Gesetz zu dem Übereinkommen Nr. 169 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 27. Juni 1989 über eingeborene und in Stämmen lebende Völker in unabhängigen Ländern

Vom 26. Mai 2021
(BGBl. II Nr. 11 vom 02.06.2021 S. 494)



Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1

Dem in Genf am 27. Juni 1989 von der Allgemeinen Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation angenommenen Übereinkommen Nr. 169 über eingeborene und in Stämmen lebende Völker in unabhängigen Ländern wird zugestimmt. Das Übereinkommen wird nachstehend mit einer amtlichen deutschen Übersetzung veröffentlicht.

Artikel 2

( 1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

( 2) Der Tag, an dem das Übereinkommen nach seinem Artikel 38 Absatz 3 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.

Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.

UWS Umweltmanagement GmbH ENDE