Frame öffnen

ZensG 2022 AG NRW - Zensusgesetz 2022-Ausführungsgesetz NRW
Gesetz zur Ausführung des Zensusgesetzes 2022 für das Land Nordrhein-Westfalen

- Nordrhein-Westfalen -

Vom 1. Juni 2021
(GV.NRW Nr. 42 vom 11.06.2021 S. 690)



Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

§ 1 Überörtliche Vorbereitung und Durchführung des Zensus 2022

(1) Zuständige Stelle für die Vorbereitung und Durchführung der Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnungszählung nach dem Zensusgesetz 2022 vom 26. November 2019 (BGBl. I S. 1851), das durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2675) geändert worden ist, und oberste Erhebungsstelle ist der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (im Folgenden "IT. NRW - Statistisches Landesamt" genannt). IT. NRW - Statistisches Landesamt - führt den Zensus 2022 nach den Bestimmungen des Zensusvorbereitungsgesetzes 2022 vom 3. März 2017 (BGBl. I S. 388), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2675) geändert worden ist, und des Zensusgesetzes 2022 in Nordrhein-Westfalen durch, soweit durch Gesetz nichts anderes bestimmt ist.

(2) IT. NRW - Statistisches Landesamt - stellt die zur Durchführung der Aufgaben erforderlichen zentralen Verfahren zur Informations- und Datenverarbeitung bereit, soweit diese nicht nach § 2 Absatz 2 des Zensusvorbereitungsgesetzes 2022 durch das Statistische Bundesamt zur Verfügung gestellt werden.

(3) IT. NRW - Statistisches Landesamt - trifft die erforderlichen organisatorischen und technischen Anordnungen, insbesondere hinsichtlich der zu verwendenden Erhebungsunterlagen einschließlich der Datenträger, des Erhebungsverfahrens und der Termin- und Ablaufplanung.

§ 2 Feststellung der amtlichen Einwohnerzahlen

IT. NRW - Statistisches Landesamt - stellt die durch den Zensus 2022 ermittelten amtlichen Einwohnerzahlen des Landes und der Gemeinden fest. Die Feststellung der amtlichen Einwohnerzahlen der Gemeinden nach Satz 1 erfolgt durch Verwaltungsakt gegenüber jeder Gemeinde. Ein Rechtsbehelf hiergegen hat keine aufschiebende Wirkung.

§ 3 Örtliche Durchführung des Zensus 2022

(1) Die örtliche Durchführung des Zensus 2022 obliegt

  1. den kreisfreien Städten,
  2. den Kreisen für die kreisangehörigen Gemeinden und
  3. der Städteregion Aachen für ihr gesamtes Regionsgebiet, § 6 Absatz 3 Satz 2 und 3 des Städteregion Aachen Gesetzes vom 26. Februar 2008 (GV. NRW. S. 162) in der jeweils geltenden Fassung bleibt unberührt.

(2) Die kreisfreien Städte und Kreise sowie die Städteregion Aachen nehmen die Aufgaben nach Absatz 1 als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung wahr. Sie richten im zeitlich und sachlich erforderlichen Umfang örtliche Erhebungsstellen ein und bestellen die zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben benötigten Erhebungsbeauftragten.

(3) Kreisfreie Städte und Kreise sowie die Städteregion Aachen können die Aufgaben nach Absatz 1 gemeinsam wahrnehmen, sofern die Entfernung zur Erhebungsstelle dadurch nicht unverhältnismäßig vergrößert wird. Große kreisangehörige Städte können sich im Einvernehmen mit dem Kreis verpflichten, die Aufgaben nach Absatz 1 anstelle des Kreises für die kreisangehörigen Gemeinden durchzuführen. Die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung nach den Sätzen 1 und 2 erfolgt auf der Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung. Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Oktober 1979 (GV. NRW. S. 621) in der jeweils geltenden Fassung.

(4) Die in Absatz 1 genannten Gemeinden und Gemeindeverbände ohne Erhebungsstellen unterstützen die für ihr Gebiet zuständige Erhebungsstelle bei Bedarf bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.

§ 4 Sonderaufsichtsbehörden

(1) Die Aufsicht über die örtlichen Erhebungsstellen führt IT. NRW - Statistisches Landesamt. Oberste Aufsichtsbehörde ist die für die amtliche Statistik zuständige oberste Landesbehörde.

(2) Zur gesetzmäßigen und gleichmäßigen Erfüllung der durch dieses Gesetz übertragenen Aufgaben können die Aufsichtsbehörden allgemeine Weisungen erteilen. Sie können besondere Weisungen erteilen, wenn das Verhalten einer Erhebungsstelle zur Durchführung des Zensus 2022 nicht geeignet erscheint oder überörtliche Interessen gefährden kann.

(3) Das Weisungsrecht erstreckt sich insbesondere auf

  1. die Einrichtung der Erhebungsstellen,
  2. die Maßnahmen zur Sicherung der Räumlichkeiten der Erhebungsstellen und der Transportwege,
  3. die Bestellung der Erhebungsbeauftragten und ihren Einsatz,
  4. die Einhaltung des Erhebungsprogramms,
  5. die Sicherung der Erhebungsunterlagen,
  6. die Datenübermittlung,
  7. die Meldetermine und
  8. die Behandlung der erhobenen Merkmale.

(4) Hinsichtlich der Anordnung von Vorbereitungsmaßnahmen gilt das Aufsichts- und Weisungsrecht direkt gegenüber den Hauptverwaltungsbeamten, wenn oder soweit örtliche Erhebungsstellen noch nicht eingerichtet sind.

§ 5 Aufgaben der örtlichen Erhebungsstellen

(1) Bei der Erhebung der Gebäude- und Wohnungszählung nach § 9 des Zensusgesetzes 2022 übernehmen die örtlichen Erhebungsstellen insbesondere Aufgaben im Rahmen der Feststellung der Auskunftspflicht, der Überprüfung und Klärung von Zweifelsfällen und der ersatzweisen Befragung von Bewohnern bei Antwortausfällen. Die ermittelten Angaben und die eingegangenen Erhebungsunterlagen übermitteln die örtlichen Erhebungsstellen an IT. NRW - Statistisches Landesamt.

(2) Die örtlichen Erhebungsstellen führen die Erhebungen zur Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis nach § 11 des Zensusgesetzes 2022 und die Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen nach den §§ 14 und 17 des Zensusgesetzes 2022 durch. Dabei haben sie insbesondere

  1. die Erreichbarkeit für mündliche, telefonische und schriftliche Anfragen von Auskunftspflichtigen und Erhebungsbeauftragten zu sichern,
  2. die Anschriften den einzelnen Erhebungsbeauftragten zuzuordnen (Bildung von Bezirken),
  3. die Vorbegehung der Anschriften mit Sonderbereichen zu koordinieren, die Organisationspapiere zu erstellen und die Erhebungsunterlagen bereitzustellen,
  4. die zu Befragenden über die Erhebungen zu unterrichten und zur Auskunft aufzufordern, soweit Auskunftspflicht besteht,
  5. erforderlichenfalls die Auskunftspflichtigen durch Heranziehungsbescheid zur Erfüllung der Auskunftspflichten aufzufordern,
  6. erforderlichenfalls die Auskunftspflichten nach den Vorschriften des Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes durchzusetzen,
  7. auftretende Unstimmigkeiten zu klären sowie unvollständig oder fehlerhaft ausgefüllte Erhebungsunterlagen durch Nachfrage bei den Befragten zu ergänzen und zu berichtigen,
  8. die Entgegennahme der Erhebungsunterlagen von den Erhebungsbeauftragten sicher zu stellen sowie die Auskunftseingänge zu registrieren,
  9. die Erhebungsunterlagen auf Vollzähligkeit und Vollständigkeit zu prüfen und innerhalb der vorgegebenen Fristen zur Abholung durch IT. NRW - Statistisches Landesamt - bereitzustellen,
  10. die vollzählige Erfassung und vollständige Befragung der Erhebungseinheiten zu bestätigen und
  11. die Aufwandsentschädigung der Erhebungsbeauftragten abzurechnen und auszuzahlen.

(3) Die Wiederholungsbefragungen zur Qualitätsbewertung nach § 22 des Zensusgesetzes 2022 können im Einzelfall auf die örtlichen Erhebungsstellen übertragen werden. Die Ergebnisse sind an IT. NRW - Statistisches Landesamt - zu übermitteln.

§ 6 Prüfung von Daten zur Vorbereitung der Erhebung an Anschriften mit Sonderbereichen

Zur Vorbereitung der Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen nach § 14 des Zensusgesetz 2022 übermittelt IT. NRW - Statistisches Landesamt - bei Bedarf an die Gemeinden Anschriften mit Sonderbereichen. Die Gemeinden prüfen die Daten auf Vollzähligkeit und übermitteln die Ergebnisse der Prüfung an IT. NRW - Statistisches Landesamt.

§ 7 Übermittlung von kleinräumigen Gliederungen

Die Gemeinden können IT. NRW - Statistisches Landesamt - kleinräumige Gliederungssysteme auf Blockseite, Block und Gemeindeteil übermitteln. Vorgaben zum Aufbau des Datensatzes und zu seiner technischen Übermittlung werden von IT. NRW - Statistisches Landesamt - bereitgestellt. IT. NRW kann mit einmaliger Zustimmung der Gemeinde die kleinräumigen Gliederungssysteme für eigene Auswertungen und Veröffentlichungen auf Basis der Ergebnisse des Zensus 2022 nutzen.

§ 8 Kostenregelung

(1) Das Land gewährt den kreisfreien Städten und Kreisen sowie der Städteregion Aachen für die mit diesem Gesetz verbundenen Belastungen einen finanziellen Ausgleich in Höhe von 47.116 088 Euro. Der Verteilschlüssel berücksichtigt die voraussichtlichen Fallzahlen, den Arbeitsaufwand sowie den Sachaufwand in den örtlichen Erhebungsstellen. Auf der Basis der Fallzahlen errechnet sich der relative Anteil der Kosten je Aufgabe, der Sachaufwand ist entsprechend § 3 Absatz 3 Nummer 4 Satz 1 des Konnexitätsausführungsgesetzes vom 22. Juni 2004 (GV. NRW. S. 360), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Oktober 2012 (GV. NRW. S. 474) geändert worden ist, berechnet. Die Ermittlungen zur Kostenschätzung und der Verteilschlüssel sind als Anlage beigefügt ( Anlagen 1 bis 5).

(2) Die Zahlung der Finanzzuweisung nach Absatz 1 erfolgt in 2 Teilbeträgen. Zum ersten Tag des Monats, der dem Zensusstichtag nach dem Zensusgesetz 2022 vorangeht, erfolgt eine Abschlagszahlung in Höhe von 60 Prozent des in der Anlage 5 jeweils ausgewiesenen Betrages der Kosten der Erhebungsstellen insgesamt, die Restzahlung nach Feststellung der tatsächlichen Fallzahlen. Das für die amtliche Statistik zuständige Ministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Endrechnung anhand der tatsächlichen Fallzahlen zu erstellen und auf dieser Basis die Auszahlung zu veranlassen. Die Restzahlung erfolgt unverzüglich nach Inkrafttreten der Rechtsverordnung unter Berücksichtigung der Abschlagszahlung. War die Abschlagszahlung höher als die endgültig festgestellte Finanzzuweisung, so sind die zu viel bezahlten Beträge an das Land zurückzuzahlen.

(3) Die Kosten der Datenübermittlungen an IT. NRW - Statistisches Landesamt - und an das Statistische Bundesamt werden nicht erstattet.

§ 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft und am 31. Dezember 2030 außer Kraft


.

Anlage 1


Kalkulation Erhebungsstellen Zensus 2022

NRW

Personalausgaben in EUR Netto-
Arbeitsstunden
je Monat
Stand
gemittelter Stundensatz
51,80 Euro 119,25 23.02.2021
Arbeitsgang

Fallzahl

Personal Ausgaben

Aufwand/Fall

Aufwand gesamt
Minuten bzw. EUR Arbeitmonate Arbeitsstd. EUR
1 Vorbereitung
1.1 Personalausgaben

2.844

960

382

45.505

2.357.151 Euro

Personalausgaben insgesamt

2.844

382

45.505

2.357.151 Euro

1.2 Sachausgaben
Sachausgaben Insgesamt

- Euro

Vorbereitung insgesamt

2.357.151 Euro

2 Postalische Gebäude- und Wohnungszählung
2.1 Personalausgaben

3.792.814

2.1.1 Feststellung der Auskunftspflicht

417.210

10

583

69.535

3.601.909 Euro

2 .1.2 Planung und Organisation des Einsatzes von Erhebungsbeauftragten

1.467

120

25

2.934

151.981 Euro

2.1.3 Organisations- und Verwaltungsaufgaben rund um die Klärung von Problemfällen

440.000

12

738

88.000

4.558.400 Euro

Personalausgaben insgesamt

1.346

160.469

8.312.290 Euro

2.2 Sachausgaben
Aufwandsentschädigung der Erhebungsbeauftragten (EB) - Ersatzvornahmen

440.000

15 Euro

6.600.000 Euro

Sachausgaben Insgesamt

6.600.000 Euro

Postalische Gebäude- und Wohnungszählung insgesamt

14.912.290 Euro

3 Haushaltsstichprobe
3.1 Personalausgaben

1.371.000


3.1.1 Planung und Organisation des Einsatzes von Erhebungsbeauftragten

9.140

120

153

18.280

946.904 Euro

3.1.2 Vorbereitung der Erhebung

68.550

10

96

11.425

591.815 Euro

3.1.3 Erinnerungs- und Mahnverfahren

1.216.763

1

170

20.279

1.050.472 Euro

3.1.4 Eingangs- und Vollzähligkeitskontrolle

685.500

2

192

22.850

1.183.630 Euro

3.1.5 Kontakt mit Auskunftspflichtigen

150.810

5

105

12.568

650.997 Euro

Telefon-Interview (CATI)

137.100

10

192

22.850

1.183.630 Euro

3.1.6 Nachbereitung der Erhebungsunterlagen

68.550

3

29

3.428

177.545 Euro

Personalausgaben insgesamt


937

111.679

5.784.992 Euro

3.2 Sachausgaben


Portokosten und Druck (Versand von IDEV-Kennungen)

685.500

0,90 Euro

616.950 Euro

Portokosten (Nachversand und Versand von Mahnschreiben)

531.263

1,55 Euro

823.457 Euro

Aufwandsentschädigung der Erhebungsbeauftragten


- Euro

EB-Vergütung je Auskunftspflichtigem

1.365.270

8,65 Euro

11.804.096 Euro

Sachausgaben Insgesamt

13.244.503 Euro

Haushaltsstichprobe insgesamt

19.029.495 Euro

4 Erhebung an Anschriften mit Sonderbereichen
4.1 Personalausgaben
4.1.1 Erhebung in Gemeinschaftsunterkünften


4.1.1.1 Planung und Organisation des Einsatzes von Erhebungsbeauftragten

10.725

120

180

21.450

1.111.110 Euro

4.1.1.2 Vorbereitung der Erhebung

10.725

20

30

3.575

185.185 Euro

4.1.1.3 Erinnerungs- und Mahnverfahren

4.156

1

1

69

3.588 Euro

4.1.1.4 Eingangs- und Vollzähligkeitskontrolle

10.725

2

3

358

18.519 Euro

4.1.1.5 Kontakt mit Auskunftspflichtigen

1.180

10

2

197

10.185 Euro

4.1.1.6 Nachbereitung der Erhebungsunterlagen

10.725

3

4

536

27.778 Euro

4 .1.2 Erhebung in Wohnheimen




4 .1.2.1 Planung und Organisation des Einsatzes von Erhebungsbeauftragten

580

120

10

1.160

60.088 Euro

4.1.2.2 Vorbereitung der Erhebung

4.343

20

12

1.448

74.991 Euro

4.1.2.3 Erinnerungs- und Mahnverfahren

77.090

1

11

1.285

66.554 Euro

4.1.2.4 Eingangs- und Vollzähligkeitskontrolle

86.862

1

12

1.448

74.991 Euro

4.1.2.5 Kontakt mit Auskunftspflichtigen

9.555

5

7

796

41.245 Euro

Telefon-Interview (CATI)

8.686

10

12

1.448

74.991 Euro

4.1.2.6 Nachbereitung der Erhebungsunterlagen

4.343

3

2

217

11.249 Euro

Personalausgaben insgesamt


285

33.986

1.760.473 Euro

4.2 Sachausgaben
Portokosten und Druck (Versand von IDEV-Kennungen)
Gemeinschaftsunterkünfte

2.145

0,90 Euro

1.931 Euro

Wohnheime

43.431

0,90 Euro

39.088 Euro

Portokosten (Nachversand und Versand von Mahnschreiben)


Gemeinschaftsunterkünfte

2.011

1,55 Euro

3.117 Euro

Wohnheime

33.659

1,55 Euro

52.171 Euro

Aufwandsentschädigung der Erhebungsbeauftragten - Gemeinschaftsunterkünfte


EB-Vergütung je Gemeinschaftsunterkunft

10.725

15 Euro

160.875 Euro

Aufwandsentschädigung der Erhebungsbeauftragten - Bewohner in Wohnheimen


Vergütungspauschale je Erhebungsbeauftragtem

580

937 Euro

543.460 Euro

Sachausgaben Insgesamt


800.642 Euro

Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen insgesamt


2.561.115 Euro

5 Erhebungsteilübergreifende Plausibilisierung (eüPL)
5.1 Personalausgaben

116.963

15

245

29.241

1.514.671 Euro

Personalausgaben Insgesamt

116.963

15

245

29.241

1.514.671 Euro

5.2 Sachausgaben
Aufwandsentschädigung der Erhebungsbeauftragten (EB)

116.963

15 Euro

1.754.445 Euro

Sachausgaben Insgesamt

1.754.445 Euro

Erhebungsteilübergreifende Plausibilisierung (eüPL) insgesamt

3.269.116 Euro

6 Wiederholungsbefragung
6.1 Personalausgaben

58.314

6 .1.1 Planung und Organisation des Einsatzes von Erhebungsbeauftragten

389

120

7

778

40.276 Euro

6.1.2 Vorbereitung der Erhebung

2.916

10

4

486

25.172 Euro

6.1.3 Erinnerungs- und Mahnverfahren

37.175

1

5

620

32.095 Euro

6.1.4 Eingangs- und Vollzähligkeitskontrolle

29.157

2

8

972

50.345 Euro

6.1.5 Kontakt mit Auskunftspflichtigen

6.415

5

4

535

27.690 Euro

Telefon-Interview (CATI)

1.458

10

2

243

12.586 Euro

6.1.6 Nachbereitung der Erhebungsunterlagen

2.916

3

1

146

7.552 Euro

Personalausgaben insgesamt

32

3.778

195.716 Euro

6.2 Sachausgaben
Portokosten und Druck (Versand von IDEV-Kennungen)

14.579

0,90 Euro

13.121 Euro

Portokosten (Nachversand und Versand von Mahnschreiben)

22.597

1,55 Euro

35.025 Euro

Aufwandsentschädigung der Erhebungsbeauftragten


EB-Vergütung je Auskunftspflichtigem

58.314

6,24 Euro

363.858 Euro

Sachausgaben Insgesamt

412.003 Euro

Wiederholungsbefragung insgesamt

607.719 Euro

7 Sachausgaben für Büroarbeitsplätze
7.1 Sachausgaben für einen Büroarbeitsplatz inkl. informationstechnischer Unterstützung

1.992.529 Euro

7.2 Sachausgaben für die Abschottung der Erhebungsstelle

1.494.397 Euro

Sachausgaben für Büroarbeitsplätze insgesamt

3.486.926 Euro

8 Sachausgaben für Corona-Schutzmaßnahmen
8.1 Sachausgaben für Corona-Schutzmaßnahmen

704.000 Euro

Sachausgaben für Corona-Schutzmaßnahmen insgesamt

704.000 Euro

9 Verschiebungsbedingte Zusatzaufwände
9.1 Durch die Verschiebung des Zensusstichtags bedingte Zusatzaufwände

188.276 Euro

Verschiebungsbedingte Zusatzaufwände insgesamt

188.276 Euro

GESAMTERGEBNISSE
Zensus 2022 - Ausgaben der Erhebungsstellen
Personalausgaben 19.925.292 Euro
Sachausgaben (aufgabengebunden) 22.811.594 Euro
Ausgaben für Büroarbeitsplätze, Abschottung der Erhebungsstellen und Corona-Schutzmaßnahmen 4.190.926 Euro
Sachausgaben insgesamt 27.002.520 Euro
Verschiebungsbedingte Zusatzaufwände 188.276 Euro
Zensus 2022 - Ausgaben der Erhebungsstellen insgesamt 47.116.088 Euro

.

Erläuterungen zum Kalkulationsschema für die Kosten der örtlichen Erhebungsstellen beim Zensus 2022 in NRW (Stand 25.01.2021) Anlage 2

Aufbau

Die Kalkulation der Kosten der kommunalen Erhebungsstellen vollzieht sich in folgenden Schritten:

1. Erhebungsstellenkonzept als Kalkulationsbasis

Basis der Kalkulation bildet das Erhebungsstellenkonzept. Dabei wird zugrunde gelegt, dass bei den 22 kreisfreien Städten und 31 Kreisen (einschließlich der Städteregion Aachen) je eine Erhebungsstelle eingerichtet wird, sodass insgesamt 53 kommunale Erhebungsstellen für die örtliche Durchführung des Zensus 2022 verantwortlich sind.

2. Ermittlung des Mengengerüstes der durch die Erhebungsstellen zu bearbeitenden Fallzahlen in pauschalierter Form

Die Ermittlung des Mengengerüsts erfolgte einheitlich für alle 53 Erhebungsstellen in NRW. Berechnungen zum Zensus 2011 und zum Zensus 2022 haben ergeben, dass eine separate Ermittlung der Mengengerüste für kreisfreie Städte und Kreise nicht zu wesentlichen Unterschieden führt und deshalb keinen umfassenden Mehrwert für alle Erhebungsstellen bietet.

Basis für die Ermittlung des genannten Mengengerüsts sind

3. Ausgabenarten

Bei der Berechnung der Ausgaben der kommunalen Erhebungsstellen werden folgende Ausgabenarten zu Grunde gelegt:

➣ Personalausgaben,

➣ aufgabenspezifischer Sachaufwand,

➣ Sachaufwand für Büroarbeitsplätze.

Personalausgaben und aufgabenspezifischer Sachaufwand werden differenziert nach Teilaufgaben des Zensus 2022 (z.B. Aufgaben im Rahmen der Haushaltsstichprobe, Aufgaben im Bereich der Gebäude- und Wohnungszählung) berechnet.

Die Ausgaben für die Einrichtung und den Betrieb einer Erhebungsstelle sind in der gesonderten Sachkostenpauschale für Büroarbeitsplätze gem. § 3 Abs. 3 Nr. 4 KonnexAG in Höhe von 10 Prozent des Personalaufwands enthalten.

Personalausgaben:

➣ Ermittlung eines gemittelten Stundensatzes

Für verantwortliche Aufgaben der Organisation und Anleitung der Beschäftigten der Erhebungsstelle und der Erhebungsbeauftragten sowie der Überwachung der Erhebung werden die Personalkosten einer E11-Kraft lt. KGSt 1 zzgl. 5 % Zuschlag für erwartete Tarifentwicklungen bis 2022 in Höhe von 84.735 EUR/Jahr angesetzt. Für einfachere Tätigkeiten werden Personalkosten der Entgeltgruppe E8 lt. KGSt zzgl. 5 % Zuschlag für erwartete Tarifentwicklungen bis 2022 in Höhe von 58.170 EUR/Jahr zugrunde gelegt. Die Kostensätze werden gewichtet, um einen gemeinsamen durchschnittlichen Stundensatz für höher und niedriger eingruppierte Beschäftigte zu ermitteln: Die Personalkosten der Entgeltgruppe E11 werden mit 60 % gewichtet und die Personalkosten der Entgeltgruppe E8 fließen zu 40 % in den gewichteten Mittelwert ein.

Durchschnittlich werden somit Kosten in Höhe von rd. 74.109 EUR/Jahr kalkuliert. Unter der Annahme einer Bruttoarbeitszeit von 1.590 Stunden pro Jahr ergibt sich bei Berücksichtigung eines Abzugs von 10 % für personenbezogene Verlust- und Erholungszeiten gemäß KGSt eine Nettoarbeitszeit von 119,25 Stunden pro Monat. 2 Daraus folgt ein durchschnittlicher Stundensatz von 51,80 EUR. Dieser Wert wird im Kalkulationsschema ( Anlage 1 ZensG 2022 AG NRW) für die Berechnung der Personalaufwände in den Erhebungsstellen angesetzt.

Die einzelnen Positionen und Aufwände je Fall werden im Folgenden erläutert.

Die Positionen im Einzelnen

1 Vorbereitung

1.1 Personalausgaben

Unter dieser Position wird die Einarbeitung der Beschäftigten der Erhebungsstellen vor der eigentlichen Aufnahme der Tätigkeit berücksichtigt. Aufgaben, die wahrgenommen werden, sind z.B. die Teilnahme an Informationsveranstaltungen der Statistischen Ämter der Länder, Einarbeitung in die Thematik Zensus 2022 ("Einlesen"), Einarbeitung in die Zensus-EDV (Erhebungsunterstützungsprogramme (EHU) des statistischen Verbunds) sowie die allgemeine Organisation der Erhebungsstelle. Im Kalkulationsschema werden je Arbeitsmonat, der sich aus der Summe der Arbeitsaufwände in den Positionen 2 (Gebäude- und Wohnungszählung) bis 6 (Wiederholungsbefragung) ergibt, zwei Tage (zu je acht Stunden) zu Grunde gelegt. Damit wird auch berücksichtigt, dass der absolute Vorbereitungsaufwand mit der Zahl der Beschäftigten der Erhebungsstelle steigt. Die Summe der Arbeitsmonate wird im Kalkulationsschema unter Position 1 (Vorbereitung) erfasst.

Da der Aufwand für die Gewinnung, Bestellung, Schulung etc. der Erhebungsbeauftragten abhängig von den Fallzahlen der jeweiligen Erhebung ist, erfolgt die Aufwandsberechnung im Kalkulationsschema in den einzelnen Teilerhebungen und nicht unter Position 1 (Vorbereitung).

2 Postalische Gebäude- und Wohnungszählung

Die Aufgaben der Erhebungsstellen bei der Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) sind in Bezug auf die Arbeitsschritte nicht so umfangreich wie die der Haushaltsstichprobe. Aus diesem Grund werden die einzelnen Arbeitsschritte weniger stark untergliedert als beispielsweise bei der Kalkulationsposition zur Haushaltsstichprobe.

2.1 Personalausgaben

2.1.1 Feststellung der Auskunftspflicht

Die Erhebungsstellen sind im Rahmen der GWZ nicht direkt an der Erhebung beteiligt. Sie übernehmen jedoch Aufgaben im Zusammenhang mit der Feststellung der Auskunftspflicht und der Überprüfung und Klärung von Zweifelsfällen. Dies sind z.B. Wohngebäude, zu denen IT.NRW keine Angaben zu Eigentümerinnen und Eigentümern vorliegen, bei denen diese unter der vorliegenden Anschrift nicht bekannt sind oder sonstige Zweifelsfälle (z.B. bei Eigentumswohnungen eine Auskunftspflicht durch

Eigentümerinnen und Eigentümer, Verwalterinnen und Verwalter oder sonstige Verfügungs- und Nutzungsberechtigte). Auf den Erfahrungen aus dem Zensus 2011 beruht die Annahme, dass 11 % der Auskunftspflichtigen durch die Erhebungsstelle zu kontaktieren bzw. zu recherchieren sind.

Darüber hinaus hat die Erfahrung aus dem Zensus 2011 gezeigt, dass Auskunftspflichtige die Erhebungsstellen im Rahmen der GWZ nur in seltenen Fällen als Informations- und Servicestelle aufsuchen, um z.B. Hilfestellung beim Ausfüllen des (Online-)Fragebogens zu erhalten. Der damit verbundene Aufwand wird deshalb über die Fallpauschale abgedeckt.

Aufwand: 10 Min. je Fall

2.1.2 Planung und Organisation des Einsatzes von Erhebungsbeauftragten

Dies umfasst die Organisation von Arbeiten im Zusammenhang mit Erhebungsbeauftragten für Begehungen im Rahmen der GWZ. Hierunter fallen Aufgaben wie die Anwerbung, Verwaltung und Schulung von Erhebungsbeauftragten, die Zuordnung zu Erhebungsbezirken, die Betreuung der Erhebungsbeauftragten (Hotline) sowie deren Abrechnung. Die Anzahl der jeweils durch die Erhebungsbeauftragten durchführbaren Feststellungen vor Ort hängt von der Verteilung der Gründe für eine Begehung und dem effektiv zur Verfügung stehenden Bearbeitungszeitraum ab. Aufgrund der Erfahrungen aus dem Zensus 2011 werden insgesamt 440.000 Begehungsfälle zugrunde gelegt. Ein/e Erhebungsbeauftragte/r kann der Annahme nach 300 Anschriften begehen.

Aufwand: 120 Min. je Erhebungsbeauftragter/m

2.1.3 Organisations- und Verwaltungsaufgaben rund um die Klärung von Problemfällen

Entsprechend den Erfahrungen des Zensus 2011 wird die Annahme getroffen, dass 11 % der Anschriften zur Klärung von Problemfällen begangen werden müssen. Hier sind die Überprüfung und Klärung von Zweifelsfällen (z.B. Rückfragen im Rahmen der Plausibilisierung, die sich nicht ohne Hilfe der Erhebungsstellen klären lassen) und Inaugenscheinnahmen durch Begehungen möglich. Da die Begehungen der GWZ von den Erhebungsstellen nicht so aufwändig vorbereitet und bearbeitet werden müssen, wie dies im Rahmen der Stichprobe der Fall ist, werden die Arbeitsschritte, die bei der Stichprobe anfallen, hier in einem Arbeitsschritt zusammengefasst. Dies betrifft z.B.

Organisation und Durchführung der Begehungen, Erfassung der Angaben im System sowie Verpackung und Bereitstellung der Unterlagen zur Abholung durch IT.NRW.

Aufwand: 12 Min. je Klärungsfall

2.2 Aufgabenspezifischer Sachaufwand

Da die Begehungen von Gebäuden im Rahmen der GWZ nicht vorab postalisch angekündigt werden, entfallen die entsprechenden Portokosten im Vergleich zum Zensus 2011.

Aufwandsentschädigung der Erhebungsbeauftragten:

Es werden je Begehungsfall 15 EUR kalkuliert. Ein Begehungsfall kann ein Gebäude mit einer unbestimmten Anzahl an Wohnungen sein oder aber auch eine einzige Eigentumswohnung oder ein Einfamilienhaus.

3 Haushaltsstichprobe 3

3.1 Personalausgaben

3.1.1 Planung und Organisation des Einsatzes von Erhebungsbeauftragten

Hierunter fallen Aufgaben wie die Anwerbung, die Bestellung und Verpflichtung, die Verwaltung und die Schulung von Erhebungsbeauftragten sowie die Zuordnung zu Erhebungsbezirken, die Betreuung der Erhebungsbeauftragten und deren Abrechnung. Auf Basis von Erfahrungen aus anderen Erhebungen ist ein Richtwert von einer/m Erhebungsbeauftragten für 150 zu befragende Personen angemessen.

Aufwand: 120 Min. je Erhebungsbeauftragter/m

3.1.2 Vorbereitung der Erhebung

Zur Vorbereitung der eigentlichen Erhebung muss die Erhebungsstelle die Stichprobenanschriften sichten, Erhebungsbezirke festlegen, ggf. Vorbegehungen durchführen und Großanschriften in Erhebungsbezirke einteilen. Die Erhebungsunterlagen für jede/n Erhebungsbeauftragte/n müssen zusammengestellt und übergeben werden.

Aufwand: 10 Min. je Bezirk

3.1.3 Erinnerungs- und Mahnverfahren

Im Rahmen des Mahnwesens sind auch säumige Erhebungsbeauftragte zu mahnen. Die Hauptlast wird sich jedoch auf säumige Auskunftspflichtige verteilen: Versand von IDEV-Kennungen an Nicht-Angetroffene und Verweigerer, Nachversand von angeforderten Papierfragebogen, Erinnerung, 1. und 2. Mahnung, Zwangsgeldverfahren. In den ersten Erinnerungs- und Mahnstufen wird aufgrund von standardisierten Schreiben nur ein geringer Personalaufwand anfallen. Wesentliche Bearbeitungszeiten werden erst für juristische Einzelfallbearbeitungen benötigt. Die angesetzten Werte in der Kalkulation stellen somit Durchschnittswerte dar.

Die Fallzahlen ergeben sich als Summe der folgenden Positionen:

Versand von IDEV-Kennungen (50 % der Auskunftspflichtigen)

+ Nachversand von angeforderten Papierfragebogen (20 % der Auskunftspflichtigen)

+ Erinnerung (50 % vom Nachversand)

+ 1. Mahnung (50 % von Erinnerung)

+ 2. Mahnung (50 % von 1. Mahnung)

+ Zwangsgeld (50 % von 2. Mahnung)

Aufwand: 1 Min. je Schreiben

3.1.4 Eingangs- und Vollzähligkeitskontrolle

Die Erhebungsstellen haben eine Eingangs- und Vollzähligkeitskontrolle der Organisationspapiere, Fragebogen und Erhebungslisten der Erhebungsbezirke zu gewährleisten. Der Aufwand wird je Haushalt berechnet.

Aufwand: 2 Min. je Haushalt

3.1.5 Kontakt mit Auskunftspflichtigen

Die Erhebungsstellen sind im Rahmen der Haushaltsstichprobe neben den Erhebungsbeauftragten und zusätzlich zur zentralen Hotline Anlaufstelle für die Auskunftspflichtigen. Telefonische Kontakte sind ebenso denkbar wie individueller Schriftverkehr im Fall von Beschwerden o. Ä. Beim Zensus 2022 wird erstmalig die Möglichkeit geboten, dass die Erhebungsstellen die Angaben der Auskunftspflichtigen zu den Zusatzmerkmalen der Ziel-2-Erhebung mittels telefonischer Interviews (CATI - Computer Assisted Telephone Interviewing) entgegennehmen und in IDEV erfassen können. Es wird angenommen, dass 10 % der Auskunftspflichtigen ihre Angaben mittels CATI melden werden. Darüber hinaus wird den Erfahrungen aus anderen Erhebungen zufolge damit gerechnet, dass 10 % der Auskunftspflichtigen telefonisch und 1 % schriftlich Kontakt zur Erhebungsstelle aufnehmen. Die Abschätzung der zu erwartenden Kontakte beruht auf Erfahrungen von IT.NRW aus dem Mikrozensus und anderen Haushaltebefragungen.

Aufwand allgemeiner Kontakt: 5 Min. je Kontakt
Aufwand Telefon-Interview (CATI): 10 Min. je CATI

3.1.6 Nachbereitung der Erhebungsunterlagen

Hierunter fallen die Verbuchung der Organisationspapiere im EDV-System (Erhebungslisten, IDEV- und Papierfragebogen zuordnen) sowie die Verpackung und Bereitstellung zur Abholung durch IT.NRW. Als Bezugsgröße werden die Erhebungsbezirke angesetzt.

Aufwand: 3 Min. je Bezirk

3.2 Aufgabenspezifischer Sachaufwand

Im Vergleich zum Zensus 2011 entfallen die Portokosten für die Ankündigung der Erhebung. Terminankündigungskarten werden von den Erhebungsbeauftragten eingeworfen.

Porto und Druck (Versand von IDEV-Kennungen):

Nach zwei vergeblichen Kontaktversuchen durch die Erhebungsbeauftragten werden durch die Erhebungsstelle postalisch IDEV-Kennungen an die Auskunftspflichtigen versendet. Hierfür fallen Portokosten i. H. v. 0,80 EUR je Schreiben zzgl. 0,10 EUR für Kopie/Druck an (Fallzahlen siehe Position 3.1.3).

Porto (Nachversand und Versand von Mahnschreiben):

Das Porto für den Nachversand der Erhebungsunterlagen und den Versand von Mahnschreiben (Schreiben inkl. Erhebungsbogen und Begleitinformationen) beträgt 1,55 EUR je Schreiben (Fallzahlen siehe Position 3.1.3).

Aufwandsentschädigung der Erhebungsbeauftragten:

In den Entschädigungen sind jeweils die Aufwandsentschädigung für die Befragung sowie Schulungsvergütung und die Fahrtkosten der Erhebungsbeauftragten enthalten. Es werden 8,65 EUR je Auskunftspflichtigem veranschlagt.

4 Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen 4

Bei der Durchführung der primärstatischen Erhebungen wird unterschieden zwischen Erhebungen in Wohnheimen und in Gemeinschaftsunterkünften:

Begründung zu § 2 Abs. 3 ZensG 2021:

"Sonderbereiche sind nach Absatz 3 Gemeinschaftsunterkünfte, einschließlich Anstalts- und Notunterkünfte, Wohnheime sowie andere vergleichbare sogenannte Sonderfälle.

Gemeinschaftsunterkünfte sind Einrichtungen, die bestimmungsgemäß der längerfristigen Unterbringung und Versorgung von Personen dienen und in denen Personen üblicherweise keinen eigenen Haushalt führen. Eine eigene Haushaltsführung liegt vor, wenn die Art der Unterbringung ein selbständiges Wirtschaften der Bewohnerinnen und Bewohner ohne dauerhafte Fremdbetreuung oder Fremdversorgung in einer eigenen Wohneinheit voraussetzt. Als Gemeinschaftsunterkünfte erfasst werden beispielsweise - je nach konkreter Beschaffenheit - Internate, Mutter-/Vater-/Kind-Heime, (Not-)Unterkünfte für Wohnungslose, sonstige sozialtherapeutische Unterkünfte, Alten- und Pflegeheime, Heime für Menschen mit Behinderung, Kinder- und Jugendheime, Krankenhäuser, Palliativstationen, Hospize, psychiatrische Kliniken, Justizvollzugsanstalten sowie Kasernen der Bundeswehr. Ebenfalls zählen hierzu Gemeinschaftsunterkünfte von Ordensleuten (Klöster), von Flüchtlingen oder der (Bundes-)Polizei.

Wohnheime sind Einrichtungen, die dem Wohnen bestimmter Bevölkerungskreise dienen und eine eigene Haushaltsführung ermöglichen. Hierzu können - je nach konkreter Beschaffenheit - beispielsweise Studierendenwohnheime, Arbeiterwohnheime, Wohnheime für Auszubildende und Jugendliche sowie Unterkünfte für Personen, die ein freiwilliges ökologisches, soziales oder diakonisches Jahr absolvieren, zählen.

Darüber hinaus zählen zu den Sonderbereichen auch andere Sonderfälle, die weder eine Gemeinschaftsunterkunft noch ein Wohnheim darstellen, jedoch ebenfalls für bestimmte Personengruppen vorgesehen sind und vergleichbare Strukturen aufweisen. Dabei kann es sich insbesondere um Personengruppen handeln, die besonderen Meldepflichten unterliegen ( § 28 BMG für Binnenschiffer und Seeleute) oder einen besonderen Schutzbedarf aufweisen (z.B. Frauenhäuser). Weiterhin gehören zu den Sonderfällen auch Anschriften mit Personen, die von der Meldepflicht befreit sind ( § 26 BMG) und deshalb im Rahmen des Zensus nicht zählungsrelevant sind. Dies betrifft insbesondere Unterkünfte von Soldaten ausländischer Streitkräfte und Wohnraum, der ausschließlich dem Personal diplomatischer oder konsularischer Auslandsvertretungen anderer Staaten vorbehalten sind. Diese Anschriften sind für den Zensus 2021 zwar nicht zählungsrelevant. Ihre Erfassung ist aber insoweit erforderlich, als die Einrichtungen gekennzeichnet werden müssen, um sie von den eigentlichen Erhebungseinheiten abgrenzen zu können.

Seniorenwohnanlagen, vorübergehend genutzte Unterkünfte (z.B. Hotels, Winterstandorte von Schaustellern, Wohnungen für Saisonarbeiter, Baucontainer) oder Wohngruppen beziehungsweise Wohngemeinschaften des betreuten Wohnens in gewöhnlichen Wohngebäuden zählen nicht zu den Sonderbereichen."

4.1 Personalausgaben

4.1.1 Erhebung in Gemeinschaftsunterkünften

Die Angaben zu Personen in Gemeinschaftsunterkünften werden über die Einrichtungsleitung erhoben. Der Anteil der Sonderanschriften mit Gemeinschaftsunterkünften ist beim Zensus 2022 aufgrund einer anderen Kategorisierung deutlich höher als derjenige der sensiblen Sonderbereiche beim Zensus 2011. Daher ist eine differenziertere Darstellung erforderlich. Soweit sinnvoll werden die Arbeitsschritte analog dem Vorgehen bei der Erhebung an Anschriften mit Wohnheimen untergliedert.

4.1.1.1 Planung und Organisation des Einsatzes von Erhebungsbeauftragten

Hierunter fallen die Planung und Organisation des Einsatzes von Erhebungsbeauftragten (Anwerbung, Bestellung und Verpflichtung, Verwaltung, Schulung, Zuordnung zu Erhebungsbezirken, Betreuung, Abrechnung).

Aufwand: 120 Min. je Gemeinschaftsunterkunft

4.1.1.2 Vorbereitung der Erhebung

Zur Vorbereitung der eigentlichen Erhebung muss die Erhebungsstelle für die einzelnen Gemeinschaftsunterkünfte Begehungslisten und Organisationspapiere zusammenstellen. Es ist ggf. eine Vorbegehung nötig. Weiterhin müssen die Unterlagen für die Erhebungsbeauftragten zusammengestellt werden.

Aufwand: 20 Min. je Gemeinschaftsunterkunft

4.1.1.3 Erinnerungs- und Mahnverfahren

Im Rahmen des Mahnwesens sind auch säumige Erhebungsbeauftragte zu mahnen. Die Hauptlast wird sich jedoch auf säumige Auskunftspflichtige verteilen: Versand von IDEV-Kennungen an Nicht-Angetroffene und Verweigerer, Erinnerung, 1. und 2. Mahnung, Zwangsgeldverfahren. In den ersten Erinnerungs- und Mahnstufen wird aufgrund von standardisierten Schreiben kein bzw. kaum Personalaufwand anfallen. Wesentliche Bearbeitungszeiten werden erst für juristische Einzelfallbearbeitungen benötigt. Die angesetzten Werte in der Kalkulation stellen somit Durchschnittswerte dar.

Die Fallzahlen ergeben sich als Summe aus:

Versand von IDEV-Kennungen (20 % der Anzahl der Gemeinschaftsunterkünfte)

+ Erinnerung (50 % vom Versand der IDEV-Kennungen)

+ 1. Mahnung (50 % von Erinnerung)

+ 2. Mahnung (50 % von 1. Mahnung)

+ Zwangsgeld (50 % von 2. Mahnung)

Aufwand: 1 Min. je Schreiben

4.1.1.4 Eingangs- und Vollzähligkeitskontrolle

Die Erhebungsstellen haben eine Eingangs- und Vollzähligkeitskontrolle der Organisationspapiere, Fragebogen und Erhebungsbezirke zu gewährleisten.

Aufwand: 2 Min. je Gemeinschaftsunterkunft

4.1.1.5 Kontakt mit Auskunftspflichtigen

Die Erhebungsstellen sind neben den Erhebungsbeauftragten und zusätzlich zur zentralen Hotline Anlaufstelle für die Auskunftspflichtigen (Einrichtungsleitung). Telefonische Kontakte sind ebenso denkbar wie individueller Schriftverkehr im Falle von Beschwerden o. Ä. Entsprechend den Erfahrungen von IT.NRW aus dem Mikrozensus und anderen Haushaltebefragungen wird geschätzt, dass 10 % der Auskunftspflichtigen telefonisch und 1 % schriftlich Kontakt zur Erhebungsstelle aufnehmen. Zudem ist zu erwarten, dass die Anfragen von Einrichtungsleitungen komplexer sind als Anfragen von Auskunftspflichtigen für die Haushaltebefragung. Die Bearbeitung wird daher mehr Zeit in Anspruch nehmen.

Aufwand: 10 Min. je Kontakt

4.1.1.6 Nachbereitung der Erhebungsunterlagen

Hierunter fällt die Verbuchung der Organisationspapiere im EDV-System (Erhebungsliste und Erfassungsbogen). Als Bezugsgröße werden die Gemeinschaftsunterkünfte angesetzt.

Aufwand: 3 Min. je Gemeinschaftsunterkunft

4.1.2 Erhebung in Wohnheimen

4.1.2.1 Planung und Organisation des Einsatzes von Erhebungsbeauftragten

Hierunter fallen Aufgaben wie die Anwerbung, Verwaltung, Schulung von Erhebungsbeauftragten, die Zuordnung zu Erhebungsbezirken, die Betreuung der Erhebungsbeauftragten sowie deren Abrechnung. Ein Richtwert von einer/m Erhebungsbeauftragten für etwa 150 zu befragenden Personen ist angemessen.

Aufwand: 120 Min. je Erhebungsbeauftragter/m

4.1.2.2 Vorbereitung der Erhebung

Zur Vorbereitung der eigentlichen Erhebung muss die Erhebungsstelle für die einzelnen Erhebungsbezirke Begehungslisten und Organisationspapiere zusammenstellen. Ggf. ist eine Vorbegehung (z.B. in Studierendenwohnheimen) nötig und die Unterlagen für die Erhebungsbeauftragten müssen zusammengestellt werden. Im Rahmen der Erhebung von Sonderbereichen ist mit einem höheren Anteil an Großgebäuden als in der Haushaltsstichprobe zu rechnen. Aus diesem Grund wird der Aufwand gegenüber der vergleichbaren Position 3.1.2 höher angesetzt.

Aufwand: 20 Min. je Bezirk

4.1.2.3 Erinnerungs- und Mahnverfahren

Im Rahmen des Mahnwesens sind auch säumige Erhebungsbeauftragte zu mahnen. Die Hauptlast wird sich jedoch auf säumige Auskunftspflichtige verteilen: Versand von IDEV-Kennungen an Nicht-Angetroffene und Verweigerer, Nachversand von angeforderten Papierfragebogen, Erinnerung, 1. und 2. Mahnung, Zwangsgeldverfahren. In den ersten Erinnerungs- und Mahnstufen wird aufgrund von standardisierten Schreiben kein bzw. kaum Personalaufwand anfallen. Wesentliche Bearbeitungszeiten werden erst für juristische Einzelfallbearbeitungen benötigt. Die angesetzten Werte in der Kalkulation stellen somit Durchschnittswerte dar. Die Fallzahlen werden analog zu den Erinnerungen und Mahnungen im Rahmen der Haushaltsstichprobe (Position 3.1.3) berechnet.

Aufwand: 1 Min. je Schreiben

4.1.2.4 Eingangs- und Vollzähligkeitskontrolle

Die Erhebungsstellen haben eine Eingangs- und Vollzähligkeitskontrolle der Organisationspapiere, Fragebogen sowie Erhebungsbezirke zu gewährleisten. Der Aufwand wird je Person berechnet.

Aufwand: 1 Min. je Person

4.1.2.5 Kontakt mit Auskunftspflichtigen

Die Erhebungsstellen sind neben den Erhebungsbeauftragten und zusätzlich zur zentralen Hotline Anlaufstelle für die Auskunftspflichtigen. Telefonische Kontakte sind ebenso denkbar wie individueller Schriftverkehr im Fall von Beschwerden o. Ä. Beim Zensus 2022 wird erstmalig die Möglichkeit geboten, dass die Erhebungsstellen die Angaben der Auskunftspflichtigen zu den Zusatzmerkmalen der Ziel 2-Erhebung mittels telefonischer Interviews (CATI) entgegennehmen und in IDEV erfassen. Es wird angenommen, dass 10 % der Auskunftspflichtigen ihre Angaben mittels CATI melden werden. Entsprechend der Erfahrungen von IT.NRW aus dem Mikrozensus und anderen Haushaltebefragungen wird geschätzt, dass 10 % der Auskunftspflichtigen telefonisch und 1 % schriftlich Kontakt zur Erhebungsstelle aufnehmen.

Aufwand allgemeiner Kontakt: 5 Min. je Kontakt
Aufwand Telefon-Interview (CATI): 10 Min. je CATI

4.1.2.6 Nachbereitung der Erhebungsunterlagen

Hierunter fallen die Verbuchung der Organisationspapiere im EDV-System (Fragebogen und Verteilungslisten) sowie die Verpackung und Bereitstellung zur Abholung durch IT.NRW. Als Bezugsgröße werden die Erhebungsbezirke angesetzt.

Aufwand: 3 Min. je Bezirk

4.2 Aufgabenspezifischer Sachaufwand

Im Vergleich zum Zensus 2011 entfallen die Portokosten für die Ankündigung der Erhebung. Terminankündigungskarten werden von den Erhebungsbeauftragten eingeworfen.

Porto und Druck (Versand von IDEV-Kennungen):

Nach zwei vergeblichen Kontaktversuchen durch die Erhebungsbeauftragten werden durch die Erhebungsstelle postalisch IDEV-Kennungen an die Auskunftspflichtigen versendet. Hierfür fallen Portokosten i. H. v. 0,80 EUR je Schreiben zzgl. 0,10 EUR für Kopie/ Druck an (Fallzahlen siehe Positionen 4.1.1.3 und 4.1.2.3).

Porto (Nachversand und Versand von Mahnschreiben):

Das Porto für den Nachversand der Erhebungsunterlagen und den Versand von Mahnschreiben (Schreiben inkl. Erhebungsbogen und Begleitinformationen) beträgt 1,55 EUR je Schreiben (Fallzahlen siehe Positionen 4.1.1.3 und 4.1.2.3).

Aufwandsentschädigung der Erhebungsbeauftragten - Gemeinschaftsunterkünfte:

In den Entschädigungen sind jeweils die Aufwandsentschädigung für die Befragung und die Fahrtkosten der Erhebungsbeauftragten enthalten. Erhebungen an Anschriften mit Gemeinschaftsunterkünften erfolgen über die Einrichtungsleitung. Es werden 15 EUR je Sonderanschrift veranschlagt.

Aufwandsentschädigung der Erhebungsbeauftragten - Bewohner in Wohnheimen:

Als Aufwandsentschädigung werden 937 EUR je Erhebungsbeauftragtem veranschlagt. Darin sind die Aufwandsentschädigung für die Befragung sowie Schulungsvergütung und die Fahrtkosten der Erhebungsbeauftragten enthalten.

5 Erhebungsteilübergreifende Plausibilisierung (eüPL)

5.1 Personalausgaben

Im Vergleich zum Zensus 2011 entfallen die primärstatistischen Rückfragen. Stattdessen findet eine erhebungsteilübergreifende Plausibilisierung statt. Sofern bei einer solchen erhebungsteilübergreifenden Plausibilisierung manuelle Abgleiche nötig sind, kann IT.NRW diese Prüffälle zur Klärung an die Erhebungsstellen weiterleiten.

Folgende Prüffälle können die Erhebungsstellen bspw. erreichen:

  1. widersprüchliche Erhebungsergebnisse zwischen den Erhebungsteilen,
  2. Problemfälle bei der Zusammenfassung von Anschriften zu sogenannten Masteranschriften (Dublettenprüfung/-konflikt und Abgrenzungsproblematiken zwischen Haupt- und Nebenanschrift),
  3. Unstimmigkeiten und Zweifelsfälle zwischen amtlichen Gemeindeschlüsseln und Ortsnamen sowie falsch zugewiesene Anschriften,
  4. unvollständig oder fehlerhaft ausgefüllte Erhebungsunterlagen oder Fragebogenausfälle.

Die Erhebungsstelle prüft die vorhandenen Angaben zu den von IT.NRW im Rahmen der eüPL ermittelten unplausiblen Anschriften. Mögliche Arbeitsschritte sind die Vorbereitung und Durchführung einer Begehung durch Erhebungsbeauftragte, die Einarbeitung der Ergebnisse der Vorort-Erkundung und die Entscheidung des Falls mit anschließender Rückübermittlung des Ergebnisses an IT.NRW.

Annahme: 50 % der vom Statistischen Bundesamt an IT.NRW übermittelten Prüfanschriften werden den Erhebungsstellen zur Klärung übergeben.

Aufwand: 15 Min. je Prüfanschrift

5.2 Aufgabenspezifischer Sachaufwand

Im Vergleich zum Zensus 2011 entfallen die Portokosten für die Ankündigung der Erhebung. Sofern Gebäude zur Klärung von Zweifelsfällen begangen werden, erfolgt dies ohne vorherige Ankündigung persönlich durch den Erhebungsbeauftragten.

Aufwandsentschädigungen der Erhebungsbeauftragten:

In den Entschädigungen sind jeweils die Aufwandsentschädigung für die Befragung und die Fahrtkosten der Erhebungsbeauftragten enthalten. Erhebungen erfolgen auf Anschriftenebene. Es werden 15 EUR je zu erhebender Anschrift veranschlagt.

6 Wiederholungsbefragung

Das ZensG 2021 sieht in § 22 Abs. 1 vor, dass in der Haushaltsstichprobe und an Anschriften mit Sonderbereichen, an denen keine Gemeinschaftsunterkünfte bestehen, Wiederholungsbefragungen zur Prüfung der Qualität der ermittelten Einwohnerzahl durchzuführen sind. Die Wiederholungsbefragungen werden gemäß ZensG 2022 AG NRW § 5 Abs. 3 nur im Einzelfall auf die örtlichen Erhebungsstellen übertragen. Der Kalkulation wird trotzdem der gesetzlich vorgesehene Höchstauswahlsatz von 4 % zugrunde gelegt.

6.1 Personalausgaben

6.1.1 Planung und Organisation des Einsatzes von Erhebungsbeauftragten

Hierunter fallen Aufgaben wie die Anwerbung, die Bestellung und Verpflichtung, die Verwaltung und die Schulung von Erhebungsbeauftragten sowie die Zuordnung zu Erhebungsbezirken, die Betreuung der Erhebungsbeauftragten und deren Abrechnung.

Auf Basis von Erfahrungen aus anderen Erhebungen ist ein Richtwert von einer/m Erhebungsbeauftragten für 150 zu befragende Personen angemessen.

Aufwand: 120 Min. je Erhebungsbeauftragter/m

6.1.2 Vorbereitung der Erhebung

Zur Vorbereitung der eigentlichen Erhebung muss die Erhebungsstelle die Stichprobenanschriften sichten, Erhebungsbezirke festlegen, ggf. Vorbegehungen durchführen und Großanschriften in Erhebungsbezirke einteilen. Die Erhebungsunterlagen für jede/n Erhebungsbeauftragte/n müssen zusammengestellt und übergeben werden.

Aufwand: 10 Min. je Bezirk

6.1.3 Erinnerungs- und Mahnverfahren

Im Rahmen des Mahnwesens sind auch säumige Erhebungsbeauftragte zu mahnen. Die Hauptlast wird sich jedoch auf säumige Auskunftspflichtige verteilen: Versand von IDEV-Kennungen an Nicht-Angetroffene und Verweigerer, Nachversand von angeforderten Papierfragebogen, Erinnerung, 1. und 2. Mahnung, Zwangsgeldverfahren. In den ersten Erinnerungs- und Mahnstufen wird aufgrund von standardisierten Schreiben nur ein geringer Personalaufwand anfallen. Wesentliche Bearbeitungszeiten werden erst für juristische Einzelfallbearbeitungen benötigt. Die angesetzten Werte in der Kalkulation stellen somit Durchschnittswerte dar.

Die Fallzahlen ergeben sich als Summe der folgenden Positionen:

Versand von IDEV-Kennungen (25 % der Auskunftspflichtigen)

+ Nachversand von angeforderten Papierfragebogen (20 % der Auskunftspflichtigen)

+ Erinnerung (50 % vom Nachversand)

+ 1. Mahnung (50 % von Erinnerung)

+ 2. Mahnung (50 % von 1. Mahnung)

+ Zwangsgeld (50 % von 2. Mahnung)

Aufwand: 1 Min. je Schreiben

6.1.4 Eingangs- und Vollzähligkeitskontrolle

Die Erhebungsstellen haben eine Eingangs- und Vollzähligkeitskontrolle der Organisationspapiere, Fragebogen und Erhebungslisten der Erhebungsbezirke zu gewährleisten. Der Aufwand wird je Haushalt berechnet.

Aufwand: 2 Min. je Haushalt

6.1.5 Kontakt mit Auskunftspflichtigen

Die Erhebungsstellen sind neben den Erhebungsbeauftragten und zusätzlich zur zentralen Hotline Anlaufstelle für die Auskunftspflichtigen. Telefonische Kontakte sind ebenso denkbar wie individueller Schriftverkehr im Fall von Beschwerden o. Ä. Beim Zensus 2022 wird erstmalig die Möglichkeit geboten, dass die Erhebungsstellen die Angaben der Auskunftspflichtigen zu den Zusatzmerkmalen der Ziel-2-Erhebung mittels telefonischer Interviews (CATI) entgegennehmen und in IDEV erfassen können. Es wird angenommen, dass 10 % der Auskunftspflichtigen, die nicht gegenüber der/dem Erhebungsbeauftragten Auskunft erteilen, ihre Angaben mittels CATI melden werden. Darüber hinaus wird den Erfahrungen aus anderen Erhebungen zufolge damit gerechnet, dass 10 % der Auskunftspflichtigen telefonisch und 1 % schriftlich Kontakt zur Erhebungsstelle aufnehmen. Die Abschätzung der zu erwartenden Kontakte beruht auf Erfahrungen von IT.NRW aus dem Mikrozensus und anderen Haushaltebefragungen.

Aufwand allgemeiner Kontakt: 5 Min. je Kontakt
Aufwand Telefon-Interview (CATI): 10 Min. je CATI

6.1.6 Nachbereitung der Erhebungsunterlagen

Hierunter fallen die Verbuchung der Organisationspapiere im EDV-System (Erhebungslisten, IDEV- und Papierfragebogen zuordnen) sowie die Verpackung und Bereitstellung zur Abholung durch IT.NRW. Als Bezugsgröße werden die Erhebungsbezirke angesetzt.

Aufwand: 3 Min. je Bezirk

6.2 Aufgabenspezifischer Sachaufwand

Porto und Druck (Versand von IDEV-Kennungen):

Nach zwei vergeblichen Kontaktversuchen durch die Erhebungsbeauftragten werden durch die Erhebungsstelle postalisch IDEV-Kennungen an die Auskunftspflichtigen versendet. Hierfür fallen Portokosten i. H. v. 0,80 EUR je Schreiben zzgl. 0,10 EUR für Kopie/Druck an (Fallzahlen siehe Position 6.1.3).

Porto (Nachversand und Versand von Mahnschreiben):

Das Porto für den Nachversand der Erhebungsunterlagen und den Versand von Mahnschreiben (Schreiben inkl. Erhebungsbogen und Begleitinformationen) beträgt 1,55 EUR je Schreiben (Fallzahlen siehe Position 6.1.3).

Aufwandsentschädigung der Erhebungsbeauftragten:

In den Entschädigungen sind jeweils die Aufwandsentschädigung für die Befragung sowie Schulungsvergütung und die Fahrtkosten der Erhebungsbeauftragten enthalten. Es werden 6,24 EUR je Auskunftspflichtigem veranschlagt.

7 Sachausgaben für Büroarbeitsplätze

Im Kalkulationsschema ist die Summe der berechneten Arbeitsmonate aus den vorangegangenen Positionen Nr. 2 bis Nr. 6 als informative Größe unter Position 1 (Vorbereitung) hinterlegt.

7.1 Sachausgaben für einen Büroarbeitsplatz inkl. informationstechnischer Unterstützung

Entsprechend § 3 Abs. 3 Nr. 4 Satz 1 erster Halbsatz KonnexAG werden unter dieser Kalkulationsposition 10 % der kalkulierten Gesamtpersonalkosten als Sachkostenpauschale für Büroarbeitsplätze angesetzt.

7.2 Sachausgaben für Abschottung der Erhebungsstelle

Aufgrund der Erfahrungen aus dem Zensus 2011 werden entsprechend § 3 Abs. 3 Nr. 4 Satz 1 zweiter Halbsatz KonnexAG unter dieser Kalkulationsposition 7,5 % der kalkulierten Gesamtpersonalkosten als Sachkostenpauschale für besondere Anforderungen an die Abschottung der Erhebungsstelle angesetzt.

8 Sachausgaben für Corona-Schutzmaßnahmen

Die Pauschale für Sachausgaben für Corona-Schutzmaßnahmen umfasst die Ausgaben für Masken für Erhebungsbeauftrage, Handdesinfektionsmittel für Erhebungsbeauftragte und Beschäftigte der Erhebungsstellen, Einmalhandschuhe für Erhebungsbeauftragte und Beschäftigte der Erhebungsstellen, Telearbeitsausstattung für 50 % der Beschäftigten in Erhebungsstellen, Trennwände zwischen je zwei Beschäftigten der Erhebungsstellen und Flächendesinfektion für Erhebungsstellen.

9 Pandemiebedingte Zusatzaufwände einzelner Kommunen

Die Position umfasst einen Billigkeitsausgleich zur Vermeidung pandemiebedingter Härten von Zusatzaufwänden, die einzelnen Kommunen auf Grund der pandemiebedingten Verschiebung des Zensus 2021 im Rahmen frühzeitiger Maßnahmen zur Durchführung des Zensus entstanden sind bzw. dem Grunde nach fortbestehen. Die hierdurch zu kompensierenden Zusatzaufwände werden insbesondere auf Grund des

Einzelfallcharakters nicht von den übrigen Pauschalen erfasst und stellen sich als pandemiebedingte Sonderbelastung dar, deren Belastungsausgleich daher im Rahmen eines strengen Maßstabs unter Billigkeitsgesichtspunkten vertretbar und geboten ist.

__________
1) Vgl. hierzu und zum Folgenden: KGSt - Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement, KGSt-Bericht Nr. 7/2020 (Kosten eines Arbeitsplatzes - Stand 2020/2021), S. 25.

2) Vgl. hierzu: KGSt - Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement, KGSt-Bericht Nr. 15/2015 (KGST-Normalarbeitszeit), S. 16 u. S. 19.

3) Ziel-2-Stichprobe ist für große Gemeinden (> = 10.000 Einwohner) identisch mit der Ziel-1-Stichprobe. Für kleine Gemeinden gibt das ZensG 2021 in § 11 Abs. 3, Punkt 2 den Rahmen für die Ziel-2-Stichprobe mit maximal 8 % der Gesamteinwohnerzahl im Durchschnitt über alle kleinen Gemeinden vor. Dies wird durch einen festen Unterauswahlsatz von ca. 35 % des Ziel-1-Auswahlsatzes realisiert.

4) Die Ziel-2-Stichprobe ist für große Gemeinden (> = 10.000 Einwohner) identisch mit der Ziel-1-Stichprobe. Für kleine Gemeinden gibt das ZensG 2021 in § 11 Abs. 3, Punkt 2 den Rahmen für die Ziel-2-Stichprobe mit maximal 8 % der Gesamteinwohnerzahl im Durchschnitt über alle kleinen Gemeinden vor. Dies wird durch einen festen Unterauswahlsatz von ca. 35 % des Ziel-1-Auswahlsatzes realisiert.


.

MODELLRECHNUNG
Kosten der Erhebungsstellen beim Zensus
- Verteilungsschlüssel -
Anlage 3


Projektteil Zensus und Aufgaben der
Erhebungsstellen

Verteilungsschlüssel Kosten 1
Art Stand in EUR in % der
Gesamtkosten
1. Vorbereitung gewichteter Schlüssel aus den Anteilen der Positionen 2-6

2.357.151 Euro

5,00%

2. Gebäude- und Wohnungszählung Anzahl Wohnungen gem. Gebäude- und Wohnungsfortschreibung Gebäude- und Wohnungsfortschreibung 31.12.2019

14.912.290 Euro

31,65%

3. Haushaltsstichprobe Stichprobenanteil Oktober 2019

19.029.495 Euro

40,39%

4. Erhebung an Anschriften mit Sonderbereichen
a. Erhebung in Gemeinschaftsunterkünften Anzahl der Gemeinschaftsunterkünfte Oktober 2020

1.522.287 Euro

3,23%

b. Erhebung in Wohnheimen Anzahl der Bewohner in Wohnheimen Oktober 2019

1.038.828 Euro

2,20%

5. Erhebungsteilübergreifende Plausibilisierung Bevölkerungsstand Fortschreibung des Bevölkerungsstandes 31.12.2019

3.269.116 Euro

6,94%

6. Wiederholungsbefragung Stichprobenanteil Oktober 2019

607.719 Euro

1,29%

7. Sachausgaben für Büroarbeitsplätze gewichteter Schlüssel aus den Anteilen der Positionen 1-6 3.486.926 Euro

7,40%

8. Sachausgaben für Corona-Schutzmaßnahmen gewichteter Schlüssel aus den Anteilen der Positionen 1-6 704.000 Euro

1,49%

9. Verschiebungsbedingte Zusatzaufwände Anteil am Gesamtbetrag der verschiebungsbedingten Zusatzaufwände Februar 2021 188.276 Euro

0,40%

Summe

47.116.088 Euro

100,00%

1 ) Kosten Stand Februar 2021

.

MODELLRECHNUNG
Verteilung der Kostenerstattung - Anteile je Erhebungsstelle an den einzelnen Erhebungsteilen gem. Verteilungsschlüssel
Anlage 4


Anteile je Erhebungsstelle an den
einzelnen Erhebungsteilen gem.
Verteilungsschlüssel

2. Gebäude- und Wohnungszählung

3. Haushaltsstichprobe

4.1 Erhebung an Anschriften mit Sonderbereichen I (Gemeinschaftsunterkünfte)

4.2 Erhebung an Anschriften mit Sonderbereichen II (Wohnheime)

5. Erhebungsteilübergreifende Plausibilisierung

6. Wiederholungsbefragung

9. Verschiebungsbedingte Zusatzaufwände

AGS

Erhebungsstelle

Wohnungen gem.
Gebäude- und
Wohnungsfortschreibung
(Stand 31.12.2019)

Relativer Anteil

Stichprobenanteil zum
Zeitpunkt der
Stichprobenziehung
(Stand 03/2019) 1)

Relativer Anteil

Anzahl der
Gemeinschaftsunterkünfte
(Stand 10/2020) 2)

Relativer Anteil

Anzahl Bewohner in
Wohnheimen
(Stand 05/2019) 3)

Relativer Anteil

Bevölkerungsstand (Stand 31.12.2019)

Relativer Anteil

Stichprobenanteil zum
Zeitpunkt der
Stichprobenziehung
(Stand 03/2019) 1)

Relativer Anteil

Verschiebungsbedingter
Zusatzaufwand
(Stand 02/2021)

Relativer Anteil



3

4

5

6

7

8

9

10

11

12

13

14

13

14

05111000

Düsseldorf, Stadt

347.344

3,83

32.178

2,50

204

1,90

1.911

2,20

621.877

3,47

32.178

2,50

34.666 Euro

18,41

05112000

Duisburg, Stadt

257.931

2,85

25.402

1,97

187

1,74

1.625

1,87

498.686

2,78

25.402

1,97

- Euro

0,00

05113000

Essen, Stadt

315.607

3,48

29.820

2,32

281

2,62

1.051

1,21

582.760

3,25

29.820

2,32

- Euro

0,00

05114000

Krefeld, Stadt

120.399

1,33

12.472

0,97

75

0,70

287

0,33

227.417

1,27

12.472

0,97

- Euro

0,00

05116000

Mönchengladbach, Stadt

138.069

1,52

13.874

1,08

114

1,06

621

0,72

261.034

1,45

13.874

1,08

67.839 Euro

36,03

05117000

Mülheim an der Ruhr, Stadt

91.177

1,01

10.245

0,80

46

0,43

191

0,22

170.632

0,95

10.245

0,80

- Euro

0,00

05119000

Oberhausen, Stadt

110.977

1,22

12.416

0,96

84

0,78

1.003

1,16

210.764

1,17

12.416

0,96

- Euro

0,00

05120000

Remscheid, Stadt

59.479

0,66

7.421

0,58

88

0,82

48

0,06

111.338

0,62

7.421

0,58

- Euro

0,00

05122000

Solingen, Stadt

82.868

0,91

8.292

0,64

107

1,00

287

0,33

159.245

0,89

8.292

0,64

27.226 Euro

14,46

05124000

Wuppertal, Stadt

192.639

2,13

17.583

1,37

146

1,36

1.051

1,21

355.100

1,98

17.583

1,37

- Euro

0,00

05154000

Kleve, Kreis

147.361

1,63

29.229

2,27

293

2,73

860

0,99

312.465

1,74

29.229

2,27

- Euro

0,00

05158000

Mettmann, Kreis

247.438

2,73

40.500

3,14

279

2,60

430

0,50

485.570

2,71

40.500

3,14

- Euro

0,00

05162000

Rhein-Kreis Neuss

218.257

2,41

31.186

2,42

168

1,57

191

0,22

451.730

2,52

31.186

2,42

- Euro

0,00

05166000

Viersen, Kreis

144.329

1,59

24.102

1,87

159

1,48

430

0,50

298.863

1,67

24.102

1,87

- Euro

0,00

05170000

Wesel, Kreis

223.902

2,47

36.763

2,85

255

2,38

621

0,72

459.976

2,56

36.763

2,85

- Euro

0,00

05314000

Bonn, Stadt

174.076

1,92

17.331

1,35

168

1,57

5.447

6,27

329.673

1,84

17.331

1,35

- Euro

0,00

05315000

Köln, Stadt

563.238

6,22

58.295

4,53

451

4,21

5.590

6,44

1.087 863

6,06

58.295

4,53

- Euro

0,00

05316000

Leverkusen, Stadt

82.235

0,91

8.760

0,68

54

0,50

96

0,11

163.729

0,91

8.760

0,68

24.635 Euro

13,08

05334000

Aachen, Städteregion

287.900

3,18

36.599

2,84

326

3,04

5.783

6,66

557.026

3,10

36.599

2,84

- Euro

0,00

05358000

Düren, Kreis

126.529

1,40

26.500

2,06

147

1,37

585

0,67

264.638

1,47

26.500

2,06

- Euro

0,00

05362000

Rhein-Erft-Kreis

223.948

2,47

36.643

2,84

173

1,61

1.430

1,65

470.615

2,62

36.643

2,84

- Euro

0,00

05366000

Euskirchen, Kreis

93.200

1,03

18.076

1,40

205

1,91

520

0,60

193.656

1,08

18.076

1,40

- Euro

0,00

05370000

Heinsberg, Kreis

121.992

1,35

21.887

1,70

168

1,57

650

0,75

255.555

1,42

21.887

1,70

- Euro

0,00

05374000

Oberbergischer Kreis

130.989

1,45

27.364

2,12

269

2,51

38

0,04

272.057

1,52

27.364

2,12

- Euro

0,00

05378000

Rheinisch-Bergischer Kreis

140.733

1,55

22.376

1,74

171

1,59

325

0,37

283.271

1,58

22.376

1,74

- Euro

0,00

05382000

Rhein-Sieg-Kreis

283.427

3,13

50.821

3,95

411

3,83

2.339

2,69

600.764

3,35

50.821

3,95

- Euro

0,00

05512000

Bottrop, Stadt

60.061

0,66

6.981

0,54

54

0,50

195

0,22

117.565

0,66

6.981

0,54

- Euro

0,00

05513000

Gelsenkirchen, Stadt

139.280

1,54

14.080

1,09

200

1,86

520

0,60

259.645

1,45

14.080

1,09

- Euro

0,00

05515000

Münster, Stadt

167.443

1,85

15.672

1,22

558

5,20

21.509

24,76

315.293

1,76

15.672

1,22

- Euro

0,00

05554000

Borken, Kreis

164.585

1,82

33.066

2,57

336

3,13

1.105

1,27

371.339

2,07

33.066

2,57

- Euro

0,00

05558000

Coesfeld, Kreis

99.253

1,10

21.228

1,65

223

2,08

1.495

1,72

220.586

1,23

21.228

1,65

- Euro

0,00

05562000

Recklinghausen, Kreis

319.347

3,52

41.979

3,26

335

3,12

455

0,52

614.137

3,42

41.979

3,26

- Euro

0,00

05566000

Steinfurt, Kreis

202.214

2,23

43.130

3,35

305

2,84

910

1,05

448.220

2,50

43.130

3,35

8.052 Euro

4,28

05570000

Warendorf, Kreis

128.580

1,42

26.704

2,07

186

1,73

455

0,52

277.840

1,55

26.704

2,07

- Euro

0,00

05711000

Bielefeld, Stadt

172.507

1,90

16.239

1,26

148

1,38

4.029

4,64

334.195

1,86

16.239

1,26

- Euro

0,00

05754000

Gütersloh, Kreis

167.089

1,84

29.876

2,32

294

2,74

8.772

10,10

364.938

2,03

29.876

2,32

- Euro

0,00

05758000

Herford, Kreis

122.996

1,36

20.361

1,58

183

1,71

520

0,60

250.578

1,40

20.361

1,58

- Euro

0,00

05762000

Höxter, Kreis

68.395

0,75

16.668

1,29

142

1,32

910

1,05

140.251

0,78

16.668

1,29

- Euro

0,00

05766000

Lippe, Kreis

174.256

1,92

33.380

2,59

262

2,44

1.170

1,35

347.514

1,94

33.380

2,59

- Euro

0,00

05770000

Minden-Lübbecke, Kreis

148.098

1,63

25.937

2,01

215

2,00

585

0,67

310.409

1,73

25.937

2,01

- Euro

0,00

05774000

Paderborn, Kreis

145.375

1,60

24.731

1,92

201

1,87

1.105

1,27

307.839

1,72

24.731

1,92

- Euro

0,00

05911000

Bochum, Stadt

199.204

2,20

18.973

1,47

134

1,25

2.989

3,44

365.587

2,04

18.973

1,47

- Euro

0,00

05913000

Dortmund, Stadt

318.226

3,51

29.530

2,29

220

2,05

1.300

1,50

588.250

3,28

29.530

2,29

17.361 Euro

9,22

05914000

Hagen, Stadt

102.871

1,14

10.284

0,80

93

0,87

130

0,15

188.686

1,05

10.284

0,80

- Euro

0,00

05915000

Hamm, Stadt

86.886

0,96

9.820

0,76

90

0,84

715

0,82

179.916

1,00

9.820

0,76

- Euro

0,00

05916000

Herne, Stadt

83.795

0,92

8.718

0,68

71

0,66

130

0,15

156.449

0,87

8.718

0,68

8.496 Euro

4,51

05954000

Ennepe-Ruhr-Kreis

173.330

1,91

25.816

2,00

152

1,42

520

0,60

324.106

1,81

25.816

2,00

- Euro

0,00

05958000

Hochsauerlandkreis

131.888

1,46

24.946

1,94

307

2,86

520

0,60

259.777

1,45

24.946

1,94

- Euro

0,00

05962000

Märkischer Kreis

212.548

2,35

36.430

2,83

209

1,95

325

0,37

410.222

2,29

36.430

2,83

- Euro

0,00

05966000

Olpe, Kreis

63.672

0,70

13.165

1,02

107

1,00

38

0,04

133.955

0,75

13.165

1,02

- Euro

0,00

05970000

Siegen-Wittgenstein, Kreis

138.198

1,53

25.190

1,96

195

1,82

1.625

1,87

276.944

1,54

25.190

1,96

- Euro

0,00

05974000

Soest, Kreis

145.069

1,60

28.266

2,19

272

2,54

1.170

1,35

301.785

1,68

28.266

2,19

- Euro

0,00

05978000

Unna, Kreis

199.123

2,20

30.686

2,38

204

1,90

260

0,30

394.891

2,20

30.686

2,38

- Euro

0,00

05000000

NRW insgesamt

9.060 333

100

1.287 991

100,00

10.725

100,00

86.862

100,00

17.947 221

100,00

1.287 991

100,00

188.276 Euro

100,00


.

Anlage 5


MODELLRECHNUNG
Verteilung der Kostenerstattung - Kostenerstattung je Erhebungsstelle

Kostenerstattung je Erhebungsstelle

2. Gebäude- und Wohnungszählung

3. Haushaltsstichprobe

4.1 Erhebung an Anschriften
mit Sonderbereichen I (Gemeinschaftsunterkünfte)

4.2 Erhebung an Anschriften mit Sonderbereichen II (Wohnheime)

5. Erhebungsteilübergreifende Plausibilisierung

6. Wiederholungsbefragung

Summe der Kosten
aus Positionen
2-6

Gesamtkosten:

14.912.290 Euro

Gesamtkosten:

19.029.495 Euro

Gesamtkosten:

1.522.287 Euro

Gesamtkosten:

1.038.828 Euro

Gesamtkosten:

3.269.116 Euro

Gesamtkosten:

607.719 Euro


AGS

Erhebungsstelle

Schlüssel

Kosten

Schlüssel

Kosten

Schlüssel

Kosten

Schlüssel

Kosten

Schlüssel

Kosten

Schlüssel

Kosten


1

2

3

4

5

6

7

8

9

10

11

12

11

05111000

Düsseldorf, Stadt

3,83

571.689 Euro

2,50

475.416 Euro

1,90

28.955 Euro

2,20

22.857 Euro

3,47

113.276 Euro

2,50

15.183 Euro

1.227.376 Euro

05112000

Duisburg, Stadt

2,85

424.525 Euro

1,97

375.303 Euro

1,74

26.542 Euro

1,87

19.428 Euro

2,78

90.836 Euro

1,97

11.986 Euro

948.622 Euro

05113000

Essen, Stadt

3,48

519.454 Euro

2,32

440.577 Euro

2,62

39.885 Euro

1,21

12.571 Euro

3,25

106.151 Euro

2,32

14.070 Euro

1.132.708 Euro

05114000

Krefeld, Stadt

1,33

198.163 Euro

0,97

184.268 Euro

0,70

10.645 Euro

0,33

3.429 Euro

1,27

41.424 Euro

0,97

5.885 Euro

443.815 Euro

05116000

Mönchengladbach, Stadt

1,52

227.246 Euro

1,08

204.982 Euro

1,06

16.181 Euro

0,72

7.429 Euro

1,45

47.548 Euro

1,08

6.546 Euro

509.932 Euro

05117000

Mülheim an der Ruhr, Stadt

1,01

150.067 Euro

0,80

151.365 Euro

0,43

6.529 Euro

0,22

2.286 Euro

0,95

31.081 Euro

0,80

4.834 Euro

346.162 Euro

0119000

Oberhausen, Stadt

1,22

182.656 Euro

0,96

183.441 Euro

0,78

11.923 Euro

1,16

12.000 Euro

1,17

38.391 Euro

0,96

5.858 Euro

434.269 Euro

05120000

Remscheid, Stadt

0,66

97.896 Euro

0,58

109.642 Euro

0,82

12.491 Euro

0,06

571 Euro

0,62

20.280 Euro

0,58

3.501 Euro

244.382 Euro

05122000

Solingen, Stadt

0,91

136.391 Euro

0,64

122.511 Euro

1,00

15.187 Euro

0,33

3.429 Euro

0,89

29.007 Euro

0,64

3.912 Euro

310.437 Euro

05124000

Wuppertal, Stadt

2,13

317.062 Euro

1,37

259.781 Euro

1,36

20.723 Euro

1,21

12.571 Euro

1,98

64.682 Euro

1,37

8.296 Euro

683.116 Euro

05154000

Kleve, Kreis

1,63

242.540 Euro

2,27

431.845 Euro

2,73

41.588 Euro

0,99

10.286 Euro

1,74

56.916 Euro

2,27

13.791 Euro

796.966 Euro

05158000

Mettmann, Kreis

2,73

407.255 Euro

3,14

598.370 Euro

2,60

39.601 Euro

0,50

5.143 Euro

2,71

88.447 Euro

3,14

19.109 Euro

1.157.925 Euro

05162000

Rhein-Kreis Neuss

2,41

359.227 Euro

2,42

460.759 Euro

1,57

23.846 Euro

0,22

2.286 Euro

2,52

82.283 Euro

2,42

14.715 Euro

943.115 Euro

05166000

Viersen, Kreis

1,59

237.549 Euro

1,87

356.096 Euro

1,48

22.568 Euro

0,50

5.143 Euro

1,67

54.438 Euro

1,87

11.372 Euro

687.167 Euro

05170000

Wesel, Kreis

2,47

368.518 Euro

2,85

543.157 Euro

2,38

36.194 Euro

0,72

7.429 Euro

2,56

83.785 Euro

2,85

17.346 Euro

1.056.429 Euro

05314000

Bonn, Stadt

1,92

286.510 Euro

1,35

256.058 Euro

1,57

23.846 Euro

6,27

65.142 Euro

1,84

60.050 Euro

1,35

8.177 Euro

699.783 Euro

05315000

Köln, Stadt

6,22

927.026 Euro

4,53

861.283 Euro

4,21

64.014 Euro

6,44

66.857 Euro

6,06

198.156 Euro

4,53

27.506 Euro

2.144.842 Euro

05316000

Leverkusen, Stadt

0,91

135.350 Euro

0,68

129.425 Euro

0,50

7.665 Euro

0,11

1.143 Euro

0,91

29.824 Euro

0,68

4.133 Euro

307.539 Euro

05334000

Aachen, Städteregion

3,18

473.851 Euro

2,84

540.734 Euro

3,04

46.272 Euro

6,66

69.165 Euro

3,10

101.463 Euro

2,84

17.269 Euro

1.248.754 Euro

05358000

Düren, Kreis

1,40

208.253 Euro

2,06

391.526 Euro

1,37

20.865 Euro

0,67

6.994 Euro

1,47

48.204 Euro

2,06

12.504 Euro

688.345 Euro

05362000

Rhein-Erft-Kreis

2,47

368.593 Euro

2,84

541.384 Euro

1,61

24.555 Euro

1,65

17.097 Euro

2,62

85.723 Euro

2,84

17.289 Euro

1.054.642 Euro

05366000

Euskirchen, Kreis

1,03

153.397 Euro

1,40

267.065 Euro

1,91

29.097 Euro

0,60

6.217 Euro

1,08

35.275 Euro

1,40

8.529 Euro

499.580 Euro

05370000

Heinsberg, Kreis

1,35

200.785 Euro

1,70

323.371 Euro

1,57

23.846 Euro

0,75

7.771 Euro

1,42

46.550 Euro

1,70

10.327 Euro

612.650 Euro

05374000

Oberbergischer Kreis

1,45

215.593 Euro

2,12

404.291 Euro

2,51

38.181 Euro

0,04

457 Euro

1,52

49.556 Euro

2,12

12.911 Euro

720.990 Euro

05378000

Rheinisch-Bergischer Kreis

1,55

231.631 Euro

1,74

330.595 Euro

1,59

24.271 Euro

0,37

3.886 Euro

1,58

51.598 Euro

1,74

10.558 Euro

652.539 Euro

05382000

Rhein-Sieg-Kreis

3,13

466.489 Euro

3,95

750.858 Euro

3,83

58.337 Euro

2,69

27.977 Euro

3,35

109.430 Euro

3,95

23.979 Euro

1.437.070 Euro

05512000

Bottrop, Stadt

0,66

98.854 Euro

0,54

103.141 Euro

0,50

7.665 Euro

0,22

2.331 Euro

0,66

21.415 Euro

0,54

3.294 Euro

236.699 Euro

05513000

Gelsenkirchen, Stadt

1,54

229.239 Euro

1,09

208.026 Euro

1,86

28.388 Euro

0,60

6.217 Euro

1,45

47.295 Euro

1,09

6.643 Euro

525.808 Euro

05515000

Münster, Stadt

1,85

275.592 Euro

1,22

231.547 Euro

5,20

79.201 Euro

24,76

257.233 Euro

1,76

57.431 Euro

1,22

7.395 Euro

908.399 Euro

05554000

Borken, Kreis

1,82

270.888 Euro

2,57

488.535 Euro

3,13

47.691 Euro

1,27

13.211 Euro

2,07

67.640 Euro

2,57

15.602 Euro

903.568 Euro

05558000

Coesfeld, Kreis

1,10

163.359 Euro

1,65

313.634 Euro

2,08

31.652 Euro

1,72

17.874 Euro

1,23

40.180 Euro

1,65

10.016 Euro

576.716 Euro

05562000

Recklinghausen, Kreis

3,52

525.609 Euro

3,26

620.221 Euro

3,12

47.549 Euro

0,52

5.440 Euro

3,42

111.866 Euro

3,26

19.807 Euro

1.330.493 Euro

05566000

Steinfurt, Kreis

2,23

332.822 Euro

3,35

637.227 Euro

2,84

43.291 Euro

1,05

10.880 Euro

2,50

81.644 Euro

3,35

20.350 Euro

1.126.213 Euro

05570000

Warendorf, Kreis

1,42

211.628 Euro

2,07

394.540 Euro

1,73

26.400 Euro

0,52

5.440 Euro

1,55

50.609 Euro

2,07

12.600 Euro

701.217 Euro

05711000

Bielefeld, Stadt

1,90

283.927 Euro

1,26

239.924 Euro

1,38

21.007 Euro

4,64

48.183 Euro

1,86

60.874 Euro

1,26

7.662 Euro

661.577 Euro

05754000

Gütersloh, Kreis

1,84

275.010 Euro

2,32

441.405 Euro

2,74

41.730 Euro

10,10

104.914 Euro

2,03

66.474 Euro

2,32

14.097 Euro

943.628 Euro

05758000

Herford, Kreis

1,36

202.438 Euro

1,58

300.825 Euro

1,71

25.975 Euro

0,60

6.217 Euro

1,40

45.643 Euro

1,58

9.607 Euro

590.704 Euro

05762000

Höxter, Kreis

0,75

112.570 Euro

1,29

246.262 Euro

1,32

20.155 Euro

1,05

10.880 Euro

0,78

25.547 Euro

1,29

7.865 Euro

423.279 Euro

05766000

Lippe, Kreis

1,92

286.806 Euro

2,59

493.175 Euro

2,44

37.188 Euro

1,35

13.988 Euro

1,94

63.300 Euro

2,59

15.750 Euro

910.207 Euro

05770000

Minden-Lübbecke, Kreis

1,63

243.753 Euro

2,01

383.208 Euro

2,00

30.517 Euro

0,67

6.994 Euro

1,73

56.542 Euro

2,01

12.238 Euro

733.251 Euro

05774000

Paderborn, Kreis

1,60

239.271 Euro

1,92

365.390 Euro

1,87

28.530 Euro

1,27

13.211 Euro

1,72

56.073 Euro

1,92

11.669 Euro

714.144 Euro

05911000

Bochum, Stadt

2,20

327.867 Euro

1,47

280.318 Euro

1,25

19.020 Euro

3,44

35.748 Euro

2,04

66.592 Euro

1,47

8.952 Euro

738.498 Euro

05913000

Dortmund, Stadt

3,51

523.764 Euro

2,29

436.293 Euro

2,05

31.226 Euro

1,50

15.543 Euro

3,28

107.151 Euro

2,29

13.933 Euro

1.127.910 Euro

05914000

Hagen, Stadt

1,14

169.314 Euro

0,80

151.942 Euro

0,87

13.200 Euro

0,15

1.554 Euro

1,05

34.369 Euro

0,80

4.852 Euro

375.232 Euro

05915000

Hamm, Stadt

0,96

143.005 Euro

0,76

145.086 Euro

0,84

12.774 Euro

0,82

8.549 Euro

1,00

32.772 Euro

0,76

4.633 Euro

346.819 Euro

05916000

Herne, Stadt

0,92

137.917 Euro

0,68

128.805 Euro

0,66

10.078 Euro

0,15

1.554 Euro

0,87

28.497 Euro

0,68

4.113 Euro

310.965 Euro

05954000

Ennepe-Ruhr-Kreis

1,91

285.282 Euro

2,00

381.420 Euro

1,42

21.575 Euro

0,60

6.217 Euro

1,81

59.036 Euro

2,00

12.181 Euro

765.711 Euro

05958000

Hochsauerlandkreis

1,46

217.073 Euro

1,94

368.566 Euro

2,86

43.575 Euro

0,60

6.217 Euro

1,45

47.319 Euro

1,94

11.770 Euro

694.520 Euro

05962000

Märkischer Kreis

2,35

349.830 Euro

2,83

538.237 Euro

1,95

29.665 Euro

0,37

3.886 Euro

2,29

74.723 Euro

2,83

17.189 Euro

1.013.530 Euro

05966000

Olpe, Kreis

0,70

104.797 Euro

1,02

194.507 Euro

1,00

15.187 Euro

0,04

457 Euro

0,75

24.400 Euro

1,02

6.212 Euro

345.560 Euro

05970000

Siegen-Wittgenstein, Kreis

1,53

227.458 Euro

1,96

372.171 Euro

1,82

27.678 Euro

1,87

19.428 Euro

1,54

50.446 Euro

1,96

11.886 Euro

709.067 Euro

05974000

Soest, Kreis

1,60

238.767 Euro

2,19

417.618 Euro

2,54

38.607 Euro

1,35

13.988 Euro

1,68

54.971 Euro

2,19

13.337 Euro

777.288 Euro

05978000

Unna, Kreis

2,20

327.734 Euro

2,38

453.372 Euro

1,90

28.955 Euro

0,30

3.109 Euro

2,20

71.930 Euro

2,38

14.479 Euro

899.579 Euro

05000000

NRW insgesamt

100,00

14.912.290 Euro

100,00

19.029.495 Euro

100,00

1.522.287 Euro

100,00

1.038.828 Euro

100,00

3.269.116 Euro

100,00

607.719 Euro

40.379.735 Euro


MODELLRECHNUNG
Verteilung der Kostenerstattung - Kostenerstattung je Erhebungsstelle

Kostenerstattung je Erhebungsstelle

1 . Vorbereitung

Summe der
Kosten
aus Positionen
1-6

7. Sachausgaben für
Büroarbeitsplätze

8. Sachausgaben für Corona-Schutzmaßnahmen

9. Verschiebungsbedingte Zusatzaufwände

Kosten der
Erhebungsstellen
insgesamt
Zensus 2022

Kosten der
Erhebungsstellen
insgesamt
Zensus 2011

Differenz

Gesamtkosten:

2.357.151 Euro

Gesamtkosten:

3.486.926 Euro

Gesamtkosten:

704.000 Euro

Gesamtkosten:

188.276 Euro

AGS

Erhebungsstelle

Schlüssel

Kosten

Schlüssel

Kosten

Schlüssel

Kosten

Schlüssel

Kosten

12

13

14

15

16

17

18

19

20

21

22

21-22

0 5111000

Düsseldorf, Stadt

3,04

71.648 Euro

1.299.023 Euro

3,04

105.988 Euro

3,04

21.399 Euro

18,41

34.666 Euro

1.461.076 Euro

1.044.420 Euro

416.656 Euro

0 5112000

Duisburg, Stadt

2,35

55.375 Euro

1.003.997 Euro

2,35

81.917 Euro

2,35

16.539 Euro

0,00

- Euro

1.102.452 Euro

744.645 Euro

357.808 Euro

0 5113000

Essen, Stadt

2,81

66.121 Euro

1.198.829 Euro

2,81

97.813 Euro

2,81

19.748 Euro

0,00

- Euro

1.316.390 Euro

1.002.932 Euro

313.459 Euro

0 5114000

Krefeld, Stadt

1,10

25.907 Euro

469.722 Euro

1,10

38.325 Euro

1,10

7.738 Euro

0,00

- Euro

515.785 Euro

368.798 Euro

146.987 Euro

0 5116000

Mönchengladbach, Stadt

1,26

29.767 Euro

539.699 Euro

1,26

44.034 Euro

1,26

8.890 Euro

36,03

67.839 Euro

660.463 Euro

391.354 Euro

269.108 Euro

0 5117000

Mülheim an der Ruhr, Stadt

0,86

20.207 Euro

366.369 Euro

0,86

29.892 Euro

0,86

6.035 Euro

0,00

- Euro

402.297 Euro

299.469 Euro

102.828 Euro

0 5119000

Oberhausen, Stadt

1,08

25.350 Euro

459.619 Euro

1,08

37.501 Euro

1,08

7.571 Euro

0,00

- Euro

504.691 Euro

341.490 Euro

163.201 Euro

0 5120000

Remscheid, Stadt

0,61

14.266 Euro

258.647 Euro

0,61

21.103 Euro

0,61

4.261 Euro

0,00

- Euro

284.011 Euro

229.278 Euro

54.733 Euro

0 5122000

Solingen, Stadt

0,77

18.122 Euro

328.559 Euro

0,77

26.807 Euro

0,77

5.412 Euro

14,46

27.226 Euro

388.005 Euro

245.030 Euro

142.975 Euro

0 5124000

Wuppertal, Stadt

1,69

39.877 Euro

722.992 Euro

1,69

58.989 Euro

1,69

11.910 Euro

0,00

- Euro

793.892 Euro

503.740 Euro

290.152 Euro

0 5154000

Kleve, Kreis

1,97

46.523 Euro

843.489 Euro

1,97

68.821 Euro

1,97

13.895 Euro

0,00

- Euro

926.204 Euro

809.330 Euro

116.874 Euro

0 5158000

Mettmann, Kreis

2,87

67.593 Euro

1.225.518 Euro

2,87

99.991 Euro

2,87

20.188 Euro

0,00

- Euro

1.345.697 Euro

1.209.674 Euro

136.022 Euro

0 5162000

Rhein-Kreis Neuss

2,34

55.054 Euro

998.169 Euro

2,34

81.441 Euro

2,34

16.443 Euro

0,00

- Euro

1.096.053 Euro

901.858 Euro

194.194 Euro

0 5166000

Viersen, Kreis

1,70

40.113 Euro

727.280 Euro

1,70

59.339 Euro

1,70

11.980 Euro

0,00

- Euro

798.600 Euro

725.090 Euro

73.510 Euro

0 5170000

Wesel, Kreis

2,62

61.669 Euro

1.118.097 Euro

2,62

91.226 Euro

2,62

18.418 Euro

0,00

- Euro

1.227.742 Euro

1.035.761 Euro

191.981 Euro

0 5314000

Bonn, Stadt

1,73

40.850 Euro

740.633 Euro

1,73

60.429 Euro

1,73

12.200 Euro

0,00

- Euro

813.262 Euro

538.547 Euro

274.715 Euro

0 5315000

Köln, Stadt

5,31

125.204 Euro

2.270.046 Euro

5,31

185.214 Euro

5,31

37.394 Euro

0,00

- Euro

2.492.655 Euro

1.685.738 Euro

806.917 Euro

0 5316000

Leverkusen, Stadt

0,76

17.952 Euro

325.491 Euro

0,76

26.557 Euro

0,76

5.362 Euro

13,08

24.635 Euro

382.045 Euro

215.763 Euro

166.282 Euro

0 5334000

Aachen, Städteregion

3,09

72.896 Euro

1.321.650 Euro

3,09

107.834 Euro

3,09

21.771 Euro

0,00

- Euro

1.451.255 Euro

1.060.183 Euro

391.072 Euro

0 5358000

Düren, Kreis

1,70

40.182 Euro

728.527 Euro

1,70

59.441 Euro

1,70

12.001 Euro

0,00

- Euro

799.969 Euro

675.608 Euro

124.361 Euro

0 5362000

Rhein-Erft-Kreis

2,61

61.564 Euro

1.116.207 Euro

2,61

91.072 Euro

2,61

18.387 Euro

0,00

- Euro

1.225.666 Euro

1.029.722 Euro

195.944 Euro

0 5366000

Euskirchen, Kreis

1,24

29.163 Euro

528.742 Euro

1,24

43.140 Euro

1,24

8.710 Euro

0,00

- Euro

580.593 Euro

453.717 Euro

126.875 Euro

0 5370000

Heinsberg, Kreis

1,52

35.763 Euro

648.413 Euro

1,52

52.904 Euro

1,52

10.681 Euro

0,00

- Euro

711.998 Euro

631.050 Euro

80.948 Euro

0 5374000

Oberbergischer Kreis

1,79

42.087 Euro

763.077 Euro

1,79

62.260 Euro

1,79

12.570 Euro

0,00

- Euro

837.907 Euro

793.702 Euro

44.205 Euro

0 5378000

Rheinisch-Bergischer Kreis

1,62

38.092 Euro

690.631 Euro

1,62

56.349 Euro

1,62

11.377 Euro

0,00

- Euro

758.357 Euro

689.045 Euro

69.311 Euro

0 5382000

Rhein-Sieg-Kreis

3,56

83.888 Euro

1.520.958 Euro

3,56

124.096 Euro

3,56

25.055 Euro

0,00

- Euro

1.670.108 Euro

1.449.538 Euro

220.570 Euro

0 5512000

Bottrop, Stadt

0,59

13.817 Euro

250.517 Euro

0,59

20.440 Euro

0,59

4.127 Euro

0,00

- Euro

275.083 Euro

176.326 Euro

98.758 Euro

0 5513000

Gelsenkirchen, Stadt

1,30

30.694 Euro

556.502 Euro

1,30

45.405 Euro

1,30

9.167 Euro

0,00

- Euro

611.074 Euro

437.506 Euro

173.568 Euro

0 5515000

Münster, Stadt

2,25

53.027 Euro

961.427 Euro

2,25

78.443 Euro

2,25

15.837 Euro

0,00

- Euro

1.055.707 Euro

682.535 Euro

373.173 Euro

0 5554000

Borken, Kreis

2,24

52.745 Euro

956.314 Euro

2,24

78.026 Euro

2,24

15.753 Euro

0,00

- Euro

1.050.093 Euro

834.893 Euro

215.200 Euro

0 5558000

Coesfeld, Kreis

1,43

33.666 Euro

610.382 Euro

1,43

49.801 Euro

1,43

10.055 Euro

0,00

- Euro

670.238 Euro

600.928 Euro

69.310 Euro

0 5562000

Recklinghausen, Kreis

3,29

77.667 Euro

1.408.160 Euro

3,29

114.893 Euro

3,29

23.196 Euro

0,00

- Euro

1.546.249 Euro

1.297.592 Euro

248.657 Euro

0 5566000

Steinfurt, Kreis

2,79

65.742 Euro

1.191.956 Euro

2,79

97.252 Euro

2,79

19.635 Euro

4,28

8.052 Euro

1.316.895 Euro

1.032.665 Euro

284.230 Euro

0 5570000

Warendorf, Kreis

1,74

40.933 Euro

742.151 Euro

1,74

60.552 Euro

1,74

12.225 Euro

0,00

- Euro

814.928 Euro

691.601 Euro

123.328 Euro

0 5711000

Bielefeld, Stadt

1,64

38.619 Euro

700.196 Euro

1,64

57.129 Euro

1,64

11.534 Euro

0,00

- Euro

768.860 Euro

524.534 Euro

244.325 Euro

0 5754000

Gütersloh, Kreis

2,34

55.084 Euro

998.712 Euro

2,34

81.485 Euro

2,34

16.452 Euro

0,00

- Euro

1.096.650 Euro

877.854 Euro

218.795 Euro

0 5758000

Herford, Kreis

1,46

34.482 Euro

625.186 Euro

1,46

51.009 Euro

1,46

10.299 Euro

0,00

- Euro

686.494 Euro

578.929 Euro

107.566 Euro

0 5762000

Höxter, Kreis

1,05

24.709 Euro

447.988 Euro

1,05

36.552 Euro

1,05

7.380 Euro

0,00

- Euro

491.919 Euro

403.883 Euro

88.036 Euro

0 5766000

Lippe, Kreis

2,25

53.133 Euro

963.340 Euro

2,25

78.599 Euro

2,25

15.869 Euro

0,00

- Euro

1.057.808 Euro

895.004 Euro

162.805 Euro

0 5770000

Minden-Lübbecke, Kreis

1,82

42.803 Euro

776.054 Euro

1,82

63.319 Euro

1,82

12.784 Euro

0,00

- Euro

852.157 Euro

725.962 Euro

126.194 Euro

0 5774000

Paderborn, Kreis

1,77

41.688 Euro

755.832 Euro

1,77

61.669 Euro

1,77

12.451 Euro

0,00

- Euro

829.951 Euro

664.262 Euro

165.689 Euro

0 5911000

Bochum, Stadt

1,83

43.109 Euro

781.607 Euro

1,83

63.772 Euro

1,83

12.875 Euro

0,00

- Euro

858.254 Euro

691.425 Euro

166.829 Euro

0 5913000

Dortmund, Stadt

2,79

65.841 Euro

1.193.751 Euro

2,79

97.399 Euro

2,79

19.665 Euro

9,22

17.361 Euro

1.328.176 Euro

843.756 Euro

484.420 Euro

0 5914000

Hagen, Stadt

0,93

21.904 Euro

397.136 Euro

0,93

32.403 Euro

0,93

6.542 Euro

0,00

- Euro

436.081 Euro

305.882 Euro

130.199 Euro

0 5915000

Hamm, Stadt

0,86

20.245 Euro

367.065 Euro

0,86

29.949 Euro

0,86

6.047 Euro

0,00

- Euro

403.060 Euro

295.650 Euro

107.411 Euro

0 5916000

Herne, Stadt

0,77

18.152 Euro

329.117 Euro

0,77

26.853 Euro

0,77

5.422 Euro

4,51

8.496 Euro

369.887 Euro

316.220 Euro

53.667 Euro

0 5954000

Ennepe-Ruhr-Kreis

1,90

44.698 Euro

810.409 Euro

1,90

66.122 Euro

1,90

13.350 Euro

0,00

- Euro

889.880 Euro

832.310 Euro

57.570 Euro

0 5958000

Hochsauerlandkreis

1,72

40.542 Euro

735.063 Euro

1,72

59.974 Euro

1,72

12.109 Euro

0,00

- Euro

807.145 Euro

700.347 Euro

106.799 Euro

0 5962000

Märkischer Kreis

2,51

59.164 Euro

1.072.694 Euro

2,51

87.522 Euro

2,51

17.670 Euro

0,00

- Euro

1.177.886 Euro

1.059.945 Euro

117.941 Euro

0 5966000

Olpe, Kreis

0,86

20.172 Euro

365.732 Euro

0,86

29.840 Euro

0,86

6.025 Euro

0,00

- Euro

401.597 Euro

382.829 Euro

18.769 Euro

0 5970000

Siegen-Wittgenstein, Kreis

1,76

41.392 Euro

750.459 Euro

1,76

61.230 Euro

1,76

12.362 Euro

0,00

- Euro

824.051 Euro

702.480 Euro

121.572 Euro

0 5974000

Soest, Kreis

1,92

45.374 Euro

822.662 Euro

1,92

67.121 Euro

1,92

13.552 Euro

0,00

- Euro

903.335 Euro

902.079 Euro

1.256 Euro

0 5978000

Unna, Kreis

2,23

52.513 Euro

952.091 Euro

2,23

77.682 Euro

2,23

15.684 Euro

0,00

- Euro

1.045.457 Euro

967.505 Euro

77.952 Euro

05000000

NRW insgesamt

100,00

2.357.151 Euro

42.736.886 Euro

100,00

3.486.926 Euro

100,00

704.000 Euro

100,00

188.276 Euro

47.116.088 Euro

37.500.382 Euro

9.615.706 Euro


UWS Umweltmanagement GmbH ENDE Frame öffnen