umwelt-online: VwVSächsSÜG - VV zur Ausführung des Sächsischen Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (4)
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| Anleitung zum Ausfüllen der Sicherheitserklärung für die Einfache Sicherheitsüberprüfung | Anlage 4 (zu § 13 SächsSÜG, Nr. 6.1; 13.4 VwVSächsSÜG) |
Vorbemerkungen
Schreibmaschine oder Druckbuchstaben
Benutzen Sie bitte zum Ausfüllen der Sicherheitserklärung möglichst eine Schreibmaschine; andernfalls füllen Sie die Sicherheitserklärung bitte in gut lesbaren Druckbuchstaben in schwarzer Farbe (kein Bleistift) aus. Anders ausgefüllte Vordrucke können aus Gründen der Datenverarbeitung nicht angenommen werden.
Wahrheitsgemäße und vollständige Angaben
Die Sicherheitserklärung stellt die Grundlage Ihrer Sicherheitsüberprüfung dar. Ungenaue, unvollständige und unrichtige Angaben führen zu Rückfragen und zeitlichen Verzögerungen bei Ihrer Sicherheitsüberprüfung sowie unter Umständen zu negativen Schlussfolgerungen. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie daher die Fragen vollständig und wahrheitsgemäß beantworten. Jede Frage ist zu beantworten; im Falle der Verneinung ist "Nein", "Keine" oder "Entfällt" anzukreuzen, bitte nicht einfach durchstreichen. Wenn keine der unter Nr. 1.2 oder Nr. 1.3 genannten Personen vorhanden ist, ist in den für diese Personen vorgesehenen Feldern "Entfällt" anzukreuzen. Wünscht der Ehegatte/Lebenspartner/Lebensgefährte keine Angaben, ist in den für diese Personen vorgesehenen Feldern "Keine" anzukreuzen. Wissentlich falsche Angaben können zu dienst- oder arbeitsrechtlichen Maßnahmen führen.
Benutzen Sie bitte das Feld Nr. 11 sowie bei Bedarf ein gesondertes Blatt, falls der vorgesehene Platz an der jeweiligen Stelle der Sicherheitserklärung nicht ausreicht oder wenn Sie ergänzende Angaben machen wollen.
Sie sind nicht verpflichtet, Angaben zu machen, durch die Sie sich oder Ihren Lebensgefährten oder einen nahen Angehörigen im Sinne von § 52 Abs. 1 der Strafprozessordnung, das heißt
der Gefahr der straf- oder disziplinarrechtlichen Verfolgung, der Entlassung oder Kündigung aussetzen würden. Wenn Sie von Ihrem Recht auf Nichtbeantwortung einer Frage Gebrauch machen wollen, ist es allerdings nicht zulässig, eine falsche Antwort zu geben, die Antwortfelder durchzustreichen oder leer zu lassen. Vielmehr ist, je nachdem, ob Sie eine Frage ganz oder teilweise nicht beantworten wollen, einzusetzen "Keine Angaben" oder "Im übrigen keine Angaben". Änderungen des Familienstandes, des Familiennamen/Lebenspartnerschaftsnamen, des Wohnsitzes und der Staatsangehörigkeit sind dem Geheimschutzbeauftragten oder seinem zuständigen Mitarbeiter unverzüglich mitzuteilen.
Ihre Angaben werden streng vertraulich behandelt. Ihr Ansprechpartner
Für Fragen steht Ihnen der Geheimschutzbeauftragte zur Verfügung. Falls Sie sich, insbesondere bei Sicherheitsproblemen, an das Landessamt für Verfassungsschutz Sachsen wenden wollen, kreuzen Sie bitte Nr. 12 der Sicherheitserklärung an oder nehmen Sie direkt Kontakt mit dem Landessamt für Verfassungsschutz Sachsen, Neuländer Straße 60, 01129 Dresden, Telefon: 0351/8585-0, auf.
Rücksendung der Sicherheitserklärung
Senden Sie die ausgefüllte Sicherheitserklärung in verschlossenem Umschlag unmittelbar an den Geheimschutzbeauftragten oder seinen zuständigen Mitarbeiter zurück oder geben Sie diese persönlich ab.
Hinweise zu einzelnen Nummern der Sicherheitserklärung
| 1.1 Angaben zu Ihrer Person | |
| Familienname, Lebenspartnerschaftsname auch frühere (z.B. Geburtsname, frühere Ehenamen) | Ihr Nachname Fügen Sie früheren Namen bitte Zusätze wie "geb.", "geschieden" usw. hinzu (z.B. "geschiedene Maier"). |
| Vorname(n) (Rufname unterstreichen) | Benutzen Sie bitte die sich aus der Geburtsurkunde ergebende Schreibweise (nicht verkürzte Aussprache verwenden). |
| Geburtsort, Kreis, Bundesland/Staat | Bitte geben Sie den Geburtsort in der Schreibweise der Geburtsurkunde an. Bei Änderung des Ortsnamens (z.B. durch kommunale Gebietsreform) bitte die neue Ortsbezeichnung mit Postleitzahl in Klammern angeben; dies gilt nicht für Geburtsorte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Für Bundesland/Staat können amtliche Abkürzungen verwendet werden. |
| Staatsangehörigkeit (auch frühere und weitere Staatsangehörigkeiten) | Neben der gegenwärtigen Staatsangehörigkeit sind auch frühere Staatsangehörigkeiten (auch Doppel- und Mehrfachstaatsangehörigkeiten) anzugeben. Fügen Sie ggf. bitte die Einbürgerungsurkunde und einen Nachweis über den Verlust der früheren Staatsangehörigkeit bei (amtlich beglaubigte Kopien) oder legen Sie die Originale dem Geheimschutzbeauftragten vor. |
| Familienstand | Anzugeben ist der aktuelle Familienstand.
Eine "Lebenspartnerschaft" wird begründet, wenn zwei Personengleichen Geschlechts gegenseitig persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit vor der zuständigen Behörde erklären, miteinander eine Partnerschaft auf Lebenszeit führen zu wollen (Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner). Die Aufhebung einer Lebensgemeinschaft erfolgt durch gerichtliches Urteil.
Eine "auf Dauer angelegte Gemeinschaft" ist eine zwischen einem Mann und einer Frau oder zwei Personen gleichen Geschlechts bestehende Lebensgemeinschaft, die keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulässt, sich durch innere Bindungen auszeichnet und ein gegenseitiges Einstehen der Partner in den Not- und Wechselfällen des Lebens füreinander begründet (Lebensgefährte). Ein wichtiges Indiz hierfür ist eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft. Eine auf Dauer angelegte Gemeinschaft wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass - wie auch in der Ehe oder Lebenspartnerschaft - in einzelnen Bereichen getrenntgewirtschaftet wird. Falls Sie aber einen Partner haben, mit dem Sie in einer auf Dauer angelegten Gemeinschaft leben, und Ihre Ehe noch nicht rechts kräftig geschieden oder Ihre Lebenspartnerschaft noch nicht rechtskräftig aufgehoben ist, ist an dieser Stelle der Sicherheitserklärung sowohl die Markierung für "auf Dauer angelegte Gemeinschaft als auch die für "verheiratet" bzw. "Lebenspartnerschaft" anzukreuzen. |
| Ausgeübter Beruf (bei Beamten: Amtsbezeichnung) | Geben Sie bitte den zur Zeit ausgeübten (nicht den erlernten) Beruf an, und zwar möglichst genau (z.B. nicht nur "Angestellter", sondern "Bürokaufmann"). |
| Arbeitgeber (Anschrift) | Sofern Sie im öffentlichen Dienst tätig sind, geben Sie bitte die Beschäftigungsdienststelle an. Bei Ausbildung/Beschäftigung bei einer Filiale, Zweig- oder Außenstelle eines Arbeitgebers ist diese anzugeben. |
| 1.2 Angaben zu Ihrem Ehegatten/Lebenspartner/ Lebensgefährten | Falls Sie einen Lebengefährten haben und Ihre Ehe noch nicht rechtskräftig geschieden oder Ihre Lebenspartnerschaft noch nicht rechtskräftig aufgehoben ist, sind hier und bei den folgenden Nummern die Daten des Lebensgefährten anzugeben.
Zum Ehegatten/Lebenspartner sind in diesem Fall unter Nr. 11 die Personalien (gemäß Nr. 1.2) nur anzugeben, wenn noch eine enge persönliche Beziehung besteht. Das Einverständnis des Ehegatten bzw. des Lebenspartners ist durch dessen Unterschrift unter der Angabe unter Nr. 11 zu dokumentieren. Die Daten früherer Ehegatten bzw. Lebenspartner sind nicht anzugeben. |
| 2 Wohnsitze/Aufenthalte einschließlich derzeitiger Anschrift - in Deutschland | Bestanden/bestehen neben der Hauptwohnung auch Nebenwohnungen und/oder andere Aufenthalte in Deutschland von längerer Dauer als zwei Monate, sind sowohl
anzugeben. Machen Sie bitte lückenlose Angaben (mit Monat und Jahr). |
| 3 - im Ausland | Anzugeben sind Wohnsitze und Aufenthalte von längerer Dauer als zwei Monate im Ausland.
Sofern Ihre derzeitige Anschrift im Ausland liegt, geben Sie sie bitte ebenfalls unter Nr. 3 an.
Wohnsitze oder Aufenthalte in Staaten gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 SächsSÜG (siehe Anlage) sind unter Nr. 6.1 anzugeben. |
| 4 Angaben zur finanziellen Situation | Unter Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (Nr. 4.1) fallen vor allem Pfändungen des Arbeitslohnes oder des sonstigen beweglichen Vermögens sowie Zwangsversteigerungen von Grundstücken.
Wenden Sie sich im Zweifelsfalle bitte an den Geheimschutzbeauftragten.
Wenn Sie im Zweifel sind, ob Sie die Frage zu Nr. 4.2 mit ja beantworten können, sollten Sie den Geheimschutzbeauftragten oder das Landessamt für Verfassungsschutz Sachsen um ein Gespräch bitten. Dadurch soll die Möglichkeit eröffnet werden, eine schwierige persönliche Situation offen zu klären und zu erörtern, wie diese u. U. verbessert werden kann. |
| 5 Kontakte zu ausländischen Nachrichtendiensten bzw. zu Nachrichtendiensten der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, Tätigkeiten für einen Nachrichtendienst oder das Arbeitsgebiet 1 der Kriminalpolizei der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik | Falls Sie, Ihr Ehegatte/Lebenspartner/Lebensgefährte Kontakte zu ausländischen Nachrichtendiensten oder zu Nachrichtendiensten der ehemaligen DDR 1 haben/hatten, teilen Sie dies bitte dem Geheimschutzbeauftragten und/oder dem Landessamt für Verfassungsschutz Sachsen persönlich mit (Gesprächswunsch unter Nr. 5.1 und Nr. 12 ankreuzen). Dies gilt auch für Kontakte zu Nachrichtendiensten befreundeter Staaten, da fremde Nachrichtendienste nicht selten unter "falscher Flagge" auftreten, d.h. ihre Mitarbeiter geben sich z.B. als Angehörige eines Nachrichtendienstes befreundeter Staaten aus.
Der Ideenreichtum fremder Nachrichtendienste bei der "Anbahnung und Anwerbung von Zielpersonen" ist beachtlich. Er reicht von getarnten Stellenangeboten in Zeitungen über gezielte Kontaktaufnahmen (Restaurant, Kino, Theater, Urlaub) bis hin zu Erpressungsversuchen. Es ist häufig nicht leicht, Anbahnungs- und Werbungsversuche frühzeitig zu erkennen. Wenn jedoch eine Person
Möglichkeit fernhält (hauptamtliche Mitarbeiter fremder Nachrichtendienste treten meist unter falschen Namen auf und fürchten nähere Fragen nach ihrer Herkunft, wie z.B. nach den Eltern), so kann dies ein Indiz für eine mögliche nachrichtendienstliche Tätigkeit dieser Person sein. Dies gilt auch in bezug auf Ihren Ehegatten/Lebenspartner/Lebensgefährten. Vorrangiges Ziel der fremden Nachrichtendienste ist im Übrigen, "Zielpersonen" in eine - wie auch immer geartete - Abhängigkeit zu bringen. Dazu dienen anfänglich großzügige finanzielle Zuwendungen ebenso wie der Aufbau engerer zwischenmenschlicher Beziehungen. Es ist wichtig, Anbahnungs- und Werbungsversuche möglichst frühzeitig zu erkennen, bevor eine Abhängigkeit entstanden ist. Sprechen Sie deshalb im Zweifelsfall mit dem Geheimschutzbeauftragten und/oder dem Landessamt für Verfassungsschutz Sachsen. Dadurch können Sachverhalte vertraulich geklärt und Zweifel beseitigt werden. |
| 6 Beziehungen in Staaten, in denen besondere Sicherheitsheitsrisiken für die mit sicherheitsempfindlicher Tätigkeit befassten Personen zu besorgen sind. | Die vom Bundesministerium des Innern als Nationale Sicherheitsbehörde im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr. 15 SächsSÜG festgelegten Staaten sind in einer Liste, die als Anlage beigefügt ist, aufgeführt. |
| 6.1 Wohnsitze/Aufenthalte in Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken seit Vollendung des 18. Lebensjahres von längerer Dauer als zwei Monate | Falls Sie einen Wohnsitz oder Aufenthalt von längerer Dauer als zwei Monate in einem in der Staatenliste genannten Staat hatten, machen Sie bei Nr. 11 bitte folgende Angaben:
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| 6.2 Reisen | Geben Sie beim Reiseziel nach Möglichkeit die genaue Adresse (z.B. Hotel) an. Bei Häufung von Reisen (wiederholt mehrmals jährlich) können Reiseziel und Reiseanlass pauschal angegeben werden, z.B. "1982 - 1987 jeweils Besuch der Stadt Moskau/ Russische Föderation, Übernachtung im Hotel ..., weiter jährlich zwei bis drei Geschäftsreisen zur Fa. ..., Übernachtung im Hotel ...". |
| 6.3 Nahe Angehörige | Nahe Angehörige im Sinne der Sicherheitserklärung sind
Unter "Kinder" fallen auch Stief- und Pflegekinder, unter "Eltern" auch Stief- und Pflegeeltern, unter "Geschwister" auch Halb- und Stiefgeschwister. Falls nahe Angehörige in einem in der Staatenliste genannten Staat leben, geben Sie unter Nr. 11 bitte Folgendes an (soweit bekannt):
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| 6.4 Sonstige Beziehungen | Falls Sie sonstige Beziehungen (z.B. geschäftliche, gesellschaftliche, kulturelle, sportliche oder wissenschaftliche) in einen in der Staatenliste genannten Staat haben, erläutern Sie diese bitte unter Nr. 11 kurz. Dies gilt auch für Beziehungen zu Verwandten, die nicht unter Nr. 6.3 fallen, sofern eine persönliche Verbindung unterhalten wird. Geben Sie zu Personen, die in einem solchen Staat leben oder ihn außerhalb des Gebiets der in der Staatenliste genannten Staaten vertreten und mit denen Sie enge Verbindung unterhalten, bitte die Personalien an (vgl. Erläuterungen zu Nr. 6.3). |
| 7 Beziehungen zu verfassungsfeindlichen Organisationen | "Verfassungsfeindlich" sind diejenigen Aktivitäten oder Bestrebungen, bei denen konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die von ihnen verfolgten Ziele oder die von ihnen zur Erreichung dieser Ziele befürworteten Mittel und Wege ganz oder teilweise mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung in Widerspruch stehen. Über die wichtigsten verfassungsfeindlichen Bestrebungen berichten die jährlichen Verfassungsschutzberichte des Landesamtes für Verfassungsschutz Sachsen und des Bundesministeriums des Innern, die Ihnen bei Bedarf zur Verfügung gestellt werden können. Sofern die Frage nach Beziehungen zu verfassungsfeindlichen Organisationen nicht eindeutig und vorbehaltlos verneint werden kann, sollten Sie in einem offenen Gespräch mit dem Geheimschutzbeauftragten und/oder dem Landessamt für Verfassungsschutz Sachsen Einzelheiten und das heutige Verhältnis zu der Organisation darlegen. |
| 8 Angaben zu herausgehobenen Funktionen in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik | Hier sind anzugeben herausgehobene Funktionen in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik in Parteien, Massenorganisationen, bewaffneten Organen (einschließlich Kampfgruppen), Behörden und Betrieben. Hierzu zählen insbesondere Abteilungsleiter in Ministerien und Räten der Bezirke, Mitglieder der SED-Bezirks- und Kreisleitungen, Mitglieder der Räte der Bezirke, Absolventen zentraler Parteischulen (ab Bezirksebene), politische Funktionsträger in den bewaffneten Organen (einschließlich Kampfgruppen), Kombinats-, Instituts- und Betriebsdirektoren, Mitglieder der Bezirks und Kreiseinsatzleitungen, leitendes diplomatisches Personal, leitendes Personal der Handelsvertretungen und leitendes Personal der für die Kaderpolitik zuständigen Organisationseinheiten in den staatlichen Organen, Massenmedien, Kultur- und Bildungseinrichtungen und Betrieben. |
| 9 Anhängige Straf- und Disziplinarverfahren | Geben Sie hier bitte bereits an, wenn Ermittlungen gegen Sie ein geleitet wurden.
Dies gilt für jede Art von Straftaten (z.B. auch nach dem Steuerrecht) sowie alle Ermittlungen nach dem Disziplinarrecht.
Nicht anzugeben brauchen Sie Ermittlungen/Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten und Verurteilungen aus rechtskräftig ab geschlossenen Strafverfahren. |
| 10 Sonstiges | Von Bedeutung sind vor allem Umstände, die Dritten für eine Erpressung Ihrer Person dienen können.
Wenden Sie sich im Zweifelsfalle vertrauensvoll an den Geheimschutzbeauftragten und/oder an Landessamt für Verfassungsschutz Sachsen mit der Bitte um ein Gespräch. |
Ihr Ehegatte/Lebenspartner/Lebensgefährte wird nicht in Ihre Sicherheitsüberprüfung einbezogen; über ihn werden keine Daten in Dateien gespeichert. Jedoch werden auch zu ihm die Angaben in der Sicherheitserklärung verlangt, die bei der Durchführung Ihrer Sicherheitsüberprüfung im Rahmen der sicherheitsmäßigen Bewertung in bezug auf Ihre Person von Bedeutung sein können. Diese Angaben sind allerdings nur zulässig, soweit Ihr Ehegatte/Lebenspartner/Lebensgefährte damit einverstanden ist. Bitten Sie ihn, sein Einverständnis hierzu in der Sicherheitserklärung durch Unterschrift zu bestätigen.
| (Staatenliste) 2 zur "Anleitung zum Ausfüllen der Sicherheitserklärung" 3 (Stand 20. Dezember 2000) | Anlage |
| Anleitung zum Ausfüllen der Sicherheitserklärung für die Erweiterte Sicherheitsüberprüfung und die Erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen Vorbemerkungen | Anlage 5 (zu § 13 SächsSÜG, Nummer 6.1, 13.4 VwVSächsSÜG) |
Schreibmaschine oder Druckbuchstaben
Benutzen Sie bitte zum Ausfüllen der Sicherheitserklärung möglichst eine Schreibmaschine; andernfalls füllen Sie die Sicherheitserklärung bitte in gut lesbaren Druckbuchstaben in schwarzer Farbe (kein Bleistift) aus.
Anders ausgefüllte Vordrucke können aus Gründen der Datenverarbeitung nicht angenommen werden.
Wahrheitsgemäße und vollständige Angaben
Die Sicherheitserklärung stellt die Grundlage Ihrer Sicherheitsüberprüfung dar. Ungenaue, unvollständige und unrichtige Angaben führen zu Rückfragen und zeitlichen Verzögerungen bei Ihrer Sicherheitsüberprüfung sowie unter Umständen zu negativen Schlussfolgerungen. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie daher die Fragen vollständig und wahrheitsgemäß beantworten. Jede Frage ist zu beantworten; im Falle der Verneinung ist "Nein", "Keine" oder "Entfällt" anzukreuzen, bitte nicht einfach durchstreichen. Wenn keine der unter Nummer 1.2 oder Nummer 1.3 genannten Personen vorhanden ist, ist in den für diese Personen vorgesehenen Feldern "Entfällt` anzukreuzen. Wünscht der Ehegatte/Lebenspartner/ Lebensgefährte keine Angaben, ist in den für diese Personen vorgesehenen Feldern "Keine" anzukreuzen. Wissentlich falsche Angaben können zu dienst- oder arbeitsrechtlichen Maßnahmen führen.
Benutzen Sie bitte das Feld Nummer 11 sowie bei Bedarf ein gesondertes Blatt, falls der vorgesehene Platz an der jeweiligen Stelle der Sicherheitserklärung nicht ausreicht oder wenn Sie ergänzende Angaben machen wollen.
Sie sind nicht verpflichtet, Angaben zu machen, durch die Sie sich oder Ihren Lebensgefährten oder einen nahen Angehörigen im Sinne von § 52 Abs. 1 der Strafprozessordnung, das heißt
der Gefahr der straf- oder disziplinarrechtlichen Verfolgung, der Entlassung oder Kündigung aussetzen würden. Wenn Sie von Ihrem Recht auf Nichtbeantwortung einer Frage Gebrauch machen wollen, ist es allerdings nicht zulässig, eine falsche Antwort zu geben, die Antwortfelder durchzustreichen oder leer zu lassen. Vielmehr ist, je nachdem, ob Sie eine Frage ganz oder teilweise nicht beantworten wollen, einzusetzen "Keine Angaben" oder "Im Übrigen keine Angaben". Änderungen des Familienstandes, des Familiennamen/Lebenspartnerschaftsnamen, des Wohnsitzes und der Staatsangehörigkeit sind dem Geheimschutzbeauftragten oder seinem zuständigen Mitarbeiter unverzüglich mitzuteilen.
Ihre Angaben werden streng vertraulich behandelt.
Passbilder
Fügen Sie bitte zwei aktuelle Passbilder bei. Es können sowohl Schwarz-Weiß- als auch Farbfotos verwendet werden.
Ihr Ansprechpartner
Für Fragen steht Ihnen der Geheimschutzbeauftragte zur Verfügung. Falls Sie sich, insbesondere bei Sicherheitsproblemen, an das Landessamt für Verfassungsschutz Sachsen wenden wollen, kreuzen Sie bitte Nummer 15 der Sicherheitserklärung an oder nehmen Sie direkt Kontakt mit dem Landessamt für Verfassungsschutz Sachsen, Neuländer Straße 60, 01129 Dresden, Telefon: 0351/8585-0, auf.
Rücksendung der Sicherheitserklärung
Senden Sie die ausgefüllte Sicherheitserklärung in verschlossenem Umschlag unmittelbar an den Geheimschutzbeauftragten oder seinen zuständigen Mitarbeiter zurück oder geben Sie diese persönlich ab.
Hinweise zu einzelnen Nummern der Sicherheitserklärung
| 1.1 Angaben zu Ihrer Person | |
| Familienname, Lebenspartnerschaftsname auch frühere (zum Beispiel Geburtsname, frühere Ehenamen) | Ihr Nachname Fügen Sie früheren Namen bitte Zusätze wie "geb.", "geschieden" und so weiter hinzu (zum Beispiel "geschiedene Maier"). |
| Vorname(n) (Rufname unterstreichen) | Benutzen Sie bitte die sich aus der Geburtsurkunde ergebende Schreibweise (nicht verkürzte Aussprache verwenden). |
| Geburtsort, Kreis, Bundesland/Staat | Bitte geben Sie den Geburtsort in der Schreibweise der Geburtsurkunde an. Bei Änderung des Ortsnamens (zum Beispiel durch kommunale Gebietsreform) bitte die neue Ortsbezeichnung mit Postleitzahl in Klammern angeben; dies gilt nicht für Geburtsorte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Für Bundesland/Staat können amtliche Abkürzungen verwendet werden. |
| Staatsangehörigkeit (auch frühere und weitere Staatsangehörigkeiten) | Neben der gegenwärtigen Staatsangehörigkeit sind auch frühere Staatsangehörigkeiten (auch Doppel- und Mehrfachstaatsangehörigkeiten) anzugeben. Fügen Sie gegebenenfalls bitte die Einbürgerungsurkunde und einen Nachweis über den Verlust der früheren Staatsangehörigkeit bei (amtlich beglaubigte Kopien) oder legen Sie die Originale dem Geheimschutzbeauftragten vor. |
| Familienstand | Anzugeben ist der aktuelle Familienstand.
Eine "Lebenspartnerschaft" wird begründet, wenn zwei Personen gleichen Geschlechts gegenseitig persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit vor der zuständigen Behörde erklären, mit einander eine Partnerschaft auf Lebenszeit führen zu wollen (Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner). Die Aufhebung einer Lebensgemeinschaft erfolgt durch gerichtliches Urteil.
Eine "auf Dauer angelegte Gemeinschaft" ist eine zwischen einem Mann und einer Frau oder zwei Personen gleichen Geschlechts bestehende Lebensgemeinschaft, die keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulässt, sich durch innere Bindungen auszeichnet und ein gegenseitiges Einstehen der Partner in den Not- und Wechselfällen des Lebens füreinander begründet (Lebensgefährte). Ein wichtiges Indiz hierfür ist eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft.
Eine auf Dauer angelegte Gemeinschaft wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass - wie auch in der Ehe oder Lebenspartnerschaft - in einzelnen Bereichen getrennt gewirtschaftet wird.
Falls Sie aber einen Partner haben, mit dem Sie in einer auf Dauer angelegten Gemeinschaft leben, und Ihre Ehe noch nicht rechtskräftig geschieden oder Ihre Lebenspartnerschaft noch nicht rechtskräftig aufgehoben ist, ist an dieser Stelle der Sicherheitserklärung sowohl die Markierung für "auf Dauer angelegte Gemeinschaft" als auch die für "verheiratet" beziehungsweise "Lebenspartnerschaft` anzukreuzen. |
| Anzahl der Kinder | Zu berücksichtigen sind auch Stief- und Pflegekinder. |
| Ausgeübter Beruf (bei Beamten: Amtsbezeichnung) | Geben Sie bitte den zurzeit ausgeübten (nicht den erlernten) Beruf an, und zwar möglichst genau (zum Beispiel nicht nur "Angestellter", sondern "Bürokaufmann"). |
| Arbeitgeber (Anschrift) | Sofern Sie im öffentlichen Dienst tätig sind, geben Sie bitte die Beschäftigungsdienststelle an. Bei Ausbildung/Beschäftigung bei einer Filiale, Zweig- oder Außenstelle eines Arbeitgebers ist diese anzugeben. |
| 1.2 Angaben zu Ihrem Ehegatten/Lebenspartner/ Lebensgefährten | Falls Sie einen Lebengefährten haben und Ihre Ehe noch nicht rechtskräftig geschieden oder Ihre Lebenspartnerschaft noch nicht rechtskräftig aufgehoben ist, sind hier und bei den folgenden Nummern die Daten des Lebensgefährten anzugeben.
Zum Ehegatten/Lebenspartner sind in diesem Fall unter Nummer 14 die Personalien (gemäß Nummer 1.2) nur anzugeben, wenn noch eine enge persönliche Beziehung besteht. Das Einverständnis des Ehegatten beziehungsweise des Lebenspartners ist durch dessen Unterschrift unter der Angabe unter Nummer 11 zu dokumentieren. Die Daten früherer Ehegatten beziehungsweise Lebenspartner sind nicht anzugeben. |
| 1.4/ Angaben zu Ihrem Vater/ 1.5 Ihrer Mutter | Neben den Eltern sind unter Nummer 14 gegebenenfalls zusätzlich die Stief- oder Pflegeeltern anzugeben. |
| 2 Wohnsitze/Aufenthalte einschließlich derzeitiger Anschrift - in Deutschland | Bestanden/bestehen neben der Hauptwohnung auch Nebenwohnungen und/oder andere Aufenthalte in Deutschland von längerer Dauer als zwei Monate, sind sowohl
anzugeben. Machen Sie bitte lückenlose Angaben (mit Monat und Jahr). |
| 3 - im Ausland | Anzugeben sind Wohnsitze und Aufenthalte von längerer Dauer als zwei Monate im Ausland.
Sofern Ihre derzeitige Anschrift im Ausland liegt, geben Sie sie bitte ebenfalls unter Nummer 3 an.
Wohnsitze oder Aufenthalte in Staaten gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 15 SächsSÜG (siehe Anlage) sind unter Nummer 6.1 anzugeben. |
| 4 Ihre Ausbildung, Beschäftigung, Nichtbeschäftigung, Wehr- und Zivildienst seit Schulentlassung | Geben Sie bitte zunächst Monat und Jahr der Entlassung aus der allgemeinbildenden Schule an. Geben Sie danach sowohl die Ausbildungs- und Beschäftigungszeiten als auch Zeiten der Nichtbeschäftigung in der zeitlichen Reihenfolge lückenlos an. Nennen Sie, um Rückfragen zu vermeiden, für Zeiten der Nichtbeschäftigung den Grund (zum Beispiel arbeitslos, Urlaub ohne Bezüge). Bei Wehr- und Zivildienst sind die Dienststellen/Truppenteile/ Einrichtungen und Stand-/Dienstorte in der zeitlichen Reihen folge der Zugehörigkeit anzugeben. Verwenden Sie bitte Abkürzungen nur, wenn diese allgemein bekannt sind, wie zum Beispiel AEG oder IBM. |
| 5 Auskunftspersonen zur Identitätsprüfung | Geben Sie bitte zwei Personen an, denen Sie bereits im Alter von 16 bis 18 Jahren persönlich bekannt waren und mit denen möglichst heute noch Kontakt besteht (zum Beispiel Eltern, Geschwister, nahe Angehörige, Schulfreunde/-freundinnen). Sie sollen Ihre Identität bestätigen können. |
| 6 Angaben zur finanziellen Situation | Unter Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (Nummer 6.1) fallen vor allem Pfändungen des Arbeitslohnes oder des sonstigen beweglichen Vermögens sowie Zwangsversteigerungen von Grundstücken.
Wenden Sie sich im Zweifelsfalle bitte an den Geheimschutzbeauftragten.
Wenn Sie im Zweifel sind, ob Sie die Frage zu Nummer 6.2 mit ja beantworten können, sollten Sie den Geheimschutzbeauftragten oder das Landessamt für Verfassungsschutz Sachsen um ein Gespräch bitten. Dadurch soll die Möglichkeit eröffnet werden, eine schwierige persönliche Situation offen zu klären und zu erörtern, wie diese unter Umständen verbessert werden kann. |
| 7 Kontakte zu ausländischen Nachrichtendiensten beziehungsweise zu Nachrichtendiensten der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, Tätigkeiten für einen Nachrichtendienst oder das Arbeitsgebiet 1 der Kriminalpolizei der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik | Falls Sie, Ihr Ehegatte/Lebenspartner/Lebensgefährte Kontakte zu ausländischen Nachrichtendiensten oder zu Nachrichtendiensten der ehemaligen DDR 1 haben/hatten, teilen Sie dies bitte dem Geheimschutzbeauftragten und/oder dem Landessamt für Verfassungsschutz Sachsen persönlich mit (Gesprächswunsch unter Nummer 7.1 und Nummer 15 ankreuzen). Dies gilt auch für Kontakte zu Nachrichtendiensten befreundeter Staaten, da fremde Nachrichtendienste nicht selten unter "falscher Flagge" auftreten, das heißt ihre Mitarbeiter geben sich zum Beispiel als Angehörige eines Nachrichtendienstes befreundeter Staaten aus.
Der Ideenreichtum fremder Nachrichtendienste bei der "Anbahnung und Anwerbung von Zielpersonen" ist beachtlich. Er reicht von getarnten Stellenangeboten in Zeitungen über gezielte Kontaktaufnahmen (Restaurant, Kino, Theater, Urlaub) bis hin zu Erpressungsversuchen. Es ist häufig nicht leicht, Anbahnungs- und Werbungsversuche frühzeitig zu erkennen. Wenn jedoch eine Person
so kann dies ein Indiz für eine mögliche nachrichtendienstliche Tätigkeit dieser Person sein. Dies gilt auch in Bezug auf Ihren Ehegatten/Lebenspartner/Lebensgefährten. Vorrangiges Ziel der fremden Nachrichtendienste ist im Übrigen, "Zielpersonen" in eine - wie auch immer geartete - Abhängigkeit zu bringen. Dazu dienen anfänglich großzügige finanzielle Zuwendungen ebenso wie der Aufbau engerer zwischenmenschlicher Beziehungen. Es ist wichtig, Anbahnungs- und Werbungsversuche möglichst frühzeitig zu erkennen, bevor eine Abhängigkeit entstanden ist. Sprechen Sie deshalb im Zweifelsfall mit dem Geheimschutzbeauftragten und/oder dem Landessamt für Verfassungsschutz Sachsen. Dadurch können Sachverhalte vertraulich geklärt und Zweifel beseitigt werden. |
| 8 Beziehungen in Staaten, in denen besondere Sicherheitsrisiken für die mit sicherheitsempfindlicher Tätigkeit befassten Personen zu besorgen sind. | Die vom Bundesministerium des Innern als Nationale Sicherheitsbehörde im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr. 15 SächsSÜG festgelegten Staaten sind in einer Liste, die als Anlage beigefügt ist, aufgeführt. |
| 8.1 Wohnsitze/Aufenthalte in Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken seit Vollendung des 18. Lebensjahres von längerer Dauer als zwei Monate | Falls Sie einen Wohnsitz oder Aufenthalt von längerer Dauer als zwei Monate in einem in der Staatenliste genannten Staat hatten, machen Sie bei Nummer 14 bitte folgende Angaben:
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| 8.2 Reisen | Geben Sie beim Reiseziel nach Möglichkeit die genaue Adresse (zum Beispiel Hotel) an. Bei Häufung von Reisen (wiederholt mehrmals jährlich) können Reiseziel und Reiseanlass pauschal angegeben werden, zum Beispiel "1982 - 1987 jeweils Besuch der Stadt Moskau/Russische Föderation, Übernachtung im Hotel ..., weiter jährlich zwei bis drei Geschäftsreisen zur Fa. ..., Übernachtung im Hotel ...". |
| 8.3 Nahe Angehörige | Nahe Angehörige im Sinne der Sicherheitserklärung sind
Unter "Kinder" fallen auch Stief- und Pflegekinder, unter "Eltern" auch Stief- und Pflegeeltern, unter "Geschwister" auch Halb- und Stiefgeschwister. Falls nahe Angehörige in einem in der Staatenliste genannten Staat leben, geben Sie unter Nummer 14 bitte Folgendes an (so weit bekannt):
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| 8.4 Sonstige Beziehungen | Falls Sie, Ihr Ehegatte/Lebenspartner/Lebensgefährte sonstige Beziehungen (zum Beispiel geschäftliche, gesellschaftliche, kulturelle, sportliche oder wissenschaftliche) in einen in der Staaten liste genannten Staat haben, erläutern Sie diese bitte unter Nummer 14 kurz.
Dies gilt auch für Beziehungen zu Verwandten, die nicht unter Nummer 8.3 fallen, sofern eine persönliche Verbindung unterhalten wird.
Geben Sie zu Personen, die in einem solchen Staat leben oder ihn außerhalb des Gebiets der in der Staatenliste genannten Staaten vertreten und mit denen enge Verbindung unterhalten wird, bitte die Personalien an (vergleiche Erläuterungen zu Nummer 8.3). |
| 9 Beziehungen zu verfassungsfeindlichen Organisationen | "Verfassungsfeindlich" sind diejenigen Aktivitäten oder Bestrebungen, bei denen konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die von ihnen verfolgten Ziele oder die von ihnen zur Erreichung dieser Ziele befürworteten Mittel und Wege ganz oder teilweise mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung in Widerspruch stehen. Über die wichtigsten verfassungsfeindlichen Bestrebungen berichten die jährlichen Verfassungsschutzberichte des Landesamtes für Verfassungsschutz Sachsen und des Bundesministeriums des Innern, die Ihnen bei Bedarf zur Verfügung gestellt werden können.
Sofern die Frage nach Beziehungen zu verfassungsfeindlichen Organisationen nicht eindeutig und vorbehaltlos verneint werden kann, sollten Sie in einem offenen Gespräch mit dem Geheimschutzbeauftragten und/oder dem Landessamt für Verfassungsschutz Sachsen Einzelheiten und das heutige Verhältnis zu der Organisation darlegen. |
| 10 Angaben zu herausgehobenen Funktionen in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik | Hier sind anzugeben herausgehobene Funktionen in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik in Parteien, Massenorganisationen, bewaffneten Organen (einschließlich Kampfgruppen), Behörden und Betrieben.
Hierzu zählen insbesondere Abteilungsleiter in Ministerien und Räten der Bezirke, Mitglieder der SED-Bezirks- und Kreisleitungen, Mitglieder der Räte der Bezirke, Absolventen zentraler Parteischulen (ab Bezirksebene), politische Funktionsträger in den bewaffneten Organen (einschließlich Kampfgruppen), Kombinats-, Instituts- und Betriebsdirektoren, Mitglieder der Bezirks und Kreiseinsatzleitungen, leitendes diplomatisches Personal, leitendes Personal der Handelsvertretungen und leitendes Personal der für die Kaderpolitik zuständigen Organisatonseinheiten in den staatlichen Organen, Massenmedien, Kultur- und Bildungseinrichtungen und Betrieben. |
| 11 Anhängige Straf- und Disziplinarverfahren | Geben Sie hier bitte bereits an, wenn Ermittlungen gegen Sie eingeleitet wurden.
Dies gilt für jede Art von Straftaten (zum Beispiel auch nach dem Steuerrecht) sowie alle Ermittlungen nach dem Disziplinarrecht.
Nicht anzugeben brauchen Sie Ermittlungen/Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten und Verurteilungen aus rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahren. |
| 12 Sonstiges | Von Bedeutung sind vor allem Umstände, die Dritten für eine Erpressung Ihrer Person dienen können. Wenden Sie sich im Zweifelsfalle vertrauensvoll an den Geheimschutzbeauftragten und/oder an Landessamt für Verfassungsschutz Sachsen mit der Bitte um ein Gespräch. |
| 13 Referenzpersonen | Referenzpersonen brauchen Sie nur anzugeben bei der Erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen und, wenn der Geheimschutzbeauftragte dies ausdrücklich fordert (siehe Schreiben, mit dem Sie die Sicherheitserklärung erhalten haben). Die Referenzpersonen sollen Sie persönlich näher kennen (in der Regel über mehrere Jahre). Sie müssen in der Lage und bereit sein, über Ihre persönlichen Verhältnisse (zum Beispiel Familie, Beruf, Freizeit) Auskunft zu geben.
Sie können mit den Auskunftspersonen gemäß Nummer 5 identisch sein.
Nahe Angehörige (Nummer 8.3) und Untergebene sollen nicht als Referenzpersonen angegeben werden. |
Zustimmung des Ehegatten, des Lebenspartners/Lebensgefährten:
Ihr Ehegatte/Lebenspartner/Lebensgefährte darf nur mit seiner Zustimmung in Ihre Sicherheitsüberprüfung einbezogen werden. Dabei werden Daten zu seiner Person auch in Dateien gespeichert. Bitten Sie ihn, seine Zustimmung in der Sicherheitserklärung durch Unterschrift zu bestätigen.
| (Staatenliste) 2 zur "Anleitung zum Ausfüllen der Sicherheitserklärung" 3 (Stand 20. Dezember 2000) | Anlage |
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