Änderungstext

Änderung des Landesrettungsdienstplanes (LRDP) für den Freistaat Thüringen
- Thüringen -

Vom 17. Januar 2025
(ThürStAnz. Nr. 16 vom 22.04.2025 S. 491)



Die Bekanntmachung des Thüringer Innenministeriums vom 29. April 2009 über den Landesrettungsdienstplan (LRDP) für den Freistaat Thüringen (ThürStAnz Nr. 20/2009 S. 827 ff.), geändert durch die Bekanntmachungen des Thüringer Innenministeriums vom 14. Oktober 2014 (ThürStAnz Nr. 46/2014 S. 1600) und vom 1. Juli 2019 (ThürStAnz Nr. 30/2019 S. 1160 ff.) sowie des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 18. April 2023 (ThürStAnz Nr. 19/2023 S. 715 f.) und vom 29.10.2024 (ThürStAnz Nr. 48/2024 S. 1687 f.), wird wie folgt geändert:

1. Nummer 4 wird wie folgt geändert:

a) Nummer 4.1 wird wie folgt geändert:

aa) Absatz 4

Für die künftige Planung und Errichtung von Zentralen Leitstellen ist die DIN 50518 zu Grunde zu legen.

wird gestrichen.

bb) Nach dem neuen Absatz 5 werden folgende Absätze 6 und 7 eingefügt:

"Um nach § 14 Abs. 1 Satz 1 ThürRettG eine ständige Erreichbarkeit und Betriebsbereitschaft zu gewährleisten, hat jeder Träger einer Zentralen Leitstelle für den Fall, dass die hauptsächlichen Aufgaben nach Absatz 5 ganz oder teilweise nicht erfüllt werden können, sicherzustellen, dass diese Aufgaben unverzüglich von einer anderen benachbarten Zentralen Leitstelle vorübergehend wahrgenommen werden.

Zum Zwecke der gegenseitigen Redundanz haben die Träger benachbarter Zentraler Leitstellen bilaterale Kooperationsverträge zu schließen. In den Kooperationsverträgen sind insbesondere

zu regeln."

cc) Die bisherigen Absätze 7 bis 10 werden zu den Absätzen 8 bis 11.

b) Der Nummer 4.3 wird folgender neuer Absatz 10 angefügt:

"Die Träger der Zentralen Leitstellen sind verpflichtet, die baulichen und sachlichen Anforderungen an die Zentralen Leitstellen sowie zur Qualitätssicherung die Prozessabläufe innerhalb der Zentralen Leitstellen nach dem Rahmenlastenheft in Anlage 3 bis spätestens zum 31.12.2030 umzusetzen. Die Sicherstellungsverpflichtung nach § 14 Abs. 2a ThürRettG bleibt davon unberührt."

2. Nach der Anlage 2 wird folgende neue Anlage 3 angefügt:
".

Rahmenlastenheft Zentrale Leitstellen Thüringen Anlage 3

Hinweis zu Rechtsgrundlagen:

Alle genannten Gesetze, Verordnungen, Normen, Technische Richtlinien, Fachempfehlungen usw. sind im Versionsstand zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Dokuments mit aufgeführt. Bei der Planung und Ausführung ist der jeweils aktuelle Versionsstand der Rechtsgrundlagen zu beachten.

1 Vorbemerkungen

1.1 Ziel des Dokuments

Ziel des Dokuments ist die Definition von landeseinheitlichen Mindeststandards und Ausstattungskriterien, die mittelfristig durch alle Integrierten Leitstellen1 im Freistaat Thüringen verbindlich umzusetzen sind.

Das Dokument bezieht sich bezüglich der baulichen Ausstattungskriterien auf die kritischen Räumlichkeiten der Leitstelle. Die kritischen Räume sind durch den Sicherheitsplaner projektbezogen im Sicherheitskonzept zu definieren.

Zudem soll das Dokument als Handlungsgrundlage für Prüfhandlungen der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden dienen.

1.2 Ermächtigungsgrundlage / gesetzl. Grundlagen

Gemäß § 10 Abs. 2 Satz 1 ThürRettG regelt der Landesrettungsdienstplan die wesentlichen Grundlagen der rettungsdienstlichen Vorhaltung als Rahmenplan. Er wurde vom TMIKL in Form einer Allgemeinverfügung nach § 35 Satz 2 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) aufgestellt und wird im Benehmen mit dem Landesbeirat für das Rettungswesen kontinuierlich fortgeschrieben.

Nach § 10 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 ThürRettG wird das Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung (TMIKL) ermächtigt, im Benehmen mit dem Landesbeirat für das Rettungswesen, im Landesrettungsdienstplan insbesondere die Anforderungen an die bauliche Errichtung sowie die sachliche und personelle Ausstattung der Zentralen Leitstellen festzulegen. Darüber hinaus kann der Landesrettungsdienstplan gemäß § 10 Abs. 2 Satz 3 ThürRettG Maßnahmen der Qualitätssicherung bestimmen.

1.3 DIN EN 50518, DIN EN 50600 und IT-Grundschutzprofil für Leitstellen

BOS-Leitstellen müssen als Bestandteil der Kritischen Infrastruktur2 bzw. als wichtige Einrichtung der Gefahrenabwehr und öffentlichen Daseinsvorsorge eingestuft werden, da ihr Betrieb für die Erhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung unerlässlich ist.

Ebenfalls erheblicher Diskussionsbedarf ergibt sich stets aus der Frage, inwieweit die DIN 50518 "Alarmempfangsstellen" auf derartige Leitstellen anwendbar ist.

Grundsätzlich gilt diese Norm auch im Bereich der BOS-Leitstellen als anerkannte Richtlinie, obwohl BOS-Leitstellen in der aktuellen DIN EN 50518 nicht ausdrücklich erwähnt sind. Daneben gibt es derzeit keine anderen gesetzlichen Vorgaben, wonach sich BOS-Leitstellen explizit an der DIN EN 50518 auszurichten haben.

Das gilt auch, weil die DIN EN 50518 alle relevanten räumlichen Komponenten einer Leitstelle (Arbeitsplätze und zugehörige zentrale Technik), die sich innerhalb des baulich geschützten Bereichs befinden müssen definiert. Der Schwerpunkt der DIN EN 50518 zu den baulichen Anforderungen bezieht sich vorranging auf die Sicherung gegen unbefugtes Eindringen und Sabotage. Dies schließt an dieser Stelle Mindestanforderungen an Zugangskontrolle, Brandschutz, Lüftung und Energieversorgung mit ein, welche bei der Planung zu berücksichtigen sind.

Bei der Anwendung der Norm sollte ein Sicherheitsfachplaner eingebunden werden. Bei Neubauten kann dieser auf Basis einer Risiko-/Gefährdungsanalyse die notwendigen Maßnahmen der Norm zur Umsetzung herausarbeiten und eindeutige Vorgaben an Architekten und Fachplaner formulieren. Ebenso kann ein Sicherheitsfachplaner Abweichungen von der Norm begründen, was zu Kosteneinsparungen führen kann. Gleiches gilt bei Bestandsgebäuden, hier sind vertretbare Realisierungsoptionen zwischen dem Bedarfsträger und dem Fachplaner abzustimmen.

Parallel zur DIN EN 50518 ist auch die Normenreihe DIN EN 50600 "Informationstechnik - Einrichtungen und Infrastrukturen von Rechenzentren" anzuwenden. Zum einem nimmt die DIN EN 50518 konkreten Bezug auf diese Normenreihe, zum anderen beinhaltet die DIN EN 50600 wesentlich detailliertere Planungshinweise für die Unterbringung und den Betrieb der Leitstellensystemtechnik.

Die Festlegung der jeweiligen Verfügbarkeitsklasse (VK) gem. DIN EN 50600 ist Gewerke spezifisch vorzunehmen und durch den Sicherheitsfachplaner zu definieren. Abweichungen von einzelnen Verfügbarkeitsklassen sind auf Basis der geforderten Verfügbarkeitsanforderungen zu begründen. Innerhalb der vorzunehmenden Risiko-/ Gefährdungsanalyse sind beispielsweise weitere Leitstellenverbundteilnehmer einzubeziehen, um vorhandene Synergien zu nutzen und kostenorientierte planerische Vorgaben im Sicherheitskonzept zu machen.

Seit 2021 existiert ein eigenes "IT-Grundschutzprofil für Leitstellen"3, welches als Grundlage für die Planung und den Betrieb von BOS-Leitstellen dient. Dort sind die einschlägigen BSI4 Grundschutz Bausteine, insbesondere hinsichtlich der baulichen Infrastruktur beschrieben.

1.4 Bestandsgebäude

Bei der baulichen und technischen Ertüchtigung von Bestandsgebäuden sind Ausnahmen von den Regelungen des Dokuments zulässig, sofern geeignete Kompensationsmaßnahmen5 umgesetzt und entsprechend dokumentiert wurden. Bei der Bewertung und Festlegung der Kompensationsmaßnahmen sind insbesondere die Ausfallrisiken unter Einbeziehung der Partnerleitstelle als Gesamtsystem zu betrachten.

Gleiches gilt für Baumaßnahmen, bei den der Planungsprozess bereits vor Inkraftsetzung dieses Dokuments begonnen hat.

2 Leitstellenarchitektur

2.1 Begriffe

Die Zentralen Leitstellen in Thüringen disponieren als Integrierte Leitstellen Hilfeersuchen aus den Zuständigkeitsbereichen des Rettungsdienstes, des Brandschutzes, der Allgemeinen Hilfe sowie des Katastrophenschutzes.

Der Begriff Leitstelle steht im Dokument als Oberbegriff für Zentrale Leitstellen. In der DIN EN 13050 "Begriffe im Rettungswesen" ist "Leitstelle" als "ständig besetzte Einrichtung zur Annahme von Notrufen und Meldungen sowie zum Alarmieren, Disponieren, Koordinieren und Lenken von Einsatzkräften, sowie zur Erteilung von Hilfshinweisen an Betroffene" beschrieben.

Der Leitstellenverbund ist eine Form der technischen, organisatorischen und wirtschaftlichen Zusammenarbeit. Er wird durch das Land gesondert gefördert, sofern mindestens zwei Zentrale Leitstellen auf Grundlage einer Zweckvereinbarung in den Aufgabenfeldern

partnerschaftlich zusammenarbeiten.

Das Leitstellennetzwerk ist die Gesamtheit aller Netzwerkkomponenten und notwendigen Übertragungsstrecken zwischen den Leitstellenverbünden, den Zugängen zu den Alarmierungseinrichtungen und Funknetzen sowie perspektivisch zwischen allen nichtpolizeilichen Leitstellen des Landes, samt Lehrleitstelle.

Prozess ist die Gesamtheit von aufeinander einwirkenden Vorgängen in einem System, durch das Informationen empfangen, umgeformt, transportiert, kommuniziert oder auch gespeichert werden.

2.2 Aufgaben und zu realisierende Prozesse in den Leitstellen

2.2.1 Aufgaben

Die Leitstellen haben im Einzelnen insbesondere folgende hauptsächliche Aufgaben6:

2.2.2 Prozesse

Folgende interne und externe Prozesse sind im Rahmen des Betriebes einer Zentralen Leitstelle insbesondere zu realisieren:

2.2.3 Handlungsebene Land

In Zuständigkeit des Landes betreibt die Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule eine Lehrleitstelle gemäß § 14 Abs. 5 Thüringer Rettungsdienstgesetz. Alle Aufgaben im Zusammenhang mit der Aus-, Weiter- und Fortbildung des Leitstellenpersonals werden von dort konzeptionell geplant und koordiniert. Die zur Aufgabenerfüllung notwendigen Lehr- und Schulungsverträge sind rechtzeitig abzuschließen und haushälterisch vorzuplanen. Zudem plant und realisiert die Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Lehrgänge mit operativen Ausbildungsinhalten, die mit Einführung des landesweit einheitlichen Einsatzleitsystems (Projektrealisierungsphase ZWEI) starten8.

2.2.4 Handlungsebene Leitstellenverbund

Die in einem Leitstellenverbund 9 kooperierenden Zentralen Leitstellen arbeiten auf Grundlage einer Zweckvereinbarung oder im Rahmen eines Zweckverbands partnerschaftlich zusammen. Die zur Sicherstellung des Betriebs erforderlichen Organisations-, Finanzierungs- und Entscheidungsstrukturen sind in Zuständigkeit des Leitstellenverbunds zu regeln.

2.2.5 Ebene abgesetzte Arbeitsplätze

Die Zentralen Leitstellen können im Zuge der Auftragserfüllung abgesetzte Arbeitsplätze auf nachgeordneter Ebene betreiben. In organisatorischer Hinsicht können dazu bereits bestehende Strukturen einer Zentralen Leitstelle genutzt werden. Die abgesetzten Arbeitsplätze müssen jedoch den gleichen Sicherheitskriterien genügen, wie sie für Arbeitsplätze am Leitstellenstandort gelten. Der Betrieb von abgesetzten Arbeitsplätzen ist auf ein wirtschaftlich notwendiges Maß zu begrenzen, der 24-Stunden Vollzeitbetrieb ist ausgeschlossen. Die Besetzungszeiten sind in Abhängigkeit der Besetzungskurven der zuständigen Zentralen Leitstelle auszubilden. Die Führungs- und Betriebsverantwortung für abgesetzte Arbeitsplätze obliegt immer der jeweils zuständigen Zentralen Leitstelle. Ein Datenschutz- und Sicherheitskonzept zum Betrieb dieser Plätze ist vorzuhalten.

3 Anforderungen an die Gebäudeinfrastruktur

3.1 Hausanschlussräume

Die Hausanschlüsse für eine Leitstelle sind mit Zielrichtung der redundanten Versorgungssicherheit auszugestalten, ausgenommen hiervon sind die Versorgung mit Wasser, Gas sowie Fernwärme sowie die Entsorgung. Um Beeinträchtigungen der Stromversorgung sowie der TK-Anbindung zu minimieren, ist jeweils eine zweite Hauseinführung über baulich getrennte Trassen erforderlich. Von hier aus sollen die erforderlichen Anschlüsse über getrennte Trassen in die Technikräume der Leitstelle gebracht werden. Sofern aktive Telekommunikations-Netzabschlusskomponenten in den Anschlussräumen mit verbaut werden, sind die Stromversorgung über unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) und Netzersatzanlage (NEA) sowie die klimatechnischen Betriebsbedingungen generell sicherzustellen.

3.2 Technikräume

In jeder Leitstelle sind zwei Technikräume (brandschutzmäßig REI90 voneinander abgegrenzt), in Anlehnung an die Anforderungen der DIN EN 50600 (VDE 0801-600-1) zur Unterbringung der redundant auszuführenden Leitstellentechnik vorzuhalten. In den Technikräumen ist möglichst nur die IT der Leitstelle unterzubringen, damit der zugangsberechtigte Personenkreis auf das notwendige Maß begrenzt bleibt. Ausnahmen sind zulässig, sofern betrieblich, organisatorisch und technisch sichergestellt wird, dass sich Unbefugte keinen Zugriff/Zutritt auf die Leitstellensystemtechnik verschaffen können.

Eine ausreichende Stellfläche für die Technikschränke unter Beachtung der Bewegungsfreiheit und der Freihaltung der Fluchtwege bei geöffneten Schranktüren ist sicherzustellen. Jeder Technikschrank muss über einen Potenzialausgleich und über eine auf seine maximal notwendige Leistungsaufnahme sowie auf mehrere 230 Volt Zuleitungen abgestimmte Stromversorgung verfügen.

In den Technikräumen muss ein redundant ausgelegtes Kühlsystem vorhanden sein. Hinsichtlich des erforderlichen Leitungssystems sind Abweichungen möglich.

Die Lüftungsanlage ist mit Kanalrauchmeldern auszustatten, um bei Detektion die externe Luftansaugung schließen und die Lüftungsventilatoren abschalten zu können. Entsprechende Brandschutzklappen sind vorzusehen. Die Rauchgasdetektion ist in der Leitstelle zu signalisieren.

Sofern für die Beheizung und Warmwasserbereitung eine Feuerungsstätte mit Gas, Öl, Pellets o. Ä. vorhanden ist, sind Gasdetektoren für Kohlenmonoxid (CO) vorzusehen10.

Bei Neubauten ist als Planungsgrundlage die DIN EN 50600 (Außenluftfilterung im Zentralengerät ISO ePM10-50% (M5) und ePM1-50% (F7)) anzuwenden.

Der Abschluss von Wartungs- und Serviceverträgen für die gesamte Gebäudetechnik mit externen Partnern wird empfohlen.

3.3 Baulicher Brandschutz

Beim baulichen Brandschutz sind die einschlägigen Vorgaben der Thüringer Bauordnung, insbesondere die Themenfelder Bildung von Brandabschnitten, Rettungswege, Löschwasserversorgung, sowie Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr zu beachten.

Baugruppen, Komponenten, Trassen und Leitungswege der technischen Infrastruktur, die sich gegenseitig Redundanz geben, sind baulich und somit brandschutztechnisch voneinander getrennt zu installieren bzw. aufzustellen. Verbraucher oder Verteiler, die redundant von beiden Systemen gespeist/versorgt werden, dürfen nicht in Räumen des einen oder anderen Versorgungspfades untergebracht werden, sondern sind in separaten Räumen aufzustellen.

Die für den Leitstellenbetrieb erforderlichen Räume/ Bereiche sind mit einer flächendeckenden automatischen Brandmeldeanlage nach DIN 14675 Überwachungsumfang Kat. 1 auszustatten. Bei der Planung der erforderlichen Melder ist die konkrete Raumausstattung (bspw. geschlossene/ halboffene Schranksysteme) zu berücksichtigen, sodass eine schnellstmögliche Detektion möglicher Gefahren erfolgen kann.

Die Technikräume sind mindestens nach der Feuerwiderstandsklasse REI90 auszuführen. Grundsätzlich sollen dort nur Systeme und Komponenten verbaut werden, die für den Leitstellenbetrieb erforderlich sind. Baulich bedingte Ausnahmen sind mit dem Sicherheitsplaner abzustimmen inkl. geeignete Kompensationsmaßnahmen (z.B. Feuchtefühler auf dem Boden).

Wand- und Deckendurchbrüche für Leitungen zur Energieversorgung, Datenübertragung und Haustechnik müssen brandschutzmäßig voneinander getrennt sein. Die Anforderungen der Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) und der Muster-Lüftungsanlagen-Richtlinie (M-LüAR) sind unbedingt zu beachten.

Die Anforderungen der DIN VDE 0833-2 sind zu berücksichtigen. Ausnahmen von der Überwachung gemäß Pkt. 6.1.3.2 der Norm sind nur bei Bestandsbauten im Rahmen einer Einzelfallprüfung möglich.

3.4 Blitz- und Überspannungsschutz

Die Leitstelle ist mit einem wirksamen Blitz- und Überspannungsschutz auszustatten, um Auswirkungen eines Blitzschlags abzuwenden. Dazu ist für das Gebäude eine Risikoanalyse nach DIN EN 62305-2 (VDE 0185-305) zu erstellen. Ziel der Risikoanalyse ist es, das Gefährdungspotenzial der Leitstelle objektbezogen einzuschätzen und im Ergebnis daraus Maßnahmen zur Risikoreduzierung festzulegen.

Neben der Festlegung der Blitzschutzklasse (LPS) des äußeren Blitzschutzes ist auch für den inneren Blitzschutz ein komplettes Schutzkonzept zur Vermeidung von Überspannungen (LEMP) zu erstellen.

3.5 Notausgänge

Unabhängig vom regulären Zugangsweg, der auch für den Notfallzutritt fungiert, ist der zweite Rettungsweg baulich sicherzustellen. Der zweite Rettungsweg sollte als reiner Fluchtweg ausgeführt werden (Einbahnstraßenprinzip mit Alarmüberwachung, kein Zugang von außen). Notausgangstüren müssen nach EN 179, EN 1125 oder EN 13637 ausgeführt sein. Bei Bestandsgebäuden sind Ausnahmen zulässig, sofern diese nachvollziehbar begründet und dokumentiert sind.

3.6 Alarm und Zutritt zur Leitstelle

Für die Leitstelle ist ein baulicher und technischer Einbruchschutz in Anlehnung an die DIN EN 50518 vorzusehen, wobei bei der Risikobewertung die permanente Besetzung der Leitstelle als aufwandsmindernder Faktor zu berücksichtigen ist.

Anzuwendende Mindestmaßnahmen sind:

Die Integration der Öffnungseinrichtung für das Türöffnungs- und Zutrittssystem der Leitstelle in die Bedienoberfläche der Leitstellentische ist vorzunehmen.

Die Technikräume sind gemäß Widerstandsklasse (WK) 3 auszuführen und auf Einbruch zu überwachen.

3.7 Wasser

Alle für den Leitstellenbetrieb kritischen Räume sind projektbezogen durch den Sicherheitsplaner festzulegen, in denen wasserführende Leitungen verlaufen (Zu-/Abwasser, Kondensat, Kühlwasser, Heizung, Zuwasser für Klimageräte etc.), sind mit Wassermeldern so auszustatten, dass ein Leitungsbruch frühzeitig erkannt werden kann. Erforderliche Absperrventile zur Abriegelung im Leckagefall sind mit dem Sicherheitsplaner abzustimmen.

3.8 Zusätzliche Anforderungen bei Neubauten

Die in diesem Kapitel unter Pkt. 3.8.1 bis 3.8.6 aufgeführten Kriterien gelten nur für Neubaumaßnahmen. Bei Bestandsgebäuden sind abhängig von der Bestandsituation Kompromisse im Rahmen einer Gefährdungsanalyse zulässig (vgl. Pkt. 1.4 des Dokuments).

3.8.1 Wände, Fußböden und Decken

Bei Neubauten sind in Anlehnung an die DIN EN 50518 bei Alarmempfangsstellen (AES) der Kategorie 1 folgende Mindeststandards zur Abwehr von Angriffen mit mechanischen Mitteln umzusetzen:

Konstruktionselemente

Materialien

Dicke

Wände des AES Außenhaut und die Wände der Personenschleuse Massives Mauerwerk > 200 mm
Gegossener Beton > 150 mm
Stahl-Beton > 100 mm
Vollstahl > 8 mm
Innenwände Statische und brandschutztechnische Anforderungen
Fußböden und Decken Gegossener Beton > 150 mm
Stahl-Beton > 100 mm
Vollstahl > 8 mm11
Sofern sich die AES in einem oberen Stockwerk > 4 m über dem Boden oder einem angrenzenden Bodenniveau befindet, darf die Wandstärke um 50 % reduziert werden.

Die Bestimmung der Mindestdicke der Decken hat zu Begrenzung der Biegeschlankheit nach EC 2-1-1, 7.4 zu erfolgen.

3.8.2 Außenhauttüren und Fenster

Der Widerstand gegen Angriffe mit mechanischen Mitteln von mindestens einer der Türen der Personenschleuse und aller Außentüren und Fenster sollte der EN 1627 WK 3 (RC3) entsprechen. Verglaste Bereiche mit Blickwinkel sollten der EN 356, Klassifizierung P5A, entsprechen.

Jedoch sind diese Forderungen bei der konkreten Projektplanung im Einzelnen auf Notwendigkeit und Angemessenheit im Benehmen mit dem Sicherheitsfachplaner und dem Nutzer zu überprüfen. Soweit erforderlich und begründet, kann von den Forderungen nach oben und unten abgewichen werden.

Die Anforderungen gegen Angriffe mit Schusswaffen sind objektbezogen zu planen, Kompensationsmaßnahmen sind zulässig und zu dokumentieren. Planungsziel sollte die EN 1522, Klassifizierung FB3 sein.

3.8.3 Zutritt zur Leitstelle

Über die Mindestanforderungen nach Pkt. 3.6 dieses Dokuments hinaus müssen die Schleusentüren abhängig voneinander verriegelt sein, um zu verhindern, dass während des üblichen Zugangs oder Ausgangs beide Türen gleichzeitig geöffnet werden können. Die Verriegelung darf in Ausnahmefällen, z.B. einem Notfall, außer Kraft gesetzt werden, so dass es möglich ist, beide Türen zu öffnen (Fluchtwegsteuerung). Beide Türen müssen sich von der Leitstelle nach außen öffnen können und mit automatischen, selbstverschließenden Verriegelungsvorrichtungen ausgestattet sein. Beide Schleusentüren müssen durch elektromechanische Ver- oder Entriegelungsvorrichtungen nach EN 14846 mit einem Klassifizierungscode gesichert sein.

Es muss eine mechanische Freischaltung zur Notbefreiung vorhanden sein, die gegen unbeabsichtigte Betätigung gesichert ist. Es wird empfohlen, die Türen innerhalb der Zugangsschleuse in die Leitstelle mit einem Glaselement auszuführen. Grund hierfür ist zum einen die Einsehbarkeit in den Schleusenraum ohne technische Hilfsmittel, zum anderen kann sich eine in der Schleuse eingeschlossene Person bemerkbar machen.

Als Zutrittskontrollsystem ist ein elektronisches System (Transpondertechnik) einzusetzen, bei dem die Schließberechtigung bei jedem Schließvorgang geprüft werden kann. Gesonderte Transponder für Besucher und Fremdfirmen mit abgestuften Berechtigungen oder zeitlicher Begrenzung sind vorzuhalten.

3.8.4 Widerstand gegen Feuer und Rauch

Die Verglasung muss einen Widerstand gegen Feuer und Rauch von nicht weniger als 30 Minuten aufweisen.

Die Leitstellen-Außenwand (d. h. Baukörper ohne Verkleidung, Hilfskonstruktionen o. Ä.) muss einen Feuerwiderstand entsprechend EN 13501-2 aufweisen, jedoch nicht weniger als 30 Minuten. Bei der Planung der Verglasung des Leitstellenraumes ist zu beachten, dass eine manuelle Öffnung möglich ist.

Jedoch sind diese Forderungen bei der konkreten Projektplanung im Einzelnen auf Notwendigkeit und Angemessenheit im Benehmen mit dem Sicherheitsfachplaner und dem Nutzer zu überprüfen. Soweit erforderlich und begründet, kann von den Forderungen nach oben und unten abgewichen werden.

3.8.5 Doppelboden

Der Leitstellenbetriebsraum, der Raum für die Ausnahmeabfrageplätze und die Serverräume müssen auf Grund der hohen Dichte an elektrischen Leitungen mit einer Doppelbodenanlage ausgestattet sein. Dabei ist darauf zu achten, dass der Doppelboden eine Höhe von mindestens 300 mm lichtes Maß unter den Doppelbodenplatten aufweist. Der Doppelboden muss eine statische Nennpunktlast von 5 kN aufweisen und zudem antistatisch, ableitfähig und leicht zu reinigen sein.

Im Leitstellenbetriebsraum sollte der Doppelboden mit hoch belastbarem Kugelgarn im Doppelbodenraster ausgeführt sein, so dass auch bei mehrjähriger Belastung durch die Rollen der Leitstellen- und Bürostühle kein nennenswerter Verschleiß der Bodenoberfläche auftritt. Teppichboden ist für jede Doppelbodenplatte flächig zu verkleben. Die Ausführung sollte nach DIN für EDV-Bereich (antistatisch < 2 kV, Erdableitungswiderstand < 108 Ohm, EDV-gerecht geerdet, ableitfähiger Klebstoff Klasse EC I) erfolgen.

In den Technikräumen (Serverräumen) sollte der Doppelboden mit einem wischbaren, hoch belastbaren Kunststoffboden im Doppelbodenraster ausgeführt sein.

Alternativ sind auch Doppeldecken zulässig.

3.8.6 Versorgungsein- und -auslässe

Durchbrüche in der Leitstellen-Außenhaut zur Aufnahme jeglicher Versorgungskabel oder -rohre sollen auf die minimal notwendige Größe beschränkt werden. Alle Durchbrüche müssen - sofern sie sich nicht im Erdbereich befinden - mit feuerfestem Material verfüllt werden, um die Feuer- und Rauchausbreitung durch die Leitstellen-Außenhaut von außen zu minimieren.

4 Anforderungen an Stromversorgung, Antennen und Gebäudeautomation

4.1 Stromversorgung

Aufgrund von Gefährdungsszenarien wie beispielsweise einem großflächigen Stromausfall, muss die Energieversorgung der Leitstelle durch hauseigene Maßnahmen (NEA und USV) langfristig gesichert sein. Für eine Not- bzw. Sicherheitsbeleuchtung gemäß DIN EN 1838 bzw. DIN EN 50172 ist zu sorgen. Für den direkten Leitstellenbereich kann auf eine Not- bzw. Sicherheitsbeleuchtung verzichtet werden, wenn die dauerhafte Beleuchtung anderweitig gesichert ist.

Die elektrischen Anlagen sind als TN-S-Netz nach DIN VDE 0100-100 "Errichten von Niederspannungsanlagen" auszuführen. Es ist ein zentraler Erdungspunkt für das gesamte elektrische Netz einzurichten.

Die Stromversorgung der Leitstelle ist möglichst über zwei separate Einspeisungen sicherzustellen.

Eine USV und eine NEA sind als Notstromversorgung vorzusehen. Das Notstromnetz ist ein Teil des gesamten Stromnetzes einer Liegenschaft mit separat geführten und abgesicherten Stromkreisen.

4.1.1 Unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV)

Bis die Stromversorgung durch die NEA erfolgt ist und die erforderliche Spannung zur Verfügung steht (Anlaufzeit), muss der Betrieb der Leitstellentechnik über USV weitergeführt werden. Im Leitstellenbetriebsraum muss eine angemessene Beleuchtung über die USV sichergestellt sein.

Die jeweils aktuelle DIN EN IEC 62040-1 VDE 0558-510 "Unterbrechungsfreie Stromversorgungssysteme" ist zu beachten.

Die USV ist redundant auszuführen und auf zwei brandschutztechnisch getrennte Räume aufzuteilen. Dies betrifft ebenso die dazu gehörende Leitungsführung. Beide USV-Räume müssen mit einem voneinander getrennten Be- und Entlüftungssystem ausgestattet sein, um bei einem Brand oder einem Gasaustritt in einem Raum eine Entlüftung durchführen zu können, ohne andere Räume in Mitleidenschaft zu ziehen. Die Einhaltung der Betriebsbedingungen der USVen, insbesondere der Batteriesätze, ist durch eine ausreichende Klimatisierung sicherzustellen.

Bei der Anschaltung von zwei unabhängigen USV-Anlagen darf kein "singlepointof-failure" entstehen. Sammelschienen, auf denen zwei USV-Anlagen parallel arbeiten, sind zu vermeiden bzw. durch entsprechende Maßnahmen so zu sichern, dass ein Fehler nicht zur Abschaltung beider USV-Anlagen führt.

Die USV und alle automatischen Umschalteinrichtungen müssen innerhalb der baulichen Anlagen der Leitstelle angeordnet sein.

USV'en sind als Online-Systeme für die komplette Leitstellentechnik, die Automations- und Managementebene der Gebäudeleittechnik und die Beleuchtung vorzusehen. Die Überbrückungszeit der USVen in Summe soll, bezogen auf die max. Leistungsaufnahme der Verbraucher, mind. 60 Minuten betragen. D. h., fällt ein USV-System aus, ist zu gewährleisten, dass das andere System die Verbraucher mind. 60 Minuten speisen kann.

Der Einsatz von Photovoltaikanlagen mit Batteriespeichern als zusätzliche Energiequelle ist in Betracht zu ziehen.

4.1.2 Netzersatzanlage (NEA)

Die NEA ist redundant aufzubauen, sodass Wartungsarbeiten oder Systemausfälle nicht zur Beeinträchtigung der Verfügbarkeit der Leitstelle führen. Aus der Schutzbedarfseinschätzung für die Kernprozesse einer Leitstelle ergibt sich die notwendige Verfügbarkeitsklasse. Eine stationäre NEA ist in der Regel einer mobilen Lösung vorzuziehen.

Die Dimensionierung der Nennlast zum Zeitpunkt der Einrichtung sollte mindestens eine Reserve von 30 Prozent gegenüber der aktuell aufzuschaltenden Last betragen. Es ist zu berücksichtigen, dass nicht nur die Leitstellentechnik selbst, sondern alle Stromverbraucher der Leitstelle und der Infrastruktur abgedeckt werden können, z.B. die Steuerungen von Heizungs-, Klima- und Lüftungstechnik sowie Gebäudeüberwachungs- und Zutrittssysteme und die Notbeleuchtung. Die NEA ist baulich so herzustellen, dass im Dauerbetrieb keine Beeinträchtigungen des Betriebsraumes durch Lärm, Abwärme, Vibration oder Abgase entstehen. Die NEA ist für einen mehrtägigen Dauerbetrieb (mindestens zwei Wochen) auszulegen.

Die Kraftstofftanks müssen mindestens für einen 72 Stundenbetrieb unter Volllast ausgelegt sein. Die tatsächliche Kraftstoffbevorratung kann im Hinblick auf die begrenzte Lagerfähigkeit und unter Beachtung der regionalen Liefermöglichkeiten reduziert werden. Hierzu ist ein Konzept zu erarbeiten. Dieses soll auch bzgl. eines länger anhaltenden Stromausfalls Regelungen für die regelmäßige Nachbetankung beinhalten. Als Treibstoff ist gemäß den Empfehlungen des BSI bevorzugt schwefelarmes Heizöl einzusetzen.

Alternativ wird der Einsatz einer NEA mit Brennstoffzelle empfohlen.

4.1.3 Stromkreise

Bei Neubauten wird empfohlen, mehrere Stromkreise aufzubauen, die in aller Regel drei Gruppen zugeordnet werden können:

4.2 Telekommunikation und Übertragungsnetze

4.2.1 Telefonanschlüsse

Die wichtigste Telekommunikationsverbindung einer Integrierten Leitstelle für Notrufe und Hilfeanforderungen ist die Notrufnummer 112. Darüber hinaus sind weitere Telefonanschlüsse für den Betrieb der Leitstelle von großer Bedeutung, insbesondere für die taktischoperative Kommunikation.

Die Zuführung der Leitungswege ins Gebäude seitens der Telekommunikationsanbieter soll redundant erfolgen, an zwei unterschiedliche Vermittlungsstellen angebunden werden und außerdem in getrennten Trassen, kanten- und knotendisjunkt verlaufen.

Mit den jeweiligen Netzbetreibern sind gemäß der jeweils gültigen TR-Notruf entsprechende Umschaltszenarien für die Notrufanschlüsse abzustimmen, um einen unterbrechungsarmen Telefonverkehr zu gewährleisten. Während eines Umschaltvorganges dürfen keine Notrufe verloren gehen.

Die physikalische Zweiwege-Anbindung einer Leitstelle muss aus Sicherheitsgründen unbedingt als Standard angesehen werden. Zwischen dem Netzübergang eines All-IP-Anschlusses und dem Kommunikations-Management-System (KMS) müssen Sicherheitskomponenten (Firewalls, Session Border Controller) eingerichtet werden, um die Leitstellentechnik vor Angriffen zu schützen.

4.2.2 Mobilfunk, Satellitentelefon und Datenanschlüsse

Um im Fall eines kompletten Ausfalls der leitungsgebundenen Telefonanschlüsse die Sprachkommunikation auf einem niedrigen Niveau aufrechterhalten zu können, ist in jeder Leitstelle ein alternativer Kommunikationsweg12 einzurichten, das mit dem KMS verbunden ist.

Die Anzahl der benötigten Sprachkanäle richtet sich dabei nach der Größe der Leitstelle und deren Organisation im Havariefall. Es sollte jedoch ein Gateway mit mindestens vier Modulen in jeder Leitstelle vorhanden sein (z.B. 2 x kommend, 2 x gehend). Dabei ist darauf zu achten, SIM-Karten von unterschiedlichen Netzbetreibern zu nutzen, um bereits planerisch eine Risikoverteilung vorzusehen.

Die netzseitige Umleitung der Festnetzanschlüsse/Rufnummern muss vorbereitet werden, damit diese im Bedarfsfall auf die Mobilfunk-Rufnummern kurzfristig geschaltet werden können. Dies gilt für die Umleitung der Anschlüsse auf die Satellitentelefone ebenso.

Da bei einem großflächigen Ausfall der leitungsgebundenen Telefonie bzw. einem großflächigen Ausfall der Stromversorgung nach kurzer Zeit auch die Mobilfunknetze betroffen sind, kann ein Mobilfunk-Gateway ebenfalls nicht mehr genutzt werden. Zur Sicherstellung einer grundlegenden Erreichbarkeit ist daher der Einsatz eines Satellitentelefons erforderlich.

Hierbei empfiehlt es sich, auf ein System zu setzen, dessen terrestrische Infrastruktur bei länger andauernden Stromausfällen funktionsfähig bleibt. Jede BOS-Leitstelle muss zur Sicherstellung ihrer Funktion mindestens über eine satellitengestützte Verbindung erreichbar sein und eine weitere Anbindung für abgehende Gespräche oder Daten (z.B. Internet) nutzen können.

Datenanschlüsse werden zunehmend wichtiger (z.B. Notruf-App "Nora"). Entsprechend ist zudem ein internetbasierter Zugang zum Notruf notwendig, der die gleiche Verfügbarkeit wie der Sprachanschluss haben muss.

4.2.3 Übertragungsnetze

Die Übertragungsnetze müssen Datentransferraten realisieren, die den leistungsfähigen Betrieb des Leitstellennetzwerks und der Netzwerkkomponenten sicherstellen. Alle Übertragungsnetze müssen über Sicherheitseinrichtungen und Zugangsbeschränkungen verfügen. Eine Netzwerktrennung zwischen Leitstellennetzwerk und Büro-/Verwaltungsnetzwerk des Betreibers ist sicherzustellen.

4.3 Antennenanlagen

Antennenanlagen müssen für einen Nutzungszeitraum von mindestens 15 Jahren ausgelegt sein und mindestens 120 Prozent der zu erwartenden maximalen Windlast aufnehmen können. Der Antennenträger ist richtfunktauglich zu gestalten.

Es gelten folgende Grundsätze:

4.4 Zeitbasis und Uhrenanlage

Die exakte und einheitliche Uhrzeit auf allen Anzeigen und in allen Systemen ist für den Betrieb der Leitstelle von Bedeutung. Daher ist ein zentrales Uhrensystem mit Zeitzeichenempfänger (DCF77) und NTP-Zeitserver vorzusehen. Alle Montagepositionen für Uhrenanzeigen im Gebäude sind mit Stromversorgung 230 V und Netzwerkverkabelung (CAT) auszustatten.

4.5 Gebäudeautomation / Gebäudeleittechnik / Gefahrenmanagement

Für die Steuerung und Regelung von für die Leitstellentechnik wichtiger Infrastrukturen, wie Elektro- und Klimaanlagen, Heizungs- und Lüftungsanlagen, Sanitärtechnik, Leckage-Sensorik oder auch Beleuchtung und Sonnenschutz und deren Überwachung mit Ausgabe bestimmter Meldungen, wie Alarmen, Störungen etc., ist eine Gebäudeautomation/ -leittechnik vorzusehen. Darüber hinaus sind Gefahrenmeldeanlagen, wie Einbruchmeldetechnik, Brandmeldeanlage oder auch die Video- und Zutrittskontrolltechnik ebenfalls in einem Sicherheitsmanagementsystem zusammenzufassen und deren Meldungen anzuzeigen.

Die beiden Systeme können aber auch zentral auf einem so genannten PSIM (Physical Security Information Management) zusammengefasst werden.

Die o. g. Meldungen müssen innerhalb der Zentralen Leitstelle an einem Arbeitsplatz angezeigt werden, wobei je nach Kritikalität unterschiedliche "kritische" oder auch "weniger kritische" Meldungen zu unterscheiden sind. Entsprechende Handlungsanweisungen und Interventionsprotokolle sind zu jeder Meldung zu hinterlegen und in einem Betriebshandbuch zusammen zu schreiben.

4.6 Verkabelung

Die Leitstelle ist mit einer strukturierten Verkabelung (Kupfer mindestens CAT 7 und Lichtwellenleitern) auszustatten; in jedem Raum ist mindestens eine CAT-Doppelleitung mit entsprechender Anschlussdose zu installieren. Bei der Dimensionierung der CAT-Verkabelung sind folgende Bereiche/ Systeme einzubeziehen:

Die gesamte Verkabelung im Gebäude sollte - sofern bautechnisch möglich - weitestgehend kreuzungsfrei verlegt werden. Dabei ist auf eine strikte Trennung zwischen Stark- und Schwachstrom-Verkabelung zu achten. Leitungen der redundanten Hausanschlussräume, USV und NEA sind über getrennte Trassen innerhalb des Gebäudes zu führen.

5 Anforderungen an die Leitstellentechnik

5.1 Grundsätzliche Anforderungen

Die Leitstellen sind entsprechend rechtlicher Vorgaben und zusätzlich nach den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen, den anerkannten Regeln der Technik (DIN), den VDE-Bestimmungen, den Vorschriften, Merkblättern und Richtlinien der gewerblichen Berufsgenossenschaften und des Verbandes der Sachversicherer, den Grundlagen der IT-Grundschutzkataloge des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik und den Anforderungen aus dem gemeinsamen Betrieb des BOS-Digitalfunks zu projektieren, zu errichten und zu betreiben.

Neben den allgemeinen technischen Anforderungen sind die besonderen Anforderungen, die sich durch die Einbindung von mindestens zwei Zentralen Leitstellen in ein gemeinsames Leitstellennetzwerk ergeben, zu berücksichtigen.

5.2 Hard- und Software

Alle erforderlichen Hardwarekomponenten, Betriebssysteme, Datenbank-(management-)Systeme und Applikationen sowie die für die technische Kopplung erforderlichen Schnittstellen (Hard- und Softwarekomponenten) sind als Gesamtkonfiguration zu realisieren. Alle voneinander abhängigen Teilkomponenten sind aufeinander abzustimmen. Für spätere Migrationen bzw. Erweiterungen sind alle Einzelsysteme als Modulkomponenten aufzubauen, die unkompliziert angepasst und ausgetauscht werden können, ohne das Gesamtsystem in seiner Funktionalität und Eignung zu beeinflussen.

Das Hardwarekonzept ist entsprechend der geforderten Ausfallsicherheit und auf den Schutz vor unberechtigten Zugriffen auszurichten. Die Dimensionierung der einzelnen Hardwarekomponenten muss erweiterbar sein. Die Zugriffszeiten auf interne und externe Speicherbereiche müssen eine Verarbeitung der im Netz entstehenden Datenmengen ohne Zeitverzug ermöglichen.

Für alle Server, Anlagen und Arbeitsplatzrechner muss eine gemeinsame Konsolenverwaltung, auch im abgesetzten Betrieb von Arbeitsplätzen, durch Systemadministratoren

möglich sein. Zusätzlich ist eine gemeinsame Verwaltung der aktiven Netzwerkelemente von einer zentralen Stelle über Softwaretools vorzusehen.

Das Hardwarekonzept muss die Realisierung von abgesetzten Arbeitsplätzen unterstützen. Abgesetzte Arbeitsplätze sind so zu konfigurieren, dass nur zugewiesene Aufgaben und Funktionen bedient werden können. Der Eingriff in sicherheitstechnische Belange der jeweils zugeordneten Zentralen Leitstelle ist auszuschließen.

Die Software muss an die Anforderungen der zu erfüllenden Aufgaben angepasst werden können. Zur Erfüllung der Funktionalität muss der Anbieter die Datenbankstrukturen und die Spezifikation von Schnittstellen sowie notwendige Anpassungen an Hard- und Software offenlegen.

5.3 Rollenkonzept und Berechtigungsverwaltung

Im Gesamtsystem ist ein Rollenkonzept für die Zugriffs- und Editierrechte der Nutzergruppen festzulegen.

Dazu müssen im System mindestens folgende Berechtigungsstufen abgebildet werden können:

Entsprechend der Berechtigungsstufen ist die Funktionalität der Bedienoberflächen anzupassen. Die Zugriffsrechte auf die im Folgenden dargestellten Arbeitsplätze resultieren aus dem Rollenkonzept und der territorialen Zuständigkeit.

5.4 Definition der Arbeitsplätze

Die Arbeitsplätze sind aufgrund der betrieblichen Erfordernisse und zur Erledigung der Aufgaben in unterschiedlicher Ausstattung vorzuhalten. Jeder Arbeitsplatz besteht aus einer Bedienoberfläche mit festgelegter Funktionalität.

5.4.1 Disponenten-Arbeitsplatz

Der Disponenten-Arbeitsplatz ist der Standardarbeitsplatz in der Leitstelle zur Notrufannahme, Disponierung und Alarmierung der Einsatzkräfte und -mittel, der Einsatzlenkung sowie der Führungsunterstützung. Durch die Anmeldung muss er als Arbeitsplatz des Disponenten, des Lagedienst- bzw. Schichtführers, des Administrators oder zur Schulung verwendet werden können. Der Disponenten-Arbeitsplatz bildet die gesamte technische Funktionalität der Leitstelle ab.

Die Einsatzbearbeitung, Einsatz-/Fahrzeugübersicht und das Geoinformationssystem (GIS) sind übersichtlich in voller Funktionalität und in ausreichender Bildschirmgröße darzustellen. Der Disponenten-Arbeitsplatz hat keine vom Leitstellennetz unabhängige Zugangsmöglichkeit für externe Datenträger. Über geeignete EDV-Konzepte ist von diesem Platz der Zugriff auf die Bürokommunikation des Betreibers der Leitstelle zu ermöglichen. Ziel ist, dass das Leitstellennetzwerk keine physikalische Verbindung zu dem des Betreibers hat.

Abhängig von der Berechtigungsstufe des angemeldeten Benutzers muss eine statistische Auswertung von gespeicherten Daten, der Sprachaufzeichnung und des aktuellen Einsatzgeschehens am Arbeitsplatz möglich sein. Hierzu sind geeignete Werkzeuge vorzuhalten.

Abgesetzte Arbeitsplätze im Sinne von Pkt. 2.2.5 dieses Dokuments sind vergleichbar mit dem Disponenten-Arbeitsplatz zu konzeptionieren. Leitstellen, die abgesetzte Arbeitsplätze betreiben, müssen ein gesondertes Datenschutz- und Sicherheitskonzept zum Betrieb dieser Plätze vorhalten und entsprechend umsetzen.

Arbeitsplätze in Feuerwehreinsatzzentralen, im Landratsamt zur Informationsbereitstellung, in Einsatzabschnitten zur Führung von Kräften und Mitteln sowie in Technischen Einsatzleitungen (TEL) oder Stäben sind in Zuständigkeit der Landkreise bzw. kreisfreien Städte gesondert zu betrachten und mit abgesetzten Arbeitsplätzen im Sinne von Pkt. 2.2.5 nicht vergleichbar.

5.4.2 Ausnahme-Abfrageplatz

Der Ausnahme-Abfrageplatz dient der Entlastung der Leitstelle bei hohem Anrufaufkommen, insbesondere bei Großschadenslagen bzw. Katastrophen. Demzufolge ist er so auszustatten, dass die Funktionen Notrufannahme, Einsatzaufnahme einschließlich GIS und SNA (Standardisierte Notrufabfrage) uneingeschränkt nutzbar sind. Die erforderliche Geräusch- und wärmeemissionsoptimierte Hardware kann - soweit nicht anders realisierbar - in unmittelbarer Nähe aufgestellt werden.

5.4.3 Datenpflege- und Administratorenplatz

Datenpflege- und Administratorenplätze sind zur Informationsbereitstellung und Datenpflege einzurichten. Eine Notrufannahme wird hier in der Regel nicht durchgeführt. Sie befinden sich nicht im regulären Betriebsraum der Leitstelle.

Datenpflege- und Administratorenplätze sind technisch so auszustatten, dass von dort alle relevanten Datenpflege-, Service- und Wartungsleistungen realisiert werden können. In Ausnahmesituationen kann er als Disponenten-Arbeitsplatz mit reduzierter Ausstattung verwendet werden.

5.5 Einsatzleitsystem (ELS)

Das Einsatzleitsystem ist das zentrale Steuerungsinstrument der Leitstelle und setzt sich aus dem Einsatzleitrechner (ELR = Gesamtheit aller Rechnersysteme und Netzstrukturen inklusive Betriebssystem zur Aufnahme der Einsatzleitsoftware) und der Einsatzleitsoftware (Steuerungsprogramm inklusive aller Schnittstellen, Datenbanksysteme und Reporting-/Auswertungstools) zusammen. Es muss als Hochverfügbarkeitssystem ausgeführt sein. Das bedeutet, dass das Gesamtsystem redundant aufgebaut sein muss und sogenannte "single point of failure" auszuschließen sind.

Eine Trennung zum öffentlichen Internet und anderer leitstellenfremder Netze muss durch Firewalls oder vollständige Separierung gewährleistet sein. Die Autorisierung eines Fernwartungszugriffs aus dem öffentlichen Internet muss im Einzelfall durch den Betreiber der Leitstelle erfolgen.

Das Einsatzleitsystem muss über nachstehende Mindestanforderungen verfügen:

5.6 Kommunikations-Managementsystem (KMS)

Das Kommunikations-Managementsystem bildet die Schnittstelle zwischen dem Anwender und den elektronischen Kommunikationsmitteln und damit zu allen Kommunikationswegen.

In den Leitstellen muss für die Bearbeitung der Notrufe und sonstiger Kommunikationswege ein System vorhanden sein, welches im Falle einer Störung eine Betriebsunterbrechung der Kommunikationstechnik nahezu ausschließt. In Bearbeitung befindliche Notrufe oder sonstige Gesprächsverbindungen dürfen in keinem Fall bei einem Ausfall von redundant ausgeführten Systemkomponenten des KMS unterbrochen werden.

Das System muss über eine integrierte Überwachungsfunktion verfügen, welche die gesamten Funktionsabläufe überwacht, dokumentiert und Fehler sowie Störungen signalisiert.

Das KMS besteht im Wesentlichen aus der Systemtechnik zur Anschaltung von Kommunikationswegen, sowie der Technik am Arbeitsplatz zur Bedienung dieser Kommunikationswege. Die gesamte Sprach- und Datenkommunikation innerhalb des vollständig redundanten Systems muss mittels IP-Technik erfolgen.

Die Server-Architektur muss auf Standard-IT-Hardware basieren. Alle Baugruppen oder deren Baugruppenträger sind redundant an die zentrale Systemtechnik über Netzwerk anzubinden und mit redundanter Stromversorgung auszustatten. Um ein Höchstmaß an Ausfallsicherheit zu erreichen, sind TK-Anschlüsse auf mindestens zwei unabhängige Schnittstellenbaugruppen aufzuteilen.

Funknetze sind ebenfalls auf mindestens zwei Funk-Schnittstellenbaugruppen aufzuteilen. Wie bei TK-Schnittstellenbaugruppen sind Funk-Schnittstellenbaugruppen redundant an die Zentraltechnik anzubinden und mit redundanter Stromversorgung auszustatten.

5.7 Alarmierung

Zur Alarmierung der Einsatzkräfte ist in den Leitstellen das System "5-Ton-Folge" zu nutzen.

Mit Einführung der digitalen Funkalarmierung, welches in einem separaten Landesprojekt umgesetzt werden soll, ist noch mindestens sechs Monate nach Beginn des flächendeckenden Wirkbetriebs dieses Systems im Leitstellendispositionsbereich die "5-Ton-Folge" als Parallelsystem zu betreiben.

Für die Sirenenalarmierung (TETRA Callout) sind entsprechende Ansteuerfunktionen im ELS und in der Digitalfunkanschaltung vorzusehen.

5.8 Digitalfunk

Die für den Regelbetrieb vorgeschriebene Anbindung der Leitstellentechnik an das BOS-Digitalfunknetz erfolgt leitungsgebunden, alternativ auch über Richtfunk13 auf Basis des mit dem TMIKL und der BDBOS vereinbarten, durch den Leitstellenbetreiber zu erstellenden Anbindungskonzeptes.

Als Rückfallebene müssen in der Leitstelle Digitalfunkgeräte vorgehalten und über die sog. Luftschnittstelle betrieben werden können.

Für den Austausch von SDS (incl. Status- und Standortmeldungen) sind FRT vorzuhalten, welche nur für den Datenaustausch genutzt und mit dem Einsatzleitsystem zu verbinden sind.

Die Anzahl der weiteren FRT für den Sprechfunkverkehr richtet sich nach der Anzahl der Arbeitsplätze, dem Versorgungsbereich und Ausprägung der Leitstelle.

Bei Bedarf und je nach Nutzungsweise, werden FRT für Callout (Alarmierung, siehe 5.6) benötigt. Darüber hinaus sollten Reservegeräte vorgehalten werden, die kurzfristig durch das Servicepersonal der Leitstelle in Betrieb gesetzt werden können.

5.9 Audiodokumentation

Die Bedienung der lokalen und zentralen Audiodokumentationsanlage hat über eine Client/Server-Lösung oder Browser-Anwendung im Intranet zu erfolgen. Die Leitstelle vergibt die Rechte für Zugriff und Recherche innerhalb ihres Verantwortungsbereichs. Dabei sind die Berechtigungen für Langzeit- und Kurzzeitdokumentation gesondert zu betrachten und zu vergeben.

Die Aufbewahrung von Sprachaufzeichnungen richtet sich nach den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben.

5.10 Anbindung peripherer Systeme

Für die Anschaltung von Landratsämtern, Abrechnungsstellen im Rettungsdienst und Brandschutz, Feuer- und Rettungswachen sowie berechtigte Bedarfsträger sind, sofern notwendig, die erforderlichen Übertragungswege unter Berücksichtigung der Berechtigungen und der IT-Sicherheit einzurichten.

5.11 Brandmeldeanlagen (BMA)

Brandmeldeanlagen sind nach den jeweils gültigen Vorschriften zu errichten. Insbesondere sind folgende Bestimmungen einschlägig:

Durch den Leitstellenbetreiber ist im Benehmen mit der zuständigen Brandschutzbehörde für den Leitstellenbetriebsraum eine geeignete BMA-Signalisierung zu realisieren, die zum einen die Information der dort Anwesenden sicherstellt und zum anderen eine geordnete Abarbeitung/ Beendigung aktiver Notrufe/Funkgespräche zulässt. Die Signalisierung in den Bereichen außerhalb des Leitstellenbetriebsraumes muss nach den gesetzlichen Regelungen erfolgen.

Sofern die DIN-/VDE- und VdS-Bestimmungen voneinander abweichende Angaben enthalten, gelten die Bestimmungen der DIN / VDE als Mindestanforderungen.

Die Wirksamkeit und Betriebssicherheit aller anzuschaltenden Brandmeldeanlagen muss entsprechend den Vorgaben der Thüringer Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen in Gebäuden (ThürTechPrüfVO) durch einen verantwortlichen Sachverständigen geprüft und bescheinigt werden.

5.12 Statusinformationen und Fahrzeugortung, Notruf im Analog- und Digitalfunk

In der Leitstelle sind anwendungsneutral die Statusinformationen der Einsatzmittel sowohl zentral, als auch arbeitsplatzbezogen in geeigneter Weise zu visualisieren. Hierzu sind diese synchron den dafür genutzten Systemen/IT-Verfahren (z.B. ELS, KMS, Medienwand, Rückfallebenen) bereitzustellen, sodass die gleichzeitige Darstellung unterschiedlicher Werte zum gleichen Einsatzmittel ausgeschlossen wird. Die Klartextdarstellung ist grundsätzlich vorzunehmen, eine etwaige Reduzierung des Informationsinhaltes obliegt dem Leitstellenbetreiber durch administrative Mittel. Die IT-Verfahren der Leitstelle müssen bei bestimmten Statusinformationen automatisierte Maßnahmen umsetzen, z.B. eingehender Sprechwunsch, Notruf über Funk (Aufzählung nicht abschließend) können.

Ebenso sind in der Leitstelle - gleichfalls anwendungsneutral - Daten zu den jeweiligen Fahrzeugstandorten zu verarbeiten, mindestens jedoch zu visualisieren. Sie werden als Positionsdaten zumeist über den BOS-Digitalfunk, aber auch über andere proprietäre Systeme in die Leitstelle übertragen und dienen vor allem der Bestimmung des zeitnächsten geeigneten Einsatzmittels.

Schlussendlich besteht sowohl im BOS-Analog- als auch im BOS-Digitalfunk die Möglichkeit einen Notruf über diese Kommunikationswege an die zuständige Leitstelle abzusetzen. Die Abarbeitung dieser Meldungen hat mit höchster Priorität zu erfolgen und ist dementsprechend zu signalisieren. Die Unterstützung der Verarbeitungsmöglichkeit eines Notrufes aus dem BOS-Analogfunk hat in der Leitstelle solange zu erfolgen, wie im jeweiligen Leitstellendispositionsbereich sowohl das entsprechende Funknetz funktionstüchtig, als auch die Einsatzfahrzeuge ausgestattet sind.

5.13 Audio-Visuelle-Medien

In der Leitstelle sind Rundfunk- und TV-Empfangsmöglichkeiten vorzusehen. Darüber hinaus ist der Empfang von Streamingdiensten zu berücksichtigen. Dies kann z.B. in eine medientechnische Ausstattung (Videowand o. Ä.) integriert sein. Die zentral bereitgestellten Medien müssen von allen Disponenten-Arbeitsplätzen eingesehen bzw. dort zentral signalisiert werden können. Eine platzmäßige Separation ist anzustreben. Das Tonsignal dieser Systeme ist auf die Audiogeräte der Plätze zu führen. Ebenso ist eine Stummschaltung des Rundfunk-/TV-Tons bei Funkverkehr und Telefonie sicherzustellen. Die Beschränkung der Tonausgabe von Rundfunk/TV ausschließlich über die Headsets und nicht über die Platzlautsprecher ist dringend zu empfehlen.

Die Großbilddarstellung ist mittels fernbedienbaren, geräuscharmen Projektors oder anderer Großbildsysteme nach dem Stand der Technik zu realisieren. Die Darstellung muss tageslichttauglich sein. Die Großbilddarstellung muss von jedem Disponenten-Arbeitsplatz aus eingesehen werden können. Die Signale von folgenden Geräten und Systemen sind einzubinden:

Eine einfach zu bedienende Oberfläche muss an dem Platz des Lage- bzw. Schichtführers zur Umschaltung der Quellen vorhanden sein. Das Bild ist über das Netzwerk durch geeignete Übertragungsverfahren zur Darstellung an anderen Orten, z.B. an besondere Führungseinrichtungen der unteren Brand- und Katastrophenschutzbehörde weiterzugeben. Bei der Videoanzeige ist auf Lippen-Synchronität mit der Audiowiedergabe zu achten.

5.14 Übertragungsnetze

Alle Leitstellen haben für ihre Daten- und Sprachkommunikation Übertragungsnetze mit einheitlichen Anforderungen zu verwenden. Es müssen mindestens die nachfolgenden Übertragungsnetze eingerichtet werden:

Alle Übertragungsnetze müssen über Sicherheitseinrichtungen und Zugangsbeschränkungen verfügen, die einen unberechtigten Zugriff wirkungsvoll unterbinden.

Eine Netzwerktrennung zwischen Leitstellennetzwerk und Büro-/Verwaltungsnetzwerk des Betreibers ist sicherzustellen.

6 Besondere Anforderungen an den Leitstellenbetriebsraum

Der Leitstellenbetriebsraum ist das räumliche Kernelement der Notruf- und Einsatzbearbeitung. An diesen Raum werden besonders hohe Anforderungen in Bezug auf das Raumklima, die Akustik, die Beleuchtung, die Bewegungsflächen und die Ausstattung gestellt. Ergänzend zu den hier folgenden Ausführungen sind die einschlägigen Bestimmungen der Arbeitsstättenverordnung zu beachten.

6.1 Disponenten-Arbeitsplatz (Einsatzleitplatz)

Um den Anforderungen an einen ergonomischen Arbeitsplatz gerecht zu werden, alle nötige Technik unterzubringen und einen über Jahre hinweg reibungslosen 24h-Betrieb zu gewährleisten, werden für Einsatzleitplätze keine Standardschreibtische, sondern angepasste robuste Tische verwendet. Um spätere Erweiterungen zu erleichtern, ist ein modular gestalteter Tischaufbau erforderlich, dies schließt Oberflächen in Standarddekoren und Lackierungen in RAL-Farbtönen ein (keine Sonderlösungen). Für den Flächenbedarf sind pro ELP im Leitstellenbetriebsraum in der Regel 25 m2 Grundfläche14 vorzusehen, damit die erforderlichen Bewegungsflächen zwischen den ELP gegeben sind.

6.1.1 Ergonomische Anforderungen

Ein Aufbau des Leitstellentisches in Bogenform ist zu empfehlen. Um den gesundheitlichen Problemen einer dauerhaft sitzenden Tätigkeit vorzubeugen muss der Leitstellentisch elektromotorisch höhenverstellbar ausgeführt sein.

Für eine dauerhafte stabile und ergonomische Ausrichtung der Monitore am ELP sind diese an einer mit dem Tisch verbundenen Traverse zu befestigen. Diese muss ebenfalls elektromotorisch höhen- sowie tiefenverstellbar ausgeführt sein.

Jeder Disponenten-Arbeitsplatz muss in seiner Struktur einem Bildschirmarbeitsplatz entsprechen. Aktuelle Erkenntnisse der ergonomischen Gestaltung sind umzusetzen. Der Disponenten-Arbeitsplatz ist wie folgt einzurichten:

Die Tastatur/Maus des ELS sollte optional zugleich für das Kommunikationssystem Verwendung finden.

Zur Verminderung von Wärme- und Geräuschlasten sind nur PC-Komponenten am Disponenten-Arbeitsplatz zu betreiben, die geräuscharm und energieeffizient arbeiten, hilfsweise ist ein Betrieb der Komponenten außerhalb des Leitstellenbetriebsraums zulässig.

Alle Disponenten-Arbeitsplätze sind mit einem ergonomisch gestalteten und standsicheren Arbeitsstuhl für dynamisches Sitzen auszustatten (Prüfsiegel einer Landesgewerbeanstalt für 24 h-Betrieb). Darüber hinaus sind zusätzliche Stühle vorzuhalten.

Der Arbeitsplatz des Leiters Lagedienst bzw. Schichtleiters ist für Arbeiten in der Büroumgebung zu erweitern und muss zusätzliche Flächen zur Ablage von Karten und Unterlagen bieten.

6.1.2 Techniken- und -aufbauten

Ein Disponenten-Arbeitsplatz muss über Einbaumöglichkeiten für Technik wie PC-Clients, Switche, Audiobaugruppen usw. in genormtem Einbaumaß verfügen, die von der Vorder- und Rückseite zugänglich sein sollten.

Die Abdeckungen der Technikcontainer sollten vorder- wie rückseitig leicht zu öffnen sein, damit Wartung, Störungsbehebung und Erweiterungen ohne zeitaufwändige Demontagen möglich sind. Um den Zugang zu den Technikeinbauten auf berechtigte Personen (Administratoren) zu beschränken, können die Klappen/Abdeckungen verschließbar ausgeführt werden. Hierbei ist eine einheitliche Schließung für alle Leitstellentische zu empfehlen.

Die Verkabelung der auf dem Tisch aufgestellten Geräten wie Headset, Maus, Tastatur und Handapparat erfolgt über den dafür im Tisch vorgesehenen Raum. Die Tischplatte verfügt über entsprechende Auslässe, um das Aufstellen von Geräten an verschiedensten Positionen zu ermöglichen.

Optionale Anschlüsse (Steckdosen 230 V, LAN, USB) sollten als versenkbare Einheit ausgeführt sein, die bei Nichtbenutzung bündig mit der Tischoberfläche abschließt.

6.1.3 Audio- und sonstige Ausstattung

Als Standard in der Audioausstattung ist die Kombination aus drahtlosem Headset, Abhörlautsprecher(n) und ggf. Handapparat zu etablieren. Für die freihändige Betätigung der PTT-Taste ist ein Fußtaster vorzuhalten. Alternativ zum drahtlosen Headset ist auch die kabelgebundene Version möglich.

Als sonstige Ausstattung ist vorzuhalten:

6.2 Beleuchtung und Sonnenschutz

Es ist für eine EDV-geeignete, dimmbare Raumbeleuchtung der Arbeitsplätze zu sorgen. Die für die Raumbeleuchtung eingesetzten Leuchten müssen am Arbeitsplatz (Tischplattenhöhe) eine Beleuchtungsstärke von mindestens 300 Lux haben. Eine zusätzliche Arbeitsplatzbeleuchtung muss vorhanden sein, welche am Arbeitsplatz eine Beleuchtungsstärke von 500 Lux ermöglicht.

Ohne zusätzliche Arbeitsplatzbeleuchtung muss die Raumbeleuchtung eine Beleuchtungsstärke von mindestens 500 Lux am Arbeitsplatz aufweisen (Bildschirm-Arbeitsplatzverordnung). Grundsätzlich ist der Einsatz von LED-Leuchten - für die Raum- sowie Arbeitsplatzbeleuchtung -, die sowohl dimmbar als auch im Farbspektrum einstellbar sind, zu empfehlen. Zusätzlich zu der Raumbeleuchtung ist ggf. einzeln dimmbare Beleuchtung, z.B. entlang einer Schiebewandtafel oder einer Kartenwand, empfehlenswert.

An allen Fenstern ist entsprechend der konkreten baulichen Gegebenheiten ein geeigneter, elektrisch einstellbarer Sonnenschutz als Außen-Verschattung vorzusehen. Alternativ ist ein feststehender Sonnenschutz (Lamellenform) möglich, so dass auch bei starkem Wind kein automatisches Hochfahren erfolgt, sondern die Verschattung durchgängig gegeben ist. Je nach Lage der Fenster ist eine Kombination mit einer Innenverschattung zu erwägen.

Nachstehende Normen sind mindestens zu berücksichtigen:

Die Beauftragung eines Beleuchtungskonzepts wird empfohlen.

6.3 Akustik und Lärmschutz

Der Betriebsraum ist in Bezug auf die Akustik der Raumklasse B5, Räume mit besonderen Anforderungen nach DIN 18041 einzuordnen. Ferner ist die Arbeitsstättenrichtlinie ASR A3.7 zu beachten. Diese stuft Leitstellen in die Tätigkeitskategorie 1 ein. Diese sieht einen empfohlenen Höchst-

wert für A-bewertete äquivalente Dauerschallleistungspegel (LpAeq) durch Hintergrundgeräusche in dB(A) von maximal 35 dB(A) vor. Die Nachhallzeit sollten in den mittleren Frequenzbereichen 0,75 Sekunden nicht überschreiten.

Lärmschutzmaßnahmen sind einzurichten und durch entsprechende Messungen vor der Inbetriebnahme und während des Regelbetriebes nachzuweisen. Folgende Normen sind mindestens zu berücksichtigen bzw. deren Vorgaben einzuhalten:

Die Beauftragung eines Akustikkonzepts wird empfohlen.

6.4 Raumklima

6.4.1 Leitstellenbetriebsraum

Die Klimatisierung des Leitstellenbetriebsraums muss ein behagliches, möglichst gleichbleibendes Raumklima im Bereich der dauerhaften Arbeitsplätze gewährleisten, d. h. Wärmen, Kühlen, Befeuchten, Entfeuchten, Luftaustausch/ Frischluftzufuhr, ohne dass Fenster geöffnet werden müssen.

Zur Sicherstellung der angestrebten möglichst hohen Behaglichkeit im Betriebsraum wird auf Grund der Komplexität der Raumgeometrie und thermischen Einflussfaktoren die Erstellung einer dynamischen thermischen Simulation / Strömungssimulation unter Einbeziehung der vorgesehenen Klimatisierungskomponenten (Heizung und Klimatisierung, Nachkühlsysteme) empfohlen.

Die Vollklima- Klimaanlage des Betriebsraumes ist mit reiner Außenluft zu betreiben (als Virenschutz keine Umluft und Rotationswärmetauscher im Zentralgerät), mit zweistufiger Filterung und den Luftbehandlungsfunktionen Heizen, Kühlen, Befeuchten und Entfeuchten vorzusehen. Die Mindest-Außenluftmenge ist gemäß DIN EN 16798-1, Kategorie I für schadstoffarmes Gebäude zu bemessen.

Um eine wirtschaftlich vertretbare Auslegung der Klima- und Heizungsanlagen zu realisieren, sollten vertretbare standortbezogene Außenluftkonditionen gewählt werden. Die maximale Auslegungs-Außentemperatur sollte im Sommer 36°C betragen (Klimaerwärmung), währenddessen im Winter -14°C nicht unterschritten werden sollte. Im Sommer ist ebenso der Schwülefall zur Anlagenauslegung zu beachten (Außentemperatur 28°C bei 60%rel.LF).

Grenzwerte der einzuhaltenden Raumluftkonditionen bei 36°C / -14°C Außentemperatur im Aufenthaltsbereich bis Höhe 1,80m ü. FFB (bei Grenzwertüberschreitungen der Außentemperatur erhöht / sinkt die Raumtemperatur gleitend)

Die Luftgeschwindigkeiten an den dauerhaften Arbeitsplätzen dürfen bis 1,5m Höhe vom Fußboden 0,2m/s nicht übersteigen. In sonstigen Aufenthaltsbereichen sind maximal 0,25 - 0,3 zulässig.

Die maximale CO2 Konzentration im Aufenthaltsbereich ist auf 550ppm oberhalb der Außenluftkonzentration zu begrenzen. (ca. 950ppm - entspricht der Kategorie I gem. DIN EN 16798-1).

Der technische gebäudeausrüstungsbedingte äquivalente Dauerschallpegel darf 30 dB(A) im Aufenthaltsbereich in 1,8m Höhe nicht übersteigen. Es ist ein autarkes Notkühlsystem im Betriebsraum vorzusehen, dass bei Ausfall des Raumkühlsystems die Klimatisierung vornimmt (max. anlagenbedingter Dauerschallpegel 40db(A).

6.4.2 Sonstige Leitstellen Büro-, Besprechungs- und Aufenthaltsräume (ohne Küche)

Diese Raume sind mit Teilklimaanlagen (Heizen, Kühlen) und Zusatzkühlung (Umluftkühlung) gemäß Kühllast zu klimatisieren.

6.4.3 Leitstellentechnikräume (IT Serverraum)

Klimatisierung über Präzisionsklimageräte (Heizen, Kühlen, Befeuchten und Entfeuchten).

Mindestaußenluftversorgung für 1 Person/ pro Raum, dauerhaft, in Kategorie II schadstoffarmes Gebäude, mit Kühl- und Heizfunktion

6.4.4 Sonstige Leitstellen Technik- und Lagerräume

Temperaturkonditionierung über Umluftkühlung /ggf. elektrische Beheizung gem. Kühllast

Die Beauftragung eines Klimakonzepts wird empfohlen.

6.5 Raumdimensionierung

Die Raumgrößen richten sich überwiegend nach der Anzahl der notwendigen Einsatzleitplätze. Als grundsätzlicher Flächenbedarf kann pro Leitstellenbetriebstisch eine Fläche von 25 qm angenommen werden. Bei einer Leitstelle mit 8 Arbeitsplätzen ergibt sich ein Flächenbedarf des Betriebsraums von mind. 200 qm. Dabei sind Flächen für Ausnahmeabfrageplätze, Technikbereiche oder Sonderlagen nicht berücksichtigt.

7 Verfügbarkeit und Redundanz

7.1 Anforderungen an die Verfügbarkeit

Der Schutzbedarf der Einsatzbegleitung ist hoch und für die vorausgegangenen Prozesse Einsatzannahme und Einsatzverteilung sehr hoch. Daraus ergibt sich, dass die für die Prozessbearbeitung erforderlichen organisatorischen Maßnahmen der Kernprozesse für die Einsatzannahme und -verteilung der Verfügbarkeitsklasse 4 nach DIN EN 50600-1 genügen müssen. Die organisatorischen Maßnahmen, die für den Prozess Einsatzbegleitung verwendet werden, haben die Verfügbarkeitsklasse 3 dieser Norm zu erfüllen.

Der Leitstellenbetreiber ist demnach verpflichtet, die Organisation der Kernprozesse unter Berücksichtigung der Georedundanz so zu planen und zu realisieren, dass in der Gesamtheit diese Verfügbarkeit erreicht wird. Dies ist bspw. durch organisatorische Maßnahmen der Kernprozesse mit möglichst hoher Verfügbarkeit, die bei geplanten/ungeplanten Ausfällen durch interne und externe Rückfallebenen kompensiert werden, zu erreichen. Wichtig ist, dass alle Maßnahmen aufeinander abgestimmt sind.

7.2 Anforderungen an die Redundanz

Ein gleichzeitiger Ausfall sämtlicher Leitstellensysteme (ELS, Notruf, Stromversorgung, BMA, Klima, ELA etc.) ist nur durch die Aktivierung einer Ersatzleitstelle zu kompensieren. Durch die Leitstellenbetreiber sind im Rahmen des Störungsmanagements mögliche Szenarien zu beschreiben und dem Leitstellenpersonal als Handlungsanweisung für den Notfall zur Kenntnis zu bringen.

Ebenfalls ist erforderlich, wichtige Unterlagen und Gerätschaften für eine schnelle Evakuierung der Leitstelle zu kennzeichnen und in vorbereiteten Boxen aufzubewahren. Ein solches Szenario muss das Leitstellenpersonal regelmäßig trainieren.

Im Freistaat Thüringen ist der vollständige Ausfall eines Leitstellenstandortes verbindlich durch eine Aufgabenübernahme einer Partnerleitstelle oder mehrerer Leitstellen in einem Verbund zu kompensieren. Für dieses Ausfallkonzept müssen technische und organisatorische Rahmenbedingungen geschaffen werden, um sicherzustellen, dass das Personal in der Partnerleitstelle bei Ausfall der eigenen Leitstelle ohne Zeitverzug die Aufgaben der ausgefallenen Leitstelle übernehmen kann. Die Partnerleitstelle ist zum Beispiel unverzüglich durch zusätzliche Disponenten an dafür vorgesehenen Arbeitsplätzen zu verstärken.

Mit einem durch den Leitstellenbetreiber zu erstellenden Redundanzkonzept ist sicherzustellen, dass die Arbeitsfähigkeit einer Leitstelle unverzüglich wiederhergestellt wird oder eine sofort wirkende Alternative zur Verfügung steht. Der Ausfall technischer Einrichtungen muss bei vorübergehender Einschränkungen der Funktionalität unter Aufrechterhaltung der Grundfunktionen unverzüglich kompensiert werden.

Mindestinhalte des Redundanzkonzeptes sind:

Das Redundanzkonzept ist Bestandteil des Notfallhandbuchs.

8 Sicherheitsanforderungen

8.1 Informationssicherheit

Durch wirksame Maßnahmen ist zu gewährleisten, dass alle Schutzziele realisiert werden können. Alle Informations- und Kommunikationssysteme und Anwendungen sind sorgfältig zu konfigurieren und zu sichern. Dazu ist ein systematisches Informationssicherheitsmanagement einschließlich eines Notfallmanagements gemäß den jeweils gültigen IT-Grundschutz Standards des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) im Rahmen der technischen Aufrüstung der Leitstelle zu implementieren. Eine Zertifizierung hierfür ist anzustreben und - sofern gesetzlich gefordert - auch durchzuführen.

Zur Gewährleistung des sicheren Einsatzes von Software-Anwendungen sind regelmäßige Programmversions-Updates durchzuführen. Updates sind zuvor auf Schadsoftware zu prüfen. Eine hierfür geeignete Virenschutz-Software mit jeweils aktuellen Viren-Signaturen ist anzuwenden.

Bei Firewalls und Antiviren-Programmen ist bei mehrstufiger Ausführung darauf zu achten, dass möglichst Produkte unterschiedlicher Hersteller zum Einsatz kommen.

Der Verlust von prozessrelevanten Betriebsdaten ist zu vermeiden. Dazu sind ein Datensicherungskonzept zu erstellen, regelmäßige Datensicherungen durchzuführen und deren Wiederverwendbarkeit zu prüfen. Informationen sind so aufzubewahren, dass sie problemlos wieder aufgefunden werden können. Sicherungskopien sind in gesicherten Behältnissen in einem anderen Brandabschnitt aufzubewahren und zu kennzeichnen.

8.2 Datenschutz

Gemäß EU-Datenschutzgrundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679) müssen personenbezogene Daten

8.3 Schutzklassen

Die Leitstelle bzw. das Gebäude soll durch den Sicherheitsplaner in Schutzzonen eingeteilt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Hausanschlussräume in eine angemessene hohe Schutzzone eingliedert werden müssen, um das erforderliche Sicherheitsniveau durchgehend zu sichern. Für die Festlegungen zur Sicherheitsüberprüfung von Personen gelten die einschlägigen Gesetze und Verordnungen.

8.4 Personeller Geheimschutz

Für jeden Bediensteten in den Zentralen Leitstellen muss ein Führungszeugnis nach § 30 Abs. 1 Satz 1 des Bundeszentralregistergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. September 1984 (BGBl. I S. 1229, 1985 I S. 195), zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2146), vorliegen, aus dem sich keine belastenden, einer möglichen Aufgabenübertragung entgegenstehenden Sachverhalte ergeben dürfen.

9 Anforderungen an den Betrieb

9.1 Betrieblicher und organisatorischer Brandschutz

Zur Umsetzung des betrieblichen und organisatorischen Brandschutzes sind nachstehende Mindestvoraussetzungen durch die Leitstellen umzusetzen:

In der Brandschutzordnung ist auch explizit zu regeln, wie bei einem Feueralarm in der eigenen Leitstelle bzw. im Leitstellengebäude zu verfahren ist. Entgegen der allgemein üblichen Räumung, d. h. alle Personen verlassen im Alarmfall das Gebäude, ist der durchgängigen Betriebsfähigkeit der Leitstelle und der Notruferreichbarkeit für die Bürger besonderes Gewicht einzuräumen.

9.2 Systemüberwachung und Monitoring

Damit aufkommende technische Probleme rechtzeitig und Störungen sofort nach Eintreten erkannt werden, ist der Einsatz eines IT-Monitoring-Systems unerlässlich.

Alle Komponenten der Leitstellentechnik sind an dieses System anzuschließen, um deren Zustand überwachen zu können. Aus diesem Grund ist bei der Auswahl und Beschaffung der Leitstellentechnik darauf zu achten, dass die zu beschaffenden Systeme und Komponenten die Möglichkeit bieten, für das Monitoring geeignete Meldungen (z.B. SNMP-Traps) absetzen zu können.

Neben der durchgehenden automatischen Überwachung durch das System selbst, sind durch die technisch Verantwortlichen zyklisch Tests durchzuführen und die Ergebnisse im Sinne der Qualitätssicherung nachzuweisen.

Für den Betrieb kritische Meldungen müssen unmittelbar in der Leitstelle selbst angezeigt und als "kritisch" gekennzeichnet werden. Es sind diesbezügliche Handlungsanweisungen und Betriebshandbücher zu erstellen sowie im PSIM zu hinterlegen, um Maßnahmen bei Einlauf einer solchen Meldung strukturiert durchführen zu können.

9.3 Wartungs- und Serviceverträge

Mit den Lieferanten der Leitstellentechnik müssen Softwarepflege-, Wartungs- und Unterstützungsverträge abgeschlossen werden. Die Unterstützung durch eine Hotline, welche 24/7 erreichbar ist, ist anzustreben. Insbesondere ist das Patch-Management vertraglich zu regeln; für Updates von Hardware (z.B. Betriebssysteme von Servern oder Firmware von Firewalls) und Datenbanksystemen sollte die Verantwortung an den Lieferanten übertragen werden. Wenn auf einzelne Updates verzichtet wird, ist dies zur Dokumentation (rechtliche Absicherung) immer mit einer Risikoanalyse durch den Lieferanten gegenüber der Leitstelle nachvollziehbar zu begründen.

In den Verträgen müssen die Reaktionszeiten, Behebungszeiten (vor Ort und über Fernwartungszugriff), für Fernwartungshilfe und Vor-Ort Einsatz vereinbart werden. Ebenfalls sind die Reaktionszeiten für den Austausch von Hardwarekomponenten, eventuell unterschiedlich für einzelne Systemgruppen zu vereinbaren. Der Anbieter hat darzustellen, wie er organisatorisch die vertraglich vereinbarten Zeiten einhalten will. Der Lieferant sollte, zumindest organisatorisch, sicherstellen, dass eine ausreichende Lizenzierung von Hard- und Software vorhanden ist und die Betriebsbereitschaft diesbezüglich immer gewährleistet ist.

9.4 Notfallhandbücher / Verhalten bei technischen Ausfällen

Für die Aktivierung und Nutzung der Rückfall- und Notbedienebenen aller für den Betrieb der Leitstelle vorhandenen Systeme, müssen eindeutige und einfach durchführbare Handlungsanweisungen im Sinne eines Notfallhandbuchs mit Algorithmen, Checklisten und einfachen Arbeitsabläufen in der Leitstelle vorhanden sein. Diese Unterlagen sollten zusätzlich, neben der elektronischen Form, in der aktuellen Version, ausgedruckt zur Verfügung stehen.

Redundanzsysteme bieten unter Umständen nicht die volle Funktionalität wie in der Regelbetriebsebene. Da Ausfallsituationen selten sind, wird der Umgang mit dem Redundanzsystem, soweit diese spürbar für den Anwender das Primärsystem ersetzen, keine Routine werden können.

Durch regelmäßige Arbeit auf den Rückfallebenen, ggf. mit einer dem Originalsystem weitgehend angenäherten Bedienphilosophie, kann dieses Defizit kompensiert werden. Auf eine weitgehend einheitliche Bedienlogik ist bereits im Planungs- und Beschaffungsprozess zu achten.

Es sind zyklisch Schulungen der Mitarbeiter sowohl für den Regelbetrieb als auch zu ihrem Verhalten bei technischen Ausfällen durchzuführen, sowie das regelmäßige Training der Mitarbeiter zur Anwendung von Redundanzverfahren unter möglichst realistischen Rahmenbedingungen.

Die Inbetriebnahme und der Umgang mit Rückfall- und Notsystemen müssen zyklisch, mindestens zweimal im Jahr pro Mitarbeiter geübt werden. Dabei ist zu prüfen, ob die Handlungsanweisungen in den Notfall-Handbüchern noch richtig dokumentiert sind. Für den Ablauf sind Checklisten zu erstellen. Die Übungen müssen dokumentiert werden, technische Probleme sind umgehend an die zuständigen Ansprechpartner zu melden, damit die Fehlerbehebung schnellstmöglich eingeleitet werden kann.

Die Umschaltung auf die Notebenen muss so gewählt werden, dass diese durch jeden Mitarbeiter der Leitstelle ohne Unterstützung durch Systemadministratoren eigenständig durchgeführt werden kann.

Die Evakuierung der Leitstelle, z.B. im Brandfall, als ein mögliches Szenario, muss vorgeplant und regelmäßig trainiert werden. Alle Maßnahmen sollen nach festen Algorithmen ablaufen, um keine Mitarbeiter in Gefahr zu bringen. Wichtig ist, außerhalb des Gefährdungsbereiches einen Sammelpunkt einzurichten, um die Vollständigkeit der Mitarbeiter festzustellen.

Der notwendige Transport zu einer Ersatz- oder Redundanzleitstelle ist vorzuplanen und mit allen Beteiligten im Vorfeld zu vereinbaren.

10. Alarm- und Ausrückordnung

Von allen Leitstellen ist zur Realisierung der Redundanzanforderungen eine normierte, landesweit einheitliche Alarmordnung im ELS vorzuhalten.

Die Alarmierung enthält die zwei Hauptbestandteile "Alarmtyp" und "AlarmstichWort ". Diese können abhängig vom Alarmstichwort durch das "Meldebild" präzisiert werden.

10.1 Alarm-Typ / -Stichworte Brand

Typ (TYCOD) Stichwort
(SUB TYCOD)
Meldebild/Kurzbeschreibung Kräfteansatz
Brand 1 Kleinbrand Brand Müll im Freien bis Gruppe
Brand Mülltonne/ Müllcontainer
Hecken-/Baumbrand
Vegetationsbrand klein
unklare Rauchentwicklung im Freien
Fahrzeugbrand klein PKW-Brand
Motorrad-Brand
Absicherung Brandnachschau
gelöschtes Feuer
Brand 2 BMA B2 - Brandmeldeanlage 1 Zug
Fahrzeug groß PKW-Brand mit Ausbreitungsgefahr
LKW-Brand
Landwirtschaftliches Fahrzeug
mehrere PKW
Wohnmobil
Wohnwagen
Boot
Elektrofahrzeuge Elektro-PKW
Elektro-Kleinfahrzeug
Vegetation Feld, Wald, Wiese, Ödland mit Ausbreitungsgefahr
Gebäude Zimmer
Wohnung
Keller
Heimrauchmelder
Rauchentwicklung in Gebäude
Schornstein
Garage oberirdisch
Carport
Gartenlaube/Gartenhaus
kleine elektrische Anlage
Balkon
Werkstatt
Objekt Windkraftanlage
Solarpark
sonstige Objekte
B2+ Lagebedingte Erhöhung innerhalb B2
Brand 3 Sonderfahrzeuge Bus ab 2 Züge
Straßenbahn
Eisenbahn
Flugzeug
Hubschrauber
Tiefgarage
Gebäude Gebäudebrand
Dachstuhlbrand
Supermarkt
Bauernhof
landwirtschaftlicher Betrieb
Lagerhalle
Einfamilienhaus
Reihenhaus
Vegetation bestätigter ausgedehnter Vegetationsbrand
Explosion Explosion mit Brandfolge
Brand 4 Gebäude Tankstelle ab 4 Züge
Chemiebetrieb
Fahrzeuge Kesselwagen
Tankwagen

10.2 Alarm-Typ / -Stichworte Hilfeleistungen

Typ (TYCOD) Stichwort
(SUB TYCOD)
Meldebild/Kurzbeschreibung Kräfteansatz
Hilfeleistung 1 klein Fund- Tier bis Gruppe
Gebäudeöffnung verschließen
Wasserschaden klein
Tier klein Tier bergen
Tierrettung klein
freilaufendes Tier klein
Tier groß Tierrettung groß
freilaufendes Tier groß
VU VU ohne eingeklemmte Personen
VU übersichtlich, VU 1 bis 2 PKW ohne eingeklemmte Personen, Lage insgesamt klein
VU Motorrad
Gebäude Not-Türöffnung
Wasserschaden groß
Person im Fahrstuhl
Hilfeleistung mit DLK lose Gebäudeteile
herabfallende Teile
Personenrettung über DLK
Not-Türöffnung mit DLK
herabfallende Teile
Absicherung Blockfahrzeug
Hubschrauberlandung
Wasserrohrbruch Straße
Gefahrenstelle sichern
Sturmschaden
umgestürzter Baum
Öl Ölspur
auslaufende Betriebsmittel ohne Ausbreitungsgefahr
Amtshilfe Amtshilfe Polizei, Planung ggf. ohne Kräfte-/Mittelansatz
Amtshilfe allgemein
Rettungsdienst Tragehilfe
Reanimation
Zubringer Rettungsdienst Sicherstellungstransport
Notarzt Zubringer
Blut/Organe/Medikamenten Transport
First Responder First Responder
Hilfeleistung 2 VU VU mit eingeklemmter Person 1 Zug
VU unklare Lage
VU mehrere Fahrzeuge (keine Person eingeklemmt)
VU LKW mit eingeklemmter Person
Tiefbau Person verschüttet
Tiefbauunfall
Hochbau Einsturz / Absturz Gebäudeteile
Gerüsteinsturz
Kranunfall
SRHT Person droht zu springen
Rettung aus Höhen und Tiefen
Unfall Maschinenunfall
Waldunfall
Person unter Last
Personensuche
Wasser Person im Wasser
Person im Eis
Hilfeleistung 2 Wasser Unfall Wasserfahrzeug 1 Zug
Fahrzeug im Gewässer
Öl auf Gewässer Öl auf Gewässer
Gefahrgut Gasgeruch
Erkundung Gefahrgut
CO-Warnmelder
Buttersäure
Riesenbärenklau
Eichenprozessionsspinner
Öl größerer Mengen
GMA Gefahrenmeldeanlage
Hilfeleistung 3 VU VU mit mehreren eingeklemmten Personen ab 2 Züge
VU LKW mit mehreren LKW und mehreren eingeklemmten Personen
VU mit Bus
Unfall Explosion ohne Brand
Einsturz Gebäude
Schienenfahrzeug Unfall mit Straßenbahn
Unfall mit Zug
Person unter Straßenbahn
Person unter Zug
Gefahrgut Gasausströmung
Freiwerden CBRN-Stoffe
unklare Briefsendung
VU mit Gefahrgut
Luftfahrzeug Absturz Luftfahrzeug
Notlandung Flugzeug
Hilfeleistung 4 Großschadenslage VU + 20 betroffene/verletzte Personen ab 4 Züge
Explosion + 20 betroffene/verletzte Personen
Einsturz Gebäude + 20 betroffene/verletzte Personen
Unfall mit Schienenfahrzeug + 20 betroffene/verletzte Personen
Gefahrgutunfall + 20 betroffene/verletzte Personen
Unfall mit Luftfahrzeug + 20 betroffene/verletzte Personen
Unfall mit Wasserfahrzeug + 20 betroffene/verletzte Personen

10.3 Alarm-Typ / -Stichworte Sonderlagen

Typ (TYCOD) Stichwort
(SUB TYCOD)
Bemerkungen
Sonderlage THW THW im Einsatz
Wachbesetzung
Alarmierung KatS-Einheiten alle Einheiten; gezielt auswählbar, wenn z.B. mehrere Einheiten benötigt werden
Alarmierung KatS-Führungsstaffel
Alarmierung KatS-Einsatzzug Retten
Alarmierung KatS-Sanitätszug
Alarmierung KatS-Betreuungszug
Alarmierung KatS-Gefahrgutzug
Alarmierung KatS-Einsatzzug Wasser
Alarmierung KatS-Logistikzug
Alarmierung KatS-Bergrettungszug
Alarmierung KatS-Wasserrettungszug
Alarmierung KatS-UE Behandlungsplatz
Alarmierung KatS-UE Wassertransport
Alarmierung KatS-UE Dekon Erstversorgung
Alarmierung KatS-UE Messleitung
Alarmierung KatS-Führungsgruppe
Alarmierung KatS-UE Führung Medizinische Rettung
Sonderlage Alarmierung KatS-Rettungshunde/Ortungstechnik
Alarmierung SEG
HEAT/LEL
ÜMANV alle Einheiten; gezielt auswählbar, wenn z.B. mehrere Einheiten benötigt werden
ÜMANV Sofort
ÜMANV Behandlung
ÜMANV Transport
ÜMANV Führungsunterstützung
ÜMANV Betreuung mit PSNV
Anforderung TBE alle TBE; Aufschlüsselung je nach Leitstellenbereich
Sonderlagen (Unwetter) mit Priorisierung
Alarmierung MTF
Alarmierung MLK
MANV 1
MANV 2
MANV 3
MANV 4
Warnung Bevölkerung
Wasserwehr
Wasserrettung
Bergrettung
Grubenwehr z.B. Bereich Nordhausen
Hundestaffel
SRHT - extern SRHT wird von einem anderen Leitstellenbereich angefordert
Tauchergruppe - extern Tauchergruppe wird von einem anderen Leitstellenbereich angefordert
Alarmierung FEZ & Führungskomponenten

10.4 Alarm-Typ / -Stichworte Dienstleistungen

Typ (TYCOD) Stichwort
(SUB TYCOD)
Bemerkungen
Dienstleistungen Brandsicherheitswache
Vermittlung an Jagdpächter
Vermittlung an KV
Vermittlung an Polizei
Vermittlung an Ver- und Entsorgungseinrichtung
Vermittlung an Ämter und Behörden inkl. Info an THW und sonstige Dienststellen
Funktionsproben/Test
Information Pegelstände
Information Waldbrandstufen
Information Unwetter
Alarmierung PSNV
An-/Abmeldungen Einsatzmittel
Störungsmeldung BOS intern
Alarmierung Rufbereitschaften auch Leitstellenintern
Übergabe an anderen Leitstellenbereich
Fehlanrufe
Veranstaltungsabsicherung gilt für rote und weiße Einheiten
Sonstiges

10.5 Alarm-Typ / -Stichworte Rettungswesen

Künftig wird der Einsatzmittelvorschlag im Bereich des Rettungsdienstes durch das Abfrageergebnis der einzusetzenden SNA bestimmt. Die vordefinierten Abfrageergebnisse in der SNA sind unter Berücksichtigung des Notarzteinsatzkataloges nach den örtlichen Erfordernissen anzupassen und den entsprechenden Einsatzstichworten zuzuordnen. Der Einsatzgrund wird von der SNA im Klartext generiert und durch das ELS an die Einsatzmittel übermittelt. Die Einsatzstichworte sind mindestens in den jeweiligen Kooperationsbereichen einheitlich zu verwenden.

11 Personalbemessung und -Funktionen

11.1 Personalbemessung

Die personalwirtschaftliche Bemessung der aufkommensabhängigen Personalfunktion "Einsatzdisposition" ist auf Grundlage der Tischbesetztzeiten zu ermitteln. Die Bemessung der mindestens stundenweise zu erhebenden Tischbesetztzeiten muss sich dabei methodisch an den drei Bemessungsgrundlagen Abfragesicherheit, Bearbeitungssicherheit und Mindestbesetzung ausrichten:

11.1.1 Abfragesicherheit

Die Gesprächszeit bildet unter dem Gesichtspunkt der uneingeschränkten Leitstellenerreichbarkeit ohne jeglichen Zeitverzug über den Notruf 112 und andere Rufnummern (z.B. Amtsleitung) die Grundlage der risikoabhängigen Bemessung der bedarfsgerechten Besetzung der Einsatzleitplätze zur unmittelbaren Abfrage akustisch/optisch signalisierter Anrufe (Abfragesicherheit).

11.1.2 Bearbeitungssicherheit

Die Gesamtbearbeitungszeit der disponierten Einsätze15 bildet unter dem Gesichtspunkt der daraus resultierenden Arbeitsleistung die Grundlage der frequenzabhängigen Bemessung der bedarfsgerechten Tischbesetzung der Einsatzleitplätze zur Einsatzbearbeitung (Bearbeitungssicherheit). Die Methodik sowie die Erhebungsdaten zur Berechnung der mittleren Bearbeitungszeit je Einsatz ist in jeder Leitstelle vorzuhalten und regelmäßig zu aktualisieren.

Die Methodik ist im Detail in einer Vielzahl von wissenschaftlichen Veröffentlichungen dargelegt16, 17, 18, 19. Zur Berechnung der nach Stunden, Tageszeit und Wochentag zu erhebenden Tischbesetztzeiten ist externer Sachverstand einzuholen.

11.2 Qualitative Anforderungen an das Leitstellenpersonal

11.2.1 Vorbemerkung

Die in den nachstehenden Punkten 11.2.2 bis 11.2.5 beschriebenen Hauptaufgaben des Leitstellenpersonals sind entsprechend der speziellen Anforderungen in den jeweiligen Zentralen Leitstellen hinsichtlich ihrer Qualifikation zu bewerten und im Ergebnis in entsprechende Stellenprofile einzuarbeiten.

11.2.2 Leitstellenleitung

Die Personalfunktion der Leitstellenleitung wird für die Organisationsverantwortung, Personalverantwortung und Fachverantwortung der Leitstelle vorgehalten. Er ist in Abwesenheit durch Mitarbeitende mit vergleichbarer Qualifikation (Einsatzleit-/Führungsdienst) zu vertreten.

Die Arbeitsplätze der Leitung der Leitstelle befinden sich in gesonderten Büros. Zu den originären Aufgaben zählen insbesondere:

Die Leitung Leitstelle ist darüber hinaus IT-Verfahrensverantwortlicher für die eingesetzten IT-Systeme und Fachanwendungen. Ihm kommt im Rahmen des Sicherheitskonzeptes hinsichtlich KRITIS, IT-Sicherheit und Datenschutz eine zentrale Bedeutung zu. In Abhängigkeit des Aufgabenumfangs oder aufgrund differenzierter Fachkompetenzen, können die vorstehenden Aufgaben auf verschiedene Personen aufgeteilt werden.

11.2.3 Leiter Lagedienst

In jeder Leitstelle soll eine operativtaktische Leitung im 24/7-Dienstsystem vorgehalten werden. Diese soll die Führungsverantwortung für die jeweilige Dienstschicht tragen, die allgemeine Lage überwachen, die dauerhafte Betriebsfähigkeit der Leitstelle sichern und komplexe Schadenslagen innerbetrieblich koordinieren. Der Leiter Lagedienst soll auch zur Einsatzbearbeitung herangezogen werden.

Der operativtaktischen Leitung obliegen die nachfolgenden Aufgaben (unvollständig):

11.2.4 Leitstellendisponent
(§ 14 Abs. 4 ThürRettG)

Der Leitstellendisponent bildet den Schwerpunkt der Leitstellenarbeit ab und stellt den größten Anteil des Personals der Leitstelle. Die Hauptaufgaben sind:

11.2.5 Systembetreuung

Die Systembetreuung soll mindestens über eine abgeschlossene Ausbildung zum Fachinformatiker oder vergleichbar verfügen. Zu den Aufgaben der Personalfunktion der Systembetreuung (Technik, Daten, Systemadministration) zählen beispielsweise:

Zur Ermittlung des Personalbedarfs für die Systembetreuung sind allgemein anerkannte Methoden zur Personalbedarfsermittlung und zur Organisationsuntersuchung der öffentlichen Verwaltung, z.B. nach dem Standard des Organisationshandbuchs des Bundesverwaltungsamtes, heranzuziehen. Ersatzweise können Richtwerte herangezogen werden. Hier hat sich ein Wert von 12 % der in Jahresstunden gemessenen bedarfsgerechten Tischbesetztzeit etabliert. Mindestens ist eine Vollzeitkraft erforderlich20.

12 Qualitätsmanagement und Dokumentation

12.1 Dokumentation

Die Zentralen Leitstellen sind Teil des Rettungsdienstes. Es ist daher bis zum Abschluss der Projektphase 1 ein System zum Qualitätsmanagement im Sinne der DIN ISO 9001 in den Zentralen Leitstellen aufzubauen und zu implementieren. Die Vorbereitungen haben so zu erfolgen, dass eine Zertifizierung angestrebt werden kann.

Die Leitstellen erfassen, speichern und stellen den Aufgabenträgern des Rettungsdienstes, des Brandschutzes, des Katastrophenschutzes und den Rechtsaufsichtbehörden Daten für eine differenzierte und regelmäßige Einsatzauswertung zur Verfügung. Für die Notfallrettung ist der minimale Notarztdatensatz nach DIVI in der aktuellen Fassung abzulegen. Die Datenerfassung kann um Daten erweitert werden, die für das Qualitätsmanagementsystem erforderlich sind.

Darüberhinausgehende Dokumentationen sind mit den Aufgabenträgern des Rettungsdienstes, des Brandschutzes, des Katastrophenschutzes und den Kostenträgern für den Rettungsdienst im Benehmen mit dem Träger der Leitstelle festzulegen.

Die Daten sind so aufzuarbeiten, dass eine landesweite Vergleichbarkeit gegeben ist. Eine zentrale Archivierung der statistisch relevanten Daten ist in den Leitstellen vorzunehmen. Für die statistische Auswertung sind folgende Mindestdaten sicherzustellen bzw. zu dokumentieren:

12.2 Anforderungen an die Statistik

Für die Statistik sind entsprechende Druck- und Layout-Formate einzustellen und zu konfigurieren. Die Statistik muss neben der freien Auswertung an die offiziellen Statistikdaten und Auswertungen der Feuerwehr und des Rettungsdienstes über vordefinierte änderbare Filter durch den Administrator anzupassen sein.

Die Statistik soll unmittelbar nach durchgeführten Einsätzen zu erstellen sein. Das Datenbankschema und alle Tabellen- und Datensatzbeschreibungen sind den Auswertestellen verfügbar zu machen. Die Statistik ist in benutzerdefinierten Zeiträumen als Tagesstatistik, Wochenstatistik, Monatsstatistik, Jahresstatistik oder Mehrjahresstatistik auszugeben.

Im Statistikmodul ist ein Login für die Benutzung mit Anmelde- und Passwort der berechtigten Personen einzurichten, damit der Anwender auf unterschiedliche Menüpunkte des Statistikmoduls zugreifen und diese bearbeiten kann. Bestehende Statistiken sind über entsprechende Filtertools abzufragen, zu ändern und durch neue Ergebnisse zu ergänzen, zu ändern und zu bearbeiten.

Zusammengestellte Daten müssen über einen standardisierten Datenentnahmesatz aus dem System exportiert werden können.

Nachstehende Erfassungsdaten sind zu erheben21:

12.2.1 Anruf- und Einsatzgrunddaten

12.2.2 Einsatzmitteldaten

12.3 Mobile Datenerfassung

12.3.1 Voraussetzungen der Mobilen Datenerfassung

Das ELS muss das Datenprotokoll für die mobile Datenerfassung vorgeben. Die Mehrfach-Erfassung gleichartiger Daten ist auszuschließen. Die notwendigen Datenaustauschsysteme (zum Beispiel FMS mit Folgetelegramm, GSM, SDS im BOS-Digitalfunk) sowie deren Schnittstellen (zum Beispiel XML-Formulare) sind vorzusehen. Insbesondere sind folgende Daten aus dem ELS an das System der Mobilen Datenerfassung zu übergeben:

Für den Krankentransport sind zusätzlich die Abholzeit und der Abholort aus den Vorplanungen zu übernehmen.

12.3.2 Einsatzdaten aus der Mobilen Datenerfassung

Zur Sicherstellung eines Qualitätsmanagementsystems für den Rettungsdienst ist die Übernahme folgender Daten aus der Mobilen Datenerfassung in die Datenbanken der Leitstelle vorzusehen:

13 Schlussbemerkung

Diese Richtlinie wird entsprechend der technologischen Entwicklung in Verantwortung des für Brand- und Katastrophenschutz sowie Rettungswesen verantwortlichen Ministeriums fortgeschrieben. Sie wird unmittelbar nach Erfordernis, jedoch spätestens jeweils drei Jahre nach der letzten Änderung i.S. einer Revision modifiziert. Der Landesbeirat für das Rettungswesen ist dabei zu beteiligen.

14 Abkürzungsverzeichnis

AAP Ausnahmeabfrageplatz
AES Alarmempfangsstelle
AG Auftraggeber
All-IP Kommunikationsaustausch über Internet
ASR Arbeitsstättenrichtlinie
AV Allgemeinverteilung (Normalnetz, keine USV, keine Notstromversorgung)
BDBOS Bundesanstalt für Digitalfunk der Behörden u. Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
BMA Brandmeldeanlage
BNetzA Bundesnetzagentur
BOS Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
BSI Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
CEE Commission on the Rules for the Approval of the Electrical Equipment
dB(A) Schallpegel in, A-bewertet
DCF77 Zeitzeichensender, 77,5 kHz
DIN Deutsches Institut für Normung e.V.
DIVI Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin
DVB-S Digital Video Broadcast-Satellit
EDV Elektronische Datenverarbeitung
ELA Elektroakustische Anlage
ELS Einsatzleitsystem
ELP Einsatzleitplatz
EMA Einbruchmeldeanlage
EN Europäische Norm
EuP Elektrotechnisch unterwiesene Person
FI Fehlerstrom-Schutzschalter
FRT Funkgeräte (in der Regel fest eingebaut)
GIS Geoinformationssystem
GMA Gefahrenmeldeanlage
ICE International Electrotechnical Commission
ISO International Organization for Standardization
IT Informationstechnik
KMS Kommunikations-Managementsystem
KRITIS Kritische Infrastruktur
LAN Local Area Network
LpAeq Äquivalenter Dauerschallleistungspegel
LWL Lichtwellenleiter
MLAR Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie
M-LüAR Muster-Lüftungsanlagen-Richtlinie
MoWaS Modulares Warnsystem
NEA Netzersatzanlage
NTP Network Time Protocol
PSIM Physical Security Information Management
qm Quadratmeter
RCD Residual Current Device
SatWaS Satellitengestütztes Warnsystem
SNA Standardisierten Notrufabfrage
TETRA Terrestrial Trunked Radio
TGA Technische Gebäudeausrüstung
ThürBKG Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz
ThürRettG Thüringer Rettungsdienstgesetz
ThürTechPrüfVO Thüringer Verordnung über die Prüfung techn. Anlagen u. Einrichtungen in Gebäuden
ThürWAWassVO Thüringer Verordnung zur Einrichtung Warn- und Alarmdienst zum Schutz vor Wassergefahren
ThürVwVfG Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz
TK Telekommunikation
TMIKL Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales u. Landesentwicklung
TR Notruf Technische Richtlinie Notrufverbindungen
TV Fernsehen
ÜMA Überfallmeldeanlage
USV Unterbrechungsfreie Stromversorgung
VDE Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik e.V.
VVKatOrg Verwaltungsvorschrift Katastrophenschutzorganisation
WK Widerstandsklasse


1) Integrierte Leitstellen bzw. Leitstellen als Oberbegriff für Zentrale Leitstellen

2) kritische Infrastrukturen sind "Organisationen und Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden". (Definition AK KRITIS, BMI 17.11.2003)

3) www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Grundschutz/Hilfsmittel/ Profile/ProfilLeitstellen.html

4) Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

5) baulich, technisch, organisatorisch

6) vgl. § 14 Abs. 2 ThürRettG i. V. m. LRDP, Pkt. 4.1

7) z.B. PSNV, THW, POL, Bestatter, Forst, Bundeswehr

8) Start Projektrealisierungsphase ZWEI frühestens ab dem Jahr 2028

9) siehe Pkt. 2.1 - Begriffsdefinition

10) siehe DIN EN 50518, Pkt. 6.1.6

11) die Dicke von Stahl darf um 50 % reduziert werden, wenn kein unmittelbarer öffentlicher Zugang besteht

12) Mobilfunk-Gateway, Star-Link, latenzarme Satellitenverbindung o. Ä.

13) Richtfunk i. S. d. Dok - Drahtlose Nachrichtenübertragung mittels Radiowellen von einem festen Ausgangspunkt auf einen definierten Zielpunkt

14) bei Neubauten

15) der Begriff Einsatz bezieht sich auf das Ereignis und nicht auf Einsatzfahrten (Alarmierungen)

16) Schmiedel, R. (1998): Entwicklung bedarfsgerechter Dispositionsbereiche von Rettungsleitstellen. In: Bundesanstalt für Straßenwesen (Hrsg.): Analyse organisatorischer Strukturen im Rettungswesen. Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen. Mensch und Sicherheit, Heft M 100, Seite 45 ff. Bergisch Gladbach, Bremerhaven: Wirtschaftsverlag NW

17) Behrendt, H., Schmiedel, R. (2001): "Die bedarfsgerechte Besetzung von Leitstellen. Ein Modell für die Praxis.", Notfall & Rettungsmedizin 1-2001, Springer-Verlag

18) Schmiedel, R., Behrendt, H., Betzler, E. (2004): Bedarfsplanung im Rettungsdienst. Standorte, Fahrzeuge, Personal, Kosten. Springer-Verlag

19) Behrendt, H., Schmiedel, R. (2006): Ein Verfahren zur Ermittlung von Tischbesetztzeiten in Leitstellen. In: Rettungsdienst, Heft 9, 64-66, Edewecht, Verlagsgesellschaft Stumpf und Kossendey

20) Schmiedel, Behrend, Betzler (2018): "Regelwerk zur Bedarfsplanung Rettungsdienst", Mendel Verlag, S. 239

21) Quelle: Forplan Dr. Schmiedel - Entnahmedatensatz

22) in Einzelfällen kann das Meldegespräch auch nach der Einsatzentscheidung noch fortgesetzt werden, z.B. zur Übermittlung von Hilfehinweisen

"

Die Änderung des Landesrettungsdienstplanes tritt am Tag nach der Verkündung (23.04.2025) im Thüringer Staatsanzeiger in Kraft.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Änderung des Landesrettungsdienstplanes kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe im Thüringer Staatsanzeiger Klage beim Verwaltungsgericht Weimar, Jenaer Straße 2 a, 99425 Weimar, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichtes erhoben werden.

ID 250894

ENDE