Änderungstext

Zweite Verordnung zur Änderung der PTB Besondere Gebührenverordnung

Vom 19. März 2025
(BGBl. I Nr. 90 vom 24.03.2025)



Auf Grund des § 22 Absatz 4 Satz 1 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 2 und 3 des Bundesgebührengesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz:

Artikel 1

Die PTB Besondere Gebührenverordnung vom 8. Juni 2021 (BGBl. I S. 1717), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 21. September 2021 (BGBl. I S. 4312) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. § 3 wird wie folgt gefasst:

alt neu
§ 3 Übergangsregelungen

(1) Für die Erhebung von Gebühren und Auslagen für gebührenfähige Leistungen, die vor dem 1. Oktober 2019 beantragt oder begonnen, aber noch nicht vollständig erbracht wurden, ist die bis einschließlich zum 30. September 2019 geltende Kostenverordnung zum Waffengesetz anzuwenden, soweit nicht die Anwendung dieser Verordnung für den Gebührenschuldner günstiger ist. Wurde die gebührenfähige Leistungen nach Abschnitt 4 der Anlage 1 in den Fällen des Satzes 1 nach dem 1. Oktober 2019 und vor dem 15. Juni 2021 vollständig erbracht, gilt Satz 1 entsprechend.

(2) Für die Erhebung von Gebühren und Auslagen für gebührenfähige Leistungen, die in dem Zeitraum vom 1. Oktober 2019 bis zum 15. Juni 2021 beantragt oder begonnen, aber noch nicht vollständig erbracht wurden, ist diese Verordnung anzuwenden. Wurde die gebührenfähige Leistungen nach Abschnitt 4 der Anlage 1 in dem Zeitraum vom 1. Oktober 2019 bis einschließlich 14. Juni 2021 beantragt oder begonnen und auch vollständig erbracht, ist diese Verordnung nur anzuwenden, wenn auf die nachträgliche Erhebung von Gebühren und Auslagen vor Beginn der Leistungserbringung ausdrücklich hingewiesen wurde. Andernfalls ist die bis einschließlich zum 30. September 2019 geltende Kostenverordnung zum Waffengesetz anzuwenden, soweit nicht die Anwendung dieser Verordnung für den Gebührenschuldner günstiger ist.

(3) Für die Erhebung von Gebühren und Auslagen für gebührenfähige Leistungen nach Abschnitt 1, 2, 3, 5 und 6 der Anlage 1, die vor dem 1. Oktober 2021 beantragt oder begonnen, aber noch nicht vollständig erbracht wurden, sind die vor dem 1. Oktober 2021 geltenden gebührenrechtlichen Regelungen weiter anzuwenden, soweit nicht die Anwendung dieser Verordnung für den Gebührenschuldner günstiger ist.

" § 3 Übergangsregelung

Für die Erhebung von Gebühren und Auslagen für gebührenfähige Leistungen nach Abschnitt 1, 2, 3, 4, 5 und 6 der Anlage 1, die bis einschließlich 31. Mai 2025 beantragt oder begonnen, aber noch nicht vollständig erbracht wurden, sind die bis einschließlich 31. Mai 2025 geltenden gebührenrechtlichen Regelungen weiter anzuwenden, soweit nicht die Anwendung dieser Verordnung für den Gebührenschuldner günstiger ist."

2. Die Anlagen 1 und 2 werden wie folgt gefasst:

Alt:

Anlage 1 Gebührenverzeichnis
(zu § 2 Absatz 1 Satz 2)
Abschnitt 1
Mess- und Eichgesetz (MessEG), Mess- und Eichverordnung (MessEV)
Nr. Gebührentatbestand Gebühr
1 Prüfung, Erteilung und Änderung von EG-Bauartzulassungen nach § 27 Absatz 2 MessEG in Verbindung mit § 19 MessEV Zeitgebühr nach Anlage 2
2 Durchführung von Vergleichsmessungen mit Mustern von Dosimetersonden für ein passives, integrierendes Dosimeter nach § 29 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Satz 1 Nummer 2 MessEV
2.1 Grundgebühr pro Dosimeterbauart 612 Euro
2.2 Bestrahlung einer Dosimetersonde (E < 2 MeV) 102 Euro
Abschnitt 2
Gewerbeordnung (GewO), Spielverordnung (SpielV)
Nr. Gebührentatbestand Gebühr
1 Prüfung und Zulassung der Bauart von Spielgeräten nach § 11 SpielV in Verbindung mit § 33c GewO Zeitgebühr nach Anlage 2
2 Erteilung eines Zulassungsbeleges und des Zulassungszeichens sowie Umtausch dieser Unterlagen nach § 15 Absatz 1 SpielV
2.1 Erteilung von Zulassungsbelegen einschließlich der Zulassungszeichen 50 Stück 750 Euro
2.2 Erteilung von Zulassungsbelegen einschließlich der Zulassungszeichen 500 Stück 7.500 Euro
3 Erstattung von Aufwendungen für beantragte Ergänzungsarbeiten nach § 15 Absatz 1 SpielV
3.1 Erteilung eines Ersatzzulassungsbeleges einschließlich des Ersatzzulassungszeichens pro Stück 174 Euro
Abschnitt 3
Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG)
Nr. Gebührentatbestand Gebühr
1 Gutachterliche Bewertung von Medizinprodukten mit Messfunktion nach § 85 Absatz 4 Nummer 1 MPDG Zeitgebühr nach Anlage 2
2 Entwicklung und Prüfung von Referenzmessverfahren, Normalmessgeräten und Prüfhilfsmitteln nach § 85 Absatz 4 Nummer 2 MPDG Zeitgebühr nach Anlage 2
3 Wissenschaftliche Beratung von Bundesoberbehörden, zuständigen Behörden und Benannten Stellen nach § 85 Absatz 4 Nummer 3 MPDG Zeitgebühr nach Anlage 2
Abschnitt 4
Beschussgesetz (BeschG), Beschussverordnung (BeschussV), Waffengesetz (WaffG)
Nr. Gebührentatbestand Gebühr
1 Entgegennahme einer Anzeige der gewerbsmäßigen Herstellung oder Verbringung einer Schusswaffe und gegebenenfalls Prüfung der Bewegungsenergie der Geschosse zur Feststellung der Berechtigung zum Aufbringen der Kennzeichnung nach § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und Absatz 4 BeschG in Verbindung mitAnlage II Abbildung 10 BeschussV Zeitgebühr nach Anlage 2
2 Ausnahmebewilligungen nach § 13 BeschG in Verbindung mit den §§ 7 und 8 BeschG Zeitgebühr nach Anlage 2
3 Zulassung der Bauart von Schussapparaten, Einsteckläufen und nicht der Beschusspflicht unterliegenden Feuerwaffen, Systemprüfungen von Schussapparaten und der in ihnen zu verwendenden Kartuschenmunition nach § 20 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit § 7 BeschG Zeitgebühr nach Anlage 2
4 Zulassung von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen nach § 20 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit § 8 BeschG Zeitgebühr nach Anlage 2
5 Entgegennahme einer Anzeige der gewerbsmäßigen Herstellung oder Verbringung von Elektroimpulsgeräten und Reizstoffsprühgeräten sowie Kartuschenmunition mit Reizstoffen, Prüfung sowie Anordnung von Maßnahmen nach § 20 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 bis 4 und Absatz 3 und 4 BeschG und Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nummer 1.2.1 und 1.2.2 WaffG Zeitgebühr nach Anlage 2
6 Prüfung der technischen Anforderungen von Gasböllern nach § 8 Absatz 4 BeschussV Zeitgebühr nach Anlage 2
7 Maßnahmen nach § 11 BeschussV (Bauartzulassung für besondere Schusswaffen, pyrotechnische Munition und Schussapparate), u. a. Geräte- und Systemprüfung sowie Erstellung von Prüfregeln nach § 11 Absatz 1 BeschussV, Zulassung von Ausnahmen nach § 11 Absatz 3 BeschussV, Bestätigung der Anzeige und der Berechtigung zum Aufbringen des Kennzeichens nach § 11 Absatz 6 BeschussV Zeitgebühr nach Anlage 2
8 Prüfung von Betriebsanleitungen nach § 13 BeschussV Zeitgebühr nach Anlage 2
9 Prüfung der Anforderungen an Reizstoffgeschosse, Reizstoffsprühgeräte und Reizstoffe sowie an Elektroimpulsgeräte nach § 15 in Verbindung mit den Anlagen IV und V BeschussV Zeitgebühr nach Anlage 2
10 Prüfung von anderen nicht tragbaren Geräten nach § 19 Absatz 3 BeschussV Zeitgebühr nach Anlage 2
11 Periodische Fabrikationskontrollen nach § 22 BeschussV Zeitgebühr nach Anlage 2
12 Überprüfungen im Einzelfall nach § 23 BeschussV Zeitgebühr nach Anlage 2
13 Prüfung der Konformität und Zulassung neu entwickelter Blockiersysteme für Erbwaffen nach § 20 Absatz 4 WaffG Zeitgebühr nach Anlage 2
14 Entgegennahme von Anzeigen einer Marke nach § 24 Absatz 6 WaffG 200 Euro
Abschnitt 5
Fertigpackungsverordnung (FPackV)
Nr. Gebührentatbestand Gebühr
1 Erteilung von Herstellerzeichen für Maßbehältnis-Flaschen nach § 37 Absatz 1 FPackV oder Verlangen von Änderungen eines beantragten Herstellerzeichens nach § 37 Absatz 2 FPackV, einschließlich der Unterrichtung der zuständigen Stellen 232 Euro
Abschnitt 6
Verordnung über Heizkostenabrechnung (HeizkostenV)
Nr. Gebührentatbestand Gebühr
1 Prüfung im Rahmen der Mitwirkung bei der Bestätigung der Eignung von sachver- ständigen Stellen nach § 5 Absatz 1 HeizkostenV Zeitgebühr nach Anlage 2


Neu:

"Anlage 1 Gebührenverzeichnis Inhaltsübersicht
(zu § 2 Absatz 1 Satz 2)

Abschnitt 1
Mess- und Eichgesetz (MessEG), Mess- und Eichverordnung (MessEV)
Nr. Gebührentatbestand Gebühr
1 Prüfung, Erteilung und Änderung von EG-Bauartzulassungen nach § 27 Absatz 2 MessEG in Verbindung mit § 19 MessEV Zeitgebühr nach Anlage 2
2 Durchführung von Vergleichsmessungen mit Mustern von Dosimetersonden für ein passives, integrierendes Dosimeter nach § 29 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Satz 1 Nummer 2 MessEV
2.1 Grundgebühr pro Dosimeterbauart 639,00 Euro
2.2 Bestrahlung einer Dosimetersonde (E < 2 MeV) 106,50 Euro
Abschnitt 2
Gewerbeordnung (GewO), Spielverordnung (SpielV)
Nr. Gebührentatbestand Gebühr
1 Prüfung und Zulassung der Bauart von Spielgeräten nach § 11 SpielV in Verbindung mit § 33c GewO Zeitgebühr nach Anlage 2
2 Erteilung eines Zulassungsbeleges und des Zulassungszeichens sowie Umtausch dieser Unterlagen nach § 15 Absatz 1 SpielV
2.1 Erteilung von Zulassungsbelegen einschließlich der Zulassungszeichen je 50 Stück 1.000,00 Euro
2.2 Erteilung von Zulassungsbelegen einschließlich der Zulassungszeichen je 500 Stück 10.000,00 Euro
3 Erstattung von Aufwendungen für beantragte Ergänzungsarbeiten nach § 15 Absatz 1 SpielV
3.1 Erteilung eines Ersatzzulassungsbeleges einschließlich des Ersatzzulassungszeichens pro Stück 195,00 Euro
Abschnitt 3
Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG)
Nr. Gebührentatbestand Gebühr
1 Gutachterliche Bewertung von Medizinprodukten mit Messfunktion nach § 85 Absatz 4 Nummer 1 MPDG Zeitgebühr nach Anlage 2
2 Entwicklung und Prüfung von Referenzmessverfahren, Normalmessgeräten und Prüfhilfsmitteln nach § 85 Absatz 4 Nummer 2 MPDG Zeitgebühr nach Anlage 2
3 Wissenschaftliche Beratung von Bundesoberbehörden, zuständigen Behörden und Benannten Stellen nach § 85 Absatz 4 Nummer 3 MPDG Zeitgebühr nach Anlage 2
Abschnitt 4
Beschussgesetz (BeschG), Beschussverordnung (BeschussV), Waffengesetz (WaffG)
Nr. Gebührentatbestand Gebühr
1 Entgegennahme einer Anzeige der gewerbsmäßigen Herstellung oder Verbringung einer Schusswaffe und gegebenenfalls Prüfung der Bewegungsenergie der Geschosse zur Feststellung der Berechtigung zum Aufbringen der Kennzeichnung nach § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und Absatz 4 BeschG in Verbindung mit Anlage II Abbildung 10 BeschussV Zeitgebühr nach Anlage 2
2 Ausnahmebewilligungen nach § 13 BeschG in Verbindung mit §§ 7 und 8 BeschG Zeitgebühr nach Anlage 2
3 Zulassung der Bauart von Schussapparaten, Einsteckläufen und nicht der Beschusspflicht unterliegenden Feuerwaffen, Systemprüfungen von Schussapparaten und der in ihnen zu verwendenden Kartuschenmunition nach § 20 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit § 7 BeschG Zeitgebühr nach Anlage 2
4 Zulassung von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen nach § 20 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit § 8 BeschG Zeitgebühr nach Anlage 2
5 Entgegennahme einer Anzeige der gewerbsmäßigen Herstellung oder Verbringung von Elektroimpulsgeräten und Reizstoffsprühgeräten sowie Kartuschenmunition mit Reizstoffen, Prüfung sowie Anordnung von Maßnahmen nach § 20 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 bis 4 und Absatz 3 und 4 BeschG und Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nummer 1.2.1 und 1.2.2 WaffG Zeitgebühr nach Anlage 2
6 Prüfung der technischen Anforderungen von Gasböllern nach § 8 Absatz 4 BeschussV Zeitgebühr nach Anlage 2
7 Maßnahmen nach § 11 BeschussV (Bauartzulassung für besondere Schusswaffen, pyrotechnische Munition und Schussapparate), u. a. Geräte- und Systemprüfung sowie Erstellung von Prüfregeln nach § 11 Absatz 1 BeschussV, Zulassung von Ausnahmen nach § 11 Absatz 3 BeschussV, Bestätigung der Anzeige und der Berechtigung zum Aufbringen des Kennzeichens nach § 11 Absatz 6 BeschussV Zeitgebühr nach Anlage 2
8 Prüfung von Betriebsanleitungen nach § 13 BeschussV Zeitgebühr nach Anlage 2
9 Prüfung der Anforderungen an Reizstoffgeschosse, Reizstoffsprühgeräte und Reizstoffe sowie an Elektroimpulsgeräte nach § 15 in Verbindung mit Anlagen IV und V BeschussV Zeitgebühr nach Anlage 2
10 Prüfung von anderen nicht tragbaren Geräten nach § 19 Absatz 3 BeschussV Zeitgebühr nach Anlage 2
11 Periodische Fabrikationskontrollen nach § 22 BeschussV Zeitgebühr nach Anlage 2
12 Überprüfungen im Einzelfall nach § 23 BeschussV Zeitgebühr nach Anlage 2
13 Prüfung der Konformität und Zulassung neu entwickelter Blockiersysteme für Erbwaffen nach § 20 Absatz 4 WaffG Zeitgebühr nach Anlage 2
14 Entgegennahme von Anzeigen einer Marke nach § 24 Absatz 6 WaffG 215,00 Euro
Abschnitt 5
Fertigpackungsverordnung (FPackV)
Nr. Gebührentatbestand Gebühr
1 Erteilung von Herstellerzeichen für Maßbehältnis-Flaschen nach § 37 Absatz 1 FPackV oder Verlangen von Änderungen eines beantragten Herstellerzeichens nach § 37 Absatz 2 FPackV, einschließlich der Unterrichtung der zuständigen Stellen 260,00 Euro
Abschnitt 6
Verordnung über Heizkostenabrechnung (HeizkostenV)
Nr. Gebührentatbestand Gebühr
1 Prüfung im Rahmen der Mitwirkung bei der Bestätigung der Eignung von sachverständigen Stellen nach § 5 Absatz 1 HeizkostenV Zeitgebühr nach Anlage 2

Alt:

Anlage 2 Stundensätze
(zu § 2 Absatz 1 Satz 2)
Themenbereich Organisationseinheit Stundensatz in Euro
Themenbereich 1
Akustik, Ultraschall, Beschleunigung
Geschwindigkeit 160
Schall
Akustik und Dynamik
Themenbereich 2
Durchfluss
Gase 167
Flüssigkeiten
Wärme und Vakuum
Themenbereich 3
Elektrizität und Magnetismus
Gleichstrom und Niederfrequenz 186
Hochfrequenz und Felder
Elektrische Energiemesstechnik
Quantenelektronik
Halbleiterphysik und Magnetismus
Elektrische Quantenmetrologie
Themenbereich 4
Ionisierende Strahlung
Radioaktivität 204
Dosimetrie für Strahlentherapie und Röntgendiagnostik
Strahlenschutzdosimetrie
Neutronenstrahlung
Strahlenwirkung
Themenbereich 5
Länge, dimensionelle Metrologie
Bild- und Wellenoptik 169
Quantenoptik und Längeneinheit
Oberflächenmesstechnik
Dimensionelle Nanometrologie
Koordinatenmesstechnik
Interferometrie an Maßverkörperungen
Themenbereich 6
Masse und abgeleitete Größen
Masse 180
Festkörpermechanik
Themenbereich 7
Metrologie in der Chemie
Allgemeine und Anorganische Chemie 188
Biochemie
Physikalische Chemie
Analytische Chemie der Gasphase
Themenbereich 8
Metrologie für die Medizin
Biomedizinische Magnetresonanz 176
Biosignale
Biomedizinische Optik
Themenbereich 9
Radiometrie und Photometrie
Photometrie und Spektroradiometrie 194
Angewandte Radiometrie
Radiometrie mit Synchrotronstrahlung
Röntgenmesstechnik mit Synchrotronstrahlung
Themenbereich 10
Thermometrie
Detektorradiometrie und Strahlungsthermometrie 176
Temperatur
Kryosensorik
Themenbereich 11
Zeit und Frequenz
Zeit und Frequenz 156
Themenbereich 12
Metrologische Informationstechnik
Mathematische Modellierung und Datenanalyse 147
Metrologische Informationstechnik
Themenbereich 13
Physikalische Sicherheitstechnik, Explosionsschutz
Explosionsschutz in der Energietechnik 196
Explosionsgeschützte Sensorik und Messtechnik
Grundlagen des Explosionsschutzes
Themenbereich 14
Sonstige Leistungen
Wissenschaftlicher Gerätebau und andere Organisationseinheiten ohne bzw. mit geringer bis mittlerer technischer Ausstattung 116".


Neu:

Anlage 2 Stundensätze
(zu § 2 Absatz 1 Satz 2)

Themenbereich Nr. Themenbereich Name Organisationseinheit Stundensatz
1 Akustik, Ultraschall, Beschleunigung Geschwindigkeit

172 Euro

Schall
Akustik und Dynamik
2 Durchfluss Gase

179 Euro

Flüssigkeiten
Wärme und Vakuum
3 Elektrizität und Magnetismus Gleichstrom und Niederfrequenz

202 Euro

Hochfrequenz und Felder
Elektrische Energiemesstechnik
Quantenelektronik
Halbleiterphysik und Magnetismus
Elektrische Quantenmetrologie
4 Ionisierende Strahlung Radioaktivität

213 Euro

Dosimetrie für Strahlentherapie und Röntgendiagnostik
Strahlenschutzdosimetrie
Neutronenstrahlung
5 Länge, dimensionelle Metrologie Bild- und Wellenoptik

189 Euro

Quantenoptik und Längeneinheit
Oberflächenmesstechnik
Dimensionelle Nanometrologie
Koordinatenmesstechnik
Interferometrie an Maßverkörperungen
6 Masse und abgeleitete Größen Masse

192 Euro

Festkörpermechanik
7 Metrologie in der Chemie Allgemeine und Anorganische Chemie

204 Euro

Biochemie
Physikalische Chemie
Analytische Chemie der Gasphase
8 Metrologie für die Medizin Biomedizinische Magnetresonanz

184 Euro

Biosignale
Biomedizinische Optik
9 Radiometrie und Photometrie Photometrie und Spektroradiometrie

197 Euro

Angewandte Radiometrie
Radiometrie mit Synchrotronstrahlung
Röntgenmesstechnik mit Synchrotronstrahlung
10 Thermometrie Detektorradiometrie und Strahlungsthermometrie

188 Euro

Temperatur
Kryosensorik
11 Zeit und Frequenz Zeit und Frequenz

159 Euro

12 Metrologische Informationstechnik Mathematische Modellierung und Datenanalyse

179 Euro

Metrologische Informationstechnik
Metrologie für die digitale Transformation
Quantentechnologie-Kompetenzzentrum
13 Physikalische Sicherheitstechnik, Explosionsschutz Explosionsschutz in der Energietechnik

227 Euro

Explosionsgeschützte Sensorik und Messtechnik
Grundlagen des Explosionsschutzes
14 Sonstige Nutzleistungen Wissenschaftlicher Gerätebau und andere Organisationseinheiten ohne technische Ausstattung bzw. mit geringer bis mittlerer technischer Ausstattung

130 Euro

Industrielles Messwesen
Gesetzliches Messwesen und Konformitätsbewertung


Artikel 2
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Juni 2025 in Kraft.

ID: 250702


ENDE