umwelt-online: Empfehlungen des BMU zur Anwendung der UVP-Änderungsrichtlinie (4)

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Tabelle 1: Vorhaben Anhang I 

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Anhang I Hinweise
2. Demontage oder Stillegung von Kernkraftwerken und anderen Kernreaktoren  
3.a) Anlagen zur Wiederaufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe  
3.b) Anlagen mit dem Zweck der Erzeugung/Anreicherung in UVP-RL 1985 unter II.3. g)
• von Kernbrennstoffen  
• mit dem Zweck der Aufarbeitung bestrahlter Abfälle Kernbrennstoffe oder hochradioaktiver in UVP-RL 1985 teilweise unter II. 3. h)
• mit dem Zweck der endgültigen Beseitigung bestrahlter Kernbrennstoffe  
• mit dem ausschließlichen Zweck der endgültigen Beseitigung radioaktiver Abfälle  
• mit dem ausschließlichen Zweck der für mehr als 10 Jahre geplanten Lagerung bestrahlter Kernbrennstoffe oder radioaktiver Abfälle auch in II. 3. g)
4., 2. Anstrich: Anlagen zur Gewinnung von Nichteisenmetallen aus Erzen, Konzentraten oder sekundären Rohstoffen  
6. Integrierte chemische Anlagen (geänderte Fassung) auch in II. 6i in UVP-RL 1985 zum Teil in II. 6 erfasst
7.c) Bau von neuen vier- oder mehrspurigen Straßen auch in II. 10. e)
8.b) Erweiterung von "Seehandelshäfen" auf "mit Binnen- oder Außenhäfen verbundenen Landungsstege ..." auch in II. 10 e)
10. Abfallbeseitigung zur Verbrennung oder chemischen Behandlung ungefährlicher Abfälle auch in II. 11. b)
11. Grundwasserentnahme auch in II. 10. l)
12a) Bauvorhaben zur Umleitung von Wasserressourcen auch in II. 10. m)
13.b) Besondere Fälle der Umleitung von Wasserressourcen auch in II. 10 m)
14. Nunmehr in Anhang I (UVPL-RL 1985, Anh.. II): Gewinnung von Erdöl und Erdgas auch zum Teil in II. 2 e);
in UVP-RL 1985 unter II. 2. f), g);
bisher nur zum Teil UVP-pflichtig
15. Nunmehr in Anhang I: Stauwerke und sonstige Anlagen auch in II. 10. g);
in UVP-RL 1985 in II. 10. f);
bisher nur zum Teil UVP-pflichtig
Bereits UVP-pflichtig gem. Art. 5 Nr.1b der VO zur Änderung bergrechtlicher Verordnungen
16. Öl-/Gas-/Chemikalien-Pipelines Öl- und Gaspipelines auch in II. 10 i);
in UVP-RL 1985 nur Öl- und Gaspipelines in II. 10. h);
bisher nur zum Teil UVP-pflichtig
18.a) Nunmehr in Anhang I: Industrieanlagen zur Herstellung von Zellstoff auch in II. 8. d);
in UVP-RL 1985 in II. 8. e).
Hinsichtlich Anhang II. 8 d) (Verarbeitung)
Erweiterung der UVP-Pflichtigkeit
18.b) Nunmehr in Anhang I: Herstellung von Papier und Pappe auch in II. 8 a);
in UVP-RL 1985 in II. 8. c)
19. Nunmehr in Anhang I: Steinbrüche 1 Tagebau/Torfgewinnung auch in II. 2. a);
in UVP-RL 1985 nur teilweise in II. 2. a), c), e) erfasst
Bereits UVP-pflichtig ist Tagebau gem. Art. 5 Nr. 1d der VO zur Änderung bergrechtlicher Verordnungen. Hinsichtlich Steinbrüche/Torfgewinnung sind landesrechtliche Regelungen noch erforderlich.
20. Nunmehr in Anhang I: Hochspannungsfreileitungen auch in II. 3. b);
in UVP-RL 1985 in II. 3. b) erfasst
21. Nunmehr in Anhang I: Anlagen zur Lagerung von Erdöl etc. auch in II. 6. c);
in UVP-RL 1985 in II. 6 c) erfasst

Tabelle 2: Vorhaben Anhang II

UVP-RL 1985 UVP-ÄndRL 1997 Neue vorhaben aufgrund der UVP- ÄndRL Vorhaben der UVP-RL 1985, die noch nicht UVP-pflichtig sind *
1. Landwirtschaft 1. Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischzucht    
a) Flurbereinigungsprojekte a) Flurbereinigungsprojekte    
b) Projekte zur Verwendung von Ödland oder naturnaher Flächen zu intensiver Landwirtschaftsnutzung b) Projekte zur Verwendung von Ödland oder naturnaher Flächen zu intensiver Landwirtschaftsnutzung.   1. b) Projekte zur Verwendung von Ödland
c) Wasserwirtschaftliche Projekte in der Landwirtschaft c) Wasserwirtschaftliche Projekte in der Landwirtschaft, einschließlich Bodenbe- und -entwässerungsprojekte. 1.c) Wasserwirtschaftliche Projekte in der Landwirtschaft; Erstreckung auch auf Bodenbe- und Entwässerungsprojekte. 1.c) Wasserwirtschaftliche Projekte in der Landwirtschaft
(nur in geringem Umfang umgesetzt)
d) Erstaufforstungen, wenn sie zu ökologisch negativen Veränderungen führen können, und Rodungen zur Zwecke der Umwandlung in eine andere Bodennutzungsart d) Erstaufforstungen und Abholzungen zum Zwecke der Umwandlung in eine andere Bodennutzungsart 1.d) Erstaufforstungen (nunmehr generell, nicht nur bei ökologisch negativen Veränderungen). 1.d) Erstaufforstungen / Rodungen
e) Betriebe mit Stallplätzen für Geflügel e) Anlagen zur Intensivtierhaltung (nicht durch Anhang f erfasste Projekte). 1.e) Anlagen zur Intensivtierhaltung (weiter als Beschränkung auf Geflügel und Schweine in II. 1e), f) der UVP-RL 1985  
f) Betriebe mit Stallplätzen für Schweine      
g) Salmenzucht f) Intensive Fischzucht. 1. f) Intensive Fischzucht
(weiter als "Salmenzucht" in II. 1.g) der UVP-RL 1985)
1. g) Salmenzucht;
in UVP-ÄndRL "Intensive Fischzucht" (II. 1.f)
h) Landgewinnung am Meer g) Landgewinnung am Meer   1. h) Landgewinnung am Meer
2. Bergbau 2. Bergbau    
a) Gewinnung von Torf a) Steinbrüche, Tagebau und Torfgewinnung (nicht durch Anhang I erfasste Projekte). 2a) Steinbrüche 2. a) Torfgewinnung
b) Tiefbohrungen, ausgenommen Bohrungen zur Untersuchung der Bodenfestigkeit, insbesondere:
- Bohrungen zur Gewinnung von Erdwärme
Bohrungen im Zusammenhang mit der Lagerung von Kernabfällen
Bohrungen im Zusammenhang mit der Wasserversorgung
. d) Tiefbohrungen, insbesondere
- Bohrungen zur Gewinnung von Erdwärme,
- Bohrungen im Zusammenhang mit der Lagerung von Kernabfällen,
- Bohrungen im Zusammenhang mit der Wasserversorgung ausgenommen Bohrungen zur Untersuchung der Bodenfestigkeit.
  2. b) Tiefbohrungen, aber Bohrungen zur Gewinnung von Erdwärme bereits UVP-pflichtig (ab 1000 m Teufe in best. Schutzgebieten gem, Art. 5 Nr. 1c) der VO zur Änderung bergrechtlicher Verordnungen)
a) Gewinnung von nichtenergetischen Mineralien (ohne Erze), wie Marmor, Sand, Kies, Schiefer, Salz, Phosphate, Pottasche c) Gewinnung von Mineralien durch Baggerung auf See oder In Flüssen. 2. c) Gewinnung von Mineralien durch Baggerung auf See oder in Flüssen z.T. UVP-pflichtig gem. Art. 5 Nr. 1a) der VO zur Änderung bergrechtlicher Verordnungen
b) Gewinnung von Steinkohle und Braunkohle im Untertagebau b) Untertagebau 2. b) Untertagebau (weiter gefasst als in II. 2. d) der UVP-RL 1985)  
c) Gewinnung von Steinkohle und Braunkohle im Tagebau c) Oberirdische Anlagen zur Gewinnung von Steinkohle, Erdöl, Erdgas und Erzen sowie von bituminösem Schiefer    
* Vorhaben des Anhang II der UVP-RL 1985, für die aufgrund des EuGH-Urteils vom 22. Oktober 1998 eine UVP hätte durchgeführt werden müssen (alle Vorhaben auch in UVP-ÄndRL enthalten, soweit nicht anders vermerkt) und für die in Deutschland bundesrechtlich und in der Regel auch landesrechtlich keine UVP-Pflicht vorgesehen ist.


UVP-RL 1985 UVP-ÄndRL 1997 Neue vorhaben aufgrund der UVP- ÄndRL Vorhaben der UVP-RL 1985, die noch nicht UVP-pflichtig sind *
d) Gewinnung von Erdöl     2.d).e): inzwischen UVP-pflichtig aufgrund Art. 5 Nr. 1 b) der VO zur Änderung bergrechtlicher Verordnungen
e) Gewinnung von Erdgas    
f) Gewinnung von Erzen      
g) Gewinnung von bituminösem Schiefer      
h) Gewinnung von nichtenergetischen Mineralien (ohne Erze) über Tage      
i) Oberirdische Anlagen zur Gewinnung von Steinkohle, Erdöl, Erdgas und Erzen sowie von bituminösem Schiefer      
j) Kokereien
(Kohletrockendestillation)
siehe Nr. 5. a)    
k) Anlagen zur Zementherstellung siehe. Nr. 5. b)    
3. Energiewirtschaft 3. Energiewirtschaft    
a) Anlagen der Industrie zur Erzeugung von Strom, Dampf und Warmwasser (soweit nicht durch Anhang I erfasst) a) Anlagen der Industrie zur Erzeugung von Strom, Dampf und Wamwasser (nicht durch Anhang I erfasste Projekte).    
b) Anlagen der Industrie zum Transport von Gas, Dampf und Warmwasser; Beförderung elektrischer Energie über Freileitungen b) Anlagen der Industrie zum Transport von Gas, Dampf und Warmwasser; Beförderung elektrischer Energie über Freileitungen (nicht durch Anhang I erfasste Projekte).   3. b) Transport von Gas/ Dampf/ Warmwasser, Freileitungen
c) Oberirdische Speicherung von Erdgas c) Oberirdische Speicherung von Erdgas   3.c) Oberirdische Speicherung von Erdgas
d) Lagerung von brennbaren Gasen in unterirdischen Behältern d) Lagerung von brennbaren Gasen in unterirdischen Behältern.   3.d) Lagerung von brennbaren Gasen in unterirdischen Behältern
e) Oberirdische Speicherung von fossilen Brennstoffen e) Oberirdische Speicherung von fossilen Brennstoffen.   3.e) Oberirdische Speicherung von fossilen Brennstoffen
f) Industrielles Pressen von Steinkohle und Braunkohle f) Industrielles Pressen von Steinkohle und Braunkohle.    
g) Anlagen zur Erzeugung oder Anreicherung von Kernbrennstoffen g) Anlagen zur Bearbeitung und Lagerung radioaktiver Abfälle (soweit nicht durch Anhang I erfasst).    
h) Anlagen zur Aufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe      
i) Anlagen zur Aufnahme und Bearbeitung radioaktiver Abfälle (soweit nicht durch Anhang I erfasst) siehe Nr. 3.g)    
j) Anlagen zur hydroelektrischen Energieerzeugung h) Anlagen zur hydroelektrischen Energieerzeugung.    
  i) Anlagen zur Nutzung von Windenergie zur Stromerzeugung (Windfarmen). 3. i) Windfarmen (s. hierzu Anlage "Bauleitplanung")  


UVP-RL 1985 UVP-ÄndRL 1997 Neue vorhaben aufgrund der UVP- ÄndRL Vorhaben der UVP-RL 1985, die noch nicht UVP-pflichtig sind *
4. Bearbeitung von Metallen 4. Herstellung und Verarbeitung von Metallen    
a) Eisen- und Stahlhütten, einschließlich Gießereien; Schmieden, Ziehereien und Walzwerke (soweit nicht durch Anhang I erfasst) a) Anlagen zur Herstellung von Roheisen oder Stahl (Primär- oder Sekundärschmelzung) einschließlich Stranggießen.    
b) Anlagen zur Erzeugung, einschließlich zum Schmelzen, zur Affinierung, zum Ziehen und zum Walzen von Nichteisenmetallen, mit Ausnahme von Edelmetallen b) Anlagen zur Verarbeitung von Eisenmetallen durch
i) Warmwalzen,
ii) Schmieden mit Hämmern,
iii) Aufbringen von schmelzflüssigen metallischen Schutzschichten.
4.b) III) Aufbringen von schmelzflüssigen metallischen Schutzschichten  
c) Herstellung großer Press-, Zieh- und Stanzteile c) Eisenmetallgießereien,   4. c) Press-, Zieh-, Stanzteile
d) Oberflächenveredelung d) Anlagen zum Schmelzen, einschließlich Legieren von Nichteisenmetallen, darunter auch Wiedergewinnungsprodukte (Raffination, Gießen usw.), mit Ausnahme von Edelmetallen.   4. d) Oberflächenveredelung
e) Kessel- und Behälterbau, Herstellung von Tanks und anderen Blechbehältern e) Anlagen zur Oberflächenbehandlung von Metallen und Kunststoffen durch ein elektrolytisches oder chemisches Verfahren. 4. e) Anlagen zur Oberflächenbehandlung von Metallen etc. Der in II. 4. e) aufgeführte Vorhabentyp "Kessel- und Behälterbau, Herstellung von Tanks und anderen Blechbehältern" ist zwar durch Deutschland einer UVP nicht unterzogen worden; er ist aber in der UVP-ÄndRL nicht mehr enthalten. Insofern ist die Einführung einer UVP-Pflicht nicht mehr erforderlich.
f) Bau und Montage von Kraftwagen und deren Motoren f) Bau und Montage von Kraftfahrzeugen und Bau von Kraftfahrzeugmotoren.   4.f) Kraftwagenbau
g) Schiffswerften g) Schiffswerften   4.g) Schiffswerften
h) Anlagen für den Bau und die Instandsetzung von Luftfahrzeugen h) Anlagen für den Bau und die Instandsetzung von Luftfahrzeugen.   4.h) Luftfahrzeugbau
i) Bau von Eisenbahnmaterial i) Bau von Eisenbahnmaterial.   4.i) Eisenbahnmaterialbau
j) Tiefung mit Hilfe von Sprengstoffen j) Tiefen mit Hilfe von Sprengstoffen.   4. j) Tiefung mit Hilfe von Sprengstoffen
k) Anlagen zum Rösten und Sintern von Erz k) Anlagen zum Rösten und Sintern von Erz.    
5. Glaserzeugung 5. Mineralverarbeitende Industrie    
  a) Kokereien (Kohletrockendestillation).    
  b) Anlagen zur Zementherstellung.    
  c) Anlagen zur Gewinnung von Asbest und zur Herstellung von Erzeugnissen aus Asbest (nicht durch Anhang I erfasste Projekte).    
  d) Anlagen zur Herstellung von Glas einschließlich Anlagen zur Herstellung von Glasfasern. 5. d) Anlagen zur Herstellung von Glasfasern (in UVP-RL 1985 in 11.5. nur Glaserzeugung erfasst)  
  e) Anlagen zum Schmelzen mineralischer Stoffe einschließlich Anlagen zur Herstellung von Mineralfasern. 5. e) Anlagen zum Schmelzen mineralischer Stoffe einschließlich Anlagen zur Herstellung von Mineralfasern.  


UVP-RL 1985 UVP-ÄndRL 1997 Neue vorhaben aufgrund der UVP- ÄndRL Vorhaben der UVP-RL 1985, die noch nicht UVP-pflichtig sind *
  f) Herstellung von keramischen Erzeugnissen durch Brennen, und zwar insbesondere von Dachziegeln, Ziegelsteinen, feuerfesten Steinen, Fliesen, Steinzeug oder Porzellan. 5. f) Herstellung von keramischen Erzeugnissen  
6. chemische Industrie 6. Chemische Industrie(nicht durch Anhang I erfasste Projekte)    
a) Behandlung von chemischen Zwischenerzeugnissen und Erzeugung von Chemikalien (soweit nicht durch Anhang I erfasst) a) Behandlung von chemischen Zwischenerzeugnissen und Erzeugung von Chemikalien.    
b) Zubereitung von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln und pharmazeutischen Erzeugnissen, Farben und Anstrichmitteln, Elastomeren und Peroxiden b) Herstellung von Schadlingsbekämpfungsmitteln und pharmazeutischen Erzeugnissen, Farben und Anstrichmitteln, Elastomeren und Poroxiden.    
c) Speicherung und Lagerung von Erdöl, petrochemischen und chemischen Erzeugnissen c) Speicherung und Lagerung von Erdöl, petrochemischen und chemischen Erzeugnissen.   6.c) Speicherung/Lagerung von Erdöl etc.
7. Nahrungs- und Genussmittelgewerbe 7. Nahrungs- und Genussmittelgewerbe    
a) Erzeugung von Ölen und Fetten pflanzlicher und tierischer Herkunft. a)Erzeugung von Ölen und Fetten und Fetten pflanzlicher und tierischer   7.a) Erzeugung von Ölen
b) Fleisch- und Gemüsekonservenindustrie b) Fleisch- und Gemüsekonservenindustrie.   7.b) Fleisch- und Gemüsekonservenindustrie
c) Erzeugung von Milchprodukten c) Erzeugung von Milchprodukten.   7.c) Milchprodukteerzeugung
d) Brauereien und Mälzereien d) Brauereien und Mälzereien.   7.d) Brauereien / Mälzereien.
e) Süßwaren und Sirupherstellung e) Süßwaren und Sirupherstellung.   7.e) Süßwarenherstellung
f) Anlagen zum Schlachten von Tieren. f) Anlagen zum Schlachten von Tieren   7.f) Anlagen zum Schlachten von
g) Industrielle Herstellung von Stärken. g) Industrielle Herstellung von   7.g) Stärkeherstellung
h) Fischmehl- und Fischölfabriken h) Fischmehl- und Fischölfabriken.    
i) Zuckerfabriken i) Zuckerfabriken.   7.i) Zuckerfabriken
8. Textil-, Leder-, Holz- und Papierindustrie 8. Textil-. Leder-, Holz- und Papierindustrie    
a) Wollwasch-, Wollentfettungs- und Wollbleichanlagen b) Anlagen zur Vorbehandlung (Waschen, Bleichen, Mercerisieren) oder zum Färben von Fasern oder Textilien. 8.b) Anlagen zur Vorbehandlung (Waschen, Bleichen, Mercerisieren) von Fasern oder Textilien 8.a) Wollwaschanlagen
b) Herstellung von Holzfaser- und Spanplatten sowie Sperrholz     8.b) Herstellung von Holzfaserplatten und Spanplatten sowie Sperrholz
c) Herstellung von Holzschliff, Papier und Pappe a) Industrieanlagen zur Herstellung von Papier und Pappe(nicht durch Anhang I erfasste Projekte).   8.c) Papier-/Pappeherstellung
d) Faserfärbereien b) Anlagen zur Vorbehandlung (Waschen, Bleichen, Mercerisieren) oder zum Färben von Fasern oder Textilien.   8.d) Faserfärbereien


UVP-RL 1985 UVP-ÄndRL 1997 Neue vorhaben aufgrund der UVP- ÄndRL Vorhaben der UVP-RL 1985, die noch nicht UVP-pflichtig sind *
e) Anlagen zur Erzeugung und Verarbeitung von Zellstoff und Zellulose d) Anlagen zur Erzeugung und Verarbeitung von Zellstoff und Zellulose.    
f) Gerbereien und Weißgerbereien c) Anlagen zum Gerben von Häuten und Fellen.   8.f) Gerbereien/ Weißgerbereien; UVP-ÄndRL nur Gerbereien (II. 8.c)
9. Verarbeitung von Gummi 9. Verarbeitung von Gummi    
Erzeugung und Verarbeitung von Erzeugnissen aus Elastomeren Erzeugung und Verarbeitung von Erzeugnissen aus Elastomeren.   9. Erzeugung/Verarbeitung von Elastomeren
10. Infrastrukturprojekte 10. Infrastrukturprojekte    
a) Anlage von Industriezonen a) Anlage von Industriezonen.   10.a) Anlage von Industriezonen
b) Städtebauprojekte b) Städtebauprojekte, einschließlich der Errichtung von Einkaufszentren und Parkplätzen. 10.b) Städtebauprojekte einschließlich der Errichtung von Einkaufszentren und Parkplätzen Städtebauprojekte
c) Seilbahnen und andere Bergbahnen c) Bau von Eisenbahnstrecken sowie von intermodalen Umachlaganlagen und Terminals (nicht durch Anhang I erfasste Projekte).
Seilbahnen siehe Nr. 12. a)
10. c) Bau von Eisenbahnstrecken sowie von intermodalen Umschlaganlagen und Terminals (s. o.) 10. c) Seilbahnen
d) Bau von Straßen, Häfen (einschließlich Fischereihäfen) und Flugplätzen (nicht unter Anhang I fallende Projekte) d) Bau von Flugplätzen (nicht durch Anhang I erfasste Projekte).
e) Bau von Straßen, Häfen und Hafenanlagen, einschließlich Fischereihäfen (nicht durch Anhang I erfasste Projekte).
   
e) Flusskanalisierungs- und Stromkorrekturarbeiten f) Bau von Wasserstraßen (soweit nicht durch Anhang I erfasst), Flusskanalisierungs- und Stromkorrekturarbeiten.    
f) Talsperren und sonstige Anlagen zum Aufstauen eines Gewässers oder zum dauernden Speichern von Wasser g) Talsperren und sonstige Anlagen zum Aufstauen eines Gewässers oder zum dauernden Speichern von Wasser (nicht durch Anhang I erfasste Projekte).    
g) Straßenbahnen, Stadtschnellbahnen in Hochlage, Untergrundbahnen, Hängebahnen oder ähnliche Bahnen besonderer Bauart, die ausschließlich oder vorwiegend der Personenbeförderung dienen h) Straßenbahnen, Stadtschnellbahnen in Hochlage, Untergrundbahnen, Hängebahnen oder ähnliche Bahnen besonderer Bauart, die ausschließlich oder vorwiegend der Personenbeförderung dienen.    
h) Bau von Öl- und Gaspipelines i) Bau von Öl- und Gaspipelines (nicht durch Anhang I erfasste Projekte).   10. h) Bau von Gaspipelines (Ölpipelines zum Teil erfasst)
i) Bau von Wasserfernleitungen j) Bau von Wasserfernieltungen.   10.i) Wasserfern-
leitungen
j) Jachthäfen siehe Nr. 12. b)der Änderungsrichtlinie k) Bauten des Küstenschutzes zur Bekämpfung der Erosion und meerestechnische Arbeiten, die geeignet sind, Veränderungen der Küste mit sich zu bringen (zum Beispiel Bau von Deichen, Molen, Hafendämmen und sonstigen Küstenschutzbauten), mit Ausnahme der Unterhaltung und Wiederherstellung solcher Bauten. 10.k) Bauten des Küstenschutzes zur Bekämpfung der Erosion etc.  
  l) Grundwasserentnahme- und künstliche Grundwasser-
auffüllungssysteme, soweit nicht durch Anhang I erfasst.
   
  m) Bauvorhaben zur Umleitung von Wasserressourcen von einem Flusseinzugsgebiet in ein anderes, soweit nicht durch Anhang I erfasst.    


UVP-RL 1985 UVP-ÄndRL 1997 Neue vorhaben aufgrund der UVP- ÄndRL Vorhaben der UVP-RL 1985, die noch nicht UVP-pflichtig sind *
11. Sonstige Projekte 11. Sonstige Projekte    
a) Feriendörfer, Hotelkomplexe siehe Nr. 12. c)    
b) Ständige Renn- und Teststrecken für Automobile und Motorräder a) Ständige Renn- und Teststrecken für Kraftfahrzeuge.   11. b) Ständige Renn- und Teststrecken
c) Anlagen für die Beseitigung von Industrie- und Hausmüll (soweit nicht durch Anhang I erfasst) b) Abfallbeseitigungsanlagen (nicht durch Anhang I erfasste Projekte).    
d) Kläranlagen c) Abwasserbehandlungsanlagen (nicht durch Anhang I erfasste Projekte).    
e) Schlammlagerplätze d) Schlammlagerplätze.   11. e) Schlammlagerplätze
nur z.T. UVP-pflichtig gem. BgergG)
f) Lagerung von Eisenschrott e) Lagerung von Eisenschrott, einschließlich Schrottwagen. 10.e) Lagerung von Eisenschrott, einschließlich Schrottwagen
(in UVP-RL 1985 nur Eisenschrott erfasst, II. 11 f)
11. f) Schrottlagerung
g) Prüfstände für Motoren, Turbinen f) oder Reaktoren f) Prüfstände für Motoren, Turbinen oder Reaktoren.   11. g) Prüfstände für Motoren, Turbinen oder Reaktoren
h) Herstellung künstlicher Mineralfasern g) Anlagen zur Herstellung künstlicher Mineralfasern.   11. h) Herstellung künstlicher Mineralfasern
i) Herstellung, Verpackung, Verladung oder Abfüllen (in Hülsen bzw. In Kapseln) von Sprengpulver oder Explosivstoffen h) Anlagen zur Wiedergewinnung oder Vernichtung von explosionsgefährlichen Stoffen. 11.h) Anlagen zur Wiedergewinnung oder Vernichtung von explosionsgefährlichen Stoffen
(in UVP-RL 1985 nur die Herstellung / Verpackung/ Verladung / Abfüllen in 11 i) erfasst)
 
j) Tierkörperbeseitigungsanstalten i) Tierkörperbeseitigungsanlagen.   11. j) Tierkörperbeseitigungsanstalten
  12. Fremdenverkehr und Freizeit    
  a) Skipisten, Skilifte, Seilbahnen und zugehörige Einrichtungen. 12.a) Skipisten / Skilifte  
siehe 10.1) UVP-RL 1985 b) Jachthäfen.    
siehe II. a) UVP-RL 1985 c) Feriendörfer und Hotelkomplexe außerhalb von städtischen Gebieten und zugehörige Einrichtungen.    
  d) Ganzjährig betriebene Campingplätze. 12.d) Ganzjährig betriebene Campingplätze  
  e) Freizeitparks. 12. e) Freizeitparks  
12.
Änderung von Projekten des Anhangs I sowie Projekten des Anhangs 1, die ausschließlich oder überwiegend der Entwicklung und Erprobung neuer Verfahren oder Erzeugnisse dienen und nicht länger als ein Jahr betrieben werden
13.
- Die Änderung oder Erweiterung von bereits genehmigten, durchgeführten oder in der Durchführungsphase befindlichen Projekten des Anhangs I oder II, die erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt haben können.
- Projekte des Anhangs I, die ausschließlich oder überwiegend der Entwicklung und Erprobung neuer Verfahren oder Erzeugnisse dienen und nicht länger als zwei Jahre betrieben werden.
Änderung / Erweiterung der vorgenannten Vorhabentypen  


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