Änderungstext

Erstes Landesgesetz zur Änderung des Landesrichtergesetzes

Vom 6. Oktober 2006
(GVBl. Nr. 17 vom 17.10.2006 S. 344)


Der Landtag Rheinland-Pfalz hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1

Das Landesrichtergesetz vom 22. Dezember 2003 (GVBl. 2004 S. 1, BS 312-1) wird wie folgt geändert:

§ 10 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

1. In der Einleitung wird das Wort "Einem" durch die Worte "Einer Richterin oder einem" ersetzt.

2. In Nummer 2 werden nach dem Gliederungszeichen "2." die Worte "die Richterin oder" eingefügt.

3. In Nummer 3 wird das Wort ≫er" durch die Worte "die Richterin oder der Richter" ersetzt.

4. In Nummer 4 wird das Datum "1. Januar 2010" durch das Datum "1. November 2006" ersetzt.

Artikel 2

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.