Änderungstext

Dritte Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Gebührenverordnung

Vom 17. Oktober 2018
(BGBl. I Nr. 35 vom 22.10.2018 S. 1701)



Auf Grund des § 22 Absatz 3 Nummer 1 und 2 des Bundesgebührengesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) verordnet die Bundesregierung:

Artikel 1
Änderung der Allgemeinen Gebührenverordnung

Die Allgemeine Gebührenverordnung vom 11. Februar 2015 (BGBl. I S. 130), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 22. September 2016 (BGBl. I S. 2162) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Dem § 7 Absatz 2 wird folgender Satz angefügt:

"Abweichend von Satz 2 ist der Zuschlag auf die Durchschnittsbezüge der Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten in Höhe von 32,6 Prozent anzusetzen."

2. In § 12 Absatz 1 in dem Satzteil vor Nummer 1 wird die Angabe "10,30" durch die Angabe "10,40" ersetzt.

3. Die Anlagen 1 und 2 werden wie folgt gefasst:


alt neu

Anlage 1
(zu § 5 Absatz 1 Nummer 1, § 9 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a und § 10 Absatz 2 Nummer 1)

Teil A
Allgemeine pauschale Stundensätze
(Pauschalsätze der Kosten eines Standardarbeitsplatzes in der Bundesverwaltung)

Kostenblock Stundensatz in Euro
Abschnitt 1
Personaleinzel- und Sacheinzelkosten
1. mit Gemeinkostenzuschlag

Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,81 Euro gekürzt werden.

Wenn Sachverständige als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,07 Euro gekürzt werden.

einfacher Dienst 47,09
mittlerer Dienst 54,75
gehobener Dienst 67,30
höherer Dienst 84,63
2. ohne Gemeinkostenzuschlag

Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,63 Euro gekürzt werden.

Wenn Sachverständige als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,05 Euro gekürzt werden.

einfacher Dienst 36,23
mittlerer Dienst 42,13
gehobener Dienst 51,78
höherer Dienst 65,11
Abschnitt 2
Personaleinzelkosten
1. mit Gemeinkostenzuschlag

Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,27 Euro gekürzt werden.

einfacher Dienst 35,36
mittlerer Dienst 43,02
gehobener Dienst 55,57
höherer Dienst 72,90
2. ohne Gemeinkostenzuschlag

Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,21 Euro gekürzt werden.

einfacher Dienst 27,20
mittlerer Dienst 33,10
gehobener Dienst 42,75
höherer Dienst 56,08
Abschnitt 3
Sacheinzelkosten
1. mit Gemeinkostenzuschlag

Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,54 Euro gekürzt werden.

Wenn Sachverständige als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,07 Euro gekürzt werden.

11,73
2. ohne Gemeinkostenzuschlag

Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,42 Euro gekürzt werden.

Wenn Sachverständige als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,05 Euro gekürzt werden.

9,03

Teil B
Herleitung der allgemeinen pauschalen Stundensätze

Kostenblock Zweckbestimmung Kosten für den Bund pro Jahr in Euro
1. Personaleinzelkosten
1.1 Beamtinnen und Beamte
1.1.1 Bruttobezüge A 1 24.819
A 2 26.464
A 3 32.435
A 4 32.629
A 5 33.947
einfacher Dienst A 2 bis A 6 32.992
A 6 30.358
A 7 34.787
A 8 39.354
A 9 43.420
A 9 + Zulage 47.033
mittlerer Dienst A 6 bis A 9 + Zulage 40.653
A 9 37.971
A 10 46.484
A 11 51.953
A 12 56.747
A 13 63.244
A 13 + Zulage 67.717
gehobener Dienst A 9 bis A 13 + Zulage 50.821
A 13 58.054
A 14 66.197
A 15 75.426
A 16 83.902
höherer Dienst A 13 bis A 16 68.925
1.1.2 Versorgung
% von 1.1.1
einfacher Dienst 27,9 9.205
mittlerer Dienst 27,9 11.342
gehobener Dienst 29,3 14.890
höherer Dienst 36,9 25.433
1.1.3 Personalnebenkosten Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften 1.950
Fürsorgeleistungen und Unterstützungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen Fachdiensten/-kräften 100
Trennungsgeld, Fahrkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen 350
1.2 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
1.2.1 Bruttobezüge E 2 31.084
E 2 (übertarifliche Bezahlung) 31.388
E 3 32.637
E 4 33.329
einfacher Dienst E 2 bis E 4 32.555
E 5 35.753
E 6 37.293
E 7 40.525
E 8 41.772
E 9 A 44.034
mittlerer Dienst E 5 bis E 9 A 39.231
E 9 B 47.070
E 10 51.164
E 11 56.417
E 12 65.381
gehobener Dienst E 9 B bis E 12 53.844
E 13 54.323
E 14 67.582
E 15 77.588
E 15 (übertarifliche Bezahlung) 90.928
höherer Dienst E 13 bis E 15 (übertarifliche Bezahlung) 62.519
1.2.2 Arbeitgeberanteil Sozialversicherung E 2 8.765
E 2 (übertarifliche Bezahlung) 9.091
E 3 9.324
E 4 10.049
einfacher Dienst E 2 bis E 4 9.366
E 5 10.258
E 6 11.160
E 7 12.250
E 8 12.582
E 9 A 13.525
mittlerer Dienst E 5 bis E 9 A 11.722
E 9 B 13.879
E 10 14.929
E 11 16.394
E 12 18.518
gehobener Dienst E 9 B bis E 12 15.640
E 13 15.080
E 14 18.083
E 15 19.833
E 15 (übertarifliche Bezahlung) 21.577
höherer Dienst E 13 bis E 15 (übertarifliche Bezahlung) 16.894
1.2.3 Personalnebenkosten
Fürsorgeleistungen und Unterstützungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen Fachdiensten/-kräften 100
Unfallversicherung Bund und Bahn 250
Trennungsgeld, Fahrkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen 350
2. Sacheinzelkosten
2.1 Sächliche Verwaltungsausgaben 4.900
Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung
Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dergleichen
Mieten und Pachten
Aus- und Fortbildung
Dienstreisen
Sachverständige
2.3 Investitionen 2.530
kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten (weniger als 2 Mio. Euro pro Baumaßnahme)
Erwerb von Fahrzeugen
Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik
Erwerb von sonstigen Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke
2.3 Büroräume 7.720
Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume
Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem einheitlichen Liegenschaftsmanagement.
Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen
2.4 pauschaler Abschlag von 2.1 bis 2.3 -4 %
3. Gemeinkosten
Zuschlagssatz auf Personaleinzel- und Sacheinzelkosten 30 %
4. Personalzahl
Bundesbedienstete
4.1 Köpfe 166.141
Beamtinnen und Beamte 103.349
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 62.792
4.2 Vollzeitäquivalente 157.460
Beamtinnen und Beamte 99.218
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 58.242
5. Arbeitsleistung
Arbeitsstunden pro Jahr
Beamtinnen und Beamte 1.644
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 1.560


"Anlage 1
(zu § 5 Absatz 1 Nummer 1, § 9 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a und § 10 Absatz 2 Nummer 1)

Teil A
Allgemeine pauschale Stundensätze
(Pauschalsätze der Kosten eines Standardarbeitsplatzes in der Bundesverwaltung)

Kostenblock Stundensatz
in Euro
Abschnitt 1
Personaleinzel- und Sacheinzelkosten
1. mit Gemeinkostenzuschlag
Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,89 Euro gekürzt werden.

Wenn Sachverständige als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,06 Euro gekürzt werden.

Verwaltungsbeschäftigte
einfacher Dienst 47,75
mittlerer Dienst 55,30
gehobener Dienst 68,66
höherer Dienst 86,01
Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,87 Euro gekürzt werden.

Wenn Sachverständige als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,06 Euro gekürzt werden.

Wenn Hubschrauber als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,13 Euro gekürzt werden.

Wenn Boote oder Schiffe als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,05 Euro gekürzt werden.

Wenn Wasserwerfer als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,05 Euro gekürzt werden.

Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte
einfacher Dienst 49,66
mittlerer Dienst 57,79
gehobener Dienst 69,44
höherer Dienst 89,80
2. ohne Gemeinkostenzuschlag
Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,70 Euro gekürzt werden.

Wenn Sachverständige als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,05 Euro gekürzt werden.

Verwaltungsbeschäftigte
einfacher Dienst 37,28
mittlerer Dienst 43,17
gehobener Dienst 53,60
höherer Dienst 67,14
Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,68 Euro gekürzt werden.

Wenn Sachverständige als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,05 Euro gekürzt werden.

Wenn Hubschrauber als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,10 Euro gekürzt werden.

Wenn Boote oder Schiffe als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,04 Euro gekürzt werden.

Wenn Wasserwerfer als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,04 Euro gekürzt werden.

Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte
einfacher Dienst 38,77
mittlerer Dienst 45,12
gehobener Dienst 54,21
höherer Dienst 70,10
Abschnitt 2
Personaleinzelkosten
1. mit Gemeinkostenzuschlag
Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,30 Euro gekürzt werden. Verwaltungsbeschäftigte
einfacher Dienst 35,95
mittlerer Dienst 43,50
gehobener Dienst 56,86
höherer Dienst 74,21
Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,30 Euro gekürzt werden. Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte
einfacher Dienst 38,16
mittlerer Dienst 46,29
gehobener Dienst 57,93
höherer Dienst 78,29
2. ohne Gemeinkostenzuschlag
Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,24 Euro gekürzt werden. Verwaltungsbeschäftigte
einfacher Dienst 28,07
mittlerer Dienst 33,96
gehobener Dienst 44,39
höherer Dienst 57,93
Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,23 Euro gekürzt werden. Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte
einfacher Dienst 29,79
mittlerer Dienst 36,14
gehobener Dienst 45,23
höherer Dienst 61,12
Abschnitt 3
Sacheinzelkosten
1. mit Gemeinkostenzuschlag
Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,59 Euro gekürzt werden.

Wenn Sachverständige als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,06 Euro gekürzt werden.

Verwaltungsbeschäftigte
11,80
Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,58 Euro gekürzt werden.

Wenn Sachverständige als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,06 Euro gekürzt werden.

Wenn Hubschrauber als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,13 Euro gekürzt werden.

Wenn Boote oder Schiffe als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,05 Euro gekürzt werden.

Wenn Wasserwerfer als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,05 Euro gekürzt werden.

Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte
11,50
2. ohne Gemeinkostenzuschlag
Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,46 Euro gekürzt werden.

Wenn Sachverständige als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,05 Euro gekürzt werden.

Verwaltungsbeschäftigte
9,21
Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,45 Euro gekürzt werden.

Wenn Sachverständige als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,05 Euro gekürzt werden.

Wenn Hubschrauber als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,10 Euro gekürzt werden.

Wenn Boote oder Schiffe als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,04 Euro gekürzt werden.

Wenn Wasserwerfer als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,04 Euro gekürzt werden.

Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte
8,98

Teil B
Herleitung der allgemeinen pauschalen Stundensätze

Kostenblock Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe/Zweckbestimmung Durchschnittskosten für den Bund pro Jahr in Euro
1. Personaleinzelkosten
1.1 Beamtinnen und Beamte
1.1.1 steuerpflichtiges Brutto A 2 -
A 3 27817
A 4 33676
A 5 34762
A 6 35349
einfacher Dienst A 2 bis A 6 34704
A 6 32123
A 7 36120
A 8 40963
A 9 45511
A 9 + Zulage 49427
mittlerer Dienst A 6 bis A 9 + Zulage 42577
A 9 37879
A10 48540
A 11 54686
A 12 59780
A 13 66854
A 13 + Zulage 71.216
gehobener Dienst A 9 bis A 13 + Zulage 53847
A 13 61.424
A 14 69789
A 15 80688
A 16 89946
Höherer Dienst A 13 bis A 16 73551
1.1.2 Versorgung % von 1.1.1 Verwaltungsbeamtinnen und -beamte
einfacher Dienst 27,9 9682
mittlerer Dienst 27,9 11.879
gehobener Dienst 29,3 15777
höherer Dienst 36,9 27140
Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte
einfacher Dienst 32,6 11.314
mittlerer Dienst 32,6 13880
gehobener Dienst 32,6 17554
höherer Dienst 32,6 23978
1.1.3 sonstige Personalnebenkosten
Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften sowie Heilfürsorge der Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten 2450
Fürsorgeleistungen und Unterstützungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen Fachdiensten/-kräften 100
Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen 400
1.2 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
1.2.1 steuerpflichtiges Brutto E 2 30652
E 2 (übertarifliche Bezahlung) 29386
E 3 33188
E 4 33956
einfacher Dienst E 2 bis E 4 33084
E 5 36631
E 6 37484
E 7 41.365
E 8 42865
E 9 a 45461
mittlerer Dienst E 5 bis E 9 a 39868
E 9 b 48940
E10 52361
E 11 57647
E 12 61.604
gehobener Dienst E 9 b bis E 12 54849
E 13 57094
E 14 70833
E 15 81.954
E 15 (übertarifliche Bezahlung) 96415
höherer Dienst E 13 bis E 15 (übertarifliche Bezahlung) 64900
1.2.2 Personalnebenkosten Bezüge E 2 8232
E 2 (übertarifliche Bezahlung) 7932
E 3 8654
E 4 8997
einfacher Dienst E 2 bis E 4 8682
E 5 9721
E 6 9980
E 7 11.307
E 8 11.633
E 9 a 12179
mittlerer Dienst E 5 bis E 9 a 10683
E 9 b 12821
E10 13572
E 11 14770
E 12 15380
gehobener Dienst E 9 b bis E 12 14075
E 13 14426
E 14 17057
E 15 18248
E 15 (übertarifliche Bezahlung) 19586
Höherer Dienst E 13 bis E 15 (übertarifliche Bezahlung) 15851
1.2.3 sonstige Personalnebenkosten
Fürsorgeleistungen und Unterstützungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen Fachdiensten/-kräften 100
Unfallversicherung Bund und Bahn 250
Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen 400
2. Sacheinzelkosten
2.1 sächliche Verwaltungsausgaben 4690
Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung
Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dergleichen
Mieten und Pachten
Aus- und Fortbildung
Dienstreisen
Sachverständige
2.2 Investitionen 2940
kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten (weniger als 2 Mio. Euro pro Baumaßnahme)
Erwerb von Fahrzeugen
Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen
Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne Informationstechnik)
Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik
2.3 Büroräume 7750
Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume
Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem einheitlichen Liegenschaftsmanagement
Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen
2.4 pauschaler Abschlag von 2.1 bis 2.3 - 4%
3. Gemeinkosten
Zuschlagssatz auf Personaleinzel- und Sacheinzelkosten 28,1 %
4. Personalstruktur Bundesbedienstete
4.1 Anzahl
Verwaltungsbeamtinnen und -beamte 74612
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 68546
4.2 Vollzeitäquivalente
Verwaltungsbeamtinnen und -beamte 70920
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 63637
5. Arbeitsleistung
Arbeitsstunden pro Monat
Beamtinnen und Beamte 137
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 130


Anlage 2
(zu § 5 Absatz 1 Nummer 2, § 9 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b und § 10 Absatz 2 Nummer 2)

Besondere pauschale Stundensätze
(Berechnungsschema für behördenspezifische Pauschalsätze)

Kostenblock Zweckbestimmung Festtitel
Festtitel gemäß Haushaltssystematik des Bundes - neu Festtitel gemäß Haushaltssystematik des Bundes - alt
1. Personaleinzelkosten
1.1 Beamtinnen und Beamte
1.1.1 Bruttobezüge A 2
A 3
A 4
A 5
A 6
einfacher Dienst A 2 bis A 6
A 6
A 7
A 8
A 9
A 9 + Zulage
mittlerer Dienst A 6 bis A 9 + Zulage
A 9
A 10
A 11
A 12
A 13
A 13 + Zulage
gehobener Dienst A 9 bis A 13 + Zulage
A 13
A 14
A 15
A 16
höherer Dienst A 13 bis A 16
1.1.2 Versorgung
% von 1.1.1
einfacher Dienst 27,9
mittlerer Dienst 27,9
gehobener Dienst 29,3
höherer Dienst 36,9
1.1.3 Personalnebenkosten
Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften Z 441 .1 441 .1
Fürsorgeleistungen und Unterstützungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen Fachdiensten/-kräften Z 443 .1 443 .1
443 .2
Trennungsgeld, Fahrkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen 453 .1 453 .1
wenn bei Dienstreisen Trennungsgeld als Auslage abgerechnet wird:
5 % dieses Titels
vermischte Personalausgaben - soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3) 459 .9 459 .9
1.2 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
1.2.1 Bruttobezüge E 2
E 2 (übertarifliche Bezahlung)
E 3
E 4
einfacher Dienst E 2 bis E 4
E 5
E 6
E 7
E 8
Zweckbestimmung
E 9A
mittlerer Dienst E 5 bis E 9 A
E 9B
E 10
E 11
E 12
gehobener Dienst E 9 B bis E 12
E 13
E 14
E 15
E 15 (übertarifliche Bezahlung)
höherer Dienst E 13 bis E 15 (übertarifliche Bezahlung)
1.2.2 Arbeitgeberanteil Sozialversicherung E 2
E 2 (übertarifliche Bezahlung)
E 3
E 4
einfacher Dienst E 2 bis E 4
E 5
E 6
E 7
E 8
Zweckbestimmung
E 9A
mittlerer Dienst E 5 bis E 9 A
E 9B
E 10
E 11
E 12
gehobener Dienst E 9 B bis E 12
E 13
E 14
E 15
E 15 (übertarifliche Bezahlung)
höherer Dienst E 13 bis E 15 (übertarifliche Bezahlung)
1.2.3 Personalnebenkosten Fürsorgeleistungen und Unterstützungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen Fachdiensten/-kräften Z 443 .1 443 .1
443 .2
Unfallversicherung Bund und Bahn Z 452 02 452 02
Trennungsgeld, Fahrkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen 453 .1 453 .1
wenn bei Dienstreisen Trennungsgeld als Auslage abgerechnet wird:
5 % dieses Titels
vermischte Personalausgaben - soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3) 459 .9 459 .9
2. Sacheinzelkosten
2.1 sächliche Verwaltungsausgaben
Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung 511 .1 511 .1
511 55
511 56
Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dergleichen 514 .1 514 .1
Mieten und Pachten 518 .1 518 .1
518 55
518 56
Aus- und Fortbildung 525 .1 525 .1
525 55
525 56
Dienstreisen 527 .1 527 .1
527 09
wenn Dienstreisen als Auslage abgerechnet werden: Ansatz dieses Titels:
0 Euro
außergewöhnlicher Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen - soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3) Z 529 .1 529 .1
Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik - soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3) 532 .1 532 55
532 56
sonstige Dienstleistungsaufträge an Dritte - soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3) 532 .3
wenn sonstige Dienstleistungsaufträge an Dritte als Auslage abgerechnet werden:

Ansatz dieses Titels:
0 Euro

vermischte Verwaltungsausgaben - soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3) 539 .9 539 .9
539 55
546 88
nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben - soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3) 547 .1 547 .1
Sachverständige, Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und ähnlichen Ausschüssen - soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3) Z 526 .2 526 .2
526 .3
wenn Sachverständige als Auslage abgerechnet werden:
60 % dieses Titels
Öffentlichkeitsarbeit - soweit die Kosten mit der gebühren- fähigen Leistung verbunden sind (§ 3) Z 542 .1 542 .1
Veröffentlichungen, Fachinformationen - soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3) Z 543 .1 543 .1
Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen - so- weit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3) Z 545 .1 545 .1
Forschung, Untersuchungen und Ähnliches - soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3) 544 .1 544 .1
behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne Informationstechnik) - soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3) 532 .2
2.2 Investitionen
kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten (weniger als 2 Mio. Euro pro Baumaßnahme) 711 .1 711 .1
Erwerb von Fahrzeugen 811 .1 811 .1
Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen 132 .1 132 .1
Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik 812 .2 812 55
812 56
Erwerb von sonstigen Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke 812 .1 Extraktion aus Festtitel 812 der Haushaltssystematik des Bundes - alt
Baumaßnahmen von mehr als 2 Mio. Euro im Einzelfall - soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3) 712 .1 712 .1
2.3 Büroräume
Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume 517 .1 517 .1
Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem einheitlichen Liegenschaftsmanagement 518 .2 518 .2
Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen 519 .1 519 .1
2.4 pauschaler Abschlag von 2.1 bis 2.3 - 4 %


3. Gemeinkosten
Zuschlagssatz auf Personaleinzel- und Sacheinzelkosten in Prozent  
3.1 relevante Organisationseinheiten, die interne Leistungen erbringen
Leitung
Stabstellen
interne Beauftragte (z.B. Datenschutzbeauftragte)
Controlling
interne Revision
Bereich Organisation/Personal/Haushalt (einschließlich Fortbildungsreferate, Gleichstellungsbeauftragte)
Liegenschaftsverwaltung
Informationstechnik
Arbeitsschutz
Justiziariat (ohne Gerichts- und Widerspruchsverfahren)
Innerer Dienst
Sprachendienst
Bibliothek
Druckerei
Beihilfestelle (nur für aktive Beamtinnen und Beamte)
Stelle für Reisekosten, Umzugskosten, Trennungsgeld
Bezügestelle
Personalvertretung
3.2 Rechts- und Fachaufsicht


4. Personalzahl
Bundesbedienstete
4.1 Köpfe
Beamtinnen und Beamte
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
4.2 Vollzeitäquivalente
Beamtinnen und Beamte
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
5. Arbeitsleistung
Arbeitsstunden pro Jahr
Beamtinnen und Beamte
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer".


Anlage 2
Besondere pauschale Stundensätze
(Berechnungsschema für behördenspezifische Pauschalsätze)
(zu § 5 Absatz 1 Nummer 2, § 9 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b und § 10 Absatz 2 Nummer 2)

Kostenblock Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe/Zweckbestimmung Festtitel gemäß
Haushaltssystematik des Bundes
1. Personaleinzelkosten
1.1 Beamtinnen und Beamte
1.1.1 steuerpflichtiges Brutto A2
A 3
A 4
A 5
A 6
einfacher Dienst A 2 bis A 6
A 6
A 7
A 8
A 9
A 9 + Zulage
mittlerer Dienst A 6 bis A 9 + Zulage
A 9
A10
A 11
A 12
A 13
A 13 + Zulage
gehobener Dienst A 9 bis A 13 + Zulage
A 13
A 14
A 15
A 16
höherer Dienst A 13 bis A 16
1.1.2 Versorgung % von 1.1.1 Verwaltungsbeamtinnen und -beamte
einfacher Dienst 27,9
mittlerer Dienst 27,9
gehobener Dienst 29,3
höherer Dienst 36,9
Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte
einfacher Dienst 32,6
mittlerer Dienst 32,6
gehobener Dienst 32,6
höherer Dienst 32,6
1.1.3 sonstige Personalnebenkosten
Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften sowie Heilfürsorge der Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten Z 441 .1 sowie 443 .3
Fürsorgeleistungen und Unterstützungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen Fachdiensten/-kräften Z 443 .1
Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen 453.1
wenn bei Dienstreisen Trennungsgeld als Auslage abgerechnet wird:

5% dieses Titels

vermischte Personalausgaben - soweit die Kosten
mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3)
459 .9
1.2 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
1.2.1 steuerpflichtiges Brutto E 2
E 2 (übertarifliche Bezahlung)
E 3
E 4
einfacher Dienst E 2 bis E 4
E 5
E 6
E 7
E 8
E 9 a
mittlerer Dienst E 5 bis E 9 a
E 9 b
E10
E 11
E 12
gehobener Dienst E 9 b bis E 12
E 13
E 14
E 15
E 15 (übertarifliche Bezahlung)
höherer Dienst E 13 bis E 15 (übertarifliche Bezahlung)
1.2.2 Personalnebenkosten Bezüge E 2
E 2 (übertarifliche Bezahlung)
E 3
E 4
einfacher Dienst E 2 bis E 4
E 5
E 6
E 7
E 8
E 9 a
mittlerer Dienst E 5 bis E 9 a
E 9 b
E10
E 11
E 12
gehobener Dienst E 9 b bis E 12
E 13
E 14
E 15
E 15 (übertarifliche Bezahlung)
höherer Dienst E 13 bis E 15 (übertarifliche Bezahlung)
1.2.3 sonstige Personalnebenkosten
Fürsorgeleistungen und Unterstützungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen Fachdiensten/-kräften Z 443 .1
Unfallversicherung Bund und Bahn Z 452 02
Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen 453.1
wenn bei Dienstreisen Trennungsgeld als Auslage abgerechnet wird:

5 % dieses Titels

vermischte Personalausgaben - soweit die Kosten
mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3)
459.9
2. Sacheinzelkosten
2.1 sächliche Verwaltungsausgaben
Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung 511 .1
Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und der- gleichen 514.1
wenn Hubschrauber als Auslage abgerechnet werden:

72 % dieses Titels

wenn Boote oder Schiffe als Auslage abgerechnet werden: 89 % dieses Titels
Mieten und Pachten 518.1
Aus- und Fortbildung 525.1
Dienstreisen 527.1
wenn Dienstreisen als Auslage abgerechnet werden:

Ansatz dieses Titels: 0 Euro

Sachverständige, Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und ähnlichen Ausschüssen - soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3) Z 526 .2
wenn Sachverständige als Auslage abgerechnet werden: 60 % dieses Titels
außergewöhnlicher Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen - soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3) Z 529 .1
Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik - soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3) 532.1
behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne Informationstechnik) - soweit die Kosten
mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3)
532.2
sonstige Dienstleistungsaufträge an Dritte - soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3) 532.3

wenn sonstige Dienstleistungsaufträge an Dritte als Auslage abgerechnet werden:

Ansatz dieses Titels: 0 Euro

vermischte Verwaltungsausgaben - soweit die Kosten
mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3)
539.9
Öffentlichkeitsarbeit - soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3) Z 542 .1
Veröffentlichungen, Fachinformationen - soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3) Z 543 .1
Forschung, Untersuchungen und Ähnliches - soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3) 544.1
Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen - soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3) Z 545 .1
nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben - soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3) 547.1
2.2 Investitionen
Erwerb von Fahrzeugen 811 .1
wenn Wasserwerfer als Auslage abgerechnet werden:

87 % dieses Titels

Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen 132.1
Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT) 812.1
Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik 812.2
Baumaßnahmen von mehr als 2 Mio. Euro im Einzel- fall - soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3) 712.1
2.3 Büroräume
Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume 517 .1
Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem einheitlichen Liegenschaftsmanagement 518 .2
Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen 519 .1
2.4 pauschaler Abschlag von 2.1 bis 2.3 - 4%
3. Gemeinkosten
Zuschlagssatz auf Personaleinzel- und Sacheinzelkosten in Prozent
3.1 relevante Organisationseinheiten, die interne Leistungen erbringen
Leitung
Stabstellen
interne Beauftragte (z.B. Datenschutzbeauftragte)
Controlling
interne Revision
Bereich Organisation/Personal/Haushalt (einschließlich Fortbildungsreferate, Gleichstellungsbeauftragte)
Liegenschaftsverwaltung
Informationstechnik
Arbeitsschutz
Justiziariat (ohne Gerichts- und Widerspruchsverfahren)
Innerer Dienst
Sprachendienst
Bibliothek
Druckerei
Beihilfestelle (nur für aktive Beamtinnen und Beamte)
Stelle für Reisekosten, Umzugskosten, Trennungsgeld
Bezügestelle
Personalvertretung
3.2 Rechts- und Fachaufsicht
4. Personalzahl
4.1 Anzahl
Beamtinnen und Beamte

(gegebenenfalls Differenzierung in Verwaltungsbeamtinnen und -beamte sowie Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte)

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
4.2 Vollzeitäquivalente
Beamtinnen und Beamte

(gegebenenfalls Differenzierung in Verwaltungsbeamtinnen und -beamte sowie Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte)

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Beamtinnen und Beamte
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
5. Arbeitsleistung
Arbeitsstunden pro Monat
Beamtinnen und Beamte
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer


Artikel 2
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

ID 181725

ENDE