Änderungstext

Siebte Verordnung zur Änderung der Eichkostenverordnung

Vom 31. Juli 2013
(BGBl. I Nr. 44 S. 2835)



Auf Grund des § 14 Satz 1 des Eichgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. März 1992 (BGBl. I S. 711), der zuletzt durch Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b des Gesetzes vom 2. Februar 2007 (BGBl. I S. 58) geändert worden ist, in Verbindung mit dem 2. Abschnitt des Verwaltungskostengesetzes vom 23. Juni 1970 (BGBl. I S. 821) verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie:

Artikel 1
Änderung der Eichkostenverordnung

Die Eichkostenverordnung vom 21. April 1982 (BGBl. I S. 428), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 11. Juli 2001 (BGBl. I S. 1608) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. § 8 Satz 1 wird wie folgt geändert:

a) In Nummer 1 wird die Angabe "77 Euro" durch die Angabe "85 Euro" ersetzt.

b) In Nummer 2 wird die Angabe "64 Euro" durch die Angabe "70 Euro" ersetzt.

c) In Nummer 3 wird die Angabe "50 Euro" durch die Angabe "55 Euro" ersetzt.

2. § 10 wird wie folgt geändert:

a) In Nummer 1 wird die Angabe "20 Euro" durch die Angabe "22 Euro" ersetzt.

b) In Nummer 3 wird die Angabe "25 Euro" durch die Angabe "28 Euro" ersetzt.

3. § 13 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe "8 Euro" durch die Angabe "9 Euro" und die Angabe "10,50 Euro" durch die Angabe "11,50 Euro" ersetzt.

b) In Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe "5 Euro" durch die Angabe "5,50 Euro" ersetzt.

c) In Absatz 2 wird die Angabe "2,50 Euro" durch die Angabe "3 Euro" ersetzt.

4. Die Anlage "Gebührenverzeichnis" wird wie folgt gefasst:

- wie eingefügt -

------------------ nachfolgend die bis zum 01.08.2013 gültige Fassung ----------------------


Inhaltsverzeichnis

Schlüssel-
zahlen-
Gruppe
Sachgebiet
I. Eichungen, Konformitäts- und Befundprüfungen (Gliederung nach Eichordnung)
01 Längenmessgeräte
04 Volumenmessgeräte für Flüssigkeiten im ruhenden Zustand
05 Volumenmessgeräte für strömende Flüssigkeiten außer Wasser
06 Volumenmessgeräte für strömendes Wasser
07 Messgeräte für Gas
08 Gewichtstücke
09 Nichtselbsttätige Waagen
10 Selbsttätige Waagen
11 Messgeräte zur Bewertung von Getreide und Ölsaaten
13 Dichte- und Gehaltsmessgeräte
14 Temperaturmessgeräte
16 Überdruckmessgeräte
17 Messgeräte für milchwirtschaftliche Untersuchungen
18 Messgeräte im Straßenverkehr
19 Zeitzähler - Stoppuhren
20 Messgeräte für Elektrizität
21 Schallpegelmessgeräte
22 Messgeräte für thermische Energie, Warm- und Heißwasserzähler
23 Strahlenmessgeräte
II. Sonstige Tätigkeiten
30 Genehmigungen und Ausnahmegenehmigungen aufgrund von Eichvorschriften, Instandsetzer
40 Überwachungsmaßnahmen nach der Eichordnung
50 Überwachung der Füllmengen von Erzeugnissen, Überwachung von Behältnissen und Schankgefäßen
60 Anerkennung von Prüfstellen, Sachkundeprüfung und Bestellung
70 Aufsicht über staatlich anerkannte Prüfstellen
Anmerkungen: Die Abkürzung "nAw" bedeutet "Berechnung nach Arbeitsaufwand". Bis zum 31. Dezember 2001 finden die Euro-Beträge (linke Spalte) und die DM-Beträge (rechte Spalte), ab 1. Januar 2002 nur die Euro-Beträge (linke Spalte) Anwendung.


Schlüs-
selzahl
Gegenstand Gebührenbetrag
I. Eichungen, Konformitäts- und Befundprüfungen
1. Längenmessgeräte (ausgenommen im Einzelhandel)
01.1.1.1 Messmaschinen für Draht, Kabel oder ähnliches 87,40 Euro 170,94 DM
01.2.1.1 Stoff- und Stofflegemessmaschinen 178,00 Euro 348,14 DM
Hinweis: Die Bestimmung der Dehnungszahl ist in der Gebühr enthalten.
01.3.1.1 Messmaschinen für Bodenbeläge 103,00 Euro 201,45 DM
01.4.1.1 Messmaschinen für Wegstrecken 26,00 Euro 50,85 DM
01.5.1.1 Choirometer am Gebrauchsort 95,10 Euro 186,00 DM
01.5.1.2 vom 2. Stück ab oder Prüfung in der Amtsstelle 45,70 Euro 89,38 DM
01.5.1.3 jede weitere Messsonde, Drucker, Terminal 15,80 Euro 30,90 DM
Ermäßigungen

Bei Messmaschinen nach Schlüsselzahl 01.1... bis 01.3... wird bei Vorlage von mindestens drei Messanlagen gleicher Art und Größe eine Ermäßigung von 25 Prozent gewährt.

4. Volumenmessgeräte für Flüssigkeiten im ruhenden Zustand
Anmerkung: Die angegebenen Gesamtvolumina gelten bis zu einer Volumenüberschreitung von 10 Prozent.
04.1.1.1 Messwerkzeuge (einschließlich Kolbenmesspumpen und Zusatzeinrichtungen) 24,00 Euro 46,94 DM
Ermäßigungen

Bei Vorlage von mindestens drei Messwerkzeugen wird eine Ermäßigung von 25 Prozent auf die Festgebühr gewährt. Behälter ohne Einteilung (z.B. Fässer, Transportmessbehälter) Hinweise für Behälter ohne Einteilung: Bei Eichung außerhalb der Amtsstelle werden zusätzlich die Reisezeiten und Auslagen berechnet.

Mindestvorlage bei Fässern bis 200 l: 10 Stück.

Bei Eichung in der Amtsstelle werden die Wasserkosten bei Mengen über 1 cbm zusätzlich in Rechnung gestellt.

mit einem Volumen
04.2.1.1 bis 50 l 8,60 Euro 16,82 DM
04.2.2.1 über 50 l bis 200 l 13,30 Euro 26,01 DM
04.2.3.1 über 200 l bis 1.000 l 30,20 Euro 59,07 DM
04.2.4.1 ab 1.000 L: jede weitere angefangene 1.000 l (zusätzlich zu 04.2.3.1) 27,00 Euro 52,81 DM
04.3.1.1 Ortsfeste Behälter mit Einteilung 43,10 Euro 84,30 DM
Nasse Vermessung bei einem Gesamtvolumen
04.4.1.1 bis 2 cbm 376,00 Euro 735,39 DM
04.4.2.1 über 2 cbm bis 5 cbm 639,00 Euro 1.249,78 DM
04.4.3.1 über 5 cbm bis 10 cbm 874,00 Euro 1.709,40 DM
04.4.4.1 ab 10 cbm: jede weitere angefangene 10 cbm (zusätzlich zu 04.4.3.1) 120,00 Euro 234,70 DM
04.4.5.1 100 cbm 1.950,00 Euro 3.813,87 DM
04.4.6.1 ab 100 cbm: jede weitere angefangene 100 cbm (zusätzlich zu 04.4.5.1) 659,00 Euro 1.288,89 DM
Trockene Vermessung von Lagerbehältern in der Form stehender Zylinder ohne Vermessung des Sumpfes, bei einem Gesamtvolumen
04.5.1.1 bis 500 cbm 1.120,00 Euro 2.190,53 DM
04.5.2.1 über 500 cbm bis 5.000 cbm 1.560,00 Euro 3.051,09 DM
04.5.3.1 über 5.000 cbm bis 50.000 cbm 3.170,00 Euro 6.199,98 DM
04.5.4.1 über 50.000 cbm 5.330,00 Euro 10.424,57 DM
Schwimmdach oder Schwimmdecke, Vermessung mit Wasser, bei einem Gesamtvolumen
04.6.1.1 bis 500 cbm 1.190,00 Euro 2.327,44 DM
04.6.2.1 über 500 cbm bis 5.000 cbm 1.720,00 Euro 3.364,03 DM
04.6.3.1 über 5.000 cbm bis 50.000 cbm 1.890,00 Euro 3.696,52 DM
04.6.4.1 über 50.000 cbm 2.540,00 Euro 4.967,81 DM
Vermessung des Sumpfes, bei einem Tank-Gesamtvolumen
04.7.1.1 bis 500 cbm 1.020,00 Euro 1.994,95 DM
04.7.2.1 über 500 cbm bis 5.000 cbm 1.220,00 Euro 2.386,11 DM
04.7.3.1 über 5.000 cbm bis 50.000 cbm 2.310,00 Euro 4.517,97 DM
04.7.4.1 über 50.000 cbm 3.800,00 Euro 7.432,15 DM
Zusatzeinrichtungen
04.8.1.1 Füllstandsmessgerät (vorgeprüft oder noch gültig geeicht - ohne Stempelverletzung) 124,00 Euro 242,52 DM


Schlüssel-
zahl
Gegenstand Gebührenbetrag
5. Volumenmessgeräte für strömende Flüssigkeiten außer Wasser
Hinweise:
  1. Messanlagen mit Massezählern, Messanlagen für verflüssigte Gase und Messanlagen für Schmieröle (außer Schmierölmessanlagen <=20 l/min) werden nach Arbeitsaufwand verrechnet.
  2. Die Gebühren bei Schmierölmessanlagen und Straßenzapfsäulen beziehen sich auf Eichungen im Rahmen einer Rundfahrt.
  3. Die Gebühren bei Messanlagen auf Tankwagen, Milchmessanlagen und sonstigen Messanlagen (Schlüsselzahl 05.3 bis 05.5) beziehen sich auf Eichungen in der Amtsstelle. Findet die Eichung außerhalb der Amtsstelle statt, wird zusätzlich eine Auswärtspauschale von 77 Euro/150 DM je Betriebsstelle erhoben.
  4. In die Gebühren eingeschlossen sind
    • bei Straßenzapfsäulen die Prüfung einer Fernübertragungsanlage, der Druckwerke und Tankautomaten,
    • bei der Prüfung von Messanlagen auf Tankwagen und sonstigen Messanlagen die Prüfung eines vorgeprüften Temperaturmengenumwerters, des Gasmessverhüters/ -abscheiders, des Druckers sowie die Ermittlung der Volumenausdehnung des Trommelschlauches.
  5. Bei Gemischanlagen ist der größte Volumendurchfluss zugrunde zu legen.
05.1.1.1 Schmierölmessanlagen <= 20 l/min
(Rundfahrt)
Straßenzapfsäulen (Rundfahrt)
62,80 Euro 122,83 DM
05.2.2.1 über 20 l/min bis 100 l/min 106,00 Euro 207,32 DM
05.2.3.1 über 100 l/min bis 500 l/min 208,00 Euro 406,81 DM
Messanlagen auf Tankwagen für Mineralöl
05.3.3.1 bis 500 l/min 297,00 Euro 580,88 DM
05.3.4.1 über 500 l/min 399,00 Euro 780,38 DM
Anmerkung: Flugfeldtankwagen werden nach 05.5... verrechnet.
Milchmessanlagen
05.4.3.1 über 100 l/min bis 500 l/min 210,00 Euro 410,72 DM
05.4.4.1 über 500 l/min bis 1.000 l/min 360,00 Euro 704,10 DM
sonstige Messanlagen
05.5.2.1 bis 100 l/min 151,00 Euro 295,33 DM
05.5.3.1 über 100 l/min bis 500 l/min 338,00 Euro 661,07 DM
05.5.4.1 über 500 l/min bis 1.000 l/min 593,00 Euro 1.159,81 DM
05.5.5.1 über 1.000 l/min bis 5.000 l/min 843,00 Euro 1.648,76 DM
05.5.6.1 über 5.000 l/min 1.100,00 Euro 2.151,41 DM
Ermäßigungen
  1. Für die Gestellung von Prüfmitteln und fachkundiger Arbeitshilfe werden folgende Ermäßigungen auf die Festgebühr gewährt:
    1. bei Messanlagen auf Tankwagen eine Ermäßigung von 25 Prozent,
    2. bei Straßenzapfsäulen und Milchmessanlagen eine Ermäßigung von 30 Prozent,
    3. bei sonstigen Messanlagen - ausgenommen Messanlagen für Mineralöl ohne elektronische Einrichtungen - eine Ermäßigung von 50 Prozent.
      Bei sonstigen Messanlagen für Mineralöl ohne elektronische Einrichtungen beträgt die Ermäßigung 60 Prozent.
  2. Bei Vorlage von mindestens drei Schmierölmessanlagen, Milchmessanlagen oder sonstigen Messanlagen gleicher Art und Größe wird eine Ermäßigung von 25 Prozent auf die Festgebühr gewährt.
    Dies gilt nicht, wenn bereits eine Ermäßigung nach Ziffer 1 gewährt wird *
  3. Volumenmessgeräte für strömendes Wasser (ausgenommen Trommelzähler)
Hinweis: Zähler für Warm- und Heißwasser werden nach 22... berechnet.
Verdrängungs- oder Strömungszähler für Kaltwasser mit einem Nenndurchfluss Qn
06.1.1.1 bis 6 cbm/h 14,30 Euro 27,97 DM
06.1.2.1 über 6 cbm/h bis 10 cbm/h 20,00 Euro 39,12 DM
06.1.3.1 über 10 cbm/h bis 50 cbm/h 44,80 Euro 87,62 DM
06.1.4.1 über 50 cbm/h bis 100 cbm/h 103,00 Euro 201,45 DM
bei Vorlage von mindestens 10 Stück
06.1.1.2 bis 6 cbm/h 8,30 Euro 16,23 DM
06.1.2.2 über 6 cbm/h bis 10 cbm/h 11,70 Euro 22,88 DM
bei Vorlage von mindestens 100 Stück
06.1.1.3 bis 6 cbm/h 6,40 Euro 12,52 DM
06.1.2.3 über 6 cbm/h bis 10 cbm/h 9,30 Euro 18,19 DM
06.9.1.1 Umschalteinrichtung eines Verbundwasserzählers 64,40 Euro 125,96 DM
7. Messgeräte für Gas
Volumengaszähler (außer Gaszähler mit integrierter Temperaturumwertung, Wirkdruckgaszähler und Zähler, die mit Hochdruckgas geprüft werden) mit einem maximalen Durchfluss (Verbundgaszähler) für jeden Zähler)
07.1.1.1 bis 10 cbm/h 16,30 Euro 31,88 DM
07.1.2.1 über 10 cbm/h bis 40 cbm/h 37,20 Euro 72,76 DM
07.1.3.1 über 40 cbm/h bis 100 cbm/h 73,60 Euro 143,95 DM
07.1.4.1 über 100 cbm/h bis 650 cbm/h 178,00 Euro 348,14 DM
07.1.5.1 über 650 cbm/h bis 2.500 cbm/h 315,00 Euro 616,09 DM
bei Vorlage von mindestens 30 Stück
07.1.1.2 bis 10 cbm/h 9,70 Euro 18,97 DM
07.1.2.2 über 10 cbm/h bis 40 cbm/h 21,40 Euro 41,85 DM
bei Vorlage von mindestens 300 Stück
07.1.1.3 bis 10 cbm/h 7,50 Euro 14,67 DM
Mengenumwerter Temperatur-Mengenumwerter, elektronische Zustandsmengenumwerter, mechanische Zustandsmengenumwerter (2 Temperaturmessreihen)
Grundgebühren
07.2.1.1 Prüfung auf dem Prüfstand 63,90 Euro 124,98 DM
07.2.1.2 Prüfung am Gebrauchsort 173,00 Euro 338,36 DM
Zusatzgebühren
07.2.2.1 für elektronische Zustandsmengenumwerter 159,00 Euro 310,98 DM
07.2.2.2 für mechanische Zustandsmengenumwerter 219,00 Euro 428,33 DM
07.2.2.3 je zusätzliche Temperaturmessreihe 102,00 Euro 199,49 DM
8. Gewichtstücke
Gewichtstücke der Genauigkeitsklasse M3 (Handelsgewichte)
08.1.1.1 bis 50 g 1,00 Euro 1,96 DM
08.1.2.1 von 100 g bis 1 kg 2,60 Euro 5,09 DM
08.1.3.1 von 2 kg bis 10 kg 4,20 Euro 8,21 DM
08.1.4.1 von 20 kg bis 50 kg 7,50 Euro 14,67 DM
08.1.9.1 Berichtigen eines Gewichtstückes mit Berichtigungskammer
(einschließlich Rückgabegebühr)
3,20 Euro 6,26 DM
Präzisions- oder Karatgewichte, zylindrische oder Blockgewichte der mittleren Fehlergrenzenklasse, Gewichtstücke der Genauigkeitsklasse M1 sowie Karatgewichte
08.2.2.1 bis1 kg 3,50 Euro 6,85 DM
08.2.3.1 von 2 kg bis 10 kg 7,10 Euro 13,89 DM
08.2.4.1 von 20 kg bis 50 kg 11,90 Euro 23,27 DM
08.2.9.1 Berichtigen eines Gewichtstückes mit Berichtigungskammer
(einschließlich Rückgabegebühr)
5,50 Euro 10,76 DM
Gewichtstücke der Genauigkeitsklasse F2 und F1 (Feingewichte)
08.3.1.1 bis 50 g 7,90 Euro 15,45 DM
08.3.2.1 von 100 g bis 1 kg 12,20 Euro 23,86 DM
08.3.3.1 von 2 kg bis 10 kg 20,20 Euro 39,51 DM
08.3.4.1 von 20 kg bis 50 kg 30,00 Euro 58,67 DM
08.3.9.1 Berichtigen eines Gewichtstückes mit Berichtigungskammer 10,60 Euro 20,73 DM
Gewichtstücke der Genauigkeitsklasse E2
08.4.1.1 bis 50 g 27,50 Euro 53,79 DM
08.4.2.1 von 100 g bis 1 kg 33,80 Euro 66,11 DM
08.4.3.1 von 2 kg bis 50 kg 59,30 Euro 115,98 DM
9. Nichtselbsttätige Waagen
Die Belastungsangaben beziehen sich immer auf Höchstlast (Max).
Hinweise:
  1. Radlastmesser werden nach 18.5.1 verrechnet.
  2. Für Waagen bis 2,9 t gilt:
    Die Gebühren beziehen sich auf Eichungen im Rahmen einer Rundfahrt. Bei Eichungen in der Amtsstelle werden Ermäßigungen verrechnet.
Allgemeine Waagen und Zusatzeinrichtungen
Waagen der Genauigkeitsklasse I (Feinwaagen)
09.1.1.1 bis 5 kg 119,00 Euro 232,74 DM
09.1.2.1 über 5 kg 152,00 Euro 297,29 DM
Waagen der Genauigkeitsklasse II (Präzisionswaagen) mit Anzeigeeinrichtung
09.2.1.1 bis 5 kg 41,00 Euro 80,19 DM
09.2.2.1 über5 kg bis 50 kg 62,80 Euro 122,83 DM
09.2.3.1 über 50 kg bis 350 kg 110,00 Euro 215,14 DM
ohne Anzeigeeinrichtung
09.2.1.2 bis 5 kg 24,20 Euro 47,33 DM
Waagen der Genauigkeitsklassen III und IIII (Handels- und Grobwaagen) mit Anzeigeeinrichtung
09.3.1.1 bis 5 kg 26,80 Euro 52,42 DM
09.3.2.1 über 5 kg bis 50 kg 37,60 Euro 73,54 DM
09.3.3.1 über 50 kg bis 350 kg 73,10 Euro 142,97 DM
09.3.4.1 über 350 kg bis 1.500 kg 128,00 Euro 250,35 DM
09.3.5.1 über 1.500 kg bis 2.900 kg 189,00 Euro 369,65 DM
09.3.6.1 über 2.900 kg bis 12.000 kg 297,00 Euro 580,88 DM
09.3.7.1 über 12.000 kg bis 31.000 kg 473,00 Euro 925,11 DM
09.3.8.1 über 31.000 kg bis 81.000 kg 582,00 Euro 1.138,29 DM
09.3.9.1 über 81.000 kg bis 200.000 kg 930,00 Euro 1.818,92 DM
ohne Anzeigeeinrichtung und Dezimalwaagen
09.3.1.2 bis 5 kg 15,10 Euro 29,53 DM
09.3.2.2 über 5 kg bis 50 kg 22,70 Euro 44,40 DM
09.3.3.2 über 50 kg bis 350 kg 44,20 Euro 86,45 DM
Zusatzeinrichtungen
09.5.1.1 Jeder elektronische Datenspeicher 15,90 Euro 31,10 DM
09.5.2.1 Jede Stillstandsicherung in Waagen bis 50 kg 10,30 Euro 20,15 DM
09.5.2.2 Jede Stillstandsicherung in 23,40 Euro 45,77 DM
Waagen über 50 kg
Anmerkungen:
  1. Bei getrennter Prüfung der Wägezelle und Anzeigeeinrichtung von Preisrechen- oder Preisauszeichnungsgeräten wird die Wägezelle wie eine Waage und die Anzeigeeinrichtung nach 09.5.2.1 verrechnet.
  1. 2. Kompatibilitätsprüfungen von Modulen im Rahmen der Beschaffenheitsprüfung werden nach Aufwand berechnet.
Vorprüfung
09.6.1.1 Aufspannen und Vorbereiten zur Vorprüfung einer Auswägeeinrichtung durch das Eichamt 63,90 Euro 124,98 DM
09.6.2.1 Vorprüfung von Auswägeeinrichtungen von Schalt- oder Laufgewichtswaagen 58,20 Euro 113,83 DM
09.6.3.1 zusätzlich je Schaltstufe oder Gewichtskerbe 0,90 Euro 1,76 DM
Besondere Waagen
Zusatzgebühr für Mehrbereichs- und Mehrteilungswaagen
09.7.1.1 bis 5 kg 7,50 Euro 14,67 DM
09.7.2.1 über 5 kg bis 50 kg 8,40 Euro 16,43 DM
09.7.3.1 über 50 kg bis 350 kg 10,30 Euro 20,15 DM
09.7.4.1 über 350 kg bis 1.500 kg 19,40 Euro 37,94 DM
09.7.5.1 über 1.500 kg bis 2.900 kg 27,90 Euro 54,57 DM
09.7.6.1 über 2.900 kg bis 12.000 kg 42,50 Euro 83,12 DM
09.7.7.1 über 12.000 kg bis 31.000 kg 83,80 Euro 163,90 DM
09.7.8.1 über 31.000 kg bis 81.000 kg 116,00 Euro 226,88 DM
09.7.9.1 über 81.000 kg bis 200.000 kg 186,00 Euro 363,78 DM
Zusatzgebühr für Waagen mit mehreren Auswägeeinrichtungen, die mit einem Lastträger verbunden sind
Der Lastträger und die Auswägeeinrichtung mit der größten Höchstlast werden als Waage nach 09.2... bzw. 09.3... verrechnet.
jede weitere Auswägeeinrichtung
09.8.3.1 über 50 kg bis 350 kg 13,40 Euro 26,21 DM
09.8.4.1 über 350 kg bis 1.500 kg 19,10 Euro 37,36 DM
09.8.5.1 über 1.500 kg bis 2.900 kg 27,80 Euro 54,37 DM
09.8.6.1 über 2.900 kg bis 12.000 kg 45,90 Euro 89,77 DM
09.8.7.1 über 12.000 kg bis 31.000 kg 91,50 Euro 178,96 DM
09.8.8.1 über 31.000 kg bis 81.000 kg 152,00 Euro 297,29 DM
09.8.9.1 über 81.000 kg bis 200.000 kg 228,00 Euro 445,93 DM
Waagen der Genauigkeitsklasse III
mit mehr als 5.000 Skalenteilen
Zusätzlich zu der Gebühr nach 09.3... wird der Arbeitsaufwand für die Prüfung der Normale verrechnet.
Seilzug- und Kranwaagen
Bei Seilzug- und Kranwaagen wird das 1,3fache der entsprechenden Grundgebühr nach 09.3... verrechnet.
Waagen mit mehreren Lastträgern oder Verbundwaagen
Bei Waagen mit mehreren Lastträgern, die wahlweise einzeln mit der Auswägeeinrichtung verbunden werden können, oder umschaltbaren Verbundwaagen mit mehreren Lastträgern wird jeder Lastträger oder jede Einzelwaage als Waage nach 09.2... bzw. 09.3... verrechnet.
Beträgt der Aufwand für die Prüfung des Verbundes mehr als eine halbe Stunde, wird der darüber hinausgehende Aufwand gesondert verrechnet.
Ermäßigungen

Es wird eine Ermäßigung auf die Grundgebühr nach 09.1... bis 09.3... gewährt:

  1. von 40 Prozent bei Prüfung in der Amtsstelle oder
  2. von 30 Prozent bei Gestellung von fachkundiger Arbeitshilfe und Normallast in geeigneter Form bzw. einem Belastungsgerät oder
  3. . von 30 Prozent bei vorgeprüfter Auswägeeinrichtung.


Schlüsselzahl Gegenstand Gebührenbetrag
10.Selbsttätige Waagen
Die angegebenen Belastungswerte beziehen sich auf die Höchstlast (Max) der Auswägeeinrichtung.

Hinweise:

  1. Waagen zum kontinuierlichen Wägen von Massegütern (Förderbandwaagen-FBW) und statische Prüfungen der Auswägeeinrichtungen von Teilmengenwaagen werden nach Aufwand verrechnet.
  2. Nach Zifferngruppe 09... werden verrechnet:
    nur statisch zu prüfende
    • selbsttätige Waagen zum Wägen (SWW) und
    • selbsttätige Kontrollwaagen (SKW).
  3. Die Gebühren schließen die Prüfung von Druckern und Messwertspeichern ein.
Selbsttätige Waagen zum Abwägen (SWA) und dynamisch zu prüfende selbsttätige Waagen zum Wägen (SWW) mit Ausnahme von fahrzeugmontierten Waagen
10.1.2.1 bis 10 kg 118,00 Euro 230,79 DM
10.1.3.1 über 10 kg bis 50 kg 147,00 Euro 287,51 DM
10.1.4.1 über 50 kg bis 250 kg 266,00 Euro 520,25 DM
10.1.5.1 über 250 kg bis 500 kg 332,00 Euro 649,34 DM
10.1.6.1 über 500 kg bis 3.000 kg 386,00 Euro 754,95 DM
Hinweis:

Über 3.000 kg: Gebühr nach 09.3.6.1 bis 09.3.9.1 zuzüglich zwei Stundensätze.

Anmerkung:

Die Gebühr schließt bei SWA die Prüfung einer Überschuss- oder Restewaage sowie ggf. die Prüfung des Nachstromausgleichs ein.

Selbsttätige fahrzeugmontierte Waagen
10.2.5.1 bis 500 kg 194,00 Euro 379,43 DM
10.2.6.1 über 500 kg bis 3.000 kg 236,00 Euro 461,58 DM
10.2.7.1 über 3.000 kg bis 10.000 kg 344,00 Euro 672,81 DM
10.2.8.1 über 10.000 kg 526,00 Euro 1.028,77 DM
Dynamisch zu prüfende selbsttätige Kontrollwaagen (SKW)
10.3.1.1 bis 1 kg 175,00 Euro 342,27 DM
10.3.2.1 über 1 kg bis 10 kg 219,00 Euro 428,33 DM
10.3.3.1 über 10 kg 295,00 Euro 576,97 DM
Ermäßigungen

Bei den Schlüsselzahlen 10.1... und 10.2... wird eine Ermäßigung von 25 Prozent bei Waagen bis 50 kg Höchstlast und von 40 Prozent bei Waagen über 50 kg Höchstlast gewährt, wenn

  • eine vorgeprüfte Waage zum ersten Mal geeicht wird oder
  • vom Antragsteller fachkundige Arbeitshilfe und Prüfmittel in geeigneter Form zur Verfügung

gestellt werden.

11. Messgeräte zur Bewertung von Getreide und Ölfrüchten
Getreideprober
11.1.1.1 Viertelliterprober 58,20 Euro 113,83 DM
11.1.2.1 Literprober 93,00 Euro 181,89 DM
Elektrische Geräte zur Bestimmung des Feuchtegehalts von Getreide und Ölfrüchten durch Widerstands- oder Kapazitätsmessung
11.2.1.1 Prüfung im Rahmen einer Rundfahrt 85,30 Euro 166,83 DM
11.2.1.2 vom 2. Stück ab oder Prüfung in der Amtsstelle 71,00 Euro 138,86 DM
Anmerkung: Die Gebühr schließt die Prüfung mit zwei Getreidearten, des Schroters und der Prüfsiebe mit ein.
11.2.1.3 Jede weitere Getreideart und Messzelle 26,00 Euro 50,85 DM
13. Dichte- und Gehaltsmessgeräte
Anmerkung: Eingebaute Thermometer werden nach Schlüsselzahl 14... (zusätzlich) berechnet.
Aräometer zur Bestimmung der Dichte, des Alkoholgehalts oder des Massegehalts an Sacharose
Bezugstemperatur 15 Grad C oder 20 Grad C, Skalenteilungswert <= 0,5 kg/cbm oder 0,2%
bei 3 Prüfpunkten
13.1.1.1 1. Stück 14,90 Euro 29,14 DM
13.1.1.2 jedes weitere Stück 10,40 Euro 20,34 DM
13.1.1.3 bei Vorlage von mindestens 20 Stück, je Gerät 6,40 Euro 12,52 DM
bei 5 Prüfpunkten
13.1.2.1 1. Stück 20,50 Euro 40,09 DM
13.1.2.2 jedes weitere Stück 14,30 Euro 27,97 DM
13.1.2.3 bei Vorlage von mindestens 20 Stück, je Gerät 11,10 Euro 21,71 DM
Bezugstemperatur 15 Grad C oder 20 Grad C, Skalenteilungswert <0,5 kg/cbm oder 0,2%
bei 3 Prüfpunkten
13.2.1.1 1. Stück 24,20 Euro 47,33 DM
13.2.1.2 jedes weitere Stück 16,40 Euro 32,08 DM
13.2.1.3 bei Vorlage von mindestens 20 Stück, je Gerät 10,40 Euro 20,34 DM
bei 5 Prüfpunkten
13.2.2.1 1. Stück 29,80 Euro 58,28 DM
13.2.2.2 jedes weitere Stück 20,00 Euro 39,12 DM
13.2.2.3 bei Vorlage von mindestens 20 Stück, je Gerät 14,30 Euro 27,97 DM
Zusatzgebühren
13.3.1.1 andere Bezugstemperatur als 15 Grad C oder 20 Grad C, je Gerät 5,30 Euro 10,37 DM
13.3.2.1 jeder zusätzliche Prüfpunkt 5,10 Euro 9,97 DM
13.3.3.1 Umrechnung von Prüf- auf Gebrauchsflüssigkeit oder von der Ablesung im Flüssigkeitsspiegel auf Ablesung am oberen Wulstrand, je Gerät und Umrechnungsart 5,30 Euro 10,37 DM
13.3.3.2 ab 10 Aräometer, Gesamtzuschlag je Umrechnungsart 53,10 Euro 103,85 DM
13.4.1.1 Pyknometer (ohne Skale) 35,10 Euro 68,65 DM
13.5.1.1 Tauchkörper (Dichtekugel) 73,10 Euro 142,97 DM
Sonstiges
13.9.1.1 Anbringen von Markierungen, Ziffern oder Buchstaben, je Zeichen 1,00 Euro 1,96 DM
14. Temperaturmessgeräte
(mit Ausnahme der medizinischen Thermometer, Kühlthermometer, Thermoelemente, Beckmann-, Siede-, Umkippthermometer und der Temperaturmesseinrichtungen für Lagerbehälter und Rohrleitungen)
Die Gebühren setzen sich aus der jeweiligen Grundgebühr und der Prüfpunktegebühr zusammen. Die Grundgebühr richtet sich nach dem aufwändigsten Prüfpunkt.
Grundgebühren
Temperaturbereich 0 Grad C bis 100 Grad C
14.1.1.1 1. Thermometer 16,40 Euro 32,08 DM
14.1.1.2 jedes weitere Thermometer 8,20 Euro 16,04 DM
14.1.1.3 bei Vorlage von mindestens 20 Stück, je Stück 6,50 Euro 12,71 DM
14.1.1.4 bei Vorlage von mindestens 50 Stück, je Stück 4,90 Euro 9,58 DM
Temperaturbereich - 60 Grad C bis < 0 Grad C und >100 Grad C bis 200 Grad C
14.2.1.1 1. Thermometer 27,40 Euro 53,59 DM
14.2.1.2 jedes weitere Thermometer 13,70 Euro 26,79 DM
14.2.1.3 bei Vorlage von mindestens 20 Stück, je Stück 10,90 Euro 21,32 DM
14.2.1.4 bei Vorlage von mindestens 50 Stück, je Stück 8,10 Euro 15,84 DM
Temperaturbereich > 200 Grad C bis 400 Grad C
14.3.1.1 1. Thermometer 38,20 Euro 74,71 DM
14.3.1.2 jedes weitere Thermometer 19,10 Euro 37,36 DM
14.3.1.3 bei Vorlage von mindestens 20 Stück, je Stück 15,20 Euro 29,73 DM
14.3.1.4 bei Vorlage von mindestens 50 Stück, je Stück 11,40 Euro 22,30 DM
Thermometer in Aräometern
14.4.1.1 1. Thermometer 11,00 Euro 21,51 DM
14.4.1.2 jedes weitere Thermometer 5,50 Euro 10,76 DM
14.4.1.3 bei Vorlage von mindestens 20 Stück, je Stück 4,30 Euro 8,41 DM
Prüfpunktgebühr je Prüfpunkt, bei Skalenteilungswerten von
14.5.1.1 >= 1 Grad C 2,70 Euro 5,28 DM
14.5.2.1 0,5 Grad C 3,20 Euro 6,26 DM
14.5.3.1 0,2 Grad C 3,70 Euro 7,24 DM
14.5.4.1 0,1 Grad C 4,30 Euro 8,41 DM
14.5.5.1 0,05 Grad C 5,40 Euro 10,56 DM
14.5.6.1 0,02 Grad C und 0,01 Grad C 7,60 Euro 14,86 DM
Hinweis: Bei der Nacheichung von Glasthermometern werden 80 Prozent der Gebührensätze verrechnet.
Elektrische Thermometer Anzeigegerät
14.6.1.1 für den ersten Prüfpunkt beim 1. Gerät 20,20 Euro 39,51 DM
14.6.1.2 für den ersten Prüfpunkt bei jedem weiteren Gerät 8,70 Euro 17,02 DM
14.6.1.3 für jeden weiteren Punkt 3,50 Euro 6,85 DM
Hinweis: Geräte mit fest angeschlossenen Temperaturfühlern sowie Temperaturfühler, die getrennt vom Anzeigegerät geprüft werden, werden wie Thermometer nach 14.1... bis 14.5... berechnet. Bei der Berechnung der Prüfgebühr ist anstatt des Skalenteilungswertes die Eichfehlergrenze anzusetzen.
Zusatzgebühren teilweise eintauchend justierte Thermometer
14.7.1.1 Eintauchtiefe bis 30 cm 8,40 Euro 16,43 DM
14.7.1.2 Eintauchtiefe mehr als 30 cm und Winkelthermometer 18,50 Euro 36,18 DM
14.7.1.3 experimentelle Kapillarinhaltsermittlung 18,00 Euro 35,20 DM
14.7.1.4 Extremthermometer 8,20 Euro 16,04 DM
14.7.1.5 Anbringen einer Strichmarke 1,00 Euro 1,96 DM
16. Überdruckmessgeräte mit Ausnahme der Reifenluftdruckmessgeräte (s. Schlüsselzahl 18.2) und der Barometer Überdruckmessgeräte (Federmanometer) von 0 bis 25 bar für die Bezugstemperatur 20 Grad C (5 Prüfpunkte) als Anzeige- oder Schreibgerät, je Messwerk
Klasse 1,6 bis 4,0
16.1.1.1 bis 10 Stück, je Gerät 28,40 Euro 55,55 DM
16.1.1.2 vom 11. Stück ab Klasse 1,0 16,70 Euro 32,66 DM
16.2.1.1 bis 10 Stück, je Gerät 41,20 Euro 80,58 DM
16.2.1.2 vom 11. Stück ab 25,80 Euro 50,46 DM
Klasse 0,1 bis 0,6 (10 Prüfpunkte)
16.3.1.1 je Gerät 70,50 Euro 137,89 DM
17. Messgeräte für milchwirtschaftliche Untersuchungen
17.1.1.1 Butyrometer 3,50 Euro 6,85 DM
18. Messgeräte im Straßenverkehr Messgeräte im Kfz
Hinweis: Die Überprüfung der Programmierung der Tarife wird bei Wegstreckenzählern nach Arbeitsaufwand verrechnet, bei Fahrpreisanzeigern ist die erstmalige Überprüfung in der Festgebühr enthalten - jede weitere Überprüfung wird auch hier nach Arbeitsaufwand verrechnet.
18.1.1.1 serienmäßig eingebaute Wegstreckenzähler 39,30 Euro 76,86 DM
18.1.1.2 andere Wegstreckenzähler 48,10 Euro 94,08 DM
18.1.2.1 Fahrpreisanzeiger in Taxen 52,60 Euro 102,88 DM
Reifenluftdruckmessgeräte
18.2.1.1 Prüfung im Rahmen einer Rundfahrt 21,00 Euro 41,07 DM
18.2.1.2 Prüfung in der Amtsstelle 16,10 Euro 31,49 DM
18.2.1.3 Reifenluftdruckautomaten im Rahmen einer Rundfahrt 61,80 Euro 120,87 DM
Abgasmessgeräte zur Bestimmung des CO-Gehalts und für Kompressionszündungsmotoren (Dieselruß)
18.3.1.1 im Rahmen einer Rundfahrt 56,70 Euro 110,90 DM
18.3.1.2 in der Amtsstelle oder im Rahmen einer Rundfahrt vom 2. Stück ab 30,70 Euro 60,04 DM
Abgasmessgeräte zur Bestimmung des CO-, CO2-, HC- und O2-Gehalts
18.4.1.1 im Rahmen einer Rundfahrt 69,50 Euro 135,93 DM
18.4.1.2 in der Amtsstelle oder im Rahmen einer Rundfahrt vom 2. Stück ab 41,00 Euro 80,19 DM
Anmerkung zu 18.3 und 18.4:
Kombigeräte werden wie zwei Einzelgeräte berechnet. Messgeräte zur amtlichen Verkehrsüberwachung
18.5.1.1 Radlastmesser für Einzelradlast 83,30 Euro 162,92 DM
18.5.1.2 Radlastmesser für paarweise Radlast 118,00 Euro 230,79 DM
18.5.2.1 Bremsverzögerungsmessgeräte 41,10 Euro 80,38 DM
18.5.3.1 Abstandsmessgeräte, Messeinschübe für Sensoren in der Fahrbahn, Nachfahrsysteme, Rotlichtüberwachungsanlagen 95,60 Euro 186,98 DM
18.5.3.2 Lasermessgeräte, Lichtschrankenmessgeräte, Radarmessgeräte, Sensorbereiche in der Fahrbahn 300,00 Euro 586,75 DM
18.5.4.1 Geschwindigkeitsmesser 83,30 Euro 162,92 DM
19. Zeitzähler - Stoppuhren
19.1.1.1 Stoppuhren 17,60 Euro 34,42 DM


Schlüsselzahl Gegenstand Gebührenbetrag
20. Messgeräte für Elektrizität
Elektrizitätszähler
Direkt angeschlossene Elektrizitätszähler für Wirk-, Blind- oder Scheinverbrauch bis 1 kV Nennspannung
Einphasenwechselstromzähler
20.1.1.1 bei Vorlage von weniger als 20 Stück 11,00 Euro 21,51 DM
20.1.1.2 bei Vorlage von mindestens 20 Stück 7,00 Euro 13,69 DM
20.1.1.3 bei Vorlage von mindestens 100 Stück 5,90 Euro 11,54 DM
20.1.1.4 bei Vorlage von mindestens 1.000 Stück 5,20 Euro 10,17 DM
Mehrphasenwechselstromzähler
20.1.2.1 bei Vorlage von weniger als 20 Stück 17,30 Euro 33,84 DM
20.1.2.2 bei Vorlage von mindestens 20 Stück 11,60 Euro 22,69 DM
20.1.2.3 bei Vorlage von mindestens 100 Stück 9,60 Euro 18,78 DM
20.1.2.4 bei Vorlage von mindestens 1.000 Stück 8,40 Euro 16,43 DM
20.1.3.1 Messwandlerzähler 24,60 Euro 48,11 DM
Anmerkungen:
  1. Die Gebühren der Schlüsselzahlen 20.1.1.1 bis 20.1.3.1 gelten für die Prüfung des Basiszählers(bestehend aus einem Messwerk und einem Tarifzählwerk).
  2. Bei Kombizählern, direkt oder als Messwandlerzähler angeschlossen (z.B. Wirk- und Blindverbrauchszähler in einem gemeinsamen Gehäuse), ist die Gebühr für jeden vollständigen Basiszähler zu berechnen.
Zusatzeinrichtungen zu Elektrizitätszählern
Mehrtarifeinrichtung und Maximum- Tarifeinrichtung je zusätzliches Zählwerk eines jeden Messkanals bzw. des Leitungs-Tarifzählwerks
20.1.4.1 bei messtechnischer Prüfung 8,20 Euro 16,04 DM
20.1.4.2 bei Funktionskontrolle 2,80 Euro 5,48 DM
20.1.4.3 Energieüberverbrauchsmesswerk 8,20 Euro 16,04 DM
20.1.4.4 LZ-96-Tarifeinrichtung,intern oder extern (Gebühr umfasst die Prüfungen der kompletten Grundausstattung) bis 5 Stück, je Gerät 36,00 Euro 70,41 DM
Zusätzliche Prüfungen an Elektrizitätszählern und Zusatzeinrichtungen
20.1.9.1 zusätzliche messtechnische Prüfpunkte bzw. Prüfungen, z.B. zweite Energierichtung, Impulseingang bzw. Impulsausgang, je Prüfung 8,20 Euro 16,04 DM
20.1.9.2 zusätzliche Funktionskontrollen sonstiger Ausstattungsmerkmale, z.B. Rücklaufsperre, Steuerausgang, Steuereingang, Resultatregister, Datenschnittstelle (optisch, elektrisch), Datenabspeicherung, Rückstellung (Kumulierung), elektronische Anzeige, je Ausstattungsmerkmal 2,80 Euro 5,48 DM
Stromwandler Grundgebühr für die vollständige Richtigkeitsprüfung je Nennübersetzung für primäre Nennstromstärken
20.2.1.1 bis 500 A 34,00 Euro 66,50 DM
20.2.2.1 über 500 A bis 1.000 A 49,40 Euro 96,62 DM
20.2.3.1 über 1.000 A bis 3.000 A 95,10 Euro 186,00 DM
Zusatzgebühren für Stromwandler für eine höchste dauernd zulässige Betriebsspannung über
20.2.9.1 3,6 kV bis 36 kV (über 36 kV: nAw) 34,00 Euro 66,50 DM
20.2.9.2 für weitere Prüfpunkte bei anderen Nennübersetzungen, mehreren Messkernen u. ä. bei primären Nennstromstärken bis3.000 A je Prüfpunkt 11,90 Euro 23,27 DM
20.2.9.3 für die Wicklungsprüfung bei Stromwandlern für eine höchste dauernd zulässige Betriebsspannung über 3,6 kV bis 36 kV (über 36 kV: nAw) 67,40 Euro 131,82 DM
Spannungswandler
Einphasenspannungswandler bis 36 kV
20.3.1.1 Grundgebühr für die vollständige Richtigkeitsprüfung je Nennübersetzung 107,00 Euro 209,27 DM
Anmerkung: Bei einpolig isolierten Spannungswandlern ist die verkettete Spannung zugrunde zu legen.
Zusatzgebühren
20.3.9.1 für weitere Prüfpunkte bei anderen Nennübersetzungen, weiteren Messwicklungen u. ä. 17,00 Euro 33,25 DM
20.3.9.2 für Wicklungs- und Windungsprüfung an Spannungswandlern Hinweise zu Strom- und Spannungswandlern:
  1. Bei Mehrphasen-Strom- und Spannungswandlern sind die Gebühren je Phase zu berechnen.
  1. 2. Bei kombinierten Strom- und Spannungswandlern sind die Gebühren nach den Schlüsselzahlen 20.2.1.1 bis 20.2.9.2, 20.3.1.1 und 20.3.9.1 zu berechnen.

Für die Prüfung der Isolierung dieser Wandler gilt 20.3.9.2.

20,40 Euro 39,90 DM
21. Schallpegelmessgeräte
21.1.1.1 Schallpegelmessgerät 382,00 Euro 747,13 DM
21.2.1.1 Impulsschallpegelmessgerät 639,00 Euro 1.249,78 DM
21.3.1.1 Gebühr für zusätzliche Messungen je zusätzliche akustische Messung für Zubehör (z.B. Windschirm, Kabel, Adapter) 31,80 Euro 62,20 DM
21.3.1.2 2. Mikrophon 127,00 Euro 248,39 DM
21.3.1.3 Schallkalibrator entsprechend DIN IEC942 127,00 Euro 248,39 DM
21.3.1.4 Drehzahlmesseinrichtung 63,90 Euro 124,98 DM
21.3.1.5 Einrichtung zur Bildung des zeitlichen Mittelwertes (äquivalenter Schalldruckpegel und Schallexpositionspegel) 127,00 Euro 248,39 DM
21.3.1.6 Einrichtung zur Messung des Taktmaximalpegels 47,80 Euro 93,49 DM
21.3.1.7 Einrichtung zur Messung des A1- bewerteten Mittelungspegels 111,00 Euro 217,10 DM
21.3.1.8 Einrichtung zur Messung der Pegelhäufigkeitsverteilung (Percentilpegel) 159,00 Euro 310,98 DM
22. Messgeräte für thermische Energie, Warm- und Heißwasserzähler
Hinweise:
  1. Volumenmessgeräte oder -messteile, die ausschließlich mit Kaltwasser geprüft werden, werden nach Schlüsselzahl 06... berechnet.
  2. Volumenmessgeräte oder -messteile, die mit Kaltwasser und stichprobenweise mit Warmwasser geprüft werden, werden nach Schlüsselzahl 06... zuzüglich pauschalem Zuschlag von 17 Prozent berechnet.
  3. Die Gebühr für Wärmezähler setzt sich aus den Gebühren der einzelnen Komponenten(Volumenmessteil, Rechenwerk, 2-mal Temperaturfühler plus paarweiser Zuordnung) zusammen.
Volumenmessgeräte oder -messteile(mit oder ohne eingebauten Kontaktgabewerken) bei Prüfung mit Warm- oder Heißwasser mit einem Nenndurchfluss von Qn
22.1.1.1 bis 6 cbm/h 48,40 Euro 94,66 DM
22.1.2.1 über 6 cbm/h bis 10 cbm/h 74,10 Euro 144,93 DM
22.1.3.1 über 10 cbm/h bis 50 cbm/h 142,00 Euro 277,73 DM
bei Vorlage von mindestens 10 Stück
22.1.1.2 bis 6 cbm/h 35,60 Euro 69,63 DM
22.1.2.2 über 6 cbm/h bis 10 cbm/h 53,10 Euro 103,85 DM
22.1.3.2 über 10 cbm/h bis 50 cbm/h 103,00 Euro 201,45 DM
bei Vorlage von mindestens 100 Stück
22.1.1.3 bis 6 cbm/h 30,30 Euro 59,26 DM
22.1.2.3 über 6 cbm/h bis 10 cbm/h 45,50 Euro 88,99 DM
22.2.1.1 elektronische Rechenwerke (ohne Temperaturfühler) 50,70 Euro 99,16 DM
22.2.1.2 bei Vorlage von mindestens 10 Stück 24,20 Euro 47,33 DM
22.2.1.3 bei Vorlage von mindestens 100 Stück 12,10 Euro 23,67 DM
22.3.1.1 Temperaturfühler (je Stück) 21,40 Euro 41,85 DM
22.3.1.2 bei Vorlage von mindestens 20 Stück 11,10 Euro 21,71 DM
22.3.1.3 bei Vorlage von mindestens 200 Stück 5,00 Euro 9,78 DM
22.3.2.1 Zusatzgebühr für paarweise Zuordnung der Temperaturfühler, je Paar 2,10 Euro 4,11 DM
23. Strahlenmessgeräte
Hinweis: Diagnostikdosimeter (nach EO) und ortsfeste Strahlenschutzmesssysteme werden nach Arbeitsaufwand verrechnet.
Stabdosimeter
23.1.1.1 Dosis- und/oder Dosisleistungsmesser 40,70 Euro 79,60 DM
23.2.1.1 Messgerätegrundgebühr 68,00 Euro 133,00 DM
23.2.1.2 Zusatzgebühr für jeden im Strahlenfeld geprüften Messpunkt 32,20 Euro 62,98 DM
23.2.1.3 Zusatzgebühr für jeden elektrisch geprüften Messpunkt 8,10 Euro 15,84 DM
23.3.1.1 Prüfstrahler für Dosimeter (PTB: Weg 1) 40,20 Euro 78,62 DM
23.3.2.1 Radioaktive Kontrollvorrichtung (PTB: Weg 2) 70,50 Euro 137,89 DM
23.3.2.2 Zusatzgebühr für jede pro Messposition durchgeführte Messung 21,90 Euro 42,83 DM
23.4.1.1 Durchführung der regelmäßigen Vergleichsmessungen in Dosimetriestellen nach § 2 Abs. 3 EO je Dosimeterbauart 268,00 Euro 524,16 DM
II. Sonstige Tätigkeiten
30. Genehmigungen und Ausnahmegenehmigungen aufgrund von Eichvorschriften, Instandsetzer
30.1.1.1 Genehmigungen oder Ausnahmegenehmigungen aufgrund von Einzelvorschriften der Eichordnung oder von anderen Eichvorschriften nAw nAw
30.2.1.1 Anerkennung und Befugniserweiterung nach § 72 Eichordnung nAw nAw
40. Überwachungsmaßnahmen nach der Eichordnung
Überwachung von öffentlichen Waagen und öffentlich bestellten Wägern, je Überwachungsmaßnahme ohne messtechnische Prüfung
40.1.1.1 an Waagen bis 2.900 kg Höchstbelastung 48,10 Euro 94,08 DM
40.1.1.2 an Waagen über 2.900 kg Höchstbelastung 65,90 Euro 128,89 DM
40.1.2.1 Überwachung von öffentlichen Waagen mit messtechnischer Prüfung nAw nAw
40.2.1.1 Überwachung von Betrieben, die nach EO Konformitätsbescheinigungen bei Messgeräten ausstellen nAw nAw
Überwachung von Zusatzeinrichtungen
40.3.1.1 nach §§ 9 und 77 Abs. 10 EO, je Überwachungsmaßnahme 123,00 Euro 240,57 DM
40.3.1.2 Überwachung freiprogrammierbarer Zusatzeinrichtungen im Hinblick auf die Feststellung der Ausnahme von der Eichpflicht gemäß §§ 7b und 9 Eichordnung nAw nAw
40.4.1.1 Überwachung von Kontrollmessungen an Dosimetern zur Verlängerung der Eichgültigkeit nach Anhang B Nr. 23.1 und 23.2 der EO nAw nAw
40.5.1.1 Überwachung von Arbeiten an geeichten Messgeräten nAw nAw
Überwachung von medizinischen Laboratorien nach § 4 EO
40.6.1.1 Laboratorien, die weniger als drei überwachungspflichtige Messgrößen bestimmen 180,00 Euro 352,05 DM
40.6.1.2 Laboratorien, die drei oder mehr überwachungspflichtige Messgrößen bestimmen 270,00 Euro 528,07 DM
40.6.1.3 Laboratorien niedergelassener Ärzte(mit Ausnahme von Laborärzten), die Messgrößen in ihrer Praxis bestimmen 59,80 Euro 116,96 DM
40.6.1.4 Laboratorien niedergelassener Ärzte oder Heilpraktiker, die nur Heimdiagnosemessgeräte für Glucose verwenden 48,10 Euro 94,08 DM
40.6.1.5 Stationen in Krankenhäusern oder vergleichbaren Einrichtungen, die nur Heimdiagnosemessgeräte für Glucose verwenden, pro überwachter Stelle 36,00 Euro 70,41 DM
40.6.1.6 sonstiger Messplatz auf Stationen in Krankenhäusern oder vergleichbaren Einrichtungen, pro überwachter Stelle 59,80 Euro 116,96 DM
40.7.1.1 Überwachung der Gasabrechnung nach § 10 Abs. 2 Nr. 3 EO nAw nAw
50. Überwachung der Füllmengen von Erzeugnissen, Überwachung von Behältnissen und Schankgefäßen
Fertigpackungen
Hinweise:
  1. Die Gebühren gelten für Stichproben- und Vollprüfungen von Fertigpackungen, unverpackten Backwaren oder Verkaufseinheiten ohne Umhüllung, jeweils gleichen/r Nenngewichtes, -volumens, -stückzahl, -länge oder -fläche.
  2. Nach Arbeitsaufwand werden berechnet:
    • Prüfungen bei ungleicher Nennfüllmenge,
    • Prüfungen bei Packungen mit Torf oder Blumenerde,
    • Überwachung mit abgekürzter oder ohne Stichprobenprüfung,
    • - Kontrolle betrieblicher Aufzeichnungen (bei >1/4 Stunde).
Prüfung (ausgenommen Sonderfälle) bei vernachlässigbarer Tarastreuung und bei einem Umfang der Stichprobe (Gebühr je Los)
50.1.1.1 bis 50 Packungen 75,60 Euro 147,86 DM
50.1.1.2 über 50 bis 80 Packungen 87,40 Euro 170,94 DM
50.1.1.3 über 80 Packungen 127,00 Euro 248,39 DM
bei Berücksichtigung jedes Taraeinzelwertes und bei einem verminderten Umfang der Stichprobe (Gebühr je Los) von
50.1.2.1 8 Packungen 86,40 Euro 168,98 DM
50.1.2.2 13 Packungen 116,00 Euro 226,88 DM
50.1.2.3 20 Packungen 172,00 Euro 336,40 DM
bei Berücksichtigung jedes Taraeinzelwertes und bei einem Umfang der Stichprobe (Gebühr je Los)
50.1.3.1 bis 50 Packungen 187,00 Euro 365,74 DM
50.1.3.2 über 50 bis 80 Packungen 224,00 Euro 438,11 DM
50.1.3.3 über 80 Packungen 386,00 Euro 754,95 DM
bei Abtropfgewichtsprüfungen und bei einem Umfang der Stichprobe (Gebühr je Los) von
50.1.4.1 8 Packungen 86,40 Euro 168,98 DM
50.1.4.2 13 Packungen 111,00 Euro 217,10 DM
50.1.4.3 20 Packungen 131,00 Euro 256,21 DM
Zusätzliche Gebühren für die Bestimmung der Dichte des Füllgutes
50.2.1.1 in einfachen Fällen am Betriebsort 43,90 Euro 85,86 DM
50.2.1.2 in schwierigen Fällen nAw nAw
für die Bestimmung (je Stichprobe)
50.2.2.1 des mittleren Stückgewichts 13,40 Euro 26,21 DM
50.2.2.2 des mittleren Längengewichts 26,80 Euro 52,42 DM
50.2.2.3 des mittleren Flächengewichts 40,20 Euro 78,62 DM
50.2.2.4 des mittleren Trocknungsverlustes bei Textilerzeugnissen 67,40 Euro 131,82 DM
50.2.2.5 der mittleren Feinheit von Garnen 77,20 Euro 150,99 DM
50.2.2.6 der mittleren feuchtigkeitsbedingten Längenänderung von Garnen 51,60 Euro 100,92 DM
Sonderfälle
Vollprüfungen (bis maximal 99 Einheiten) zur Überwachung des Gewichts unverpackter Backwaren, die vom Hersteller überwiegend im eigenen Laden und in höchstens vier Filialen verkauft werden, oder zur Überwachung der Füllmenge von Packungen, die im Einzelhandel für den eigenen Verkauf hergestellt werden
je Vollprüfung
50.3.1.1 bis 25 Waren 24,60 Euro 48,11 DM
50.3.1.2 über 25 bis 50 Waren 43,60 Euro 85,27 DM
50.3.1.3 über 50 Waren 47,10 Euro 92,12 DM
Vorprüfung des Füllinhalts abgefüllter Maßbehältnisse mittels Messschablonen je Füll-Los und Abfüllanlage mit
50.4.1.1 bis 20 Füllstellen 50,40 Euro 98,57 DM
50.4.1.2 über 20 bis 50 Füllstellen 83,80 Euro 163,90 DM
50.4.1.3 über 50 Füllstellen 121,00 Euro 236,66 DM
Anmerkung: Falls aufgrund des Ergebnisses der Vorprüfung eine Prüfung nach den Schlüsselzahlen 50.1.1.1 bis 50.1.3.3 durchzuführen ist, sind beide Prüfungen zu berechnen.
Prüfung durch Zählung, Längen- oder Flächenmessung von Fertigpackungen, deren Inhalt nach Stückzahl, Länge oder Fläche gekennzeichnet ist, oder von Verkaufseinheiten ohne Umhüllung gleicher Länge oder Fläche
50.5.1.1 sofern die Stückzahl bis 20 oder die Länge bis 1 m beträgt oder die Fläche durch einfache Multiplikation von Längen messbar ist (je Los) 70,50 Euro 137,89 DM
sofern die Stückzahl über 20 oder die Länge über 1 m beträgt oder die Fläche ausgemessen werden muss (je Los)
50.5.2.1 bis 8 Packungen oder Verkaufseinheiten 68,00 Euro 133,00 DM
50.5.2.2 von 13 Packungen oder Verkaufseinheiten 91,00 Euro 177,98 DM
50.5.2.3 von 20 Packungen oder Verkaufseinheiten 128,00 Euro 250,35 DM
Schankgefäße
50.8.1.1 Überprüfung des Füllvolumens von Schankgefäßen in Hersteller- oder Einfuhrbetrieben nAw nAw
Maßbehältnisse
50.9.1.1 Überprüfung des Volumens von Maßbehältnissen in Hersteller- und Einfuhrbetrieben (je Los) 238,00 Euro 465,49 DM
50.9.2.1 Überprüfung des Volumens von Maßbehältnissen in Abfüllbetrieben nAw nAw
60. Anerkennung von Prüfstellen, Sachkundeprüfung und Bestellung
Anerkennung von Prüfstellen für Messgeräte für Elektrizität, Gas, Wasser oder Wärme in einer Betriebsstätte mit einem voraussichtlichen Prüfumfang im Jahr
60.1.1.1 bis 4.000 Messgeräte oder bis 2 Prüfstände 1.800,00 Euro 3.520,49 DM
60.1.1.2 über 4.000 bis 10.000 Messgeräte oder bis 5 Prüfstände 2.400,00 Euro 4.693,99 DM
60.1.1.3 über 10.000 Messgeräte bis 50.000 Messgeräte oder über 5 Prüfstände 3.000,00 Euro 5.867,49 DM
60.1.1.4 über 50.000 Messgeräte bis 150.000 3.600,00 Euro 7.040,99 DM
Messgeräte oder über 10 Prüfstände
60.1.1.5 über 150.000 Messgeräte 4.200,00 Euro 8.214,49 DM
Hinweise:
  1. Die Gebühren der Schlüsselzahlen 60.1.1.1 bis 60.1.1.5 gelten als Grundgebühr für jeweils eine Messgeräteart.
  2. Werden zusätzlich zu einer Messgeräteart auch Befugnisse für Zusatzeinrichtungen beantragt, werden hierfür Zusatzgebühren entsprechend den Schlüsselzahlen 60.1.2.1 bzw. 60.1.2.2 erhoben.
  3. Die Prüfung der Normalgeräte und Prüfstände zur Erteilung der Betriebserlaubnis ist in den Gebühren nicht enthalten. Hierfür werden zusätzlich Gebühren nach Arbeitsaufwand erhoben.
Nachtragsanerkennung oder sonstige Änderungen in Prüfstellen
60.1.2.1 bei wesentlicher Erweiterung der messtechnischen Befugnisse oder sonstiger Änderung 1.200,00 Euro 2.347,00 DM
60.1.2.2 bei geringer Erweiterung der messtechnischen Befugnisse oder sonstiger Änderung 600,00 Euro 1.173,50 DM
Anmerkung: Unbedeutende Änderungen (z.B. Änderung des Trägerunternehmens) der Anerkennung der Prüfstellen sind nicht zu berechnen.
Sachkundeprüfung und Bestellung
Leiter oder stellvertretender Leiter von staatlich anerkannten Prüfstellen
60.2.1.1 Prüfung der Sachkunde 221,00 Euro 432,24 DM
60.2.1.2 Öffentliche Bestellung 87,00 Euro 170,16 DM
Wäger an öffentlichen Waagen
60.3.1.1 Prüfung der Sachkunde 68,00 Euro 133,00 DM
60.3.2.1 Öffentliche Bestellung 41,00 Euro 80,19 DM
70. Aufsicht über staatlich anerkannte Prüfstellen
Hinweise:
  1. Die Gebühren werden pro Jahr und je Betriebsstätte erhoben.
  2. Die Kosten für die fristgemäße Nachprüfung der Prüfmittel sind in den Gebühren nicht enthalten.
  3. Zur Grundgebühr zählen alle Gerätearten, die unter Schlüsselzahl 70.2.1.1 bis 70.2.4.1 nicht genannt sind und für die eine Prüfbefugnis besteht.
  4. Prüfstellen, die nur die unter Schlüsselzahl 70.2.1.1, 70.2.2.1 und 70.2.4.1 genannten Gerätearten prüfen, erhalten eine Ermäßigung von 770 Euro/1.500 DM auf die Grundgebühren nach 70.1...
Grundgebühr für die Aufsicht einschließlich messtechnischer Kontrolle der Normalgeräte und Prüfstände sowie stichprobenweise Kontrolle geeichter Messgeräte oder Teilgeräte bei Prüfstellen mit einem jährlichen Prüfumfang
70.1.1.1 bis 1.500 Messgeräte oder Temperaturfühler 1.500,00 Euro 2.933,75 DM
70.1.1.2 über 1.500 bis 4.000 Messgeräte oder bis 10.000 Temperaturfühler 2.400,00 Euro 4.693,99 DM
70.1.1.3 über 4.000 bis 10.000 Messgeräte oder bis 100.000 Temperaturfühler 3.300,00 Euro 6.454,24 DM
70.1.1.4 über 10.000 bis 50.000 Messgeräte oder über 100.000 Temperaturfühler 3.900,00 Euro 7.627,74 DM
70.1.1.5 über 50.000 Messgeräte bis 150.000 Messgeräte 4.800,00 Euro 9.387,98 DM
70.1.1.6 über 150.000 Messgeräte 5.700,00 Euro 11.148,23 DM
Zusatzgebühren für die Aufsicht einschließlich messtechnischer Kontrolle der Normalgeräte und Prüfstände sowie stichprobenweise Kontrolle geeichter Messgeräte bei Prüfstellen mit der Befugnis für die
70.2.1.1 Eichung von Stromwandlern, Spannungswandlern je Geräteart 900,00 Euro 1.760,25 DM
70.2.2.1 Eichung von Drehkolben-, Turbinenrad-, Wirbel-, Wirkdruckgaszählern, Mengenumwertern, Gasbeschaffenheitsmessgeräten, Gasdruckreglern, je Geräteart sowie Gaszählerprüfungen unter Hochdruck 900,00 Euro 1.760,25 DM
70.2.3.1 Eichung bzw. Prüfung von Wasserzählern oder Volumenmessteilen (Durchflusssensoren) von Wärmezählern mit einem Nenndurchfluss von jeweils über 10 cbm/h 900,00 Euro 1.760,25 DM
70.2.4.1 Eichung von externen Zusatzeinrichtungen für Messgeräte für Elektrizität, Gas, Wasser oder Wärme 600,00 Euro 1.173,50 DM
70.3.1.1 Überwachung der in den Prüfstellen zwecks Verlängerung der Eichgültigkeit durchgeführten Stichprobenprüfungen je Los 210,00 Euro 410,72 DM

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Artikel 2
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

ENDE