Änderungstext

Verordnung zur Änderung der Zuständigkeiten auf den Gebieten des Arbeitsschutz-, Gefahrstoffsowie Produktsicherheits- und Energieverbrauchsrechts
- Brandenburg -

Vom 7. Juli 2026
(GVBl. Nr. 27 vom 08.07.2026)



Auf Grund des § 6 Absatz 2 und des § 12 Absatz 1 Satz 2 des Landesorganisationsgesetzes vom 24. Mai 2004 (GVBl. I S. 186), von denen § 6 Absatz 2 durch Artikel 2 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl. I Nr. 28 S. 2) geändert und § 12 Absatz 1 Satz 2 eingefügt worden ist, des § 36 Absatz 1 Satz 1 des Sprengstoffgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. September 2002 (BGBl. I S. 3518), der durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juni 2005 (BGBl. I S. 1626) neu gefasst worden ist, und des § 36 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987 (BGBl. I S. 602) verordnet die Landesregierung:

Artikel 1
Änderung der Arbeitsschutzzuständigkeitsverordnung

Die Anlage der Arbeitsschutzzuständigkeitsverordnung vom 24. Juni 2005 (GVBl. II S. 382), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 7. Juni 2023 (GVBl. II Nr. 37 S. 2) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Die Tabelle " I. Überblick der Rechtsgrundlagen zum nachfolgenden Verzeichnis" wird wie folgt geändert:

a) Nummer 3 wird wie folgt gefasst:

Alt:

Lfd. Nr. Rechtsvorschrift
"3 Gewerbeordnung und darauf beruhende Verordnungen

Neu:

Lfd. Nr. Rechtsvorschrift
"3 Druckluftverordnung".

b) Die Nummern 3.1 und 3.2


Lfd. Nr. Rechtsvorschrift
3.1 Gewerbeordnung
3.2 Druckluftverordnung".

werden aufgehoben.

c) Folgende Nummer 18 wird angefügt:

Lfd. Nr. Rechtsvorschrift
18 GAP-Konditionalitäten-Gesetz und GAP-Konditionalitäten-Verordnung".

2. Nummer 1 der Tabelle " II. Erläuterungen zum nachfolgenden Verzeichnis" wird wie folgt geändert:

a) Die Angabe "MSGIV" wird durch die Angabe "MASGZ" ersetzt.

b) Die Wörter "Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz" werden durch die Wörter "Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt" ersetzt.

c) Die Angabe "MWAE" wird durch die Angabe "MWEKE" ersetzt.

d) Die Wörter "Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie" werden durch die Wörter "Ministerium für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa" ersetzt.

3. Die Tabelle " III. Verzeichnis der Zuständigkeiten" wird wie folgt geändert:

a) In der Nummer 1.1.4 wird in der Spalte "Zuständige Behörde" die Angabe "MSGIV, LAVG" durch die Angabe "MASGZ, LAVG" ersetzt.

b) Nach der Nummer 1.1.5 wird die folgende Nummer 1.1.6 eingefügt:

Lfd. Nr. Vorschrift Verwaltungsaufgabe Zuständige Behörde
"1.1.6 § 21 Absatz 3a Übermittlung der Informationen an den Unfallversicherungsträger LAVG".

c) Die bisherige Nummer 1.1.6 wird Nummer 1.1.7 und in der Spalte "Zuständige Behörde" wird die Angabe "MSGIV" durch die Angabe "MASGZ" ersetzt.

d) Die bisherigen Nummern 1.1.7 und 1.1.8 werden die Nummern 1.1.8 und 1.1.9.

e) Die bisherige Nummer 1.1.9 wird die Nummer 1.1.10 und in der Spalte "Zuständige Behörde" wird die Angabe "MSGIV, LAVG" durch die Angabe "MASGZ, LAVG" ersetzt.

f) Die bisherige Nummer 1.1.10 wird die Nummer 1.1.11.

g) Die bisherigen Nummern 1.1.11 und 1.1.12 werden die Nummern 1.1.12 und 1.1.13 und in der Spalte "Zuständige Behörde" wird jeweils die Angabe "MSGIV" wird durch die Angabe "MASGZ" ersetzt.

h) Die bisherige Nummer 1.1.13 wird die Nummer 1.1.14.

i) Die Nummern 1.2 bis 1.8.13 werden durch die folgenden Nummern 1.2 bis 1.8 ersetzt:

Alt:


1.2 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
1.2.1 § 3a Absatz 3 Zulassung von Ausnahmen auf Antrag des Arbeitgebers LBGR für Bildschirmarbeitsplätze einschließlich Telearbeitsplätze in Betrieben, die dem Bundesberggesetz unterliegen
1.2.2 § 9 Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten LAVG/LBGR für Bildschirmarbeitsplätze einschließlich Telearbeitsplätze in Betrieben, die dem Bundesberggesetz unterliegen
1.3 Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrations ArbSchV)
1.3.1 § 15 Abs. 1 Erteilung von Ausnahmen auf Antrag des Arbeitgebers, Überprüfung der Ausnahmen LAVG/LBGR
1.3.2 § 15 Abs. 2 Zulassung der Anwendung der Wochen- Lärmexpositionspegel auf Antrag des Arbeitgebers LAVG/LBGR
1.3.3 § 16 Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten LAVG/LBGR
1.4 Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV)
1.4.1 § 10 Erteilung von Ausnahmen auf Antrag nach § 10 Absatz 1, Überprüfung der Ausnahmen LAVG/LBGR
1.4.2 § 11 Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten LAVG/LBGR
1.5 Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern (EMFV)
15.1 § 21 Absatz 1 Erteilung von Ausnahmen auf Antrag, Überprüfung der Ausnahmen LAVG/LBGR
15.2 § 22 Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten LAVG/LBGR
1.6 Baustellenverordnung (BaustellV)
1.6.1 § 2 Entgegennahme der Vorankündigung vor Einrichtung der Baustelle LAVG
1.6.2 § 7 Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten LAVG
1.7 Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
1.7.1 § 4 Absatz 3 Anordnung zur Übermittlung einer Kopie der Vorsorgedatei LAVG
1.7.2 § 7 Absatz 2 Zulassung von Ausnahmen LAVG
1.7.3 § 8 Absatz 1 Entgegennahme der Mitteilungen über getroffene Maßnahmen LAVG
1.7.4 § 8 Absatz 2 Entscheidung auf Antrag LAVG
1.7.5 § 10 Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten LAVG
1.8 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
1.8.1 § 15 Absatz 2 Entscheidung im Streitfall LAVG/
LBGR
1.8.2 § 16 Absatz 2 Entscheidung im Streitfall LAVG/
LBGR
1.8.3 § 17 Absatz 1 Aufzeichnungen und Prüfbescheinigungen sind auf Verlangen vorzulegen LAVG/
LBGR
1.8.4 § 18 Erteilung oder Ablehnung einer Erlaubnis LAVG/
LBGR
1.8.5 § 19 Absatz 1 Entgegennahme einer Anzeige LAVG/
LBGR
1.8.6 § 19 Absatz 2 Verlangen der sicherheitstechnischen Beurteilung LAVG/
LBGR
1.8.7 § 19 Absatz 3 Verlangen der Übermittlung von Dokumenten, Nachweisen und Angaben LAVG/
LBGR
1.8.8 § 19 Absatz 4 Zulassen von Ausnahmen LAVG/
LBGR
1.8.9 § 19 Absatz 5 Anordnung einer außerordentlichen Prüfung LAVG/
LBGR
1.8.10 § 19 Absatz 6 Verkürzung oder Verlängerung von Fristen LAVG/
LBGR
1.8.11 Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 4.1 Entscheidung über Prüffristverkürzung LAVG/
LBGR
1.8.12 Anhang 2 Abschnitt 3 Nummer 3.2 Anerkennung befähigter Personen LAVG/
LBGR
1.8.13 Anhang 2 Abschnitt 3 Nummer 5.4 Verlangen der Dokumentation LAVG/
LBGR

Neu:

Lfd. Nr. Vorschrift Verwaltungsaufgabe Zuständige Behörde
"1.2 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) Alle behördlichen Aufgaben LAVG/LBGR für Bildschirmarbeitsplätze einschließlich Telearbeitsplätze in Betrieben, die dem Bundesberggesetz unterliegen
1.3 Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) Alle behördlichen Aufgaben LAVG/LBGR
1.4 Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) Alle behördlichen Aufgaben LAVG/LBGR
1.5 Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern (EMFV) Alle behördlichen Aufgaben LAVG/LBGR
1.6 Baustellenverordnung (BaustellV) Alle behördlichen Aufgaben LAVG
1.7 Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) Alle behördlichen Aufgaben LAVG
1.8 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Alle behördlichen Aufgaben LAVG/LBGR".

j) In der Nummer 2.1.1 wird in der Spalte "Vorschrift" die Angabe " § 20b" durch die Angabe " § 20c" ersetzt.

k) In der Nummer 2.1.2 wird in der Spalte "Vorschrift" die Angabe " § 306" durch die Angabe " § 396" ersetzt.

l) In der Nummer 2.3.3 wird in der Spalte "Zuständige Behörde" die Angabe "MSGIV/MWAE" durch die Angabe "MASGZ/MWEKE" ersetzt.

m) In der Nummer 2.3.6 wird in der Spalte "Zuständige Behörde" die Angabe "MSGIV, LAVG/MWAE, LBGR" durch die Angabe "MASGZ, LAVG/MWEKE, LBGR" ersetzt.

n) In der Nummer 2.3.7 wird in der Spalte "Zuständige Behörde" die Angabe "MSGIV/MWAE" durch die Angabe "MASGZ/MWEKE" ersetzt.

o) In der Nummer 5.1.1 wird in der Spalte "Zuständige Behörde" die Angabe "MSGIV/LBGR" durch die Angabe "MASGZ/LBGR" ersetzt.

p) In der Nummer 5.1.2 werden in der Spalte "Vorschrift" die Angabe " § 17" durch die Wörter " § 7 Absatz 5, § 13 Absatz 3 bis 5, § 15 Absatz 1, § 17 Absatz 1, 2, 4 und 5" und in der Spalte "Verwaltungsaufgabe" die Wörter "Aufsicht und Anordnung von Maßnahmen" durch die Wörter "Aufgaben der Aufsichtsbehörde" ersetzt.

q) In der Nummer 6.1.1 werden in der Spalte "Vorschrift" ein Komma und die Angabe "1a und 5" angefügt und in der Spalte "Verwaltungsaufgabe" die Wörter "Durchführung der Aufsicht" durch die Wörter "Aufsicht über die Ausführung der Vorschriften, soweit keine andere Zuständigkeit bestimmt ist" ersetzt.

r) In der Nummer 6.1.4 wird in der Spalte "Vorschrift" die Angabe " § 4b" durch die Angabe " §§ 4b und 4c" ersetzt.

s) In der Nummer 6.2.3 werden in der Spalte "Vorschrift" die Wörter " § 20 Absatz 1 und 2" durch die Wörter " § 20 Absatz 1 und 4" ersetzt.

t) Die Nummer 8.1.1 wird wie folgt gefasst:

Alt:

Lfd. Nr. Vorschrift Verwaltungsaufgabe Zuständige Behörde
"8.1.1 § 51 Abs. 1 Aufsicht über die Ausführung der Vorschriften und Wahrnehmung der Befugnisse aus § 51 Abs. 2 Hinsichtlich der Aufsicht über die Ausführung der Verordnung über das Verbot der Beschäftigung von Personen unter 18 Jahren mit sittlich gefährdenden Tätigkeiten: OrdB; im Übrigen LAVG/LBGR

Neu:

Lfd. Nr. Vorschrift Verwaltungsaufgabe Zuständige Behörde
"8.1.1 § 51 Absatz 1 und 2 Aufsicht über die Ausführung der Vorschriften, soweit keine andere Zuständigkeit bestimmt ist LAVG/LBGR".

u) In der Nummer 8.1.3 wird in der Spalte "Vorschrift" nach den Wörtern " § 58 Absatz 1 bis 3" das Wort "und" eingefügt.

v) In der Nummer 9.1.2 werden in der Spalte "Verwaltungsaufgabe" die Wörter "Aufsicht über die Ausführung der Vorschriften dieses Gesetzes" durch die Wörter "Aufsicht über die Ausführung der Vorschriften, soweit keine andere Zuständigkeit bestimmt ist" ersetzt.

w) In der Nummer 10.1.2 werden in der Spalte "Vorschrift" die Wörter " § 4 Absatz 1 und 4" durch die Angabe " §§ 4 und 5" und in der Spalte "Zuständige Behörde" die Angabe "MSGIV" durch die Angabe "MASGZ" ersetzt.

x) In den Nummern 17.14 bis 17.16 wird in der Spalte "Zuständige Behörde" jeweils die Angabe "MSGIV/MWAE" durch die Angabe "MASGZ/MWEKE" ersetzt.

y) Folgende Nummern 18 und 18.1 werden angefügt:

Lfd. Nr. Vorschrift Verwaltungsaufgabe Zuständige Behörde
"18 GAP-Konditionalitäten-Gesetz (GAPKondG),
GAP-Konditionalitäten-Verordnung (GAPKondV)
18.1 § 13 GAPKondG in Verbindung mit § 30 GAPKondV und Anlage 7 zu § 22 GAPKondV Mitteilung von Verstößen an die Zahlstelle LAVG".

z) In den Nummern 1.1.5, 2.3.4, 2.3.5, 2.3.9, 8.1.2, 10.1.4, 10.2.1 und 17.3 wird in der Spalte "Zuständige
Behörde" jeweils die Angabe "MSGIV" durch die Angabe "MASGZ" ersetzt.

Artikel 2
Änderung der Gefahrstoffzuständigkeitsverordnung

Die Anlage der Gefahrstoffzuständigkeitsverordnung vom 30. Mai 2003 (GVBl. II S. 346, 349), die zuletzt durch
Artikel 3 der Verordnung vom 15. Oktober 2018 (GVBl. II Nr. 70 S. 6) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Abschnitt II Nummer 1 wird wie folgt gefasst:

alt neu
1. Im Verzeichnis verwendete Abkürzungen:
LAVG Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit
LBGR Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe
OrdB örtliche Ordnungsbehörde
LR/OBM Landrat bzw. Oberbürgermeister der kreisfreien Stadt als allgemeine untere Landesbehörde
LfU Landesamt für Umwelt
MASGF Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
MIK Ministerium des Innern und für Kommunales
MLUL Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft
MdJEV Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz
ZLS Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik
" 1. Im Verzeichnis verwendete Abkürzungen:
LAVG Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit
LBGR Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe
OrdB örtliche Ordnungsbehörde
LfU Landesamt für Umwelt
MASGZ Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt
MIK Ministerium des Innern und für Kommunales
MLEUV Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz
ZLS Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik".

2. Das Verzeichnis wird wie folgt geändert:

a) In der Nummer 1.1.2 wird in der Spalte "Zuständige Behörde" die Angabe "MdJEV" durch die Angabe "MLEUV" ersetzt.

b) In der Nummer 1.1.4 wird in der Spalte "Zuständige Behörde" die Angabe "MASGF" durch die Angabe "MASGZ" ersetzt.

c) In den Nummern 1.1.6 bis 1.1.9, 1.1.10.6, 1.1.15 und 1.2.1 wird in der Spalte "Zuständige Behörde" jeweils die Angabe "MdJEV" durch die Angabe "MLEUV" ersetzt.

d) Die Nummern 1.3.1 bis 1.3.5 werden durch die folgenden Nummern 1.3.1 bis 1.3.3 ersetzt:

Alt:

1.3 Gefahrstoffverordnung
1.3.1 § 2 Absatz 17 Anerkennung einer Qualifikation als gleichwertig LAVG
1.3.2 Abschnitt 2 Aufgaben der zuständigen Behörde; im Zusammenhang damit:
Verlangen von Nachweisen nach § 18 Absatz 4; Erteilung von Ausnahmen oder Anordnungen nach § 19, Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 23
LAVG
1.3.3 Abschnitt 3 bis 6 sowie Anhang I und II Aufgaben der zuständigen Behörde; Erteilung von Ausnahmen oder Anordnungen nach § 19, Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach den §§ 21, 22 und 24 LAVG/LBGR
1.3.4 Anhang I Nummer 3.4 und Nummer 4.3.1 Absatz 2 Aufgaben der zuständigen Behörde LAVG
1.3.5 Anhang I Nummer 3.6 Entgegennahme der Mitteilung über Schädlingsbekämpfung in Gemeinschaftseinrichtungen LR/OBM

Neu:

Lfd. Nr. Vorschrift Verwaltungsaufgabe Zuständige Behörde
"1.3.1 §§ 4 und 5 Aufgaben der zuständigen Behörde; im Zusammenhang damit:

Verlangen von Nachweisen nach § 18 Absatz 4; Erteilung von Ausnahmen oder Anordnungen nach § 19

LAVG
1.3.2 § 5a Überwachung der Mitwirkungs- und Informationspflichten für Veranlasser LAVG
1.3.3 Abschnitt 3 bis 6 und Anhang I bis III Aufgaben der zuständigen Behörde; Erteilung von Ausnahmen oder Anordnungen nach § 19; Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach den §§ 21, 22 und 24 LAVG/LBGR".

e) In den Nummern 2.1.1 und 2.3.1 wird in der Spalte "Zuständige Behörde" jeweils die Angabe "MdJEV" durch die Angabe "MLEUV" ersetzt.

f) In der Nummer 2.4.1 wird in der Spalte "Zuständige Behörde" die Angabe "MLUL" durch die Angabe "MLEUV" ersetzt.

g) In der Nummer 3.1 wird in der Spalte "Zuständige Behörde" die Angabe "MdJEV" durch die Angabe "MLEUV" ersetzt.

h) In der Nummer 4.1.6.7 wird in der Spalte "Zuständige Behörde" die Angabe "MASGF" durch die Angabe "MASGZ" ersetzt.

i) Nach der Nummer 4.1.8.3 wird die folgende Nummer 4.1.8.4 eingefügt:

Lfd. Nr. Vorschrift Verwaltungsaufgabe Zuständige Behörde
"4.1.8.4 § 41 Absatz 1a Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten LAVG".

j) Die bisherige Nummer 4.1.8.4 wird die Nummer 4.1.8.5.

Artikel 3
Änderung der Produktsicherheits- und Energieverbrauchsrecht-Zuständigkeitsverordnung

(Gültig ab 20.01.2027)

§ 1 der Produktsicherheits- und Energieverbrauchsrecht-Zuständigkeitsverordnung vom 7. Juni 2023 (GVBl. II Nr. 37), die durch die Verordnung vom 26. November 2024 (GVBl. II Nr. 100) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Nach der Nummer 4 wird die folgende Nummer 5 eingefügt:

" 5. der Verordnung (EU) 2023/1230 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2023 über Maschinen und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 73/361/EWG des Rates (ABl. L 165 vom 29.06.2023 S. 1; L 169 vom 04.07.2023 S. 35; L, 2025/90297, 1.4.2025) sowie des Maschinenverordnung-Durchführungsgesetzes vom 2. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 302), jeweils in der jeweils geltenden Fassung,".

2. Die bisherigen Nummern 5 bis 8 werden die Nummern 6 bis 9.

Artikel 4
Inkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung (09.07.2026) in Kraft.

(2) Artikel 3 tritt am 20. Januar 2027 in Kraft.

ID 261782

ENDE