Änderungstext

Änderung des Landesrettungsdienstplanes (LRDP) für den Freistaat Thüringen
- Thüringen -

Vom 1. Juli 2019
(ThürStAnz. Nr. 30 vom 29.07.2019 S. 1160)



Die Bekanntmachung des Thüringer Innenministeriums vom 29. April 2009 über den Landesrettungsdienstplan (LRDP) für den Freistaat Thüringen (ThürStAnz Nr. 20/2009 S. 827 ff.), geändert durch die Bekanntmachung des Thüringer Innenministeriums vom 14. Oktober 2014 (ThürStAnz Nr. 46/2014 S. 1600), wird wie folgt geändert:

1. Nr. 2.2 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

a) Nach Satz 1 wird folgender Satz 2 eingefügt:

"Er wird von ordnungsgemäß geschultem nichtärztlichem Rettungspersonal zum Zweck der Betreuung und Versorgung von Patienten durchgeführt, bei denen das Risiko besteht, dass sich ihr Gesundheitszustand während des Transports verschlechtert."

b) Der bisherige Satz 2 wird zu Satz 3.

2. Nr. 3.4 Absatz 4 wird wie folgt geändert:

a) Nach Satz 2 wird folgender Satz 3 eingefügt:

"Darüber hinaus hat er weisungsberechtigt die notfallmedizinische Fortbildung des nichtärztlichen Rettungspersonals einschließlich des Leitstellenpersonals zu überwachen und ist für die standardmäßige Vorgabe und Überprüfung ärztlicher Behandlungsmaßnahmen einschließlich der Medikamentengabe verantwortlich."

b) Der bisherige Satz 3 wird zu Satz 4.

3. Nach Nr. 4.1 Abs. 3 wird folgender Absatz eingefügt:

"Für die künftige Planung und Errichtung von Zentralen Leitstellen ist die DIN 50518 zu Grunde zu legen."

4. Nr. 4.2 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:

alt neu
Bei einer über die Mindestbesetzung hinausgehenden Besetzung ist hinsichtlich der Qualifikation der Leitstellendisponenten das Verhältnis der für die jeweiligen Aufgabenbereiche vermittelten Einsätze (vgl. Nr. 9.2 Abs. 4) entsprechend zu berücksichtigen. "Bei einer über die Mindestbesetzung hinausgehenden Besetzung ist hinsichtlich der nach Absatz 1 erforderlichen Qualifikation der Leitstellendisponenten das Verhältnis der für die jeweiligen Aufgabenbereiche vermittelten Einsätze (vgl. Nr. 9.2 Abs. 4) entsprechend zu berücksichtigen."

5. Der Nr. 5.1 wird folgender Absatz 6 angefügt:

"Für die Planung und Errichtung von Rettungswachen ist die DIN 13049 zu Grunde zu legen."

6. Nr. 6.4 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 werden jeweils die Worte "im 4-m-Band" und "im 2-m-Band" gestrichen.

b) In Absatz 2 werden die Worte "im 2-m-Band" gestrichen.

c) In Absatz 4 wird die Angabe "4-m-" gestrichen.

7. Nr. 7.2 wird wie folgt geändert:

a) In Buchstabe a) wird die bisherige Tabelle durch folgende Tabelle ersetzt:

Alt:

Funktionen Zustand Beispiel
Bewusstsein reagiert nicht auf Ansprechen und Rütteln SHT, Intrazerebrale Blutung, Vergiftungen, Koma
Atmung ausgeprägte oder zunehmende Atemnot, Atemstillstand Asthmaanfall, Lungenoedem, Aspiration
Herz/Kreislauf akuter Brustschmerz, ausgeprägte oder zunehmende Kreislaufinsuffizienz, Kreislaufstillstand Herzinfarkt, Angina pectoris, Herzrhythmusstörungen, Hypertone Krise, Schock
Sonstige Schädigungen mit Wirkung auf die Vitalfunktionen schwere Verletzung, schwere Blutung, starke akute Schmerzen, plötzliche Lähmungen (halbseitig) Thorax-/Bauchraum, SHT, größere Amputationen, Verbrennungen, Frakturen mit deutlicher Fehlstellung, Pfählungsverletzungen,

Vergiftungen

Neu:

Funktionen Zustand Beispiel
Bewusst- sein reagiert nicht oder nicht adäquat auf Ansprechen und Rütteln Schädel-Hirn-Trauma (SHT), Schlaganfall, Vergiftungen, Krampfanfall, Koma
Atmung keine normale Atmung, ausgeprägte oder zunehmende Atemnot, Atemstillstand Asthmaanfall,
Lungenoedem,
Aspiration
Herz/ Kreislauf akuter Brustschmerz, ausgeprägte oder zunehmende Kreislaufinsuffizienz, Kreislaufstillstand Herzinfarkt, Angina pectoris, Akutes Koronarsyndrom (ACS), Herzrhythmusstörungen, Hypertone Krise, Schock
Sonstige Schädigungen mit Wirkung auf die Vitalfunktionen schwere Verletzung, schwere Blutung, starke akute Schmerzen,

akute Lähmungen

Thorax-/Bauchtrauma, SHT, größere Amputationen, Ösophagusvarizenblutung, Verbrennungen, Frakturen mit deutlicher Fehlstellung, Pfählungsverletzungen, Vergiftungen, Schlaganfall
Schmerz akute starke und/oder zunehmende Schmerzen Trauma, Herzinfarkt, Kolik

b) Buchstabe b) wird wie folgt gefasst:

alt neu
Notfallbezogene Indikationen:
  • schwerer Verkehrsunfall mit Hinweis auf Personenschaden,
  • Unfall mit Kindern,
  • Brände/Rauchgasentwicklung mit Hinweis auf Personenbeteiligung,
  • Explosions-, thermische oder chemische Unfälle, Stromunfälle mit Hinweis auf Personenbeteiligung,
  • Wasserunfälle, Ertrinkungsunfälle, Eiseinbruch,
  • Maschinenunfall mit Einklemmung,
  • Verschüttung,
  • drohender Suizid,
  • Sturz aus Höhe (> 3 m),
  • Schuss-/Stich-/Hiebverletzungen im Kopf-, Hals- oder Rumpfbereich,
  • Geiselnahme und sonstige Verbrechen mit unmittelbarer Gefahr für Menschenleben,
  • unmittelbar einsetzende oder stattgefundene Geburt,
  • Vergiftungen.
"Notfallbezogene Indikationen:
  • schwerer Verkehrsunfall mit Hinweis auf Verletzte,
  • sonstiger Unfall mit Schwerverletzten,
  • Unfall mit Kindern,
  • Brände/Rauchgasentwicklung mit Hinweis auf Personenbeteiligung,
  • Explosionsunfälle mit Hinweis auf Personenbeteiligung,
  • Thermische oder chemische Unfälle mit Hinweis auf Personenbeteiligung,
  • Strom- oder Blitzunfälle,
  • Ertrinkungs- oder Tauchunfälle oder Eiseinbruch,
  • Einklemmung oder Verschüttung,
  • drohender Suizid,
  • Sturz aus Höhe (> 3 m),
  • Schuss-/Stich-/Hiebverletzungen im Kopf-, Hals- oder Rumpfbereich,
  • Geiselnahme, Amoklage oder sonstige Verbrechen mit unmittelbarer Gefahr für Menschenleben,
  • unmittelbar einsetzende oder stattgefundene Geburt,
  • Vergiftungen mit vitaler Gefährdung."

8. Nr. 8.1 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa) Nach Satz 1 wird folgender Satz eingefügt:

"Hierzu sollten Schnell-Einsatz-Gruppen aufgestellt werden."

bb) Der bisherige Satz 2 wird zu Satz 3.

b) Es wird folgender Absatz angefügt:

"Für die Bewältigung von Großschadensereignissen ist die Richtlinie zur überörtlichen Hilfe bei Großschadensereignissen - ÜMANV (ThürStAnz Nr. 30/2019 S. 1151 ff.) in der jeweils gültigen Fassung anzuwenden. Für die Bewältigung von lebensbedrohlichen Einsatzlagen (zum Beispiel Amok- oder Terrorlagen) wird empfohlen, die Handlungsempfehlungen für Amok- und Terrorlagen in Thüringen (H.E.A.T. TH) in der jeweils gültigen Fassung anzuwenden."

9. Nr. 8.4 Abs. 6 wird wie folgt geändert:

a) Nach Satz 2 wird folgender Satz eingefügt:

"Die farbliche Gestaltung richtet sich nach Nr. 3.4 und 4.4 der Richtlinie für die Einsatzabschnittsleitung Rettungs- und Sanitätsdienst (ThürStAnz Nr. 18/2010 S. 535 ff.) i. V. m. Anlage 2 der Thüringer Feuerwehrorganisationsverordnung (ThürFwOrgVO) in den jeweils gültigen Fassungen."

b) Der bisherige Satz 3 wird zu Satz 4 und wie folgt geändert:

Die Worte "im 2-m-Band" werden gestrichen.

c) Es wird folgender Satz angefügt:

"Der taktischen Einheit LNA/OrgL ist zur Aufgabenwahrnehmung ein geeignetes Führungsmittel, mindestens ein Kommandowagen gemäß DIN SPEC 14507-5 zur Verfügung zu stellen."

10. Nr. 8.5 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 3 wird wie folgt geändert:

aa) Das Wort "Leistungserbringer" wird durch das Wort "Durchführender" ersetzt.

bb) Es wird folgender Satz angefügt:

"Die zu bestellenden OrgL haben die Weiterbildung zum Organisatorischen Leiter nach der Thüringer Verordnung zur Durchführung der Weiter- und Fortbildungen des nichtärztlichen Rettungspersonals in der jeweils gültigen Fassung nachzuweisen."

b) Absatz 4 wird wie folgt geändert:

aa) Nach Satz 2 wird folgender Satz eingefügt:

"Die farbliche Gestaltung richtet sich nach Nr. 3.4 und 4.4 der Richtlinie für die Einsatzabschnittsleitung Rettungs- und Sanitätsdienst (ThürStAnz Nr. 18/2010 S. 535 ff.) i. V. m. Anlage 2 der Thüringer Feuerwehrorganisationsverordnung (ThürFwOrgVO) in den jeweils gültigen Fassungen."

bb) Der bisherige Satz 3 wird zu Satz 4 und wie folgt geändert:

Die Worte "im 2-m-Band" werden gestrichen.

11. Nr. 9.3 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa) Der bisherige Satz 1 wird durch folgende Sätze ersetzt:

alt neu
Die Einsätze in der Notfallrettung werden schriftlich oder mobilelektronisch im Einsatzprotokoll für die Notfallrettung (Anlage 1) dokumentiert. "Die Einsätze in der Notfallrettung sollen elektronisch im Einsatzprotokoll für die Notfallrettung (Anlage 1) dokumentiert werden. Die kombinierte mobilelektronischschriftliche oder im Fall des Ausfalls der elektronischen Dokumentation herangezogene schriftliche Dokumentation ist möglich."

bb) Der bisherige Satz 2 wird zu Satz 3.

b) Nach Absatz 3 wird folgender Absatz 4 eingefügt:

"Die Vorgaben zur weiteren Verfahrensweise nach Absatz 3 bleiben durch die elektronische Dokumentation unberührt. Es sind Voraussetzungen zu schaffen, dass im Rahmen der Patientenübergabe der übernehmenden Klinik ein Ausdruck der erhobenen Einsatzdaten zur Verfügung gestellt werden kann. Zur Qualitätssicherung der notärztlichen Versorgung sowie von Maßnahmen der Notfallsanitäter nach § 4 Abs. 2 Nr. 1c und 2c Notfallsanitätergesetz i. V. m. § 16a ThürRettG sind von den jeweiligen Aufgabenträgern Zugriffsrechte für den Ärztlichen Leiter Rettungsdienst zu definieren."

c) Der bisherige Absatz 4 wird Absatz 5.

12. Nr. 9.4 wird wie folgt gefasst:

alt neu
Die Einsätze im Krankentransport werden schriftlich oder mobilelektronisch im Einsatzprotokoll für den Krankentransport (Anlage 2) dokumentiert. "Die Einsätze im Krankentransport sollen elektronisch im Einsatzprotokoll für den Krankentransport (Anlage 2) dokumentiert werden. Die kombinierte mobilelektronischschriftliche oder im Fall des Ausfalls der elektronischen Dokumentation herangezogene schriftliche Dokumentation ist möglich."

13. Die bisherige Anlage 1 wird durch folgende neue Anlage 1 ersetzt:

Alt:

Druck- und Lokalversion

Druck- und Lokalversion

Neu:

Druck- und Lokalversion

Druck- und Lokalversion

Codierungen (MIND 3.1)

Einsatzort - Beschreibung des Einsatzortes (Einsatzort-Art)

00 = nicht dokumentiert

01 = Wohnung

02 = Altenheim

03 = Arbeitsplatz

04 = Arztpraxis

05 = Straße

06 = öffentlicher Raum

07 = Krankenhaus

08 = Massenveranstaltung

09 = Bildungseinrichtung

10 = Sportstätte

11 = Geburtshaus /-einrichtung

98 = Sonstige

Einsatzindikation (nach Schlüssel BÄK)

01 = Bewusstsein

02 = Atmung

03 = Herz/Kreislauf

04 = Schädigung mit Wirkung auf Vitalfunktion

05 = Schwerer Verkehrsunfall

06 = Unfall mit Kindern

07 = Brände/Rauchgasentwicklung mit Personenbeteiligung

08 = Explosions-, thermische und chem. Unfälle

09 = Stromunfall

10 = Wasserunfall, Ertrinken, Eiseinbruch

11 = Maschinenunfall mit Einklemmung

12 = Verschüttung

13 = drohender Suizid

14 = Sturz > 3 m Höhe

15 = Schuss-, Stich-, Hiebverletzung an Kopf, Hals, Rumpf

16 = Geiselnahme Verbrechen

17 = unmittelbar einsetzende oder stattgehabte Geburt

18 = Vergiftungen

98 = Sonstige

Fehleinsatz - Art des Fehleinsatzes

01 = Kein Patient vorgefunden

02 = Patient bereits abtransportiert

03 = von Leitstelle abbestellt

04 = böswillige Alarmierung

05 = Einsatzabbruch aus Wettergründen

06 = Einsatzabbruch aus technischen Gründen

98 = Sonstiges

Patienten-Übergabe an

01 = Arzt

02 = Pflegepersonal

03 = Rettungssanitäter

04 = Rettungsassistent

05 = Notfallsanitäter

06 = Polizei

07 = Angehörige

98 = Sonstige

EWS

Physiologische Parameter 3 2 1 0 1 2 3
Atemfrequenz (pro Min) < 8 9-11 12-20 21-24 > 25
Sauerstoff-Sättigung (%) < 91 92-93 94-95 > 96
Jede Gabe von Sauerstoff ja nein
Temperatur (°C) < 35,0 35,1-36,0 36,1-38,0 38,1-39,0 > 39,1
Systolischer Blutdruck (mmHg) < 90,0 91-100 101-110 111-219 > 220
Herzfrequenz < 40 41-50 51-90 91-110 111-130 > 131
Bewusstseinsstörung A V, P oder U

Die Änderung des Landesrettungsdienstplanes tritt am 1. Juli 2019 in Kraft.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Änderung des Landesrettungsdienstplanes kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe im Thüringer Staatsanzeiger Klage beim Verwaltungsgericht Weimar, Jenaer Straße 2 a, 99425 Weimar, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichtes erhoben werden.

ENDE