Änderungstext

Erste Verordnung zur Änderung der Personenstandsverordnung

Vom 24. Oktober 2018
(BGBl. I Nr. 36 vom 29.10.2018 S. 1768)


Auf Grund des § 73 des Personenstandsgesetzes vom 19. Februar 2007 (BGBl. I S. 122), der zuletzt durch Artikel 1 Nummer 21 des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2522) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1 Absatz 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom 14. März 2018 (BGBl. I S. 374) verordnet das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat im Benehmen mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz:

Artikel 1
Änderung der Personenstandsverordnung

Die Personenstandsverordnung vom 22. November 2008 (BGBl. I S. 2263), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2522) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

a) Die Angabe zu § 30 wird wie folgt gefasst:

" § 30 Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe".

b) Die Angabe zu § 42 wird wie folgt gefasst:

" § 42 Familienrechtliche Zuordnung im Personenstandseintrag".

2. § 10 Absatz 1 Satz 3

Die Anlage zu § 9 des Bundesdatenschutzgesetzes gilt entsprechend. Die zu treffenden Maßnahmen sind im Betriebs- und Sicherheitskonzept (§ 13) zu dokumentieren.

wird gestrichen.

3. In § 12 werden die Wörter "Erfassung und" gestrichen.

4. § 16 Absatz 2 Satz 3 wird wie folgt gefasst:

alt neu
Der erste Haupteintrag eines Jahres erhält die Eintragsnummer 1. "Der Registernummer wird für die Darstellung des Haupteintrags im elektronischen Personenstandsregister die Folgenummer "0" angefügt."

5. § 17 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

alt neu
Folgebeurkundungen sind, beginnend mit der Nummer 1, fortlaufend zu nummerieren. "Der Registernummer wird für die Darstellung von Folgebeurkundungen im elektronischen Personenstandsregister eine Folgenummer, beginnend mit der laufenden Nummer 1 angefügt."

6. § 30 wird wie folgt gefasst:

alt neu
§ 30 Begründung und Beurkundung der Lebenspartnerschaft

Soweit abweichende landesrechtliche Regelungen bestehen, gehen diese vor. Im Übrigen gelten in verfahrensmäßiger Hinsicht (Anmeldung, Prüfung der Voraussetzungen und Beurkundung der Begründung einer Lebenspartnerschaft) die §§ 28 und 29 entsprechend. Die Niederschrift über die Begründung der Lebenspartnerschaft ist mit einem Formular nach dem Muster der Anlage 11 zu fertigen; das Formular ist dem Beurkundungssachverhalt anzupassen und kann programmgerecht eingerichtet werden, soweit dies im Einzelfall notwendig ist.

" § 30 Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe

Für die Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe gelten die §§ 28 und 29 entsprechend. Die Niederschrift über die Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe ist mit einem Formular nach dem Muster der Anlage 10 zu fertigen; das Formular ist dem Beurkundungssachverhalt anzupassen und kann programmgerecht eingerichtet werden, soweit dies im Einzelfall notwendig ist."

7. § 31 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 2 wird wie folgt gefasst:

alt neu
(2) Hat sich keines der in Absatz 1 genannten Merkmale des Lebens gezeigt, beträgt das Gewicht der Leibesfrucht jedoch mindestens 500 Gramm, gilt sie im Sinne des § 21 Abs. 2 des Gesetzes als ein tot geborenes Kind. "(2) Hat sich keines der in Absatz 1 genannten Merkmale des Lebens gezeigt, gilt die Leibesfrucht als ein tot geborenes Kind im Sinne des § 21 Absatz 2 des Gesetzes, wenn
  1. das Gewicht des Kindes mindestens 500 Gramm beträgt oder
  2. das Gewicht des Kindes unter 500 Gramm beträgt, aber die 24. Schwangerschaftswoche erreicht wurde,

im Übrigen als Fehlgeburt. Eine Fehlgeburt wird nicht im Personenstandsregister beurkundet. Sie kann von einer Person, der bei Lebendgeburt die Personensorge zugestanden hätte, dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Fehlgeburt erfolgte, angezeigt werden. In diesem Fall erteilt das Standesamt dem Anzeigenden auf Wunsch eine Bescheinigung mit einem Formular nach dem Muster der Anlage 11."

b) Absatz 3

(3) Hat sich keines der in Absatz 1 genannten Merkmale des Lebens gezeigt und beträgt das Gewicht der Leibesfrucht weniger als 500 Gramm, handelt es sich um eine Fehlgeburt. Sie wird in den Personenstandsregistern nicht beurkundet. Eine Fehlgeburt kann von einer Person, der bei Lebendgeburt die Personensorge zugestanden hätte, dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Fehlgeburt erfolgte, angezeigt werden. In diesem Fall erteilt das Standesamt dem Anzeigenden auf Wunsch eine Bescheinigung mit einem Formular nach dem Muster der Anlage 13.

wird aufgehoben.

c) Der bisherige Absatz 4 wird Absatz 3 und wie folgt gefasst:

alt neu
(4) Eine Fehlgeburt ist abweichend von Absatz 3 als ein tot geborenes Kind zu beurkunden, wenn sie Teil einer Mehrlingsgeburt ist, bei der mindestens ein Kind nach Absatz 1 oder 2 zu beurkunden ist; § 21 Abs. 2 des Gesetzes gilt entsprechend. "(3) Eine Fehlgeburt ist abweichend von Absatz 2 Satz 2 als ein tot geborenes Kind zu beurkunden, wenn sie Teil einer Mehrlingsgeburt ist, bei der mindestens ein Kind nach Absatz 1 oder 2 zu beurkunden ist; § 21 Absatz 2 des Gesetzes gilt entsprechend."

8. § 41 wird wie folgt gefasst:

alt neu
§ 41 Sammlung der Beschlüsse über Todeserklärungen

In die Sammlung der Beschlüsse über Todeserklärungen und gerichtliche Feststellung der Todeszeit sind nur Ausfertigungen von rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidungen aufzunehmen. Aus der Sammlung erteilt das Standesamt I in Berlin den nach den §§ 62 bis 66 des Gesetzes Berechtigten auf Antrag nur beglaubigte Abschriften der Ausfertigung der gerichtlichen Entscheidung; die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses ist ausreichend. Wurde eine in der Sammlung enthaltene gerichtliche Entscheidung geändert oder aufgehoben, ist auch eine Ausfertigung des Änderungs- oder Aufhebungsbeschlusses als beglaubigte Abschrift beizufügen.

" § 41 Sammlung der Beschlüsse über Todeserklärungen

(1) In die Sammlung der Beschlüsse über Todeserklärungen und gerichtliche Feststellung der Todeszeit sind nur Ausfertigungen von rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidungen aufzunehmen. Wurde eine in der Sammlung enthaltene gerichtliche Entscheidung geändert oder aufgehoben, ist auch eine Ausfertigung des Änderungs- oder Aufhebungsbeschlusses aufzunehmen.

(2) Die Sammlung nach Absatz 1 kann elektronisch geführt werden. Die elektronische Führung erfolgt durch eine ersetzende Digitalisierung der Beschlüsse als Bilddatei. Aus den Beschlüssen können Daten, die zur eindeutigen Identifizierung, zum Auffinden eines Beschlusses und zur Erstellung einer Bescheinigung nach Absatz 3 erforderlich sind, in das elektronische Suchverzeichnis des Standesamts I in Berlin übernommen werden.

(3) Aus der Sammlung der Beschlüsse über Todeserklärungen und gerichtliche Feststellung der Todeszeit erteilt das Standesamt I in Berlin den nach den §§ 62 bis 66 des Gesetzes Berechtigten auf Antrag Bescheinigungen oder beglaubigte Abschriften der Ausfertigung der gerichtlichen Entscheidung oder beglaubigte Ausdrucke der elektronisch gespeicherten gerichtlichen Entscheidung; die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses ist ausreichend.

(4) Die Absätze 2 und 3 sind entsprechend für das bis zum 31. Dezember 2008 geführte Buch für Todeserklärungen anzuwenden."

9. Nach § 41 wird folgender § 42 eingefügt:

" § 42 Familienrechtliche Zuordnung im Personenstandseintrag

(1) In den Personenstandseinträgen wird den Ehegatten und Lebenspartnern, den Eltern des Kindes und dem letzten Ehegatten oder Lebenspartner der verstorbenen Person ein Datenfeld für die familienrechtliche Bezeichnung zugeordnet. Die Felder erhalten fortlaufende Nummern, beginnend mit der Nummer 1. und stellen die Verbindung zu den Hinweisen des Registereintrags her.

(2) Im Geburtenregister wird bei der Erstbeurkundung der Geburt der Person, die das Kind geboren hat, die Nummer "1." zugeordnet und sie wird in dem Datenfeld für die familienrechtliche Bezeichnung als "Mutter" eingetragen. Der Person, deren Vaterschaft zu dem Kind nach § 1592 des Bürgerlichen Gesetzbuches besteht, wird die Nummer "2." zugeordnet und sie wird in dem Datenfeld für die familienrechtliche Bezeichnung als "Vater" eingetragen. Satz 1 gilt auch für Personen, die weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zugeordnet sind. Satz 2 gilt für Personen, die weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zugeordnet sind, nur dann, wenn sich die Vaterschaft aus § 1592 Nummer 3 BGB ergibt.

(3) Die Annahme eines Kindes wird im Geburtenregister ausschließlich in einer Folgebeurkundung dokumentiert, wobei weibliche Annehmende als "Mutter" und männliche Annehmende als "Vater" in dem Datenfeld für die familienrechtliche Bezeichnung eingetragen werden. Soweit annehmende Personen weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht angehören, sind sie als "Elternteil" zu bezeichnen.

(4) Im Eheregister werden den Ehegatten die Nummern "1." und "2." zugeordnet und männliche Personen als "Ehemann", weibliche Personen als "Ehefrau" in dem Datenfeld für die familienrechtliche Bezeichnung eingetragen. Soweit Personen weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht angehören, sind sie als "Ehepartner" zu bezeichnen.

(5) Im Lebenspartnerschaftsregister werden den Partnern die Nummern "1." und "2." zugeordnet und männliche Personen als "Lebenspartner", weibliche Personen als "Lebenspartnerin" in dem Datenfeld für die familienrechtliche Bezeichnung eingetragen. Soweit Personen weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht angehören, sind sie als "Lebenspartner" zu bezeichnen.

(6) Im Sterberegister wird der letzte männliche Ehegatte der verstorbenen Person als "Ehemann" und der letzte weibliche Ehegatte als "Ehefrau" in dem Datenfeld für die familienrechtliche Bezeichnung eingetragen. Der letzte männliche Lebenspartner der verstorbenen Person wird als "Lebenspartner" und der letzte weibliche Lebenspartner als "Lebenspartnerin" in dem Datenfeld für die familienrechtliche Bezeichnung eingetragen. Soweit Personen weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht angehören, sind sie als "Ehepartner" oder "Lebenspartner" zu bezeichnen."

10. Dem § 47 wird folgender Absatz 4 angefügt:

"(4) Bei unrichtigen und fehlenden Elementbezeichnungen oder familienrechtlichen Bezeichnungen kann die Eintragung nach § 47 Absatz 1 des Gesetzes durch eine Folgebeurkundung richtig gestellt werden. Gleiches gilt auch bei der Fortführung von Hinweisen. Derartige Richtigstellungen bedürfen keiner Mitteilung nach den Absätzen 1 und 2."

11. § 56 Absatz 3

(3) Die Lebenspartnerschaftsbehörde teilt dem Standesamt, das das Lebenspartnerschaftsregister führt, die für die Beurkundung im Lebenspartnerschaftsregister nach § 17 in Verbindung mit § 15 des Gesetzes erforderlichen Angaben mit.

wird aufgehoben.

12. In § 58 Absatz 1 wird der Satzteil vor Nummer 1 wie folgt gefasst:

alt neu
Das Standesamt, das die Eheschließung beurkundet, im Falle der Nummer 6 die Anmeldung der Eheschließung entgegennimmt, hat dies mitzuteilen: "Das Standesamt, das die Eheschließung oder die Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe beurkundet, im Falle der Nummer 6 die Anmeldung der Eheschließung entgegennimmt, hat dies mitzuteilen:".

13. § 59 Absatz 1 wird wie folgt gefasst:

alt neu
(1) Das Standesamt, das die Begründung der Lebenspartnerschaft beurkundet, im Falle der Nummer 5 die Anmeldung der Begründung einer Lebenspartnerschaft entgegennimmt, hat dies mitzuteilen:
  1. dem Standesamt, das die Geburtseinträge für die Lebenspartner führt,
  2. dem Standesamt, das den Ehe- oder Lebenspartnerschaftseintrag der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft für die Lebenspartner führt,
  3. dem Standesamt I in Berlin, wenn die Lebenspartnerschaft im Ausland begründet worden ist,
  4. der Meldebehörde,
  5. dem Familiengericht, wenn einer der Lebenspartner mit einem Abkömmling in fortgesetzter Gütergemeinschaft lebt.
"(1) Das Standesamt, das die Begründung einer Lebenspartnerschaft nach § 35 des Gesetzes beurkundet, hat dies mitzuteilen:
  1. dem Standesamt, das die Geburtseinträge für die Lebenspartner führt,
  2. dem Standesamt, das den Ehe- oder Lebenspartnerschaftseintrag der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft für die Lebenspartner führt,
  3. dem Standesamt I in Berlin,
  4. der Meldebehörde."

14. Die Anlagen 1 bis 10 werden wie folgt gefasst:

.

Datenfelder in den Personenstandsregistern Anlage 1
(zu § 11)


Nr. Datenfelder Anmerkungen Verwendung
Haupteintrag Folgebeurkundung Hinweis Suchfeld Beschränkung *
Allgemeine Registerangaben für alle Register
0001 Name des Standesamts X X
0010 Standesamtsnummer z.B. 06412001 für das Standes- amt Frankfurt/Main, ggf. ergänzt um ein Suffix für ein verwaltetes Standesamt X X
0011 Art des Registers G = Geburtenregister
E = Eheregister
L = Lebenspartnerschaftsregister
S = Sterberegister
X X
0012 Eintragsnummer z.B."334" für die 334. Beurkundung einer Geburt eines Jahres; bei Stilllegung des Eintrags z.B. 334-1 für die erneute Beurkundung zu dieser Eintragsnummer X X
0013 Jahr des Eintrags Bei Nacherfassung Jahr der ursprünglichen Beurkundung X X
0014 Nummer der Folgebeurkundung Beispiel: "3" für die 3. Folgebeurkundung zu einem Haupteintrag X
0020 Anlass der Beurkundung z.B. Geburt, Namensänderung, Vaterschaftsanerkennung, Wiederannahme des Geburtsnamens, Berichtigung X X
0030 Anlass eines Hinweises z.B. Eheschließung des Kindes, Lebenspartnerschaft des Kindes, Kind des Kindes, Tod des Kindes, Wiederverheiratung, Ehe des Verstorbenen X
0040 Datum der Wirksamkeit Wirksamkeit einer Folgebeurkundung X
0045 Datum der Stilllegung Wirksamkeit einer Stilllegung des Personenstandseintrags 1
0048 Sperrvermerk 1
0049 Datum Sperrvermerk Datum des Fristablaufs eines Sperrvermerks 1
0050 Ort der Beurkundung X X
0051 Datum der Beurkundung X X
0052 Name der Urkundsperson X X
0053 Funktionsbezeichnung Unterscheidung nach männlichen
oder weiblichen Standesbeamten
X X
Geburtenregister
Angaben zur Geburt
1040 Tag der Geburt X X X
1041 Stunde und Minute der Geburt X X
1050 Ort der Geburt X X X
1051 Geburtsort, Ortsteil Bei landesrechtlicher Vorgabe X X
1052 Geburtsort, Straße X X
1053 Geburtsort, Hausnummer X X 2
1055 Nähere Kennzeichnung des Ortes Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä. X X 2
1057 Staat der Geburt Nur bei Geburt im Ausland X X X
1090 Art der Geburt Nur bei Totgeburt X X
Angaben zum Kind
1101 Familienname/Geburtsname Angabe des aktuellen Geburts- namens des Kindes X X X
1102 Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Familiennamens X X
1105 Vornamen X X X
1106 Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Vornamens X X
1119 Recht der Namensführung Verweis auf maßgebliches Recht des Kindes X
1120 Geschlecht X X
1130 Religion/Weltanschauung X X
1180 Deutsche Staatsangehörigkeit Nur Erwerb nach § 4 Abs. 3 StAG X
1199 Familiennamensführung nicht nachgewiesen Nur bei nicht nachgewiesener Identität der Eltern X
Angaben zu den Eltern
1. Die Nummer dient der Zuordnung von Hinweisen und Folgebeurkundungen im Registerausdruck und in der Geburtsurkunde X X X 4
1200 Familienrechtliche Bezeichnung Es können die Bezeichnungen
"Mutter" oder "Vater" angegeben werden; bei Folgebeurkundungen sind Personen, die weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht angehören, als "Elternteil" anzugeben, Beispiel: 1. Mutter"
X X 4
1201 Familienname X X X
1202 Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Familiennamens X X
1203 Geburtsname X X X
1204 Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen
Namensform des Geburtsnamens
X X
1205 Vornamen X X X
1206 Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Vornamens X X
1230 Religion/Weltanschauung X X
1240 Tag der Geburt X
1250 Ort der Geburt X
1255 Nähere Kennzeichnung des Ortes Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä. X 2
1257 Staat der Geburt Nur bei Geburt im Ausland X
1270 Registerbehörde Funktionsbezeichnung X
1271 Behördenname Ortsbezeichnung X
1275 Registernummer Beispiel: G 399/2010 X
1280 Staatsangehörigkeit X
1299 Identität nicht nachgewiesen Nur bei nicht nachgewiesener Identität X X
2. Die Nummer dient der Zuordnung von Hinweisen und Folgebeurkundungen im Registerausdruck und in der Geburtsurkunde X X X 4
1300 Familienrechtliche Bezeichnung Es können die Bezeichnungen

"Mutter" oder "Vater" angegeben werden; bei Folgebeurkundungen sind Personen, die weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht angehören, als

"Elternteil" anzugeben,

Beispiel: 2. Vater"

X X 4
1301 Familienname X X X
1302 Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Familiennamens X X
1303 Geburtsname X X X
1304 Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen
Namensform des Geburtsnamens
X X
1305 Vornamen X X X
1306 Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Vornamens X X
1330 Religion/Weltanschauung X X
1340 Tag der Geburt X
1350 Ort der Geburt X
1355 Nähere Kennzeichnung des Ortes Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä. X 2
1357 Staat der Geburt Nur bei Geburt im Ausland X
1370 Registerbehörde Funktionsbezeichnung X
1371 Behördenname Ortsbezeichnung X
1375 Registernummer Beispiel: G 1499/2009 X
1380 Staatsangehörigkeit X
1399 Identität nicht nachgewiesen Nur bei nicht nachgewiesener Identität X X
Eheschließung der Eltern
1440 Tag der Eheschließung X
1450 Ort der Eheschließung X
1457 Staat der Eheschließung Nur bei Eheschließung im Ausland X
1470 Registerbehörde Funktionsbezeichnung X
1471 Behördenname Ortsbezeichnung X
1475 Registernummer Beispiel: E 67/2009 X
Ehe des Kindes
1540 Tag der Eheschließung X
1550 Ort der Eheschließung X
1555 Nähere Kennzeichnung des Ortes Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä. X 2
1557 Staat der Eheschließung Nur bei Eheschließung im Ausland X
1570 Registerbehörde Funktionsbezeichnung X
1571 Behördenname Ortsbezeichnung X
1575 Registernummer Beispiel: E 288/2030 X
1590 Art der Eheauflösung Beispiel: Scheidung oder Tod X 3
1591 Datum der Eheauflösung Wirksamkeitsdatum oder Todestag X 3
1592 Registerbehörde Funktionsbezeichnung X 3
1593 Behördenname Ortsbezeichnung X 3
1595 Registernummer/Aktenzeichen X 3
Lebenspartnerschaft des Kindes
1640 Tag der Begründung X
1650 Ort der Begründung X
1655 Nähere Kennzeichnung des Ortes Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä. X 2
1657 Staat der Begründung Nur bei Begründung im Ausland X
1670 Registerbehörde Funktionsbezeichnung X
1671 Behördenname Ortsbezeichnung X
1675 Registernummer Beispiel: L 12/2009 X
1690 Art der Auflösung der Lebenspartnerschaft Beispiel: Aufhebung oder Tod X 3
1691 Datum der Auflösung Wirksamkeitsdatum oder Todes- tag X 3
1692 Registerbehörde Funktionsbezeichnung X 3
1693 Behördenname Ortsbezeichnung X 3
1695 Registernummer/Aktenzeichen X 3
Kind des Kindes
1701 Familienname Angabe des aktuellen Geburts- namens des Kindes X
1705 Vornamen X
1740 Tag der Geburt X
1750 Ort der Geburt X
1755 Nähere Kennzeichnung des Ortes Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä. X 2
1757 Staat der Geburt Nur bei Geburt im Ausland X
1770 Registerbehörde Funktionsbezeichnung X
1771 Behördenname Ortsbezeichnung X
1775 Registernummer Beispiel: G 475/2031 X
1790 Art der Geburt Nur bei Totgeburt X 2
Testamentsverzeichnis
1890 Testamentsverzeichnisnummer X 5
Tod, Todeserklärung, Feststellung der Todeszeit des Kindes
1940 Todestag Datum aus Sterbeeintrag X
1942 Sterbezeitraum Zeitraum umfasst Datum des letzten Tages lebend und Datum des Tages, an dem die Person mit Sicherheit tot war X
1950 Sterbeort X
1955 Nähere Kennzeichnung des Ortes Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä. X 2
1957 Sterbeort, Staat Nur bei Tod im Ausland X
1960 Todeserklärung, gerichtliche Feststellung der Todeszeit Beschlussdatum X 2
1962 Festgestellter Todestag Datum X 2
1963 Festgestellte Todeszeit Uhrzeit X 2
1964 Staat Nur bei Todeserklärung im Aus- land X
1965 Aufhebung der Todeserklärung Beschlussdatum X 2
1970 Registerbehörde/Gericht Funktionsbezeichnung X
1971 Behördenname Ortsbezeichnung X
1975 Registernummer/Aktenzeichen X
Eheregister
Angaben zur Ehe
2040 Tag der Eheschließung Ggf. Tag der Umwandlung einer
Lebenspartnerschaft in eine Ehe
X X
2050 Ort der Eheschließung Ggf. Ort der Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe X X
2051 Ort der Eheschließung, Ortsteil Bei landesrechtlicher Vorgabe X X 2
2055 Nähere Kennzeichnung des Ortes Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä. X 2
2057 Staat der Eheschließung Nur bei Eheschließung im Ausland X X
Angaben zur Lebenspartnerschaft bei Umwandlung in eine Ehe
2060 Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft Tag der Begründung einer zu dieser Ehe umgewandelten Lebenspartnerschaft X X X 4
2070 Registerbehörde Funktionsbezeichnung X 4
2071 Behördenname Ortsbezeichnung X 4
2075 Registernummer X 4
2078 Namensbestimmung Gemeinsamer Familienname ist Name des Ehegatten zu 1., zu 2. oder Doppelname X
Angaben zu den Ehegatten
1. Diese Elementbezeichnung dient der Zuordnung der weiteren Datenfelder sowie der Hinweise und Folgebeurkundungen im Registerausdruck und in der Eheurkunde X X X 4
2100 Familienrechtliche Bezeichnung Es können die Bezeichnungen

"Ehefrau" oder "Ehemann" angegeben werden; Personen, die weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht angehören, sind als "Ehepartner" anzugeben,

Beispiel: j. Ehemann"

X X 4
2101 Familienname (vor Eheschließung) X X X
2102 Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Familiennamens X X
2103 Geburtsname (vor Eheschließung) X X X
2104 Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen
Namensform des Geburtsnamens
X X
2105 Vornamen (vor Eheschließung) X X X
2106 Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Vornamens X X
2111 Familienname in der Ehe X X X
2112 Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Familiennamens X X
2113 Geburtsname in der Ehe X X X
2114 Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen
Namensform des Geburtsnamens
X X
2115 Vornamen in der Ehe X X X 2
2116 Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Vornamens X X 2
2119 Recht der Namensführung Verweis auf maßgebliches Recht X
2120 Geschlecht X X 2
2130 Religion/Weltanschauung X X
2140 Tag der Geburt X X X
2150 Ort der Geburt X X
2155 Nähere Kennzeichnung des Ortes Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä. X X 2
2157 Staat der Geburt Nur bei Geburt im Ausland X X
2170 Registerbehörde Funktionsbezeichnung X
2171 Behördenname Ortsbezeichnung X
2175 Registernummer X
2180 Staatsangehörigkeit X
2. Diese Elementbezeichnung dient der Zuordnung der weiteren Datenfelder sowie der Hinweise und Folgebeurkundungen im Registerausdruck und in der Eheurkunde X X X 4
2200 Familienrechtliche Bezeichnung Es können die Bezeichnungen

"Ehefrau" oder "Ehemann" angegeben werden; Personen, die weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht angehören, sind als "Ehepartner" anzugeben,

Beispiel: "2. Ehefrau"

X X 4
2201 Familienname (vor Eheschließung) X X X
2202 Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Familiennamens X X
2203 Geburtsname (vor Eheschließung) X X X
2204 Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen
Namensform des Geburtsnamens
X X
2205 Vornamen (vor Eheschließung) X X X
2206 Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Vornamens X X
2211 Familienname in der Ehe X X X
2212 Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Familiennamens X X
2213 Geburtsname in der Ehe X X X
2214 Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen
Namensform des Geburtsnamens
X X
2215 Vornamen in der Ehe X X X 2
2216 Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Vornamens X X 2
2219 Recht der Namensführung Verweis auf maßgebliches Recht X
2220 Geschlecht X X 2
2230 Religion/Weltanschauung X X
2240 Tag der Geburt X X X
2250 Ort der Geburt X X
2255 Nähere Kennzeichnung des Ortes Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä. X X 2
2257 Staat der Geburt Nur bei Geburt im Ausland X X
2270 Registerbehörde Funktionsbezeichnung X
2271 Behördenname Ortsbezeichnung X
2275 Registernummer X
2280 Staatsangehörigkeit X
Auflösung der Ehe
2390 Art der Eheauflösung Beispiel: Scheidung, Aufhebung, Tod, Wiederverheiratung nach Todeserklärung X
2391 Datum der Eheauflösung Wirksamkeitsdatum X
2392 Behörde Funktionsbezeichnung X
2393 Behördenname Ortsbezeichnung X
2395 Registernummer/Aktenzeichen X
Tod, Todeserklärung, Feststellung der Todeszeit zu 1.
2440 Todestag Datum aus Sterbeeintrag X
2442 Sterbezeitraum Zeitraum umfasst Datum des letzten Tages lebend und Datum des Tages, an dem die Person mit Sicherheit tot war X
2450 Sterbeort X
2455 Nähere Kennzeichnung des Ortes Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä. X 2
2457 Sterbeort, Staat Nur bei Tod im Ausland X
2460 Todeserklärung, gerichtliche Feststellung der Todeszeit Beschlussdatum X
2462 Festgestellter Todestag Datum X 2
2463 Festgestellte Todeszeit Uhrzeit X 2
2464 Staat Nur bei Todeserklärung im Aus- land X
2465 Aufhebung der Todeserklärung Beschlussdatum X
2470 Registerbehörde/Gericht Funktionsbezeichnung X
2471 Behördenname Ortsbezeichnung X
2475 Registernummer/Aktenzeichen X
Tod, Todeserklärung, Feststellung der Todeszeit zu 2.
2540 Todestag Datum aus Sterbeeintrag X
2542 Sterbezeitraum Zeitraum umfasst Datum des letzten Tages lebend und Datum des Tages, an dem die Person mit Sicherheit tot war X
2550 Sterbeort X
2555 Nähere Kennzeichnung des Ortes Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä. X 2
2557 Sterbeort, Staat Nur bei Tod im Ausland X
2560 Todeserklärung, gerichtliche Feststellung der Todeszeit Beschlussdatum X
2562 Festgestellter Todestag Datum X 2
2563 Festgestellte Todeszeit Uhrzeit X 2
2564 Staat Nur bei Todeserklärung im Aus- land X
2565 Aufhebung der Todeserklärung Beschlussdatum X
2570 Registerbehörde/Gericht Funktionsbezeichnung X
2571 Behördenname Ortsbezeichnung X
2575 Registernummer/Aktenzeichen X
Neue Ehe zu 1.
2640 Tag der Eheschließung X
2650 Ort der Eheschließung X
2657 Staat der Eheschließung Nur bei Eheschließung im Ausland X
2670 Registerbehörde Funktionsbezeichnung X
2671 Behördenname Ortsbezeichnung X
2675 Registernummer X
Neue Ehe zu 2.
2740 Tag der Eheschließung X
2750 Ort der Eheschließung X
2757 Staat der Eheschließung Nur bei Eheschließung im Ausland X
2770 Registerbehörde Funktionsbezeichnung X
2771 Behördenname Ortsbezeichnung X
2775 Registernummer X
Neue Lebenspartnerschaft zu 1.
2840 Tag der Begründung X
2850 Ort der Begründung X
2857 Staat der Begründung Nur bei Begründung im Ausland X
2870 Registerbehörde Funktionsbezeichnung X
2871 Behördenname Ortsbezeichnung X
2875 Registernummer X
Neue Lebenspartnerschaft zu 2.
2940 Tag der Begründung X
2950 Ort der Begründung X
2957 Staat der Begründung Nur bei Begründung im Ausland X
2970 Registerbehörde Funktionsbezeichnung X
2971 Behördenname Ortsbezeichnung X
2975 Registernummer X
Lebenspartnerschaftsregister
Angaben zur Lebenspartnerschaft
3040 Tag der Begründung X X
3050 Ort der Begründung X X
3051 Ort der Begründung, Ortsteil Bei landesrechtlicher Vorgabe X X 2
3055 Nähere Kennzeichnung des Ortes Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä. X 2
3057 Staat der Begründung Nur bei Begründung im Ausland X X
3070 Behörde der Begründung Angabe einer vom Standesamt abweichenden Begründungsbehörde X
3078 Namensbestimmung Gemeinsamer Familienname ist Name des Lebenspartners zu 1., zu 2. oder Doppelname X
Angaben zu den Lebenspartnern
1. Diese Elementbezeichnung dient der Zuordnung der weiteren Datenfelder sowie der Hinweise und Folgebeurkundungen im Registerausdruck und in der Lebenspartnerschaftsurkunde X X X 4
3100 Familienrechtliche Bezeichnung Es können die Bezeichnungen "Lebenspartner" oder "Lebenspartnerin" angegeben werden;

Personen, die weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht angehören, sind als "Lebenspartner" anzugeben, Beispiel: j. Lebenspartner"

X X 4
3101 Familienname (vor Begründung) X X X
3102 Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Familiennamens X X
3103 Geburtsname (vor Begründung) X X X
3104 Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen
Namensform des Geburtsnamens
X X
3105 Vornamen (vor Begründung) X X X
3106 Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Vornamens X X
3111 Familienname in der Lebenspartnerschaft X X X
3112 Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Familiennamens X X
3113 Geburtsname in der Lebenspartnerschaft X X X
3114 Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen
Namensform des Geburtsnamens
X X
3115 Vornamen in der Lebenspartnerschaft X X X 2
3116 Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Vornamens X X 2
3119 Recht der Namensführung Verweis auf maßgebliches Recht X
3120 Geschlecht X X 2
3130 Religion/Weltanschauung X X
3140 Tag der Geburt X X X
3150 Ort der Geburt X X
3155 Nähere Kennzeichnung des Ortes Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä. X X 2
3157 Staat der Geburt Nur bei Geburt im Ausland X X
3170 Registerbehörde Funktionsbezeichnung X
3171 Behördenname Ortsbezeichnung X
3175 Registernummer X
3180 Staatsangehörigkeit X
2. Diese Elementbezeichnung dient der Zuordnung der weiteren Datenfelder sowie der Hinweise und Folgebeurkundungen im Registerausdruck und in der Lebenspartnerschaftsurkunde X X X 4
3200 Familienrechtliche Bezeichnung Es können die Bezeichnungen "Lebenspartner" oder "Lebenspartnerin" angegeben werden;

Personen, die weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht angehören, sind als "Lebenspartner" anzugeben, Beispiel: "2. Lebenspartner"

X X 4
3201 Familienname (vor Begründung) X X X
3202 Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Familiennamens X X
3203 Geburtsname (vor Begründung) X X X
3204 Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen
Namensform des Geburtsnamens
X X
3205 Vornamen (vor Begründung) X X X
3206 Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Vornamens X X
3211 Familienname in der Lebenspartnerschaft X X X
3212 Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Familiennamens X X
3213 Geburtsname in der Lebenspartnerschaft X X X
3214 Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen
Namensform des Geburtsnamens
X X
3215 Vornamen in der Lebenspartnerschaft X X X 2
3216 Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Vornamens X X 2
3219 Recht der Namensführung Verweis auf maßgebliches Recht X
3220 Geschlecht X X 2
3230 Religion/Weltanschauung X X
3240 Tag der Geburt X X X
3250 Ort der Geburt X X
3255 Nähere Kennzeichnung des Ortes Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä. X X 2
3257 Staat der Geburt Nur bei Geburt im Ausland X X
3270 Registerbehörde Funktionsbezeichnung X
3271 Behördenname Ortsbezeichnung X
3275 Registernummer X
3280 Staatsangehörigkeit X
Auflösung oder Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe
3390 Art der Auflösung Beispiel: Aufhebung, Tod, Todeserklärung, Feststellung der Todeszeit, Umwandlung in Ehe X
3391 Datum der Auflösung Wirksamkeitsdatum X
3392 Behörde Funktionsbezeichnung X
3393 Behördenname Ortsbezeichnung X
3395 Registernummer/Aktenzeichen X
Tod, Todeserklärung, Feststellung der Todeszeit zu 1.
3440 Todestag Datum aus Sterbeeintrag X
3442 Sterbezeitraum Zeitraum umfasst Datum des letzten Tages lebend und Datum des Tages, an dem die Person mit Sicherheit tot war X
3450 Sterbeort X
3455 Nähere Kennzeichnung des Ortes Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä. X 2
3457 Sterbeort, Staat Nur bei Tod im Ausland X
3460 Todeserklärung, gerichtliche Feststellung der Todeszeit Beschlussdatum X
3462 Festgestellter Todestag Datum X 2
3463 Festgestellte Todeszeit Uhrzeit X 2
3464 Staat Nur bei Todeserklärung im Aus- land X
3465 Aufhebung der Todeserklärung Beschlussdatum X
3470 Registerbehörde/Gericht Funktionsbezeichnung X
3471 Behördenname Ortsbezeichnung X
3475 Registernummer/Aktenzeichen X
Tod, Todeserklärung, Feststellung der Todeszeit zu 2.
3540 Todestag Datum aus Sterbeeintrag X
3542 Sterbezeitraum Zeitraum umfasst Datum des letzten Tages lebend und Datum des Tages, an dem die Person mit Sicherheit tot war X
3550 Sterbeort X
3555 Nähere Kennzeichnung des Ortes Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä. X 2
3557 Sterbeort, Staat Nur bei Tod im Ausland X
3560 Todeserklärung, gerichtliche Feststellung der Todeszeit Beschlussdatum X
3562 Festgestellter Todestag Datum X 2
3563 Festgestellte Todeszeit Uhrzeit X 2
3564 Staat Nur bei Todeserklärung im Aus- land X
3565 Aufhebung der Todeserklärung Beschlussdatum X
3570 Registerbehörde/Gericht Funktionsbezeichnung X
3571 Behördenname Ortsbezeichnung X
3575 Registernummer/Aktenzeichen X
Neue Ehe zu 1.
3640 Tag der Eheschließung X
3650 Ort der Eheschließung X
3657 Staat der Eheschließung Nur bei Eheschließung im Ausland X
3670 Registerbehörde Funktionsbezeichnung X
3671 Behördenname Ortsbezeichnung X
3675 Registernummer X
Neue Ehe zu 2.
3740 Tag der Eheschließung X
3750 Ort der Eheschließung X
3757 Staat der Eheschließung Nur bei Eheschließung im Ausland X
3770 Registerbehörde Funktionsbezeichnung X
3771 Behördenname Ortsbezeichnung X
3775 Registernummer X
Neue Lebenspartnerschaft zu 1.
3840 Tag der Begründung X
3850 Ort der Begründung X
3857 Staat der Begründung Nur bei Begründung der Lebenspartnerschaft im Ausland X
3870 Registerbehörde Funktionsbezeichnung X
3871 Behördenname Ortsbezeichnung X
3875 Registernummer X
Neue Lebenspartnerschaft zu 2.
3940 Tag der Begründung X
3950 Ort der Begründung X
3957 Staat der Begründung Nur bei Begründung der Lebenspartnerschaft im Ausland X
3970 Registerbehörde Funktionsbezeichnung X
3971 Behördenname Ortsbezeichnung X
3975 Registernummer X
Sterberegister
Angaben zum Sterbefall
4140 Todestag Datum X X X
4141 Todeszeit Uhrzeit X X
4142 Sterbezeitraum (Datumsangaben) Zeitraum umfasst Datum des letzten Tages lebend und Datum des Tages, an dem die Person mit Sicherheit tot war X X X
4143 Sterbezeitraum (Uhrzeitangaben) Zeitraum umfasst die Uhrzeit am letzten Tag lebend und Uhrzeit am Tag, an dem die Person mit Sicherheit tot war X X
4144 Todeszeit (nicht exakt) Nur in Ergänzung zu Feld 4141, wenn Uhrzeit des Todes nur ungefähr (gegen ... Uhr) feststeht X X 2
4150 Sterbeort Bei unbekanntem Sterbeort auch Auffindungsort X X X
4151 Sterbeort, Ortsteil Bei landesrechtlicher Vorgabe X X
4152 Sterbeort, Straße X X
4153 Sterbeort, Hausnummer X X
4155 Nähere Kennzeichnung des Ortes Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä. X X 2
4157 Sterbeort, Staat Nur bei Sterbefall im Ausland X X X
4199 Tot aufgefunden Nur bei Nacherfassung X X
Angaben zur verstorbenen Person
4201 Familienname X X X
4202 Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Familiennamens X X
4203 Geburtsname X X X
4204 Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen
Namensform des Geburtsnamens
X X
4205 Vornamen X X X
4206 Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Vornamens X X
4220 Geschlecht X X 2
4230 Religion/Weltanschauung X X
4240 Tag der Geburt X X X
4250 Ort der Geburt X X
4255 Nähere Kennzeichnung des Ortes Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä. X X 2
4257 Staat der Geburt Nur bei Geburt im Ausland X X
4270 Registerbehörde Funktionsbezeichnung X
4271 Behördenname Ortsbezeichnung X
4275 Registernummer X
4290 Anschrift, Straße X X
4291 Anschrift, Hausnummer X X
4293 Anschrift, Ort X X
4294 Anschrift, Ortsteil Bei landesrechtlicher Vorgabe X X
4297 Anschrift, Staat Nur bei Wohnort im Ausland X X
4299 Identität nicht nachgewiesen Nur bei nicht nachgewiesener Identität X X
Familienstand der verstorbenen Person
4300 Familienstand X X
4300A Familienrechtliche Bezeichnung Es können die Bezeichnungen "Ehefrau", "Ehemann", "Lebenspartner" oder "Lebenspartnerin" angegeben werden; Personen, die weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht angehören, sind als "Ehepartner" oder "Lebenspartner" anzugeben, Beispiel: "Lebenspartnerin" X X 4
4301 Familienname des Ehegatten, Ehe- oder Lebenspartners X X
4302 Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Familiennamens X X
4303 Geburtsname des Ehegatten, Ehe- oder Lebenspartners X X
4304 Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen
Namensform des Geburtsnamens
X X
4305 Vornamen des Ehegatten, Ehe- oder Lebenspartners X X
4306 Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Vornamens X X
4399 Identität nicht nachgewiesen Nur bei nicht nachgewiesener Identität X X
Ehe der verstorbenen Person
4450 Tag der Eheschließung X
4450 Ort der Eheschließung X
4455 Nähere Kennzeichnung des Ortes Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä. X 2
4457 Staat der Eheschließung Nur bei Eheschließung im Ausland X
4470 Registerbehörde Funktionsbezeichnung X
4471 Behördenname Ortsbezeichnung X
4475 Registernummer X
4477 Führungsort Heiratseintrag Bei Eheschließung bis zum 31.12.2008 (§ 15a PStG a. F.) X
Lebenspartnerschaft der verstorbenen Person
4540 Tag der Begründung X
4550 Ort der Begründung X
4555 Nähere Kennzeichnung des Ortes Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä. X 2
4557 Staat der Begründung Nur bei Begründung im Ausland X
4570 Registerbehörde Funktionsbezeichnung X
4571 Behördenname Ortsbezeichnung X
4575 Registernummer X
Todeserklärung, gerichtliche Feststellung der Todeszeit der verstorbenen Person
4660 Todeserklärung, gerichtliche Feststellung der Todeszeit Beschlussdatum X
4662 Festgestellter Todestag Datum X
4663 Festgestellte Todeszeit Uhrzeit X
4664 Staat Nur bei Todeserklärung im Aus- land X
4665 Aufhebung der Todeserklärung Beschlussdatum X
4670 Behörde/Gericht Funktionsbezeichnung X
4671 Behördenname Ortsbezeichnung X
4675 Registernummer/Aktenzeichen X
*) Die Datenfelder unterliegen folgenden Beschränkungen:
1) Datenfeld ist nicht Bestandteil des Personenstandseintrags und steht nur systemseitig als Funktion zur Verfügung.
2) Datenfeld steht ab 1. November 2013 zur Verfügung.
3) Datenfeld steht ausschließlich für die Nacherfassung von Alt- und Übergangsbeurkundungen zur Verfügung.
4) Datenfeld steht ab 1. November 2018 zur Verfügung.
5) Datenfeld steht nicht mehr für Eingaben zur Verfügung.

.

Eheregister Anlage 2
(zu den §§ 11, 19, 48, 65)


Standesamt, Nummer
Registernummer
__________________________________________
Anlass der Beurkundung
Ort, Tag der Eheschließung
__________________________________________
Tag der Begründung der
Lebenspartnerschaft 1
__________________________________________
1. (Ehemann, Ehefrau, Ehepartner)
Familienname vor der Ehe
Geburtsname vor der Ehe
Vorname(n) vor der Ehe
Geschlecht
Ort, Tag der Geburt
Religion
Familienname in der Ehe
Geburtsname in der Ehe
Vorname(n) in der Ehe
2. (Ehefrau, Ehemann, Ehepartner)
__________________________________________
Familienname vor der Ehe
Geburtsname vor der Ehe
Vorname(n) vor der Ehe
Geschlecht
Ort, Tag der Geburt
Religion
Familienname in der Ehe
Geburtsname in der Ehe
Vorname(n) in der Ehe
__________________________________________
Ort, Tag der Beurkundung
Urkundsperson
____________________________________________________________________________________
____________________________________________________________________________________
Hinweise
Registernummer
__________________________________________ Zu 1.
Geburtseintrag
Staatsangehörigkeit
Recht Namensführung
__________________________________________ Zu 2.
Geburtseintrag
Staatsangehörigkeit
Recht Namensführung
__________________________________________ Zu 1. und 2.
Namensbestimmung
Lebenspartnerschaftseintrag
____________________________________________________________________________________
Folgebeurkundung
Eheregister
Standesamt, Nummer
Registernummer 2
Anlass der Beurkundung
__________________________________________
Beurkundete Daten 3
Ort, Tag der Beurkundung
Urkundsperson
____________________________________________________________________________________
Hinweise
Registernummer
__________________________________________
Hinweisdaten
____________________________________________________________________________________

1) Leittext erscheint nur, wenn es der Beurkundungssachverhalt erfordert.
2) Registernummer unter Hinzufügung der fortlaufenden Nummer der Folgebeurkundung nach § 17 PStV.
3) Es werden alle Beurkundungsdaten des Eintrags mit den nach der Folgebeurkundung aktualisierten Daten angegeben.

.

Lebenspartnerschaftsregister Anlage 3
(zu den §§ 11, 19, 48, 65)


Standesamt, Nummer
Registernummer
__________________________________________
Anlass der Beurkundung
Ort, Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft
__________________________________________
1. (Lebenspartner, Lebenspartnerin)
Familienname vor der Begründung
Geburtsname vor der Begründung
Vorname(n) vor der Begründung
Geschlecht
Ort, Tag der Geburt
Religion
Familienname in der Lebenspartnerschaft
Geburtsname in der Lebenspartnerschaft
Vorname(n) in der Lebenspartnerschaft
__________________________________________
2. (Lebenspartner, Lebenspartnerin)
Familienname vor der Begründung
Geburtsname vor der Begründung
Vorname(n) vor der Begründung
Geschlecht
Ort, Tag der Geburt
Religion
Familienname in der Lebenspartnerschaft
Geburtsname in der Lebenspartnerschaft
Vorname(n) in der Lebenspartnerschaft
__________________________________________
Ort, Tag der Beurkundung
Urkundsperson
____________________________________________________________________________________
____________________________________________________________________________________
Hinweise
Registernummer
__________________________________________
Zu 1.
Geburtseintrag
Staatsangehörigkeit
Recht Namensführung
__________________________________________
Zu 2.
Geburtseintrag
Staatsangehörigkeit
Recht Namensführung
__________________________________________
Zu 1. und 2.
Namensbestimmung
____________________________________________________________________________________
Folgebeurkundung
Lebenspartnerschaftsregister
Standesamt, Nummer
Registernummer 1
Anlass der Beurkundung
__________________________________________
Beurkundete Daten 2
Ort, Tag der Beurkundung
Urkundsperson
____________________________________________________________________________________
Hinweise
Registernummer
__________________________________________
Hinweisdaten

1) Registernummer unter Hinzufügung der fortlaufenden Nummer der Folgebeurkundung nach § 17 PStV.
2) Es werden alle Beurkundungsdaten des Eintrags mit den nach der Folgebeurkundung aktualisierten Daten angegeben.

.

Geburtenregister Anlage 4
(zu den §§ 11, 19, 48, 65)


Standesamt, Nummer
Registernummer
__________________________________________
Anlass der Beurkundung
Tag, Uhrzeit der Geburt
Ort der Geburt
__________________________________________
Kind
Geburtsname
Vorname(n)
Geschlecht
Religion
__________________________________________
1. (Mutter)
Familienname
Geburtsname
Vorname(n)
Religion
__________________________________________
2. (Vater)
Familienname
Geburtsname
Vorname(n)
Religion
__________________________________________
Ort, Tag der Beurkundung
Urkundsperson
____________________________________________________________________________________
____________________________________________________________________________________
Hinweise
Registernummer
__________________________________________
Zu 1. und 2.
Ort, Tag der Eheschließung
Eheeintrag
__________________________________________
Zu 1.
Ort, Tag der Geburt
Geburtseintrag
Staatsangehörigkeit
__________________________________________
Zu 2.
Ort, Tag der Geburt
Geburtseintrag
Staatsangehörigkeit
__________________________________________
Kind
Staatsangehörigkeit
Recht Namensführung
Folgebeurkundung
Geburtenregister
Standesamt, Nummer
Registernummer 1
Anlass der Beurkundung
Beurkundete Daten 2
Ort, Tag der Beurkundung
Urkundsperson
____________________________________________________________________________________
Hinweise
Registernummer
__________________________________________
Hinweisdaten

1) Registernummer unter Hinzufügung der fortlaufenden Nummer der Folgebeurkundung nach § 17 PStV.
2) Es werden alle Beurkundungsdaten des Eintrags mit den nach der Folgebeurkundung aktualisierten Daten angegeben.

.

Sterberegister Anlage 5
(zu den §§ 11, 19, 48, 65)


Standesamt, Nummer
Registernummer
__________________________________________
Anlass der Beurkundung
Tag, Uhrzeit des Todes
Ort des Todes
__________________________________________
Verstorbene Person
Familienname
Geburtsname
Vorname(n)
Geschlecht
Ort, Tag der Geburt
Letzter Wohnsitz
Religion
Familienstand
__________________________________________
(Ehemann, Ehefrau, Ehepartner, Lebenspartner, Lebenspartnerin)
Familienname
Geburtsname
Vorname(n)
__________________________________________
Ort, Tag der Beurkundung
Urkundsperson
____________________________________________________________________________________
____________________________________________________________________________________
Hinweise
Registernummer
__________________________________________
Verstorbene Person
Geburtseintrag
Ort, Tag der Eheschließung 1
Eheeintrag 1
Führungsort Heiratseintrag
____________________________________________________________________________________
Folgebeurkundung
Sterberegister
Standesamt, Nummer
Registernummer 2
Anlass der Beurkundung
__________________________________________
Beurkundete Daten 3
Ort, Tag der Beurkundung
Urkundsperson
____________________________________________________________________________________
Hinweise
Registernummer
__________________________________________
Hinweisdaten

1) Bei Begründung einer Lebenspartnerschaft ist der Leittext an den Beurkundungssachverhalt anzupassen.
2) Registernummer unter Hinzufügung der fortlaufenden Nummer der Folgebeurkundung nach § 17 PStV.
3) Es werden alle Beurkundungsdaten des Eintrags mit den nach der Folgebeurkundung aktualisierten Daten angegeben.

.

Eheurkunde Anlage 6
(zu den §§ 48, 70)


Bild

.

Lebenspartnerschaftsurkunde Anlage 7
(zu den §§ 48, 70)


Bild

.

Geburtsurkunde Anlage 8
(zu den §§ 48, 70)


Bild

.

Sterbeurkunde Anlage 9
(zu den §§ 48, 70)


Bild

.

Niederschrift über die Eheschließung Anlage 10
(zu § 29)


Standesamt Ort, Tag
____________________________________________________________________________________

Vor dem unterzeichnenden Standesbeamten erschienen heute zur Eheschließung (bei bestehender Lebenspartnerschaft, begründet am ..., Standesamt ..., Reg. Nr. L .../...) 1

1.
Vorname(n)
Familienname
Geburtsname
Geschlecht
Staatsangehörigkeit
Religion
Wohnhaft in
Geburtstag, Geburtsort
Standesamt,
Registernummer
ausgewiesen durch
____________________________________________________________________________________
und 2.
Vorname(n)
Familienname
Geburtsname
Geschlecht
Staatsangehörigkeit
Religion
Wohnhaft in
Geburtstag, Geburtsort
Standesamt, Registernummer
ausgewiesen durch
Als Zeugen waren anwesend:' Weiterhin erschien als Dolmetscher für die ................ Sprache: 1

____________________________________________________________________________________

Er wurde über die Strafbarkeit einer falschen Versicherung an Eides statt belehrt. Er erklärte - unter Berufung auf seinen allgemein geleisteten Eid -, dass er treu und gewissenhaft übertragen werde. 1

Der Standesbeamte fragte die Eheschließenden, ob sich seit der Anmeldung ihrer Eheschließung Änderungen ergeben haben, die ihre tatsächlichen Verhältnisse der Ehevoraussetzungen betreffen. Auf die Frage des Standesbeamten erklärten die Eheschließenden, dass keine entsprechenden Änderungen eingetreten sind.

Sodann fragte der Standesbeamte die Eheschließenden einzeln und nacheinander, ob sie die Ehe miteinander eingehen wollen. Die Eheschließenden bejahten diese Frage.

Der Standesbeamte sprach aus, dass sie nunmehr kraft Gesetzes rechtmäßig verbundene Eheleute seien.

____________________________________________________________________________________

Zur Namensführung in der Ehe gaben die Ehegatten keine/folgende 1Erklärung ab:

____________________________________________________________________________________
Dadurch ergibt sich folgende Namensführung in der Ehe:

1. (Ehemann/Ehefrau/Ehepartner) 1

Familienname
Vorname(n)
Geburtsname
2. (Ehefrau/Ehemann/Ehepartner)1
Familienname
Vorname(n)
Geburtsname
____________________________________________________________________________________
Vorgelesen [in deutscher und ............... Sprache] 1 genehmigt und unterschrieben

__________________________________________________________________

__________________________________________________________________

__________________________________________________________________ Siegel

__________________________________________________________________
Urkundsperson".

1) Abschnitt/Klammerinhalt erscheint nur, wenn der Beurkundungssachverhalt es verlangt. Die Angaben sind entsprechend zu streichen oder zu ergänzen.

15. Anlage 13 wird Anlage 11 und wie folgt gefasst:

"Anlage 11
(zu § 31 Absatz 2)
Bescheinigung nach § 31 Absatz 2 der Personenstandsverordnung (PStV)

Bild

Artikel 2
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. November 2018 in Kraft.

ID 181747

ENDE