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Landesausschuss "Rettungsdienst" nach § 13 NRettDG; "Schutz- und Hygienemaßnahmen im Rettungsdienst"
- Niedersachsen -
Vom 14. Dezember 2020
(Nds. MBl. Nr. 2 vom 20.01.2021 S. 83; 12.07.2022 S. 1332 aufgehoben)
- 35.22-41576-10-13/0 -
Bezug: Bek. v. 23.11.2018 (Nds. MBl. S. 1454)
Gemäß § 8 der Geschäftsordnung des Landesausschusses "Rettungsdienst" wird die vom Landesausschuss beschlossene Empfehlung zu Schutz- und Hygienemaßnahmen im Rettungsdienst ( Anlage) bekannt gemacht.
Die Bezugsbekanntmachung wird hiermit aufgehoben.
| Empfehlung des Landesausschusses Rettungsdienst (LARD) in Zusammenarbeit mit dem Niedersächsischen Landesgesundheitsamt (NLGA) zu Schutz- und Hygienemaßnahmen im Rettungsdienst (Stand 4.11.2020, Revision 2022) | Anlage |
1. Vorbemerkungen und Ziele
Sowohl in der Notfallrettung als auch im Krankentransport müssen Keimverschleppungen, Infektion der Patienten und Gefährdung des Rettungsdienstpersonals durch geeignete Maßnahmen verhindert werden. Durch Hygienepläne sind die dafür notwendigen Voraussetzungen zu schaffen und Maßnahmen verbindlich vorzugeben. Diese sollen mit dem Ziel der Aktualisierung regelmäßig überarbeitet und in Inhalt und Form so erstellt werden, dass eine schnelle, sichere und der Situation angemessene Information für die Mitarbeiter gewährleistet ist. Dazu sind auch in vorzugebenden Intervallen entsprechende Schulungen der Anwender notwendig. Im Vergleich zu anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens (Krankenhäuser, Arzt- und sonstige Praxen humanmedizinischer Heilberufe) bestehen für den Rettungsdienst, der auch als Bindeglied zwischen medizinischen Versorgern tätig wird, spezifische Anforderungen und Schwerpunkte:
Hygienepläne und Verfahren, die ihren originären Schwerpunkt in der klinischen Anwendung sehen, berücksichtigen diese Umstände nur mit geringerer Priorität.
Unter ausdrücklichem Hinweis auf die grundsätzlichen Ausführungen in vielen verfügbaren Hygieneplänen für den Rettungsdienst (z.B."Rahmenhygieneplan für Rettungs- und Krankentransportdienste" des Länder-Arbeitskreises zur Erstellung von Hygieneplänen nach § 36 IfSG) soll die vorliegende, nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft erarbeitete Empfehlung insbesondere eine schnelle, übersichtliche, praktikable und dennoch ausreichend detaillierte Information für das Einsatzpersonal des Rettungsdienstes in Form einer farbcodierten, tabellarischen Auflistung der häufigsten im Rettungsdienst vorkommenden Infektionen bzw. Erreger schaffen. Das Prinzip der Umsetzung ist eine risikoadaptierte Gruppierung der erforderlichen Schutz- und Hygienemaßnahmen und Zuordnung zu möglichst wenigen Desinfektionsverfahren (s. u.) und Desinfektionsausführungen (s. u.), um Anwendungsvereinfachung, Vereinheitlichung und damit Anwendungssicherheit durch Fehlerminimierung zu erreichen.
Die im Hygieneplan des jeweiligen Rettungsdienstbereiches notwendigen Ausführungen, Vorgaben und Hinweise zu Risikobewertung, Arbeitsschutzmaßnahmen (persönliche Schutzausrüstung), Hygienemanagement, Verantwortlichkeiten, Durchführung der Standardhygienemaßnahmen (Reinigung, Desinfektion, Sterilisation, Abfallentsorgung) werden durch die vorliegende Empfehlung nicht ersetzt und müssen weiterhin ggf. unter Nutzung der verfügbaren Empfehlungen und Muster erstellt werden.
Die unter 2. folgenden Ausführungen richten sich vorrangig an die für die Erstellung und Umsetzung des Hygieneplans verantwortlichen Personen im Rettungsdienst. Sie bieten Hintergrundinformationen und erklären die Prinzipien, Merkmale und Systematik, die dieser rettungsdienstspezifischen Empfehlung zugrunde liegen. Es wird den Verantwortlichen damit eine Anleitung zu den notwendigen Entscheidungen und Vorbereitungen bei der Umsetzung der Empfehlung gegeben.
Folgende Ziele sollen realisiert werden:
Das 3. Kapitel dieser Empfehlung bildet die "Farbcodierte Maßnahmentabelle für ausgewählte Infektionskrankheiten und -erreger". Sie ordnet die in Kapitel 2 erläuterten Prinzipien den einzelnen Infektionskrankheiten und -erregern zu und soll für das Einsatzpersonal im Rettungsdienst die konkrete Vorgabe (Handlungsanweisung der Verantwortlichen) in der Einsatzsituation darstellen. Für die Rettungsleitstelle kann die Tabelle als Informationsgrundlage bei der Disposition von Rettungsmitteln (u. a. Einschätzung der Dauer bis zum Wiederherstellen der Einsatzbereitschaft) dienen.
2. Prinzipien, Merkmale und Systematik der Empfehlung 2.1 Desinfektionsverfahren
Bei den in den Rettungsmitteln umzusetzenden Flächendesinfektionsmaßnahmen sind anhand der von den Desinfektionsmittelherstellern herausgegebenen Produktinformationen, Sicherheitsdatenblätter und Betriebsanweisungen die umzusetzenden Maßnahmen des Arbeitsschutzes bzw. der Gefahrstoffverordnung ( GefStoffV) festzulegen und einzuhalten. Es sollen im Sinne einer rationellen und sicheren Vorgehensweise möglichst wenige verschiedene Mittel, Konzentrationen und Einwirkzeiten zum Einsatz kommen. Dieses wird durch eine Zusammenfassung von Ansprüchen an die Wirkung des Desinfektionsmittels zu maximal drei Verfahrensvarianten erreicht.
Als "Verfahren" wird dabei die Kombination von Mittel, Konzentration, Einwirkzeit und Methode (Wischdesinfektion) bezeichnet. In dieser Empfehlung werden folgende drei Verfahren der Flächendesinfektion unterschieden:
In Tabelle 1 sind die Wirkungsansprüche an Flächendesinfektionsmittel aufgeführt, die entsprechenden Prüfnormen benannt und den möglichen Verfahren A, B, C zugeordnet. Die Desinfektionsmittel mit der entsprechenden Konzentration und Einwirkzeit für die einzelnen Verfahren sind so zu wählen, dass die Desinfektion schnell, sicher, praktikabel und materialschonend erfolgt. Ferner ist zu gewährleisten, dass die Verfahren die Gesundheit der Patienten und des Personals nicht beeinträchtigen (z.B. durch Allergisierung, Haut- und Schleimhautreizungen) und die Forderungen des Biozidprodukte- und des Medizinprodukterechts Berücksichtigung finden. Es ist durchaus möglich, ein Desinfektionsmittel mit unterschiedlicher Konzentration und/oder Einwirkzeit in zwei Verfahren zu verwenden.
Tabelle 1: Wirkungsansprüche an Flächendesinfektionsmittel
| Wirkungsanspruch | Wirkungsspektrum | Prüfnormen 2 | Verfahren | ||
| A | B | C | |||
| bakterizid | vegetative (lebende) Bakterien |
EN 1040 | X | X | X |
| levurozid | Hefepilze |
EN 13624 | X | X | X |
| fungizid | Hefepilze und Schimmelpilze |
EN 13624 | X | X | |
| mykobakterizid | Mykobakterien incl. Tuberkuloseerreger |
EN 14348 | X | X | |
| sporizid | bakterielle Dauerformen (Sporen) |
EN 14347 | X | ||
| begrenzt viruzid | behüllte Viren |
EN 14476 | X | X | X |
| begrenzt viruzid Plus | behüllte Viren + Noro-, Rota- und Adenoviren |
EN 14476 | X | X | |
| viruzid | behüllte + unbehüllte Viren |
EN 14476 | X | X | |
2.2 Anforderungen an Desinfektionsverfahren, Kriterien für die Auswahl von Wirkstoffen und Methoden der Anwendung
In Tabelle 2 sind detailliert für die Desinfektionsverfahren mit normalem, hohem und höchstem Wirkungsanspruch die zu stellenden Anforderungen aufgeführt. Damit können die für die Erstellung des Hygieneplans im Rettungsdienstbereich Verantwortlichen die bei den jeweiligen Verfahren einzusetzenden Desinfektionsmittel unter Beachtung der grundsätzlichen Forderungen, des erforderlichen Wirkungsspektrums und der empfohlenen Konzentrationen und Einwirkzeiten auswählen und festlegen.
In der Maßnahmentabelle im Kapitel 3 sind die bei den verschiedenen Infektionskrankheiten und -erregern einzusetzenden Desinfektionsmaßnahmen benannt.
Tabelle 2: Anforderungen an Desinfektionsverfahren
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A/normaler Wirkungsanspruch |
B/hoher Wirkungsanspruch |
C/höchster Wirkungsanspruch | |
| Grundsätzliche Forderungen |
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| Erforderliches Wirkungsspektrum (siehe Tabelle 1) | Bakterizid, levurozid, begrenzt viruzid, belegt durch Gutachten des Herstellers. | + fungizid, mykobakterizid, viruzid, belegt durch Gutachten des Herstellers. | + sporizid, belegt durch Gutachten des Herstellers. |
| Beispiele einzusetzender Wirkstoffe | Alkohole, alternativ auch quartäre Ammoniumverbindungen (QAV), Alkylamine, Alkylaminderivate oder Peroxidverbindungen. | Peroxidverbindungen, alternativ auch quartäre Ammoniumverbindungen (QAV), Alkylamine oder Alkylaminderivate. | Peroxidverbindungen |
| Listungen | Optional VAH-Desinfektionsmittelliste 3 | Optional VAH-Desinfektionsmittelliste plus optional IHO-Viruzidieliste 4 | RKI-Desinfektionsmittelliste 5 |
| Empfohlene Konzentration (Konz.) und Einwirkzeit (EWZ) | Die mittels Konzentrat oder hergestellten Desinfektionslösungen sollen (je Wirkungsanspruch) auf eine Einwirkzeit von max. 60 Min. (besser 15 oder 30 Min.) abgestimmt sein. | ||
| Für die Festlegung von Konz. und EWZ ist hier die Viruzidie der Maßstab, es sei denn, dass Fungizidie oder Mykobakterizidie höhere Konz. erfordern. | Die Festlegung der Konz. und EWZ erfolgt hier anhand der Herstellerangaben für Sporizidie. | |
| Methoden |
Vorgetränkte Tücher (sog."Wipes" oder "Tissues") erleichtern die Durchführung der Flächendesinfektion. Wiederverwendbare Wipe-Behältnisse sind gemäß den Herstellervorgaben aufzubereiten. Die betreffenden Maßnahmen sind in den Reinigungs- und Desinfektionsplan aufzunehmen. | ||
2.3 Desinfektions-Ausführungen
Die Flächendesinfektion im Rettungsmittel wird ausschließlich in den Ausführungen "Kontaktflächendesinfektion" und "Volldesinfektion" umgesetzt. Indikationen für die jeweilige Ausführung und die bei der Ausführung zu beachtenden Hinweise sind unter 2.3.1 und 2.3.2 aufgeführt.
2.3.1 Kontaktflächendesinfektion
2.3.2 Volldesinfektion (Aufbereitung des gesamten Patientenraumes)
2.4 Schutzmaßnahmen
Für den Einsatz von Schutzmaßnahmen gelten folgende Regeln und Prinzipien, die in der Tabelle 3 umgesetzt sind:
2.5 Besondere Hinweise zu Infektionsschutzmaßnahmen während der Corona-Pandemie
Im Rahmen der Corona-Pandemie ist grundsätzlich der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard (Handlungshilfe: Rettungsdienst) 11 zu beachten.
Grundlegende Hygienemaßnahmen zum persönlichen Schutz sowie zum Schutz anderer Personen vor Ansteckung sind auch von Beschäftigten im Rettungsdienst einzuhalten:
Insbesondere in Einsatzsituationen wird folgendes Vorgehen empfohlen:
Besondere Infektionsschutzmaßnahmen zum Eigenschutz
Verhalten nach Kontakt mit COVID-19-Patienten
Tabelle 3: Farbcodierte Maßnahmentabelle für ausgewählte Infektionskrankheiten und -erreger bezugnehmend auf Angaben des Rahmenhygieneplans für Rettungs- und Krankentransportdienste des Länder-Arbeitskreis zur Erstellung von Hygieneplänen nach § 36 IfSG/März 2011
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1) Der Begriff "Wirkungsanspruch" bezieht sich auf die speziell für diese Empfehlung konzipierte Zuordnung von Verfahrensvarianten zu den Gruppen A, B und C und ist nicht zu verwechseln mit den vom Robert Koch-Institut (RKI) definierten Wirkungsbereichen von Desinfektionsmitteln.
2) Im Rahmen dieser Empfehlung wird nur auf die Europäischen Normen Bezug genommen. Es steht frei, sich auch auf nationale Normen wie DIN- oder DVV-Normen zu beziehen.
3) Desinfektionsmittlelliste des Verbundes für Angewandte Hygiene e.V. mit Aussagen für die routinemäßige und prophylaktische Desinfektion. Link: https://vah-online.de/de/. Nach Registrierung kann die Liste kostenfrei genutzt werden.
4) Desinfektionsmittlelliste des Industrieverbandes Hygiene u. Oberflächenschutz für industrielle u. institutionelle Anwendung e.V. mit Aussagen zur Viruswirksamkeit von Desinfektionsmitteln. Link: http://www.iho-viruzidie-liste.de/Home/Page/1.
5) Liste der vom Robert Koch-Institut geprüften und anerkannten Desinfektionsmittel und -verfahren mit Aussagen zu behördlich angeordneten Desinfektionsmaßnahmen. Diese Liste soll nur zur Auswahl der Mittel, nicht zur Festlegung von Konz. und EWZ im Rettungsdienst in Hygiene- bzw. Reinigungs- und Desinfektionsplänen herangezogen werden. https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Krankenhaushygiene/Desinfektionsmittel/ Downloads/BGBl_60_2017_Desinfektionsmittelliste.pdf? blob=publicationFile.
6) Siehe VAH-Veröffentlichung "Fragen und Antworten zu Maßnahmen der Antiseptik und der chemischen Desinfektion" Seite 35 (Download unter https://vah-online.de/files/download/VAH_Fragen_und_Antworten.pdf ). Das RKI ist der Auffassung, dass die Raumdesinfektion als eine Ergänzung zur Wischdesinfektion anzusehen ist (siehe Punkt 3.3 der RKI-Liste).
7) Siehe VAH-Veröffentlichung "Fragen und Antworten zu Maßnahmen der Antiseptik und der chemischen Desinfektion" Seite 35 (Download unter https://vah-online.de/files/download/VAH_Fragen_und_Antworten.pdf). Das RKI ist der Auffassung, dass die Raumdesinfektion als eine Ergänzung zur Wischdesinfektion anzusehen ist (siehe Punkt 3.3 der RKI-Liste).
8) VAH-Veröffentlichung "Fragen und Antworten zu Maßnahmen der Antiseptik und der chemischen Desinfektion" Seite 35 (Download unter https://vah-online.de/files/download/ VAH_Fragen_und_Antworten.pdf ).
9) Siehe VAH-Veröffentlichung "Fragen und Antworten zu Maßnahmen der Antiseptik und der chemischen Desinfektion" Seite 35 (Download unter https://vah-online.de/files/download/VAH_Fragen_und_Antworten.pdf ). Das RKI ist der Auffassung, dass die Raumdesinfektion als eine Ergänzung zur Wischdesinfektion anzusehen ist (siehe Punkt 3.3 der RKI-Liste).
10) Das Tragen von Handschuhen stellt eine reine Arbeitsschutzmaßnahme für die Mitarbeiter dar. Aus hygienischer Sicht ist zu beachten, dass das Risiko der Keimübertragung auf den Patienten erhöht wird, wenn die Maßnahme dazu führt, dass die Mitarbeiter sich weniger häufig die Hände desinfizieren, weil sie sich der Übertragungsgefahr nicht mehr bewusst sind.
11) SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard Handlungshilfe: Rettungsdienst. Online abrufbar unter: https://www.guv-oldenburg.de/fileadmin/user upload/guv OL/ home/aktuelles/Rettungsdienst_Handlungshilfe_SARS-CoV2-Arbeitsschutzstandard_GUV_OL_2020-05-14.pdf.
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