Änderungstext

Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung und des Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetzes

Vom 3. Juni 2015
(Nds. GVBl. Nr. 8 vom 09.06.2015 S. 99)



Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1

Artikel 7 Satz 2 des Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung und des Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetzes vom 19. Juni 2013 (Nds. GVBl. S. 158) erhält folgende Fassung:

alt neu
Abweichend von Satz 1 treten die Artikel 5 und 6 am 1. Juli 2015 in Kraft. "Abweichend von Satz 1 treten die Artikel 5 und 6 am 1. Juli 2016 in Kraft."

Artikel 2

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

ENDE