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GW-A/S - Technische Richtlinie Gerätewagen Atemschutz/Strahlenschutz
- Thüringen -

Vom 15. Januar 2024
(ThürStAnz. Nr. 5 vom 29.01.2024 S. 163)



1 Begriff

Der GW-A/S ist ein Gerätewagen Logistik 1 (GW-L1) mit Standardbeladung nach DIN 14555-21 (s. Nr. 5a dieser Richtlinie) in der jeweils gültigen Fassung sowie den zusätzlichen Ausrüstungsmodulen Atemschutz nach Nr. 5b und Strahlenschutz nach Nr. 5c dieser Richtlinie. Das Fahrzeug ist geeignet zur Aufnahme eines Trupps (1/2). Eine Ausführung in Abrollbehälter-Bauweise ist zulässig.

2 Zweck

Das Fahrzeug dient dem Transport von Mannschaft und Gerät. Das mitgeführte Ausrüstungsmodul Atemschutz dient der Vorhaltung einer Atemschutz- und Schutzausrüstungsreserve für Einsätze von längerer Dauer. Das mitgeführte Ausrüstungsmodul Strahlenschutz enthält die Sonderausrüstung für den Strahlenschutzeinsatz.

Die Besatzung des GW-A/S arbeitet mit den anderen Fahrzeugen des Katastrophenschutz-Gefahrgutzuges (KatS-GGZ) sowie mit anderen Einheiten des Katastrophenschutzes, insbesondere mit dem Einsatzzug-Retten zusammen. Gehört der GW-A/S einem KatS-GGZ an, dessen GW-G über Strahlungsmesstechnik entsprechend Tabelle B Nr. 8 verfügt, kann das Ausrüstungsmodul Strahlenschutz nach Nr. 5c) dieser Richtlinie ( Tabelle B) entfallen.

3 Typspezifische technische Anforderungen an Fahrgestell und Aufbau

Im Folgenden werden die typspezifischen Anforderungen, die von der Grundlagennorm (DIN 14555-21) abweichen, geregelt.

Für die technischen Anforderungen an das Fahrzeug gelten DIN EN 1846-1, DIN EN 1846-2, DIN EN 1846-3, E DIN 14502-2 und DIN 14502-3 in der jeweils gültigen Fassung.

3.1 Fahrgestell

3.1.1 Die zulässige Gesamtmasse (GM) des Fahrzeugs muss der Massenklasse MII (9,0 t < GM < 14,0 t) nach DIN SPEC 14502-1 entsprechen.

3.1.2 Die Motorisierung muss mindestens 135 kW betragen. Die Geschwindigkeit ist auf 100 km/h zu begrenzen.

3.1.3 Es ist mindestens ein automatisiertes Schaltgetriebe vorzusehen. Ein vollautomatisches Getriebe wird empfohlen.

3.1.4 Das Fahrgestell muss mit verstärktem Fahrwerk ausgestattet sein. Ein Berganfahrassistent ist vorzusehen.

3.2 Farbgebung und Beschriftung

Das Fahrzeug ist mit einem Kofferaufbau in der Farbgebung RAL 3000 oder RAL 3020 auszustatten. Beidseitig ist die Beschriftung "GW-Atemschutz/Strahlenschutz" vorzugsweise in Weiß anzubringen, bei Bauweise als Abrollbehälter lautet die Beschriftung "AB Atemschutz/Strahlenschutz". Eine Dachkennzeichnung nach DIN 14035 kann entfallen.

Bei Wegfall des Ausrüstungsmoduls Strahlenschutz kann als Beschriftung die Bezeichnung "GW-Atemschutz" bzw."AB Atemschutz" gewählt werden.

3.3 Elektrische Anlage

3.3.1 Die Leistungsfähigkeit des Fahrzeuggenerators bzw. die Batteriekapazität sind so auszulegen, dass die Stromversorgung der üblichen Fahrzeugsysteme und aller anderen Ausrüstungen gewährleistet ist. Dazu ist eine Energiebilanz in Anlehnung an die Musterenergiebilanz nach E DIN 14502-2 zu erstellen. Ein Batteriewächter mit optischer und akustischer Anzeige muss vorhanden sein. Alle Steckdosen im Aufbau sind mit der maximal abnehmbaren Leistung zu beschriften.

3.3.2 Bei ausgeschaltetem Motor ist ein Batteriebetrieb für 18 Fahrbewegungen der Ladebordwand, für Fahrzeug- und Funkbetrieb sowie für Fahrzeug- und Umfeldbeleuchtung von mindestens 2 h sicherzustellen.

3.4 Aufbau

3.4.1 Im Kofferaufbau ist auf der Beifahrerseite vorn eine begehbare Öffnung mit einer lichten Weite von mindestens 750 mm, abschließbarer Eingangstür und passender Aufstiegshilfe vorzusehen. In der Eingangstür ist ein Fenster (mindestens 600 x 600 mm) einzubauen. An der Innenseite der Eingangstür ist ein Handlauf zu montieren, der bei geöffneter Tür als Treppenhandlauf nutzbar sein muss. In der linken Seitenwand ist gegenüber der Eingangstür ein Schiebefenster (mindestens 900 x 600 mm) zu montieren.

3.4.2 Der Kofferaufbau ist in zwei Bereiche einzuteilen. Dies sind der Arbeitsraum und der Geräteraum. Der Arbeitsraum ist im vorderen Bereich des Kofferaufbaus unterzubringen und mit einer Trennwand vom Geräteraum zu trennen. Als Verbindung zwischen dem Arbeits- und dem Geräteraum ist eine Schiebetür mit einer lichten Weite von mindestens 750 mm vorzusehen. Im gesamten Kofferaufbau ist eine lichte Höhe von mindestens 1.850 mm zu gewährleisten.

3.4.3 Im Geräteraum ist ein allseitig ausstellbares Dachfenster (mindestens 400 x 400 mm) vorzusehen. Eine Dachbeladung ist nicht zulässig.

3.4.4 Der Arbeitsraum ist mit einer Arbeitsfläche (mindestens 1 m2) auszustatten, die vorzugsweise an der Stirnseite des Aufbaus anzubringen ist. Eine Sitzgelegenheit ist vorzusehen.

Die Beleuchtungsstärke auf der Arbeitsfläche muss mindestens 300 lx betragen.

In dem Bereich oberhalb der Arbeitsfläche sind mindestens zwei Doppelsteckdosen (230 V) vorzusehen.

An der Stirnseite des Aufbaus ist ein weiteres Schrank-/ Regalsystem zur Lagerung von Messgeräten, Büromaterial und weiterem Zubehör zu berücksichtigen.

Verfügbare freie Wandflächen sind magnetisch, weiß und beschreibbar auszuführen.

3.4.5 Der Arbeitsraum muss über eine motorunabhängige Standheizung verfügen, die bei einer Außen- oder Innentemperatur von -10 °C in 20 min den Innenraum auf mindestens +10 °C erwärmen muss.

3.4.6 Im Außenbereich ist auf der Beifahrerseite eine Halterung für das entnehmbare Hygieneboard nach Tabelle A Nr. 9.1.11 vorzusehen.

Des Weiteren ist ein System zur Aufnahme von Abfällen vorzusehen.

3.4.7 Der Geräteraum muss eine Stellfläche für mindestens sechs Rollcontainer aufweisen, welche gleichmäßig auf beide Fahrzeugseiten zu verteilen sind. Zur Ladungssicherung sind ausschließlich Halteklauen zu verwenden. Das Rollensystem der Container muss mindestens zwei drehbare Räder (360 Grad) mit selbsttätig wirkender Feststellbremse (Totmannbremse) besitzen. Der Raddurchmesser muss mindestens 200 mm betragen und die Räder müssen chemikalienbeständig sein. Zur Ausführung der Rollcontainer wird auf die Fachempfehlung des Gemeinsamen Fachausschusses Technik der Arbeitsgemeinschaft der Berufsfeuerwehren und des Deutschen Feuerwehrverbandes "Richtlinie für die Konstruktion und Verwendung von nicht kraftbetriebenen Rollcontainern im Feuerwehrbereich" verwiesen.

Zwischen den Rollcontainern ist ein Durchgang mit einer lichten Weite von mindestens 750 mm zu gewährleisten.

3.4.8 An den Rollcontainern ist außen eine wetterfeste Übersicht über alle im Container verladenen Ausrüstungsgegenstände anzubringen.

Einer der Rollcontainer ist mit einer Arbeitsfläche auszustatten, die mindestens der Grundfläche des Containers entspricht.

3.4.9 Im Geräteraum ist oberhalb der Rollcontainer beidseits ein Regalsystem zur sachgerechten Unterbringung der Chemikalienschutzanzüge ( Tabelle A, Nr. 1.1.1) und weiterer Ausrüstungsgegenstände vorzusehen.

3.4.10 Auf der Beifahrerseite des Aufbaus ist eine mindestens 4.000 mm lange Markise zu installieren, welche auf mindestens 2.500 mm ausgezogen werden kann. Ein Umbau der Markise zu einem Vorzelt (inklusive entsprechender Sicherung durch Haltegewichte) muss möglich sein.

3.4.11 Klappen, Türen und die Markise sind jeweils mit einem Sensor zu überwachen. Der geöffnete Zustand dieser Bauteile muss über eine optische und akustische Kontrollanzeige im Führerhaus zu erkennen sein.

3.4.12 Der Kofferaufbau ist mit umlaufenden LED-Umfeldbeleuchtungen nach den Vorgaben der DIN EN 1846-2 auszustatten, welche über das Bordnetz versorgt werden. Die Umfeldbeleuchtung auf der Beifahrerseite ist unterhalb der Markise anzubringen.

3.4.13 Die Beleuchtung der Ladebordwand und des gesamten inneren Kofferaufbaus ist in LED-Bauweise auszuführen.

3.4.14 Für den Stromerzeuger ist im Kofferaufbau vorn in Fahrtrichtung links ein ausschließlich von außen zugängliches und zum Arbeitsraum hermetisch abgeschlossenes Gerätefach vorzusehen. Der Betrieb des Stromerzeugers innerhalb des Aufbaus ist nicht zulässig. Ein entsprechender Hinweis ist auf dem Stromerzeuger anzubringen.

3.4.15 Am Aufbau ist ein Gerätestecker für 230 V (Wechselspannung) mit Fehlerstromschutzschalter zur Ladung der Fahrzeugbatterie und zum Betrieb aller elektrischen Geräte und Einrichtungen (Funk, Scheinwerfer usw.) gut zugänglich einzurichten. Während der Einspeisung der 230 V (Wechselspannung) muss sichergestellt sein, dass das Fahrzeug nicht gestartet werden kann bzw. die Steckverbindung automatisch getrennt wird.

3.5 Funktechnische Anlage

3.5.1 Die Bedienvorrichtung für ein digitales TETRA-Mobilfunkgerät (MRT) ist im Beifahrerbereich an einer für die Bedienung günstigen Stelle zu installieren. Zusätzlich ist im Arbeitsraum eine vom Arbeitsplatz bedienbare Zweitsprechstelle mit einem weiteren, separat regelbarem Lautsprecher vorzusehen.

3.5.2 In beiden Bedienvorrichtungen müssen Funkhauptschalter nach Anlage 4 Nr. 3.1 der Funktechnischen und funkbetrieblichen Richtlinien für die nichtpolizeilichen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben im Freistaat Thüringen vom 28.06.2016 (ThürStAnz Nr. 29, S. 951), zuletzt geändert mit Erlass vom 31.03.2021 (ThürStAnz Nr. 18/2021, S. 755) enthalten sein.

4 Anforderungen bei Bauweise als Abrollbehälter

4.1 Bei Ausführung als Abrollbehälter ist die DIN 14505 in der jeweils gültigen Fassung anzuwenden.

4.2 Die Ausführung des Abrollbehälters richtet sich nach den besonderen Anforderungen aus Nr. 3.4 dieser Richtlinie.

4.3 Der Abrollbehälter ist mit einer Heckklappe über die gesamte Breite des Aufbaus und einer Auffahreinrichtung für Rollcontainer zu versehen.

4.4 Für ein Betreten des Abrollbehälters im aufgesattelten Zustand ist eine Aufstiegshilfe zur begehbaren Öffnung vorzusehen.

4.5 Bei Bauweise als Abrollbehälter ist im Arbeitsraum an Stelle der Zweitsprechstelle nach Pkt. 3.5.1 ein digitales TETRA-Mobilfunkgerät (MRT) vorzusehen. Alternativ kann ein TETRA-Handfunkgerät (HRT) mit Aktivhalterung zur Anwendung kommen.

5 Feuerwehrtechnische Beladung

Die Beladung muss nach feuerwehrtechnischen Gesichtspunkten gelagert werden. Zusammengehörige Teile sollen zusammen gelagert werden. Besonderer Wert ist auf eine ergonomisch günstige Be- und Entladung zu legen.

Die feuerwehrtechnische Beladung setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen:

  1. Standardbeladung nach DIN 14555-21 (GW-L1) Tabelle 1,
  2. Ausrüstungsmodul Atemschutz (siehe folgende Tabelle A) sowie
  3. Ausrüstungsmodul Strahlenschutz (siehe folgende Tabelle B).

Tabelle A: Ausrüstungsmodul Atemschutz

Gruppe Gegenstand Norm Stückmasse/kg Stückzahl Gesamtmasse/kg
1. Schutzkleidung und Schutzgerät
1.1 Schutzkleidung
1.1.1 Chemikalienschutzanzug Form 3, Typ 1a ET EN 943-2 9,0 6 54,0
1.1.2 Chemikalienschutzanzug Körperschutz Form 2, mit Gesichtsabdichtung, angesetzten Schutzhandschuhen und integrierten Füßlingen mit Tropfrand EN 14605 Typ 3
EN 14126 DIN EN
1073-2
ISO 13982
1,8 6 10,8
1.1.3 Sicherheitsstiefel, Typ 3 - geeignet für Gefahrguteinsätze (Paar) EN 15090 2,8 6 16,8
1.1.4 Set CSA-Unterkleidung, bestehend aus:
  • Funktionsbekleidung aus Baumwolle, langärmelig, saugfähig
  • Socken
  • Füßlinge
  • Unterziehhandschuhe
2,0 12 24,0
1.2 Atemschutz
1.2.1 Pressluftatmer f. 300 bar, Grundgerät m. Flasche in CFK-Bauweise EN 137 11,0 24 264,0
1.2.2 Lungenautomat für Pressluftatmer nach Nr. 1.2.1, einzeln staubdicht verpackt EN 137 0,5 24 12,0
1.2.3 Flasche mindestens 6 l - 300 bar in CFK-Bauweise, geschützt gegen äußere Einflüsse DIN 3171 4,0 48 192,0
1.2.4 Atemanschluss als Vollmaske Klasse 3 (keine Helm-Masken-Kombination) EN 136 0,8 48 38,4
1.2.5 Kombinationsschraubfilter ABEK2- P3, ggf. mit Adapter für Oberdrucktechnik EN 14387 0,3 24 7,2
1.2.6 T-Stück zur Befestigung von 2 Druckluftflaschen - 6 oder 6,8 l - 300 bar 1,0 24 24,0
1.2.7 Atemschutzüberwachungssystem 1,5 2 3,0
1.2.8 Atemschutznotfallset, bestehend aus
  • Schnellrettungssystem
  • Sicherheitstrupptasche
  • Rettungshaube
18,6 2 37,2
1.2.9 Funktionsweste "Atemschutzüberwachung" 0,3 2 0,6
5. Sanitäts- und Wiederbelebungsgerät
5.1 Rettungsdecke, wärmeisolierend, gold/silber, ca. 1.600 x 2.100 mm; 0,05 6 0,3
5.2 Krankenhausdecke in Schutzhülle, ca. 1.100 x 1.900 mm 1,8 4 7,2
6. Beleuchtungs-, Signal- und Fernmeldegerät
6.1 LED-Einsatzleuchte, explosionsgeschützt, mit Schnellladegerät; dafür entfällt Nr. 6.1 Tabelle 1 der Standardbeladung nach DIN 14555-21 (GW-L1) DIN 14649 1,5 1 1,5
6.2 Handscheinwerfer - Ex-F DIN 14642 2,2 2 4,4
6.3 Faltsignal, dreiseitig beschriftet mit "FEUERWEHR", vollretroreflektierend gelb 2,0 1 2,0
6.4 Warnschilder mit den Zeichen "Radioaktive Stoffe/ Explosionsgefahr/giftige Stoffe/Biogefahr" (insgesamt 4 Stück) DIN EN
ISO 7010
1,0 4 4,0
6.5 Schilderständer inklusive Fuß 2,0 4 8,0
6.6 Folienabsperrband rot/weiß, 80 mm breit, Rolle 500 m 3,6 1 3,6
6.7 TETRA-Handfunkgerät (HRT) in ATEX-Ausführung für die Verwendung im Digitalfunk BOS mit prozessorgesteuertem Schnellladegerät mit Temperaturüberwachung für Handsprechfunkgerät, einschließlich Tragegurt; dafür entfällt Nr. 6.4 Tab. 1 der Standardbeladung nach DIN 14555-21 (GW-L1) 2,0 6 12,0
6.8 Hör-Sprechgarnitur für o. a. Handsprechfunkgeräte, geeignet für das Tragen unter CSA Form 3 0,2 6 1,2
7. Arbeitsgerät
7.1 Stromerzeuger, Leistung an die Beladung angepasst, einschließlich Zubehör zur Fremdbetankung aus einem 20 l Metallkanister DIN 14685 150,0 1 150,0
7.2 Abgasschlauch 50 X 2.500 mm für Stromerzeuger DIN 14572 2,5 1 2,5
7.3 Passendes Einspeisekabel; Leitung: H07RN-F3G2.5 mit Stecker DIN 49443, 2P+E, 16 A, 250 V und Gegenstück passend zur jeweiligen Einspeisedose DIN
VDE
0282-4
2,0 1 2,0
7.4 Erdungsset bestehend aus: Einmalerdleitung Länge 20 m, Stärke mindestens 6 mm2, 4 x Erdkabelschuh, 1 x Erdungsspieß 10,0 1 10,0
8. Handwerkszeug und Messgerät
8.1 Handwerkszeug
8.1.1 Fäustel 2 kg 2,3 1 2,3
8.1.2 Feuerwehr-Werkzeugkasten DIN 14881 37,0 1 37,0
9. Sondergerät
9.1 Sondergerät allgemein
9.1.1 Satz Büromaterial (Klemmbrett, Stifte, Papier etc.) - komplett im Koffer 3,5 1 3,5
9.1.2 Ordner mit Kunststoffregistratur 1,2 3 3,6
9.1.3 Bei Abrollbehälter-Bauweise: Kraftstoffkanister Metall (20 l) für den Betrieb der Standheizung, gefüllt, mit Ausgießer DIN 7274 22,0 (1) (22,0)
9.1.4 Flachsack aus PE, Maße ca. 1.500 x 800 mm
Stärke mindestens 0,2 mm, mit Sackverschluss
0,3 100 30,0
9.1.5 Folienbeutel 6 l 0,001 100 0,1
9.1.6 Kunststoff-Folie aus PE, Stärke mindestens 0,2 mm, 25 x 4 m, auf 1 m Breite gefaltet 16,5 1 16,5
9.1.7 Runde Entkleidungs- und Transportplane (Durchmesser 2.000 mm, luftdicht verschließbar) für zu dekontaminierende Ausrüstung 3,0 6 18,0
9.1.8 Rolle Gewebeklebeband, 50 m 0,2 1 0,2
9.1.9 Rolle PVC-Selbstklebeband, 60 m lang, neutrale Farbe 0,2 1 0,2
9.1.10 Unterlegkeil, 320 x 190 x 160 mm für Radlast bis 3.500 kg 3,0 1 3,0
9.1.11 Beladungssatz Dekontamination L2, bestehend aus:
  • Teilbeladungssatz Grobreinigung L1 als Hygieneboard ausgeführt, jedoch ohne Kupplungen/Absperreinrichtungen
  • 3 Augenspülflaschen und Wasser-Kanister (20 l) mit Auslaufrohr, beides trinkwassergeeignet
  • Packung ä 5 Stück Schwämme und 5 Schwammtücher
DIN
14800-18 Beiblatt 12
29,0 1 29,0
9.1.12 Handtuch 450 x 900 mm 0,5 10 5,0
9.1.13 Ablage- und Arbeitstisch, frei aufstellbar, ca. 1.100 x 700 mm (mit klappbaren Beinen, Füße verstellbar zum Ausgleich von Bodenunebenheiten) mit Klappstuhl 18,0 1 18,0
9.1.14 Sitzgarnitur wetterbeständig, bestehend aus
  • 2 x klappbare Bank (Sitzfläche mindestens 1.200 x 240 mm)
  • 1 x klappbarer Tisch (Tischfläche mindestens 1.200 x 500 mm)
  • 1 x klappbarer Stuhl
20,0 1 20,0
Summe Modul Atemschutz (ohne Klammerwerte) 1079,1

Tabelle B: Ausrüstungsmodul Strahlenschutz

Gruppe

Gegenstand

Norm

Stückmasse/ kg

Stückzahl

Gesamtmasse/ kg

8. Handwerkszeug und Messgerät
8.1 Strahlungsmesstechnik
8.1.1 Set im Koffer, bestehend aus:
Dosisleistungsmessgerät, kompatibel zu folgenden Sonden:
  • Hochdosisleistungsgammasonde mit Kabel
  • Alpha-Beta-Gamma-Sonde
  • Teleskopsonde mit Sondenhülle
  • Kontaminationsnachweissonde
2,0
0,4
0,1
0,2
3,0
1,3
1
3
1
1
1
2
2,0
1,2
0,1
0,2
3,0
2,6
8.1.2 Alarmdosimeter 0,2 6 1,2
8.1.3 Dosisleistungswarngerät 0,2 1 0,2
8.2 Amtliches Dosimeter zur

Bestimmung der Tiefenpersonendosis einschließlich Referenzdosimeter

0,05 13 0,7
9. Sondergerät
9.1 Sondergerät allgemein
9.1.1 Folienabsperrband schwarz/gelb, 80 mm breit, Rolle 500 m 3,6 2 7,2
9.1.2 Haltepfosten
Höhe 1,2 m, verzinkt, mit Öse f. Absperrleine
1,2 20 24,0
9.1.3 Fußstück zur Aufstellung von Haltepfosten auf festem Untergrund mit Zusatzgewicht von mindestens 2,5 kg 4,5 10 45,0
9.1.4 Rolle PVC-Selbstklebeband, 60 m lang, gelb, Aufdruck "radioaktiv" 0,2 1 0,2
9.1.5 Je 30 Klebesymbole "Warnung vor radioaktiven Stoffen", 12 mm hoch 0,01 5 0,05
9.1.6 Universal-Ferngreifer, mindestens 105 cm 0,25 1 0,25
Summe Modul Strahlenschutz 87,9
Gesamtmasse Standardbeladung DIN 14555-21 (GW-L1 Tabelle 1)
(ohne Klammerwerte, ohne Funkgeräte nach Nr. 6.4 der DIN)
60,0
Tab. A Gesamtmasse Modul Atemschutz (ohne Klammerwerte) 1079,1
Tab. B Gesamtmasse Modul Strahlenschutz 87,9
GESAMTMASSE BELADUNG 1227,0

6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Richtlinie tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2028 außer Kraft.


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