Gesetz zur Änderung der Landesverfassung

Vom 20. Juli 2007
(GVOBl. Nr. 14 vom 26.07.2007 S. 338)



Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen; Artikel 40 Abs. 2 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein ist eingehalten:

Artikel 1
Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein

Die Verfassung des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung vom 13. Juni 1990 (GVOBl. Schl.-H. S. 391), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Oktober 2006 (GVOBl. Schl.-H. S. 220), wird wie folgt geändert:

Folgender Artikel 6a wird eingefügt:

Artikel 6a Schutz von Kindern und Jugendlichen

Kinder und Jugendliche stehen unter dem besonderen Schutz des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der anderen Träger der öffentlichen Verwaltung."

Artikel 2
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

UWS Umweltmanagement GmbH ENDE