Änderungstext
Gesetz zur Änderung des Saarländischen Gesetzes zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (AG GlüStV-Saar)
- Saarland -
Vom 15. Februar 2023
(Amtsbl.
I Nr. 19 vom 20.04.2023 S. 314)
Der Landtag des Saarlandes hat folgendes Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
Artikel 1
Änderung des Saarländischen Gesetzes zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland
Das Saarländische Gesetz zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland vom 20. Juni 2012 (Amtsbl. I S. 156), zuletzt geändert durch Artikel 90 des Gesetzes vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2629),
wird wie folgt geändert:
1. In der Überschrift werden die Wörter "zum Glücksspielwesen" durch die Wörter "zur Neuregulierung des Glücksspielwesens" ersetzt und nach der Angabe "GlüStV" wird die Angabe "2021" eingefügt.
2. In der Inhaltsübersicht werden in der Angabe zu § 11 die Wörter "der Konzessionsnehmer" gestrichen.
3. § 1 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 1 werden die Wörter "zum Glücksspielwesen" durch die Wörter "zur Neuregulierung des Glücksspielwesens" ersetzt und nach dem Wort "Glücksspielstaatsvertrag" und der Angabe "GlüStV" jeweils die Angabe "2021" eingefügt.
bb) In Satz 2 werden die Wörter " § 9a Absatz 3, Absatz 5 bis 8 GlüStV sowie § 19 Absatz 2 Satz 2 sowie § 27 Absatz 2" durch die Wörter " § 9 Absatz 8, § 9a Absatz 2, § 19 Absatz 2, § 27 Absatz 2 Satz 1 und 2 sowie §§ 27a bis 27p" ersetzt und nach der Angabe "GlüStV" wird die Angabe "2021" eingefügt.
b) Absatz 2 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 1 wird nach den Wörtern "Glücksspielstaatsvertrag" und "Glücksspielstaatsvertrages" jeweils die Angabe "2021" eingefügt.
bb) In Satz 2 werden die Wörter " § 9 Absatz 1 und 2 GlüStV" durch die Wörter " § 9 Absatz 1 bis 2a GlüStV 2021" ersetzt und nach der Angabe "GlüStV" die Angabe "2021" eingefügt.
cc) In Satz 3 werden die Wörter "Unbeschadet § 4 Absatz 3 Satz 4 GlüStV können die" ersetzt durch das Wort "Die" und nach dem Wort "Glücksspielaufsichtsbehörden" das Wort "können" eingefügt.
c) In Absatz 4 werden die Wörter " § 9a Absatz 1 bis 3 GlüStV, § 19 Absatz 2 sowie § 27 Absatz 2 GlüStV" durch die Wörter " § 9 Absatz 8, § 9a Absatz 1 bis 3 und § 19 Absatz 2 GlüStV 2021" ersetzt und nach dem Wort "Glücksspielaufsichtsbehörden" das Komma und die Wörter "das Glücksspielkollegium (§ 9a Absatz 5 Satz 1 GlüStV) und die Geschäftsstelle (§ 9a Absatz 7 Satz 1 GlüStV)" gestrichen.
d) In Absatz 5 Satz 1 wird nach den Wörtern "Glücksspielstaatsvertrag" und "Glücksspielstaatsvertrages" jeweils die Angabe "2021" eingefügt.
4. In § 2 Absatz 1 werden nach der Angabe "GlüStV" die Angabe "2021" und dem Wort "genannten" die Wörter "Veranstalterinnen und" eingefügt.
5. § 4 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:
aa) Im Teilsatz vor Nummer 1 wird nach der Angabe "GlüStV" die Angabe "2021" eingefügt.
bb) In Nummer 1 wird nach dem Wort "Glücksspielstaatsvertrages" die Angabe "2021" eingefügt.
cc) In Nummer 2 werden die Wörter "die Betreiberin oder der Betreiber" durch die Wörter "die Inhaberin oder der Inhaber" ersetzt und vor dem Wort "Spieler" die Wörter "Spielerinnen und" eingefügt.
dd) In Nummer 3 wird nach der Angabe "GlüStV" die Angabe "2021" eingefügt.
ee) In Nummer 4 wird jeweils nach der Angabe "GlüStV" die Angabe "2021" eingefügt und das Wort "Werbebeschränkungen" durch die Wörter "Werbeverbote und -beschränkungen" ersetzt.
ff) In Nummer 5 werden vor dem Wort "Spieler" die Wörter "Spielerinnen und" und nach den Wörtern " § 4 Absatz 5 Nummer 1 GlüStV" die Angabe "2021" eingefügt sowie die Wörter " § 21 Absatz 5 Satz 1 GlüStV, § 22 Absatz 2 Satz 1 GlüStV" durch die Wörter "und § 8 Absatz 2 GlüStV 2021" ersetzt.
gg) In Nummer 6 werden die Wörter "Veranstalter nach § 10 Absatz 2 GlüStV nach Maßgabe der §§ 8 und 23 GlüStV am übergreifenden Sperrsystem teilnehmen" durch die Wörter "die Veranstalterin oder der Veranstalter oder die Vermittlerin oder der Vermittler ihren oder seinen Verpflichtungen aus § 8 Absatz 3 und § 8a GlüStV 2021 nachkommt" ersetzt.
hh) Nummer 7
7. sichergestellt ist, dass Vermittler von Glücksspielen nach Maßgabe von § 8 Absatz 6 GlüStV am Sperrsystem mitwirken,
wird gestrichen.
ii) Die Nummern 8 bis 12 werden die Nummern 7 bis 11.
jj) In der neuen Nummer 7 werden vor dem Wort "Spielvermittlern" die Wörter "Spielvermittlerinnen oder" und nach der Angabe "GlüStV" die Angabe "2021" eingefügt.
kk) In der neuen Nummer 8 wird nach der Angabe " § 4 Absatz 4 GlüStV" die Angabe "2021" eingefügt und die Angabe "Absatz 5 GlüStV" durch die Wörter "Absatz 4 Satz 1 und Absatz 5 GlüStV 2021" ersetzt.
ll) In der neuen Nummer 10 wird nach dem Wort "Glücksspielstaatsvertrag" die Angabe "2021" eingefügt.
b) In Absatz 2 wird nach der Angabe "GlüStV" und nach dem Wort "Glücksspielstaatsvertrages" die Angabe "2021" eingefügt.
c) Absatz 3 Satz 3
Im Falle der Erfüllung der Erlaubnisvoraussetzungen sind im Rahmen der Ermessensausübung nach § 4 Absatz 2 Satz 3 GlüStV die Ziele des § 1 GlüStV maßgeblich zu berücksichtigen.
wird aufgehoben.
d) In Absatz 4 werden vor dem Wort "dem" die Wörter "der Veranstalterin oder" und nach dem Wort "an" die Wörter "die oder" eingefügt.
e) In Absatz 5 werden nach dem Wort "ländereinheitlicher" die Wörter "oder gebündelter" eingefügt, nach der Angabe " §§ 9a, 19 Absatz 2" das Komma und die Angabe "27 Absatz 2" gestrichen und nach der Angabe "GlüStV" die Angabe "2021" eingefügt.
f) Absatz 6
(6) Zur besseren Erreichung der Ziele des § 1 GlüStV kann abweichend von § 4 Absatz 4 GlüStV der Eigenvertrieb und die Vermittlung von Lotterien sowie die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten im Internet erlaubt werden, wenn gewährleistet ist, dass neben den Erlaubnisvoraussetzungen von Absatz 1 und 2 auch diejenigen des § 4 Absatz 5 GlüStV eingehalten werden.
wird aufgehoben.
g) Die Absätze 7 bis 9 werden die Absätze 6 bis 8.
h) Der neue Absatz 6 wird wie folgt geändert:
aa) Nach der Angabe "GlüStV" wird die Angabe "2021" eingefügt.
bb) In Nummer 6 werden vor dem Wort "Veranstalter" die Wörter "die Veranstalterin oder" eingefügt.
i) Der neue Absatz 7 wird wie folgt geändert:
aa) In den Nummern 3 bis 5 wird nach der Angabe "GlüStV" jeweils die Angabe "2021" eingefügt.
bb) In Nummer 6 werden vor dem Wort "Spielern" die Wörter "Spielerinnen oder" eingefügt und die Wörter " § 4 Absatz 5 Nummer 1 GlüStV, § 21 Absatz 5 Satz 1 GlüStV, § 22 Absatz 2 Satz 1 GlüStV" durch die Wörter " § 4 Absatz 5 Nummer 1 GlüStV 2021 und § 8 Absatz 2 GlüStV 2021" ersetzt.
cc) In Nummer 7 wird nach der Angabe "GlüStV" die Angabe "2021" eingefügt.
dd) In Nummer 10 wird nach dem Wort "Glücksspielstaatsvertrag" die Angabe "2021" eingefügt.
j) Im neuen Absatz 8 werden nach der Angabe "GlüStV" die Angabe "2021" und vor dem Wort "den" die Wörter "die Antragstellerin oder" eingefügt.
6. § 5 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 1 werden nach der Angabe "GlüStV" die Angabe "2021" eingefügt und die Wörter "Sportwetten sowie Losbrieflotterien und Zahlenlotterien, insbesondere das Zahlenlotto, zu veranstalten" durch die Wörter "ein ausreichendes Glücksspielangebot sicherzustellen" ersetzt.
bb) In Satz 3 werden nach der Angabe " § 10 Absatz 6 GlüStV" die Angabe "2021" eingefügt und das Komma sowie die Angabe " § 10a GlüStV" gestrichen.
b) In Absatz 3 Satz 2 werden die Wörter " § 1 GlüStV, § 10 Absatz 1 Satz 1 GlüStV" durch die Wörter " §§ 1 und 10 Absatz 1 Satz 1 GlüStV 2021" ersetzt.
c) In Absatz 4 werden die Wörter "die in Absatz 1 Satz 1 genannten" gestrichen.
d) In Absatz 5 werden die Wörter "in Absatz 1 Satz 1 genannten" gestrichen.
e) Absatz 6 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 1 werden jeweils vor dem Wort "Vertreter" die Wörter "Vertreterinnen oder" eingefügt.
bb) In Satz 2 werden vor dem Wort "ein" die Wörter "eine Vertreterin oder" eingefügt.
f) In Absatz 7 werden vor dem Wort "Geschäftsführer" die Wörter "Geschäftsführerinnen oder" eingefügt.
7. In § 6 werden nach der Angabe "GlüStV" die Angabe "2021" eingefügt und die Wörter "oder die NKL Nordwestdeutsche Klassenlotterie oder die SKL Süddeutsche Klassenlotterie nach Maßgabe der jeweils zugrunde liegenden Staatsverträge" gestrichen.
8. § 7 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
a) In Satz 1 werden die Wörter "der Lotterien und Sportwetten" gestrichen und vor dem Wort "Empfängern" die Wörter "Empfängerinnen oder" eingefügt.
b) In Satz 4 werden jeweils vor dem Wort "Empfänger" die Wörter "Empfängerinnen oder" eingefügt.
c) In Satz 5 werden die Wörter "Lotterien und Sportwetten" durch das Wort "Glücksspiele" ersetzt.
9. § 8 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 1 werden vor dem Wort "Spielersperren" die Wörter "Anträge auf Aufhebung von" eingefügt, die Angabe " § 8 GlüStV" durch die Angabe " § 8b GlüStV 2021" ersetzt, die Wörter "sowie deren Änderungen und Aufhebungen", "zur Aufnahme" und "des Landes Hessen" gestrichen und nach den Wörtern " § 23 Absatz 1 Satz 1 GlüStV" die Angabe "2021" eingefügt.
bb) In Satz 2 werden vor dem Wort "einem" die Wörter "einer oder", vor dem Wort "verpflichteten" die Wörter "verpflichtete Veranstalterin oder" und vor dem Wort "dieser" die Wörter "diese oder" eingefügt.
cc) In Satz 3 wird nach der Angabe "GlüStV" die Angabe "2021" eingefügt.
dd) Im Satz 4 werden die Wörter " § 8 Absatz 5 des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland vom 15. Dezember 2011" durch die Angabe " § 8b Absatz 1 GlüStV 2021" ersetzt, nach der Angabe " § 8 Absatz 2" die Angabe "und 3" gestrichen und die Wörter " § 6 des Glücksspielstaatsvertrages zum Glücksspielwesen vom 15. Dezember 2011" durch die Angabe " § 6 GlüStV 2021" ersetzt.
b) Absatz 2 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 1 werden vor dem Wort "Spieler" die Wörter "Spielerinnen und" eingefügt und die Wörter "nach den gesetzlichen Bestimmungen des Landes Hessen" gestrichen.
bb) In Satz 2 werden vor dem Wort "Spieler" die Wörter "Spielerinnen oder" und nach der Angabe "GlüStV" die Angabe "2021" eingefügt sowie die Wörter "des Landes Hessen" gestrichen.
c) Absatz 3
(3) Im Fall der Fremdsperre ist der betroffene Spielerinnen oder Spieler unverzüglich anzuhören. Kann der gesperrte Spieler glaubhaft belegen, dass die Sperre unbegründet ist, ist die Sperre unverzüglich aufzuheben. Der gesperrte Spieler hat einen Anspruch auf Aufhebung der Sperre, wenn die Gründe, die zur Aufnahme in die Sperrdatei geführt haben, nicht mehr gegeben sind.
wird aufgehoben.
10. § 9 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 werden jeweils vor dem Wort "des" die Wörter "der Inhaberin oder" eingefügt.
b) In Absatz 2 Nummer 1 werden nach der Angabe "GlüStV" die Angabe "2021" und in Nummer 3 jeweils vor dem Wort "des" die Wörter "der Inhaberin oder" eingefügt.
c) Absatz 3 wird wie folgt geändert:
aa) In Nummer 1 werden vor dem Wort "dem" die Wörter "der Inhaberin oder" eingefügt.
bb) In Nummer 2 werden vor den Wörtern "der Inhaber" die Wörter "die Inhaberin oder" und vor dem Wort "ihm" die Wörter "ihr oder" eingefügt.
cc) In Nummer 3 werden vor den Wörtern "der Inhaber" die Wörter "die Inhaberin oder" eingefügt.
dd) In Nummer 4 werden die Wörter "die Betreiberin oder der Betreiber" durch die Wörter "die Inhaberin oder der Inhaber" ersetzt.
d) Absatz 5
(5) Um den Ausschluss gesperrter Spieler von der Teilnahme an öffentlichen Glücksspielen gemäß § 21 Absatz 5 Satz 1 GlüStV, § 22 Absatz 2 Satz 1 GlüStV zu gewährleisten, sind die Inhaber der Annahmestellen der Saarland-Sporttoto GmbH verpflichtet, die Identität des Spielinteressenten durch Kontrolle des Ausweises oder eine vergleichbare Identitätskontrolle zu überprüfen und die persönlichen Daten mit den Daten der Sperrdatei (§ 23 GlüStV) abzugleichen.
wird aufgehoben.
11. § 10 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 Nummer 1 werden nach der Angabe "GlüStV" die Angabe "2021" und in Nummer 3 jeweils vor dem Wort "des" die Wörter "der Inhaberin oder" eingefügt.
b) Absatz 2 wird wie folgt geändert:
aa) In Nummer 1 werden vor dem Wort "dem" die Wörter "der Inhaberin oder" eingefügt.
bb) In Nummer 2 werden vor dem Wort "der" die Wörter "die Inhaberin oder" und vor dem Wort "ihm" die Wörter "ihr oder" eingefügt.
cc) In Nummer 3 werden vor den Wörtern "der Inhaber" die Wörter "die Inhaberin oder" eingefügt.
dd) In Nummer 4 werden die Wörter "die Betreiberin oder der Betreiber" durch die Wörter "die Inhaberin oder der Inhaber" ersetzt.
c) In Absatz 3 werden vor dem Wort "des" die Wörter "der Inhaberin oder" eingefügt.
12. § 11 wird wie folgt geändert:
a) In der Überschrift werden die Wörter "der Konzessionsnehmer" gestrichen.
b) Absatz 1 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 1 werden die Wörter "eine Konzessionsnehmerin oder einen Konzessionsnehmer nach § 10a Absatz 2 GlüStV" durch die Wörter "eine oder einen nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 für Sportwetten erlaubten Veranstalterin oder Veranstalter" ersetzt.
bb) In Satz 2 wird vor dem Wort "Ausschank" das Wort "entgeltliche" eingefügt und das Wort "entgeltlichen" gestrichen.
c) Absatz 2 wird wie folgt geändert:
aa) In den Sätzen 1 und 2 werden jeweils die Wörter "der Konzessionsnehmerin oder dem Konzessionsnehmer" durch die Wörter "der Veranstalterin oder dem Veranstalter" ersetzt.
bb) In Satz 3 werden die Wörter "Die Vermittlung von Angeboten für mehrere Konzessionsnehmerinnen oder Konzessionsnehmer oder die" durch das Wort "Die" ersetzt und nach dem Wort "ist" die Wörter "in einer Wettvermittlungsstelle" eingefügt.
d) Absatz 3 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 1 werden die Wörter "Konzessionsnehmer gemäß § 10a Absatz 4 GlüStV" durch das Wort "Veranstalterin" ersetzt, die Wörter "entweder ausschließlich in Wettvermittlungsstellen als Hauptgeschäft nach Absatz 1 oder ausschließlich" durch die Wörter "bis zum 30. Juni 2024 auch" ersetzt und die Angabe "5 (6)" gestrichen.
bb) Nach Satz 1 wird folgender Satz 2 eingefügt:
"Im Fall der Wettvermittlung in den nach § 5 Absatz 3 zahlenmäßig beschränkten Annahmestellen als Nebengeschäft dürfen Wetten nach § 21 Absatz 4 Satz 2 GlüStV 2021 nicht vermittelt werden."
cc) Der bisherige Satz 2 wird Satz 3.
e) Absatz 5 wird wie folgt geändert:
aa) Im Satzteil vor Nummer 1 werden die Wörter "der Konzessionsnehmerin oder vom Konzessionsnehmer nach § 10a Absatz 4 GlüStV" durch die Wörter "der Veranstalterin oder dem Veranstalter" ersetzt.
bb) In Nummer 1 wird nach der Angabe "GlüStV" die Angabe "2021" eingefügt.
cc) In Nummer 3 werden nach dem Wort "Verhältnisse" die Wörter "der Inhaberin oder" und nach dem Wort "Inhabers" jeweils die Wörter "der Wettvermittlungsstelle" eingefügt.
f) Absatz 6 wird wie folgt geändert:
aa) Satz 1 wird wie folgt geändert:
aaa) In Nummer 1 werden die Wörter "der Konzessionsnehmerin oder des Konzessionsnehmers" durch die Wörter "der Veranstalterin oder des Veranstalters" ersetzt und nach der Angabe "GlüStV" die Angabe "2021" eingefügt.
bbb) In Nummer 2 werden die Wörter "der Konzessionsnehmerin oder dem Konzessionsnehmer" durch die Wörter "der Veranstalterin oder dem Veranstalter" ersetzt und nach der Angabe "GlüStV" die Angabe "2021" eingefügt.
ccc) In Nummer 3 werden die Wörter "die Wettvermittlerin oder der Wettvermittler" durch die Wörter "die Inhaberin oder der Inhaber der Wettvermittlungsstelle" ersetzt und die Wörter "der Konzessionsnehmerin oder dem Konzessionsnehmer" durch die Wörter "der Veranstalterin oder dem Veranstalter" ersetzt.
ddd) In Nummer 4 werden die Wörter "die Wettvermittlerin oder der Wettvermittler" durch die Wörter "die Inhaberin oder der Inhaber der Wettvermittlungsstelle" ersetzt.
eee) In Nummer 5 werden die Wörter "die Betreiberin oder der Betreiber" durch die Wörter "die Inhaberin oder der Inhaber" ersetzt.
bb) In Satz 2 werden vor dem Wort "des" die Wörter "der Inhaberin oder" eingefügt.
g) In Absatz 7 werden die Wörter "des Wettvermittlers" durch die Wörter "der Inhaberin oder des Inhabers der Wettvermittlungsstelle" ersetzt.
h) In Absatz 8 werden die Wörter "(Verkleben von Glasflächen)" gestrichen und nach der Angabe "GlüStV" die Angabe "2021" eingefügt.
i) Absatz 10 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 1 werden die Wörter "Über entscheidungsreife" durch die Wörter "Bezüglich entscheidungsreifer" ersetzt und die Wörter "Ablauf von drei Monaten nach Inkrafttreten dieses Gesetzes" durch die Angabe "21. August 2021" ersetzt.
bb) In Nummer 3 werden vor dem Wort "desselben" die Wörter "derselben Antragstellerin oder", vor dem Wort "der" die Wörter "die Antragstellerin oder" und vor dem Wort "er" die Wörter "sie oder" eingefügt.
cc) In Nummer 4 werden vor dem Wort "Antragsteller" die Wörter "Antragstellerinnen oder" eingefügt.
dd) In Nummer 5 werden jeweils vor dem Wort "Antragsteller" die Wörter "Antragstellerin oder" eingefügt.
13. § 12 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 werden vor dem Wort "gewerblicher" die Wörter "gewerbliche Spielvermittlerin oder" eingefügt.
b) In Absatz 2 werden vor dem Wort "Spielvermittler" die Wörter "Spielvermittlerinnen oder" eingefügt.
c) Absatz 3 wird wie folgt geändert:
aa) Im Satzteil vor Nummer 1 werden vor dem Wort "gewerblicher" die Wörter "gewerbliche Spielvermittlerin oder" eingefügt.
bb) In Nummer 1 werden vor den Wörtern "der gewerbliche" die Wörter "die gewerbliche Spielvermittlerin ihre oder" und nach der Angabe "GlüStV" die Angabe "2021" eingefügt.
cc) In Nummer 2 werden vor den Wörtern "der gewerbliche" die Wörter "die gewerbliche Spielvermittlerin oder" eingefügt und jeweils nach der Angabe "GlüStV" die Angabe "2021" eingefügt.
dd) In Nummer 3 werden jeweils vor dem Wort "des" die Wörter "der gewerblichen Spielvermittlerin oder" eingefügt und die Wörter "durch Vorlage eines einwandfreien Führungszeugnisses und" gestrichen.
ee) In Nummer 4 werden vor dem Wort "der" die Wörter "die gewerbliche Spielvermittlerin oder" eingefügt.
d) In Absatz 4 werden vor dem Wort "des" die Wörter "der gewerblichen Spielvermittlerin oder" eingefügt.
e) Absatz 5 wird wie folgt geändert:
aa) Im Satzteil vor Nummer 1 werden vor dem Wort "gewerblicher" die Wörter "gewerbliche Spielvermittlerin oder" eingefügt.
bb) In Nummer 1 werden vor den Wörtern "dem Veranstalter" die Wörter "der Veranstalterin oder" und vor den Wörtern "dem Treuhänder" die Wörter "der Treuhänderin oder" eingefügt.
cc) In Nummer 2 werden nach der Angabe "GlüStV" die Angabe "2021" und vor dem Wort "den" die Wörter "die Veranstalterin oder" eingefügt.
dd) In Nummer 4 werden vor dem Wort "der" die Wörter "die gewerbliche Spielvermittlerin oder", vor dem Wort "Spielinteressenten" die Wörter "Spielinteressentinnen oder" und vor den Wörtern "den Veranstalter" die Wörter "die Veranstalterin oder" eingefügt.
14. In § 13 Absatz 1 wird nach der Angabe "GlüStV" die Angabe "2021" eingefügt.
15. § 14 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 werden die Wörter " § 9a GlüStV, § 19 Absatz 2 GlüStV, § 27 Absatz 2 GlüStV" durch die Wörter " §§ 9a, 19 Absatz 2, § 27 Absatz 2, § 28 f. GlüStV 2021" ersetzt.
b) In Absatz 2 werden vor dem Wort "Lotterieeinnehmer" die Wörter "Lotterieeinnehmerin oder" und jeweils nach der Angabe "GlüStV" die Angabe "2021" eingefügt.
c) In Absatz 3 wird jeweils nach der Angabe "GlüStV" die Angabe "2021" eingefügt.
d) In Absatz 4 wird nach dem Wort "Glücksspielstaatsvertrages" und jeweils nach der Angabe "GlüStV" die Angabe "2021" eingefügt.
e) In Absatz 6 werden jeweils nach der Angabe "GlüStV" die Angabe "2021" und in Satz 3 vor dem Wort "dessen" die Wörter "deren Intendantin oder" eingefügt.
f) In Absatz 7 werden die Wörter " § 9 Absatz 1 Satz 4 GlüStV" durch die Angabe " § 9 Absatz 1a GlüStV 2021" ersetzt.
g) Absatz 9 wird wie folgt geändert:
aa) In dem Satzteil vor Nummer 1 sowie in den Nummern 3 und 4 wird jeweils nach der Angabe "GlüStV" die Angabe "2021" eingefügt.
bb) In Nummer 5 werden die Wörter "Veranstaltern und Vermittlern" durch die Wörter "Veranstalterinnen oder Veranstaltern und Vermittlerinnen oder Vermittlern" ersetzt.
cc) In Nummer 6 werden die Wörter "der Anbieter" durch die Wörter "der Veranstalterinnen" ersetzt.
dd) In Nummer 7 werden die Wörter "und der Zahl der Wettvermittlungsstellen nach § 11 Absatz 1 Satz 1" gestrichen.
ee) In Nummer 8 werden vor dem Wort "Spielvermittler" die Wörter "Spielvermittlerinnen oder" eingefügt.
16. § 15 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:
aa) Im ersten Halbsatz werden die Wörter "Ordnungswidrig handelt" durch die Wörter "Unbeschadet des § 28a des Glücksspielstaatsvertrages 2021 handelt ordnungswidrig" ersetzt.
bb) Die Nummern 1 und 2,
1.entgegen § 4 Absatz 1 GlüStV ohne Erlaubnis öffentliche Glücksspiele veranstaltet, durchführt oder vermittelt,2. entgegen § 4 Absatz 1 Satz 2 GlüStV an Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel mitwirkt,
4,
4. entgegen § 4 Absatz 3 Satz 2 GlüStV Minderjährige an öffentlichen Glücksspielen teilnehmen lässt,
6 bis 8,
6.entgegen § 4a Absatz 1 Satz 1 GlüStV ohne Konzession öffentliches Glücksspiel veranstaltet oder vermittelt,7. entgegen § 4a Absatz 1 Satz 2 GlüStV an Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel mitwirkt,
8. entgegen § 5 Absatz 1 und 2 und Absatz 5 GlüStV Werbung betreibt,
11 bis 13,
11. entgegen § 7 Absatz 2 GlüStV die geforderten Hinweise auf Losen, Spielscheinen, Spielquittungen und vergleichbaren Bescheinigungen nicht anbringt,12. entgegen § 8 Absatz 2 GlüStV eine notwendige Sperre nicht rechtzeitig ausspricht oder entgegen § 8 Absatz 5 GlüStV eine Sperre vorzeitig aufhebt,
13. entgegen § 8 Absatz 6 Satz 2 GlüStV nicht unverzüglich die bei ihm eingereichten Anträge auf Selbstsperren übermittelt,
16,
16. entgegen § 19 Absatz 1 Nummer 1 Satz 1 GlüStV die an den Veranstalter weiterzuleitenden Beträge nicht oder nicht vollständig weiterleitet,
25 und 26
25. entgegen § 21 Absatz 4 Satz 2 GlüStV Sportwetten während eines laufenden Sportereignisses veranstaltet oder vermittelt, ohne dass eine Zulassung nach § 21 Absatz 4 Satz 2, 1. Halbsatz GlüStV besteht,26. entgegen § 21 Absatz 5 GlüStV oder § 22 Absatz 2 GlüStV gesperrte Spieler an den dort genannten Glücksspielen teilnehmen lässt,
werden gestrichen.
cc) Nummer 3 wird Nummer 1 und nach der Angabe "GlüStV" wird die Angabe "2021" eingefügt.
dd) Nummer 5 wird Nummer 2 und nach der Angabe "GlüStV" wird die Angabe "2021" eingefügt.
ee) Die Nummern 9 und 10 werden die Nummern 3 und 4.
ff) In der neuen Nummer 3 werden die Angabe " § 6 GlüStV" durch die Angabe " § 6 Absatz 1 GlüStV 2021" und das Wort "seiner" durch das Wort "der" ersetzt sowie vor dem Wort "Spieler" die Wörter "Spielerinnen und" eingefügt.
gg) In der neuen Nummer 4 werden nach der Angabe "GlüStV" die Angabe "2021" eingefügt und das Wort "seinen" durch das Wort "den" ersetzt.
hh) Die Nummern 14 und 15 werden die Nummern 5 und 6 und nach der Angabe "GlüStV" wird jeweils die Angabe "2021" eingefügt.
ii) Die Nummern 17 bis 24 werden die Nummern 7 bis 14.
jj) In der neuen Nummer 7 werden nach der Angabe "GlüStV" die Angabe "2021", vor dem Wort "einen" die Wörter "eine oder" und vor dem Wort "Beauftragten" die Wörter "Beauftragte oder" eingefügt.
kk) In der neuen Nummer 8 werden das Wort "seinen" durch das Wort "den" ersetzt und nach der Angabe "GlüStV" die Angabe "2021" sowie vor dem Wort "dem" die Wörter "der Spielteilnehmerin oder" eingefügt.
ll) In der neuen Nummer 9 werden das Wort "seiner" durch das Wort "der" ersetzt und nach der Angabe "GlüStV" die Angabe "2021" sowie vor dem Wort "dem" die Wörter "der Veranstalterin oder" eingefügt.
mm) In der neuen Nummer 10 werden nach der Angabe "GlüStV" die Angabe "2021", vor dem Wort "befähigter" die Wörter "befähigte Treuhänderin oder" und vor dem Wort "dem" die Wörter "der Veranstalterin oder" eingefügt.
nn) In der neuen Nummer 11 werden nach der Angabe "GlüStV" die Angabe "2021" und vor dem Wort "dem" die Wörter "der Spielteilnehmerin oder" eingefügt.
oo) In der neuen Nummer 12 werden nach der Angabe "GlüStV" die Angabe "2021" und vor dem Wort "den" die Wörter "die Veranstalterin oder" eingefügt.
pp) In der neuen Nummer 13 werden nach der Angabe "GlüStV" die Angabe "2021" eingefügt und das Wort "seiner" durch das Wort "der" ersetzt.
qq) In der neuen Nummer 14 wird nach der Angabe "GlüStV" die Angabe "2021" eingefügt.
rr) Nach der neuen Nummer 14 wird folgende neue Nummer 15 eingefügt:
"15. entgegen § 21a Absatz 2 GlüStV 2021 Sportwetten außerhalb von Wettvermittlungsstellen vertreibt oder vermittelt,"
ss) Nach der neuen Nummer 15 wird folgende neue Nummer 16 eingefügt:
"16. entgegen § 21a Absatz 3 GlüStV 2021 in einer Wettvermittlungsstelle nicht ausschließlich Wetten einer Veranstalterin oder eines Veranstalters vertreibt oder vermittelt,"
tt) Nummer 27 wird Nummer 31.
uu) Die Nummern 28 bis 35 werden die Nummern 17 bis 24.
vv) In der neuen Nummer 18 wird der Punkt nach dem Wort "verstößt" durch ein Komma ersetzt.
ww) In der neuen Nummer 19 werden die Wörter "in anderen Stellen als Wettvermittlungsstellen oder Sportwetten" gestrichen.
xx) In der neuen Nummer 20 wird das Wort "und" durch das Wort "oder" ersetzt.
yy) In der neuen Nummer 21 werden die Wörter "der Konzessionsnehmerin oder dem Konzessionsnehmer" durch die Wörter "der Veranstalterin oder dem Veranstalter" ersetzt.
zz) In der neuen Nummer 22 werden die Angabe "Satz 2" durch die Angabe "Satz 3" und die Wörter "Angebote für mehrere Konzessionsnehmerinnen und Konzessionsnehmer vermittelt oder" durch die Wörter "in Wettvermittlungsstellen" ersetzt.
AA) In der neuen Nummer 23 wird nach der Angabe "GlüStV" wird die Angabe "2021" eingefügt.
BB) In der neuen Nummer 24 werden die Angabe "und 3" und die Wörter "auf einer Pferderennbahn, Sportanlagen oder in sonstigen Einrichtungen, die regelmäßig für sportliche Veranstaltungen genutzt werden," gestrichen.
CC) Nach der neuen Nummer 24 wird folgende neue Nummer 25 eingefügt:
"25. entgegen § 11 Absatz 5 Satz 3 eine Wettvermittlungsstelle auf einer Pferderennbahn, Sportanlagen oder in sonstigen Einrichtungen, die regelmäßig für sportliche Veranstaltungen genutzt werden, betreibt,"
DD) Die Nummern 36 bis 40 werden die Nummern 26 bis 30.
EE) In der neuen Nummer 27 werden nach dem Wort "ausschenkt" die Wörter "oder verkauft" sowie ein Komma eingefügt und nach dem Wort "duldet" die Wörter "oder verkauft" gestrichen.
FF) In der neuen Nummer 28 werden die Wörter "des Wettvermittlers" durch die Wörter "der Inhaberin oder des Inhabers der Wettvermittlungsstelle" ersetzt.
GG) In der neuen Nummer 29 werden die Wörter "von außen so" durch die Wörter "nicht so" und die Wörter "durch das Anbringen von Sichtschutz diese nicht" durch die Wörter "diese von außen gut" ersetzt.
b) Absatz 4 wird wie folgt geändert:
aa) In Nummer 1 werden die Wörter "bis 11, 14, 15 und 29" durch die Wörter "bis 6 und 18" ersetzt.
bb) Die Nummern 2 und 3
2. nach Absatz 1 Nummer 12 und 26 ist die nach § 14 Absatz 2 zuständige Behörde,3. nach Absatz 1 Nummer 13 ist die nach § 14 Absatz 1 oder 2 zuständige Behörde,
werden gestrichen.
cc) Nummer 4 wird Nummer 2.
dd) In der neuen Nummer 2 werden die Wörter "Nummer 16 bis 24" durch die Wörter "Nummer 7 bis 16" ersetzt.
ee) Nummer 5
5. nach Absatz 1 Nummer 25 ist die nach § 14 Absatz 1 oder 6 zuständige Behörde,
wird gestrichen.
ff) Nummer 6 wird Nummer 5.
gg) Die Nummern 7 und 8 werden die Nummern 3 und 4.
hh) In der neuen Nummer 3 wird die Angabe "28" durch die Angabe "17" ersetzt.
ii) In der neuen Nummer 4 wird die Angabe "30 bis 40" durch die Angabe "19 bis 30" ersetzt.
jj) In der neuen Nummer 5 wird die Angabe "27" durch die Angabe "31" ersetzt.
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
ID 230771
| ENDE |