Änderungstext

Änderung des Runderlasses zur "Berücksichtigung von Werkstätten für behinderte Menschen und von Inklusionsbetrieben bei der Vergabe öffentlicher Aufträge"
- Nordrhein-Westfalen -

Vom 28. August 2018
(MBl. NRW Nr. 23 vom 17.09.2018 S. 505)



Der Gemeinsame Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie, des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung und des Ministeriums der Finanzen vom 29. Dezember 2017 (MBl. NRW. 2018 S. 21) wird wie folgt geändert:

1 In Nummer 2.1 wird folgender Satz 2 angefügt:

"Für Gemeinden und Gemeindeverbände gelten die Kommunalen Vergabegrundsätze des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 28. August 2018 (MBl. NRW. S. 497) in der jeweils geltenden Fassung."

2 Nummer 4

4 Gemeinden und Gemeindeverbände

Den Gemeinden und Gemeindeverbänden wird dieser Erlass zur Anwendung empfohlen.

wird aufgehoben.

3 Nummer 5 wird Nummer 4.

Dieser Runderlass tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft.

ID 181506

ENDE