Änderungstext

Erste Verordnung zur Änderung der Arbeitsschutzzuständigkeitsverordnung

Vom 5. Februar 2009
(GVBl. Nr. 6 vom 27.02.2009 S. 86)


Auf Grund

1. des § 36 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987 (BGBl. I S. 602) und

2. des § 9 Absatz 2 sowie § 16 Absatz 2 des Landesorganisationsgesetzes vom 24. Mai 2004 (GVBl. I S. 186) verordnet die Landesregierung:

Artikel 1

In der Arbeitsschutzzuständigkeitsverordnung vom 24. Juni 2005 (GVBl. II S. 382), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 27. November 2006 (GVBl. I S. 158, 160) geändert worden ist, wird die Anlage wie folgt geändert:

1. Abschnitt I wird wie folgt geändert:

a) Nach Nummer 1.2 wird folgende Nummer 1.3 eingefügt:

"1.3 Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung".

b) Nummer 7.3 wird aufgehoben.

c) Nach Nummer 16 wird folgende Nummer 17 angefügt: "17 Gesetz über die Pflegezeit".

2. Abschnitt III wird wie folgt geändert:

a) Nach Nummer 1.2.1 werden folgende Nummern 1.3 bis 1.3.3 eingefügt:

"1.3 Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
1.3.1 § 14 Abs. 5 Entscheidung über das Untersuchungsergebnis auf Antrag des Arbeitgebers oder der untersuchten Person LAS
1.3.2 § 15 Abs. 1 Erteilung von Ausnahmen auf Antrag des Arbeitgebers, Überprüfung der Ausnahmen LAS
1.3.3 § 15 Abs. 2 Zulassung der Anwendung der Wochen-Lärmexpositionspegel auf Antrag des Arbeitgebers LAS".

b) Die Nummern 6.1.1 bis 6.1.5

6.1.1 § 13 Abs. 3 Nr. 1 Feststellung, ob eine Beschäftigung nach § 10 zulässig ist LAS/LBGR
6.1.2 § 13 Abs. 3 Nr. 2 Bewilligung von Abweichungen von § 9 LAS/LBGR
6.1.3 § 13 Abs. 4 Bewilligung von Abweichungen von § 9 LAS/LBGR
6.1.4 § 13 Abs. 5 Bewilligung von Abweichungen von § 9 LAS/LBGR
6.1.5 § 15 Abs. 1 Bewilligung von Ausnahmen LAS/LBGR

werden aufgehoben.

c) Die Nummern 6.1.6 bis 6.1.8 werden die Nummern 6.1.1 bis 6.1.3.

d) Die Nummern 7 bis 7.3.1 werden durch folgende Nummern 7 bis 7.2.4 ersetzt:

alt neu
7 Fahrpersonalrecht
7.1 Fahrpersonalgesetz
7.1.1 § 4 Abs. 1 Durchführung der Aufsicht Im Rahmen der Verkehrsüberwachung PP; im übrigen LAS/LBGR
7.1.2 § 4 Abs. 3 Einholen von Auskünften, Aushändigen oder Einsenden der Unterlagen Im Rahmen der Verkehrsüberwachung PP; im Übrigen LAS/LBGR
7.1.3 § 4a Erteilung von Fahrer-, Werkstatt- oder Unternehmerkarten KrOrdB
7.1.4 § 5 Abs. 1 Untersagung der Fortsetzung der Fahrt Im Rahmen der Verkehrsüberwachung PP; im Übrigen LAS/LBGR
7.1.5 § 8 Abs. 1 Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten Für Verfahren gegen Fahrer, Beifahrer und Schaffner der Zentraldienst der Polizei mit seiner Zentralen Bußgeldstelle der Polizei für die Ahndung, daneben die PP für die Verfolgung einschließlich der Erteilung von Verwarnungen; im Übrigen LAS/LBGR
7.2 Fahrpersonalverordnung
7.2.1 § 4 Verlangen der Bescheinigung über arbeitsfreie Tage Im Rahmen der Verkehrsüberwachung PP; im Übrigen LAS/LBGR
7.2.2 § 6 Abs. 3 Nr. 2 Bewilligung von Abweichungen LAS
7.3 EG-Kontrollrichtlinienverordnung
7.3.1 § 4 Abs. 3 und 5 Entgegennahme der Angaben und Übermittlung an das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen sowie Bundesamt für Güterverkehr MASGF
"7 Fahrpersonalrecht
7.1 Fahrpersonalgesetz
7.1.1 § 4 Abs. 1 Durchführung der Aufsicht Im Rahmen der Verkehrsüberwachung PP; im Übrigen LAS/LBGR
7.1.2 § 4 Abs. 3 Einholen von Auskünften, Aushändigen oder Einsenden der Unterlagen Im Rahmen der Verkehrsüberwachung PP; im Übrigen LAS/LBGR
7.1.3 § 4a Erteilung von Fahrer-, Werkstatt- oder Unternehmerkarten KrOrdB
7.1.4 § 4b Abruf von Daten KrOrdB, Zentraldienst der Polizei mit seiner Zentralen Bußgeldstelle der Polizei, daneben die PP; im Übrigen LAS
7.1.5 §§ 5 und 7 Untersagung der Fortsetzung der Fahrt, Sicherstellung einer gefälschten Fahrerkarte und einer verwendeten Fahrerkarte, welche auf Grundlage falscher Erklärungen oder gefälschter Dokumente erwirkt wurden Im Rahmen der Verkehrsüberwachung PP; im Übrigen LAS/LBGR
7.1.6 §§ 8 und 8a Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten Für Verfahren gegen Fahrerinnen und Fahrer, Beifahrerinnen und Beifahrer, Schaffnerinnen und Schaffner der Zentraldienst der Polizei mit seiner Zentralen Bußgeldstelle der Polizei für die Ahndung, daneben im Rahmen der Verkehrsüberwachung die PP für die Verfolgung einschließlich der Erteilung von Verwarnungen; im Übrigen LAS/LBGR
7.2 Fahrpersonalverordnung
7.2.1 § 1 Abs. 3 Nr. 2 Bewilligung von Abweichungen LAS
7.2.2 § 8 Rücknahme von Speicherkarten KrOrdB
7.2.3 § 20 Abs. 1 und 2 Verlangen des Nachweises über berücksichtigungsfreie Tage, der Unternehmerbescheinigungen Im Rahmen der Verkehrsüberwachung PP; im Übrigen LAS/LBGR
7.2.4 §§ 21 bis 25 Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten Für Verfahren gegen Fahrerinnen und Fahrer, Beifahrerinnen und Beifahrer, Schaffnerinnen und Schaffner der Zentraldienst der Polizei mit seiner Zentralen Bußgeldstelle der Polizei für Ahndung, daneben die PP für die Verfolgung einschließlich der Erteilung von Verwarnungen; im Übrigen LAS/LBGR".

e) Nummer 9.1.1

9.1.1 § 27 Abs. 2 Verbot der Beschäftigung, Beaufsichtigung, Anweisung oder Ausbildung von Kindern oder Jugendlichen durch bestimmte Personen LAS/LBGR

wird aufgehoben.

f) Die Nummern 9.1.2 bis 9.1.4 werden die Nummern 9.1.1 bis 9.1.3.

g) Die Nummern 11.1.3 bis 11.1.7

11.1.3 § 6 Satz 3 und 4 Entgegennahme und Weiterleitung der Heimarbeitslisten LAS
11..1.4 § 7 Abs. 1 Entgegennahme der Mitteilung über die erstmalige Ausgabe von Heimarbeit LAS
11.1.5 § 9 Abs. 2 Genehmigung der Ausgabe von Entgelt oder Arbeitszetteln in Bezug auf Entgeltbelege LAS
11.1.6 § 9 Abs. 3 Satz 2 und 3 Aufforderung zur Vorlage der Entgeltbelege LAS
11.1.7 § 10 Satz 2 Schutz vor Zeitversäumnis LAS

werden aufgehoben.

h) Nummer 11.1.8 wird Nummer 11.1.3.

i) Die Nummern 11.1.9 bis 11.1.11

11.1.9 § 15 Entgegennahme der Anzeige des Arbeitgebers für Heimarbeit mit besonderen Gefahrenschutzvorschriften LAS
11.1.10 § 16a Erlass von Maßnahmen zur Durchführung des Arbeits- und Gefahrenschutzes LAS
11.1.11 § 19 Abs. 3 Satz 3 Billigung von Vergleichen LAS

werden aufgehoben.

j) Nummer 11.1.12 wird Nummer 11.1.4.

k) Die Nummern 11.1.13 bis 11.1.17

11.1.13 § 23 Prüfung der Entgelte und sonstigen Vertragsbedingungen LAS
11.1.14 §§ 24, 26 Aufforderung zur Nachzahlung von Minderbeträgen und sonstigen Geldleistungen LAS
11.1.15 § 25 Gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs auf Nachzahlung des Minderbetrages LAS
11.1.16 § 30 Verbot der Ausgabe von Heimarbeit LAS
11.1.17 §§ 30, 32a Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten LAS

werden aufgehoben.

l) Nummer 12.1 wird wie folgt gefasst:

alt neu
"12.1 Gesamter Verordnungstext Alle behördlichen Aufgaben LAS/LBGR
"12.1 Gesamter Verordnungstext Alle behördlichen Aufgaben LAS".

m) Nach Nummer 16.1 werden folgende Nummern 17 und 17.1 angefügt:

"17 Gesetz über die Pflegezeit
17.1 § 5 Abs. 2 Erklärung der Zulässigkeit einer Kündigung LAS/LBGR".

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.