UWS Umweltmanagement GmbH Frame öffnen


Tabelle 2

1. Lagergruppe Ib/Schutzabstände

Anlage 3 zum Anhang Nr. 2 Abs. 2 (1) Bei Lagermengen von mehr als 200 kg, jedoch von höchstens 10000 kg, wird der Schutzabstand zu Wohnbereichen nach der Formel E = 11,0. M1/5 *) berechnet, wobei jedoch ein Mindestabstand von 30 m einzuhalten ist.
Anlage 3 zum Anhang Nr. 2 Abs. 3 (2) Bei Lagermengen von mehr als 10000 kg wird 1 der Schutzabstand zu Wohnbereichen nach der Formel E = 3,2.× M1/3 * berechnet.
Anlage 3 zum Anhang Nr. 2 Abs. 4 (3) Bei Lagermengen von mehr als 200 kg, jedoch von höchstens 10000 kg, wird der Schutzabstand zu Verkehrswegen nach der Formel E = 7,5 M1/5 *) berechnet, wobei jedoch ein Mindestabstand von 25 m einzuhalten ist.
Anlage 3 zum Anhang Nr. 2 Abs. 5 (4) Bei Lagermengen von mehr als 10000 kg wird der Schutzabstand zu Verkehrswegen- nach der Formel E = 2,1 M1/3 *) berechnet.

2 Lagergruppe II/Schutzabstände

Anlage 3 zum Anhang Nr. 3 Abs. 2 (1) Bei Lagermengen von mehr als 200 kg, jedoch von höchstens 10 000 kg, wird der Schutzabstand zu Wohnbereichen nach der Formel E = 7,5 M1/5*) berechnet, wobei jedoch ein Mindestabstand von 25 m einzuhalten ist.
Anlage 3 zum Anhang Nr. 3 Abs. 3 (2) Bei Lagermengen von mehr als 10000 kg wird der Schutzabstand zu Wohnbereichen nach der Formel E = 2,2 M1/3 *) berechnet.
Anlage 3 zum Anhang Nr. 3 Abs. 4 (3) Bei Lagermengen von mehr als 200 kg, jedoch von höchstens 10000 kg, wird der Schutzabstand zu Verkehrswegen nach der Formel E = 5,1 M1/5 *) berechnet, wobei jedoch ein Mindestabstand von 25 m einzuhalten ist.
Anlage 3 zum Anhang Nr. 3 Abs. 5 (4) Bei Lagermengen von mehr als 10 000 kg wird der Schutzabstand zu Verkehrswegen nach der Formel E = 1,5.M1/3*) berechnet.

3. Lagergruppe III/Schutzabstände

Anlage 3 zum Anhang Nr. 4 Abs. 2 (1) Bei Lagermengen von mehr als 200 kg muß, unabhängig von der Lagermenge, zu Wohnbereichen ein Schutzabstand von mindestens 25 m eingehalten werden.
Anlage 3 zum Anhang Nr. 4 Abs. 3 (2) Bei Lagermengen von mehr als 200 kg muß, unabhängig von der Lagermenge, zu Verkehrswegen ein Schutzabstand von mindestens 16 m eingehalten werden.



Tabelle 2

Lagergruppen Ib, II und III
Schutzabstände E in Abhängigkeit von der Lagermenge M

Die Tabelle gibt für Stoffe der Lagergruppen Ib, II und III Rechenwerte für beispielhaft ausgewählte Stoffmengen an. Die Rechenwerte sind auf volle Meter auf- bzw. abgerundet.

M
kg
Schutzabstände E
zu Wohnbereichen in m
Schutzabstände E
zu Verkehrswegen in m
Lager-
gruppe Ib
Lager-
gruppe II
Lager-
gruppe III
Lager-
gruppe Ib
Lager-
gruppe II
Lager-
gruppe III
300 34 25 25 25 25 16
400 36 25 25 25 25 16
500 38 26 25 25 25 16
600 40 27 25 26 25 16
700 41 28 25 27 25 16
800 42 29 25 28 25 16
900 43 29 25 28 25 16
1000 44 30 25 29 25 16
2000 50 34 25 33 25 16
3000 55 37 25 36 25 16
4000 58 39 25 38 27 16
5000 60 41 25 40 28 16
6000 63 43 25 42 29 16
7000 65 44 25 43 30 16
8000 66 45 25 44 31 16
9000 68 46 25 45 32 16
10000 69 47 25 45 32 16
20000 87 60 25 57 41 16
30000 99 68 25 65 47 16
40000 109 75 25 72 51 16
50000 118 81 25 77 55 16
60000 125 86 25 82 59 16
70000 132 91 25 87 62 16
80000 138 95 25 90 65 16
90000 143 99 25 94 67 16
100000 149 102 25 97 70 16
200000 187 129 25 123 88 16

* E = Abstand in m, M = Lagermenge in kg

UWS Umweltmanagement GmbH . Frame öffnen