auskunftspflicht 0 0 0,00 0 0 0
2.1.2 Planung und Organisation des Einsatzes von Erhebungsbeauftragten 24 120 0,37 48 1.614 35.510
2.1.3 Klärung von Problemfällen 7.709 15 14,63 1.927 64.564 1.420.409
Personalausgaben insgesamt   14,99 1.975 66.178 1.455.920
2.2 Sachausgaben      
Porto 7.709 Porto für die Ankündigung der Erhebungsbeauftragten: je 0,55 Euro 4.240 93.281
Interviewerentschädigungen 7.709 Erhebungseinheiten zu je 15 EUR (Ersatzvornahmen bei Gebäuden und [Eigentums-] Wohnungen) 115.637 2.544.017
Sachausgaben Insgesamt   119.877 2.637.297
Postalische Gebäude- und Wohnungszählung insgesamt   186.055 4.093.217
3 Haushaltsstichprobe      
3.1 Personalausgaben      
3.1.1 Planung und Organisation des Einsatzes von Erhebungsbeauftragten 126 120 1,91 252 8.441 185.711
3.1.2 Vorbereitung der Erhebung 630 10 0,80 105 3.517 77.380
3.1.3 Mahnverfahren 5.810 5 3,67 484 16.219 356.813
3.1.4 Eingangs- und Vollzähligkeitskontrolle 6.300 2 1,59 210 7.035 154.759
3.1.5 Kontakt mit Auskunftspflichtigen 1.386 5 0,88 115 3.869 85.118
3.1.6 Nachbereitung der Erhebungsunterlagen 630 3 0,24 31 1.055 23.214
Personalausgaben insgesamt   9,09 1.198 40.136 882.995
3.2 Sachausgaben      
Portokosten I 6.300 Porto für die Ankündigung der Erhebungsbeauftragten: je 0,55 Euro 3.465 76.225
Portokosten II 5.810 Porto für Nachversand Erhebungsunterlagen und Mahnungen (Schreiben inkl. Erhebungsbogen und Begleitinformationen) 8.424 185.330
Interviewerentschädigungen I 9.449 75 % der Personen zu 7,50 EUR, für erfolgreich durchgeführte Interviews 70.870 1.559.143
Interviewerentschädigungen II 3.150 25 % der Personen zu 2,50 EUR, für erfolglos gebliebene Kontaktversuche durch Erhebungsbeauftragte 7.874 173.238
Sachausgaben Insgesamt   90.633 1.993.936
Haushaltsstichprobe insgesamt   130.770 2.876.931
4 Erhebungen in Sonderbereichen      
4.1 Personalausgaben      
4.1.1 Erhebung sensibler Sonderbereiche 52 120 0,79 104 3.499 76.983
4.1.2 Erhebung nicht sensibler Sonderbereiche   0
4.1.2.1 Planung und Organisation des Einsatzes von Erhebungsbeauftragten 91 120 1,39 183 6.117 134.574
4.1.2.2 Vorbereitung der Erhebung 456 20 1,15 152 5.097 112.145
4.1.2.3 Mahnverfahren 4.210 5 2,66 351 11.753 258.561
4.1.2.4 Eingangs- und Vollzähligkeitskontrolle 9.130 1 1,15 152 5.097 112.145
4.1.2.5 Kontakt mit Auskunftspflichtigen 1.004 5 0,64 84 2.804 61.680
4.1.2.6 Nachbereitung der Erhebungsunterlagen 456 3 0,17 23 765 16.822
Personalausgaben insgesamt     7,96 1.049 35.132 772.908
4.2 Sachausgaben      
Portokosten I 9.182 Porto für die Ankündigung der Erhebungsbeauftragten: je 0,55E 5.050 111.103
Portokosten II 4.210 Porto für Nachversand Erhebungsunterlagen und Mahnungen (Schreiben inkl. Erhebungsbogen und Begleitinformationen) 6.104 134.297
Interviewerentschädigungen I - sensible Sonderbereiche 52 Sonderanschriften zu je 15 EUR 783 17.235
Interviewerentschädigungen II - Bewohner in nicht sensiblen Sonderbereichen 6.847 75 % der Personen zu 7,50 EUR, für erfolgreich durchgeführte Interviews 51.355 1.129.815
Interviewerentschädigungen III - Bewohner in nicht sensiblen Sonderbereichen 2.282 25 % der Personen zu 2,50 EUR, für erfolglos gebliebene Kontaktversuche durch Erhebungsbeauftragte 5.706 125.535
Sachausgaben Insgesamt   68.999 1.517.985
Erhebungen in Sonderbereichen insgesamt   104.131 2.290.892
5 Primärstatistische Rückfragen      
5.1 Personalausgaben      
5.1.1 Rückfragen aufgrund der Mehrfachfallprüfung      
5.1.1.1 Rückfragen, wenn mind. 1 Registereintrag in gem. unter 10.000 Einw. 0 30 0,00 0 0 0
5.1.1.2 Rückfragen, wenn Person nur mit Nebenwohnsitz gemeldet ist 78 30 0,29 39 1.301 28.617
5.1.2 Rückfragen in Gemeinden < 10.000 Einwohnern (unplausible Anschriften) 0 30 0,00 0 0 0
Personalausgaben insgesamt     0,29 39 1.301 28.617
5.2 Sachausgaben      
Portokosten 78 Porto für die Ankündigung der Erhebungsbeauftragten: je 0,55Euro 43 940
Interviewerentschädigungen 78 Anschriften zu Begehen je 15 EUR 1.165 25.628
Sachausgaben Insgesamt   1.208 26.567
Primärstatistische Rückfragen insgesamt   2.508 55.185
6 Sachaufwendungen für Büroarbeitsplätze 32 Summe der Arbeitsmonate aus den Positionen 2 - 5    
6.1 Sachausgaben für Büroarbeitsplätze inkl. informationstechnischer Unterstützung entsprechend § 3 Abs.3 Nr.4 Salz 1 erster Halbsalz KonnexAG (10% der Gesamtpersonalkosten) 16.008 352.182
6.2 Sachausgaben für die Abschottung der Erhebungsstelle entsprechend § 3 Abs.3 Nr.4 Salz 1 zweiter Halbsatz KonnexAG (7,5 % der Gesamtpersonalkosten) 12.006 264.137
Einrichtung und Betrieb der Erhebungsstellen insgesamt   28.014 616.319

GESAMTERGEBNISSE

  Zensus 2011 - Ausgaben der Erhebungsstellen      
Personalausgaben   160.083 3.521.821
Sachausgaben (aufgabengebunden)   280.718 6.175.785
Sachaufwand entsprechend § 3 Abs.3 Nr.4 KonnexAG   28.014 616.319
Sachausgaben insgesamt   308.732 6.792.104
Zensus 2011 - Ausgaben der Erhebungsstellen insgesamt   468.815 10.313.925

Tabelle 3

Ausgabenschätzung Zensus 2011
Erhebungsstellen
(nur Kreise)
Personalkostensätze in EUR je Arbeitsstunde Arbeitsstunden je Monat
(1 PM =)
Stand Anzahl der Erhebungsstellen
gemittelte Kostensätze einer Mischkalkulation
Nordrhein-Westfalen 33,50 131,75 04.11.2010 31

Königsteiner Schlüssel: 100,00

Arbeitsgang Fallzahl Personal Ausgaben je EHST Ausgaben alle EHST
Aufwand/Fall Aufwand gesamt  
Min. Arbeitsmonate Arbeitsstunden EUR EUR
1 Vorbereitung      
1.1 Personalausgaben 119 480 7,24 954 31.975 991.212
Personalausgaben insgesamt     7,24 954 31.975 991.212
1.2 Sachausgaben      
Sachausgaben Insgesamt   0 0
Vorbereitung insgesamt   31.975 991.212
2 Postalische Gebäude- und Wohnungszählung      
2.1 Personalausgaben      
2.1.1 Feststellung der Auskunftspflicht 0 0 0,00 0 0 0
2.1.2 Planung und Organisation des Einsatzes von Erhebungsbeauftragten 33 120 0,51 67 2.239 69.397
2.1.3 Klärung von Problemfällen 10.692 15 20,29 2.673 89.544 2.775.873
Personalausgaben insgesamt     20,80 2.740 91.783 2.845.270
2.2 Sachausgaben      
Porto 10.692 Porto für die Ankündigung der Erhebungsbeauftragten: je 0,55E 5.881 182.296
Interviewerentschädigungen 10.692 Erhebungseinheiten zu je 15 EUR (Ersatzvornahmen bei Gebäuden und [Eigentumswohnungen) 160.378 4.971.712
Sachausgaben Insgesamt   166.258 5.154.008
Postalische Gebäude- und Wohnungszählung insgesamt   258.041 7.999.278
3 Haushaltsstichprobe      
3.1 Personalausgaben      
3.1.1 Planung und Organisation des Einsatzes von Erhebungsbeauftragten 401 120 6,08 801 26.850 832.339
3.1.2 Vorbereitung der Erhebung 2.004 10 2,53 334 11.187 346.808
3.1.3 Mahnverfahren 18.479 5 11,69 1.540 51.587 1.599.201
3.1.4 Eingangs- und Vollzähligkeitskontrolle 20.037 2 5,07 688 22.375 693.616
3.1.5 Kontakt mit Auskunftspflichtigen 4.408 5 2,79 367 12.306 381.489
3.1.8 Nachbereitung der Erhebungsunterlagen 2.004 3 0,76 100 3.356 104.042
Personalausgaben insgesamt     28,92 3.811 127.661 3.957.494
3.2 Sachausgaben      
Portokosten I 20.037 Porto für die Ankündigung der Erhebungsbeauftragten: je 0,55 Euro 11.020 341.632
Portokosten II 18.479 Porto für Nachversand Erhebungsunterlagen und Mahnungen (Schreiben inkl. Erhebungsbogen und Begleitinformationen) 28.795 830.830
Interviewerentschädigungen I 30.056 75 % der Personen zu 7,50 EUR, für erfolgreich durchgeführte Interviews 225.417 8.987.921
Interviewerentschädigungen II 10.019 25 % der Personen zu 2,50 EUR, für erfolglos gebliebene Kontaktversuche durch Erhebungsbeauftragte 25.046 776.438
Sachausgaben Insgesamt   288.278 8.936.618
Haushaltsstichprobe insgesamt   415.939 12.894.112
4 Erhebungen in Sonderbereichen      
4.1 Personalausgaben      
4.1.1 Erhebung sensibler Sonderbereiche 98 120 1,48 195 6.549 203.010
4.1.2 Erhebung nicht sensibler Sonderbereiche     0
4.1.2.1 Planung und Organisation des Einsatzes von Erhebungsbeauftragten 93 120 1,41 185 8.203 192.279
4.1.2.2 Vorbereitung der Erhebung 463 20 1,17 154 5.169 160.232
4.1.2.3 Mahnverfahren 4.269 5 2,70 356 11.917 369.431
4.1.2.4 Eingangs- und Vollzähligkeitskontrolle 9.258 1 1,17 154 5.169 160.232
4.1.2.5 Kontakt mit Auskunftspflichtigen 1.018 5 0,64 85 2.843 88.128
4.1.2.6 Nachbereitung der Erhebungsunterlagen 463 3 0,18 23 775 24.035
Personalausgaben insgesamt     8,75 1.153 38.824 1.197.347
4.2 Sachausgaben      
Portokosten I 9.355 Porto für die Ankündigung der Erhebungsbeauftragten: je 0,55Euro 5.145 159.507
Portokosten II 4.269 Porto für Nachversand Erhebungsunterlagen und Mahnungen (Schreiben inkl. Erhebungsbogen und Begleitinformationen) 6.190 191.884
Interviewerentschädigungen I - sensible Sonderbereiche 98 Sonderanschriften zu je 15 EUR 1.466 45.450
Interviewerentschädigungen II - Bewohner in nicht sensiblen Sonderbereichen 6.943 75 % der Personen zu 7,50 EUR, für erfolgreich durchgeführte Interviews 52.074 1.814.279
Interviewerentschädigungen III - Bewohner in nicht sensiblen Sonderbereichen 2.314 25 % der Personen zu 2,50 EUR, für erfolglos gebliebene Kontaktversuche durch Erhebungsbeauftragte 5.786 179.364
Sachausgaben Insgesamt   70.661 2.190.485
Erhebungen in Sonderbereichen insgesamt   109.285 3.387.831
5 Primärstatistische Rückfragen      
5.1 Personalausgaben      
5.1.1 Rückfragen aufgrund der Mehrfachfallprüfung      
5.1.1.1 Rückfragen, wenn mind. 1 Registereintrag in Gem. unter 10.000 Einw. 18 30 0,07 9 303 9.380
5.1.1.2 Rückfragen, wenn Person nur mit Nebenwohnsitz gemeldet ist 84 30 0,32 42 1.408 43.649
5.1.2 Rückfragen in Gemeinden < 10.000 Einwohnern (unplausible Anschriften) 210 30 0,80 105 3.512 108.875
Personalausgaben insgesamt     1,18 156 5.223 161.904
5.2 Sachausgaben      
Portokosten 312 Porto für die Ankündigung der Erhebungsbeauftragten: je 0,55 EURO 171 5.316
Interviewerentschädigungen 312 Anschriften zu Begehen je 15 EUR 4.877 144.988
Sachausgaben Insgesamt   4.849 150.305
Primärstatistische Rückfragen insgesamt   10.071 312.208
6 Sachaufwendungen für Büroarbeitsplätze 60 Summe der Arbeitsmonate aus den Positionen 2 - 5    
6.1 Sachausgaben für Büroarbeitsplätze inkl. informationstechnischer Unterstützung entsprechend § 3 Abs.3 Nr.4 Satz 1 erster Halbsatz KonnexAG (10% der Gesamtpersonalkosten) 29.527 915.323
6.2 Sachausgaben für die Abschottung der Erhebungsstelle entsprechend § 3 Abs.3 Nr.4 Satz 1 zweiter Halbsatz KonnexAG (7,5 % der Gesamtpersonalkosten) 22.145 686.492
Einrichtung und Betrieb der Erhebungsstellen insgesamt   51.671 1.601.815

GESAMTERGEBNISSE

  Zensus 2011 - Ausgaben der Erhebungsstellen      
Personalausgaben   295.265 9.153.227
Sachausgaben (aufgabengebunden)   530.046 16.431.415
Sachaufwand entsprechend § 3 Abs.3 Nr.4 KonnexAG   51.671 1.601.815
Sachausgaben insgesamt   581.717 18.033.230
Zensus 2011 - Ausgaben der Erhebungsstellen insgesamt   876.982 27.186.457

.

Erläuterungen zum Kalkulationsschema Erhebungsstellen
Stand: 14. Juni 2010
Anlage 2

Anmerkungen:
Das Dokument erläutert das Kalkulationsschema für die Kosten der Erhebungsstellen zum Zensus 2011 in NRW (Stand: 14.06.2010). Ursprüngliche Basis sind die abgestimmten Zahlen der Länderkalkulation gem. verkürztem Verfahren vom Januar 2009. Anpassungen erfolgten aufgrund des Entwurfs des Gesetzes zur Ausführung des Zensusgesetzes 2011 In Nordrhein-Westfalen sowie der Gespräche mit den Kommunalen Spitzenverbänden im Innenministerium NRW (insb. am 2. Oktober und am 6. November 2009) sowie auf der Basis der Anhörung der Kommunalen Spitzenverbände am 11. Juni 2010 um 9.00 Uhr und des Konsensgesprächs mit zwischen der Landesregierung - vertreten durch das Innenministerium - und den Kommunalen Spitzenverbänden am 11. Juni 2010 um 11.05 Uhr.

Aufbau

Die Kalkulation der Ausgaben kommunaler Erhebungsstellen vollzieht sich in mehreren Schritten.

Basis bildet das Erhebungsstellenkonzept für Nordrhein-Westfalen. Hier wurde zu Grunde gelegt, dass Erhebungsstellen bei kreisfreien Städten (22) und Kreisen (31, einschließlich Städteregion Aachen) eingerichtet werden, sodass insgesamt 53 Erhebungsstellen für die Durchführung des Zensus 2011 verantwortlich sind.

Zunächst wurde für die einzelnen Teilbereiche des Zensus, in denen eine Beteiligung kommunaler Erhebungsstellen geplant Ist, das Mengengerüst der zu bearbeitenden Fälle für NRW insgesamt ermittelt. Da die beiden Erhebungsstellentypen kreisfreie Stadt und Kreis unterschiedlich hohe Fallzahlen zu bearbeiten haben, wurden diese beiden Typen von Erhebungsstellen separat berechnet. Verzichtet wurde darauf, 53 Einzelkalkulationen durchzuführen. Die hier vorgenommene Aufteilung stellt somit einen Kompromiss zwischen pauschalierter Berechnung für gesamt NRW und Einzelfallberechnung für jede einzelne Erhebungsstelle dar.

In einem nächsten Schritt wurde diese Gesamtfallzahl der jeweiligen Erhebungsstellentypen durch die Anzahl der Erhebungsstellen je Typ dividiert, sodass man zu Fallzahlen einer durchschnittlichen Erhebungsstelle gelangt ist. Diese Fallzahlen einer durchschnittlichen Erhebungsstelle wurden dann für die Kalkulation einer durchschnittlichen Erhebungsstelle verwendet; multipliziert man diese Kosten dann wiederum mit der Gesamtzahl der Erhebungsstellen eines Typs, gelangt man zu den Gesamtkosten für die beiden Typen von Erhebungsstellen.

Es wurden drei Arten von Ausgaben unterschieden: Personalausgaben, aufgabengebundene Sachausgaben und Sachaufwendungen für Büroarbeitsplätze; die beiden ersten wurden jeweils in den einzelnen Teilbereichen des Zensus differenziert wie bspw. Aufgaben im Rahmen der Haushaltsstichprobe (persönlich und sächlich), Aufgaben im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung (persönlich und sächlich) usw. Die Ausgaben für die Einrichtung und den Betrieb der Erhebungsstelle wurden in einer gesonderten Position ausgewiesen, da sie entsprechend § 3 Abs. 3 Nr. 4 KonnexAG als Pauschale der Personalaufwendungen anzurechnen sind und somit eher den Charakter fixer Ausgaben haben.

Hinweis zu den Personalausgaben:

Der hier verwendete Stundensatz wurde folgendermaßen ermittelt: In einer ersten Version des Kalkulationsschemas Im Jahr 2007 wurde noch eine Verteilung von Arbeitsschritten anteilig auf verschiedene Laufbahngruppen vorgesehen. Diese Aufteilung hat das ganze Schema aber erstens extrem kompliziert für Berechnungen gemacht und hat zweitens eine entsprechende Aufteilung der Arbeiten auf Laufbahngruppen erfordert, die so exakt im Vorfeld nicht möglich ist und zudem teilweise zu sehr niedrigen Beträgen für einzelne Aufgaben je Laufbahngruppe geführt. Um das Schema zu vereinfachen, wurde daher ein Bemittelter Stundensatz gewählt, der zunächst im Rahmen der AG Zensus NRW mit Kommunalstatistikern abgestimmt wurde. Der schließlich im Kalkulationsschema verwendete Personalkostensatz wurde am 11.06.2010 bei dem Konsensgespräch nach § 7 Absatz 4 KonnexAG zwischen Innenministerium NRW und Kommunalen Spitzenverbänden NRW vereinbart. Konkret ergab sich dies wie folgt:

Für verantwortliche Aufgaben bei der Organisation und Anleitung der Mitarbeiter und Erhebungsbeauftragten sowie Überwachung der Erhebung wurde eine E11-Kraft angesetzt: E11 (alte Länder) bedeutet lt. KGSt: 66.500 EUR/Jahr. 1 Für einfachere Tätigkeiten wurden je zur Hälfte E6- bzw. E8-Kräfte angesetzt, diese verursachen lt. KGSt Personalkosten i.H.v. 42.300 EUR/Jahr bzw. 45.400 EUR/Jahr. Die Kostensätze wurden gewichtet, um einen gemeinsamen Stundensatz für eine höher eingruppierte Erhebungsstellenleitung und weitere niedriger eingruppierte Mitarbeiter/innen zu ermitteln Die zu Grunde gelegten Anteile sind 40 % für Personal der Entgeltgruppe E11 und jeweils 30 % für die Entgeltgruppen E8 und E6.

Für den/die durchschnittlichein Mitarbeiter/in kann man also von rd. 52.910 EUR/Jahr ausgehen, was bei insgesamt 1.581 Stunden pro Jahr (hei 39 Stundenwoche, entspricht 131,75 Stunden pro Monat) 33,50 EUR je Stunde ergibt, also den Wert, der im Schema für die Berechnung der Erhebungsstellen angesetzt wurde.

Die einzelnen Positionen und Aufwände je Fall werden im Folgenden erläutert.

Die in der Kalkulation zugrunde gelegten Fallzahlen für die Erhebungsteile gründen

  1. auf amtlichen Ergebnissen (z.B. Bevölkerungsfortschreibung sowie Gebäude- und Wohnungsfortschreibung),
  2. auf Festlegungen des Gesetzgebers und deren fachlicher Umsetzung (Stichprobenumfang) bzw.
  3. Ergebnissen des Zensustests vom 5. Dezember 2001 (Anzahl der Mehrfachfälle und Fälle zur Klärung von Unstimmigkeiten).

Das fallbezogene Aufkommen in einzelnen Arbeitsschritten (z.B. Mahnfälle, telefonischer und schriftlicher Kontakt zu Auskunftsgichtigen) basieren auf Erfahrungswerden aus dem Zensustest, Mikrozensus sowie weiterer Haushaltsbefragungen.

Die Positionen im Einzelnen

1 Vorbereitung

1.1 Personalausgaben

Hier ist die Einarbeitung der Erhebungsstellenmitarbeiter vor der eigentlichen Aufnahme der Tätigkeit subsumiert. Aufgaben, die wahrgenommen werden, sind z.B. die Teilnahme an Informationsveranstaltungen der Statistischen Landesämter, Einarbeitung In die Thematik Zensus 2011 ("Einlesen"), Einarbeitung in die Zensus-EDV (Erhebungsunterstützungsprogramme des Verbunds), allgemeine Organisation der Erhebungsstelle. Je Arbeitsmonat, der sich in der Summe der Kalkulationspositionen 2 bis 5 ergibt, wurden hier zwei Tage (zu je 8 Stunden) zu Grunde gelegt. Damit ist auch berücksichtigt, dass der absolute Vorbereitungsaufwand mit der Zahl der Mitarbeiter/innen der Erhebungsstelle steigt. Die Summe der Arbeitsmonate ist in dem Kalkulationsschema bei der Position "6 - Sachaufwendungen für Büroarbeitsplätze" zu finden.

Zu beachten ist hierbei: Der Aufwand für die Gewinnung, Bestellung, Schulung etc. der Erhebungsbeauftragten ist abhängig von den Fallzahlen der jeweiligen Erhebung. Daher erfolgt die Aufwandsberechnung Im Kalkulationsschema in den einzelnen Tellerhebungen und nicht im Bereich "1 Vorbereitung".

1.2 Sachausgaben

Her sind keine expliziten Sachausgaben anzusetzen, die nicht bereits in der Pauschale für Sachaufwendungen für Büroarbeitsplätze enthalten wären.

2 Postalische Gebäude- und Wohnungszählung

Die Aufgaben der Erhebungsstellen bei der Gebäude- und Wohnungszählung sind von den Arbeitsschritten nicht so umfangreich wie die der Haushaltsstichprobe. Aus diesem Grunde wurden die einzelnen Arbeitsschritte hier nicht so stark untergliedert, wie es bei der Kalkulationsposition zur Haushaltsstichprobe der Fall ist.

2.1 Personalausgaben

2.1.1 Feststellung der Auskunftspflicht

Die Erhebungsstellen sind im Rahmen der GWZ zwar nicht direkt an der Erhebung beteiligt. Sie übernehmen jedoch Aufgaben im Rahmen der Feststellung der Auskunftspflicht und der Überprüfung und Klärung von Zweifelsfällen. Dies sind bspw. Wohngebäude, zu denen IT.NRW keine Angaben zu Eigentümern vorliegen, die Eigentümer/innen unter der bekannten Anschrift nicht bekannt sind oder sonstige Zweifelsfälle (z.B. Eigentumswohnungen: Eigentümer vs. Verwalter). Auf der Erfahrungen aus dem Zensustest beruht die Annahme, dass von allen Auskunftspflichtigen rd. 10 % durch die Erhebungsstelle zu kontaktieren bzw. zu recherchieren sind.

Aufwand: 10 Min. je Fall

2.1.2 Planung und Organisation des Einsatzes von Erhebungsbeauftragten

Organisation von Arbeiten im Zusammenhang mit Erhebungsbeauftragten für Begehungen im Rahmen der GWZ (Ersatzvornahmen): Hierunter fallen Aufgaben wie die Anwerbung, Verwaltung, Schulung von Erhebungsbeauftragten, die Zuordnung zu Bezirken, die Betreuung der Erhebungsbeauftragten (Hotline) sowie deren Abrechnung. Ein/e Erhebungsbeauftragte/r kann etwa 320 Feststellungen vor Ort (Ersatzvornahmen) durchführen, da die Begehungen nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern im Laufe mehrerer Wochen anfallen.

Aufwand: 2 Stunden je Erhebungsbeauftragter/n

2.1.3 Klärung von Problemfällen

Es wurde aus Erfahrungen des Zensustests und der GWZ 1995 In den neuen Ländern eine Ausfallquote von rd. 3% der Gebäude und 3% der Eigentumswohnungen ermittelt, die zu begehen wären. Da die Begehungen der GWZ von den Erhebungsstellen nicht so aufwändig vorbereitet und bearbeitet werden müssen, wie dies Im Rahmen der Stichprobe der Fall ist, wurden die Arbeitsschritte, die bei der Stichprobe anfallen, hierin einem Arbeitsschritt zusammengefasst. Dies betrifft z.B. Organisation der Begehungen und Ersatzvornahmen, Erfassung der Angaben im System, Verpackung und Bereitstellung der Unterlagen zur Abholung durch IT.NRW.

Aufwand: 12 Min. je Klärungsfall

2.2 Sachausgaben

Porto:
Da die Begehungen von Gebäuden im Rahmen der GWZ durch Erhebungsbeauftragte vorher postalisch angekündigt werden (z.B. bei Eigentümerlinnen bzw. Mieter/Innen), fallen entsprechende Ausgaben für Porto an (0,55 EUR).

Interviewerentschädigungen:
Hier wurden je Begehungsfall 15 EUR kalkuliert; ein Begehungsfall kann ein Gebäude mit einer unbestimmten Anzahl an Wohnungen sein, oder aber auch eine einzige Wohnung im Fall von Ersatzvornahmen bei Eigentumswohnungen oder einem Einfamilienhaus.

3 Haushaltsstichprobe

3.1 Personalausgaben

3.1.1 Planung und Organisation des Einsatzes von Erhebungsbeauftragten

Hierunter fallen Aufgaben wie die Anwerbung, Verwaltung, Schulung von Erhebungsbeauftragten, die Zuordnung zu Bezirken, die Betreuung der Erhebungsbeauftragten (Hotline) sowie deren Abrechnung. Aus Erfahrungen mit anderen Erhebungen ist ein Richtwert von einem Erhebungsbeauftragten für etwa 100 zu befragende Personen angemessen.

Aufwand: 2 Stunden je Erhebungsbeauftragter/n

3.1.2 Vorbereitung der Erhebung

Zur Vorbereitung der eigentlichen Erhebung muss die Erhebungsstelle für die einzelnen Interviewerbezirke Begehungslisten und Organisationspapiere zusammenstellen, es ist ggf. eine Vorbegehung von Großgebäuden nötig und die Unterlagen für jeden Erhebungsbeauftragte/n müssen zusammengestellt werden.

Aufwand: 10 Min. je Bezirk

3.1.3 Mahnverfahren

Im Rahmen des Mahnwesens sind zum einen säumige Erhebungsbeauftragte zu mahnen; die Hauptlast wird sich jedoch auf die säumigen Auskunftspflichtigen verteilen (Versand von Fragebogen an Nicht-Angetroffene und Verweigerer, Erinnerung, 1. & 2. Mahnung, Zwangsgeldverfahren). In den ersten Mahnstufen wird aufgrund von standardisierten Schreiben kein bzw. kaum Personalaufwand anfallen und Bearbeitungszelt wird eigentlich erst für juristische Einzelfallbearbeitungen benötigt; die angesetzten Werte in der Kalkulation stellen somit Durchschnittswerte dar, die Insgesamt jedoch zu realistischen Personalaufwänden führen.

Die Fallzahlen ergeben sich als Summe aus: Nachversand (20 % aller Auskunftspflichtigen)

+ Erinnerung (50 % vom Nachversand)

+ 1. Mahnung (50 % von Erinnerung)

+ 2. Mahnung (50 % von 1. Mahnung)

+ Zwangsgeld (50 % von 2. Mahnung)

Aufwand: 2 Min. je Mahnschreiben

3.1.4 Eingangs- und Vollzähligkeilskontrolle

Die Erhebungsstellen haben eine Eingangs- und Vollzähligkeitskontrolle der Organisationspapiere, Fragebogen, Interviewerbezirke zu gewährleisten. Hier sind zwar eigentlich unterschiedliche Bezugsgrößen für diese Sachverhalte anzusetzen; die Kontrollen wurden jedoch auf Haushalte bezogen.

Aufwand: 2 Min. je Haushalt

3.1.5 Kontakt mit Auskunftspflichtigen

Die Erhebungsstellen sind Im Rahmen der Haushaltsstichprobe neben den Erhebungsbeauftragten die erste Anlaufstelle für die Auskunftspflichtigen. Hier sind telefonische Kontakte ähnlich einer "Hotline" ebenso denkbar wie individueller Schriftverkehr im Falle von Beschwerden o.ä. Nach den Erfahrungen aus anderen Erhebungen ist damit zu rechnen, dass von allen Auskunftspflichtigen rd. 10 % der Personen telefonisch und 1 % schriftlich Kontakt zur Erhebungsstelle aufnehmen. Die Abschätzung der zu erwartenden Kontakte beruht auf Erfahrungen von IT.NRW aus dem Mikrozensus und anderen Haushaltebefragungen. Zuletzt wurde auch durch die Erhebung nach § 14 Absatz 3 Satz 1 ZensG 2011 bestätigt, dass dieser Ansatz auskömmlich ist. Nach dem Erstversand verzeichnete IT.NRW ca. 2 % und nach der Erinnerung ca. 5 % telefonische Kontakte sowie insgesamt ca. 1 % schriftliche Anfragen.

Aufwand: 5 Min. je Kontakt

3.1.6 Nachbereitung der Erhebungsunterlagen

Hierunter fallen die Verbuchung der Organisationspapiere im EDV-System (Erbebungslisten) sowie die Verpackung und Bereitstellung zur Abholung durch IT.NRW. Als Bezugsgröße wurden die Interviewerbezirke angesetzt.

Aufwand: 3 Min. je Bezirk

3.2 Sachausgaben

Porto I:
Da die Erhebungen Im Rahmen der Haushaltsstichprobe durch Erhebungsbeauftragte vorher postalisch bei den Haushalten angekündigt werden, fallen entsprechende Ausgaben für Porto an (0,55 EUR).

Porto II:
Porto für den Nachversand der Erhebungsunterlagen und den Versand von Mahnschreiben (Schreiben Inkl. Erhebungsbogen und Begleitinformationen) i.H.v. 1,45 Interviewerentschädigungen I und II:

In den Entschädigungen sind jeweils Aufwandsentschädigung für die Befragung und Fahrtkosten enthalten. Bei der Entschädigung der Interviewer ist noch danach zu differenzieren, ob ein Interview erfolgreich durchgeführt wurde oder nicht. In 1/4 der Fälle ist dies annahmegemäß nicht der Fall, dafür werden 2,50 EUR je Selbstausfüller bzw. mind. dreimalig vergeblich kontaktierter Person gezahlt, bei erfolgreich durchgeführtem Interview sind es 7,50 EUR je Person.

4 Erhebungen in Sonderbereichen

4.1 Personalausgaben

4.1.1 Erhebung sensibler Sonderbereiche

Hier werden die Angaben zu sensiblen Sonderbereichen über die Einrichtungsleitung erhoben. Von den sensiblen Sonderbereichen gibt es je Erhebungsstelle relativ wenige, daher wurden die Aufgaben der Erhebungsstelle hierin nur einem Arbeitsschritt zusammengefasst. Hierunter fallen die Planung und Organisation des Einsatzes von Erhebungsbeauftragten (Anwerbung, Verwaltung, Schulung, Zuordnung zu Bezirken, Betreuung (Hotline), Abrechnung) und Nachbereitung der Erhebungsunterlagen für die Übergabe an IT.NRW.

Aufwand: 2 Stunden je sensiblem Sonderbereich

4.1.2 Erhebung nicht sensibler Sonderbereiche

4.1.2.1 Planung und Organisation des Einsatzes von Erhebungsbeauftragten

Hierunter fallen Aufgaben wie die Anwerbung, Verwaltung, Schulung von Erhebungsbeauftragten, die Zuordnung zu Bezirken, die Betreuung der Erhebungsbeauftragten (Hotline) sowie deren Abrechnung. Ein Richtwert von einer/m Erhebungsbeauftragten für etwa 100 zu befragende Personen ist angemessen.

Aufwand: 2 Stunden je Erhebungsbeauftragter/in

4.1.2.2 Vorbereitung der Erhebung

Zur Vorbereitung der eigentlichen Erhebung muss die Erhebungsstelle für die einzelnen Interviewerbezirke Begehungslisten und Organisationspapiere zusammenstellen, es ist ggf. eine Vorbegehung von Großgebäuden (Studentenwohnheime) nötig und die Unterlagen für jeden) Erhebungsbeauftragte/n müssen zusammengestellt werden. Im Rahmen der Erhebung von Sonderbereichen ist mit einem relativ höheren Anteil an Großgebäuden im Vergleich zu der Haushaltsstichprobe zu rechnen. Aus diesem Grund ist der Aufwand hier gegenüber der vergleichbaren Position bei der Haushaltsstichprobe höher angesetzt.

Aufwand: 20 Min. je Bezirk

4.1.2.3 Mahnverfahren

Im Rahmendes Mahnwesens sind zum einen säumige Erhebungsbeauftragte zu mahnen; die Hauptlast wird sich jedoch auf die säumigen Auskunftspflichtigen verteilen (Versand von Fragebogen an Nicht-Angetroffene und Verweigerer, Erinnerung, 1. & 2. Mahnung, Zwangsgeldverfahren). In den ersten Mahnstufen wird aufgrund von standardisierten Schreiben kein bzw. kaum Personalaufwand anfallen und Bearbeitungszeit wird eigentlich erst für juristische Einzelfallbearbeitungen benötigt; die angesetzten Werte in der Kalkulation stellen somit Durchschnittswerte dar, die Insgesamt jedoch zu realistischen Personalaufwänden führen. Die Fallzahlen wurden analog zu den Erinnerungen und Mahnungen im Rahmen der Haushaltsstichprobe berechnet.

Aufwand: 2 Min. je Mahnschreiben

4.1.2.4 Eingangs- und Vollzähligkeilskontrolle

Die Erhebungsstellen haben eine Eingangs- und Vollzähligkeitskontrolle der Organisationspapiere, Fragebogen, Interviewerbezirke zu gewährleisten. Hier sind zwar eigentlich unterschiedliche Bezugsgrößen für diese Sachverhalte anzusetzen; die Kontrollen wurden auf Personen bezogen.

Aufwand: 1 Min. je Person

4.1.2.5 Kontakt mit Auskunftspflichtigen

Die Erhebungsstellen sind neben den Erhebungsbeauftragten die erste Anlaufstelle für die Auskunftspflichtigen. Hier sind telefonische Kontakte ähnlich einer "Hotline" ebenso denkbar wie individueller Schriftverkehr im Falle von Beschwerden o.ä. Nach den Erfahrungen aus anderen Erhebungen ist damit zu rechnen, dass von allen Auskunftspflichtigen rd. 10 % der Personen telefonisch und 1 % schriftlich Kontakt zur Erhebungsstelle aufnehmen. Die Abschätzung der zu erwartenden Kontakte beruht auf Erfahrungen von IT.NRW aus dem Mikrozensus und anderen Haushaltebefragungen.

Aufwand: 5 Min. je Kontakt

4.1.2.6 Nachbereitung der Erhebungsunterlagen

Hierunter fallen die Verbuchung der Organisationspapiere im EDV-System (Fragebogen und Verteilungslisten) sowie die Verpackung und Bereitstellung zur Abholung durch IT.NRW. Als Bezugsgröße wurden die Interviewerbezirke angesetzt.

Aufwand: 3 Min. je Bezirk

4.2 Sachausgaben

Porto I:
De die Erhebungen im Rahmen der Erhebungen in Sonderbereichen durch Erhebungsbeauftragte vorher postalisch bei den Erhebungseinheiten (Einrichtungsleitung, Personen) angekündigt werden, fallen entsprechende Ausgaben für Porto an (0,55 EUR).

Porto II:
Porto für den Nachversand der Erhebungsunterlagen und den Versand von Mahnschreiben (Schreiben inkl. Erhebungsbogen und Begleitinformationen) i.H.v. 1,45 EUR.

Interviewerentschädigungen I- sensible Sonderbereiche:
In den Entschädigungen sind jeweils Aufwandsentschädigung für die Befragung und Fahrtkosten enthalten. Erhebungen in sensiblen Sonderbereichen erfolgen über die Einrichtungsleitung. Es wurden 15 EUR je Sonderanschrift veranschlagt.

Interviewerentschädigungen II und III Bewohner in nicht sensiblen Sonderbereichen:
In den Entschädigungen sind jeweils Aufwandsentschädigung für die Befragung und Fahrtkosten enthalten. Bei der Entschädigung der Interviewer für die Erhebungen in nicht sensiblen Sonderbereichen ist danach zu differenzieren, ob ein Interview erfolgreich durchgeführt wurde oder nicht. In 1/4 der Fälle ist dies annahmegemäß nicht der Fall, dafür werden nur 2,50 Euro je Selbstausfüller bzw. mind. dreimalig vergeblich kontaktierter Person gezahlt, bei erfolgreich durchgeführtem Interview sind es 7,50 Euro je Person.

5 Primärstatistische Rückfragen

5.1 Personalausgaben

Die hier zu Grunde gelegten Fallzahlen basieren auf den Ergebnissen des Zensustests 2001 und sind von den bundesweit abgestimmten Zahlen der Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder für NRW heruntergerechnet worden. Tendenziell dürften die Fallzahlen jedoch eher geringer sein, da sich seit 2001 die Qualität der Melderegisterdaten verbessert haben sollte (Stichwort: Steuer-ID).

5.1.1 Rückfragen aufgrund der Mehrfachfallprüfung

5.1.1.1 Rückfragen, wenn mind. 1 Registereintrag in Gem. unter 10.000 Einw.

5.1.1.2 Rückfragen, wenn Person nur mit Nebenwohnsitz gemeldet ist

Für beide Arbeitsschritte wurde jeweils ein Aufwand von 30 Min. je Klärungsfall angesetzt. Hierunter fallen die Planung und Organisation des Einsatzes von Erhebungsbeauftragten und die Nachbereitung der Erhebungsunterlagen für die Übergabe an IT.NRW. Position 5.1.1.1 fällt in den kreisfreien Städten nicht an. Diese Rückfragen werden ausschließlich in Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern durchgeführt.

5.1.2 Rückfragen in Gemeinden < 10.000 Einwohnern (unplausible Anschriften)

Für die Überprüfung von unplausiblen Anschriften in Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern, die Im Rahmen der sog. Mini-Haushaltegenerierung aufgedeckt werden, gelten die gleichen Aussagen, wie zuvor bei den Rückfragen aufgrund der Mehrfachfallprüfung.

5.2 Sachausgaben

Porto:
Da die Erhebungen im Rahmen der primärstatistischen Rückfragen durch Erhebungsbeauftragte vorher postalisch bei den Erhebungseinheiten (Personen, Haushalte) angekündigt werden, fallen entsprechende Ausgaben für Porto an (0,55 EUR).

Interviewerentschädigungen:
In den Entschädigungen sind jeweils Aufwandsentschädigung für die Befragung und Fahrtkosten enthalten. Erhebungen erfolgen auf Anschriftenebene. Es wurden 15 EUR je zu erhebender Anschrift veranschlagt.

6 Sachaufwendungen für Büroarbeitsplätze

Hier Ist Im Kalkulationsschema zunächst die Summe der kalkulierten Arbeitsmonate aus den vorangegangenen Kalkulationspositionen Nr. 2 bis Nr. 5 als Informative Größe hinterlegt.

6.1 Sachausgaben für einen Büroarbeitsplatz Inkl. Informationstechnischer Unterstützung

Entsprechend § 3 Abs. 3 Nr. 4 Satz 1 erster Halbsatz KonnexAG wurden unter dieser Kalkulationsposition für Sachaufwendungen für Büroarbeitsplätze 10 % der kalkulierten Gesamtpersonalkosten angesetzt.

6.2 Sachausgaben für Abschottung der Erhebungsstelle

Entsprechend § 3 Abs. 3 Nr. 4 Satz 1 zweiter Halbsatz KonnexAG wurden unter dieser Kalkulationsposition für besondere Anforderungen an die Abschottung der Erhebungsstelle 5 % der kalkulierten Gesamtpersonalkosten angesetzt.

____
1) Vgl. hierzu und zum Folgenden: KGSt- Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement, Materialien Nr. 212009 (Kosten eines Arbeitsplatzes - Stand 2009/2010), S. 23

.

Modellrechnung
Kosten der Erhebungsstellen beim Zensus 2011 - Verteilschlüssel

Stand: 4.11.2010 (9.00)
Anlage 3


Teilprojekt Zensus und Aufgaben der Erhebungsstellen Verteilungsschlüssel Kosten*
Art Stand in EUR in % der Gesamtkosten
1. Vorbereitung gewichteter Schlüssel aus den Anteilen der Positionen 2-5   1.372.594 Euro 3,66 %
2. Gebäude- und Wohnungszählung Wohnungen gem. Gebäude- und Wohnungsfortschreibung Gebäude- und Wohnungsfortschreibung 31.12.2009 12.092.495 Euro 32,25 %
3. Haushaltsstichprobe Stichprobenanteil 19. Mai 2011 15.771.043 Euro 1 42,06 %
4. Sonderbereiche        
a. sensible Sonderbereiche Anzahl der sensiblen Sonderbereiche 9. Mai 2011 613.288 Euro 1,64 %
b. nicht sensible Sonderbereiche Anzahl der Bewohner in nicht sensiblen Sonderbereichen 5.065.436 Euro 13,51 %
5. Primärstatistische Rückfragen        
a. Klärung des Wohnstatus bei Personen, die nur mit Nebenwohnungen gemeldet sind Bevölkerungsanteil 30. Juni 2010 139.355 Euro 0,37 %
b. Klärung des Wohnstatus bei Personen in Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern, die für mehr als eine alleinige Wohnung oder Hauptwohnung gemeldet sind Bevölkerungsanteil in Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern 30. Juni 2010 228.038 Euro 0,61 %
c. unplausible Anschriften in Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern Bevölkerungsanteil in Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern 30. Juni 2010    
6. Sachaufwand entsprechend § 3 Abs.3 Nr.4 KonnexAG gewichteter Schlüssel aus den Anteilen der Positionen 1-5     2.218.133 Euro 5,91 %

*) Kosten: Stand 4.11.2010

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Verteilung der Kostenerstattung - Anteile je Erhebungsstelle an den einzelnen Erhebungsteilen gem. Verteilschlüssel Anlage 4


Anteile je Erhebungsstelle an den einzelnen Erhebungsteilen gem. Verteilungsschlüssel

2. Gebäude- und Wohnungszählung

3. Haushaltsstichprobe 4.1 Sonderbereiche I
(sensible Sonderbereiche)
4.2 Sonderbereiche II
(nicht sensible Sonderbereiche)
5.1 Primärstatistische Rückfragen I
(Personen mit ausschließlich Nebenwohnung)
5.2 Primärstatistische Rückfragen II
(Gemeinden und 10.000 Einwohner)
AGS Erhebungsstelle Wohnungen gem. Gebäude- und Wohnungsfortschreibung
(Stand 31.12.2008)
Relativer Anteil Stichprobenanteil zum Zeitpunkt der Stichprobenziehung
(Stand 11/2009)*
Relativer Anteil Anzahl sensible Sonderanschriften (Stand 10/2009) * Relativer Anteil Anzahl Bewohner nicht sensible Sonderanschriften (Stand 10/2009) * Relativer Anteil Bevölkerungsanteil
(Stand 31.12.2008)
Relativer Anteil Bevölkerungsanteil in Gemeinden unter 10.000 Einwohner
(Stand 31.12.2008)
Relativer Anteil
    3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14
05111000 Düsseldorf, Stadt 320.735 3,82 21.805 1,44 151 4,00 17.971 4,48 584.217 3,26    
05112000 Duisburg, Stadt 256.498 3,06 16.612 1,09 43 1,14 9.548 2,38 494.048 2,75    
05113000 Essen, Stadt 314.705 3,75 20.119 1,32 55 1,46 18.312 4,57 579.759 3,23    
05114000 Krefeld, Stadt 121.536 1,45 9.259 0,61 25 0,66 4466 1,11 236.333 1,32    
05116000 Mönchengladbach, Stadt 125.772 1,50 9.190 0,60 103 2,73 4.637 1,16 258.848 1,44    
05117000 Mülheim an der Ruhr, Stadt 91.076 1,09 9.422 0,62 25 0,66 2.884 0,72 168.288 0,94    
05119000 Oberhausen, Stadt 105.432 1,26 9.999 0,66 25 0,66 3.752 0,94 215.670 1,20    
05120000 Remscheid, Stadt 59.263 0,71 8.122 0,53 40 1,06 2.397 0,60 112.679 0,63    
05122000 Solingen, Stadt 78.473 0,93 5.964 0,39 26 0,69 3.257 0,81 161.779 0,90    
05124000 Wuppertal, Stadt 189.443 2,26 10.903 0,72 35 0,93 4.830 1,20 353.308 1,97    
05154000 Kleve, Kreis 127.544 1,52 41.196 2,71 103 2,73 6.652 1,66 308.448 1,72 32.850 7,61
05158000 Mettmann, Kreis 240.437 2,86 58.093 3,82 104 2,76 9.797 2,44 499.193 2,78    
05162000 Rhein-Kreis Neuss 205.105 2,44 40.495 2,67 61 1,62 6.838 1,70 443.608 2,47    
05166000 Viersen, Kreis 133.806 1,59 35.407 2,33 80 2,12 6.338 1,58 302.689 1,69    
05170000 Wesel, Kreis 200.852 2,39 49.457 3,25 76 2,01 8.975 2,24 472.175 2,63 8.588 1,99
05314000 Bonn, Stadt 157.061 1,87 11.873 0,78 55 1,46 9.983 2,49 317.949 1,77    
05315000 Köln, Stadt 515.244 6,14 51.351 3,38 273 7,24 15.596 3,89 995.420 5,55    
05316000 Leverkusen, Stadt 76.833 0,92 6.998 0,46 25 0,66 512 0,13 161.322 0,90    
05334000 Aachen, Städteregion 263.002 3,13 42.995 2,83 94 2,49 8.668 2,16 568.520 3,17 8.251 1,91
05358000 Düren, Kreis 115.310 1,37 32.498 2,14 34 0,90 5.924 1,48 269.607 1,50 47.434 10,99
05362000 Rhein-Erft-Kreis 198.026 2,36 51.554 3,39 95 2,52 7.262 1,81 464.061 2,59    
05366000 Euskirchen, Kreis 79.242 0,94 23.684 1,56 41 1,09 2.129 0,53 192.638 1,07 28.855 6,69
05370000 Heinsberg, Kreis 108.523 1,29 32.260 2,12 48 1,27 5.131 1,28 256.004 1,43 9207 2,13
05374000 Oberbergischer Kreis 119.737 1,43 45.348 2,98 61 1,62 4.941 1,23 284.890 1,59    
05378000 Rheinisch-Bergischer Kreis 128.726 1,53 34.093 2,24 85 2,25 5.368 1,34 277.635 1,55    
05382000 Rhein-Sieg-Kreis 252.578 3,01 75.535 4,97 113 2,99 11075 2,76 598.225 3,34    
05512000 Bottrop, Stadt 55.201 0,66 5.943 0,39 8 0,21 1.269 0,32 117.756 0,66    
05513000 Gelsenkirchen, Stadt 140.728 1,68 8.897 0,59 70 1,86 6.899 1,72 262.063 1,46    
05515000 Münster, Stadt 138.891 1,65 10.727 0,71 168 4,45 21.880 5,46 273.875 1,53    
05554000 Borken, Kreis 142.202 1,69 41.815 2,75 81 2,15 6.218 1,55 370.323 2,07 40.718 9,44
05558000 Coesfeld, Kreis 81.350 0,97 31.683 2,09 48 1,27 6.955 1,73 220.662 1,23    
05562000 Recklinghausen, Kreis 298.554 3,56 53.847 3,54 134 3,55 12.482 3,11 636.180 3,55    
05566000 Steinfurt, Kreis 176.619 2,10 48.679 3,20 86 2,28 9.225 2,30 444.399 2,48 76.002 17,61
05570000 Warendorf, Kreis 115.912 1,38 35.664 2,35 32 0,85 5.746 1,43 280.107 1,56 15.688 3,64
05711000 Bielefeld, Stadt 153.794 1,83 9.534 0,63 39 1,03 11.477 2,86 323.615 1,80    
05754000 Gütersloh, Kreis 148420 1,77 41.464 2,73 99 2,62 9.649 2,41 353.944 1,97 16.881 3,91
05758000 Herford, Kreis 113407 1,35 31.373 2,06 72 1,91 1.233 0,31 251.567 1,40 9.964 2,31
05762000 Höxter, Kreis 62.592 0,75 19.860 1,31 37 0,98 3.630 0,91 149.800 0,84 30.063 6,97
05766000 Lippe, Kreis 159.222 1,90 41.483 2,73 103 2,73 8.400 2,09 355.178 1,98 45.001 10,43
05770000 Minden-Lübbecke, Kreis 130.997 1,56 37.230 2,45 122 3,23 4.673 1,17 317.665 1,77    
05774000 Paderborn, Kreis 126.248 1,50 30.152 1,98 60 1,59 7.030 1,75 298.869 1,67 9.406 2,18
05911000 Bochum, Stadt 190.275 2,27 11.575 0,76 83 2,20 16.987 4,24 378.596 2,11    
05913000 Dortmund, Stadt 305.859 3,64 17.939 1,18 50 1,33 9.778 2,44 584.412 3,26    
05914000 Hagen, Stadt 103.626 1,23 7.524 0,50 33 0,87 3.354 0,84 192.177 1,07    
05915000 Hamm, Stadt 83.291 0,99 6.919 0,46 20 0,53 5.612 1,40 182.459 1,02    
05916000 Herne, Stadt 84.289 1,00 6.507 0,43 7 0,19 7486 1,87 166.924 0,93    
05954000 Ennepe-Ruhr-Kreis 166.705 1,99 36.063 2,37 76 2,01 9.364 2,33 335.914 1,87 9.319 2,16
05958000 Hochsauerlandkreis 122.813 1,46 33.333 2,19 92 2,44 6482 1,62 271891 1,52 21684 5,02
05962000 Märkischer Kreis 201.925 2,41 52.356 3,45 90 2,39 7.805 1,95 437.785 2,44 14.263 3,31
05966000 Olpe, Kreis 57.717 0,69 20.608 1,36 40 1,06 3.289 0,82 140.481 0,78    
05970000 Siegen-Wittgenstein, Kreis 128.536 1,53 35.237 2,32 66 1,75 5.343 1,33 286.299 1,60 7.357 1,70
05974000 Soest, Kreis 132.556 1,58 44.307 2,92 102 2,70 11.554 2,88 306.131 1,71    
05978000 Unna, Kreis 187.368 2,23 44.528 2,93 79 2,09 10.032 2,50 416.679 2,32    
05000000 NRW insgesamt 8.394 056 100,00 1.519 479 100,00 3.773 100,00 401.090 100,00 17.933 064 100,00 431.531 100,00

* Stichprobe: Münnich-Design gem. Simulationsdaten vom 24.11.2009
* sensible Sonderbereiche: Auswertung der nach § 9 Abs. 1 ZensVorbG 2011 ermittelten Sonderbereiche im Oktober 2009 (vorläufiger und nicht endgültiger Stand)
* nicht sensible Sonderbereiche: Auswertung der nach § 9 Abs. 1 ZensVorbG 2011 ermittelten Sonderbereiche im Oktober 2009 unter Berücksichtigung erster Ergebnisse der Vorbefragung Sonderbereiche (durchschnittliche Anzahl der Bewohner) (vorläufiger und nicht endgültiger Stand)

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Verteilung der Kostenerstattung - Kostenerstattung je Erhebungsstelle
Stand: 4.11.2010
Anlage 5


Kostenerstattung je Erhebungsstelle 2. Gebäude- und Wohnungszählung 3. Haushaltsstichprobe 4.1 Sonderbereiche I
(sensible Sonderbereiche)
4.2 Sonderbereiche II
(nicht sensible Sonderbereiche)
5.1 Primärstatistische Rückfragen I
(Personen mit ausschließlich Nebenwohnung)
5.2 Primärstatistische Rückfragen II
(Gemeinden unter 10.000 Einwohnern)
Summe der Kosten aus Positionen 2 - 5
Gesamtkosten: 12.092.495 Euro Gesamtkosten: 15.771.043 Euro Gesamtkosten: 613.288 Euro Gesamtkosten: 5.065.436 Euro Gesamtkosten: 139.355 Euro Gesamtkosten: 228.038 Euro
AGS Erhebungsstelle Schlüssel Kosten Schlüssel Kosten Schlüssel Kosten Schlüssel Kosten Schlüssel Kosten Schlüssel Kosten
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13
05111000 Düsseldorf, Stadt 3,82 462.052 Euro 1,44 226.319 Euro 4,00 24.545 Euro 4,48 226.960 Euro 3,26 4.540 Euro   - Euro 944.415 Euro
05112000 Duisburg, Stadt 3,06 369.512 Euro 1,09 172.420 Euro 1,14 6.990 Euro 2,38 120.583 Euro 2,75 3.839 Euro   - Euro 673.344 Euro
05113000 Essen, Stadt 3,75 453.365 Euro 1,32 208.820 Euro 1,46 8.940 Euro 4,57 231.269 Euro 3,23 4.505 Euro   - Euro 906.899 Euro
05114000 Krefeld, Stadt 1,45 175.085 Euro 0,61 96.101 Euro 0,66 4.064 Euro 1,11 56.398 Euro 1,32 1.837 Euro   - Euro 333.485 Euro
05116000 Mönchengladbach, Stadt 1,50 181.187 Euro 0,60 95.385 Euro 2,73 16.742 Euro 1,16 58.555 Euro 1,44 2.011 Euro   - Euro 353.882 Euro
05117000 Mülheim an der Ruhr, Stadt 1,09 131.204 Euro 0,62 97.793 Euro 0,66 4.064 Euro 0,72 36.425 Euro 0,94 1.308 Euro   - Euro 270.794 Euro
05119000 Oberhausen, Stadt 1,26 151.886 Euro 0,66 103.782 Euro 0,66 4.064 Euro 0,94 47.385 Euro 1,20 1.676 Euro   - Euro 308.792 Euro
05120000 Remscheid, Stadt 0,71 85.374 Euro 0,53 84.300 Euro 1,06 6.502 Euro 0,60 30.272 Euro 0,63 876 Euro   - Euro 207.324 Euro
05122000 Solingen, Stadt 0,93 113.048 Euro 0,39 61.902 Euro 0,69 4.226 Euro 0,81 41.134 Euro 0,90 1.257 Euro   - Euro 221.567 Euro
05124000 Wuppertal, Stadt 2,26 272.912 Euro 0,72 113.165 Euro 0,93 5.689 Euro 1,20 60.994 Euro 1,97 2.746 Euro   - Euro 455.506 Euro
05154000 Kleve, Kreis 1,52 183.740 Euro 2,71 427.583 Euro 2,73 16.742 Euro 1,66 84.013 Euro 1,72 2.397 Euro 7,61 17.359 Euro 731.835 Euro
05158000 Mettmann, Kreis 2,86 346.374 Euro 3,82 602.961 Euro 2,76 16.905 Euro 2,44 123.727 Euro 2,78 3.879 Euro   - Euro 1.093.846 Euro
05162000 Rhein-Kreis Neuss 2,44 295.475 Euro 2,67 420.307 Euro 1,62 9.915 Euro 1,70 86.359 Euro 2,47 3.447 Euro   - Euro 815.504 Euro
05166000 Viersen, Kreis 1,59 192.761 Euro 2,33 367.498 Euro 2,12 13.004 Euro 1,58 80.046 Euro 1,69 2.352 Euro   - Euro 655.661 Euro
05170000 Wesel, Kreis 2,39 289.348 Euro 3,25 513.326 Euro 2,01 12.354 Euro 2,24 113.350 Euro 2,63 3.669 Euro 1,99 4.538 Euro 936.585 Euro
05314000 Bonn, Stadt 1,87 226.262 Euro 0,78 123.233 Euro 1,46 8.940 Euro 2,49 126.074 Euro 1,77 2.471 Euro   - Euro 486.980 Euro
05315000 Köln, Stadt 6,14 742.262 Euro 3,38 532.985 Euro 7,24 44.375 Euro 3,89 196.969 Euro 5,55 7.735 Euro   - Euro 1.524.325 Euro
05316000 Leverkusen, Stadt 0,92 110.686 Euro 0,46 72.634 Euro 0,66 4.064 Euro 0,13 6.466 Euro 0,90 1.254 Euro   - Euro 195.103 Euro
05334000 Aachen, Städteregion 3,13 378.881 Euro 2,83 446.256 Euro 2,49 15.279 Euro 2,16 109.474 Euro 3,17 4.418 Euro 1,91 4.360 Euro 958.668 Euro
05358000 Düren, Kreis 1,37 166.116 Euro 2,14 337.305 Euro 0,90 5.527 Euro 1,48 74.810 Euro 1,50 2.095 Euro 10,99 25.066 Euro 610.918 Euro
05362000 Rhein-Erft-Kreis 2,36 285.277 Euro 3,39 535.092 Euro 2,52 15.442 Euro 1,81 91.708 Euro 2,59 3.606 Euro   - Euro 931.124 Euro
05366000 Euskirchen, Kreis 0,94 114.156 Euro 1,56 245.822 Euro 1,09 6.664 Euro 0,53 26.885 Euro 1,07 1.497 Euro 6,69 15.248 Euro 410.273 Euro
05370000 Heinsberg, Kreis 1,29 156.338 Euro 2,12 334.834 Euro 1,27 7.802 Euro 1,28 64.796 Euro 1,43 1.989 Euro 2,13 4.865 Euro 570.626 Euro
05374000 Oberbergischer Kreis 1,43 172.493 Euro 2,98 470.678 Euro 1,62 9.915 Euro 1,23 62.403 Euro 1,59 2.214 Euro   - Euro 717.703 Euro
05378000 Rheinisch-Bergischer Kreis 1,53 185.443 Euro 2,24 353.860 Euro 2,25 13.816 Euro 1,34 67.792 Euro 1,55 2.157 Euro   - Euro 623.068 Euro
05382000 Rhein-Sieg-Kreis 3,01 363.864 Euro 4,97 783.996 Euro 2,99 18.368 Euro 2,76 139.866 Euro 3,34 4.649 Euro   - Euro 1.310.743 Euro
05512000 Bottrop, Stadt 0,66 79.523 Euro 0,39 61.684 Euro 0,21 1.300 Euro 0,32 16.020 Euro 0,66 915 Euro   - Euro 159.442 Euro
05513000 Gelsenkirchen, Stadt 1,68 202.733 Euro 0,59 92.344 Euro 1,86 11.378 Euro 1,72 87.122 Euro 1,46 2.036 Euro   - Euro 395.614 Euro
05515000 Münster, Stadt 1,65 200.087 Euro 0,71 111.338 Euro 4,45 27.308 Euro 5,46 276.320 Euro 1,53 2.128 Euro   - Euro 617.181 Euro
05554000 Borken, Kreis 1,69 204.857 Euro 2,75 434.008 Euro 2,15 13.166 Euro 1,55 78.525 Euro 2,07 2.878 Euro 9,44 21.517 Euro 754.950 Euro
05558000 Coesfeld, Kreis 0,97 117.193 Euro 2,09 328.846 Euro 1,27 7.802 Euro 1,73 87.833 Euro 1,23 1.715 Euro   - Euro 543.388 Euro
05562000 Recklinghausen, Kreis 3,56 430.098 Euro 3,54 558.891 Euro 3,55 21.781 Euro 3,11 157.632 Euro 3,55 4.944 Euro   - Euro 1.173.346 Euro
05566000 Steinfurt, Kreis 2,10 254.438 Euro 3,20 505.251 Euro 2,28 13.979 Euro 2,30 116.502 Euro 2,48 3.453 Euro 17,61 40.162 Euro 933.785 Euro
05570000 Warendorf, Kreis 1,38 166.983 Euro 2,35 370.165 Euro 0,85 5.201 Euro 1,43 72.562 Euro 1,56 2.177 Euro 3,64 8.290 Euro 625.379 Euro
05711000 Bielefeld, Stadt 1,83 221.556 Euro 0,63 98.956 Euro 1,03 6.339 Euro 2,86 144.944 Euro 1,80 2.515 Euro   - Euro 474.309 Euro
05754000 Gütersloh, Kreis 1,77 213.814 Euro 2,73 430.365 Euro 2,62 16.092 Euro 2,41 121.856 Euro 1,97 2.750 Euro 3,91 8.921 Euro 793.798 Euro
05758000 Herford, Kreis 1,35 163.374 Euro 2,06 325.628 Euro 1,91 11.703 Euro 0,31 15.569 Euro 1,40 1.955 Euro 2,31 5.265 Euro 523.495 Euro
05762000 Höxter, Kreis 0,75 90.170 Euro 1,31 206.132 Euro 0,98 6.014 Euro 0,91 45.844 Euro 0,84 1.164 Euro 6,97 15.886 Euro 365.211 Euro
05766000 Lippe, Kreis 1,90 229.376 Euro 2,73 430.562 Euro 2,73 16.742 Euro 2,09 106.085 Euro 1,98 2.760 Euro 10,43 23.780 Euro 809.305 Euro
05770000 Minden-Lübbecke, Kreis 1,56 188.715 Euro 2,45 386.419 Euro 3,23 19.831 Euro 1,17 59.017 Euro 1,77 2.469 Euro   - Euro 656.450 Euro
05774000 Paderborn, Kreis 1,50 181.873 Euro 1,98 312.955 Euro 1,59 9.753 Euro 1,75 88.784 Euro 1,67 2.322 Euro 2,18 4.971 Euro 600.658 Euro
05911000 Bochum, Stadt 2,27 274.111 Euro 0,76 120.140 Euro 2,20 13.491 Euro 4,24 214.536 Euro 2,11 2.942 Euro - - Euro 625.220 Euro
05913000 Dortmund, Stadt 3,64 440.621 Euro 1,18 186.193 Euro 1,33 8.127 Euro 2,44 123.482 Euro 3,26 4.541 Euro   - Euro 762.965 Euro
05914000 Hagen, Stadt 1,23 149.284 Euro 0,50 78.093 Euro 0,87 5.364 Euro 0,84 42.358 Euro 1,07 1.493 Euro   - Euro 276.593 Euro
05915000 Hamm, Stadt 0,99 119.989 Euro 0,46 71.814 Euro 0,53 3.251 Euro 1,40 70.869 Euro 1,02 1.418 Euro   - Euro 267.341 Euro
05916000 Herne, Stadt 1,00 121.427 Euro 0,43 67.538 Euro 0,19 1.138 Euro 1,87 94.542 Euro 0,93 1.297 Euro   - Euro 285.942 Euro
05954000 Ennepe-Ruhr-Kreis 1,99 240.156 Euro 2,37 374.307 Euro 2,01 12.354 Euro 2,33 118.264 Euro 1,87 2.610 Euro 2,16 4.925 Euro 752.615 Euro
05958000 Hochsauerlandkreis 1,46 176.925 Euro 2,19 345.971 Euro 2,44 14.954 Euro 1,62 81.865 Euro 1,52 2.113 Euro 5,02 11.459 Euro 633.287 Euro
05962000 Märkischer Kreis 2,41 290.894 Euro 3,45 543.416 Euro 2,39 14.629 Euro 1,95 98.576 Euro 2,44 3.402 Euro 3,31 7.537 Euro 958.453 Euro
05966000 Olpe, Kreis 0,69 83.147 Euro 1,36 213.895 Euro 1,06 6.502 Euro 0,82 41.536 Euro 0,78 1.092 Euro   - Euro 346.172 Euro
05970000 Siegen-Wittgenstein, Kreis 1,53 185.169 Euro 2,32 365.733 Euro 1,75 10.728 Euro 1,33 67.473 Euro 1,60 2.225 Euro 1,70 3.888 Euro 635.216 Euro
05974000 Soest, Kreis 1,58 190.960 Euro 2,92 459.873 Euro 2,70 16.580 Euro 2,88 145.911 Euro 1,71 2.379 Euro   - Euro 815.704 Euro
05978000 Unna, Kreis 2,23 269.923 Euro 2,93 462.167 Euro 2,09 12.841 Euro 2,50 126.696 Euro 2,32 3.238 Euro   - Euro 874.865 Euro
05000000 NRW insgesamt 100,00 12.092.495 Euro 100,00 15.771.043 Euro 100,00 613.288 Euro 100,00 5.065.436 Euro 100,00 139.355 Euro 100,00 228.038 Euro 33.909.655 Euro


Kostenerstattung je Erhebungsstelle 1 Vorbereitung Summe der Kosten aus Positionen 1 - 5 6 Sachaufwand entsprechend § 3 Abs. 3 Nr. 4 KonnexAG Kosten der Erhebungsstellen insgesamt
Gesamtkosten: 1.372.594 Euro Gesamtkosten: 2.218.133 Euro
AGS Erhebungsstelle Schlüssel Kosten Schlüssel Pos. 6 Vorbereitung Kosten
14 15 13 14 15 16
05111000 Düsseldorf, Stadt 2,79 38.228 Euro 982.643 Euro 2,79 61.777 Euro 1.044.420 Euro
05112000 Duisburg, Stadt 1,99 27.256 Euro 700.599 Euro 1,99 44.045 Euro 744.645 Euro
05113000 Essen, Stadt 2,67 36.709 Euro 943.609 Euro 2,67 59.323 Euro 1.002.932 Euro
05114000 Krefeld, Stadt 0,98 13.499 Euro 346.984 Euro 0,98 21.814 Euro 368.798 Euro
05116000 Mönchengladbach, Stadt 1,04 14.324 Euro 368.206 Euro 1,04 23.148 Euro 391.354 Euro
05117000 Mülheim an der Ruhr, Stadt 0,80 10.961 Euro 281.755 Euro 0,80 17.713 Euro 299.469 Euro
05119000 Oberhausen, Stadt 0,91 12.499 Euro 321.291 Euro 0,91 20.199 Euro 341.490 Euro
05120000 Remscheid, Stadt 0,61 8.392 Euro 215.716 Euro 0,61 13.562 Euro 229.278 Euro
05122000 Solingen, Stadt 0,65 8.969 Euro 230.536 Euro 0,65 14.493 Euro 245.030 Euro
05124000 Wuppertal, Stadt 1,34 18.438 Euro 473.944 Euro 1,34 29.796 Euro 503.740 Euro
05154000 Kleve, Kreis 2,16 29.623 Euro 761.458 Euro 2,16 47.872 Euro 809.330 Euro
05158000 Mettmann, Kreis 3,23 44.277 Euro 1.138.123 Euro 3,23 71.552 Euro 1.209.674 Euro
05162000 Rhein-Kreis Neuss 2,40 33.010 Euro 848.514 Euro 2,40 53.345 Euro 901.858 Euro
05166000 Viersen, Kreis 1,93 26.540 Euro 682.201 Euro 1,93 42.889 Euro 725.090 Euro
05170000 Wesel, Kreis 2,76 37.911 Euro 974.496 Euro 2,76 61.265 Euro 1.035.761 Euro
05314000 Bonn, Stadt 1,44 19.712 Euro 506.692 Euro 1,44 31.855 Euro 538.547 Euro
05315000 Köln, Stadt 4,50 61.702 Euro 1.586.027 Euro 4,50 99.711 Euro 1.685.738 Euro
05316000 Leverkusen, Stadt 0,58 7.897 Euro 203.001 Euro 0,58 12.762 Euro 215.763 Euro
05334000 Aachen, Städteregion 2,83 38.805 Euro 997.473 Euro 2,83 62.709 Euro 1.060.183 Euro
05358000 Düren, Kreis 1,80 24.729 Euro 635.646 Euro 1,80 39.962 Euro 675.608 Euro
05362000 Rhein-Erft-Kreis 2,75 37.690 Euro 968.814 Euro 2,75 60.908 Euro 1.029.722 Euro
05366000 Euskirchen, Kreis 1,21 16.607 Euro 426.880 Euro 1,21 26.837 Euro 453.717 Euro
05370000 Heinsberg, Kreis 1,68 23.098 Euro 593.724 Euro 1,68 37.326 Euro 631.050 Euro
05374000 Oberbergischer Kreis 2,12 29.051 Euro 746.755 Euro 2,12 46.947 Euro 793.702 Euro
05378000 Rheinisch-Bergischer Kreis 1,84 25.221 Euro 648.289 Euro 1,84 40.757 Euro 689.045 Euro
05382000 Rhein-Sieg-Kreis 3,87 53.056 Euro 1.363.799 Euro 3,87 85.740 Euro 1.449.538 Euro
05512000 Bottrop, Stadt 0,47 6.454 Euro 165.896 Euro 0,47 10.430 Euro 176.326 Euro
05513000 Gelsenkirchen, Stadt 1,17 16.014 Euro 411.628 Euro 1,17 25.878 Euro 437.506 Euro
05515000 Münster, Stadt 1,82 24.982 Euro 642.163 Euro 1,82 40.372 Euro 682.535 Euro
05554000 Borken, Kreis 2,23 30.559 Euro 785.509 Euro 2,23 49.384 Euro 834.893 Euro
05558000 Coesfeld, Kreis 1,60 21.995 Euro 565.384 Euro 1,60 35.545 Euro 600.928 Euro
05562000 Recklinghausen, Kreis 3,46 47.495 Euro 1.220.840 Euro 3,46 76.752 Euro 1.297.592 Euro
05566000 Steinfurt, Kreis 2,75 37.798 Euro 971.583 Euro 2,75 61.082 Euro 1.032.665 Euro
05570000 Warendorf, Kreis 1,84 25.314 Euro 650.693 Euro 1,84 40.908 Euro 691.601 Euro
05711000 Bielefeld, Stadt 1,40 19.199 Euro 493.508 Euro 1,40 31.026 Euro 524.534 Euro
05754000 Gütersloh, Kreis 2,34 32.131 Euro 825.929 Euro 2,34 51.925 Euro 877.854 Euro
05758000 Herford, Kreis 1,54 21.190 Euro 544.685 Euro 1,54 34.243 Euro 578.929 Euro
05762000 Höxter, Kreis 1,08 14.783 Euro 379.994 Euro 1,08 23.890 Euro 403.883 Euro
05766000 Lippe, Kreis 2,39 32.759 Euro 842.064 Euro 2,39 52.939 Euro 895.004 Euro
05770000 Minden-Lübbecke, Kreis 1,94 26.572 Euro 683.022 Euro 1,94 42.940 Euro 725.962 Euro
05774000 Paderborn, Kreis 1,77 24.313 Euro 624.971 Euro 1,77 39.291 Euro 664.262 Euro
05911000 Bochum, Stadt 1,84 25.308 Euro 650.527 Euro 1,84 40.898 Euro 691.425 Euro
05913000 Dortmund, Stadt 2,25 30.883 Euro 793.848 Euro 2,25 49.908 Euro 843.756 Euro
05914000 Hagen, Stadt 0,82 11.196 Euro 287.789 Euro 0,82 18.093 Euro 305.882 Euro
05915000 Hamm, Stadt 0,79 10.821 Euro 278.162 Euro 0,79 17.488 Euro 295.650 Euro
05916000 Herne, Stadt 0,84 11.574 Euro 297.516 Euro 0,84 18.704 Euro 316.220 Euro
05954000 Ennepe-Ruhr-Kreis 2,22 30.464 Euro 783.079 Euro 2,22 49.231 Euro 832.310 Euro
05958000 Hochsauerlandkreis 1,87 25.634 Euro 658.921 Euro 1,87 41.425 Euro 700.347 Euro
05962000 Märkischer Kreis 2,83 38.796 Euro 997.250 Euro 2,83 62.695 Euro 1.059.945 Euro
05966000 Olpe, Kreis 1,02 14.012 Euro 360.184 Euro 1,02 22.644 Euro 382.829 Euro
05970000 Siegen-Wittgenstein, Kreis 1,87 25.712 Euro 660.928 Euro 1,87 41.551 Euro 702.480 Euro
05974000 Soest, Kreis 2,41 33.018 Euro 848.722 Euro 2,41 53.358 Euro 902.079 Euro
05978000 Unna, Kreis 2,58 35.413 Euro 910.277 Euro 2,58 57.228 Euro 967.505 Euro
05000000 NRW insgesamt 100,00 1.372.594 Euro 35.282.249 Euro 100,00 2.218.133 Euro 37.500.382 Euro

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Haushaltebefragung beim Zensus 2011 - Erläuterungen zum Stichprobenverfahren
(Statistisches Bundesamt vom 05. März 2010)
Anlage 6

Haushaltebefragung beim Zensus 2011 - Erläuterungen zum Stichprobenverfahren (Statistisches Bundesamt vom 05. März 2010)

Haushaltebefragung beim Zensus 2011 - Erläuterungen zum Stichprobenverfahren

Mit Hilfe des Zensus 2011 wird ermittelt, wie viele Personen in unserem Land leben, wie sie wohnen und was sie arbeiten. 1 Außerdem werden diese Daten anschließend die Basis bilden, um in den Folgejahren die amtlichen Bevölkerungszahlen für alle Gemeinden zu aktualisieren.

Um die Belastung für die Bürgerinnen und Bürger gering zu halten, wird der Zensus in Deutschland auf der Basis von Registern durchgeführt. Das bedeutet, dass für die Erhebung vor allem die vorhandenen Daten in den Registern der Verwaltung - Melderegister, Register der Bundesagentur für Arbeit und Register über die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - genutzt werden. So kann - im Unterschied zu einer traditionellen Volkszählung - auf eine Befragung aller Einwohnerinnen und Einwohner verzichtet werden.

Allerdings liegen nicht alle benötigten Daten in der erforderlichen Qualität in Verwaltungsregistern vor. Daher werden die Registerauswertungen um Angaben aus drei zusätzlichen Befragungen ergänzt:

(1) Da es in Deutschland keine Registerangaben zu Gebäuden mit Wohnraum gibt, werden alle Eigentümer von Gebäuden und Wohnungen befragt.

(2) Die Befragung in besonderen Bereichen, zum Beispiel in Studenten- und Altenwohnheimen, ist erforderlich, weil die Melderegisterangaben über die dort lebenden Personen häufig nicht aktuell sind, so dass daraus keine verlässlichen statistischen Angaben gewonnen werden könnten.

(3) Knapp 10% aller Personen, die in Deutschland leben, werden außerdem mit einem Fragebogen in der sogenannten "Haushaltebefragung" persönlich befragt.

Warum dies gemacht wird und wie die Auswahl dieser Personen erfolgt, wird im Folgenden beschrieben.

Der Zensus 2011 soll aber auch statistische Informationen zu den privaten Haushalten in Deutschland liefern, also zu den Gemeinschaften, in denen die Menschen in unserem Lande zusammen leben. Um diese Informationen über alle privaten Haushalte zu gewinnen, werden die Registerdaten mit Daten aus den Befragungen verbunden. Dieses Verfahren wird als "Haushaltegenerierung" bezeichnet.

I. Die Haushaltebefragung dient beim Zensus 2011 der statistischen Korrektur von Registerfehlern und der Erhebung von zusätzlichen Informationen

Die Haushaltebefragung im Zensus 2011 hat zwei Ziele: Mit ihren Ergebnissen werden Fehler in denjenigen Angaben ermittelt, die aus den Melderegistern entnommen wurden, und damit die Registerauswertung im Zensus 2011 statistisch korrigiert (Ziel 1). Außerdem werden Informationen, die nicht in den Registern enthalten sind, mit Hilfe der Haushaltebefragung erhoben (Ziel 2).

(1) Ziel 1: Statistische Korrektur von Über- und Untererfassungen durch die Statistischen Ämter von Bund und Ländern

Die Angaben in den Melderegistern sind nicht fehlerfrei: Zum einen gibt es Personen, die laut Melderegister an einer Anschrift gemeldet sind, aber nicht (mehr) tatsächlich dort wohnen (sogenannte "Karteileichen"). Zum anderen gibt es auch Personen, die an einer Anschrift wohnen, ohne dort gemeldet zu sein (sogenannte "Fehlbestände"). Diese Fehler können mit statistischen Methoden korrigiert werden.

Bei dieser statistischen Korrektur geht es ausschließlich darum, Übererfassungen der Melderegister (Karteileichen) und Untererfassungen (Fehlbestände) zu erkennen und mit Hilfe geeigneter statistischer Verfahren bei der Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl für alle Gemeinden zu berücksichtigen. 2 Eine Korrektur in den Melderegistern selbst findet nicht statt, da die statistischen Ämter von Bund und Ländern keine Erkenntnisse über einzelne Personen oder Wohnungen an die Verwaltungen zurückgeben. Dies würde dem Statistikgeheimnis widersprechen. Die Korrektur erfolgt ausschließlich mittels statistischer Verfahren im Bereich der statistischen Ämter. Aus den Testerhebungen zur Vorbereitung eines auf Registern basierenden Zensus, dem Zensustest 2001 3, ist bekannt, dass die Angaben nach einer solchen Korrektur zu belastbaren statistischen Ergebnissen führen.

Ein Ergebnis des Zensustests 2001 ist, dass es in großen Gemeinden mehr Ungenauigkeiten in den Melderegistern gibt als in kleinen Gemeinden. Der Prozentsatz an Karteileichen und an Fehlbeständen ist tendenziell umso größer, je größer eine Gemeinde ist. Das Zensusgesetz 2011 sieht deshalb vor, dass die Ergebnisse der Haushaltebefragung nur in Gemeinden ab 10.000 Einwohnern zur statistischen Registerkorrektur genutzt werden sollen.

(2) Ziel 2: Erhebung von Zusatzmerkmalen

Einige Informationen über die Bevölkerung, die nach dem Zensusgesetz 2011 erhoben werden, können gar nicht oder nicht vollständig aus den oben genannten Registern entnommen werden. Dies gilt z.B. für den Bildungsstand oder für die Erwerbstätigkeit von Selbstständigen. Diese zusätzlichen Merkmale werden deshalb in der Haushaltebefragung erfragt und dann so hochgerechnet, dass darüber Angaben für die gesamte Bevölkerung in den Gemeinden mit mindestens 10.000 Einwohnern und in den Kreisen gewonnen werden können.

II. An die Qualität der Zensusergebnisse werden hohe Maßstäbe angelegt

Die Zensusergebnisse sollen ein möglichst genaues Bild über die Bevölkerung in Deutschland liefern. Hierfür sind zuverlässige statistische Daten notwendig. Eine Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis muss daher ganz bestimmten Qualitätskriterien genügen.

Für die Haushaltebefragung müssen immer alle an einer Anschrift lebenden Personen befragt werden, da sonst keine Karteileichen und Fehlbestände festgestellt werden könnten. Die Auswahl dieser Anschriften erfolgt durch eine mathematischstatistische Zufallsauswahl. Damit hat jede Anschrift in Deutschland die Chance, für die Haushaltebefragung ausgewählt zu werden. Dies ist eine zentrale Voraussetzung dafür, dass sich aus der Haushaltebefragung - die ja nur einen Teil der Bevölkerung umfasst - verlässliche Rückschlüsse auf die gesamte Bevölkerung ziehen lassen.

Auch bei größter Sorgfalt können Stichprobenbefragungen kein ganz exaktes Bild über die gesamte Bevölkerung wiedergeben. Vielmehr werden die Ergebnisse der Haushaltebefragung - wie bei jeder Stichprobenbefragung - einen sogenannten "Zufallsfehler" aufweisen. Die Größe dieses Zufallsfehlers ist allerdings berechenbar, das heißt man kann feststellen, wie groß die Abweichungen - mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit - sein können. Das bedeutet auch, dass man bei der Festlegung der Größe der Stichprobe und der Regeln für die Stichprobenziehung eine bestimmte Präzision der Stichprobenergebnisse anstreben kann. Es gelten hierfür zwei Grundregeln:

(1) Je größer die Stichprobe ist, umso genauer ist das Ergebnis.

Je mehr Menschen befragt werden, desto exakter wird das Bild über die gesamte Bevölkerung. Dabei ist es wichtiger, dass eine genügend große Zahl von Personen befragt wird, als dass ein bestimmter Prozentanteil der Bevölkerung einbezogen wird. Je mehr Menschen in einer Gemeinde leben, umso geringer kann der Prozentsatz sein, der in der Stichprobe berücksichtigt werden muss. Das bedeutet, dass in kleineren Gemeinden ein größerer Prozentsatz der Bevölkerung befragt werden muss als in größeren Gemeinden, wenn die Ergebnisse für beide Gemeinden eine vergleichbare Präzision haben sollen.

(2) Je mehr sich die befragten Personen bei denjenigen Merkmalen unterscheiden, die in der Stichprobenerhebung erfragt werden, umso größer muss die Stichprobe sein.

Je mehr Menschen befragt werden, umso besser ist die Unterschiedlichkeit und Vielfalt der Bevölkerungsgruppen in den Stichprobenergebnissen erkennbar. Je größer die Stichprobe ist, umso höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass auch kleinere Bevölkerungsgruppen in der Stichprobe ausreichend vertreten sind. In einer Gemeinde, die überwiegend aus Arbeitersiedlungen besteht, wird sich die Bevölkerung zum Beispiel bzgl. der Erwerbstätigkeit oder des Bildungsstandes nicht sehr unterscheiden. Anders wird es in einer vergleichbar großen Stadt sein, die sich aus ganz unterschiedlichen Vierteln zusammensetzt. Eine Stichprobe in der Arbeitergemeinde wird daher im Allgemeinen präzisere Ergebnisse über die Erwerbsbeteiligung und das Bildungsniveau in der Gemeinde liefern, als eine gleich große Stichprobe in der Stadt, in der sich die verschiedenen Bevölkerungsgruppen und ihre Lebens- und Arbeitsverhältnisse sehr stark voneinander unterscheiden.

Die Statistik steht jedoch vor dem Problem, dass die Unterschiedlichkeit derjenigen Merkmale, die in der Stichprobe erfragt werden, erst nach der Erhebung bekannt ist. Für die Planung des Stichprobenverfahrens behilft man sich daher in der Regel mit Vergleichswerten aus früheren Erhebungen - im Falle des Zensus aus dem unter anderem zu diesem Zweck durchgeführten Zensustest im Jahre 2001, aus dem Ergebnisse über die Registerfehler bekannt sind.

In § 7 Abs. 1 des Zensusgesetzes 2011 ist festgelegt, dass die durch den Zensus 2011 festgestellten amtlichen Einwohnerzahlen mit 95%iger Sicherheit von den tatsächlichen Einwohnerzahlen nur um maximal 1 % abweichen dürfen. 4 Auf der Grundlage dieser Präzisionsvorgaben und auf der Grundlage des Wissens über die Zusammenhänge von Präzision, Stichprobengröße und Vielfalt der Bevölkerung (vgl. hierzu Punkt IV) hat der Gesetzgeber den Gesamtstichprobenumfang per Rechtsverordnung auf 9,6 % der Wohnbevölkerung festgelegt 5 und Regeln für die Verteilung der Stichprobe auf die einzelnen Gemeinden aufgestellt.

III. Die Aufteilung des Gesamtstichprobenumfangs folgt festgelegten Regeln

(a) Auswahlgrundlage für die Haushaltebefragung ist das Anschriften- und Gebäuderegister

Um Anschriften und damit alle darin lebenden Personen für die Haushaltebefragung auszuwählen, wird ein Gesamtverzeichnis aller Anschriften benötigt: Das Anschriften- und Gebäuderegister, das speziell für den Zensus 2011 aufgebaut wird ( § 2 Zensusvorbereitungsgesetz 2011), enthält alle Anschriften in Deutschland, auf denen am 01.09.2010 Gebäude mit Wohnraum stehen. An einer Anschrift können ganz unterschiedlich viele Menschen wohnen, da es sich beispielsweise um ein Einfamilienhaus oder um ein Hochhaus mit sehr vielen Wohnungen oder auch um mehrere Gebäude an einer Anschrift handeln kann. Das bedeutet, dass an einer für die Haushaltebefragung ausgewählten Anschrift beispielsweise nur eine Person befragt werden muss, wenn diese allein in einem Einfamilienhaus lebt, während an einer anderen Anschrift beispielsweise mehr als 100 Personen zu befragen sind, da es sich um ein Hochhaus mit sehr vielen Wohnungen handelt.

(b) Ganz Deutschland wird in Erhebungsgebiete aufgeteilt

Um die Genauigkeit von Stichprobenergebnissen zu erhöhen, kann man sich eines statistischen Verfahrens - der sogenannten "Schichtung" - bedienen. Dazu wird vor der Stichprobenziehung ganz Deutschland in sogenannte "Erhebungsgebiete" aufgeteilt. Dabei muss gewährleistet sein, dass die Einteilung sowohl lückenlos als auch überschneidungsfrei ist, dass also jede Anschrift genau einem Erhebungsgebiet angehört. Dies führt zu folgender Einteilung:

Typ 1: Stadtteile mit durchschnittlich 200.000 Einwohnern aus denjenigen Städten, die mindestens 400.000 Einwohner haben;

Typ 2: Gemeinden und Städte mit mindestens 10.000 Einwohnern, sofern sie nicht zum Typ 1 gehören;

Typ 3: Zusammenfassung kleiner Gemeinden (unter 10.000 Einwohnern) innerhalb eines Kreises, wenn sie zu einem Gemeindezusammenschluss 6 gehören und wenn sie in der Summe mindestens 10.000 Einwohner haben;

Typ 4: Zusammenfassung aller Gemeinden eines Kreises, die bis dahin noch keinem Typ zugeordnet wurden.

Diese regionale Schichtung gewährleistet, dass für alle Kreise und für alle Gemeinden mit mindestens 10.000 Einwohnern zuverlässige Zensusergebnisse erzielt werden können. Die Erhebungsgebiete Typ 3 und Typ 4 sollen insbesondere gewährleisten, dass es auch in ländlichen Gebieten belastbare Ergebnisse zu denjenigen Merkmalen gibt, die nur aus der Haushaltebefragung stammen (siehe oben "Ziel 2").

(c) Alle Anschriften werden in verschiedene Größenklassen eingeteilt Um die Genauigkeit der Stichprobenergebnisse innerhalb der Erhebungsgebiete zu erhöhen, wird eine zweite Schichtung eingeführt und - ebenfalls noch vor der Stichprobenziehung - in allen Erhebungsgebieten alle Anschriften in verschiedene Größenklassen eingeteilt. Diese Größenklassen beziehen sich darauf, wie viele Menschen an einer Anschrift gemeldet sind.

Wie bereits erwähnt, liefert die Stichprobe umso genauere Ergebnisse, je mehr sich die befragten Personen bei denjenigen Merkmalen ähneln, die in der Stichprobenerhebung erfragt werden. Eine möglichst hohe Genauigkeit der wichtigsten Zensusergebnisse - das sind die amtlichen Einwohnerzahlen für Bund, Länder und Gemeinden - wird erreicht, wenn die Schichtung so erfolgt, dass sich die Anschriften, die zu einer Schicht gehören, im Hinblick auf ihre Größe ähneln. Darüber hinaus ergibt sich auch, dass der Anteil an Karteileichen und der Anteil an Fehlbeständen möglichst ähnlich ist.

Im Zensustest 2001 ist deutlich geworden, dass die Häufigkeit von Karteileichen und von Fehlbeständen in der Regel zunimmt, je mehr Personen an der Anschrift gemeldet sind. Daher werden im Stichprobenverfahren die Schichten auf Basis von Anschriftengrößenklassen gebildet. Es hat sich gezeigt, dass für jedes Erhebungsgebiet eine Einteilung in acht hinsichtlich der Personenzahl gleich großen Schichten gute Ergebnisse liefert (vgl. Punkt IV).

(d) Die Aufteilung der Gesamtstichprobe auf die Erhebungsgebiete und die Größenklassen verfolgt das Ziel einer möglichst großen Präzision - die Optimierung Nach der Einteilung in Erhebungsgebiete und in Anschriftengrößenklassen folgt die Aufteilung des Gesamtstichprobenumfangs auf die Anschriftenklassen in den Erhebungsgebieten, wobei alle Erhebungsgebiete und alle Größenklassen berücksichtigt werden. Bei der Verteilung des Gesamtstichprobenumfangs müssen verschiedene Bedingungen beachtet werden. Damit flächendeckend für ganz Deutschland belastbare Ergebnisse zu den Zusatzmerkmalen gewonnen werden können, wird zunächst auf alle Anschriftengrößenklassen der Erhebungsgebiete vom Typ 3 und vom Typ 4 ein Stichprobenumfang von 5% gleichmäßig auf alle Anschriften verteilt. 7

Die weitere Aufteilung des Gesamtstichprobenumfangs auf die Anschriftenschichten der Erhebungsgebiete der Typen 1 und 2 erfolgt nach einem komplexen mathematischen Optimierungsverfahren. Dieses Verfahren ermittelt diejenige Verteilung des Stichprobenumfangs auf die Erhebungsgebiete, bei der die höchst mögliche Präzision für die Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl für alle Kreise und alle Gemeinden mit mindestens 10.000 Einwohnern erreicht ist. 8

Bei der Optimierung ist zu berücksichtigen, dass sich die Anteile an Anschriften, die pro Schicht ausgewählt werden, nicht zu stark voneinander unterscheiden, dass also beispielsweise in einer Schicht nur 1 % und in einer anderen Schicht 100% der Anschriften ausgewählt werden, da dies die Qualität der Zensusergebnisse beeinträchtigen würde. Aus diesem Grund werden Grenzen für die Auswahlsätze in den verschiedenen Erhebungsgebieten eingeführt. Folgende Grenzen wurden festgelegt:

Gemeinden mit Anschriftengrößenklassen Auswahlsatz für die einzelnen
10.000 bis unter 30.000 Einwohner zwischen 5 % und 50 %
30.000 bis unter 100.000 Einwohner zwischen 4 % und 40 %
ab 100.000 Einwohner zwischen 2 % und 40 %

Diese Ober- und Untergrenzen bedeuten, dass beispielsweise in einer Gemeinde mit 20.000 Einwohnern in den acht Anschriftengrößenklassen mindestens 5% und maximal 50% der Anschriften für die Stichprobe ausgewählt werden. Dass diese Ober- und Untergrenzen je nach Gemeindegrößenklasse variieren, liegt daran, dass die Präzision von Stichprobenergebnissen mehr von der Zahl der einbezogenen Personen und weniger vom Prozentsatz der Bevölkerung, der in die Stichprobe einbezogen wird, abhängt: In den Gemeinden mit knapp über 10.000 Einwohnern braucht man einen höheren durchschnittlichen Auswahlsatz als in den größeren Gemeinden, wenn man für alle Gemeinden ähnlich genaue Ergebnisse erreichen will.

Im Ergebnis führt das Optimierungsverfahren dazu, dass für jede Anschriftengrößenklasse in jedem Erhebungsgebiet - und damit für jede Gemeinde - ein maßgeschneiderter, individueller Auswahlsatz berechnet wird. Für vergleichbar große Gemeinden kann dies zu unterschiedlichen Auswahlsätzen führen, wenn sie sehr unterschiedliche Anschriftenstrukturen haben. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn eine Gemeinde sehr viele große Anschriften hat, während eine andere überwiegend aus Ein- oder Zweifamilienhäusern besteht.

IV. Das Stichprobenverfahren genügt höchsten wissenschaftlichen Ansprüchen

Um bei der Entwicklung des Stichprobenverfahrens höchsten wissenschaftlichen Ansprüchen zu genügen, hat das Statistische Bundesamt einen Forschungsauftrag vergeben, um das Stichprobenverfahren zu entwickeln. Den Zuschlag des Ausschreibungsverfahrens erhielt das Forscherteam Prof. Dr. Münnich (Universität Trier) / PD Dr. Gabler (GESIS Mannheim). Es handelt sich um sehr renommierte Wissenschaftler mit umfassender Projekterfahrung in der Simulation mit großen Datenmengen und in der Entwicklung von Stichprobenverfahren. Das zweieinhalbjährige Forschungsprojekt wurde und wird permanent von einer Projektgruppe begleitet, der neben dem Statistischen Bundesamt die statistischen Landesämter von Baden-Württemberg, Bayern, Berlin-Brandenburg, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt angehören. Die Ergebnisse des Stichprobenforschungsprojektes werden außerdem der Zensuskommission, einem Gremium, das die Zensusvorbereitung und -durchführung wissenschaftlich begleitet, 9 zur wissenschaftlichen Begutachtung vorgelegt.

Das für die Haushaltebefragung des Zensus 2011 entwickelte Stichprobenverfahren ist das nach heutigen Erkenntnissen am besten geeignete Verfahren zur Gewinnung belastbarer, hinreichend genauer und damit auch in rechtlicher Hinsicht abgesicherter Zensusergebnisse. Bei diesem Verfahren kann davon ausgegangen werden, dass mit einem Stichprobenumfang von bundesweit 9,6% der Wohnbevölkerung die in § 7 des Zensusgesetzes 2011 genannten Qualitätsnormen zu Ziel 1 und Ziel 2 erreicht werden.

V. Die Aufteilung des Stichprobenumfangs wird erst im September 2010 erfolgen

Die derzeit ermittelten Zahlen zur Verteilung des Gesamtstichprobenumfangs auf die Erhebungsgebiete und die Anschriftenschichten haben noch vorläufigen Charakter. Um sie berechnen zu können, wurden in dem Stichprobenforschungsprojekt Melderegisterdaten vom 01.04.2008 verwendet. Laut Zensusgesetz 2011 sind dem endgültigen Stichprobendesign jedoch die Abgrenzung der Gemeinden und Kreise sowie die Bevölkerungszahlen zum 31.12.2009 zugrunde zu legen. Zwischenzeitlich stattgefundene Gebietsreformen und Veränderungen im Bevölkerungsbestand sowie die noch abschließend festzulegende Untergliederung von Städten ab 400.000 Einwohner in Stadtteile werden die Aufteilung des Stichprobenumfangs noch beeinflussen. 10  Die endgültige Stichprobenziehung wird daher erst im September 2010 mit dem dann vorliegenden Datenmaterial durchgeführt.


1) Die gesetzlichen Grundlagen für den Zensus 2011 finden sich im Gesetz zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung 2011 ( Zensusvorbereitungsgesetz 2011 - ZensVorbG 2011) vom 08.12.2007, im Gesetz über den registergestützten Zensus im Jahre 2011 (Zensusgesetz 2011 - ZensG 2011) vom 08.07.2009, in dem von der Bundesregierung am 3.3.2010 beschlossenen Entwurf der Stichprobenverordnung Zensusgesetz 2011, in der Verordnung (EG) Nr. 763/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 09.07.2008 über Volks- und Wohnungszählungen, sowie in der Verordnung (EG) Nr. 1201/2009 der Kommission vom 30.11.2009 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 763/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über Volks- und Wohnungszählungen in Bezug auf die technischen Spezifikationen für die Themen sowie für deren Untergliederungen.
2) Aus der Haushaltebefragung gewinnt man Informationen darüber, wie viele Karteileichen und wie viele Fehlbestände es in den Melderegisterangaben einer Gemeinde gibt und wie sie sich zum Beispiel im Hinblick auf Alter und Geschlecht zusammensetzen. Bei der statistischen Auswertung der Melderegisterangaben werden diesen Informationen berücksichtigt.
3) Vgl. Statistische Ämter des Bundes und der Länder "Ergebnisse des Zensustests" in: Wirtschaft und Statistik 8/2004, S.813-833, zu finden auch unter http://www.zensus2011.de/Statistik-Portal / Zensus / 2004_08_WiSta.pdf
4) Diese Formulierung entspricht der in § 7 Abs. 1 ZensG aufgestellten Forderung, dass die Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl mit einer angestrebten Genauigkeit eines einfachen relativen Standardfehlers von höchstens 0,5 Prozent zu erfolgen hat. Bei der Festlegung dieser Obergrenze für den Stichprobenzufallsfehler ist der Gesetzgeber davon ausgegangen, dass die mit dem Zensus 2011 ermittelten Einwohnerzahlen die gleiche Genauigkeit aufweisen sollen wie die Ergebnisse früherer Volkszählungen. Auch die bei den Volkszählungen 1970 und 1987 ermittelten Einwohnerzahlen haben Untererfassungsfehler (z.B. weil Personen trotz mehrmaliger Versuche nicht erreicht werden konnten) und Übererfassungsfehler (z.B. weil Personen mit Haupt- und Nebenwohnsitz zweimal mit Hauptwohnsitz gezählt wurden) aufgewiesen. Das Ausmaß dieser sogenannten "systematischen Fehler" wurde bei den Volkszählungen 1970 und 1987 durch nachträgliche Stichprobenbefragungen festgestellt. Bei der Volkszählung 1970 wurden beispielsweise für das Bundesgebiet ein Untererfassungsfehler von 1,4% und ein Übererfassungsfehler von 0,8% ermittelt. Die Anwendung des Stichprobenverfahrens beim Zensus 2011 hat hierbei den Vorteil, dass durch qualifizierte Befragungen der für die Stichprobe ausgewählten Haushalte solche Fehler eher verringert werden können.
5) Die Wohnbevölkerung umfasst nur die Personen, die mit Hauptwohnsitz gemeldet sind oder die nur einen Wohnsitz haben, während für die wohnberechtigte Bevölkerung zusätzlich die mit Nebenwohnsitz gemeldeten Personen mitzählen. Bezogen auf die wohnberechtigte Bevölkerung liegt der Gesamtstichprobenumfang bei 9,15%.
6) Zu den Gemeindezusammenschlüssen gehören Verbandsgemeinden, Verwaltungsgemeinschaften, Ämter, Verwaltungsverbände, Erfüllende Gemeinden, Kirchspielslandgemeinden und Samtgemeinden.
7) Weil es in Rheinland-Pfalz sehr viele kleine Gemeinden gibt, die in Verbandsgemeinden zusammengeschlossen sind, erhalten dort nur die Erhebungsgebiete des Typs 4 den Stichprobenumfang von 5%, während der Prozess der optimierten Verteilung in den Erhebungsgebieten der Typen 1 - 3 erfolgt.
8) Um diese Präzision zu messen, werden für alle amtlichen Einwohnerzahlen aller Erhebungsgebiete vom Typ 1 und vom Typ 2 die oben bereits beschriebenen Stichprobenzufallsfehler zunächst quadriert und dann aufsummiert. Die maximal mögliche Präzision ist dann erreicht, wenn diese Summe durch eine andere Aufteilung des Stichprobenumfangs nicht mehr kleiner wird.
9) Die wissenschaftliche Zensuskommission berät die Bundesregierung bei der Entwicklung der Konzepte, Methoden und Verfahren für den registerbasierten Zensus 2011. Ihr gehören neun Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler unterschiedlicher Fachrichtungen an. Nähere Informationen sind zu finden unter http://www.zensuskommission.de/"www.zensuskommission.de
10) Die Berechnungen des Forscherteams haben gezeigt, dass selbst kleine Änderungen in den Rahmenbedingungen durchaus sichtbare Änderungen in den resultierenden Aufteilungen mit sich bringen können.

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