Änderungstext

Erste Verordnung zur Änderung der PTB Besondere Gebührenverordnung

Vom 21. September 2021
(BGBl. I Nr. 67 vom 24.09.2021 S. 4312)



Auf Grund des § 22 Absatz 4 Satz 1 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 2 und 3 des Bundesgebührengesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie:

Artikel 1

Die PTB Besondere Gebührenverordnung vom 8. Juni 2021 (BGBl. I S. 1717) wird wie folgt geändert:

1. § 1 Absatz 1 wird wie folgt gefasst:

alt neu
(1) Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt erhebt in ihrem Zuständigkeitsbereich nach Maßgabe dieser Verordnung Gebühren und Auslagen für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen (gebührenfähige Leistungen), die aufgrund der folgenden Vorschriften erbracht werden:
  1. Waffengesetz,
  2. Beschussgesetz,
  3. Beschussverordnung.
"(1) Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt erhebt in ihrem Zuständigkeitsbereich nach Maßgabe dieser Verordnung Gebühren und Auslagen für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen (gebührenfähige Leistungen), die aufgrund der folgenden Vorschriften erbracht werden:
  1. Mess- und Eichgesetz,
  2. Mess- und Eichverordnung,
  3. Gewerbeordnung,
  4. Spielverordnung,
  5. Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz,
  6. Beschussgesetz,
  7. Beschussverordnung,
  8. Waffengesetz,
  9. Fertigpackungsverordnung und
  10. Verordnung über Heizkostenabrechnung."

2. § 2 wird wie folgt geändert:

a) Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 1a eingefügt:

"(1a) Für die Berechnung einer Zeitgebühr ist der in Anlage 2 bezeichnete Themenbereich zu Grunde zu legen, der die Art des Zeitaufwands für die gebührenpflichtige Leistung kennzeichnet. Ist der Zeitaufwand für eine gebührenpflichtige Leistung durch mehrere Themenbereiche gekennzeichnet, ist die Zeitgebühr aus der Summe des Zeitaufwands jedes Themenbereiches zu berechnen."

b) Absatz 3 wird wie folgt gefasst:

alt neu
(3) Die nach dem Gebühren- und Auslagenverzeichnis zu erhebenden Gebühren und Auslagen umfassen jeweils auch die Kosten für die Festsetzung der Gebühren und Auslagen. "(3) Die nach den Anlagen 1 und 2 zu erhebenden Gebühren und die nach Absatz 2 zu erhebenden Auslagen umfassen jeweils auch die Kosten für die Festsetzung der Gebühren und Auslagen."

3. § 3 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 werden jeweils die Wörter "gebührenfähige Leistungen" durch die Wörter "gebührenfähige Leistungen nach Abschnitt 4 der Anlage 1" ersetzt.

b) In Absatz 2 Satz 2 werden die Wörter "Wurde die gebührenfähige Leistung" durch die Wörter "Wurde die gebührenfähige Leistung nach Abschnitt 4 der Anlage 1" ersetzt.

c) Folgender Absatz 3 wird angefügt:

"(3) Für die Erhebung von Gebühren und Auslagen für gebührenfähige Leistungen nach Abschnitt 1, 2, 3, 5 und 6 der Anlage 1, die vor dem 1. Oktober 2021 beantragt oder begonnen, aber noch nicht vollständig erbracht wurden, sind die vor dem 1. Oktober 2021 geltenden gebührenrechtlichen Regelungen weiter anzuwenden, soweit nicht die Anwendung dieser Verordnung für den Gebührenschuldner günstiger ist."

4. Die Anlagen 1 und 2 werden wie folgt gefasst:

alt neu
Anlage 1 Gebührenverzeichnis
(zu § 2 Absatz 1 Satz 2)


Abschnitt 1
Waffengesetz (WaffG)
Nr. Gebührentatbestand Gebühren
1 Prüfung der Konformität und Zulassung neu entwickelter Blockiersysteme für Erbwaffen gemäß § 20 Absatz 4 WaffG Zeitgebühr gemäß Anlage 2
2 Entgegennahme von Anzeigen einer Marke gemäß § 24 Absatz 6 WaffG 200,00 Euro
Abschnitt 2
Beschussgesetz (BeschG)
Nr. Gebührentatbestand Gebühren
1 Zulassung der Bauart von Schussapparaten, Einsteckläufen und nicht der Beschusspflicht unterliegenden Feuerwaffen, Systemprüfungen von Schussapparaten und der in ihnen zu vergemäß wendenden Kartuschenmunition gemäß § 20 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit § 7 BeschG Zeitgebühr

Anlage 2

2 Zulassung von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen gemäß § 20 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit § 8 BeschG Zeitgebühr gemäß Anlage 2
3 Entgegennahme einer Anzeige der gewerbsmäßigen Herstellung oder Verbringung einer Schusswaffe und gegebenenfalls Prüfung der Bewegungsenergie der Geschosse zur Feststellung der Berechtigung zum Aufbringen der Kennzeichnung gemäß § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und Absatz 4 BeschG in Verbindung mit Anlage II Abbildung 10 BeschussV Zeitgebühr gemäß Anlage 2
4 Entgegennahme einer Anzeige der gewerbsmäßigen Herstellung oder Verbringung von Elektroimpulsgeräten und Reizstoffsprühgeräten sowie Kartuschenmunition mit Reizstoffen, Prüfung sowie Anordnung von Maßnahmen gemäß § 20 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 bis 4 und Absatz 3 und 4 BeschG und Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nummer 1.2.1 und 1.2.2 WaffG Zeitgebührgemäß Anlage 2
5 Ausnahmebewilligungen gemäß § 13 BeschG in Verbindung mit den §§ 7 und 8 BeschG Zeitgebühr gemäß Anlage 2
Abschnitt 3
Beschussverordnung (BeschussV)
Nr. Gebührentatbestand Gebühren
1 Prüfung der technischen Anforderungen von Gasböllern gemäß § 8 Absatz 4 BeschussV Zeitgebühr gemäß Anlage 2
2 Maßnahmen gemäß § 11 BeschussV (Bauartzulassung für besondere Schusswaffen, pyrotechnische Munition und Schussapparate), u. a. Geräte- und Systemprüfung sowie Erstellung von Prüfregeln gemäß § 11 Absatz 1 BeschussV, Zulassung von Ausnahmen gemäß § 11 Absatz 3 BeschussV, Bestätigung der Anzeige und der Berechtigung zum Aufbringen des Kennzeichens gemäß § 11 Absatz 6 BeschussV Zeitgebührgemäß Anlage 2
3 Prüfung von Betriebsanleitungen gemäß § 13 BeschussV Zeitgebühr gemäß Anlage 2
4 Prüfung der Anforderungen an Reizstoffgeschosse, Reizstoffsprühgeräte und Reizstoffe sowie an Elektroimpulsgeräte gemäß § 15 in Verbindung mit den Anlagen IV und V BeschussV Zeitgebühr gemäß Anlage 2
5 Prüfung von anderen nicht tragbaren Geräten gemäß § 19 Absatz 3 BeschussV Zeitgebühr gemäß Anlage 2
6 Periodische Fabrikationskontrollen gemäß § 22 BeschussV Zeitgebühr gemäß Anlage 2
7 Überprüfungen im Einzelfall gemäß § 23 BeschussV Zeitgebühr gemäß Anlage 2

"Anlage 1 Gebührenverzeichnis
(zu § 2 Absatz 1 Satz 2)

Abschnitt 1
Mess- und Eichgesetz (MessEG), Mess- und Eichverordnung (MessEV)
Nr. Gebührentatbestand Gebühr
1 Prüfung, Erteilung und Änderung von EG-Bauartzulassungen nach § 27 Absatz 2 MessEG in Verbindung mit § 19 MessEV Zeitgebühr nach Anlage 2
2 Durchführung von Vergleichsmessungen mit Mustern von Dosimetersonden für ein passives, integrierendes Dosimeter nach § 29 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Satz 1 Nummer 2 MessEV
2.1 Grundgebühr pro Dosimeterbauart 612 Euro
2.2 Bestrahlung einer Dosimetersonde (E < 2 MeV) 102 Euro
Abschnitt 2
Gewerbeordnung (GewO), Spielverordnung (SpielV)
Nr. Gebührentatbestand Gebühr
1 Prüfung und Zulassung der Bauart von Spielgeräten nach § 11 SpielV in Verbindung mit § 33c GewO Zeitgebühr nach Anlage 2
2 Erteilung eines Zulassungsbeleges und des Zulassungszeichens sowie Umtausch dieser Unterlagen nach § 15 Absatz 1 SpielV
2.1 Erteilung von Zulassungsbelegen einschließlich der Zulassungszeichen 50 Stück 750 Euro
2.2 Erteilung von Zulassungsbelegen einschließlich der Zulassungszeichen 500 Stück 7.500 Euro
3 Erstattung von Aufwendungen für beantragte Ergänzungsarbeiten nach § 15 Absatz 1 SpielV
3.1 Erteilung eines Ersatzzulassungsbeleges einschließlich des Ersatzzulassungszeichens pro Stück 174 Euro
Abschnitt 3
Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG)
Nr. Gebührentatbestand Gebühr
1 Gutachterliche Bewertung von Medizinprodukten mit Messfunktion nach § 85 Absatz 4 Nummer 1 MPDG Zeitgebühr nach Anlage 2
2 Entwicklung und Prüfung von Referenzmessverfahren, Normalmessgeräten und Prüfhilfsmitteln nach § 85 Absatz 4 Nummer 2 MPDG Zeitgebühr nach Anlage 2
3 Wissenschaftliche Beratung von Bundesoberbehörden, zuständigen Behörden und Benannten Stellen nach § 85 Absatz 4 Nummer 3 MPDG Zeitgebühr nach Anlage 2
Abschnitt 4
Beschussgesetz (BeschG), Beschussverordnung (BeschussV), Waffengesetz (WaffG)
Nr. Gebührentatbestand Gebühr
1 Entgegennahme einer Anzeige der gewerbsmäßigen Herstellung oder Verbringung einer Schusswaffe und gegebenenfalls Prüfung der Bewegungsenergie der Geschosse zur Feststellung der Berechtigung zum Aufbringen der Kennzeichnung nach § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und Absatz 4 BeschG in Verbindung mitAnlage II Abbildung 10 BeschussV Zeitgebühr nach Anlage 2
2 Ausnahmebewilligungen nach § 13 BeschG in Verbindung mit den §§ 7 und 8 BeschG Zeitgebühr nach Anlage 2
3 Zulassung der Bauart von Schussapparaten, Einsteckläufen und nicht der Beschusspflicht unterliegenden Feuerwaffen, Systemprüfungen von Schussapparaten und der in ihnen zu verwendenden Kartuschenmunition nach § 20 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit § 7 BeschG Zeitgebühr nach Anlage 2
4 Zulassung von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen nach § 20 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit § 8 BeschG Zeitgebühr nach Anlage 2
5 Entgegennahme einer Anzeige der gewerbsmäßigen Herstellung oder Verbringung von Elektroimpulsgeräten und Reizstoffsprühgeräten sowie Kartuschenmunition mit Reizstoffen, Prüfung sowie Anordnung von Maßnahmen nach § 20 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 bis 4 und Absatz 3 und 4 BeschG und Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nummer 1.2.1 und 1.2.2 WaffG Zeitgebühr nach Anlage 2
6 Prüfung der technischen Anforderungen von Gasböllern nach § 8 Absatz 4 BeschussV Zeitgebühr nach Anlage 2
7 Maßnahmen nach § 11 BeschussV (Bauartzulassung für besondere Schusswaffen, pyrotechnische Munition und Schussapparate), u. a. Geräte- und Systemprüfung sowie Erstellung von Prüfregeln nach § 11 Absatz 1 BeschussV, Zulassung von Ausnahmen nach § 11 Absatz 3 BeschussV, Bestätigung der Anzeige und der Berechtigung zum Aufbringen des Kennzeichens nach § 11 Absatz 6 BeschussV Zeitgebühr nach Anlage 2
8 Prüfung von Betriebsanleitungen nach § 13 BeschussV Zeitgebühr nach Anlage 2
9 Prüfung der Anforderungen an Reizstoffgeschosse, Reizstoffsprühgeräte und Reizstoffe sowie an Elektroimpulsgeräte nach § 15 in Verbindung mit den Anlagen IV und V BeschussV Zeitgebühr nach Anlage 2
10 Prüfung von anderen nicht tragbaren Geräten nach § 19 Absatz 3 BeschussV Zeitgebühr nach Anlage 2
11 Periodische Fabrikationskontrollen nach § 22 BeschussV Zeitgebühr nach Anlage 2
12 Überprüfungen im Einzelfall nach § 23 BeschussV Zeitgebühr nach Anlage 2
13 Prüfung der Konformität und Zulassung neu entwickelter Blockiersysteme für Erbwaffen nach § 20 Absatz 4 WaffG Zeitgebühr nach Anlage 2
14 Entgegennahme von Anzeigen einer Marke nach § 24 Absatz 6 WaffG 200 Euro
Abschnitt 5
Fertigpackungsverordnung (FPackV)
Nr. Gebührentatbestand Gebühr
1 Erteilung von Herstellerzeichen für Maßbehältnis-Flaschen nach § 37 Absatz 1 FPackV oder Verlangen von Änderungen eines beantragten Herstellerzeichens nach § 37 Absatz 2 FPackV, einschließlich der Unterrichtung der zuständigen Stellen 232 Euro
Abschnitt 6
Verordnung über Heizkostenabrechnung (HeizkostenV)
Nr. Gebührentatbestand Gebühr
1 Prüfung im Rahmen der Mitwirkung bei der Bestätigung der Eignung von sachver- ständigen Stellen nach § 5 Absatz 1 HeizkostenV Zeitgebühr nach Anlage 2


Anlage 2 Stundensätze der Zeitgebühren
(zu § 2 Absatz 1 Satz 2)


Themenbereich Organisationseinheit Stundensatz in Euro
1 Akustik, Ultraschall, Beschleunigung Geschwindigkeit 160,00
Schall
Akustik und Dynamik
3 Elektrizität und Magnetismus Gleichstrom und Niederfrequenz 186,00
Hochfrequenz und Felder
Elektrische Energiemesstechnik
Quantenelektronik
Halbleiterphysik und Magnetismus
Elektrische Quantenmetrologie

Anlage 2 Stundensätze
(zu § 2 Absatz 1 Satz 2)

Themenbereich Organisationseinheit Stundensatz in Euro
Themenbereich 1
Akustik, Ultraschall, Beschleunigung
Geschwindigkeit 160
Schall
Akustik und Dynamik
Themenbereich 2
Durchfluss
Gase 167
Flüssigkeiten
Wärme und Vakuum
Themenbereich 3
Elektrizität und Magnetismus
Gleichstrom und Niederfrequenz 186
Hochfrequenz und Felder
Elektrische Energiemesstechnik
Quantenelektronik
Halbleiterphysik und Magnetismus
Elektrische Quantenmetrologie
Themenbereich 4
Ionisierende Strahlung
Radioaktivität 204
Dosimetrie für Strahlentherapie und Röntgendiagnostik
Strahlenschutzdosimetrie
Neutronenstrahlung
Strahlenwirkung
Themenbereich 5
Länge, dimensionelle Metrologie
Bild- und Wellenoptik 169
Quantenoptik und Längeneinheit
Oberflächenmesstechnik
Dimensionelle Nanometrologie
Koordinatenmesstechnik
Interferometrie an Maßverkörperungen
Themenbereich 6
Masse und abgeleitete Größen
Masse 180
Festkörpermechanik
Themenbereich 7
Metrologie in der Chemie
Allgemeine und Anorganische Chemie 188
Biochemie
Physikalische Chemie
Analytische Chemie der Gasphase
Themenbereich 8
Metrologie für die Medizin
Biomedizinische Magnetresonanz 176
Biosignale
Biomedizinische Optik
Themenbereich 9
Radiometrie und Photometrie
Photometrie und Spektroradiometrie 194
Angewandte Radiometrie
Radiometrie mit Synchrotronstrahlung
Röntgenmesstechnik mit Synchrotronstrahlung
Themenbereich 10
Thermometrie
Detektorradiometrie und Strahlungsthermometrie 176
Temperatur
Kryosensorik
Themenbereich 11
Zeit und Frequenz
Zeit und Frequenz 156
Themenbereich 12
Metrologische Informationstechnik
Mathematische Modellierung und Datenanalyse 147
Metrologische Informationstechnik
Themenbereich 13
Physikalische Sicherheitstechnik, Explosionsschutz
Explosionsschutz in der Energietechnik 196
Explosionsgeschützte Sensorik und Messtechnik
Grundlagen des Explosionsschutzes
Themenbereich 14
Sonstige Leistungen
Wissenschaftlicher Gerätebau und andere Organisationseinheiten ohne bzw. mit geringer bis mittlerer technischer Ausstattung 116".

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2021 in Kraft.

ID: 212077

s ENDE