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AufstErlKatS - Aufstellungserlass Katastrophenschutz
Grundsätze der Aufstellung und Gliederung der Einheiten des Katastrophenschutzes

- Sachsen-Anhalt -

Vom 1. Januar 2025
(MBl. LSA Nr. 4 vom 03.02.2025 S. 60)
Gl.-Nr.: 2152



Archiv 2011

RdErl. des MI vom 1. Januar 2025 - 53.11-14600/1

Bezug: RdErl. des MI vom 24. Januar 2011 (MBl. LSA S. 92)

1. Fachdienste

1.1 Die Einheiten des Katastrophenschutzes gemäß § 11 Abs. 1 des Katastrophenschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt sind nach folgenden Fachdiensten auszurichten:

  1. Fachdienst Führungsunterstützung,
  2. Fachdienst Brandschutz,
  3. Fachdienst ABC,
  4. Fachdienst Sanität,
  5. Fachdienst Betreuung,
  6. Fachdienst Wasserrettung,
  7. Fachdienst Bergrettung,
  8. Fachdienst Logistik.

1.2 Die Aufgaben der Fachdienste und die Gliederung der Einheiten des Katastrophenschutzes sind aus Anlage 1 ersichtlich. Die Leistungsfähigkeiten der Fachdienste sind Anlage 2 zu entnehmen. Abweichende Gliederungen außerhalb des Katastrophenschutzes werden von diesem RdErl. nicht berührt.

1.3 Zusätzlich können die unteren Katastrophenschutzbehörden im Einzelfall weitere Einheiten in eigener Zuständigkeit bilden.

2. Träger der Fachdienste

2.1 Die unteren Katastrophenschutzbehörden bedienen sich bei der Aufstellung der Fachdienste der im Katastrophenschutz mitwirkenden öffentlichen und privaten Träger. Bei Bedarf können sie mit Zustimmung des Landesverwaltungsamtes Einheiten in eigener Trägerschaft gemäß § 11 Abs. 2 Satz 3 des Katastrophenschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt aufstellen.

2.2 Träger des Fachdienstes Brandschutz sowie des Fachdienstes ABC ist die untere Katastrophenschutzbehörde im Zusammenwirken mit den Gemeinden gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 4 des Brandschutzgesetzes.

2.3 Träger des Fachdienstes Sanität, des Fachdienstes Betreuung, des Fachdienstes Wasserrettung sowie des Fachdienstes Bergrettung sind die im Katastrophenschutz mitwirkenden privaten Organisationen gemäß § 12 Abs. 2 des Katastrophenschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt. Wirken bei dem Aufbau eines Fachdienstes mehrere private Organisationen mit, so haben sich diese auf den Träger des Fachdienstes zu einigen. Die individuellen Ansprüche der Helfer richten sich weiterhin gegen die eigene private Organisation.

2.4 Träger des Fachdienstes Führungsunterstützung und des Fachdienstes Logistik ist die untere Katastrophenschutzbehörde. Zum Aufbau der Einheiten dieser Fachdienste wirkt sie mit den Gemeinden und den im Katastrophenschutz mitwirkenden privaten Organisationen gemäß § 12 Abs. 2 des Katastrophenschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zusammen.

3. Bedarfsangemessener Umfang an Einheiten des Katastrophenschutzes

3.1 Der Bedarf an Einheiten des Katastrophenschutzes ist durch jede untere Katastrophenschutzbehörde nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zu ermitteln. Er ergibt sich regelmäßig aus einer Bemessungsberechnung sowie aus der Gefährdungsanalyse der unteren Katastrophenschutzbehörde.

3.2 Bemessungsgrundlage zur Feststellung der für einen Grundschutz notwendigen Einheiten des Katastrophenschutzes ist ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt mit bis zu 100.000 Einwohnern. Der Grundschutz ist dergestalt zu gewährleisten, dass in jedem Fachdienst jeweils eine vorgegebene Grundstruktur gemäß Anlage 1 vorzuhalten ist. Diese vorgegebene Grundstruktur darf nicht unterschritten werden.

Für untere Katastrophenschutzbehörden, die die Bemessungsgrundlage überschreiten, ergibt sich ein spezifischer Mehrbedarf in den Fachdiensten Brandschutz, Sanität und Betreuung, um den Grundschutz abzusichern. Pro weitere angefangene 100.000 Einwohner sind dazu jeweils weitere vollständige Einheiten der vorgenannten Fachdienste vorzuhalten. Abweichungen hiervon sind nur im Einzelfall aufgrund einer aussagefähigen Gefährdungsanalyse und mit Zustimmung des Landesverwaltungsamtes zulässig.

3.3 Sonderregelungen

3.3.1 Die kreisfreien Städte halten mindestens eine Einheit Brandschutz vor.

3.3.2 Nummer 3.2 gilt nicht für die Vorhaltung des Fachdienstes Bergrettung. Dieser ist nur im Landkreis Harz vorzuhalten.

3.3.3 Eine personelle Doppelbesetzung der Funktionen soll in den Fachdiensten angestrebt werden.

3.3.4 Die Katastrophenschutzbehörden können in eigener Zuständigkeit eine Rettungshundestaffel vorhalten, die dem 1. Fachdienst Sanität zuzuordnen ist. Die Rettungshundestaffel hat folgende Aufgaben:

  1. Suche nach vermissten Personen in unwegsamem Gelände (Flächensuche) und urbanem Gelände (Personenspürhunde),
  2. Suche nach vermissten Personen, die eingeschlossen oder verschüttet sind (Trümmersuchhunde),
  3. Durchführung lebensrettender Sofortmaßnahmen nach Fund der Person.

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4. Unterstützung durch den Bund

4.1 Die Einheiten des Katastrophenschutzes dienen auch dem Schutz der Bevölkerung vor den besonderen Gefahren und Schäden, die in einem Verteidigungsfall drohen. Sie werden zu diesem Zweck vom Bund verstärkt, ergänzt sowie zusätzlich ausgestattet und ausgebildet. Die unteren Katastrophenschutzbehörden können die Bundeskomponenten in die Fachdienste entsprechend der Gliederung in Anlage 1 integrieren oder zusätzlich zu dem bedarfsangemessenen Umfang nach Nummer 3 den Fachdiensten ergänzend zuordnen.

4.2 Das Technische Hilfswerk leistet auf Anforderung gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 3 des THW-Gesetzes im Wege der Amtshilfe technische Hilfe bei Katastrophen.

5. Weitere Regelungen

5.1 Bei der Kennzeichnung von Funktionsträgern im Einsatz ist Anlage 3 Abschn. 9 Nr. 2 der Verordnung über die Dienstkleidung der Feuerwehren zu beachten.

5.2 Eine Fahrzeugvorhaltung des Löschgruppenfahrzeuges Katastrophenschutz im Fachdienst Brandschutz, ist erst mit Ablauf der Nutzungsdauer der Löschgruppenfahrzeuge im Altbestand erforderlich.

6. Sprachliche Gleichstellung

Personen- und Funktionsbezeichnungen in diesem RdErl. gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form.

7. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Dieser RdErl. tritt am Tag nach der Veröffentlichung (04.02.2025) in Kraft. Gleichzeitig tritt der Bezugs-RdErl. außer Kraft.

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Aufgaben und Gliederung der Fachdienste Anlage 1
(zu den Nummern 1.2, 3.2 und 4.1)

Abschnitt 1
Allgemeines

Die Einheiten des Katastrophenschutzes sind in den Fachdiensten entsprechend den nachfolgend dargestellten Strukturen auszurichten und aufzustellen.

Grundsätzlich sollen die Einheiten vollständig in den Einsatz gehen. Teileinheiten der Fachdienste können bei Bedarf modular eingesetzt werden. Im Einzelfall gilt dieses auch für Einzelfahrzeuge.

Abschnitt 2
Fachdienste

1. Fachdienst Führungsunterstützung

Aufgaben:

Unterstützung einer Technischen Einsatzleitung (TEL) im Katastrophenfall auf mittlerer Führungsebene

  1. gegebenenfalls Wahrnahme der Aufgaben einer Einsatzabschnittsleitung unterhalb der Ebene TEL
  2. Erweiterung der im Einsatz befindlichen TEL zur besseren Aufgabenwahrnehmung im Bedarfsfall in Abhängigkeit der vorliegenden Gefahren- und Schadenslage
  3. Aufwachsen zu einer eigenen TEL (personelles Aufwachsen um Führungs- und Hilfspersonal sowie Fachberater und Verbindungspersonen notwendig)
  4. im Rahmen der Nachbarschaftshilfe und überörtlichen Hilfe auf Anforderung der betroffenen Katastrophenschutzbehörde Unterstützung der dort im Einsatz befindlichen TEL
  5. Einsatz als übergeordnete Führungseinheit beim Zusammenziehen von Einheiten des Katastrophenschutzes einer hilfeleistenden Katastrophenschutzbehörde sowie Organisieren und Begleiten der Marschbewegung in das Territorium der anfordernden Katastrophenschutzbehörde
  6. Erkundung sowie Warnung und Information der Bevölkerung mittels Drohne
  7. Erkundung und Nachrichtenübermittlung mit dem Krad

Gesamtstärke: (5/0/1/7/13)

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2. Fachdienst Brandschutz

Aufgaben:

  1. Brandbekämpfung und erweiterte technische Hilfeleistung
  2. Sicherstellung der Wasserversorgung

Gesamtstärke: (2/4/16/47/69)

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3. Fachdienst ABC

Aufgaben:

ABC-Einsatz im Zusammenwirken mit örtlichen Einheiten

  1. Erkunden und Messen
  2. Gefahrenabwehr im Gefahrenbereich
  3. Dekontamination von Personal

Gesamtstärke: (2/4/19/54/79)

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4. Fachdienst Sanität

Aufgaben:

In Verstärkung und Ergänzung des Rettungsdienstes sanitätsdienstliche Versorgung von bis zu 20 verletzten Personen; Bereitstellung weiterer Behandlungskapazitäten für bis zu 50 verletzte Personen durch Mitführung des Behandlungsplatzes 50 (BHP 50)

  1. Erste medizinische Hilfe
  2. ärztliche Sofortmaßnahmen zur Abwendung lebensbedrohlicher Zustände oder zur Erhaltung der Vitalfunktionen
  3. Herstellen der Transportfähigkeit und Transport

Gesamtstärke: (1/6/14/21) (einschließlich 2 Ärzte) und mit WLF BHP 50 (1/7/15/23)

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5. Fachdienst Betreuung

Aufgaben:

  1. Betreuung und Versorgung von etwa 100 betreuungsbedürftigen Personen in verschiedenen Schadens- und Einsatzlagen für mindestens 24 Stunden
    1. a) Verpflegungsbedarfsdeckung unter Einhaltung lebensmitteltechnischer Standards
    2. b) Versorgung mit Grundgütern
    3. c) Bereitstellung von Unterbringungsressourcen
    4. d) Aufbau und Betrieb einer Betreuungsstelle gegebenenfalls in festen Gebäuden
  2. lageabhängige Erweiterung der Betreuungsleistung möglich
  3. psychosoziale Notfallversorgung für Betroffene unter Einhaltung der Landesleitlinien PSNV (Einsatz im Fachdienst Betreuung oder im Zusammenwirken mit anderen Fachdiensten oder selbständig)

Gesamtstärke: (1/4/17/22)

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6. Fachdienst Wasserrettung

Aufgaben:

  1. Bergen und Retten von Menschen, Tieren und Sachgütern aus Wassergefahren sowohl unter Wasser als auch über Wasser einschließlich sanitätsdienstlicher Erstmaßnahmen
  2. Zusammenwirken mit anderen Fachdiensten insbesondere dem Fachdienst Sanität

Gesamtstärke: (1/3/14/18)

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7. Fachdienst Bergrettung

Aufgaben:

In Verstärkung und Ergänzung des Rettungsdienstes Rettung und sanitätsdienstliche Versorgung (einschließlich Notarzt) von Verletzten und Erkrankten

  1. Suche und Rettung von Personen an Steilhängen, Felsformationen, abseits befestigter Wege und in ungewöhnlich schwierigem und unwegsamem Gelände
  2. Erste medizinische Hilfe und ärztliche Sofortversorgung zur Abwehr lebensbedrohlicher Zustände oder zur Erhaltung der Vitalfunktion
  3. Herstellen der Transportfähigkeit und Patiententransport in schwierigem Gelände
  4. Unterstützung anderer Fachdienste, insbesondere des Fachdienstes Sanität

Gesamtstärke: (1/5/16/22) (einschließlich 2 Ärzte)

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8. Fachdienst Logistik

Aufgaben:

Unterstützung anderer Fachdienste, zum Beispiel durch

  1. Versorgung der Einsatzkräfte mit Atemschutz, Schutzkleidung, Verbrauchsmaterial und Transportleistungen
  2. Sicherstellung der Einsatzverpflegung für Einsatzkräfte der Fachdienste
  3. Betrieb von Bereitstellungsräumen
  4. Aufrechterhaltung kritischer Infrastrukturen (Ersatzstromversorgung)
  5. behelfsmäßige Instandsetzung

Gesamtstärke: (1/0/6/19/26)

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Leistungsfähigkeiten der Fachdienste Anlage 2
(zu Nummer 1.2)

1. Fachdienst Führungsunterstützung

Leistungsfähigkeiten

  1. Führen gemäß den Führungsstufen nach DV 100
  2. Aufbau und Betrieb einer Fernmeldebetriebsstelle
  3. Transport von bis zu acht Personen
  4. einfache Transportleistungen
  5. Fernerkundung mittels Drohne und Krad

2. Fachdienst Brandschutz

Leistungsfähigkeiten

Zug Brandbekämpfung

  1. Brandbekämpfung und Menschenrettung
  2. Löschwasserentnahme und -befüllstation - bodengebundene Brandbekämpfung
  3. Brandbekämpfung von Vegetationsbränden

Zug Technische Hilfeleistung

  1. Brandbekämpfung und Menschenrettung
  2. Einsatz von technischem Gerät zur Rettung und Bergung

Zug Wasserversorgung

  1. Brandbekämpfung und Menschenrettung
  2. Löschwasserentnahme und -befüllstation - bodengebundene Brandbekämpfung
  3. Brandbekämpfung von Flächenbränden
  4. Förderung von Löschwasser - B-Schlauch

Erweiterung der Fähigkeiten: (zusätzlicher GW-L2 erforderlich)

  1. Löschwasserentnahmestation für Hubschrauber, wenn mobile Löschwasserbehälter mitgeführt werden
  2. wasserlose Brandbekämpfung - Löschmannschaften (Vegetationsbrand), wenn Beladungssätze J.1 nach DIN 14811 auf LF oder J.2 nach DIN 14341 auf GW-L2 mitgeführt werden
  3. fahrzeuggebundene Brandbekämpfung (Vegetationsbrand), wenn Beladungssätze J.1 auf LF mitgeführt werden

3. Fachdienst ABC

Leistungsfähigkeiten

Der Zug Erkunden/Messen

  1. spürt radioaktive und chemische Quellen sowie Kontaminationen auf und führt Konzentrationsmessungen durch
    1. a) Aufspüren von explosionsfähigen Gas- und Dampf-Luft-Gemischen
    2. b) Konzentrationsbestimmung von (einzelnen) toxischen Gasen und Dämpfen
    3. c) Konzentrationsbestimmung von leicht flüchtigen, organischen Gasen und Dämpfen
    4. d) Identifizierung von (einzelnen) chemischen Kampfstoffen
    5. e) Aufspüren und Messen von α-, β-, und γ-Strahlung
  2. führt die ABC (Notfall-)Probenahme im Gefahrenbereich durch
  3. stellt in Abhängigkeit der Ausbreitung von ABC-Gefahrstoffen die Grenze des Gefahrenbereiches fest, kennzeichnet und überwacht diese
  4. wertet Probenahme- und Messergebnisse aus, fasst diese zusammen und stellt sie der Einsatzleitung zur Verfügung
  5. generiert einen lageabhängigen Maßnahmenkatalog zur ABC-Gefahrenabwehr und schlägt diesen der Einsatzleitung sowie der zuständigen Behörde vor

Der Zug Gefahrenabwehr

  1. führt unter Einsatz von Sonderausrüstung (zum Beispiel spezieller Schutzkleidung) eine fundierte Lageerkundung im Gefahrenbereich durch
  2. spürt die unkontrollierte Ausbreitung von ABC-Gefahrstoffen auf, begrenzt und verhindert diese und führt gegebenenfalls Konzentrationsmessungen durch
  3. übernimmt die lageabhängige ABC-Gefahrenabwehr im Gefahrenbereich (zum Beispiel Auffangen, Abdichten, Sichern, Umfüllen, Umpumpen) durch den Einsatz umfangreicher Sonderausrüstung

Der Zug Dekontamination

  1. führt eine lageabhängige Dekontamination mit anschließender hygienischer Reinigung von Einsatzkräften und einzelnen Verletzten durch
  2. betreut bereits dekontaminierte Einsatzkräfte und stellt Wechselkleidung zur Verfügung
  3. gewährleistet einen mehrstündigen Betrieb der Dekontaminationsstufe III nach Feuerwehrdienstvorschrift 500
  4. kann ortsfeste Dekontaminationsanlagen unterstützen

4. Fachdienst Sanität

Leistungsfähigkeiten

  1. Versorgung von bis zu 20 Personen
  2. Versorgung von bis zu 50 Personen mit BHP
  3. Transport von bis zu sechs Personen gleichzeitig

Rettungshundestaffel (optional)

Flächensuche

  1. unspezifische Suche nach Personen
  2. etwa 50.000 m2/h (bei normalen Witterungsverhältnissen, durchschnittliche topographische Gegebenheiten)
  3. weiterer Einsatzbereich: Wegrand- und Uferrandsuche, Personensuche
  4. gezielte Personensuche anhand einer Geruchsprobe
  5. 2,0 bis 2,5 km Strecke/Stunde (abhängig von Witterungsverhältnissen, topographischen Gegebenheiten sowie Alter der Spur)

5. Fachdienst Betreuung

Leistungsfähigkeiten

  1. Betreuung und Versorgung in verschiedenen Schadens- und Einsatzlagen für mindestens 24 Stunden
  2. Verpflegungszubereitung für bis zu 250 Personen pro Mahlzeit möglich
  3. Unterbringung von bis zu 100 Personen in festen Gebäuden mit entsprechender Infrastruktur (zum Beispiel Turnhallen oder Schulen)

6. Fachdienst Wasserrettung

Leistungsfähigkeiten

  1. Seilfähre mit höchstens 75 m Länge
  2. höchstens zwei Tauchgänge je Taucher je 45 Minuten
  3. Standard: bis 20 m Tauchtiefe
  4. Leinenlänge zur Sicherung bis zu 60 m (Beispiel Abstand Ufer - Taucher)
  5. Personensuche am, auf dem und im Wasser
  6. Unterstützung von Deichsicherungsmaßnahmen von der Wasserseite

7. Fachdienst Bergrettung

Leistungsfähigkeiten

  1. Rettungshöhe seilgebunden etwa 200 m, in Zusammenarbeit mit Hubschrauber mit Rettungswinde ist die Rettungshöhe situationsabhängig
  2. Aufbau von Kommunikations- und Versorgungswegen in schwer zugänglichem und unwegsamem Gelände (Logistik)
  3. Versorgung und bodengebundener liegender Transport von höchstens drei Patienten
  4. Begleitung und sicheres Führen von betroffenen Personen aus schwer zugänglichem und unwegsamem Gelände
  5. Herstellung von Schutzmaßnahmen gegen Absturz in schwierigem und unwegsamem Gelände
  6. Rettung von Personen aus stark verschneitem und vereistem Gelände
  7. Seilbahnevakuierung

8. Fachdienst Logistik

Leistungsfähigkeiten

Führen gemäß der Führungsstufe B

  1. Aufbau und Betrieb eines Bereitstellungsraumes mit Verpflegungsausgabestellen
  2. Versorgung mit:
    1. a) 36 Atemschutzgeräten
    2. b) 50 Atemschutzmasken
    3. c) 30 Kombinationsschutzfiltern
  3. Transport von bis zu 16 Personen
  4. Transport von bis zu 6 t
  5. Ergänzung Schlauchmaterial (2000 m B-Schlauch)
  6. Ersatzstromversorgung bis zu 150 kVA
  7. Zubereitung von mindestens 250 Portionen pro Mahlzeit
  8. Gewährleistung der Trinkwasserversorgung für die eigene Verpflegungszubereitung und einfache Hygienemaßnahmen
  9. Durchführung kleinerer Instandsetzungsmaßnahmen

Anhang

Abkürzungen
AB-AS Abrollbehälter Atemschutz
AB-G Abrollbehälter Gefahrgut
ABC-ErkW ABC-Erkundungskraftwagen
ATV All Terrain Vehicle (Geländefahrzeug)
BHP Behandlungsplatz
ELW ST Einsatzleitwagen Sachsen-Anhalt
FKH Feldkochherd
GW-A Gerätewagen Atemschutz
GW-AS Gerätewagen Atemschutz/Strahlenschutz
GW Bt (U) Gerätewagen Betreuung Unterkunft
GW Bt (V) Gerätewagen Betreuung Verpflegung
GW-Dekon P Gerätewagen Dekontamination Personal
GW-G Gerätewagen Gefahrgut
GW-L Gerätewagen Logistik
GW-L1 Gerätewagen Logistik 1
GW-L2 Gerätewagen Logistik 2
GW-Mess Gerätewagen Messtechnik
GW San Gerätewagen Sanität
HLF Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
KdoW Kommandowagen
KTW Krankentransportwagen
LF Löschgruppenfahrzeug
LF KatS Löschgruppenfahrzeug Katastrophenschutz
MANV Massenanfall von Verletzten
MLK Messleitkomponente
MTF Mannschaftstransportfahrzeug
PSNV Psychosoziale Notfallversorgung
RW Rüstwagen
SW KatS Schlauchwagen Katastrophenschutz
TLF V-BBK Tanklöschfahrzeug Vegetationsbrandbekämpfung
TLF 3000 Tanklöschfahrzeug 3000 Liter Löschwasser
TrkW Truppkraftwagen
WLF Wechselladerfahrzeug


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