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ITFG - Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens "Investitions- und Tilgungsfonds"

Vom 2. März 2009
(BGBl. Nr. 11 vom 05.03.2009 S. 416; 30.09.2025 Nr. 231 25a)
Gl.-Nr.: 707-24



§ 1 Errichtung des Sondervermögens

Es wird ein Sondervermögen des Bundes mit der Bezeichnung "Investitions- und Tilgungsfonds" errichtet.

§ 2 Zweck des Sondervermögens

Aus dem Sondervermögen sollen folgende Maßnahmen des Konjunkturpakets der Bundesregierung vom 14. Januar 2009 bis zu einem Betrag von 16,9 Milliarden Euro finanziert werden:

§ 3 Förderfähige Maßnahmen

(1) Das Gesetz zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder regelt die Einzelheiten der Finanzhilfen an die Länder.

(2) Die Förderfähigkeit der übrigen Maßnahmen bestimmt sich nach der Anlage zu diesem Gesetz und den jeweiligen Förderrichtlinien.

(3) Die Maßnahmen des Programms zur Stärkung der Pkw-Nachfrage sind nur förderfähig, wenn Kauf und Zulassung oder Leasing und Zulassung des Pkw in der Zeit vom 14. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2009 getätigt werden. Sonstige Maßnahmen nach den Absätzen 1 und 2 sind nur förderfähig, wenn sie spätestens bis zum 31. Dezember 2010 begonnen werden und voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2011 abgerechnet werden können. Nach dem 31. Dezember 2011 darf das Sondervermögen keine Fördermittel mehr auszahlen.

§ 4 Stellung im Rechtsverkehr

(1) Das Sondervermögen ist nicht rechtsfähig. Es kann unter seinem Namen im Rechtsverkehr handeln, klagen und verklagt werden. Der allgemeine Gerichtsstand des Sondervermögens ist der Sitz der Bundesregierung. Das Bundesministerium der Finanzen verwaltet das Sondervermögen. Es kann sich hierzu einer anderen Bundesbehörde oder eines Dritten bedienen.

(2) Das Sondervermögen ist von dem übrigen Vermögen des Bundes, seinen Rechten und Verbindlichkeiten getrennt zu halten. Der Bund haftet unmittelbar für die Verbindlichkeiten des Sondervermögens; dieses haftet nicht für die sonstigen Verbindlichkeiten des Bundes.

§ 5 Kreditermächtigung 25a

(1) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, zur Deckung der Ausgaben des Sondervermögens Kredite bis zur Höhe von 21 Milliarden Euro aufzunehmen.

(2) Dem Kreditrahmen nach Absatz 1 wachsen die Beträge aus getilgten Krediten wieder zu.

(3) Auf die Kreditermächtigung ist der Nennwert anzurechnen.

§ 6 Tilgung

(1) Das Sondervermögen erhält aus dem Bundeshaushalt mit Wirkung vom 1. Januar 2010 jährlich Zuführungen in Höhe der Einnahmen aus dem Bundesbankgewinn, die den im Bundeshaushalt veranschlagten Anteil übersteigen und nicht zur Tilgung der Schulden des Erblastentilgungsfonds nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 des Erblastentilgungsfondsgesetzes benötigt werden. Die Zuführungen sind zur Tilgung der Verbindlichkeiten des Sondervermögens zu verwenden.

(2) Der im Bundeshaushalt zu veranschlagende Anteil am Bundesbankgewinn wird für das Jahr 2010 auf einen Betrag von bis zu 3,5 Milliarden Euro, für das Jahr 2011 auf bis zu 3 Milliarden Euro und für das Jahr 2012 und die Folgejahre so lange auf bis zu 2,5 Milliarden Euro festgesetzt, bis die Verbindlichkeiten des Sondervermögens vollständig getilgt sind.

§ 7 Wirtschaftsplan, Haushaltsrecht

Alle Einnahmen und Ausgaben des Sondervermögens werden in einem Wirtschaftsplan veranschlagt. Der Wirtschaftsplan ist in Einnahmen und Ausgaben auszugleichen. Im Übrigen ist § 113 der Bundeshaushaltsordnung anzuwenden.

§ 8 Rechnungslegung

Das Bundesministerium der Finanzen legt jährlich zum Stichtag 31. Dezember Rechnung über die Einnahmen und Ausgaben sowie über das Vermögen und die Schulden des Sondervermögens. Die Rechnungen sind als Übersichten der Haushaltsrechnung des Bundes beizufügen.

§ 9 Zuständigkeit

Für die Durchführung des Programms zur Stärkung der Pkw-Nachfrage ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zuständig.

§ 10 Verwaltungskosten

Die Kosten für die Verwaltung des Sondervermögens trägt der Bund.

§ 11 Auflösung

Das Sondervermögen wird mit Tilgung seiner Verbindlichkeiten aufgelöst. Die Auflösung ist im Bundesanzeiger bekannt zu geben. Ein verbleibendes Vermögen fällt dem Bund zu.

.

Wirtschaftsplan des Sondervermögens "Investitions- und Tilgungsfonds"  Anlage
(zu § 3 Absatz 2)


Titel
Funktion
Zweckbestimmung Soll
2009
1000 Euro
Soll
2008
1000 Euro
Ist
2007
1000 Euro
Vorbemerkung

Veranschlagt sind die Einnahmen und Ausgaben des Bundes aus den Maßnahmen des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens "Investitions- und Tilgungsfonds" (ITFG). Das Sondervermögen nimmt die erforderlichen Mittel auf. Der Fonds umfasst die Bundesmittel für Leistungen im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder (Zukunftsinvestitionsgesetz - ZuInvG), die konjunkturstützenden Maßnahmen im Bereich der Investitionen des Bundes, das Programm zur Stärkung der Pkw-Nachfrage, die Ausweitung des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM) und die Mittel für die Förderung anwendungsorientierter Forschung im Bereich Mobilität. Mit den Maßnahmen des Wirtschaftsplans soll ein zusätzlicher konjunktureller Impuls gegeben werden.

  Einnahmen
  Verwaltungseinnahmen      
119 99 -873 Vermischte Einnahmen -    
  Haushaltsvermerk

Ist-Einnahmen verringern die Einnahmen bei folgendem Titel: 325 01.

     
  Übrige Einnahmen
162 01 -920 Sonstige Zinseinnahmen -    
  Haushaltsvermerk

Ist-Einnahmen verringern die Einnahmen bei folgendem Titel: 325 01.

Erläuterungen

Zinsen für nicht zweckentsprechend verwendete Mittel nach dem ZuInvG werden hier vereinnahmt.

     
221 01 -910 Zuführungen aus dem Bundesbankgewinn

Haushaltsvermerk

Ist-Einnahmen verringern die Einnahmen bei folgendem Titel: 325 01.

-    
325 01 -920 Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt 21.000 000    
  Erläuterungen

Veranschlagt sind die Einnahmen aus Krediten für die Finanzierung nach dem ITFG. Aus diesem Titel werden auch Tilgungen geleistet.

     


Titel
Funktion
Zweckbestimmung Soll
2009
1000 Euro
Soll
2008
1000 Euro
Ist
2007
1000 Euro
  Ausgaben

Haushaltsvermerk

1. Die Ausgaben sind übertragbar.
§ 45 Abs. 3 BHO ist nicht anzuwenden.

2. Das Bundesministerium der Finanzen erlässt im Rahmen eines Bewirtschaftungsrundschreibens allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Haushalts- und Wirtschaftsführung.

     
  Schuldendienst
575 01 -920 Zinsen für Kreditaufnahmen am Geld- und Kapitalmarkt

Haushaltsvermerk

1. Einnahmen fließen den Ausgaben zu.

2. Die Berechnung der Zinsen erfolgt unter Zugrundelegung der durchschnittlichen Verzinsung der Bruttokreditaufnahme des Bundes im jeweiligen Jahr.

Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)

4.100 000    
683 01 -169 Aufstockung des zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM) 900.000    
  Haushaltsvermerk

1. Mindestens 200.000 TEuro des Ansatzes sind für Projekte in den neuen Ländern zweckgebunden. Nicht benötigte Mittel können mit Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen für Projekte in den alten Ländern verausgabt werden.

2. Aus dem Ansatz dürfen auch folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnahmen geleistet werden:

Projektträgerkosten: 18.000 T Euro

Begleitforschung: 200 T Euro.

     
  Erläuterungen

Aus dem Titel wird das zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM), das derzeit FuE-Kooperationsvorhaben und Netzwerkprojekte in ganz Deutschland sowie einzelbetriebliche FuE-Vorhaben in Ostdeutschland fördert, aufgestockt, damit in den Jahren 2009 und 2010 auch einzelbetriebliche FuE-Vorhaben von westdeutschen Unternehmen und FuE-Einzel- und Kooperationsvorhaben von Unternehmen bis 1.000 Beschäftigte in Ost- und Westdeutschland gefördert werden können.

Die Fördermöglichkeiten des bundesweiten ZIM unterstützen die Unternehmen in der gegenwärtigen Situation dabei, ihre Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsanstrengungen auf hohem Niveau fortzusetzen und ihren gewachsenen Finanzierungsbedarf zu decken. Mit der Förderung von schnell marktwirksamen und Beschäftigung sichernden Projekten wird ein wichtiger konjunktureller Impuls gegeben, der mit der Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen auch die künftige Wachstumsperspektive verbessert. Damit können sich die Unternehmen im globalen Wettbewerb besser behaupten.

Einzelheiten regelt die Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie.

     


Titel
Funktion
Zweckbestimmung Soll
2009
1000 Euro
Soll
2008
1000 Euro
Ist
2007
1000 Euro
697 01 -332 Programm zur Stärkung der Pkw-Nachfrage 1.500 000    
  Erläuterungen

Als konjunktur- und umweltpolitisches Programm zur Stärkung der Pkw-Nachfrage können private Autohalter eine Umweltprämie beantragen, wenn ein mindestens neun Jahre altes Altfahrzeug, das für mindestens ein Jahr auf den Halter zugelassen ist, verschrottet und gleichzeitig ein umweltfreundlicher Neu- oder Jahreswagen mit Abgasnorm EURO 4 oder höher gekauft und zugelassen oder geleast und zugelassen wird. Die Umweltprämie beträgt 2.500 Euro und wird für Kauf und Zulassung oder Leasing und Zulassung bis maximal zum 31. Dezember 2009 gewährt.

Einzelheiten regelt die Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie.

     
  Titelgruppe 01      
Tgr. 01 Finanzhilfen nach Art. 104b GG für Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder

Haushaltsvermerk

Einnahmen aus Rückzahlungen von Finanzhilfen nach dem ZuInvG aus nicht zweckentsprechend verwendeten Mitteln fließen den Ausgaben zu.

(10.000 000) (-)  
882 11 -873 Finanzhilfen gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 ZuInvG 6.500 000    
882 12 -873 Finanzhilfen gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 ZuInvG 3.500 000    
  Titelgruppe 02      
Tgr. 02 Investitionsverstärkungsprogramm Verkehr (2.000 000) (-)  
  Haushaltsvermerk

Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.

Erläuterungen

Mit dem Investitionsverstärkungsprogramm Verkehr setzt der Bund für Ausbau und Erneuerung von Bundesverkehrswegen (Straßen, Schienen, Wasserstraßen) und deren multimodale Verknüpfung zusätzlich 2 Mrd. Euro ein.

Das Programm ergänzt die mit dem Innovations- und Investitionsprogramm Verkehr gesetzten konjunkturwirksamen Impulse zur Stärkung von Wachstum und Beschäftigung in diesem Sektor.

     
741 21 -721 Investitionen in die Bundesautobahnen 450.000    
  Erläuterungen

Die Mittel werden insbesondere eingesetzt für:

1. die Verbesserung des Oberflächenzustandes der Fahrbahnen und Beseitigung von Substanzschäden,

2. die weitere Modernisierung und Erhaltung von Brücken und Ingenieurbauten einschließlich deren kompletter Erneuerung,

3. die vorgezogene Realisierung baureifer Projekte,

4. die Bereitstellung zusätzlicher Parkflächen für Lkw an BABParkplätzen und Rastanlagen unter Berücksichtigung der Interessen der Anwohner an verbessertem Lärmschutz und

5. Maßnahmen zur Wiedervernetzung von Lebensräumen an bestehenden Bundesautobahnen.

     


Titel
Funktion
Zweckbestimmung Soll
2009
1000 Euro
Soll
2008
1000 Euro
Ist
2007
1000 Euro
741 22 -722 Investitionen in die Bundesstraßen 400.000    
  Erläuterungen

Die Mittel werden insbesondere eingesetzt für:

1. die Verbesserung des Oberflächenzustandes der Fahrbahnen und Beseitigung von Substanzschäden,

2. die weitere Modernisierung und Erhaltung von Brücken und Ingenieurbauten einschließlich deren kompletter Erneuerung,

3. die vorgezogene Realisierung baureifer Projekte und

4. Maßnahmen zur Wiedervernetzung von Lebensräumen an bestehenden Bundesstraßen.

     
780 21 -731 Investitionen in die Bundeswasserstraßen 350.000    
  Haushaltsvermerk

Aus dem Ansatz dürfen auch Ausgaben bis zu einer Höhe von 5.000 T Euro für Pilotvorhaben für innovative Techniken in der Binnenschifffahrt geleistet werden.

Erläuterungen

Die Mittel werden eingesetzt für Investitionen in den Verkehrsträger Bundeswasserstraßen/Schifffahrt einschließlich Planungskosten, insbesondere für:

1. die Beschleunigung laufender Maßnahmen zum Ausbau der seewärtigen Zufahrten und Hinterlandanbindungen der Seehäfen,

2. die Netzoptimierung,

3. die Erhaltung und den Ausbau von Schleusen,

4. die Substanzerhaltung des bestehenden Bundeswasserstraßennetzes,

5. die vorgezogene Realisierung neuer Maßnahmen,

6. die Modernisierung der betrieblichen Infrastruktur der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung.

     
891 21 -832 Investitionen in den Schienenverkehr 700.000    
  Haushaltsvermerk

1. Die Erläuterungen sind verbindlich.

2. Aus dem Ansatz dürfen auch Ausgaben bis zu einer Höhe von 5.000 TEuro für Pilotvorhaben für innovative Techniken im Schienengüterverkehr geleistet werden.

Erläuterungen

Die Mittel werden insbesondere eingesetzt für:

1. die beschleunigte Sanierung von Personenbahnhöfen (Verstärkung des Personenbahnhofsprogramms),

2. Investitionen in Bahnanlagen,

3. die Verstärkung von Investitionen in innovative Techniken am Fahrweg zur Lärm- und Erschütterungsminderung im Schienenverkehr,

4. die Verstärkung laufender und den Beginn neuer baureifer Projekte einschließlich Planungskosten,

5. die beschleunigte Einführung der europäischen Leit- und Sicherungstechnik ETCS (u. a. durch Neubau von elektronischen Stellwerken).

     


Titel
Funktion
Zweckbestimmung Soll
2009
1000 Euro
Soll
2008
1000 Euro
Ist
2007
1000 Euro
892 21 -839 Investitionen in den Kombinierten Verkehr 100.000    
  Haushaltsvermerk

Aus dem Ansatz dürfen auch Ausgaben bis zu einer Höhe von 5.000 TEuro für Pilotvorhaben im Rahmen der Weiterentwicklung der Umschlagtechnik geleistet werden.

Erläuterungen

Die Mittel werden eingesetzt für Investitionen in Anlagen des Kombinierten Verkehrs einschließlich Planungskosten, insbesondere für:

1. Baukostenzuschüsse zur Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs an private Unternehmen,

2. Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit (Security) in Terminals.

     
  Titelgruppe 03      
Tgr. 03 Grundsanierung und energetische Sanierung von Gebäuden (750.000) (-)  
  Haushaltsvermerk

1. Aus dem Ansatz dürfen auch große Neu-, Umund Erweiterungsbauten sowie der Erwerb von Grundvermögen für diese Zwecke finanziert werden.

2. Mit den Mittel können folgende Maßnahmen grundsätzlich gefördert werden:

2.1 neue Grund- und Teilsanierungen mit dem

Schwerpunkt Energie-, Betriebs- und Erhaltungskostensenkung sowie CO2- und Klimakostenverminderung, soweit möglich auch mit Einsatz erneuerbarer Energien

2.2 Vorziehen und Optimieren derartiger bereits geplanter Maßnahmen

2.3 Beschleunigung derartiger bereits laufender Maßnahmen

2.4 Finanzierungsergänzung derartiger noch nicht komplett finanzierter Maßnahmen

2.5 im Einzelfall auch Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, soweit sie den vorstehenden Zielen entsprechen

3. Die Finanzierung oder Förderung soll auf der Grundlage folgender Kriterien (Kosten-Wirksamkeit-Analyse) erfolgen:

3.1 Auftragserteilung und Baubeginn bis Ende 2010

3.2 Abrechnung bis Ende 2011

3.3 Umfang der künftigen Energie-, Betriebs- und Erhaltungskostenersparnis

3.4 Reduzierung der Klimakosten (z.B. CO2-Einsparung)

3.5 Umfang des Innovationspotentials

3.6 Umfang der unmittelbar und mittelbar ausgelösten Gesamtinvestitionen

3.7 Maß der Beschäftigungswirksamkeit (z.B. Höhe

des Lohnanteils an den Gesamtkosten)

3.8 Maß des Beitrags zur Verbesserung der Infrastruktur im Bildungs-, Wissenschafts- und Kulturbereich

4. Die Wirksamkeit des Mitteleinsatzes ist anhand dieser Kriterien kontinuierlich zu evaluieren. Dem Haushaltsausschuss ist in regelmäßigen Abständen über die Mittelverwendung zu berichten, beginnend zum 1. Juni 2009.

     


Titel
Funktion
Zweckbestimmung Soll
2009
1000 Euro
Soll
2008
1000 Euro
Ist
2007
1000 Euro
558 31 -032 Militärische Anlagen einschließlich kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten 250.000    
711 31 -016 Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten 500.000    
  Haushaltsvermerk

1. Die Ausgaben und Maßnahmen an Gebäuden in Bonn und der Region Bonn sind gesperrt.

Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages.

2. Von den Ausgaben entfallen jeweils 250 Mio. Euro auf den zivilen Bereich des Bundes und Zuwendungsempfänger.

3. Einbezogen sind Gebäude der unmittelbaren und mittelbaren Bundesverwaltung sowie institutionelle

Zuwendungsempfänger, wenn deren Betriebskosten zum großen Teil vom Bund finanziert werden.

     
  Titelgruppe 04      
Tgr. 04 Beiträge an internationale und supranationale Einrichtungen (100.000) (-)  
  Haushaltsvermerk

1. Die Ausgaben sind gesperrt.
Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages.

2. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.

     
836 41 -023 Beteiligung an der Infrastruktur-Krisenfazilität der Weltbankgruppe 40.000    
896 41 -023 Beitrag zur Infrastruktur-Krisenfazilität der Weltbankgruppe 60.000    
  Haushaltsvermerk

Zinszuschüsse dürfen bei nachgewiesener Wirtschaftlichkeit auch kapitalisiert an den mit der bankenmäßigen Abwicklung beauftragten Treuhänder (§ 44 Abs. 2 BHO) ausgezahlt werden.

     
  Titelgruppe 05      
Tgr. 05 Konjunkturstützende Maßnahmen im Bereich von Investitions- und Ausstattungsbedarf der Ressorts (650.000) (-)  
  Haushaltsvermerk

1. Die Ausgaben des Epl. 02 sind gesperrt.
Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages.

     


Titel
Funktion
Zweckbestimmung Soll
2009
1000 Euro
Soll
2008
1000 Euro
Ist
2007
1000 Euro
  2. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig mit Ausnahme des Titels 554 51.

3. Die Erläuterungen sind verbindlich.

4. Mit den Mitteln dürfen grundsätzlich nur Maßnahmen im Bereich von Investitions- und Ausstattungsbedarf der Ressorts gefördert werden,

4.1 die derartige bereits geplante Maßnahmen vorziehen und optimieren oder beschleunigen,

4.2 die Finanzierung derartiger noch nicht komplett finanzierter Maßnahmen ergänzen und

4.3 die vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages oder den Berichterstatterinnen und Berichterstattern des Einzelplans in den Haushaltsberatungen nicht bereits abgelehnt wurden.

Erläuterungen

Die Mittel werden wie folgt auf die Einzelpläne aufgeteilt:

     
 
  Bezeichnung 1.000 Euro
Epl. 01 Bundespräsident und Bundespräsidialamt 1.741
Epl. 02 Deutscher Bundestag 10.768
Epl. 03 Bundesrat 1.637
Epl. 04 Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt 10.562
Epl. 05 Auswärtiges Amt 36.251
Epl. 06 Bundesministerium des Innern 130.672
Epl. 07 Bundesministerium der Justiz 15.093
Epl. 08 Bundesministerium der Finanzen 88.436
Epl. 09 Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie 26.037
Epl. 10 Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 17.447
Epl. 11 Bundesministerium für Arbeit und Soziales 7.611
Epl. 12 Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung 37.615
Epl. 14 Bundesministerium der Verteidigung 226.170
Epl. 15 Bundesministerium für Gesundheit 10.547
Epl. 16 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit 10.098
Epl. 17 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 5.217
Epl. 19 Bundesverfassungsgericht 1.703
Epl. 20 Bundesrechnungshof 4.380
Epl. 23 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit 2.994
Epl. 30 Bundesministerium für Bildung und Forschung 5.021
Zusammen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 650.000
     


Titel
Funktion
Zweckbestimmung Soll
2009
1000 Euro
Soll
2008
1000 Euro
Ist
2007
1000 Euro
539 59 -011 Vermischte Verwaltungsausgaben -    
  Erläuterungen

In diesem Titel sind alle Sächlichen Verwaltungsausgaben zu buchen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Umsetzung der Investitionsmaßnahmen stehen.

     
554 51 -032 Militärische Beschaffungen 226.170    
  Erläuterungen

Aus diesem Titel können auch Ausgaben für den Erwerb von Datenverarbeitungsanlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen, Software sowie für die Errichtung von IT-Leitungsnetzen geleistet werden.

     
711 51 -011 Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten -    
712 52 -011 Große Neu-, Um- und Erweiterungsbauten -    
811 51 -011 Erwerb von Fahrzeugen -    
812 51 -011 Erwerb von Geräten und sonstigen beweglichen Sachen 423.830    
  Erläuterungen

Aus diesem Titel können auch Ausgaben für den Erwerb von Datenverarbeitungsanlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen, Software sowie für die Errichtung von IT-Leitungsnetzen geleistet werden.

     
  Titelgruppe 06      
Tgr. 06 Förderung anwendungsorientierter Forschung im Bereich

Mobilität

(500.000) (-)  
  Haushaltsvermerk

1. Die Ausgaben sind gesperrt.
Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages.

2. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.

Erläuterungen

Die Bereitstellung erfolgt über direkte Programme und KfW-Kredite, ergänzt durch einen Beitrag der Industrie in einer strategischen Allianz.

Das Programm beinhaltet folgende Bausteine:

1. Forschung und Entwicklung:
V.a. Weiterentwicklung der Batterie- und Speichertechnologie, Hybridtechnologien, Standardisierung und Modularisierung von Gesamtantriebssystemen, Netze für die Stromversorgung der Zukunft, Brennstoffzellen, Komponenten- und Materialentwicklung, Optimierung der Antriebskomponenten, effiziente und energieoptimierte Antriebe und Betriebsweisen für Schienenfahrzeuge, Kompetenzaufbau Elektromobilität und Elektrochemie, Begleitforschung.

2. Demonstration und Pilotprojekte:
V. a. Elektrofahrzeuge, Batterieproduktion und -recycling, Ladeinfrastruktur, Netzintegration, Lade- und Abrechnungsverfahren (IKT-Technologie), Feldversuche, neue Biokraftstoffe.

3. Marktvorbereitung/Marktanreizprogramme:
V. a. Vorbereitung und Unterstützung einer Markteinführung von Elektro- und Plug-In-Hybrid-Fahrzeugen, um die für die Hersteller notwendigen Skalen- und Lernkurveneffekte zu beschleunigen; Geschäftsmodelle; Aus- und Weiterbildung.

     


Titel
Funktion
Zweckbestimmung Soll
2009
1000 Euro
Soll
2008
1000 Euro
Ist
2007
1000 Euro
531 61 -622 Studien, Untersuchungen, Gutachten sowie Projektbegleitung 30.000    
662 61 -622 Zinszuschüsse im Rahmen eines Förderprogramms zu innovativen Antriebstechnologien der KfW-Förderbank 50.000    
683 61 -622 Innovative Mobilitätskonzepte 270.000    
891 61 -622 Modellvorhaben und Demonstrationsprojekte im Bereich innovativer Mobilitätskonzepte 150.000    
  Titelgruppe 55      
Tgr. 55 Maßnahmen im Bereich der IuK-Technik (500.000) (-)  
  Haushaltsvermerk

Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.

     
532 51 -011 Kosten der Umsetzung der Maßnahmen im Bereich der IT-Steuerung und IuK-Technik des Bundes 300.000    
  Haushaltsvermerk

1. Die Ausgaben sind in Höhe von 200.000 T Euro gesperrt.
Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages.

2. Aus den Ausgaben dürfen auch Zuwendungen gemäß § 44 BHO bis zur Höhe von 100 Mio. Euro geleistet werden.

     
812 55 -011 Erwerb von Datenverarbeitungsanlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen, Software 200.000    
  Erläuterungen

Aus diesem Titel können auch Ausgaben für die Errichtung von IT-Leitungsnetzen geleistet werden.

     
Abschluss der Anlage      
Einnahmen
Steuern und steuerähnliche Abgaben      
Verwaltungseinnahmen - -  
Übrige Einnahmen 21.000 000 -  
Gesamteinnahmen 21.000 000 -  
Ausgaben
Personalausgaben      
Sächliche Verwaltungsausgaben 330.000 -  
Militärische Beschaffungen, Anlagen usw davon aus: 476.170 -  
Gruppe 554 : Beschaffungen 226.170 -  
Gruppe 558 : Militärische Anlagen 250.000 -  
Schuldendienst 4.100 000 -  
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 2.720 000 -  
Ausgaben für Investitionen 13.373 830 -  
Besondere Finanzierungsausgaben      
Gesamtausgaben 21.000 000 -  


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