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ABek - Alarmierungsbekanntmachung
Alarmierung im Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz in Bayern

- Bayern -

Vom 12. Juli 2016
(AllMBl. Nr. 9 vom 29.07.2016 S. 1575 Inkrafttreten)
Gl.-Nr.: 215-I



Archivdatei 2005


1. Einführung

Das Gesetz über die Errichtung und den Betrieb Integrierter Leitstellen (ILSG) vom 25. Juli 2002 (GVBl. S. 318, BayRS 215-6-1-I), das zuletzt durch § 1 Nr. 192 der Verordnung vom 22. Juli 2014 (GVBl. S. 286) geändert worden ist, schreibt die Errichtung Integrierter Leitstellen (ILS) als alarmauslösende Stellen für Rettungsdienst und Feuerwehr vor. Es ist erforderlich, die Alarmierung im Rettungsdienst, im Brand- und Katastrophenschutz insgesamt und einheitlich zu regeln. Die bestehenden Alarmierungsplanungen sind an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen sowie in bestimmten Zeitintervallen zu überprüfen. Für eine gut funktionierende Zusammenarbeit untereinander wird eine einheitliche Einsatzleitsoftware verwendet. Dies setzt voraus, dass landesweit einheitliche Standards (Einsatzstichwörter, Einsatzschlagwörter, Arbeitsprozesse, Auswertungskriterien, Handlungsroutinen u. a.) beachtet und die Einsatzmittel landesweit einheitlich bezeichnet werden. Als Hilfestellung wird durch das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr ein Merkblatt zur Alarmierungsplanung erstellt, in dem die einsatztaktischen Mindestanforderungen der Erstalarmierung zum jeweiligen Einsatzstichwort mit dazugehörigen Einsatzschlagwörtern beschrieben sind. Es wird über die Staatliche Feuerwehrschule Würzburg erhältlich sein.

2. Alarmierungsplanung

2.1 Allgemeines zur Alarmierungsplanung

2.1.1 Zuständigkeit

Für die Alarmierungsplanungen im Brand- und Katastrophenschutz sind die Kreisverwaltungsbehörden, für die Alarmierungsplanungen des Rettungsdienstes die Zweckverbände für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (ZRF) zuständig. Sie werden dabei von den Leitern der ILS, den Kreis- und Stadtbrandräten, den Leitern der Berufsfeuerwehren, den Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehren, den Durchführenden des Rettungsdienstes, den THW-Ortsbeauftragten, allen staatlichen und kommunalen Stellen sowie von den Betreibern von Anlagen und Einrichtungen gemäß Art. 8 Abs. 2 des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes (BayKSG) unterstützt. Auf Art. 3 Abs. 1 Nr. 1 und 3, Art. 3a Abs. 1 Satz 1, Art. 3b Abs. 1 Satz 1, Art. 7 Abs. 2 Nr. 1 und Art. 8 Abs. 2 BayKSG wird verwiesen.

2.1.2 Abstimmung der Alarmierungsplanungen

Die Alarmierungsplanungen der Kreisverwaltungsbehörden und der ZRF sind innerhalb des Bereichs einer ILS und zwischen benachbarten Leitstellenbereichen sowie den Vertretungsleitstellen aufeinander abzustimmen. Das Abstimmungsverfahren wird von der für die Alarmierungsplanung und deren Änderung zuständigen Stelle (Kreisverwaltungsbehörde oder ZRF) in die Wege geleitet. Die Leiter der ILS sind bei der Abstimmung der Alarmierungsplanungen zu beteiligen. Kommt es bei einer Abstimmung der Alarmierungsplanung zwischen mehreren Kreisverwaltungsbehörden, zwischen Kreisverwaltungsbehörden und einem ZRF oder zwischen mehreren ZRF zu keiner Einigung, entscheidet die Regierung oder in Einzelfällen das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr. Sind Kreisverwaltungsbehörden oder ZRF mit Sitz in verschiedenen Regierungsbezirken beteiligt, bestimmt das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr die zuständige Regierung oder kann selbst entscheiden. Für Anlagen, die mehrere Leitstellenbereiche überschreiten (z.B. Mineralölfernleitungen), ist sicherzustellen, dass jede ILS

2.1.2.1 Abstimmung im Zuständigkeitsbereich einer Kreisverwaltungsbehörde

Eine Abstimmung der Alarmierungsplanungen innerhalb des Zuständigkeitsbereichs einer Kreisverwaltungsbehörde ist insbesondere erforderlich, wenn die Alarmierungsplanungen

2.1.2.2. Abstimmung zwischen den Kreisverwaltungsbehörden

Eine Abstimmung der Alarmierungsplanungen zwischen den Kreisverwaltungsbehörden ist insbesondere erforderlich, wenn

2.1.2.3 Abstimmung zwischen den Kreisverwaltungsbehörden und dem ZRF

Eine Abstimmung der Alarmierungsplanungen zwischen den Kreisverwaltungsbehörden und dem ZRF ist insbesondere erforderlich, wenn die Alarmierungsplanungen neben Einsatzmitteln anderer Fachdienste auch Einsatzmittel der Durchführenden des Rettungsdienstes betreffen.

2.1.2.4. Abstimmung zu benachbarten Bundesländern und Staaten

Eine Abstimmung der Alarmierungsplanungen zu benachbarten Bundesländern und/oder Staaten ist insbesondere erforderlich, wenn

2.1.3 Grundsätze der Alarmierungsplanung

Zweck der Alarmierungsplanung ist eine möglichst schnelle und der jeweiligen Situation angemessene Alarmierung der bei einem Notruf, einer bestimmten Lage, einem bestimmten Objekt zu einem bestimmten Zeitpunkt und im ersten Zugriff benötigten Einsatzmittel und deren Geräte. Daher sind grundsätzlich immer die am schnellsten verfügbaren geeigneten Einsatzmittel, unabhängig von bestehenden Verwaltungsgrenzen, einzuplanen. Weiterhin ist bei der Alarmierungsplanung sicherzustellen, dass für jedes Einsatzstichwort eine Bereichsfolge/Eindringtiefe erstellt wird, bei der auch Duplizitätsfälle berücksichtigt werden. Bei der Zusammenstellung von folgenden organisatorischen Einheiten kann davon abgewichen werden:

Die Alarmierungsplanung ist so aufzustellen, dass dabei alle Vorschriften, wie z.B. die Feuerwehr-Dienstvorschriften, eingehalten werden. Die Alarmierungsplanung ist die Zuordnung von Einsatzmitteln und Maßnahmen zu

Die Alarmierung ist flächendeckend mithilfe des Geografischen Informationssystems (GIS) in den ILS zu planen. Dazu sind als Zonen die unter-schiedlichen Zuständigkeitsbereiche der einzelnen BOS-Einheiten grafisch zu erfassen. Nur so kann eine flächendeckende Disposition und Alarmierung erreicht werden. Die alleinige Planung auf der Grundlage von Orten und Ortsteilen ist nicht ausreichend und daher nur als Rückfallebene zu erstellen. Über die flächendeckende Planung hinaus sind objekt- und ereignisbezogene Alarmierungsplanungen - soweit erforderlich - anzulegen (z.B. Einsatzplanung für einen Industriebetrieb, Eisenbahnunfall, siehe auch Nrn. 2.2, 2.3 und 2.4). Es ist anzustreben, die Alarmierungsplanung auf Fahrzeuge und kleinere Organisationseinheiten (Schleifen) bezogen anzulegen, um eine möglichst bedarfsgerechte Alarmierung zu erreichen. Die tageszeitlich schwankende Verfügbarkeit von Einsatzkräften ist dabei zu berücksichtigen und im Einsatzleitsystem zu hinterlegen. Unabhängig von der Alarmierung gemäß der Alarmierungsplanung sind Nachalarmierungen durch die ILS jederzeit möglich (siehe hierzu Nr. 3.6). Die Regierungen sowie das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr können die Umsetzung dieser Bekanntmachung (örtliche Alarmierungsplanung) jederzeit überprüfen und ggf. weitere Maßnahmen zur Einhaltung der Regelungen dieser Bekanntmachung treffen.

2.1.4 Einsatzstichwörter

Die Einsatzstichwörter sind im Einsatzleitsystem die Steuerbefehle für die Disposition von Einsatzmitteln. Zusammen mit den Angaben zu Zeit und Ort des Geschehens werden in Abhängigkeit vom Einsatzstichwort mit dem zugehörigen Schlagwort Einsatzmittel alarmiert und weitergehende Maßnahmen wie zum Beispiel die Benachrichtigung von Behörden und Organisationen eingeleitet. Der Katalog der für das Einsatzleitsystem zugelassenen Einsatzstichwörter und Schlagwörter muss für ganz Bayern einheitlich sein und wird vom Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr geführt und fortgeschrieben. Die Einsatzstichwörter mit den dazugehörigen Schlagwörtern (siehe Anlage) sind so konzipiert, dass mit ihnen alle Erfordernisse einer lagebezogenen Alarmierungsplanung erfüllt werden können. Sie beziehen sich auf gemeldete Sachverhalte oder Ereignisse und nicht auf konkrete Objekte, Gebiete oder Zeiträume. Welche und wie viele Einsatzmittel, Geräte und Einsatzkräfte einem bestimmten Einsatzstichwort und Schlagwort zur Alarmierung zugeordnet werden und welche sonstigen Maßnahmen bei dieser Einsatzstichwort-Schlagwort-Kombination einzuleiten sind, richtet sich nach den örtlichen Verhältnissen, wobei die angegebenen Mindestanforderungen erfüllt sein müssen. Einheitliche Vorgaben, welche Einsatzmittelketten durch eine bestimmte Einsatzstichwort-Schlagwort-Kombination ausgelöst werden, bestehen - bis auf die Mindestanforderungen - daher nicht. Vielmehr ist bei der Alarmierungsplanung von den einzelnen Kreisverwaltungsbehörden und ZRF unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse festzulegen, welche Einsatzmittelketten mit dem jeweiligen Einsatzstichwort und -schlagwort verknüpft sind. Die Einsatzstichwörter für Rettungsdienst und Feuerwehr ( Brand und THL) können additiv verwendet werden. Zusätzlich können die Einsatzstichwörter für Rettungsdienst und Feuerwehr mit den sonstigen Einsatzstichwörtern und den Einsatzstichwort-Modulen (siehe Anlage) kombiniert werden. Um unnötige Mehrfachalarmierungen von gleichen Einsatzmitteln zu vermeiden, können die Einsatzstichwörter Brand, ABC und THL nicht miteinander kombiniert werden. Somit ist eine dem Meldebild angepasste und flexible Alarmierung gewährleistet. Wie viele und welche Einsatzmittel und Einsatzkräfte im Einzelfall alarmiert werden, ergibt sich im Einsatzleitsystem aus der Kombination

2.1.5 Schlagwörter

Jedem Einsatzstichwort ist eine bestimmte Anzahl von Schlagwörtern zugeordnet. Die Schlagwörter sollen dem Disponenten in der ILS dabei helfen, das Ergebnis seiner Notrufabfrage dem zutreffenden Einsatzstichwort zuzuordnen. Es wurde auf sinnfällige und umgangssprachlich "griffige" Schlagwörter geachtet. Beispiele: Einsatzstichwort "B 2", mögliche Schlagwörter: "Bahndamm", "Gartenhütte, Schuppen", "PKW" oder Einsatzstichwort "RD 2", mögliche Schlagwörter: "Atmung / vitale Bedrohung", "Trauma / vitale Bedrohung - Starke Blutung". Für den Rettungsdienst sowie den Brand- und Katastrophenschutz wird im Einsatzleitsystem ein landesweit einheitlicher Grundbestand an Schlagwörtern hinterlegt, der vom Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr in Abstimmung mit den Vertretern der Feuerwehren, Vertretern der Kreisverwaltungsbehörden, den ZRF und den Durchführenden des Rettungsdienstes regelmäßig weiterentwickelt wird. Damit wird sichergestellt, dass bayernweit geltende Vorgaben wie beispielsweise der Notarzt-Indikationenkatalog in den Schlagwörtern und in der Folge in den Einsatzstichwörtern umgesetzt werden. Darüber hinaus steht es dem jeweiligen ZRF frei, zusätzliche Schlagwörter für die Einsatztypen Infoeinsatz und Katastrophenschutz zu hinterlegen. Die Festlegung von Einsatzmittelketten und Maßnahmen im Rahmen der Alarmierungsplanung bezieht sich immer auf die Einsatzstichwörter und Schlagwörter.

2.2 Besonderheiten der Alarmierungsplanung im Rettungsdienst

Der ZRF legt fest, welche Einsatzmittelketten und Maßnahmen mit einem bestimmten Einsatzstichwort bzw. Schlagwort des Rettungsdienstes verknüpft werden. Dabei sind das Bayerische Rettungsdienstgesetz, die dazu ergangenen Verordnungen und der jeweils aktuelle Notarzt-Indikationenkatalog sowie weitere verbindliche Vorgaben des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr zu beachten. Danach ist grundsätzlich das am schnellsten verfügbare geeignete Einsatzmittel des öffentlichen Rettungsdienstes einzusetzen. Zu Notfalleinsätzen werden Notarztwagen, Notarzt-Einsatzfahrzeuge, Rettungswagen, Luftrettungsmittel sowie im Bedarfsfall Sonderfahrzeuge und Sondergeräte des Rettungsdienstes (insbesondere der Berg- und Wasserrettung) eingesetzt. Es wird empfohlen besondere Alarmierungsplanungen für größere oder komplexe Wasserflächen zu erstellen, um die örtlichen Verhältnisse mit besetzten Wachen der Wasserrettung oder verkürzte Rüstzeiten durch Einsatzmittel der Wasserrettung nahe am Schadensgebiet zu berücksichtigen. Dabei sind neben dem automatisierten Routing auch Zugänglichkeiten zum jeweiligen Gewässer zu berücksichtigen. Die schnellst verfügbaren Einsatzmittel werden in der Regel durch Standortfeststellungen (GPS) in Kombination mit entsprechenden Routingtaktiken durch den Leitrechner vorgeschlagen. Die Taktiken sollen dabei in der Eindringtiefe so gefasst sein, dass das übliche rettungsdienstliche Aufkommen auch in Duplizitätsfällen immer zu einem Vorschlag des Leitrechners führt. Große Schadensszenarien und die Rückfallebene (z.B. bei Ausfall des Routingservers) müssen durch die additive Festlegung von Bereichsfolgen mindestens auf Ebene der Gemeinden abgedeckt werden. Mit Einführung der Vernetzung der Leitstellen und der dynamischen Datenverteilung ist es notwendig, dass sich benachbarte Leitstellenbereiche intensiv in Bezug auf Änderungen und Ergänzungen relevanter Teile der Datenversorgung (z.B. im Bereich der verwendeten Dienststellen) austauschen. Nur auf diese Art ist gewährleistet, dass in der Rückfallebene bzw. bei großen Schadensszenarien die Einsatzmittel durch den Leitrechner gefunden werden können. Für den Fall, dass die im Regelfall schnellst verfügbaren Einsatzmittel im konkreten Fall nicht oder nicht schnell genug eingesetzt werden können, sollen im Rahmen der Alarmierungsplanung Bereichsfolgen (Rückfallebene zur GPS-Übermittlung) für benachbarte Standorte festgelegt werden. Die Bereichsfolge ist die Reihenfolge der Wachstandorte/Dienststellen, auf deren Grundlage das Einsatzleitsystem das schnellst verfügbare Einsatzmittel vorschlägt. Nur so ist eine Rückfallebene für das automatische Routing des Einsatzleitsystems gegeben. Bei der Alarmierungsplanung wird der ZRF maßgeblich von den Durchführenden des Rettungsdienstes und dem Betreiber der ILS unterstützt. Es ist zu prüfen, ob für bestimmte Ereignisse oder für bestimmte bauliche Anlagen, Objekte sowie Straßen mit getrennten Richtungsfahrbahnen oder sonstige Sonderfälle besondere Alarmierungsplanungen des Rettungsdienstes aufgestellt bzw. an die aktuellen Gegebenheiten/Möglichkeiten angepasst werden müssen. Der Sonderbedarf bei Großschadenslagen gemäß Art. 19 Abs. 1 BayRDG ist durch den ZRF in die Alarmierungsplanung einzubeziehen.

2.3 Sanitätseinsatzleitung

Eine Sanitätseinsatzleitung - Organisatorischer Leiter (OrgL) und Leitender Notarzt (LNA) - ist entsprechend § 14 Abs. 1 AVBayRDG in die Alarmierungsplanung aufzunehmen.

2.4 Besonderheiten der Alarmierungsplanung der Bergwacht

Für Einsätze im Gebirge und in Höhlen wird zunächst die zuständige Bergrettungswache und das Modul EL BWB alarmiert. Im Falle des Vorliegens einer Notarztindikation legt der Einsatzleiter Berg- und Höhlenrettung neben der in der Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) gültigen Erstalarmierung zusätzlich fest, welcher Notarzt (Land-, Luft-, Bergrettung) zum Einsatz kommt. Nach der ersten Lageerkundung erfolgt durch ihn die Nachforderung weiterer Einsatzmittel. Bei Einsätzen in Zuständigkeitsgebieten der Landrettung, bei denen regelmäßig die Unterstützung der Berg- und Höhlenrettung notwendig wird, kann standardmäßig das Modul EL BWB hinzu alarmiert werden. Im Falle technischer Störungen an Seilbahnanlagen ohne Personenschaden wird zunächst nur das Modul EL BWB alarmiert - mit dem zuständigen Einsatzleiter Berg- und Höhlenrettung wird das weitere Vorgehen abgestimmt.

2.5 Besonderheiten der Alarmierungsplanung der Feuerwehr

2.5.1 Allgemeines

Für jede Einsatzstichwort-Schlagwort-Kombination für die Feuerwehr sind die zur Schadensbewältigung voraussichtlich erforderlichen Einsatz-mittel einzuplanen. Die zuständige Ortsfeuerwehr ist immer in die Einsatzmittelkette aufzunehmen. Für den Fall, dass die im Regelfall schnellst verfügbaren Einsatzmittel im konkreten Fall nicht oder nicht schnell genug eingesetzt werden können, sollen im Rahmen der Alarmierungsplanung Bereichsfolgen für weitere Feuerwehren/ Dienststellen (auch über Gemeinde- und Landkreisgrenzen sowie Leitstellenbereiche hinweg) festgelegt werden. Das Einsatzleitsystem greift entsprechend der festgelegten Bereichsfolgen auf die geeigneten und am schnellsten verfügbaren Einsatzmittel weiterer Feuerwehren/Dienststellen zu. Einer Zuweisung von Einsatzbereichen im Sinn des Art. 17 Abs. 3 BayFwG bedarf dies nicht. Soweit jedoch Feuerwehren formell zusätzliche Einsatzbereiche zugewiesen werden, ist das in Art. 17 Abs. 3 Satz 1 BayFwG vorgesehene Verfahren zu beachten. Soweit bestimmte Einsatzstichwörter bzw. Schlagwörter aufgrund der örtlichen Verhältnisse nicht relevant sind (z.B."B Schienentunnel"), wird dafür keine Alarmierungsplanung aufgestellt.

2.5.2 Gebäude und Anlagen

Für alle Gebäude und Gebäudekomplexe, die Sonderbauten im Sinn des Bauordnungsrechts sind, ist zu prüfen, ob eine eigene Alarmierungsplanung zu erstellen ist bzw. diese an die aktuellen Gegebenheiten/Möglichkeiten angepasst werden muss. Für bauliche Anlagen mit größerem Gefahrenpotential und Errichtungs- und/oder Betriebsgenehmigungen nach anderen Rechtsvorschriften als dem Bauordnungsrecht (z.B. Gentechnikgesetz) ist in jedem Fall eine objektbezogene Alarmierungsplanung zu erstellen. Für sonstige Anlagen ist eine Alarmierungsplanung aufzustellen, wenn erhebliches Gefahrenpotential vorliegt oder besonderes Einsatzpotential erforderlich ist. Krankenhausalarmplanungen nach Art. 8 Abs. 1 BayKSG sind bei der Alarmierungsplanung zu berücksichtigen.

2.5.3 Unbebaute Flächen

Für unbebaute Flächen (z.B. Wälder, Felder, Wiesen, Brachland) ist eine allgemeine Alarmierungsplanung aufzustellen. Besondere Bedingungen (z.B. Naturschutzgebiet) und besondere Schwierigkeiten bei einer Brandbekämpfung oder Hilfeleistung (z.B. im Sumpfgebiet) sind bei der Alarmierungsplanung durch die Einbindung der erforderlichen Einsatzmittel und Maßnahmen zu berücksichtigen. Für Wälder ist die Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und des Innern über Richtlinien zur Waldbrandabwehr vom 9. April 2013 (AllMBl. S. 189) zu berücksichtigen. Bei Bränden im Gebirge wird neben den Einsatzeinheiten der Feuerwehr das Modul EL BWB alarmiert. Mit dem Einsatzleiter Berg- und Höhlenrettung erfolgt die Abstimmung der erforderlichen Maßnahmen zur Transportunterstützung sowie zur rettungsdienstlichen und -technischen Einsatzabsicherung. Auf Nachforderung durch ihn werden weitere Einsatzmittel der Berg- und Höhlenrettung alarmiert.

2.5.4 Verkehrswege

2.5.4.1 Straßen

Für Bundes-, Staats- und Kreisstraßen ist eine Alarmierungsplanung zu erstellen, falls dies einsatztaktisch erforderlich ist. Sie erfolgt nach den Straßennummern und der Kilometrierung. Werden künftig andere Systeme eingeführt, ist die Planung daran anzupassen. Soweit die Straßen baulich getrennte Richtungsfahrbahnen haben, erfolgt die Alarmierungsplanung zwischen Anschlussstellen und unterschieden nach Richtungsfahrbahnen.

2.5.4.2. Bundesautobahnen

Für Bundesautobahnen ist eine Alarmierungsplanung zu erstellen. Sie erfolgt nach den Nummern der Bundesautobahnen, unterschieden nach Richtungsfahrbahnen, zwischen Anschlussstellen und nach der Kilometrierung. Eine Planung ist grundsätzlich zwischen zwei Anschlussstellen durchzuführen. Werden künftig andere Systeme eingeführt, ist die Planung daran anzupassen.

2.5.4.3 Eisenbahnen

Für Bahnstrecken ist eine Alarmierungsplanung zu erstellen; sie erfolgt dabei

Für besondere Bauwerke wie größere Brücken, Tunnels und Bahnübergänge mit erfahrungsgemäß größerem Gefährdungspotential sind zusätzliche Alarmierungsplanungen erforderlich. Bei der Alarmierungsplanung im Eisenbahnbereich ist für alle Einsatzstichwörter dafür Sorge zu tragen, dass als erste Maßnahme die zuständige Notfallleitstelle benachrichtigt wird, um möglichst früh Sicherungsmaßnahmen auf der betroffenen Strecke einzuleiten. Die Alarmierung der Notfallmanager für Bahnstrecken, für die die Deutsche Bahn AG das Notfallmanagement durchführt, erfolgt durch die Notfallleitstellen der Deutschen Bahn AG.

2.5.5 Fernleitungen

Für Fernleitungen, in denen gefährliche Gase oder Flüssigkeiten (brennbar, giftig etc.) gefördert werden, ist - ggf. im Rahmen von Katastrophenschutz-Sonderplänen - eine Alarmierungsplanung zu erstellen. Sie erfolgt in Streckenabschnitten zwischen Absperrorganen (Schieber) und nach der Kilometrierung. Bei Bündelung mehrerer Leitungen sind getrennte Alarmierungsplanungen dann vorzusehen, wenn in den Leitungen Stoffe unter-schiedlicher einsatztaktischer Relevanz (z.B. Gase oder Flüssigkeiten) transportiert werden.

2.5.6 Gewässer

Für Bundeswasserstraßen und die weiteren Gewässer erster Ordnung (im Sinn des Art. 2 Abs. 1 Nr. 1 BayWG) ist eine Alarmierungsplanung zu erstellen. Sie erfolgt bei Bundeswasserstraßen und Flüssen nach der Kilometrierung. Bei den übrigen Gewässern sind geeignete Alarmierungsplanungen zu erstellen, soweit dies aufgrund ihrer Größe, Unübersichtlichkeit und der Zugänglichkeit des Ufers angezeigt ist. Bereits vorhandene Alarmierungsplanungen sind auf die aktuellen Gegebenheiten/Möglichkeiten hin zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

2.5.7 Brandmeldeanlagen

Für Gebäude oder Anlagen mit Brandmeldeanlagen ist jeweils eine eigene Alarmierungsplanung aufzustellen. Der Betreiber der Brandmeldeanlage soll über den Inhalt der Alarmierungsplanung informiert werden. Brandmeldeanlagen, deren Errichtung nach einer öffentlich-rechtlichen Vorschrift vorgeschrieben ist oder angeordnet wurde (notwendige Brandmeldeanlagen), sind an die zu-ständige behördlich benannte alarmauslösende Stelle aufzuschalten. Die Brandmeldung muss automatisch dorthin weitergeleitet werden. Behördlich benannte alarmauslösende Stelle ist ab dem Zeitpunkt ihrer Betriebsaufnahme ausschließlich die örtlich zuständige ILS. Die Aufschaltung nicht notwendiger Brandmeldeanlagen auf die ILS soll gestattet werden, wenn die Alarmübertragungsgeräte den Anforderungen entsprechen, die an notwendige Brandmeldeanlagen gestellt werden (z.B. bezüglich der übermittelten Datentelegramme). Die Nummerierung der an die Alarmübertragungsanlagen angeschlossenen Brandmeldeanlagen erfolgt nach einer landes-weit einheitlichen Systematik. Dabei bleibt es dem Betreiber einer ILS freigestellt, bei der Zusammenlegung bereits bestehender verschiedener Alarmübertragungsanlagen die Melder im Leitstellenbereich neu zu nummerieren. Zur Unterscheidung der einzelnen Melder im Leitstellenverbund Bayern wird folgende Systematik verwendet:

2.6 Besonderheiten der Alarmierungsplanung im Katastrophenschutz

2.6.1 Allgemeines

Alle im Rahmen der Erstellung von Alarmierungsplänen im Brand- und Katastrophenschutz eingeplanten Einsatzmittel sind mit näheren Angaben (Adresse, Erreichbarkeit, Ansprechpartner usw.) durch die zuständige Kreisverwaltungsbehörde zu erfassen und im "Allgemeinen Katastrophen-schutzplan" bzw. im EDV-System GeoKAT aufzunehmen.

2.6.2 Führungsgruppe Katastrophenschutz - FüGK

Um die jederzeitige Handlungsfähigkeit der Katastrophenschutzbehörde sicherzustellen, sind mindestens fünf entscheidungsbefugte Vertreter der Katastrophenschutzbehörde als so genannte "Ansprechpartner FüGK" zu benennen. Ein Ansprechpartner FüGK ist von der ILS zu alarmieren, wenn zu erwarten oder nicht auszuschließen ist, dass zur Bewältigung eines Schadensereignisses die einheitliche Leitung durch die Katastrophenschutzbehörde gemäß Art. 1 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 5 BayKSG oder das Tätigwerden eines Örtlichen Einsatzleiters nach Art. 15 BayKSG erforderlich ist. Hierzu werden die Ansprechpartner FüGK unter den entsprechenden Einsatzstichwörtern in die Alarmierungsplanung eingebunden. Die Entscheidung, bei welchen Einsatzstichwörtern die Kreisverwaltungsbehörde als Katastrophenschutz- bzw. Sicherheitsbehörde zu alarmieren ist, trifft diese selbst. Die Kreisverwaltungsbehörde stellt der ILS die für die Alarmierung erforderlichen Angaben zur Verfügung und aktualisiert diese im Fall von Veränderungen unverzüglich. Weitere Mitglieder der FüGK werden bei Bedarf auf Veranlassung des erstalarmierten Ansprechpartner FüGK durch die ILS alarmiert (vgl. Anlage, Einsatzstichwort-Modul FüGK) . Die Ansprechpartner FüGK sind mit Funkmeldeempfängern oder Mobiltelefonen auszustatten. Für die Regierungen und das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr gelten gesonderte Regelungen.

2.6.3 Örtliche Einsatzleiter - ÖEL

Die von der Katastrophenschutzbehörde gemäß Art. 6 BayKSG vorab benannten "Örtlichen Einsatzleiter" sind in die Alarmierungspläne aufzunehmen, indem sie bei den entsprechenden Einsatzstichwörtern als Einsatzmittel hinterlegt werden. Die Hinterlegung des ÖEL als Einsatz-mittel muss für Schadenslagen erfolgen, die erwarten lassen, dass

2.6.4 Katastrophenschutz-Sonderpläne

Die Katastrophenschutzbehörden legen bei Bedarf (z.B. für bestimmte Objekte oder Ereignisse) Katastrophenschutz-Sonderpläne an. Sie unterscheiden sich von der sonstigen Alarmierungsplanung, insbesondere im Brandschutz, durch ihren Umfang und dadurch, dass die Alarmierung von der ILS in jedem Fall entsprechend den Festlegungen in den Katastrophenschutz-Sonderplänen unverändert und vollständig durchzuführen ist.

2.6.5 Bundesanstalt Technisches Hilfswerk

Gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 3 des Gesetzes über das Technische Hilfswerk (THW-Gesetz - THWG) gehört es zu den Aufgaben des THW, bei der Bekämpfung von Katastrophen, öffentlichen Notständen und Unglücksfällen größeren Ausmaßes auf Anforderung der für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen technische Hilfe zu leisten. Darüber hinaus steht das THW auch für die technische Hilfeleistung bei anderen Unglücksfällen (z.B. Verkehrsunfälle, Bergung von Verschütteten nach Explosionen) zur Verfügung. Das THW soll deshalb in die Alarmierungsplanung aufgenommen werden, wenn es den Schadensort schneller mit der erforderlichen Geräteausrüstung erreicht als die nächstgelegene, ausreichend ausgerüstete Feuerwehr. Zusammen mit dem THW ist dabei grundsätzlich die Feuerwehr einzuplanen. Die Bereitschaftsdienste des THW an Bundesautobahnen bleiben davon unberührt und richten sich nach gesondert getroffenen Regelungen. Einheiten des THW mit Booten oder Tauchergruppen sind für Einsätze bei Unfällen auf Gewässern einzuplanen, soweit die Wasserwacht im Bayerischen Roten Kreuz (BRK), die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG), der Freiwillige Seenot-Dienst e.V. (FSD) oder die Feuerwehren nicht mit geeigneten Mitteln und in der gleichen Zeit eingesetzt werden können.

2.7 Behandlung der Alarmierungsplanungen in den ILS

2.7.1 Einpflege

Die Kreisverwaltungsbehörden und die ZRF haben die ILS unverzüglich über ihre Alarmierungsplanungen und den Inhalt des Allgemeinen Katastrophenschutzplans (EDV-System GeoKAT) zu unterrichten. In den ILS sind die Alarmierungsplanungen unverzüglich in das Einsatzleitsystem nach den Vorgaben des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr einzupflegen. Alle im Rahmen der Erstellung von Alarmierungsplänen eingeplanten Einsatzmittel und Geräte werden in einer Einsatzmitteldatei erfasst. Die Kreisverwaltungsbehörden und ZRF stimmen sich mit dem Betreiber der ILS über das Verfahren und den Umfang der zu übernehmenden Daten ab. Änderungen und Ergänzungen dieser Daten haben die jeweiligen Kreisverwaltungsbehörden und ZRF unverzüglich der ILS zur Aktualisierung zu übergeben. Der Zeitpunkt der Übernahme in das Einsatzleitsystem ist dem ZRF oder der jeweiligen Kreisverwaltungsbehörde mitzuteilen. Diese unterrichten die eingeplanten oder betroffenen Einheiten, Personen, Stellen bzw. deren Träger in geeigneter Weise.

2.7.2 Änderungsdienst

Alle in den Alarmierungsplanungen enthaltenen Einheiten, Personen, Stellen bzw. deren Träger teilen Änderungen unverzüglich dem ZRF (für den Bereich Rettungsdienst) oder der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (für die Bereiche Brand- und Katastrophenschutz) mit. Die Kreisverwaltungsbehörden und ZRF sind dafür verantwortlich, dass die Alarmierungspläne ständig auf dem neuesten Stand gehalten werden und die ILS die jeweils aktuelle Fassung oder entsprechende Änderungsmitteilungen erhält. Kurzfristig und unvorhergesehen eingetretene Änderungen bei den in den Alarmierungsplanungen enthaltenen Einheiten, Personen und Stellen sollen von diesen oder ihren Trägern unverzüglich und unmittelbar der ILS mitgeteilt werden, wenn sonst eine Beeinträchtigung der Alarmierungssicherheit droht. Die von der kurzfristigen Änderung betroffene Kreisverwaltungsbehörde oder der ZRF ist über die unmittelbare Mitteilung an die ILS unverzüglich zu informieren. Über die Einzelheiten des Verfahrens sollen zwischen der ILS, den Kreisverwaltungsbehörden und dem ZRF Vereinbarungen getroffen und den in den Alarmierungsplanungen enthaltenen Einheiten, Personen und Stellen mit der Bitte um Beachtung bekannt gegeben werden.

2.7.3 Verzeichnis der Alarmierungspläne

Die Alarmierungspläne sind in der ILS als Dokumentation und als Rückgriffsmöglichkeit bei Störungen in Papierfassungen oder auf andere geeignete Weise, sortiert nach Kreisverwaltungsbehörden, Gemeinden, Ortsteilen, Straßen, Gebieten, Objekten usw., zu hinterlegen.

3. Alarmierung

3.1 Alarmauslösende Stellen

Alarmauslösende Stellen sind die örtlich zuständigen ILS; Art. 10 Abs. 1 Nr. 10 ILSG bleibt unberührt. Bei Störungen unterstützen sich die ILS gegenseitig bei der Annahme von Notrufen und Meldungen und bei den erforderlichen Alarmierungen nach einem vorab geregelten Vertretungs- und Unterstützungskonzept.

3.2 Alarmierungsmittel

Die ILS nutzen zur Alarmierung die Funkeinrichtungen der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS). Sicherheitsbehörden, Katastrophenschutzbehörden, Feuerwehren und Technisches Hilfswerk werden grundsätzlich über die analogen Funkverkehrskreise der Feuerwehren alarmiert. Rettungsdienst, Sanitätsdienst und Betreuungsdienst werden grundsätzlich über die analogen Funkverkehrskreise des Rettungsdienstes alarmiert. Zukünftig werden die Sicherheitsbehörden, Katastrophenschutzbehörden, Feuerwehren, Rettungsdienst, Sanitätsdienst, Betreuungsdienst und ggf. das Technische Hilfswerk über das BOS-Digitalfunknetz alarmiert. Es werden zertifizierte Endgeräte (z.B. TETRA-Meldeempfänger, Funkgeräte) nach dem Call-Out-Standard alarmiert. Eine von dieser Regelung abweichende drahtgebundene Alarmierung ist mit Zustimmung der Kreisverwaltungsbehörde (für die Bereiche Brand- und Katastrophenschutz) oder des ZRF (für den Bereich Rettungsdienst) im Einvernehmen mit der ILS zulässig, sofern sie den Erfordernissen einer sicheren und unverzüglichen Alarmierung genügt. Sonstige Sonderregelungen bedürfen der Zustimmung des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr. Soweit im Einzelfall eine Alarmierung mit BOS-Funk nicht möglich ist, legt der ZRF oder die Kreisverwaltungsbehörde im Einvernehmen mit der ILS, der zu alarmierenden Einheit, Person, Behörde oder sonstigen Stelle das Alarmierungsverfahren fest. Für den Fall von Störungen des BOS-Funks sind Ersatzalarmierungsverfahren zu vereinbaren. Für örtliche Stromausfälle sind Ersatzlösungen vorzusehen. Probealarme sind regelmäßig durchzuführen. Die Termine für den Probealarm für eine stille Alarmierung (Alarmgeber, Meldeempfänger, Rundsteuerempfänger usw.) im Analog- wie auch im Digitalfunk sollen so gewählt werden, dass sowohl die Alarmempfänger als auch der Arbeitsablauf in der ILS möglichst wenig beeinträchtigt werden. Sirenen sollen grundsätzlich am ersten Samstag im Monat zwischen 11 Uhr und 14 Uhr durch Probealarm auf ihre Funktionsfähigkeit hin überprüft werden. Das ordnungsgemäße Funktionieren der Alarmierungsmittel ist nach einem von den Kreisverwaltungsbehörden und ZRF festgelegten Verfahren von den ILS zu überprüfen.

3.3 Einsatzmittel

Einsatzmittel sind insbesondere Fahrzeuge, Organisationseinheiten, Ortsfeuerwehren, Personen, Gruppen von Einsatzkräften und Geräte. Die ILS ist durch entsprechende Statusmeldungen über deren Verfügbarkeit ständig auf dem aktuellen Stand zu halten. Nach einer Alarmierung sind grundsätzlich die Meldungen "ausgerückt" und "Einsatzstelle erreicht" abzugeben. Das erst-eintreffende Einsatzmittel gibt unverzüglich eine erste Lagemeldung ab. Bei der Beendigung von Einsätzen sind die Meldungen "von Einsatzstelle abgerückt" und "eingerückt" abzugeben. Ist ein Einsatzmittel nicht einsatzklar, muss dies ebenfalls umgehend der ILS gemeldet werden. Im Rettungsdienst werden zusätzlich die Statusmeldungen "auf dem Weg zum Zielkrankenhaus" und "Zielkrankenhaus erreicht" übermittelt.

3.4 Alarmierung der Kreiseinsatzzentralen (KEZ)

Im Rahmen der Alarmierungsplanung ist zu regeln, in welchen Fällen eine KEZ (falls vorhanden) zu alarmieren ist. Die KEZ unterstützt in Abstimmung mit der ILS den jeweiligen Einsatzleiter, soweit dies erforderlich ist. Im Fall großräumiger Schadensereignisse kann die ILS der KEZ Einsätze, die nicht zeitkritisch sind, zur selbst-ständigen Bearbeitung übertragen. Dazu weist die ILS der KEZ die erforderlichen Einsatzmittel zu, die aus ihrer Sicht zur Schadensbewältigung erforderlich sind (Art. 5 Abs. 2 Satz 2 ILSG). Auf Mitteilung eines zusätzlichen Bedarfs durch den jeweiligen Einsatzleiter weist die ILS andere oder weitere Einsatzmittel und Einsatzkräfte zu. Dabei ist darauf zu achten, dass für die Bewältigung zeitkritischer Einsätze ausreichend Reserven an Einsatzmitteln gebildet werden. Diese müssen nach ihrer Alarmierung durch die ILS unverzüglich einen Auftrag für zeitkritische Einsätze übernehmen können.

3.5 Alarmierung der Kreisverwaltungsbehörden

Die Kreisverwaltungsbehörden sind zu alarmieren, wenn zu erwarten oder nicht auszuschließen ist, dass zur Bewältigung eines Schadensereignisses ihr Tätigwerden als Sicherheits- oder Katastrophenschutzbehörde erforderlich ist. Die Alarmierung erfolgt durch die ILS.

3.6 Nachalarmierungen, Alarmierung in Sonderfällen

3.6.1 Nachalarmierungen

Nachalarmierungen erfolgen, wenn es aufgrund eines geänderten Meldebildes oder einer Mitteilung des Einsatzleiters nötig wird, weitere Einsatzmittel und Geräte zu alarmieren. Nachalarmierungen dürfen ausschließlich durch die ILS erfolgen.

3.6.2 Alarmierung in Sonderfällen

Bei Ereignissen, für die aufgrund ihrer Seltenheit oder Besonderheit keine Alarmierungsplanung vorliegt (z.B. großflächige Sturmschäden), alarmiert die ILS nach eigenem pflichtgemäßen Ermessen oder auf Weisung der Kreisverwaltungsbehörde oder eines (Örtlichen) Einsatzleiters die Einsatzmittel und Einsatzkräfte, die zur Schadensbewältigung voraussichtlich erforderlich sind. Nachalarmierungen erfolgen entsprechend

4. Schlussbestimmungen

4.1 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt am 17. Juli 2017 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 16. Juli 2027 außer Kraft.

4.2 Übergangsregelung, Fortgeltung und Aufhebung von Vorschriften

Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern über die Alarmierung im Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz in Bayern (Alarmierungsbekanntmachung - ABek) vom 12. Dezember 2005 (AllMBl. S. 540) tritt mit Ablauf des 16. Juli 2017 außer Kraft. Die bestehenden Alarmierungsplanungen sind bis 16. Juli 2017 zu überprüfen und den Vorgaben dieser Bekanntmachung anzupassen. Ab 17. Juli 2017 erfolgt die Alarmierung nach den an diese Bekanntmachung angepassten Alarmierungsplanungen. Bis dahin erfolgt die Alarmierung nach den bestehenden Alarmierungsplanungen. Bis zur Inbetriebnahme der ILS im jeweiligen Leitstellenbereich richtet sich die Alarmierung im Brand- und Katastrophenschutz weiterhin nach der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 14. Juni 1993 (AllMBl. S. 856), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 22. März 2004 (AllMBl. S. 104) geändert worden ist.

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Einsatzstichwörter Anlage
zu Nr. 2.1.4 ABek


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Stichwörter Brand Stichwörter THL Stichwörter ABC Stichwörter RD sonstige Stichwörter Infoeinsätze Module
B 1 THL AMOK FW ABC 1 RD ABSICHERUNG SON BELEUCHTUNG INF ABNAHME BMA DEKON-EINSATZKRÄFTE
B 2 THL BELEUCHTUNG ABC 2 RD AMOK RD SON EINGLEISEN INF APOTHEKENAUS- EINSATZLEITER BWB
B 2 PERSON THL BOMBENDROHUNG ABC 3 RD BERGRETTUNG SON HILFE / SONSTIGES KUNFT EINSATZLEITER RD
B 3 THL BOMBENFUND ABC B RD BETREUUNG FW INF AUSFALL EINSATZLEITER WR
B 3 PERSON THL ERKUNDUNG ABC B ATOM RD EISUNFALL 1 SON HUBSCHRAUBER- INF BMA PROBE EINSATZLEITUNG FEUER-
B 4 THL FIRST RESPONDER ABC B BIO / CHEMIE RD EISUNFALL 2 LANDUNG INF BMA STÖRUNG WEHR
B 5 THL GEBÄUDEEINSTURZ ABC EXPLOSION RD EISUNFALL 3 SON MOTORRADSTREIFE INF EIGENUNFALL EINSATZLEITUNG THVV
B 6 THL GROßTIERRETTUNG ABC GEFAHRSTOFFMEL- RD HILFE / SONSTIGES SON PSNV (B) INF GIFTNOTRUF ERSTVERSORGUNG
B 7 THL HUBSCHRAUBER- DEANLAGE RD INFEKT GR4 / E SON PSNV (E) INF HOCHVVASSERMEL- GEFAHRGUTZUG
B 8 LANDUNG ABC KRAFTSTOFF RD ITH SON THW BEREITSCHAFT DUNG GERÄTESATZ WALD-
B BMA THL P AUFZUG ABC ÖL LAND RD ITW SON TRAGEHILFE INF KASSENÄRZTLICHER BRAND
B BOOT THL P EINGESCHLOSSEN ABC ÖL WASSER RD KTP SON ÜBERÖRTLICHER EINSATZ BEREITSCHAFTSDIENST INF LUFTBEOBACHTUNG HUNDESTAFFEL

MED. TASK FORCE (MTF)

B ELEKTROANLAGE THL P RETTUNG H / T ABC THL ATOM RD KTP / RTW INF ÖFFENTLICHKEITS-
B SCHIENENTUNNEL THL P STRAßENBAHN ABC THL BIO / CHEMIE RD MANV 10 - 15 ARBEIT MES SEN
B SCHIFF THL P STROM RD MANV 16 - 25 INF PROBEALARM ÖEL
B STRAßENTUNNEL THL P U-BAHN RD MANV 26 - 50 INF SAN-DIENST RETTUNGSZUG RD
B WALD THL P VERSCHÜTTET RD MANV 51 - 100 INF SICHERHEITSWACHE SANEL
B ZUG THL P ZUG RD MANV ab 100 INF UNWETTERWAR- SCHWERG. PATIENT
THL RETTUNGSKORB RD 1 NUNG SEG BEHANDLUNG
THL 1 RD 2 INF VERKEHRSSICHE- SEG BETREUUNG
THL 2 RD 2-KIND RUNG SEG CBRNE
THL 3 RD 3 INF WACHBESETZUNG SEG IUK
THL 4 RD 4 INF ZAHNARZTNOT- DIENST SEG T+S
THL 5 RD 5 SEG THVV
THL SCHIENE RD SONSTIGE SEG TRANSPORT
THL WASSER RD TAUCHUNFALL SEG VERPFLEGUNG
THL TRAGEHILFE RD ÜBERÖRTLICH UG ÖEL
THL UNWETTER RD VEF UG SANEL
THL VU FLUGZEUG 1 RD WASSERNOT 0 WAMEN
THL VU FLUGZEUG 2 RD WASSERNOT 1 WASSERFÖRDERUNG
THL VU SCHIFF KOLLISION RD WASSERNOT 2 WASSERTRANSPORT
THL VU SCHFF LECK RD WASSERNOT 3
THL VU ZUG RD WASSERNOT 4 Katastrophenschutz
RD WASSERNOT 5 KatS-Sonderpläne

Stichwörter Brand

Lfd. Nr. B Hauptgruppe Untergruppe Stichwort Kategorie Schlagwort Anmerkung Mindestanforderung
EM FW
Mindestanforderung
Personalstärke FW
Kennzahl
FW
1 10 10 B 1 im Freien Brandgeruch 1 Trupp 2
2 10 11 B 1 im Freien Rauchentwicklung 2
3 10 12 B 1 im Freien Freifläche ldein (< 100 m2) 2
4 10 14 B 1 im Freien Abfall-, Müll-, Papiercontainer 2
5 10 24 B 1 im Freien Kleinbrand 2
6 11 18 B 1 im Gebäude Nachschau 2
7 15 14 B 1 Verkehr Motorrad 2
8 10 13 B 2 im Freien Wald, ldein (< 1.000 m2) 1.000 l Löschwasser,
4 PA
1 Staffel 2
9 10 13 B 2 im Freien Freifläche groß (> 100 m2) 2
10 10 17 B 2 im Freien Bahndamm 2
11 10 18 B 2 im Freien Bau-, Wohncontainer 2
12 10 20 B 2 im Freien Gartenhütte, Schuppen 2
13 11 15 B 2 im Gebäude Kamin 2
14 11 22 B 2 im Gebäude überhitzter Ofen / Ölofen 2
15 15 10 B 2 Verkehr PKW 2
16 15 11 B 2 Verkehr PKW auf BAB Modul Verkehrsabsicherung 2
17 15 15 B 2 Verkehr LKW / Bus innerorts 2
18 B 2 Alarmstufenerhöhung auf B 2 Regionalschlagwort
19 10 19 B 2 PERSON im Freien Bau-, Wohncontainer (Person in Gefahr) 1.000 1 Löschwasser,
4 PA
1 Gruppe 2
20 10 21 B 2 PERSON im Freien Gartenhütte / Schuppen (Person in Gefahr) 2
21 10 22 B 2 PERSON im Freien Person 2
22 15 12 B 2 PERSON Verkehr PKW (Person in Gefahr) 2
23 15 13 B 2 PERSON Verkehr PKW auf BAB (Person in Gefahr) Modul Verkehrsabsicherung 2
24 15 99 B 2 PERSON Alarmstufenerhöhung auf B 2 Person 2
25 10 15 B 3 im Freien am Gebäude 1.600 l Löschwasser,
6 PA
2 Staffeln 2
26 11 10 B 3 im Gebäude Brandgeruch 2
27 11 11 B3 im Gebäude Dachstuhl 2
28 11 13 B 3 im Gebäude Dehnfuge 2
29 11 14 B 3 im Gebäude Garage 2
30 11 16 B 3 im Gebäude Keller 2
31 11 19 B 3 im Gebäude Rauchentwicklung 2
32 11 23 B 3 im Gebäude Zimmer 2
33 11 25 B 3 im Gebäude Berghütte Regionalschlagwort 2
34 14 14 B 3 Landwirtschaft Fahrzeug / Maschine 2
35 15 15 B 3 Verkehr LKW / Bus außerorts 2
36 15 16 B 3 Verkehr LKW / Bus auf BAB Modul Verkehrsabsicherung 2
37 15 27 B 3 Alarmstufenerhöhung auf B 3
38 15 28 B 3 im Gebäude überhitzter Heustock 2
39 11 12 B 3 PERSON im Gebäude Dachstuhl (Person in Gefahr) 1.600 l Löschwasser,
8 PA, 1 Wärmebildkamera
2 Gruppen 2
40 11 14 B 3 PERSON im Gebäude Garage (Person in Gefahr) 2
41 11 17 B 3 PERSON im Gebäude Keller (Person in Gefahr) 2
42 11 20 B 3 PERSON im Gebäude Rauchentwicklung
(Person in Gefahr)
2
43 11 24 B 3 PERSON im Gebäude Zimmer (Person in Gefahr) 2
44 15 17 B 3 PERSON Verkehr LKW (Person in Gefahr) 2
45 15 18 B 3 PERSON Verkehr LKW auf BAB (Person in Gefahr) Modul Verkehrsabsicherung 2
46 B 3 PERSON Alarmstufenerhöhung auf B 3 Person 2
47 11 20 B 4 im Gebäude ausgedehnt / hoch bis 6. OG 3.200 l Löschwasser,
12 PA, 1 Wärmebildkamera, DL, FW-EL, Fachberater THW
4 Gruppen 2
48 11 21 B 4 im Gebäude Tiefgarage 2
49 12 33 B 4 Gebäude hohe Personenzahl Wohnheim 2
50 12 34 B 4 Gebäude hohe Personenzahl Behinderteneinrichtung 2
51 12 11 B 4 Gebäude hohe Personenzahl Hochhaus ab 7. OG 2
52 12 14 B 4 Gebäude hohe Personenzahl Supermarkt 2
53 12 15 B 4 Gebäude hohe Personenzahl Kindergarten 2
54 12 16 B 4 Gebäude hohe Personenzahl Kino 2
55 12 17 B 4 Gebäude hohe Personenzahl Kirche 2
56 12 19 B 4 Gebäude hohe Personenzahl Schule 2
57 12 20 B 4 Gebäude hohe Personenzahl Theater 2
58 12 21 B 4 Gebäude hohe Personenzahl Zirkus 2
59 12 12 B 4 Gebäude hohe Personenzahl Hotel 2
60 13 13 B 4 Gewerbe / Industrie Sägewerk / Schreinerei 2
61 13 15 B 4 Gewerbe / Industrie Lagerhalle 2
62 13 16 B 4 Gewerbe / Industrie Silo (kein Gefahrstoff) 2
63 13 20 B 4 Gewerbe / Industrie große Höhe - Turm 2
64 13 20 B 4 Gewerbe / Industrie große Höhe - Windrad 2
65 13 14 B 4 Gewerbe / Industrie Industriegebäude 2
66 14 10 B 4 Landwirtschaft Bauernhof 2
67 14 12 B 4 Landwirtschaft Stall / Scheune 2
68 14 13 B 4 Landwirtschaft Aussiedlerhof 2
69 B 4 Alarmstufenerhöhung auf B 4 Regionalschlagwort
70 12 10 B 5 Gebäude hohe Personenzahl Pflege-/Altenheim 5.000 l Löschwasser,
16 PA,
1 Wärmebildkamera,
DL, FW-EL,
Fachberater THW
6 Gruppen 2
71 12 13 B 5 Gebäude hohe Personenzahl Kaufhaus 2
72 12 18 B 5 Gebäude hohe Personenzahl Krankenhaus 2
73 12 19 B 5 Alarmstufenerhöhung auf B 5 Regionalschlagwort
74 B 6 Alarmstufenerhöhung auf B 6 Regionalschlagwort 6.000 l Löschwasser,
20 PA, 1 Wärmebildkamera, DL, FW-EL, Fachberater THW
8 Gruppen
75 B 7 Alarmstufenerhöhung auf B 7 Regionalschlagwort 7.000 l Löschwasser, 24 PA, 1 Wärmebildkamera, DL, FW-EL, Fachberater THW 10 Gruppen
76 B 8 Alarmstufenerhöhung auf B 8 Regionalschlagwort 8.000 l Löschwasser,
28 PA, 1 Wärmebildkamera, DL, FW-EL,
Fachberater THW
12 Gruppen
77 17 10 B BMA Meldeanlage Brandmeldeanlage 500 l Löschwasser, 1 Staffel 2
78 17 13 B BMA Meldeanlage Rauchwarnmelder über Hausnotruf 4 PA 2
79 17 15 B BMA Meldeanlage Rauchwarnmelder 2
80 15 20 B BOOT Verkehr Boot / Yacht / Floß 4 PA, 1 Boot 1 Gruppe 2
81 13 12 B ELEKTROANLAGE Gewerbe / Industrie Elektroanlage / Trafo 1600 l Löschwasser,
6 PA
2 Staffeln 2
82 15 27 B SCHIENENTUNNEL Verkehr Zug im Tunnel Regionalschlagwort 3.200 l Löschwasser, 12 PA, 1 Wärmebildkamera, FW-EL, Fachberater THW 4 Gruppen 2
83 15 29 B SCHIENENTUNNEL Verkehr S-Bahn im Tunnel Regionalschlagwort 2
84 15 29 B SCHIENENTUNNEL Verkehr U-Bahn im Tunnel Regionalschlagwort 2
85 15 21 B SCHIFF Verkehr Passagierschiff Regionalschlagwort 8 PA, 1 Wärmebildkamera, 2 Boote, FW- EL, Fachberater THW 2 Gruppen 2
86 15 22 B SCHIFF Verkehr Frachtschiff Regionalschlagwort 2
87 15 26 B STRAßEN- TUNNEL Verkehr Tunnel Regionalschlagwort 3.200 l Löschwasser, 12 PA, 1 Wärmebildkamera, FW-EL, Fachberater THW 4 Gruppen 2
88 10 23 B WALD im Freien Wald groß (> 1000 m2) 6.000 l Löschwasser,
4 PA, Druckschlauch-B (Transporteinheit 500 m), FW-EL, Fachberater THW
4 Gruppen 2
89 10 24 B WALD im Freien Bergwald Regionalschlagwort 2
90 15 23 B ZUG Verkehr Personenzug 5.000 l Löschwasser,
8 PA, 1 Wärmebildkamera, FW-EL, Fachberater THW
3 Gruppen 2
91 15 24 B ZUG Verkehr Güterzug 2
92 15 25 B ZUG Verkehr Zug nur Lokomotive 2
93 15 28 B ZUG Verkehr Straßenbahn Regionalschlagwort 2
94 15 28 B ZUG Verkehr U-Bahn im Freien Regionalschlagwort 2
95 15 28 B ZUG Verkehr S-Bahn im Freien Regionalschlagwort 2

Stichwörter THL

Lfd. Nr. THL Hauptgruppe Untergruppe Stichwort Kategorie Schlagwort Mindestanforderung EM FW Mindestanforderung
Personalstärke FW
1 10 10 THL AMOK FW Bombe / Amok Amoklage FW-EL 1 Trupp
2 11 10 THL BELEUCHTUNG ldein Einsatzstelle ausleuchten Beleuchtungssatz 1 Trupp
3 12 10 THL BOMBENDROHUNG Bombe / Amok Bombendrohung FW-EL, Fachberater THW 1 Trupp
4 13 10 THL BOMBENFUND Bombe / Amok Bombenfund 500 1Löschwasser, FW-EL, Fachberater THW 1 Staffel
5 14 10 THL ERKUNDUNG ldein Erkundung 1 Trupp
6 15 10 THL FIRST RESPONDER RD First Responder
7 16 10 THL GEBÄUDEEINSTURZ Einsturz / Umsturz Gebäude eingestürzt 3 Rettungssätze (hydraulisch), Stütz- material, Hebekissensystem oder Hebesatz (hydraulisch), Arbeits-/Rettungsplattform, 4.000 l Löschwasser, FW-EL, Fachberater THW, THW SEG 3 Gruppen
8 17 10 THL GROßTIERRETTUNG Tier Rettung Großtier (z.B. Kuh, Pferd) 1 Staffel
9 18 10 THL HUBSCHRAUBER- LANDUNG Rettung Hubschrauberlandung sichern 1 Trupp
10 19 10 THL P AUFZUG Rettung Aufzug öffnen akut 1 Trupp
11 20 11 THL P RETTUNG H / T Absturz / Höhe Person droht zu springen Gerätesatz Absturzsicherung, FW-EL 1 Gruppe
12 20 12 THL P RETTUNG H / T Absturz / Höhe Person absturzgefährdet
13 20 13 THL P RETTUNG H / T Absturz / Höhe Person in Höhe
14 20 14 THL P RETTUNG H / T Absturz / Höhe Person aus Tiefe / Schacht
15 20 15 THL P RETTUNG H / T Absturz / Höhe schwergewichtiger Patient
16 20 16 THL P RETTUNG H / T Absturz / Höhe Person auf Windrad / Kran
17 20 17 THL P RETTUNG H / T Absturz / Höhe Paraglider / Fallschirmspringer / Drachenflieger abgestürzt
18 21 10 THL P STRAßENBAHN VU Person unter Straßenbahn 2 Rettungssätze (hydraulisch), Hebekissensystem oder Hebesatz (hydraulisch), FW-EL 2 Gruppen
19 21 11 THL P STRAßENBAHN VU Straßenbahn
20 22 10 THL P STROM Rettung Person Stromunfall 1 Trupp
21 23 10 THL P U-BAHN VU Person unter U-Bahn 2 Rettungssätze (hydraulisch), Hebekissensystem oder Hebesatz (hydraulisch), FW-EL 2 Gruppen
22 23 11 THL P VERSCHÜTTET Rettung Person verschüttet / Tiefbauunfall FW-EL, Fachberater THW 1 Gruppe
23 23 12 THL P VERSCHÜTTET Rettung Person in Silo
24 24 10 THL P EINGESCHLOSSEN Rettung Wohnung öffnen akut 1 Trupp
25 24 11 THL P EINGESCHLOSSEN Rettung Fahrzeug öffnen akut
26 25 10 THL P ZUG VU Person unter Zug 2 Rettungssätze (hydraulisch), Hebekissensystem oder Hebesatz (hydraulisch), FW-EL 2 Gruppen
27 25 11 THL P ZUG VU Person unter S-Bahn
28 25 12 THL P ZUG VU Person vom Zug erfasst
29 26 10 THL RETTUNGSKORB RD Drehleiter Drehleiter mit Krankentragenhalterung 1 Trupp
30 27 10 THL 1 klein allgemein FW-EL 1 Trupp
31 27 11 THL 1 klein Baum auf Straße
32 27 12 THL 1 klein Baum auf Schiene
33 27 13 THL 1 klein Dach räumen
34 27 14 THL 1 klein Fahrzeug öffnen
35 27 15 THL 1 klein Fahrzeug sichern
36 27 16 THL 1 klein Wohnung öffnen
37 27 17 THL 1 klein Gebäude sichern
38 27 18 THL 1 klein Gegenstand / Teil sichern
39 27 19 THL 1 klein Straße reinigen
40 27 20 THL 1 klein Straße überschwemmt
41 27 21 THL 1 klein Wasser im Keller
42 27 22 THL 1 klein Wasser in Gebäude
43 27 23 THL 1 RD Unterstützung
44 27 24 THL 1 Rettung Personensuche
45 27 25 THL 1 VU mit Motorrad
46 27 26 THL 1 VU mit PKW
47 27 27 THL 1 Tier Insekten (Gefahr für Personen)
48 27 28 THL 1 Tier Rettung Kleintier
49 27 29 THL 1 Tier Bergung Kleintier
50 27 30 THL 1 Tier Bergung Großtier (z.B. Kuh, Pferd)
51 27 31 THL 1 Rettung Waldunfall ohne eingeklemmte Person
52 27 32 THL 1 klein Verkehrslenkung
53 28 10 THL 2 VU mehrere PKW 1 Rettungssatz (hydraulisch), 500 l Löschwasser 1 Staffel
54 28 11 THL 2 VU LKW / Bus (leer), ohne eingeklemmte Personen
55 29 10 THL 3 Rettung Person eingeklemmt (nicht VU) 2 Rettungssätze (hydraulisch), 500 l Löschwasser, FW-EL, Fachberater THW 2 Staffeln
56 29 11 THL 3 VU 1 oder 2 PKW, Person eingeklemmt
57 29 12 THL 3 VU Bus (besetzt)
58 29 13 THL 3 Einsturz / Umsturz Gerüst umgestürzt
59 29 14 THL 3 Einsturz / Umsturz Stromleitungsmast umgestürzt
60 29 15 THL 3 Einsturz / Umsturz Kran umgestürzt
61 29 16 THL 3 Rettung Waldunfall mit eingeklemmter Person
62 30 10 THL 4 VU mehrere PKW, Personen eingeklemmt 3 Rettungssätze (hydraulisch), 2.000 l Löschwasser, FW-EL, Fachberater THW 3 Gruppen
63 30 11 THL 4 VU LKW / Bus (leer), Person eingeklemmt 3 Rettungssätze (hydraulisch), 2.000 l Löschwasser, Arbeits-/Rettungsplattform, FW-EL, Fachberater THW
64 31 10 THL 5 VU Massenkarambolage, Personen eingeklemmt 4 Rettungssätze (hydraulisch), 4.000 l Löschwasser, Zugeinrichtung (maschinell), FW-EL, Fachberater THW 4 Gruppen
65 31 11 THL 5 VU Bus besetzt mit eingeklemmten Personen
66 31 10 THL 5 VU mehrere LKW mit eingeklemmten Personen
67 32 10 THL SCHIENE klein Hilfeleistung Straßenbahn 1 Rettungssatz (hydraulisch), FW-EL 1 Gruppe
68 32 11 THL SCHIENE klein Hilfeleistung S-Bahn
69 32 12 THL SCHIENE klein Hilfeleistung U-Bahn
70 33 10 THL WASSER Wasser Bergung Sache / Leiche 1 Boot 1 Trupp
71 33 11 THL WASSER Wasser Rettung Tier
72 33 12 THL WASSER Wasser Rettung Person
73 33 13 THL WASSER Wasser Tauchereinsatz ohne Rettung
74 34 10 THL TRAGEHILFE RD Tragehilfe 1 Staffel
75 35 10 THL UNWETTER Unwetter Baum / Ast droht zu fallen FW-EL, KEZ
76 35 11 THL UNWETTER Unwetter Baum / Ast auf Fahrbahn
77 35 12 THL UNWETTER Unwetter Baum / Ast auf Schiene
78 35 13 THL UNWETTER Unwetter Baum / Ast auf Gebäude
79 35 14 THL UNWETTER Unwetter Baum / Ast auf Stromleitung
80 35 15 THL UNWETTER Unwetter Baum / Ast auf PKW / LKW
81 35 16 THL UNWETTER Unwetter Baum umgestürzt
82 35 17 THL UNWETTER Unwetter Bauteil / Gegenstand droht zu fallen
83 35 18 THL UNWETTER Unwetter Gebäude sichern
84 35 19 THL UNWETTER Unwetter Bauzaun sichern
85 35 20 THL UNWETTER Unwetter Fahrbahn / Gehweg überschwemmt
86 35 21 THL UNWETTER Unwetter Gebäude unter Wasser
87 35 22 THL UNWETTER Unwetter Keller unter Wasser
88 35 23 THL UNWETTER Unwetter Fahrzeug / sonstigen Gegenstand sichern
89 35 24 THL UNWETTER Unwetter Erkundung nicht zeitkritisch
90 35 25 THL UNWETTER Unwetter sonstiger Schaden
91 36 10 THL VU FLUGZEUG 1 Luft Notlandung 3 Rettungssätze (hydraulisch), 4.000 l Löschwasser, Arbeits-/Rettungsplattform, FW-EL, Fachberater THW 3 Gruppen
92 36 11 THL VU FLUGZEUG 1 Luft Ballon
93 36 12 THL VU FLUGZEUG 1 Luft Hubschrauber
94 36 13 THL VU FLUGZEUG 1 Luft Kleinflugzeug
95 37 10 THL VU FLUGZEUG 2 Luft Frachtflugzeug 3 Rettungssätze (hydraulisch), 4.000 l Löschwasser, Arbeits-/Rettungsplattform, FW-EL, Fachberater THW 4 Gruppen
96 37 11 THL VU FLUGZEUG 2 Luft Passagierflugzeug
97 37 12 THL VU FLUGZEUG 2 Luft Militärflugzeug
98 38 10 THL VU SCHIFF KOLLISION Wasser Kollision Passagierschiff 2 Boote, FW-EL, Fachberater THW 3 Gruppen
99 38 11 THL VU SCHIFF KOLLISION Wasser Kollision Frachtschiff
100 38 12 THL VU SCHIFF KOLLISION Wasser Kollision Boot / Yacht / Floß 1 Boot, FW-EL, Fachberater THW 2 Gruppen
101 38 13 THL VU SCHIFF LECK Wasser Schiff leck Passagierschiff 2 Boote, FW-EL, Fachberater THW 3 Gruppen
102 38 14 THL VU SCHIFF LECK Wasser Schiff leck Frachtschiff
103 39 10 THL VU ZUG VU Zug 3 Rettungssätze (hydraulisch), 4.000 l Löschwasser, Arbeits-/Rettungsplattform, FW-EL, Fachberater THW, THW SEG 2 Gruppen

Stichwörter ABC

Lfd. Nr. ABC Hauptgruppe Untergruppe Stichwort Kategorie Schlagwort Mindestanforderung EM FW Mindestanforderung
Personalstärke FW
Informationen
1 10 10 ABC 1 Geruch undefinierbarer Geruch 4 PA, 1 Ex-Warngerät, 500 l Löschwasser 1 Staffel
2 10 11 ABC 1 Geruch Geruch nach Ammoniak
3 10 12 ABC 1 Geruch Geruch nach Chlor
4 10 13 ABC 1 Geruch Geruch nach Erdgas / Gas
5 11 10 ABC KRAFTSTOFF Gefahrstoff auslaufender Kraftstoff (z.B. Benzin, Diesel) 1 Trupp
6 12 10 ABC 2 Gefahrstoff verdächtiger Stoff 4 PA, 1 Ex-Warngerät, 500 l Löschwasser 1 Staffel
7 12 11 ABC 2 Gefahrstoff undefinierbare Flüssigkeit
8 12 12 ABC 2 Gefahrstoff undefinierbarer Gegenstand
9 12 13 ABC 2 Gefahrstoff kleine Menge
10 12 13 ABC 2 Gefahrstoff undefinierbares Pulver
11 12 14 ABC 2 Gefahrstoff Gasaustritt im Freien
12 13 10 ABC 3 Gefahrstoff große Menge 8 PA, 1 Ex-Warngerät, 1.800 l Löschwasser 2 Gruppen
13 13 11 ABC 3 Gefahrstoff Gasaustritt brennbar
14 13 12 ABC 3 Gefahrstoff Gasaustritt im Gebäude
15 14 10 ABC B ATOM Gefahrstoff Brand Atom im Gebäude 8 PA, 1 Wärmebildkamera,
1.800 l Löschwasser, 6 Körperschutz Form 2 (Kontaminationsschutzanzug), Sonderausrüstung A, 120 l Schaummittel alkoholbeständig oder 120 l Schaummittel class A oder 120 l Mehrbereichsschaummittel, 250 kg ABC-Löschpulver, FW-EL
2 Gruppen Fachberater
ABC, Modul Gefahrgutzug,
Modul Dekon-Einsatzkräfte, Modul Messen, Modul Warnen
16 14 11 ABC B ATOM Gefahrstoff Brand Atom im Freien
17 14 12 ABC B ATOM Gefahrstoff Brand Atom PKW / LKW
18 14 13 ABC B ATOM Gefahrstoff Brand Atomkraftwerk (AKW)
19 15 10 ABC B Gefahrstoff Brand Tankstelle Verknüpfung mit EMK B4 siehe B 4
20 15 11 ABC B Gefahrstoff Brand Biogasanlage
21 15 12 ABC B Gefahrstoff Brand Raffinerie
22 15 13 ABC B Gefahrstoff Brand Tanklager
23 15 14 ABC B Gefahrstoff Brand Tankwagen
24 16 10 ABC B BIO / CHEMIE Gefahrstoff Brand Bio im Gebäude 8 PA, 1 Ex-Warngerät, 1 Wärmebildkamera, 1.800 l Löschwasser, 4 Körperschutz Form 2 (Infektionsschutzanzug/Flüssigkeitsschutzanzug), 4 Körperschutz Form 3 (CSA), Gasmesskoffer, 120 l Schaummittel alkoholbeständig oder 120 l Schaummittel class A oder 1201 Mehrbereichsschaummittel, 250 kg ABC-Löschpulver, FW-EL, Fachberater THW 2 Gruppen Fachberater ABC, Modul Gefahrgutzug, Modul Dekon-Einsatzkräfte, Modul Messen, Modul Warnen
25 16 11 ABC B BIO / CHEMIE Gefahrstoff Brand Bio im Freien
26 16 12 ABC B BIO / CHEMIE Gefahrstoff Brand Bio PKW / LKW
27 16 13 ABC B BIO / CHEMIE Gefahrstoff Brand Chemie im Gebäude
28 16 14 ABC B BIO / CHEMIE Gefahrstoff Brand Chemie im Freien
29 16 15 ABC B BIO / CHEMIE Gefahrstoff Brand Chemie Zug
30 16 16 ABC B BIO / CHEMIE Gefahrstoff Brand Chemie LKW
31 17 10 ABC THL ATOM Gefahrstoff THL Atom Austritt im Gebäude 8 PA, 1 Wärmebildkamera, 1.800 l Löschwasser, 6 Körperschutz Form 2 (Kontaminationsschutzanzug), Sonderausrüstung A, 120 l Schaummittel alkoholbeständig oder 120 l Schaummittel class A oder 120 l Mehrbereichsschaummittel, 250 kg ABC-Löschpulver, 2 Rettungssätze (hydraulisch), FW-EL, Fachberater THW 2 Gruppen Fachberater ABC, Modul Gefahrgutzug, Modul Dekon-Einsatzkräfte, Modul Messen, Modul Warnen
32 17 11 ABC THL ATOM Gefahrstoff THL Atom Austritt im Freien
33 17 12 ABC THL ATOM Gefahrstoff THL Atom PKW / LKW
34 17 13 ABC THL ATOM Gefahrstoff THL VU Atom PKW / LKW
35 18 10 ABC THL BIO / CHEMIE Gefahrstoff THL Bio Austritt im Freien 8 PA, 1 Ex-Warngerät, 1 Wärmebildkamera, 1.800 l Löschwasser, 4 Körperschutz Form 2 (Infektionsschutzanzug/ Flüssigkeitsschutzanzug), 4 Körperschutz Form 3 (CSA), Gasmesskoffer, 120 l Schaummittel alkoholbeständig oder 120 l Schaummittel class A oder 120 l Mehrbereichsschaummittel, 250 kg ABC-Löschpulver, 2 Rettungssätze (hydraulisch), FW-EL, Fachberater THW 2 Gruppen Fachberater ABC, Modul Gefahrgutzug, Modul Dekon-Einsatzkräfte, Modul Messen, Modul Warnen
36 18 10 ABC THL BIO / CHEMIE Gefahrstoff THL Bio Austritt im Gebäude
37 18 11 ABC THL BIO / CHEMIE Gefahrstoff THL Bio PKW / LKW
38 18 12 ABC THL BIO / CHEMIE Gefahrstoff THL Chemie Austritt im Gebäude
39 18 13 ABC THL BIO / CHEMIE Gefahrstoff THL Chemie Austritt im Freien
40 18 14 ABC THL BIO / CHEMIE Gefahrstoff THL Chemie PKW / LKW
41 18 15 ABC THL BIO / CHEMIE Gefahrstoff THL VU Bio PKW / LKW
42 18 16 ABC THL BIO / CHEMIE Gefahrstoff THL VU Chemie PKW / LKW
43 18 17 ABC THL BIO / CHEMIE Gefahrstoff THL VU Chemie Zug
44 19 10 ABC EXPLOSION Gefahrstoff Explosion / Verpuffung 8 PA, 1 Ex-Warngerät, 1 Wärmebildkamera, 1.800 l Löschwasser, 4 Körperschutz Form 2 (Infektionsschutzanzug/ Flüssigkeitsschutzanzug), 4 Körperschutz Form 3 (CSA), Gasmesskoffer, 120 l Schaummittel alkoholbeständig oder 1201 Schaummittel class A oder 1201 Mehrbereichsschaummittel, 250 kg ABC-Löschpulver, 2 Rettungssätze (hydraulisch), FW-EL, Fachberater THW 2 Gruppen Fachberater ABC
45 20 10 ABC ÖL WASSER Gefahrstoff Öl auf fließendem Gewässer 1 Trupp
46 20 11 ABC ÖL WASSER Gefahrstoff Öl auf stehendem Gewässer
47 21 10 ABC ÖL LAND Gefahrstoff undichter Heizöltank 1 Trupp
48 21 11 ABC ÖL LAND Gefahrstoff ausgedehnter Ölschaden
49 22 10 ABC GEFAHRSTOFF- MELDEANLAGE GMA Meldeanlage Ammoniak 4 PA, 500 l Löschwasser 1 Staffel
50 22 11 ABC GEFAHRSTOFF- MELDEANLAGE GMA Meldeanlage Chlor
52 22 13 ABC GEFAHRSTOFF- MELDEANLAGE GMA Meldeanlage CO2
53 22 14 ABC GEFAHRSTOFF- MELDEANLAGE GMA Meldeanlage Butan
54 22 15 ABC GEFAHRSTOFF- MELDEANLAGE GMA Meldeanlage Propan
55 22 16 ABC GEFAHRSTOFF- MELDEANLAGE GMA Meldeanlage undefiniert

Stichwörter Rettungsdienst

Lfd. Nr. RD Hauptgruppe Untergruppe Stichwort Kategorie Schlagwort Anmerkung Mindestanforderung EM RD
1 10 00 RD 1 Bewusstsein Bewusstsein neu aufgetretene, nicht zunehmende Bewusstseinsstörung unter Ausschluss einer vitalen Indikation, die nicht an den Hausarzt oder ÄBD verwiesen werden kann 1 Rettungswagen
2 10 10 RD 2 Bewusstsein vitale Bedrohung rasch zunehmende Bewusstseinsstörung oder Bewusstlosigkeit (inadäquate bzw. fehlende Reaktion auf Ansprache, Rütteln oder Schmerzreiz) 1 Rettungswagen,
1 Notarzt
3 10 90 RD 2 Bewusstsein Nachforderung NA Nachforderung NA durch Rettungsdienst aufgrund Störungen des Bewusstseins 1 Rettungswagen,
1 Notarzt
4 20 00 RD 1 Atmung Atmung neu aufgetretene, nicht zunehmende Atembeschwerden unter Ausschluss einer vitalen Indikation, die nicht an den Hausarzt bzw. ÄBD verwiesen werden kann 1 Rettungswagen
5 20 10 RD 2 Atmung vitale Bedrohung rasch zunehmende Atemstörung oder ausgeprägte Atemnot mit Hinweiszeichen (Zyanose, in-/exspiratorischer Stridor, sonstige pathologische Atemgeräusche, Aspiration, fehlende oder anormale Brustkorbbewegungen, Bradypnoe, Atemstillstand, Tachypnoe) 1 Rettungswagen,
1 Notarzt
6 20 90 RD 2 Atmung Nachforderung NA Nachforderung NA durch Rettungsdienst aufgrund Störungen der Atmung 1 Rettungswagen,
1 Notarzt
7 30 00 RD 1 Herz/Kreislauf Herz/Kreislauf neu aufgetretene, nicht zunehmende Herz- oder Kreislaufbeschwerden unter Ausschluss einer vitalen Indikation, die nicht an den Hausarzt oder ÄBD verwiesen werden können; Blutdruckentgleisung ohne klinische Symptomatik (z.B. Kopfschmerz, Brustschmerz, Bauchschmerz, Atemnot, Palpitationen) = nur Messwert 1 Rettungswagen
8 30 10 RD 2 Herz/Kreislauf vitale Bedrohung akuter Brustschmerz, Schockzeichen (Hautfarbe, Kaltschweißigkeit), Blutdnickentgleisung/Tachy- oder Bradykardie/Arrhythmie mit klinischer Symptomatik (z.B. Kopfschmerz, Brustschmerz, Bauchschmerz, Atemnot, Palpitationen), Fehlfunktion Herzschrittmacher/AICD, allergische Reaktion mit generalisierten Hauterscheinungen oder Kreislaufstörungen oder Atemnot oder bekannte schwere Anaphylaxie 1 Rettungswagen,
1 Notarzt
9 30 20 RD 2 Herz/Kreislauf Kreislaufstillstand/Reanimation Bewusstlosigkeit und keine oder keine normale Atmung, Schnappatmung 1 Rettungswagen,
1 Notarzt
10 30 90 RD 2 Herz/Kreislauf Nachforderung NA Nachforderung NA durch Rettungsdienst aufgrund Störungen von Herz/Kreislauf 1 Rettungswagen,
1 Notarzt
11 40 00 RD 1 Schmerzen neu aufgetretene, nicht zunehmende Schmerzen, die den Verweis an den Hausarzt bzw. den ÄBD nicht zulassen 1 Rettungswagen
12 40 10 RD 2 Schmerzen - stark starke/stärkste Schmerzzustände (unerträglich), schlagartig aufgetretene starke/stärkste Kopfschmerzen, kolikartige Schmerzen 1 Rettungswagen,
1 Notarzt
13 40 90 RD 2 Schmerzen - Nachforderung NA Nachforderung NA durch Rettungsdienst aufgrund Schmerzen 1 Rettungswagen,
1 Notarzt
14 50 00 RD 1 Neuro/Psych Neuro neu aufgetretene, nicht zunehmende neurologische Ausfälle (z.B. Schlaganfallsymptome) ohne Bewusstseinsstörung, Zustand nach einmaligem Krampfanfall, sonstiger neurologischer Zustand, der einen Verweis an den Hausarzt bzw. ÄBD nicht zulässt 1 Rettungswagen
15 50 10 RD 2 Neuro/Psych Neuro - vitale Bedrohung neurologische Ausfälle mit Bewusstseinsstörung (siehe Gruppe 10 10), anhaltender Krampfanfall, mehrere Krampfanfälle in Folge 1 Rettungswagen,
1 Notarzt
16 50 90 RD 2 Neuro/Psych Neuro - Nachforderung NA Nachforderung NA durch Rettungsdienst aufgrund des neurologischen Zustands 1 Rettungswagen,
1 Notarzt
17 51 00 RD 1 Neuro/Psych Psych psychiatrischer Zustand, der den Verweis an den Hausarzt bzw. ÄBD nicht zulässt 1 Rettungswagen
18 51 10 RD 2 Neuro/Psych Psych - vitale Bedrohung psychiatrischer Zustand mit erheblicher Selbst- oder Fremdgefährdung, Suizid/-versuch 1 Rettungswagen,
1 Notarzt
19 51 11 RD 2 Neuro/Psych Psych - vitale Bedrohung - mit Polizei Suizid, Suizidversuch im öffentlichen Bereich, Suizidversuch mit möglicher Fremdgefährdung, psychiatrischer Zustand mit Fremdgefährdung 1 Rettungswagen,
1 Notarzt
20 51 90 RD 2 Neuro/Psych Psych - Nachforderung NA Nachforderung NA durch Rettungsdienst aufgrund des psychiatrischen Zustands 1 Rettungswagen,
1 Notarzt
21 60 00 RD 1 Trauma Trauma akute Verletzungen mit der Notwendigkeit einer zeitnahen Versorgung ohne Anhalt für vitale Gefährdung unter Berücksichtigung des Unfallmechanismus, Stromunfall ohne Symptomatik 1 Rettungswagen
22 60 01 RD 1 Trauma Verkehrsunfall (VU)
nur RD
akute Verletzungen mit der Notwendigkeit einer zeitnahen Versorgung ohne Anhalt für vitale Gefährdung unter Berücksichtigung des Unfallmechanismus 1 Rettungswagen
23 60 10 RD 2 Trauma vitale Bedrohung -
Person verletzt schwer
Verletzungen mit vermuteter vitaler Bedrohung: Bewusstseinsstörung, Atemstörung, Herz-/Kreislaufstörung, starke Blutung und starke Schmerzen unter Berücksichtigung des Unfallmechanismus (Sturz aus großer Höhe > 3 m; hochgradige Einklemmung oder Verschüttung; Hochrasanztrauma/Hochgeschwindigkeitstrauma; Fußgänger-/Zweiradkollision; Ejektion eines Insassen; Penetrierende Verletzung an Kopf, Hals, Thorax, Abdomen; Verletzung nach Waffengebrauch); neurologische Störungen, Stromunfall mit Symptomatik 1 Rettungswagen,
1 Notarzt
24 60 11 RD 2 Trauma vitale Bedrohung -
Verkehrsunfall (VU)
nur RD
Verletzungen mit vermuteter vitaler Bedrohung: Bewusstseinsstörung, Atemstörung, Herz-/Kreislaufstörung, starke Blutung und starke Schmerzen unter Berücksichtigung des Unfallmechanismus (Sturz aus großer Höhe > 3 m; hochgradige Einklemmung oder Verschüttung; Hochrasanztrauma/Hochgeschwindigkeitstrauma; Fußgänger-/Zweiradkollision; Ejektion eines Insassen; Penetrierende Verletzung an Kopf, Hals, Thorax, Abdomen; Verletzung nach Waffengebrauch); neurologische Störungen, Stromunfall mit Symptomatik 1 Rettungswagen,
1 Notarzt
25 60 20 RD 2 Trauma vitale Bedrohung - Arbeitsunfall Verletzungen mit vermuteter vitaler Bedrohung: Bewusstseinsstörung, Atemstörung, Herz-/Kreislaufstörung, starke Blutung und starke Schmerzen unter Berücksichtigung des Unfallmechanismus (Sturz aus großer Höhe > 3 m; hochgradige Einklemmung oder Verschüttung; Hochrasanztrauma/Hochgeschwindigkeitstrauma; Fußgänger-/Zweiradkollision; Ejektion eines Insassen; Penetrierende Verletzung an Kopf, Hals, Thorax, Abdomen; Verletzung nach Waffengebrauch); neurologische Störungen, Stromunfall mit Symptomatik 1 Rettungswagen,
1 Notarzt
26 60 30 RD 2 Trauma vitale Bedrohung - Starke Blutung Verletzungen mit vermuteter vitaler Bedrohung: Bewusstseinsstörung, Atemstörung, Herz-/Kreislaufstörung, starke Blutung und starke Schmerzen unter Berücksichtigung des Unfallmechanismus (Sturz aus großer Höhe > 3 m; hochgradige Einklemmung oder Verschüttung; Hochrasanztrauma/Hochgeschwindigkeitstrauma; Fußgänger-/Zweiradkollision; Ejektion eines Insassen; Penetrierende Verletzung an Kopf, Hals, Thorax, Abdomen; Verletzung nach Waffengebrauch); neurologische Störungen, Stromunfall mit Symptomatik 1 Rettungswagen,
1 Notarzt
27 60 40 RD 2 Trauma vitale Bedrohung - Unfall
(Schule, Kindergarten, Kita)
Verletzungen mit vermuteter vitaler Bedrohung: Bewusstseinsstörung, Atemstörung, Herz-/Kreislaufstörung, starke Blutung und starke Schmerzen unter Berücksichtigung des Unfallmechanismus (Sturz aus großer Höhe > 3 m; hochgradige Einklemmung oder Verschüttung; Hochrasanztrauma/Hochgeschwindigkeitstrauma; Fußgänger-/Zweiradkollision; Ejektion eines Insassen; Penetrierende Verletzung an Kopf, Hals, Thorax, Abdomen; Verletzung nach Waffengebrauch); neurologische Störungen, Stromunfall mit Symptomatik 1 Rettungswagen,
1 Notarzt
28 60 90 RD 2 Trauma Nachforderung NA Nachforderung durch RD aufgrund Verletzungsschwere oder Unfallmechanismus 1 Rettungswagen,
1 Notarzt
29 70 00 RD 1 Kind (bis 12 Jahre) Erkrankt akute Symptomatik, die nicht an den Hausarzt oder ÄBD verwiesen werden kann, z.B. Ingestion von potenziell toxischen Substanzen ohne klinische Symptomatik 1 Rettungswagen
30 70 01 RD 1 Kind (bis 12 Jahre) Trauma akute Verletzungen mit der Notwendigkeit einer zeitnahen Versorgung ohne Anhalt für vitale Gefährdung unter Berücksichtigung des Unfallmechanismus 1 Rettungswagen
31 70 02 RD 1 Kind Inkubator - Intensiv Team aus Kinderklinik mit Inkubator begleitet 1 Rettungswagen
32 70 03 RD 1 Kind Neugeborenen-Holdienst
(NHD)
Organisierter Dienst mit Pädiater und Kinderkrankenschwester 1 Rettungswagen
33 70 10 RD 2-KIND Kind (bis 12 Jahre) Erkrankt -
vitale Bedrohung
analog zum Erwachsenen, falls aus Abfrage Anhalt für akute Störung oder Beeinträchtigung der Vitalfunktionen, z.B. inspiratorischer Stridor, generalisierter Krampfanfall, Dehydratation mit Vigilanzminderung, Ingestion von potenziell toxischen Substanzen mit klinischer Symptomatik 1 Rettungswagen,
1 Notarzt
34 70 11 RD 2-KIND Kind (bis 12 Jahre) Trauma -
vitale Bedrohung
Verletzungen mit vermuteter vitaler Bedrohung: Bewusstseinsstörung, Atemstörung, Herz-/Kreislaufstörung, starke Blutung und starke Schmerzen unter Berücksichtigung des Unfallmechanismus (Schockraumkriterien der DGU); neurologische Störungen, Stromunfall mit Symptomatik 1 Rettungswagen,
1 Notarzt
35 70 20 RD 2-KIND Kind (bis 12 Jahre) Kreislaufstill-
stand/Reanimation
Bewusstlosigkeit und keine oder keine normale Atmung, Schnappatmung 1 Rettungswagen,
1 Notarzt
36 70 30 RD 2-KIND Kind (bis 1 Jahr) Kreislaufstill-
stand/Reanimation
Bewusstlosigkeit und keine oder keine normale Atmung 1 Rettungswagen,
1 Notarzt
37 70 90 RD 2-KIND Kind (bis 12 Jahre)
Nachforderung NA
Nachforderung NA durch RD aufgrund des kindlichen Zustands 1 Rettungswagen,
1 Notarzt
38 81 00 RD
BERGRETTUNG
Bergrettung Erkundung/
Vermisstensuche
Reaktion auf:
  • Lichtzeichen, Hilferufe, Auffälligkeiten
  • untypische verspätete Rückkehr von einer Tour ohne GSM-Erreichbarkeit
  • verspätete Rückkehr von einer Tour bei kranken Personen
  • angenommene Selbstgefährdung im unwegsamen Gelände Jeweils unabhängig von einem Auftrag der Polizei!
EL BWB
39 81 10 RD
BERGRETTUNG
Bergrettung Rettungsdiensteinsatz in unwegsamen Gelände Rettung, notfallmedizinische Versorgung und Transport Verletzter, Erkrankter oder Hilfloser:
  • im freien alpinen Gelände egal ob im Winter oder Sommer
  • auf Rodelbahnen, Langlaufloipen, Radtrails, Wanderwegen
  • über nicht ganzjährig befahrbare Forststraßen
  • in Schluchten, Wald, Wiesen und Moorbereichen
EL BWB
40 81 20 RD
BERGRETTUNG
Bergrettung Höhlenunfall Rettung, notfallmedizinische Versorgung und Transport Verletzter, Erkrankter, Hilfloser oder Eingeschlossener:
  • in natürlichen Höhlen
  • in besonderen Situationen auch in Tunneln, Bergwerken, ...
  • Nachschau bei verspäteter Rückkehr
EL BWB
41 81 30 RD
BERGRETTUNG
Bergrettung Bergrettung -
Lawinenunfall
Rettung von verschütteten Personen aus der Lawine, mit notfall- medizinischer Versorgung und Transport Rettung weiterer Betroffener vom Lawinenfeld EL BWB
42 81 40 RD
BERGRETTUNG
Bergrettung Bergrettung - Canyonunfall Rettung, notfallmedizinische Versorgung und Transport Verletzter, Erkrankter oder Hilfloser:
  • in wasserführenden Schluchten mit Absturzgelände
EL BWB
43 81 50 RD
BERGRETTUNG
Bergrettung Bergrettung - Skiunfall Rettung, notfallmedizinische Versorgung und Transport Verletzter, Erkrankter oder Hilfloser:
  • im geschlossenen Skigebiet unabhängig von der ausgeführten Sportart
EL BWB
44 81 60 RD
BERGRETTUNG
Bergrettung Seilbahnevakuierung Unterstützung der Störungssuche

Unterstützung der Evakuierungsvorbereitung

Durchführung einer Evakuierung

Talbegleitung betroffener Personen

EL BWB
45 81 70 RD
BERGRETTUNG
Bergrettung Gleitschirm/Drachen in Baum Suche nach abgestürzten Gleitschirm- und Drachenpiloten
Rettung der Piloten aus einem Baum, Bergung des Schirmes
EL BWB
46 81 80 RD
BERGRETTUNG
Bergrettung fachliche Unterstützung für Andere Unterstützung bei der Bergwaldbrandbekämpfung Rettung von Tieren und Bergung von Kadavern

Unterstützung bei Fahrzeug- und Flugzeugbergungen

Unterstützung bei der Fehlerbehebung an exponierten Funksystemen

Unterstützung bei der Bergung von Toten

Betreuung der Angehörigen

Unterstützung des Wildtiermanagements

Unterstützung bei Sicherungsarbeiten (Steinschlag, ...)

EL BWB
47 82 00 RD
WASSERNOT 0
Wasserrettung Hilfeleistung treibendes Boot ohne Personenschaden, gestrandetes Boot, technische Unterstützung, Bergung unter Wasser, Suchen von Gegenständen unter Wasser, Sach- und Leichenbergung
48 82 01 RD
WASSERNOT 1
Wasserrettung gekentertes Boot Surfer in Seenot, Abschuss einer Signalrakete
49 82 02 RD
WASSERNOT 2
Wasserrettung mehrere gekenterte Boote mehr als ein Surfer in Seenot
50 82 03 RD
WASSERNOT 2
Wasserrettung Vermisstensuche zeitkritische Flächensuche von Vermissten an und auf Gewässern
51 82 10 RD
WASSERNOT 3
Wasserrettung 1 Person in Wassernot beobachteter Untergang, Person droht zu Ertrinken, Person droht ins Wasser zu springen
52 82 11 RD
WASSERNOT 4
Wasserrettung 2 bis 3 Personen in Wassernot Fahrzeug im Wasser; Notwasserung kleines Luftfahrzeug, Drachenflieger, Paraglider; 2 bis 3 Personen drohen zu ertrinken
53 82 12 RD
WASSERNOT 5
Wasserrettung ab 4 Personen in Wassernot Deichbruch, sinkendes Schiff; eingestürzter Landesteg; Bruch wasserbaulicher Anlage, Fahrzeug im Wasser (> 3 Personen);
Bootsunfall (> 3 Personen); Notwasserung Sportflugzeug (> 3 Personen); Mehrere Boote gekentert, Heißluftballon im Wasser; Bus im Wasser, Schienenfahrzeug im Wasser, Notwasserung großes Luftfahrzeug;
Fachberater THW
54 82 20 RD
TAUCHUNFALL
Wasserrettung Wasserrettung - Tauchunfall Tauchunfall ein Taucher, Taucher an der Oberfläche nach Notaufstieg; Taucher an Land
55 82 30 RD
EISUNFALL 1
Wasserrettung auf dem Eis verletzt/erkrankt
56 82 31 RD
EISUNFALL 2
Wasserrettung 1 bis 2 Person(en) im Eis eingebrochen
57 82 32 RD
EISUNFALL 3
Wasserrettung ab 3 Personen im Eis eingebrochen
58 90 10 RD KTP KTP KTP - Transport zum Krankenhaus nicht Einweisung nach Unterbringungsgesetz 1 Krankentransportwagen
59 90 11 RD KTP KTP KTP - Verlegung 1 Krankentransportwagen
60 90 12 RD KTP KTP KTP - Heimfahrt 1 Krankentransportwagen
61 90 13 RD KTP KTP KTP - Ambulanzfahrt auch Ambulanzrückfahrt 1 Krankentransportwagen
62 90 14 RD KTP KTP KTP - Unterbringung Einweisung nach Unterbringungsgesetz 1 Krankentransportwagen
63 90 15 RD KTP KTP KTP - Inkubator Verlegung mit Transportinkubator 1 Krankentransportwagen
64 90 16 RD KTP KTP KTP - Dialyse auch Dialyserückfahrten 1 Krankentransportwagen
65 90 17 RD KTP KTP KTP - nicht disponibel
(Prio 2)
KTP, der vom nächsten freien KTW bedient wird 1 Krankentransportwagen
66 90 18 RD KTP KTP KTP - Wohnungswechsel 1 Krankentransportwagen
67 90 19 RD KTP KTP KTP - sonstiger Transport 1 Krankentransportwagen
68 90 20 RD KTP/RTW KTP KTP - Übernahme Landeplatz Neues Stichwort: Eigentlich ein KTP → KTW, aber ein RTW wird benötigt. 1 Rettungswagen
69 90 21 RD KTP/RTW KTP KTP - mit RTW KTP, der aufgrund der geforderten medizinischen Ausstattung und/oder der Qualifikation des Rettungspersonals nur von einem RTW durchgeführt werden kann. 1 Rettungswagen
70 90 22 RD KTP/RTW KTP KTP - Schwergewichtiger Patient größer 150 kg und/oder extreme Körperbreite → der Einsatz erfordert S-RTW 1 Rettungswagen
71 91 00 RD INFEKT
GR4 / E
KTP Infekt Gr. 4/E vgl. Empfehlung der LARE-AG Patiententransport vom 29.10.2013 [ Entwurf]
72 92 01 RD KTP Verlegung Verlegung - nicht disponibel mit KTW (Prio 1) Notfalltransport ohne Notarzt oder Notfalltransport mit KH-Arzt mit KTW
73 92 02 RD 1 Verlegung Verlegung - Notfalltransport mit RTW Notfalltransport ohne Notarzt oder Notfalltransport mit KH-Arzt mit RTW 1 Rettungswagen
74 92 03 RD 2 Verlegung Verlegung - Notfalltransport mit NA sofortiger Notfalltransport mit Notarzt aus vitaler Indikation, Patientenzustand duldet keinen Zeitaufschub (wie Primäreinsatz) 1 Rettungswagen,
1 Notarzt
75 92 20 RD VEF Verlegung Verlegung - VEF eigenes VEF kommt in anderem ILS-Bereich zum Einsatz
76 92 21 RD VEF Verlegung Verlegung - VEF und RTW VEF und RTW kommen aus eigenem ILS-Bereich zum Einsatz
77 92 30 RD ITW Verlegung Verlegung - ITW
78 92 40 RD ITH Verlegung Verlegung - ITH
79 01 00 RD 1 Sonstige Sonstiges Ereignis/Zustand Stoffwechselentgleisung ohne klinische Symptomatik, gastrointestinale oder gynäkologische Blutung, Nasenbluten, Entgleisungen der Körpertemperatur 1 Rettungswagen
80 01 01 RD 1 Sonstige Sonstiges Ereignis/Zustand
- Intoxikation
Intoxikation mit potenziell giftigen Substanzen ohne Hinweis auf eine vitale Störung von Herz, Kreislauf oder Bewusstsein 1 Rettungswagen
81 01 02 RD 1 Sonstige Sonstiges Ereignis/Zustand
- Geburt/Entbindung
Wehentätigkeit, Abgang Fruchtwasser, Geburt nicht unmittelbar bevorstehend 1 Rettungswagen
82 01 10 RD 2 Sonstige Sonstiges Ereignis/Zustand
- vitale Bedrohung
Stoffwechselentgleisung mit klinischer Symptomatik, gastrointestinale oder gynäkologische Blutung, Nasenbluten, Entgleisungen der Körpertemperatur mit Potenzial einer Vitalbedrohung 1 Rettungswagen,
1 Notarzt
83 01 11 RD 2 Sonstige Sonstiges Ereignis/Zustand
- vitale Bedrohung -
Intoxikation
Intoxikation mit Potenzial einer Vitalbedrohung 1 Rettungswagen,
1 Notarzt
84 01 12 RD 2 Sonstige Sonstiges Ereignis/Zustand
- Geburt/Entbindung akut
Wehenabstand < 3 Minuten, einsetzende oder stattgefundene Geburt, vaginale Blutung in der Schwangerschaft 1 Rettungswagen,
1 Notarzt
85 01 90 RD 2 Sonstige Sonstiges Ereignis/Zustand
- vitale Bedrohung -
Nachforderung NA
1 Rettungswagen,
1 Notarzt
86 02 00 RD 1 Ärger Ärger verletzt nach Schlägerei ohne akute Vitalbedrohung aus Hauptgruppen 10 bis 70 1 Rettungswagen
87 02 10 RD 2 Ärger Ärger - vitale Bedrohung verletzt nach Schlägerei mit akuter Vitalbedrohung aus Hauptgruppen 10 bis 70 1 Rettungswagen,
1 Notarzt
88 02 20 RD 2 Ärger Ärger - Geiselnahme Manifeste oder drohende Gefährdung von Menschenleben 1 Rettungswagen,
1 Notarzt
89 02 21 RD AMOK RD Ärger Ärger - Amok Manifeste oder drohende Gefährdung von Menschenleben
90 02 30 RD 2 Ärger Ärger - Schuss, Hieb- und Stichverletzung(en) verletzt nach Waffengebrauch 1 Rettungswagen,
1 Notarzt
91 02 90 RD 2 Ärger Ärger - vitale Bedrohung - Nachforderung NA Nachforderung NA durch RD aufgrund Verletzungsschwere oder zu erwartendem Ereignis 1 Rettungswagen,
1 Notarzt
92 03 00 RD 1 Sonstige Hausnotruf aktiver Alarm 1 Rettungswagen
93 04 10 RD 3 Sonstige 2 oder 3 verletzte/ erkrankte Personen Mind. 2 Rettungswagen,
mind. 1 Notarzt
94 04 20 RD 4 Sonstige 4 oder 5 verletzte/erkrankte Personen Mind. 4 Rettungswagen,
mind. 1 Notarzt,
Einsatzleitung
Rettungsdienst
95 04 30 RD 5 Sonstige 6 bis 9 verletzte/erkrankte Personen Mind. 5 Rettungswagen,
mind. 3 Notärzte,
Einsatzleitung
Rettungsdienst
96 04 40 RD MANV 10 - 15 Sonstige 10 bis 15 verletzte/erkrankte Personen Neue Unterteilung, da oft eine Überbeschickung an der Untergrenze des alten Stichworts erfolgte.
97 04 41 RD MANV 16 - 25 Sonstige 16 bis 25 verletzte/erkrankte Personen Neue Unterteilung, da oft eine Überbeschickung an der Untergrenze des alten Stichworts erfolgte.
98 04 42 RD MANV 26 - 50 Sonstige 26 bis 50 verletzte/erkrankte Personen
99 04 43 RD MANV 51 - 100 Sonstige 51 bis 100 verletzte/erkrankte Personen Fachberater THW
100 04 44 RD MANV ab 100 Sonstige mehr als 100 verletzte/erkrankte Personen Fachberater THW
101 05 10 RD
ABSICHERUNG
Sonstige Bereitstellung Rettungsmittel für konkretes Ereignis, z.B. SEK-Zugriff
102 05 20 RD
ABSICHERUNG
Sonstige Dienstfahrt
103 05 30 RD SONSTIGE Sonstige Werkstattfahrt
104 05 40 RD SONSTIGE Sonstige Gebietsabsicherung
105 05 30 RD
BETREUUNG
Sonstige Betreuung von Personen Anzahl kleiner 50
106 05 31 RD
BETREUUNG
Sonstige Betreuung von Personen Anzahl größer 50
107 08 10 RD HILFE /
SONSTIGE
Sonstige Hilfeleistung - nicht zeitkritisch
108 08 20 RD HILFE /
SONSTIGE
Sonstige Lotsenfahrt durch RD-Fahrzeuge
109 08 30 RD HILFE /
SONSTIGE
Sonstige Transport - von Transplantat / Organ / Blutkonserven / med. Gerät
110 08 30 RD
UBERORTLICH
Sonstige Anforderung RD von Fremd-ILS Bayern
111 08 31 RD
UBERORTLICH
Sonstige Anforderung RD von Fremd-ILS nicht Bayern

Sonstige Stichwörter

Lfd. Nr. SON Hauptgruppe Untergruppe Stichwort Kategorie Schlagwort
1 01 01 SON BELEUCHTUNG Sonstige
2 02 01 SON EINGLEISEN Sonstige
3 03 01 SON HILFE / SONSTIGES FW Sonstige
4 04 01 SON HUBSCHRAUBERLANDUNG Sonstige
5 05 01 SON MOTORRADSTREIFE Sonstige Motorradstreife
6 10 01 SON PSNV (B) PSNV Betroffene
7 10 02 SON PSNV (E) PSNV Einsatzkräfte
8 06 01 SON THW BEREITSCHAFT
9 07 01 SON TRAGEHILFE Sonstige Tragehilfe für den Rettungsdienst
10 08 01 SON ÜBERÖRTLICHER EINSATZ Sonstige

Infoeinsätze

Lfd. Nr. INF Hauptgruppe Untergruppe Stichwort Kategorie Schlagwort
1 10 01 INF ABNAHME BMA BMA Abnahme BMA
3 12 01 INF APOTHEKENAUSKUNFT Auskunft Apothekenauskunft
4 01 10 INF AUSFALL Ausfall Ausfall - Fahrzeugdefekt
5 01 11 INF AUSFALL Ausfall Ausfall - Gerätedefekt
6 01 12 INF AUSFALL Ausfall Ausfall - Eigenunfall
7 01 20 INF AUSFALL Ausfall Ausfall - Planungsfehler
8 01 21 INF AUSFALL Ausfall Ausfall - Personalausfall RD-Personal
9 01 22 INF AUSFALL Ausfall Ausfall - Personalverschulden
10 01 30 INF AUSFALL Ausfall Ausfall - Personalausfall Arzt
11 01 40 INF AUSFALL Ausfall Ausfall - Witterung
12 01 50 INF AUSFALL Ausfall Ausfall - Desinfektion
13 13 01 INF BMA PROBE BMA BMA Probe
14 13 02 INF BMA STÖRUNG BMA BMA Störung
15 14 01 INF EIGENUNFALL Benachrichtigung Eigenunfall
16 15 01 INF GIFTNOTRUF INF Giftnotruf
17 16 01 INF HOCHWASSERMELDUNG Benachrichtigung Hochwassermeldung
18 17 01 INF KASSENÄRZTLICHER BEREITSCHAFTSDIENST Auskunft Vermittlung KVB-Arzt
19 18 01 INF LUFTBEOBACHTUNG Sonstiges Luftbeobachtung
20 19 01 INF ÖFFENTLICHKEITSARBEIT Sonstiges Öffentlichkeitsarbeit
21 20 01 INF PROBEALARM Sonstiges Probealarm
22 21 01 INF SAN-DIENST Sonstiges Sanitätsdienst
23 22 01 INF SICHERHEITSWACHE Sonstiges Sicherheitswache
24 23 01 INF UNWETTERWARNUNG Benachrichtigung Unwetterwarnung
25 24 01 INF VERKEHRSSICHERUNG Sonstiges Verkehrssicherung
26 25 01 INF WACHBESETZUNG Sonstiges Wachbesetzung
27 26 01 INF ZAHNARZTNOTDIENST Auskunft Zahnarztnotdienst


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