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FwDV 100 - Feuerwehr-Dienstvorschrift
Führung und Leitung im Einsatz - "Führungssystem"
Vom 17. Oktober 2008
(Nds.MBl. 2008 S. 1102)
Vorwort
Die bundeseinheitlichen Feuerwehr-Dienstvorschriften (FwDV) sind zur einheitlichen Anwendung bei allen Feuerwehren im Bundesgebiet eingeführt. Zweck der Feuerwehr-Dienstvorschriften ist es, die erforderliche Einheitlichkeit im Feuerwehrdienst herbeizuführen und auch zukünftig sicherzustellen. Sie gelten für den Einsatz und für die Ausbildung.
Die vorliegende Feuerwehr-Dienstvorschrift 100 "Führung und Leitung im Einsatz" (FwDV 100) regelt Grundsätzliches. In dieser Feuerwehr-Dienstvorschrift wird ein Führungssystem beschrieben, das die Führungsorganisation, den Führungsvorgang und die Führungsmittel erläutert und festlegt. Hierdurch soll unter anderem ein dem jeweiligen Schadenereignis beziehungsweise der jeweiligen Gefahrenlage entsprechender kontinuierlicher Aufbau der Führungsorganisation ermöglicht werden; beginnend beim alltäglichen Einsatz einer Gruppe bis hin zum Großeinsatz bei weiträumigen Schadenlagen.
Die FwDV 100 gewährleistet sowohl die länderübergreifende Zusammenarbeit als auch die Zusammenarbeit mit anderen Organisationen, Einrichtungen und Behörden. Bei der Überarbeitung der Feuerwehr-Dienstvorschrift wurde beachtet, dass die Länder ihre rechtlichen Festlegungen beibehalten können.
Die FwDV 100 "Führung und Leitung im Einsatz" baut auf die zwischen 1975 und 1980 erarbeitete FwDV 12/1 "Einsatzleitung - Führungssystem" und auf die Katastrophenschutz-Dienstvorschrift KatS-Dv 100 "Führung im Einsatz" aus dem Jahre 1982 auf. Nach Wegfall der KatS-Dv 100 im Zuge der geänderten Zivilschutzkonzeption ist es sinnvoll geworden, die Bezeichnung dieser Feuerwehr-Dienstvorschrift dem bei Polizei, Bundeswehr und den Hilfsorganisationen geläufigen Nummerierungssystem anzupassen und sie FwDV 100 zu nennen.
1 Allgemeines
1.1 Bedeutung der Einsatzleitung
Die Feuerwehr hat bei ihren Einsätzen die Aufgabe, auf der Basis meist lückenhafter Informationen, eine oder gleichzeitig mehrere Gefahren zu bekämpfen.
Ein Schadenereignis oder eine Gefahrenlage kann dabei im Umfang und im Gefährdungsgrad auch während des Einsatzes weiter anwachsen (zum Beispiel Großbrand, Hochwasser) oder es kann ursächlich abgeschlossen sein (zum Beispiel Zugunfall, Erdbeben).
Die Schaden- oder Gefahrenabwehr -auch bei ursächlich abgeschlossenen Ereignissen- kann erhebliche technische und organisatorische Einsatzmaßnahmen erforderlich machen.
Die Einsatzleitung hat die Aufgabe, alle Maßnahmen zur Abwehr der Gefahren und zur Begrenzung der Schäden zu veranlassen. Insbesondere gilt es, die Einsatzkräfte möglichst wirkungsvoll an meist unbekannten Orten und bei nicht vollständig bekanntem oder erkundetem Schadenumfang einzusetzen. Die Einsatzleitung muss daher die Lage schnell erfassen und sie beurteilen. Der Einsatzerfolg hängt wesentlich vom reibungslosen Funktionieren der Einsatzleitung ab. Als Grundlage dient hierzu ein Führungssystem.
1.2 Gesetzliche Grundlagen
Grundlage für die Leitung von Einsätzen zur Gefahrenabwehr sind die gesetzlichen Regelungen der Länder, insbesondere das Feuerwehrrecht. Daraus ergibt sich, wer Einsatzleiterin oder Einsatzleiter ist und welche Rechte und Pflichten diese haben. Deren Hauptaufgabe ist es, mit Hilfe der unterstellten Einsatzkräfte die im Einzelfall zum Schutz der Allgemeinheit oder des einzelnen erforderlichen und der Feuerwehr obliegenden Maßnahmen zu treffen. Der Einsatzleiterin oder dem Einsatzleiter können entsprechend dem jeweils geltenden Landesrecht Befugnisse gegenüber Dritten übertragen sein.
Erfordern Großschadenereignisse die Feststellung des Katastrophenfalls, gehen die Katastrophenschutzgesetze der Länder oder das Zivilschutzgesetz des Bundes dem Feuerwehrrecht vor.
2 Führung und Leitung
2.1 Begriffe
Führung ist die Einflussnahme auf die Entscheidungen und das Verhalten anderer Menschen mit dem Zweck, mittels steuerndem und richtungsweisendem Einwirken vorgegebene und aufgabenbezogene Ziele zu verwirklichen. Das bedeutet, andere zu veranlassen, das zu tun, was zur Erreichung des gesetzten Zieles erforderlich ist.
Leitung im Einsatz ist das gesamtverantwortliche Handeln für eine Einsatzstelle und für die dort eingesetzten Einsatzkräfte.
Führungspersönlichkeit und Führungsverhalten bilden die Grundlage für die erfolgreiche Wahrnehmung von Leitungs- und Führungsaufgaben.
2.2 Führungspersönlichkeit
Führung ist abhängig von der Persönlichkeit, dem Können und der geistigen Kraft der Führenden. Der Erfolg der Einsatzkräfte wird daher maßgeblich von der persönlichen Führungsqualifikation der Führungskraft bestimmt, insbesondere von ihrer Entscheidungskraft.
2.3 Führungsverhalten
Das Führungsverhalten wird durch das Verhalten der Führungskraft zu ihren zu Führenden beschrieben. Da das Führungsverhalten vorwiegend im zwischenmenschlichen Bereich stattfindet, hat jedes Verhalten -auch das unbewusste- Auswirkungen auf die zu Führenden. Das Führungsverhalten richtet sich nach der Situation und prägt den Führungsstil.
2.3.1 Führungsstile
Die unterschiedlichen Möglichkeiten des Führungsverhaltens werden in den Führungsstilen zum Ausdruck gebracht. Führungsstile mit eindeutigen und unveränderlichen Merkmalen kommen in der praktischen Anwendung kaum vor. Die Vielfalt der Führungsstile lässt sich im Wesentlichen durch zwei entgegenstehende idealtypische Führungsstile begrenzen:
In der praktischen Anwendung kann den vielfältigen Anforderungen der Führungstätigkeit und den unterschiedlichen Charakteren weder ein rein auf Befehl und Gehorsam aufbauender (autoritärer) noch ein rein auf Absprachen beruhender (kooperativer) Führungsstil gerecht werden. Dies gilt im Besonderen während eines Einsatzes.
Die Führungskraft soll zur Vertrauensbildung und Motivation der Geführten überwiegend kooperativ führen. Die Einsatzkräfte sollen deshalb auch im Einsatz -wenn immer möglich- an der Entscheidungsfindung beteiligt werden. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass beispielsweise bei akut auftretenden Gefahrensituationen die Führungskraft in Form eines schnellen Entschlusses und eines knappen Befehls reagieren muss.
Eine Führungskraft soll sich ihres persönlichen Führungsstils bewusst sein und die jeweilige Lage so zutreffend beurteilen können, dass sie erkennt, in welchem Maße ihr Verhalten
2.3.2 Auftragstaktik als Führungskonzeption
Auftragstaktik ist eine Führungskonzeption, die den Einsatzkräften möglichst viel Freiraum bei der Auftragserfüllung lässt. Bei der Führungskraft und bei den Einsatzkräften wird daher ein hohes Maß an fachlichen Fähigkeiten und verantwortungsbewusster Selbständigkeit vorausgesetzt. Auftragstaktik erfordert gleichzeitig aber auch, dass die Einsatzkräfte ihrer Informationspflicht gegenüber den Führenden nachkommen.
Der Auftrag kann sich bei Anwendung der Auftragstaktik auf eine eindeutige Formulierung des Ziels beschränken, wobei er verschiedene Wege zum Erreichen dieses Ziels offen lässt. Bei der Auftragsdurchführung besteht eine möglichst große Handlungsfreiheit und somit für die Einsatzkräfte auch die Möglichkeit, auf neue Erkenntnisse oder Ereignisse selbständig schnell und flexibel zu reagieren. Entscheidend ist das Erreichen des vorgegebenen Ziels.
3 Führungssystem
3.1 Grundsätzliches zum Führungssystem
Zur Erfüllung von Führungsaufgaben ist die Anwendung eines Führungssystems (Abbildung 1) notwendig; es besteht aus:
Zur Erfüllung von Führungsaufgaben gelten folgende Führungsgrundsätze:
Abbildung 1: Führungssystems
Die Leistungsfähigkeit des Führungssystems zeigt sich daran, inwieweit die Führung ihre Absicht verwirklichen und den Lageänderungen schnell und sachgerecht begegnen kann.
3.2 Führungsorganisation
3.2.1 Allgemeines zur Führungsorganisation
Die Führungsorganisation legt die Aufgabenbereiche der Führungskräfte fest und gibt die Art und Anzahl der Führungsebenen vor.
Die Führungsorganisation stellt sicher, dass die Arbeit der Einsatzleiterin oder des Einsatzleiters beziehungsweise der Einsatzleitung bei jeder Art und Größe von Gefahrenlagen oder Schadenereignissen reibungslos und kontinuierlich verläuft. Die Einsatzleiterin oder der Einsatzleiter muss gegebenenfalls rechtzeitig erkennen, dass Führungsassistentinnen und Führungsassistenten zur Unterstützung gebraucht werden. Bestimmte Aufgabenbereiche sind bereits vorher festzulegen und zuzuordnen.
3.2.2 Einsatzleitung
Die Einsatzleitung besteht aus
Die Einsatzleitung benötigt zur Bewältigung ihrer Aufgaben Führungsmittel. Das jeweilige Landesrecht bestimmt, wer Einsatzleiterin oder Einsatzleiter ist.
3.2.2.1 Aufgaben der Einsatzleiterin oder des Einsatzleiters
Die Einsatzleiterin oder der Einsatzleiter hat die Verantwortung für die Einsatzdurchführung. Ihr oder ihm obliegt die Leitung der unterstellten Einsatzkräfte und die Koordination aller bei der Gefahrenabwehr beteiligten Stellen.
Die Einsatzkräfte müssen daher im Rahmen des Einsatzauftrags so eingesetzt werden, dass der Einsatzerfolg gewährleistet ist.
Das Retten, In-Sicherheitbringen und Schützen von Menschen steht bei allen Entscheidungen als primäres Einsatzziel im Vordergrund. In vielen Fällen ist die Rettung aber nur möglich, wenn zuvor vorhandene Gefahren beseitigt oder zumindest eingegrenzt werden. Das Schützen und Bergen von gefährdeten Sachwerten sowie das Schützen der Umwelt kann im Vergleich zur Rettung immer nur von nachrangiger Bedeutung sein.
Der Einsatzleiterin oder dem Einsatzleiter können aufgrund gesetzlicher Bestimmungen Befugnisse gegenüber Dritten übertragen sein, zum Beispiel:
3.2.2.2 Gliederung und Umfang der Einsatzleitung
Die Einsatzleitung ist in ihrer Gliederung und ihrem Umfang abhängig von der Gefahrenlage, dem Schadenereignis und den zu führenden Einheiten.
Bei den alltäglichen Einsätzen zur Gefahrenabwehr kann die Einsatzleiterin oder der Einsatzleiter (zum Beispiel die Gruppenführerin oder der Gruppenführer) in der Regel ohne Unterstützung weiterer Führungskräfte und Führungshilfspersonal die anstehenden Aufgaben erfüllen. Bei Einsätzen größeren Umfanges ist die Unterstützung von Führungseinheiten und Führungseinrichtungen notwendig und sinnvoll.
Eine Führungseinheit soll mindestens bestehen aus
Eine so gegliederte kleinste Führungseinheit wird als Führungstrupp bezeichnet; sie ist mit einem Fahrzeug auszustatten.
Führungseinheiten können sein:
Ab einer bestimmten Art und Größe des Einsatzes ist die Einsatzleiterin oder der Einsatzleiter -auch mit Unterstützung des Führungstrupps- nicht mehr in der Lage, die Aufgaben allein wahrzunehmen. Sie oder er bedarf der Unterstützung durch weitere Führungsassistentinnen, Führungsassistenten und
Führungshilfspersonal, die sich sowohl an der Einsatzstelle als auch im rückwärtigen Bereich (zum Beispiel Leitstelle oder Einsatzzentrale) befinden können.
Die Einsatzleitung ist dann nach folgenden klassischen, den Aufgaben in einer Einsatzleitung entsprechenden Sachgebieten zu gliedern:
| - Personal / Innerer Dienst | Sachgebiet 1 (S 1) |
| - Lage | Sachgebiet 2 (S 2) |
| - Einsatz | Sachgebiet 3 (S 3) |
| - Versorgung | Sachgebiet 4 (S 4) |
Bei Bedarf können weitere Sachgebiete eingerichtet werden; insbesondere sind dies:
| - Presse- und Medienarbeit | Sachgebiet 5 (S 5) |
| - Informations- und Kommunikationswesen | Sachgebiet 6 (S 6) |
Den Führungsassistentinnen und Führungsassistenten können eines oder mehrere Sachgebiete übertragen werden; sie sind der Einsatzleiterin oder dem Einsatzleiter verantwortlich.
Ein Führungsstab besteht grundsätzlich aus der Leiterin oder dem Leiter des Stabes, den Leiterinnen und Leitern der Sachgebiete S 1, S 2, S 3 und S 4 darüber hinaus bei Bedarf den Leiterinnen und Leitern der Sachgebiete S 5 und S 6 sowie zusätzlichen, entsprechend der Schadenlage in der Einsatzleitung benötigten Fachberaterinnen, Fachberatern und Verbindungspersonen.
Abbildung 2: Führungsstab
Die Aufgabenverteilung in der Führungseinheit ist nach den Erfordernissen der Schadenlage vorzunehmen. Die grundsätzliche Aufgabenverteilung der Sachgebiete S 1 bis S 6 ist in Anlage 2 beschrieben. Die Übergänge zwischen den einzelnen Führungseinheiten sind fließend, um eine Kontinuität in der Einsatzleitung zu gewährleisten.
Die Wahrnehmung der Aufgaben der Einsatzleitung muss nicht auf eine Befehlsstelle an der Einsatzstelle beschränkt sein. Insbesondere die Aufgaben der Sachgebiete S 1, S 4 und S 6 können auf rückwärtige Einrichtungen, wie beispielsweise die Leitstelle, ganz oder teilweise übertragen werden.
In der Einsatzleitung sollen neben den Sachgebietsleiterinnen und Sachgebietsleitern sowie dem Führungshilfspersonal auch Vertreterinnen und Vertreter von Behörden, Hilfsorganisationen und anderen beteiligten Stellen als Fachberaterinnen, Fachberater und Verbindungspersonen hinzugezogen werden (Anlage 3).
Die Mitglieder der Einsatzleitung müssen die Einsatzleiterin oder den Einsatzleiter ständig auf allen Gebieten unterstützen, informieren und beraten; sie müssen Entscheidungen und Befehle vorbereiten und weitergeben.
Die Einsatzleitung ist personalmäßig klein zu halten, aber hochwertig zu besetzen.
3.2.3 Befehlsstelle
Die Befehlsstelle ist der Sitz der Einsatzleitung. Soweit die Festlegung von Einsatzabschnitten erforderlich ist, können für diese weitere nachgeordnete Befehlsstellen eingerichtet werden.
Die Befehlsstelle kann
eingerichtet werden.
Einer ortsfesten Befehlsstelle ist der Vorrang zu geben. Sie empfiehlt sich vor allem für größere Einsatzleitungen und bei absehbar längerer Einsatzdauer. Ortsfeste Befehlsstellen können in geeigneten Räumlichkeiten an der Einsatzstelle eingerichtet werden. Bei weiträumigen Schadengebieten ist eine Einsatzleitung als ortsfeste Befehlsstelle bei der zuständigen Leitstelle oder Verwaltung einzurichten.
Befehlsstellen müssen über geeignete Fernmeldeanschlüsse und Endgeräte verfügen. Funkverbindungen sind durch Beistellung eines Einsatzleitwagens sicherzustellen.
Für bewegliche Befehlsstellen ist immer ein mit Informations- und Kommunikationstechnik ausgestattetes Fahrzeug (zum Beispiel Einsatzleitwagen) bereitzustellen. In Einsätzen, bei denen die Einsatzleiterin oder der Einsatzleiter von einer Führungseinheit unterstützt wird, muss als bewegliche Befehlsstelle ein zur Aufnahme der Führungseinheit geeigneter Einsatzleitwagen mit Führungsraum zur Verfügung stehen.
3.2.4 Führungsebenen
Die Führungsebene ist ein spezifisches Merkmal der Führungsorganisation; alle Führungskräfte mit vergleichbarem Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich und in gleichem Unterstellungsverhältnis bilden eine Führungsebene. Die Führungsebenen ergeben sich aus der Gliederung der Einheiten und aus den Erfordernissen der Lage. Dabei sind der jeweiligen Führungsebene in der Regel nicht mehr als drei Trupps, zwei Gruppen beziehungsweise drei bis fünf Züge oder Verbände zuzuordnen.
Führungsebenen im Feuerwehreinsatz ergeben sich:
Führungsebenen dürfen grundsätzlich nicht übersprungen werden. Es bestünde dabei die Gefahr, dass wesentliche Entscheidungsfaktoren, die nur der nachgeordneten oder übersprungenen Ebene bekannt sind, außer Acht gelassen werden. Ist in Ausnahmefällen infolge einer Eilbedürftigkeit das Überspringen einer Führungsebene erforderlich, muss unverzüglich die Information der übersprungenen Stelle nachgeholt werden.
Die Art und Anzahl der Einsatzkräfte der Feuerwehren sind für den täglichen Einsatzfall in ihrem Ausrückebereich bemessen. Die Einsatzleitung ist je nach Art und Größe der Einsatzstelle sowie entsprechend der Zahl der eingesetzten Kräfte zu besetzen.
3.2.4.1 Führungsebenen entsprechend der taktischen Gliederung der Kräfte Nach der Gliederung der Kräfte ergeben sich die folgenden Führungsebenen:
Beispiele für den Einsatz taktischer Einheiten:
Führungsorganisation beim Einsatz einer Gruppe
Führungsorganisation beim Einsatz eines Zuges
Als Führerin oder Führer einer taktischen Einheit verfügt die Einsatzleiterin oder der Einsatzleiter über nur wenige Führungsassistentinnen, Führungsassistenten und Führungshilfspersonal. Der Gruppenführerin oder dem Gruppenführer stehen neben der rückwärtigen Führungseinrichtung (zum Beispiel Leitstelle) nur eine Melderin oder ein Melder und als Zugführerin oder Zugführer, bei entsprechender Personalausstattung, ein Führungstrupp (Zugtrupp) zur Verfügung.
Der Zugführerin oder dem Zugführer sollte ein Kommandowagen (KdoW) zur Verfügung stehen.
Führungsorganisation beim Einsatz eines Verbandes
Als Führerin oder Führer eines Verbandes muss die Einsatzleiterin oder der Einsatzleiter, je nach Art und Größe der Einsatzstelle, über mehrere Führungsassistentinnen und Führungsassistenten verfügen. Diese sowie das erforderliche Führungshilfspersonal wird aus den Einsatzkräften zusammengestellt, die sich an der Einsatzstelle befinden oder nachalarmiert werden.
Die Führungseinheit für einen Verband ist in der Regel eine Führungsstaffel.
Der Einsatzleiterin oder dem Einsatzleiter sollte ein Einsatzleitwagen -ELW 1 oder ELW 2- zur Verfügung stehen.
Der Einsatz entwickelt sich entsprechend der Art und Stärke der alarmierten Einheiten und deren Eintreffen an der Einsatzstelle. Dementsprechend sind der Einsatzleiterin oder dem Einsatzleiter Zugführerinnen und Zugführer sowie Gruppen-, Staffel- und Truppführerinnen und -führer unterstellt.
3.2.4.2 Führungsebenen entsprechend der taktischen Gliederung des Raumes
Aufgrund der räumlichen Größe einer Einsatzstelle, des Umfanges eines Einsatzes oder der Art der Einsatztätigkeit kann es notwendig werden, die Einsatzstelle in Einsatzabschnitte zu unterteilen.
Innerhalb eines Einsatzabschnittes können eine oder mehrere taktische Einheiten unterschiedlicher Stärke eingesetzt werden; sie unterstehen einer Einsatzabschnittsleiterin oder einem Einsatzabschnittsleiter.
Eine Einsatzstelle oder ein Schadengebiet kann in der Regel in bis zu fünf Einsatzabschnitte untergliedert werden. Bei größeren Gefahrenlagen oder Schadenereignissen kann darüber hinaus eine umfassendere Ordnung der Einsatzstelle notwendig werden, so dass die weitere Ebene der Unterabschnitte einzuführen ist.
Bei einem weiträumigen Großschadenereignis kann von einem Schadengebiet gesprochen werden, in dem überörtliche oder regionale Maßnahmen zur Gefahrenabwehr an mehreren voneinander unabhängigen Einsatzstellen ergriffen werden müssen.
Nach der taktischen Gliederung des Raumes können grundsätzlich folgende Führungsebenen gebildet werden:
Eine eindeutige Zuordnung von Einheiten oder Verbänden zu Einsatzabschnitten kann allgemeingültig nicht erfolgen. Sie ist im Einsatz von der Einsatzleiterin oder vom Einsatzleiter als Einzelfallentscheidung zu treffen.
Beispiel für die Führungsorganisation im Einsatz mit Einsatzabschnitten
Die Einsatzleiterin oder der Einsatzleiter muss, je nach Art und Größe der Einsatzstelle, über mehrere Führungsassistentinnen und Führungsassistenten verfügen. Diese sowie das erforderliche Führungshilfspersonal wird aus den Einsatzkräften zusammengestellt, die sich an der Einsatzstelle befinden oder nachalarmiert werden; sie bilden eine Führungseinheit.
Bei der Einrichtung von Einsatzabschnitten sind als weitere Führungskräfte Einsatzabschnittsleiterinnen und Einsatzabschnittsleiter erforderlich. Diese Funktionen sind von zusätzlichen Führungskräften zu übernehmen.
Der Einsatzleiterin oder dem Einsatzleiter sollte als Führungsfahrzeug ein Einsatzleitwagen -ELW 1 oder ELW 2- zur Verfügung stehen.
3.2.4.3 Führungsebenen bei Großschadenereignissen und im Katastrophenfall
Bei weiträumigen und länger andauernden Großschadenereignissen oder in Katastrophenfällen wird die unmittelbare Leitung durch die politischgesamtverantwortliche Instanz nötig.
Die oder der politisch Gesamtverantwortliche (zum Beispiel Bürgermeisterin oder Bürgermeister, Oberbürgermeisterin oder Oberbürgermeister, Landrätin oder Landrat) muss zur Gefahrenabwehr sowohl Einsatzmaßnahmen als auch Verwaltungsmaßnahmen veranlassen, koordinieren und verantworten. Sie oder er bedient sich hierbei zur Erledigung der operativtaktischen Maßnahmen eines Führungsstabes beziehungsweise einer technischen Einsatzleitung und bedient sich zur Erfüllung der administrativenorganisatorischen Maßnahmen einer nach Landesrecht geregelten administrativenorganisatorischen Komponente.
Die operativ-taktische Komponente (zum Beispiel Führungsstab, Technische Einsatzleitung, Örtliche Einsatzleitung, Gemeinsame Einsatzleitung vor Ort) ist gemäß Abschnitt 3.2.2.2 zu gliedern. Wer Einsatzleiterin oder Einsatzleiter ist, regeln die jeweiligen Feuerwehrgesetze oder im Katastrophenfall die Katastrophenschutzgesetze der Länder.
Die administrativorganisatorische Komponente (zum Beispiel Leitungsstab, Stab für außergewöhnliche Ereignisse, Leitungs- und Koordinierungsgruppe) ist eine nach Landesrecht festgelegte Verwaltungseinheit. In ihr arbeiten alle zur Bewältigung der vorliegenden Schadenlage benötigten beziehungsweise zuständigen Ämter der eigenen Verwaltung, anderer Behörden und Personen mit. Aufgabe und Zweck der administrativorganisatorischen Komponente ist es, unter den zeitkritischen Bedingungen eines Einsatzes, umfassende Entscheidungen schnell, ausgewogen und unter Beachtung aller notwendigen Gesichtspunkte zu treffen.
Die technisch-taktische Komponente wird von den Führungskräften in den nachgeordneten Führungsebenen (siehe Abschnitte 3.2.4.1 und 3.2.4.2) wahrgenommen.
Administrativ-organisatorische Maßnahmen sind die verwaltungsspezifischen Aufgaben, für die aufgrund rechtlicher Vorgaben, finanzieller Zuständigkeiten und politischer Rahmenbedingungen die Einsatzkräfte beziehungsweise die Führungskräfte nicht zuständig sind. Beispiele sind: Entscheidung über die Evakuierung von Wohngebieten; Betreuung der betroffenen Bevölkerung, Ersatzvornahme nach Verwaltungsrecht, Gesundheits- und Hygienevorsorge und Eigentumssicherung.
Operativ-taktische Maßnahmen dienen zur Koordination der technischtaktischen Maßnahmen. Sie beziehen sich vor allem auf die Bildung des Einsatzschwerpunktes, die Ordnung des Raumes (Abschnittsbildung), die Ordnung der Kräfte (Bereitstellen von Einsatzkräften und Reserven im Einsatzraum), die Ordnung der Zeit (Reihenfolge von Maßnahmen, Ablösen von Einsatzkräften durch Reserven) und die Ordnung der Information (Aufbau und Betrieb einer Kommunikationsstruktur).
Die örtlichen technischtaktischen Maßnahmen werden auf den überörtlichen und regionalen Führungsebenen (zum Beispiel Landkreise als Aufgabenträger der überörtlichen Gefahrenabwehr) durch operativtaktische Maßnahmen ergänzt. Die operativtaktischen Maßnahmen dürfen nicht ausschließlich als logistische Unterstützung örtlicher technischtaktischer Maßnahmen betrachtet werden.
Technisch-taktische Maßnahmen dienen dazu, das im Einsatzauftrag befohlene Einsatzziel durch den Einsatz der richtigen Kräfte, mit den richtigen Mitteln, am richtigen Ort und zur richtigen Zeit zu erreichen und den Einsatzerfolg sicherzustellen.
Technischtaktische Maßnahmen werden vor allem bei räumlich begrenzten Schadenereignissen von taktischen Einheiten und Verbänden von der örtlichen Führungsebene ergriffen. Auch die schadenortnah tätigen Technischen Einsatzleitungen nehmen technischtaktische Führungsaufgaben wahr.
3.2.5 Führungsstufen
Die Gliederung und die personelle Besetzung der Einsatzleitung ergeben sich fließend aus der Entwicklung des Schaden- beziehungsweise Aufgabenumfanges. Grundsätzlich gibt es hierbei zweckmäßigerweise vier Führungsstufen:
3.3 Führungsvorgang
Der Führungsvorgang ist ein zielgerichteter, immer wiederkehrender und in sich geschlossener Denk- und Handlungsablauf. Dabei werden Entscheidungen vorbereitet und umgesetzt. Der Führungsvorgang ist nicht auf die Tätigkeit der Einsatzleiterin oder des Einsatzleiters beschränkt, sondern ist von den Führungskräften auf allen Führungsebenen sinngemäß anzuwenden.
Die Einsatzleiterin oder der Einsatzleiter muss zur Gefahrenabwehr
einsetzen.
Um den Einsatzauftrag nicht nur nach Gefühl und Erfahrung zu erfüllen, muss ein Schema zur Verfügung stehen, welches den Führungsvorgang veranschaulicht. Folgende Unterteilung des Führungsvorganges hat sich als zweckmäßig erwiesen:
Die Einsatzleiterin oder der Einsatzleiter kann mit einem einmaligen Durchlauf des Führungsvorganges den Einsatzauftrag meistens nicht erfüllen. Nur durch die wiederholte Lagefeststellung wird die unbedingt notwendige Kontrolle über die Durchführung und Richtigkeit der gegebenen Befehle sichergestellt und gegebenenfalls eine erneute Planung und Befehlsgebung ausgelöst.
Der Führungsvorgang lässt sich vereinfacht in einem Kreisschema darstellen (Abbildung 4).
Abbildung 4: Kreisschema als Modell des Führungsvorganges
Mit diesem Kreisschema kann die Zusammenarbeit zwischen den Führungsebenen bis hinunter zu den Einsatzkräften nicht dargestellt werden. Die Gleichzeitigkeit von Vorgängen und Störungen sowie Abweichungen von gesetzten Zielen lassen sich hierin ebenfalls nicht erfassen.
Der Führungsvorgang ist ein dynamischer Entscheidungs- und Handlungsprozess, der unter dem Zwang zu schnellem Handeln steht. Oft müssen sofort Entschlüsse gefasst und Befehle erteilt werden, ohne dass die Erkundung und Beurteilung der Lage umfassend abgeschlossen werden konnten. An diese Entschlüsse und Befehle muss sich dann unmittelbar eine nähere Erkundung anschließen, die gegebenenfalls zu einer erneuten Planung und Befehlsgebung führt.
3.3.1 Lagefeststellung - Erkundung / Kontrolle
3.3.1.1 Information als Grundlage zur Lagefeststellung
Die Lagefeststellung besteht aus der Erkundung und der Kontrolle. Sie ist zielgerichtet und auf die Führungsebene bezogen durchzuführen.
Die Erkundung ist die erste Phase des Führungsvorganges. Sie ist die Grundlage für die Entscheidungsfindung und umfasst das Sammeln und Aufbereiten der erreichbaren Informationen über Art und Umfang der Gefahrenlage beziehungsweise des Schadenereignisses sowie über die Dringlichkeit und die Möglichkeit einer Abwehr und Beseitigung vorhandener Gefahren und Schäden.
Für die Durchführung der Gefahrenabwehr müssen nicht nur Informationen über den Einsatzwert und die Einsatzbereitschaft der Einsatzkräfte und -mittel sowie die gesetzlichen Grundlagen zur Gefahrenabwehr bekannt sein, sondern es müssen auch Informationen über die örtlich, zeitlich und klimatisch bedingten Verhältnisse an der Einsatzstelle beschafft werden. Die örtlich bedingten Verhältnisse werden unter anderem durch die Topografie, die Bebauung, die Verkehrsverhältnisse und den Bewuchs bestimmt. Die zeitlich bedingten Verhältnisse sind wesentlich durch die Tageszeit und durch die Jahreszeit bestimmt. Insbesondere aus der Tageszeit lassen sich Rückschlüsse auf die Anwesenheit von Menschen sowie deren Anzahl und Stimmungslage ziehen.
Das Lagebild bestimmt sich somit aus den Faktoren: Ort, Zeit, Wetter, Schadenereignis / Gefahrenlage und den Möglichkeiten zur Schadenabwehr (Abbildung 5).
Die Kontrolle ist die Überprüfung der Umsetzung des Entschlusses und somit der Vergleich der umgesetzten Maßnahmen mit der Absicht der Führungskräfte.
Abbildung 5: Lagefeststellung
3.3.1.2 Informationsgewinnung
Die Einsatzleiterin oder der Einsatzleiter muss den Informationsgehalt und die Grenzen der einzelnen Informationsquellen bewerten können. Hierbei ist wichtig zu wissen, welche Ergebnisse zu welchem Zeitpunkt erwartet beziehungsweise gefordert werden können. So müssen beispielsweise eine Meldung aus der Bevölkerung und der Bericht eines Erkundungstrupps unterschiedlich bewertet werden.
Erforderlichenfalls sind Regelungen zu treffen, um die Schnelligkeit und Sicherheit der
zu gewährleisten.
3.3.1.3 Meldungen
Im Allgemeinen stellen Meldungen die wichtigste Grundlage für die Lagefeststellung dar. Jede Führungskraft ist innerhalb ihres Verantwortungsbereichs ohne besonderen Befehl zur Lagefeststellung und zur Abgabe von Meldungen an die übergeordnete Führungsebene verpflichtet. Diese Verpflichtung gilt insbesondere
Bei der Abgabe von Meldungen müssen folgende Anforderungen beachtet werden:
Wichtigste Forderung an die Lagefeststellung ist ihre Aktualität. Einzelergebnisse der Lagefeststellung können unvollständig, ungenau, widersprüchlich und manchmal auch falsch sein.
Eine Führungskraft muss fortwährend das Lagebild überprüfen und vervollständigen sowie die Lageentwicklung verfolgen. Überholte, unvollständige oder fehlende Informationen führen zu einer falschen Planung des Einsatzes und damit zu einem falschen Befehl.
Die sorgfältige Lagefeststellung ist das Fundament eines jeden Einsatzerfolgs.
Rechtzeitige und häufige Meldungen der im Einsatz befindlichen Einheiten über Veränderungen der Gefahrenlage oder des Schadenereignisses können wichtige Hinweise für die Einsatzplanung geben. Auch eine Bestätigung vorliegender Meldungen oder die Feststellung, dass sich die Verhältnisse innerhalb einer bestimmten Zeit nicht geändert haben, können wichtig sein. Im Zusammenhang mit anderen Meldungen können auch unwichtig erscheinende Einzelheiten Bedeutung erlangen.
Bei der Bewertung von Meldungen muss Folgendes beachtet werden:
Nicht nur das Abwägen gleichzeitiger Erkenntnisse, sondern auch das Vergleichen mit zurückliegenden Informationen kann wertvolle Ergebnisse liefern. Es sind daher alle Informationen in zeitlicher Reihenfolge und in geeigneter Form festzuhalten.
Damit alle am Führungsvorgang Beteiligten und die betroffenen Einsatzkräfte jederzeit optimal führen und handeln können, bedarf es eines ständigen Informationsaustausches. Der Informationsfluss darf deshalb in der Hierarchie der Führungsebenen nicht nur einseitig von unten nach oben verlaufen. Die
Einsatzleiterin oder der Einsatzleiter muss daher auch die Einheiten angemessen über die Lage informieren. Durch solche Informationen kann die Einsatzbereitschaft der Einsatzkräfte und deren Motivation zur Auftragserfüllung wesentlich erhöht werden.
3.3.2 Planung
Planung ist systematisches Bewerten von Informationen und Fakten und daraus sich ergebendes Festlegen von Maßnahmen.
Die Planung (Abbildung 6) beinhaltet
Die Planung ist so durchzuführen, dass es weder zu überstürztem Handeln kommt, noch zeitgerechtes Handeln verhindert wird. Die Planung muss klar, einfach und ausführbar sein.
Abbildung 6: Planung
3.3.2.1 Beurteilung
Die Beurteilung ist die Abwägung, wie der Auftrag zur Gefahrenabwehr oder Schadenbeseitigung mit den zur Verfügung stehenden Einsatzkräften und -mitteln unter den Einflüssen von Ort, Zeit und Wetter am besten durchgeführt werden kann.
Die Beurteilung muss auf einer zielgerichteten Auswertung der Informationen aus der Lagefeststellung beruhen. Die Informationen müssen ausgewertet und es muss nach Möglichkeiten der Auftragserfüllung und des lagegerechten Handelns gesucht werden. Durch Abwägen der Vor- und Nachteile der verschiedenen Möglichkeiten muss die Entscheidung zur Durchführung der Gefahrenabwehr oder Schadenbeseitigung vorbereitet werden.
Von der Einsatzleiterin oder vom Einsatzleiter werden rasche und folgerichtige Entscheidungen erwartet. Sie oder er soll sich zunächst auf das Wesentliche beschränken, damit in kürzester Zeit ein Entschluss und eine Anweisung für das Handeln erfolgen kann.
Der Grundgedanke aller taktischen Überlegungen, mit dem geringsten Aufwand den größtmöglichen Erfolg zu erzielen, darf nicht außer Acht gelassen werden.
Die Einsatzleiterin oder der Einsatzleiter darf nicht in den Fehler verfallen, die Einsatzdurchführung mehr oder weniger routinemäßig abzuwickeln, das heißt nur aufgrund des eigenen oder des Erfahrungsschatzes der Einsatzkräfte. Es gibt immer wieder Einsätze, insbesondere auch solche größeren Umfanges, bei denen die Erfahrung aus vergleichbaren Situationen fehlt. Die Einsatzleiterin oder der Einsatzleiter und die Einsatzkräfte können so plötzlich vor schwierigen, scheinbar ausweglosen Situationen stehen und müssen dann neue Ideen entwickeln. Dabei kann man vor dem Problem stehen, von zwei Übeln nur noch das kleinere wählen zu können.
Die Schwierigkeit -aber auch die Notwendigkeit- einer sachgerechten Beurteilung lässt sich in folgenden Punkten zusammenfassen:
3.3.2.2 Entschluss
Der Entschluss ist die Entscheidung über die Art der Einsatzdurchführung. Er ist das folgerichtige Ergebnis der Beurteilung der Lage. Im Entschluss spiegelt sich die Einsatzplanung wider.
Im Entschluss müssen besonders berücksichtigt werden:
erforderlichenfalls sind:
Die Einsatzleiterin oder der Einsatzleiter muss bei allen nur denkbaren Lagen trotz etwa vorhandener Zweifel einen klaren Entschluss fassen. Von dem einmal gefassten Entschluss darf sie oder er nicht ohne zwingenden Grund abweichen. Bei der Dynamik des Einsatzes kann jedoch ein zu starres Festhalten am Entschluss zum Fehler werden. Ein Kennzeichen guter Einsatzleitung ist es, rechtzeitig die Umstände und den Zeitpunkt für eine erforderliche Änderung des Entschlusses und der sich daraus ergebenden Maßnahmen zu erkennen. Hierbei sind besonders die damit verbundenen Vor- und Nachteile abzuwägen.
3.3.3 Befehlsgebung
Der Befehl ist die Anordnung an die Einsatzkräfte, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und zur Schadenbegrenzung auszuführen. Durch den Befehl wird der Entschluss in die Tat umgesetzt.
Die Führungskraft erteilt die Befehle nach einem vorgegebenen Schema in der Regel schriftlich oder mündlich; in Ausnahmefällen auch auf andere Weise. Der Befehl muss den Willen der befehlsgebenden Führungskraft unmissverständlich und eindringlich zum Ausdruck bringen.
Befehle werden mit dem Anspruch auf Gehorsam erteilt. Grundlage hierfür ist die nach jeweiligem Landesrecht bestehende Dienstpflicht der Einsatzkräfte. Befehle müssen durchführbar sein. Überforderungen stumpfen ab, verleiten zu Ungehorsam oder Falschmeldungen und untergraben das Vertrauen.
Klare Unterstellungs- und Befehlsverhältnisse sind eine wesentliche Voraussetzung für die reibungslose Zusammenarbeit. Die Führungskräfte sind nur berechtigt, an die ihnen unterstellten taktische Einheiten oder Verbände Befehle zu erteilen. Befehle sollten niemals an nachgeordnete Führungskräfte oder Mannschaften unter Auslassung der zuständigen Führungsebene gerichtet werden. Nur besondere Ausnahmesituationen rechtfertigen ein Abweichen von diesem Grundsatz, mit der Verpflichtung, die zuständige Führungskraft umgehend zu informieren.
Die Befehlsgewalt schließt nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht zum Befehlen ein.
3.3.3.1 Gliederung des Befehls
Der Inhalt jedes Befehls muss genau überlegt und kurz und klar formuliert sein. Er soll alles das, aber auch nur das enthalten, was die nachgeordneten Führungskräfte zur Erfüllung der ihnen gestellten Aufgaben wissen müssen.
Die Abfassung des Befehls richtet sich nach dem Schema:
EinheitAuftrag
Mittel
Ziel
Weg
Der Befehl muss mindestens enthalten:
EinheitAuftrag
Zur Führung über längere Zeiträume kann es aber auch notwendig sein, das Befehlsschema zu ergänzen und anders zu gliedern:
| Lage | Gefahrenlage / Schadenereignis Möglichkeiten zur Schaden- und Gefahrenabwehr Zuteilung, Unterstellung, Abgabe von Kräften |
| Auftrag | Erhaltener Auftrag |
| Durchführung | Eigene Absicht Aufträge an die einzelnen Einheiten Zusammenarbeit mit anderen Kräften und Koordinierung Zeitangaben Schutzmaßnahmen |
| Versorgung | Verpflegung Betriebsstoffe Materialerhaltung medizinische Versorgung |
| Führung und Kommunikationswesen | Kommunikationsverbindungen und Meldewesen Meldeköpfe Befehlsstellen Standort der oder des Führenden beziehungsweise der Befehlsstelle |
Bei schriftlichen Befehlen sind zusätzlich aufzuführen:
Die beauftragten Einheiten können durch
besser informiert und zur Durchführung ihres Auftrags besser motiviert werden.
Für die Zusammenarbeit mit anderen Einsatzkräften ist es unerlässlich, den Befehl durch Rahmenvorgaben zu ergänzen (zum Beispiel Einsatzform oder Einsatzabschnittsgrenzen).
Zur Koordination kann es notwendig sein, unter "Durchführung" Zeiten festzulegen wie beispielsweise
Unter "Versorgung" sind gegebenenfalls Angaben zu machen über beispielsweise
Unter "Führung und Kommunikationswesen" ist die festgelegte Führungsorganisation bekanntzugeben, insbesondere die Zuordnung der Einsatzkräfte im Befehls- und Meldesystem und die örtliche Festlegung der Befehlsstellen sowie die Erreichbarkeit über Kommunikationsverbindungen.
Ein Muster für einen Marschbefehl ist in Anlage 4 enthalten.
3.3.3.2 Grundsätze für die Befehlsgebung
Der Auftrag an die Einheit ist das Kernstück des Befehls. Wenn sich der Befehl auf den Auftrag beschränkt, ohne die Durchführung des Einsatzes unter Angabe der Mittel, des Zieles und des Weges vorzuschreiben, lässt er den Empfängern Handlungsfreiheit bei der Durchführung (Auftragstaktik).
Je länger ein Befehl gelten soll, desto größere Selbständigkeit muss er gewähren und desto weniger Einzelfestlegungen darf er enthalten; umso mehr treten Zweck und Gesamtabsicht in den Vordergrund. Dies gilt für alle Führungsebenen. Es ist falsch, Einzelheiten zu befehlen, die die nachgeordneten Führungskräfte an Ort und Stelle besser übersehen. Einsatzkräfte, denen jede Kleinigkeit befohlen wird, bleiben untätig, wenn Befehle sie einmal nicht erreichen. Die Einsatzleiterin oder der Einsatzleiter soll nur dann eingreifen, wenn die Auftragsdurchführung nicht dem Entschluss entspricht.
Nachgeordnete Führungskräfte dürfen vom Befehl nur dann abweichen, wenn die Lage sich grundlegend geändert hat, ein schnelles Handeln erforderlich ist und eine Entscheidung der befehlsgebenden Führungskraft nicht rechtzeitig eingeholt werden kann. Dabei muss stets im Sinne der Absicht der übergeordneten Führung gehandelt werden. Wer vom gegebenen Befehl abweichen muss, muss umgehend eine Rückmeldung machen.
Die Befehlssprache muss einfach und verständlich sein. Auch in drängender Lage müssen Befehle ruhig und sachlich erteilt werden. Klarheit ist wichtiger als formgerechte Abfassung. Die Deutlichkeit darf nicht unter der Kürze leiden. Nichtssagende Ausdrücke und Redewendungen sind zu vermeiden. Der Befehlsinhalt muss der Entschlussfassung entsprechen.
Die befehlende Führungskraft muss sich in die Lage der Empfänger versetzen und seine Befehle dem Kenntnisstand der Nachgeordneten anpassen.
Umgekehrt haben die Nachgeordneten die Pflicht, sich in die Absicht der Vorgesetzten hineinzudenken. Ist diese unklar, so sind die Nachgeordneten zur Nachfrage verpflichtet; entspricht der Befehl nicht der Lage, sind die Befehlenden darauf hinzuweisen.
Wann welche Befehle gegeben werden, hängt von der Lage und den Übertragungswegen ab. Je dringlicher die Lage, desto kürzer und schneller muss befohlen werden. Die Zeit, bis ein Befehl den Empfänger erreicht hat, muss bei der Planung berücksichtigt werden; sie darf nicht unterschätzt werden! Es kann notwendig sein, sich zu vergewissern, ob und wann ein Befehl den Empfänger erreicht hat.
3.3.3.3 Befehlsarten
Es gibt folgende Befehlsarten:
Kommandos können auch durch optische, akustische oder andere vorher festgelegte Zeichen gegeben werden.
Die Führungskräfte befehlen je nach Lage mündlich oder schriftlich. An der Einsatzstelle wird im Allgemeinen mündlich befohlen. Sollen unübersichtliche Verhältnisse geordnet oder verschiedenartige Belange miteinander in Einklang gebracht werden, so ist der Befehl in der Regel schriftlich zu geben. Dies gilt beispielsweise für Marschbewegungen und größere Einsätze. Wichtige mündlich erteilte Befehle sind bei oder unmittelbar nach Erteilung zu dokumentieren.
Zeichnungen, Skizzen, Kartenausschnitte und Bilder ergänzen den Befehl, vereinfachen und verkürzen gegebenenfalls die Befehlsgebung erheblich und erleichtern die Übersicht. Mitunter genügt es, einen Befehl in Form einer Zeichnung oder Skizze herauszugeben, bei dem mündlich oder schriftlich ergänzt wird, was sich nicht zeichnerisch darstellen lässt.
Die Entscheidung über die Art der Befehlsübermittlung, das heißt, ob ein Befehl direkt an die Befehlsempfänger, durch Melderinnen oder Melder oder durch Kommunikationsmittel übermittelt wird,
hängt von der Lage und den Verbindungen ab. Zur Kontrolle kann eine Empfangsbestätigung, mitunter auch eine Wiederholung im Wortlaut, verlangt werden.
Bei Übermittlung von wichtigen Befehlen durch Kommunikationsmittel ist die Identität der absetzenden oder aufnehmenden Stelle durch Rückruf festzustellen. Der Zeitpunkt der Befehlsgabe und gegebenenfalls auch des Befehlsempfangs sind festzuhalten.
3.3.3.4 Wechsel der Einsatzleitung
Nachrückende Führungskräfte können die Einsatzleitung nur übernehmen, wenn ihnen dies nach Gesetz zusteht. Sie sollten dies nur tun, wenn hierfür eine sachliche Notwendigkeit vorliegt. Vor Übernahme der Führungsverantwortung muss eine umfassende Lageeinweisung erfolgt sein. Bereits eingeleitete Maßnahmen und Befehle dürfen nur beim Vorliegen zwingender Gründe geändert werden.
Übernahme und Übergabe der Einsatzleitung müssen immer klar formuliert und bekanntgegeben werden, zum Beispiel:
"Ich übernehme die Einsatzleitung. Übernehmen Sie die ... " sowie"Habe Einsatzleitung an ... übergeben. Ich übernehme die ... . "
Eine Übergabe und Übernahme der Einsatzleitung muss bei jedem Wechsel einer Führungskraft oder der Führungsverantwortung erfolgen und ist den nachgeordneten Einsatzkräften bekannt zu geben und zu dokumentieren.
3.3.4 Erneute Lagefeststellung - Erkundung / Kontrolle
Nach der Befehlsgebung ist der Führungsvorgang mit einer erneuten Lagefeststellung fortzusetzen. Diese dient neben der allgemeinen Feststellung eingetretener Lageveränderungen und der Vervollständigung des Lagebildes vor allem der Kontrolle der Auswirkung der bisher gegebenen Befehle. Die Kontrolle stellt die erreichte Lageänderung und den Einsatzerfolg dem erteilten Auftrag in einem Solllst-Vergleich gegenüber. Sie ist ständige Aufgabe im Rahmen der Lagefeststellung.
Die Pflicht zur Kontrolle ergibt sich aus der Verantwortung jeder Führungskraft für ihren Aufgabenbereich. Kontrolle soll sachlich und mit Verständnis für die Einsatzkräfte so ausgeübt werden, dass sie als Hilfe empfunden wird.
Stets ist zu prüfen, durch welche Methoden und Mittel
Auch zur eigenen Kontrolle sollte die Einsatzleiterin oder der Einsatzleiter eine möglichst umfassende Einsatzdokumentation führen lassen.
3.3.5 Dokumentation und Lagedarstellung
Die Lage und der Einsatzverlauf werden von der Leitstelle grundsätzlich im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten dokumentiert.
Sobald vor Ort eine Einsatzleitung ihre Arbeit aufgenommen hat, ist auch diese für die Dokumentation und insbesondere für die Lagedarstellung in ihrem Bereich zuständig. Die Dokumentationspflicht der Leitstelle bleibt hiervon unberührt. Es ist wichtig, dass die Einsatzleiterin oder der Einsatzleiter ausreichende Lagemeldungen an die Leitstelle gibt.
Dokumentation ist das Erfassen, Sammeln, Ordnen und Aufbewahren von Informationen und Sachverhalten, die für den Einsatz zum Zwecke des Nachweises des verantwortlichen Handelns, der Information und zur späteren Auswertung wesentlich sind.
In der Lagedarstellung wird die Gefahrensituation beschrieben (Einsatzübersichten) und gegebenenfalls das Schadengebiet, dessen Nachbarschaft und die eingeleiteten Maßnahmen zur Gefahrenabwehr optisch aufbereitet.
Zur Lagedarstellung und zur Dokumentation dienen Einsatzunterlagen und Übersichten. Die wichtigsten sind:
In den Leitstellen erfolgt die Dokumentation mit Hilfe von Einsatzleitprogrammen.
Der Zweck und die Bedeutung der oben genannten Unterlagen und Übersichten sind in Anlage 5 zusammengestellt. Bei der Arbeit mit ihnen, insbesondere bei der Lagedarstellung, werden grafische Symbole und taktische Zeichen (Anlage 6) verwendet.
Die Lagedarstellung und die Dokumentation sind nicht nur zentral, sondern auch bei den unterstellten Einheiten und Einrichtungen zu führen.
3.4 Führungsmittel
Führungsmittel sind technische Mittel und Einrichtungen, die Führungskräfte bei ihrer Führungsarbeit unterstützen.
Die Führungsmittel ermöglichen es, die für den Führungsvorgang erforderlichen Informationen zu gewinnen, zu verarbeiten und zu übertragen. Sie werden daher eingeteilt in
Abbildung 7: Führungsmittel
Die Führungsmittel sind nicht Selbstzweck, sondern unterstützen beim Abarbeiten des Führungsvorganges. Sie lassen sich den einzelnen Schritten des Kreisschemas fest zuordnen (Abbildung 8). Dabei werden die Bedeutung der Führungsmittel im dynamischen Prozess des Führungsvorganges betont und die enge Wechselbeziehung zwischen Ablauf, Organisation und Führungsmittel verdeutlicht.
Keines der Führungsmittel kann aber die Führungskräfte von ihrer persönlichen Entscheidung und Verantwortung befreien.
3.4.1 Mittel zur Informationsgewinnung
Mittel zur Informationsgewinnung sind insbesondere
Abbildung 8: Führungsmittel im Führungsvorgang
3.4.2 Mittel zur Informationsverarbeitung
Mittel zur Informationsverarbeitung sind insbesondere
Als Büroausstattung können neben üblichem Schreibmaterial verwendet werden: Vordrucke, Formblätter, Schreibmaschinen, Personalcomputer (PC) mit Drucker, Textverarbeitungsprogramme, Flipcharts, Stellwände und Tafeln. Ferner bieten sich an: Rundfunkgeräte, Diktiergeräte, Kopiergeräte, Sofortbildkameras, Tageslichtprojektoren, Taschenrechner, Fernsehgeräte und Kameras.
EDV-Systeme zur Einsatzunterstützung sind beispielsweise: PC-Systeme zur Unterstützung der Stabsarbeit, Datenübertragungssysteme, geografische Ortungssysteme, grafische Lagekartendarstellungssysteme und Internet-Anschlüsse.
3.4.3 Mittel zur Informationsübertragung
Mittel zur Informationsübertragung sind insbesondere
3.4.4 Kommunikationseinsatz
Die PDV 800 / DV 800 "Fernmeldeeinsatz" gilt für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) und legt die Grundsätze für den Fernmeldeeinsatz fest. Sie beschreibt die einzelnen Fernmeldeverbindungen mit ihren Einsatzmöglichkeiten und Einsatzgrenzen. Durch diese Vorschrift soll im Fernmeldedienst eine reibungslose Zusammenarbeit der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben sichergestellt werden.
Weiterführende landesspezifische Regelungen können für den Fernmeldeeinsatz bei der örtlichen und überörtlichen Gefahrenabwehr erfolgen.
| Begriffsbestimmungen | Anlage 1 |
Diese Sammlung umfasst die bei der Wahrnehmung der Aufgaben einer Einsatzleitung häufig verwendete Begriffe.
1 Einsatzkräfte und Einsatzmittel
1.1 Einsatzkräfte
Einsatzkräfte sind alle im Einsatz tätigen Mannschaften mit ihrem zugehörigen Gerät und die Hilfskräfte.
1.1.1 Mannschaft
Die Mannschaft besteht aus den für Einsatzaufgaben ausgebildeten Personen einschließlich ihrer Führungskräfte.
1.1.2 Einsatzleiterin / Einsatzleiter (EL)
Die für die technischtaktische Einsatzdurchführung gesamtverantwortliche Führungskraft.
1.1.3 Einsatzabschnittsleiterin / Einsatzabschnittsleiter (EAL)
Die für die technischtaktische Einsatzdurchführung in einem Einsatzabschnitt verantwortliche Führungskraft.
1.1.4 Führungsassistentin / Führungsassistent
Eine Führungskraft, die die Einsatzleiterin oder den Einsatzleiter oder die eine andere in der Führungsorganisation verantwortliche Führungskraft bei ihrer Führungsaufgabe innerhalb einer Führungseinheit unterstützt. Beispiele: Leiterin oder Leiter des Stabes, Sachgebietsleiterin oder Sachgebietsleiter S 1 bis S 6, Sichterin oder Sichter.
1.1.5 Führungshilfspersonal
Eine Einsatzkraft, die die Einsatzleiterin oder den Einsatzleiter oder Führungsassistentinnen oder Führungsassistenten bei ihrer Führungsaufgabe innerhalb einer Führungseinheit oder Führungseinrichtung unterstützt. Beispiele: Lagekartenführung, Botendienst, Einsatztagebuchführung, Sprechfunk.
1.1.6 Hilfskräfte
Hilfskräfte sind Personen, die vorübergehend, gegebenenfalls mit Gerät, zur Bewältigung von Einsatzaufgaben herangezogen werden. Sie müssen dafür nicht besonders ausgebildet sein.
1.2 Einsatzmittel
Einsatzmittel sind Einrichtungen, Fahrzeuge, Geräte und Materialien, die Einsatzkräfte zur Auftragserfüllung benötigen.
Einrichtungen sind ortsgebundene Anlagen zur Führung, Versorgung und Unterbringung.
1.3 Einsatzbereitschaft
Die Einsatzbereitschaft ist der Zustand von Einsatzkräften und Einsatzmitteln, der im Allgemeinen den vorgesehenen Einsatz ermöglicht. Die personelle Einsatzbereitschaft bezieht sich auf Zahl, Ausbildungsstand und Belastbarkeit der Einsatzkräfte. Die technische Einsatzbereitschaft bezieht sich auf die Einsatzmittel.
1.4 Reserven
Reserven sind Einsatzkräfte und -mittel, die zur Abwehr unerwarteter Gefahren oder zur Ablösung bereitgehalten werden.
2 Gebietliche Gliederung
2.1 Ausrückebereich
Der Ausrückebereich ist das Gebiet, in dem bestimmte Einsatzkräfte zur Gefahrenabwehr und Schadenverhütung zuständig sind.
2.2 Gefahrenbereich
Der Gefahrenbereich ist der Bereich, in dem Gefahren für Leben, Gesundheit, Umwelt und Sachen erkennbar sind oder aufgrund fachlicher Erfahrungen vermutet werden.
2.3 Schadengebiet
Das Schadengebiet ist ein in sich geschlossener und zusammengehörender größerer Raum, in dem sich auch mehrere Einsatzstellen befinden können oder dem mehrere Einsatzräume zugewiesen sind.
2.4 Einsatzstelle
Die Einsatzstelle ist der Ort beziehungsweise das Objekt, an dem Einsatzkräfte bei Bränden, Unglücksfällen oder sonstigen Notständen tätig werden. Die Einsatzstelle kann in Einsatzabschnitte unterteilt werden.
2.5 Einsatzabschnitt
Der Einsatzabschnitt ist ein nach taktischen Erfordernissen festgelegter Teil oder Aufgabenbereich einer Einsatzstelle. Er kann örtlich begrenzt oder durch die Art der Einsatztätigkeit (zum Beispiel Löschwasserförderung, Brandbekämpfung, Rettungsdienst) bestimmt sein.
2.6 Unterabschnitt
Bei weiträumigen Schadenereignissen kann die Einsatzstelle in mehrere Einsatzabschnitte unterteilt sein. Ist es zweckmäßig, diese Einsatzabschnitte weiter zu unterteilen, so werden Unterabschnitte gebildet.
2.7 Einsatzraum
Der Einsatzraum ist das einer taktischen Einheit oder einem Verband zugewiesene Gebiet, in dem diese tätig werden.
2.8 Einsatzschwerpunkt
Der Einsatzschwerpunkt ist die entscheidende Stelle der Gefahrenabwehr, an der durch Zusammenfassung von Kräften und Mitteln ein nachhaltiger Erfolg erzielt werden soll.
2.9 Bereitstellungsraum
Der Bereitstellungsraum ist die Sammelbezeichnung für Orte, an denen Einsatzkräfte und Einsatzmittel für den unmittelbaren Einsatz oder vorsorglich gesammelt, gegliedert und bereitgestellt oder in Reserve gehalten werden.
2.10 Sammelstelle
Sammelstellen sind Orte in der Nähe einer Einsatzstelle, außerhalb des Gefahrenbereiches, an der gerettete, in Sicherheit gebrachte und geborgene Personen, Tiere und Sachen versorgt und / oder registriert werden (zum Beispiel Verletztensammelstelle, Sammelstelle für Tote, Sammelstelle für Sachen).
| Aufgabenbeschreibung für die Sachgebiete in einer Einsatzleitung | Anlage 2 |
Die Aufgaben der Einsatzleiterin oder des Einsatzleiters lassen sich in die Sachgebiete gliedern:
| - Personal / lnnerer Dienst | Sachgebiet 1 (S 1) |
| - Lage | Sachgebiet 2 (S 2) |
| - Einsatz | Sachgebiet 3 (S 3) |
| - Versorgung | Sachgebiet 4 (S 4) |
Bei Bedarf können darüber hinaus weitere Sachgebiete eingerichtet werden; insbesondere sind dies:
| - Presse- und Medienarbeit | Sachgebiet 5 (S 5) |
| - Informations- und Kommunikationswesen | Sachgebiet 6 (S 6) |
Wenn nicht alle Sachgebiete mit eigenen Führungsassistentinnen oder Führungsassistenten besetzt sind, können Sachgebiete wie folgt zusammengefasst werden:
Nachfolgend sind die Aufgaben der Sachgebiete S 1 bis S 6 beschrieben. Die Gesamtverantwortung der Einsatzleiterin oder des Einsatzleiters bleibt hiervon unberührt.
Die Beschreibungen sollen der Einsatzleiterin oder dem Einsatzleiter und den Führungsassistentinnen oder Führungsassistenten als Anregung, Erinnerung und Unterstützung bei der Bewältigung ihrer umfangreichen Tätigkeit dienen. Je nach Art und Größe der Einsatzstelle sind die einzelnen Aufgaben von unterschiedlicher Bedeutung.
S1 Personal / Innerer Dienst
Bereitstellen der Einsatzkräfte
Führen des inneren Stabsdienstes
S2 Lage
Lagefeststellung
Lagedarstellung
Information
Einsatzdokumentation
S3 Einsatz
S4 Versorgung
S5 Presse- und Medienarbeit
Presse- und Medieninformationen
Presse- und Medienbetreuung
Presse- und Medienkoordination
Presse- und Medieneinbindung in die Schadenbekämpfung
S6 Informations- und Kommunikationswesen
Planen des Informations- und Kommunikationseinsatzes
Durchführen des Informations- und Kommunikationseinsatzes
| Beispiele für Behörden, Organisationen und Hilfskräfte, die Fachberaterinnen, Fachberater oder Verbindungspersonen zur Unterstützung der Einsatzleiterin oder des Einsatzleiters stellen können | Anlage 3 |
| Muster für einen Marschbefehl | Anlage 4 |
Es ist nicht immer zu jedem Punkt etwas anzuordnen.
Die Reihenfolge der Hauptziffern ist aber immer einzuhalten.
| Befehlende Stelle | Abgangsort, Abgangsdatum, |
| (Taktische Bezeichnung) | Abgangszeit |
Befehl für den Marsch in den Raum
.................................................................Karte .......................................................
1. Lage
2. Auftrag
3. Durchführung
4. Versorgung
5. Führung und Verbindung
Anlagen
Verteiler
Unterschrift
(Name, Dienststellung)
| Einsatzunterlagen und Übersichten zur Dokumentation und Lagedarstellung | Anlage 5 |
Vordrucke
Vordrucke dienen der geordneten und übersichtlichen Niederschrift von Befehlen, Meldungen und Informationen und ihrer schnellen Bearbeitung.
Eingangs- und Ausgangsnachweisung
In der Eingangs- und Ausgangsnachweisung werden alle ein- und ausgehenden Informationen gesammelt, dokumentiert und chronologisch registriert .
Einsatztagebuch
Das Einsatztagebuch ist ein Nachweis über die Tätigkeit der Einsatzleitung. Im Einsatztagebuch ist der Einsatzablauf in zeitlicher Folge aufzuzeichnen.
Es sollen im Einsatztagebuch nicht nur
festgehalten werden.
Die Dokumentation aus- und eingehender Meldungen kann im Einsatztagebuch gegebenenfalls unterbleiben, sofern diese in der Eingangs- und Ausgangsnachweisung erfolgt.
Lagekarte
Die Lagekarte ist das verkleinerte Abbild der örtlichen Verhältnisse an der Einsatzstelle mit der Darstellung aller wesentlichen Maßnahmen zur Abwehr und Beseitigung der vorhandenen Gefahren und Schäden.
In der Lagekarte sind die ausgewerteten Ergebnisse der Lagefeststellung laufend einzutragen. Insbesondere sind darzustellen:
Dabei sind die taktischen Zeichen und grafischen Symbole zu verwenden.
Sofern vorbereitetes Kartenmaterial verwendet werden kann, empfiehlt es sich, für großflächige Schadengebiete oder Gefahrenbereiche topografische Karten mit UTM-Koordinatensystem im Maßstab 1 : 50.000 oder 1 : 25.000, für kleinere Schadengebiete oder Gefahrenbereiche Pläne im Maßstab 1 : 10.000 und größer zu verwenden; geeignet ist auch die Deutsche Grundkarte im Maßstab 1 : 5.000 (DGK 5) mit dem Gauß-Krüger-Koordinatensystem.
Um die Zusammenarbeit mit anderen Organisationen und Dienststellen zu gewährleisten, sind immer topographische Karten mit UTM-Koordinatensystem im Maßstab 1 : 50.000 vorzuhalten.
Für Einzelobjekte sind Feuerwehrpläne, Einsatzpläne, Grundrisspläne oder Schnitte in einem entsprechenden Maßstab zu verwenden oder als möglichst maßstabgetreue Handskizze anzufertigen.
Zur Darstellung der Lage sind, soweit erforderlich, neben der Lagekarte weitere Einsatzübersichten zu führen. Die Beschreibung der Lage erfolgt durch:
Feuerwehr- und Einsatzpläne
Vorhandene Feuerwehr- und Einsatzpläne können in ihrem grafischen Teil die Grundlage für die Lagekarte sein und geben mit ihren schriftlichen Ergänzungen zusätzliche Informationen für die Erkundung.
Funkplan
Der Funkplan ist eine tabellarische Aufstellung aller im Einsatz befindlichen Funkgeräte und -anlagen mit Angaben über Dienststellen, Rufnamen, Betriebskanäle und Gegenstellen sowie der Verkehrsart.
Fernmeldeskizze
Die Fernmeldeskizze ist eine bildliche Darstellung der Fernmeldeverbindungen mit Angabe der wichtigsten technischen und betrieblichen Eigenschaften. Sie dient zur Darstellung der fernmeldetechnischen Erreichbarkeit gleichrangiger, vorgesetzter und nachgeordneter Stellen.
| Taktische Zeichen | Anlage 6 |
Taktische Zeichen sind grafische Symbole zur Darstellung von Einheiten, Verbänden, Einrichtungen, Personen, Einsatzmaßnahmen, Gefahren und Schäden in Lagekarten und anderen taktischen Zeichnungen. Die für den Feuerwehreinsatz wichtigsten und häufigsten Zeichen sind nachfolgend aufgeführt. Für nicht festgelegte Elemente sind selbsterklärende einfache Texte oder andere grafische Symbole zu verwenden.
Taktische Zeichen setzen sich zusammen aus:
| Nr. | Zeichen | Bedeutung |
| 1.1 | | Einheit, Verband, Dienststelle |
| 1.2 | | Einheit oder Einrichtung der Führung |
| 1.3 | | Einsatzleitung, Befehlsstelle |
| 1.4 | | Stelle, Einrichtung |
| 1.5 | | Gebäude |
| 1.6 | | Personen |
| 1.7 | | Gefahr |
| 1.8 | | Fahrzeug, landgebunden |
| 1.9 | | Anhängefahrzeug |
| 1.10 | | Wasserfahrzeug |
| 1.11 | | Flugzeug, Hubschrauber |
| 2.1 | | Feuerwehr, allgemein |
| 2.2 | | Rettungsdienst; Sanitätsdienst |
| 2.3 | | Technischer Zug des THW |
| 2.4 | | Kommunikation |
| 2.5 | | ABC-, beziehungsweise Gefahrstoff |
| 2.6 | | Betreuung |
| 2.7 | | Versorgung, Logistik |
| 2.8 | | Erkundung |
| 3.1 | | Trupp |
| 3.2 | | Staffel (nur Feuerwehr) |
| 3.3 | | Gruppe |
| 3.4 | | Zug |
| 3.5 | | Verband |
| 4.1 | | verletzte Person |
| 4.2 | | tote Person |
| 4.3 | | verschüttete Person |
| 4.4 | | vermisste Person |
| 4.5 | | Entstehungsbrand |
| 4.6 | | fortentwickelter Brand |
| 4.7 | | Vollbrand |
| 4.8 | | angeschlagenes Objekt |
| 4.9 | | teilzerstörtes Objekt |
| 4.10 | | total zerstörtes Objekt |
| 4.11 | | teilblockiert, schwierig zu befahren |
| 4.12 | | blockiert, nicht befahrbar |
| 4.13 | | Gebiet, Fläche |
| 4.14 | | Grenze eines Einsatzabschnitts |
| 4.15 | | Grenze des Einsatzraums eines Zuges |
| 4.16 | | ärztliche Versorgung |
| 4.17 | | Verletztenablage |
| 4.18 | | Seelsorge |
| 4.19 | | Verpflegung |
| 4.20 | | Versorgung mit Betriebsstoffen und Verbrauchsgütern |
| 5.1 | | Hinweis auf Vermutete Situation z.B.: = vermutlich 10 Verletzte |
| 5.2 | | Hinweis auf AKUTE Situation z.B.: = akute Gefahr:
Chlor |
| 5.3 | | Bezeichnung der Führungskräfte |
| Kommunikationsmittel | Anlage 7 |
Die wichtigsten Führungsmittel sind die Kommunikationsmittel (früher: Fernmeldemittel). Sie bieten vielfältige Möglichkeiten der Informationsübertragung, sind jedoch in Leistung, Zuverlässigkeit und Zeitbedarf für Aufbau und Übertragung unterschiedlich zu bewerten.
Drahtlose Kommunikationsmittel -beispielsweise Sprechfunkverbindungen- sind überwiegend den beweglichen Kräften vorbehalten.
Eine Ansammlung von Funkstellen auf engem Raum ist wegen der Möglichkeit der gegenseitigen Störung zu vermeiden. Bei länger andauernden Einsätzen sind Funkverbindungen möglichst durch Drahtverbindungen zu ersetzen, gegebenenfalls zu ergänzen oder aus Sicherheitsgründen zu überlagern.
Drahtgebundene Kommunikationsmittel sind grundsätzlich zu verwenden:
Mit drahtlosen oder drahtgebundenen Kommunikationsmitteln können folgende Arten von Kommunikationsverbindungen hergestellt werden:
Sprechfunkverbindungen haben folgende Vorteile:
Hierbei sind jedoch folgende Nachteile zu beachten:
Drahtgebundene Fernsprechverbindungen gewährleisten den schnellsten und wirkungsvollsten Austausch von Informationen durch das persönlich geführte Gespräch.
Drahtgebundene Fernsprechverbindungen stehen zur Verfügung durch Mitbenutzung der allgemeinen privaten Telekommunikationsnetze oder der Fernmeldesondernetze, beispielsweise der
| - Feuerwehr | - Bundesautobahnverwaltung |
| - Polizei | - Wasser- und Schifffahrtsverwaltung |
| - Bundesgrenzschutz | - Stationierungsstreitkräfte |
| - Bundeswehr | - Nahverkehrsbetriebe |
| - Deutsche Bahn AG | - Industriebetriebe |
| - Elektrizitätsversorgungsunternehmen | - Rundfunkanstalten |
| - gemeinde- beziehungsweise landesweite Verwaltungsnetze | |
Fernsprechverbindungen können auch über Mobilfunktelefonnetze privater Netzbetreiber hergestellt werden. Sie haben folgende Vorteile:
Demgegenüber stehen folgende Nachteile:
Die vorhandenen Fernsprechnetze können nach den Einsatzerfordernissen durch provisorisch errichtete Fernsprechnetze (Feldkabelbau) ergänzt werden. Diese bieten folgende Vorteile:
Demgegenüber stehen folgende Nachteile:
Videoverbindungen bieten folgende Vorteile:
Demgegenüber stehen folgende Nachteile:
Datenübertragungsverbindungen haben ähnliche Vor- und Nachteile wie Fernsprech- und Fernschreibverbindungen. Ihr besonderer Vorteil liegt im direkten Zugriff auf Informationsspeicher und der Ausgabe der Information in Schrift-, Grafik- oder Bildform.
Anlagen der Informationsverarbeitung und -speicherung können auch für eine rechnergestützte Einsatzleitung verwendet werden. Sie werden ortsfest betrieben, jedoch ist durch Datenübertragung die Ein- und Ausgabe von Informationen an beliebiger Stelle möglich. Sie speichern Informationen und verarbeiten sie zu Einsatzvorschlägen.
Telekopierverbindungen bieten den Vorteil, Informationen in Schrift, Grafik und Bildform über die Fernmeldenetze übertragen zu können.
| ENDE | |