DGUV Grundsatz G 28 - Arbeiten in sauerstoffreduzierter Atmosphäre (G 28) - Entwurf

(Ausgabe 03/2012)



Entwurf
Der Grundsatz wurde bearbeitet vom Ausschuss Arbeitsmedizin der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), Arbeitskreis 1.2 "Atemschutz", Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie, Nürnberg

Vorbemerkungen

Dieser Grundsatz gibt Anhaltspunkte für gezielte arbeitsmedizinische Vorsorge zur Feststellung, ob bei Personen gesundheitliche Bedenken gegen eine Tätigkeit in technisch sauerstoffreduzierter Atmosphäre (normobare Hypoxie) bestehen. Er gilt nicht für Tätigkeiten in hypobarer Hypoxie, z.B. in Luftfahrzeugen.

Bei Tätigkeiten in sauerstoffreduzierter Atmosphäre sind folgende Risikoklassen zu unterscheiden:

Tätigkeiten bei weiterer Absenkung des Sauerstoffanteils in der Atemluft (< 13,0 Vol.-%) sind nur zulässig, wenn umluftunabhängiger Atemschutz (siehe auch DGUV-Grundsatz G 26) getragen wird.

Hinweise für die Gefährdungsbeurteilung und die Auswahl des zu untersuchenden Personenkreises gibt die Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem DGUV Grundsatz G 28 (BGI/GUV-I 504-28, in Vorbereitung).

Abb. 1: Ablaufplan

1 Untersuchungen

1.1 Untersuchungsarten, Fristen

Siehe Tabelle 1.

1.2 Untersuchungsprogramm

1.2.1 Allgemeine Untersuchung

Erstuntersuchung

Die Erstuntersuchung ist im Hinblick auf die Tätigkeit unter Berücksichtigung der unter 2.1 aufgeführten arbeitsmedizinischen Kriterien für die Risikoklasse 1 und 2 durchzuführen Feststellung der Vorgeschichte insbesondere unter Berücksichtigung von

Tabelle 1

Erstuntersuchung Vor Aufnahme einer Tätigkeit in sauerstoffreduzierter Atmosphäre
Nachuntersuchungen Bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres
  • Risikoklasse 1: vor Ablauf von 60 Monaten und bei Beendigung der Tätigkeit
  • Risikoklasse 2: vor Ablauf von 36 Monaten und bei Beendigung der Tätigkeit

Nach Vollendung des 50. Lebensjahres

  • Risikoklasse 1: vor Ablauf von 36 Monaten und bei Beendigung der Tätigkeit
  • Risikoklasse 2: vor Ablauf von 24 Monaten und bei Beendigung der Tätigkeit
Vorzeitige Nachuntersuchung
  • Zu veranlassen bei Auftreten von gesundheitlichen Beschwerden in sauerstoffreduzierter Atmosphäre
  • Nach mehrwöchiger Erkrankung oder körperlicher Beeinträchtigung, die Anlass zu Bedenken gegen eine Weiterbeschäftigung geben könnte
  • Nach ärztlichem Ermessen in Einzelfällen (z.B. bei befristeten gesundheitlichen Bedenken)
  • Auf Wunsch eines Beschäftigten, der einen ursächlichen Zusammenhang zwischen seiner Erkrankung und seiner Tätigkeit am Arbeitsplatz vermutet


Neben den üblichen Angaben zur allgemeinen Anamnese ist besonders zu achten auf:

Bei den körperlichen Untersuchungen ist insbesondere auf pathologische Befunde der Lunge, des Herzens und des Kreislaufs (z.B. Karotisstenose) zu achten.

Erste Nachuntersuchung/ weitere Nachuntersuchungen

Neben der Zwischenanamnese (insbesondere hinsichtlich pulmonaler oder kardiozirkulatorischer Veränderungen sowie gesundheitlicher Beschwerden bei Tätigkeiten in sauerstoffreduzierter Atmosphäre) ist die körperliche Untersuchung wie bei der Erstuntersuchung durchzuführen.

1.2.2 Spezielle Untersuchung

Siehe Tabelle 2.

1.2.3 Weitere Untersuchungen

In unklaren Fällen nach Maßgabe des Einzelfalles.

Tabelle 2

Erstuntersuchung Nachuntersuchung Risikoklasse 1
1 2
Spirometrie gemäß Anhang 1 "Leitfaden Lungenfunktionsprüfung" + +
Blutbild + +
Nüchtern Blutzucker (ggf. zunächst Gelegenheits-Blutzucker) + +
Ruhe-EKG + +
Ergometrie unter leistungsphysiologischer Indikation gemäß Anhang 2, "Leitfaden Ergometrie; in Abhängigkeit von klinischem Befund, Belastung und Alter - (+)
Sehschärfe Ferne + +
Hörtest Luftleitung, Testfrequenz 0,5-6 kHz + +
1 + bedeutet, dass die jeweilige Untersuchung erforderlich ist, (+) bedeutet, dass die jeweilige Untersuchung unter Berücksichtigung der Anamnese oder der Expositionsbedingungen erforderlich sein kann, - bedeutet, dass die jeweilige Untersuchung entfallen kann


1.3 Voraussetzungen zur Durchführung

2 Arbeitsmedizinische Beurteilung und Beratung

Eine arbeitsmedizinische Beurteilung und Beratung ist erst nach Kenntnis der Arbeitsplatzverhältnisse und der individuellen Belastung möglich. Dazu muss eine Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz vorliegen, die auch dazu Stellung nimmt, welche technischen, organisatorischen und personenbezogenen Schutzmaßnahmen getroffen wurden.

2.1 Kriterien

2.1.1 Dauernde gesundheitliche Bedenken

Erstuntersuchung Nachuntersuchung

Siehe Tabelle 3.

2.1.2 Befristete gesundheitliche Bedenken

Erstuntersuchung Nachuntersuchung

Personen mit den unter 2.1.1 genannten Erkrankungen, soweit eine Wiederherstellung der Einsatzfähigkeit zu erwarten ist.

2.1.3 Keine gesundheitlichen Bedenken unter bestimmten Voraussetzungen

Erstuntersuchung Nachuntersuchung

Personen, bei denen zwar Beeinträchtigungen der unter 2.1.1 bezeichneten Art vorliegen, die Bedenken jedoch durch verkürzte Nachuntersuchungsfristen zurückgestellt werden können, wenn ihnen eine weniger belastende Tätigkeit hinsichtlich Sauerstoffkonzentration und/oder körperlicher Belastung zugewiesen werden kann.

2.1.4 Keine gesundheitlichen Bedenken

Erstuntersuchung Nachuntersuchung

Alle anderen Personen, soweit keine Beschäftigungsbeschränkungen bestehen (siehe 4.2).

2.2 Beratung

Eine Beratung hinsichtlich der besonderen Bedingungen des Einsatzes in sauerstoffreduzierter Atmosphäre einschließlich Berücksichtigung der arbeitsplatzbezogenen Gefährdungsbeurteilung ist erforderlich.

Bei Auftreten von gesundheitlichen Beschwerden während des Aufenthaltes in Räumen mit sauerstoffreduzierter Atmosphäre ist der Bereich unverzüglich zu verlassen und ein fachkundiger Arzt vor erneutem Betreten von Räumen mit sauerstoffreduzierter Atmosphäre zu kontaktieren.

Tabelle 3

  Risikoklasse 2)
1 2
Bewusstseins- oder Gleichgewichtsstörungen (+) +
Anfallsleiden in Abhängigkeit von Art, Häufigkeit, Prognose und Behandlungsstand der Anfälle (siehe auch BGI/GUV-I 585 "Empfehlungen zur Beurteilung beruflicher Möglichkeiten von Personen mit Epilepsie") (+) +
Erkrankungen oder Schäden des zentralen Nervensystems mit wesentlichen Funktionsstörungen, Hirndurchblutungsstörungen, Schlaganfall (+) +
Alkohol-, Suchtmittel-, Medikamentenabhängigkeit (+) +
Erkrankungen oder Veränderungen der Atmungsorgane, die deren Funktion stärker beeinträchtigen, z.B. chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD), Bronchialasthma (siehe Anhang 1,"Leitfaden für die Lungenfunktionsprüfung") (+) +
Erkrankungen oder Veränderungen des Herzens oder des Kreislaufs mit stärkerer Einschränkung der Leistungs- oder Regulationsfähigkeit z.B.: Angina pectoris, Anämien (+) +
Korrigierte Sehschärfe Ferne unter 0,7/0,7 (unter 0,8 bei langjähriger Einäugigkeit) (+) (+)
Festgestellter Schwerhörigkeit, die die Wahrnehmung eines akustischen Warnsignals behindern kann (450-1320 Hz) (+) (+)


3 Ergänzende Hinweise

3.1 Exposition, Belastung

Sauerstoffreduzierte Atmosphäre wird u. a. zur Brandvermeidung vornehmlich in Lager- und EDV-Bereichen eingesetzt. Dazu wird der Sauerstoffgehalt auf 13-17 Volumenprozent reduziert.

Beim Menschen erfolgt die Aufnahme von Sauerstoff durch Diffusion in der Lunge. Treibende Kraft für die Diffusion ist die Sauerstoffpartialdruckdifferenz zwischen den Lungenbläschen (Alveolen) und dem venösem Blut im Lungenkreislauf. Ist der Sauerstoffpartialdruck in der Atemluft vermindert, kann weniger Sauerstoff ins Blut aufgenommen werden. Die Menge an Sauerstoff pro Zeiteinheit, die dem Körper zur Verfügung steht, nimmt ab.

Die verminderte Sauerstoffversorgung der Gewebe bewirkt auch beim Gesunden eine Verminderung der Leistungsfähigkeit.

3.2 Funktionsstörungen, Krankheitsbild

3.2.1 Akute/subakute Gesundheitsschädigung

Bei Beschäftigten mit Vorerkrankungen sind akute, schwerwiegende Verschlimmerungen möglich; von Bedeutung sind insbesondere Herz- und Lungenerkrankungen. Auch kurzfristige Aufenthalte in Räumen mit sauerstoffreduzierter Atmosphäre bedürfen daher einer arbeitsmedizinischen Untersuchung.

3.2.2 Chronische Gesundheitsschädigung

Bei wiederholtem, regelmäßigem Aufenthalt in sauerstoffreduzierter Atmosphäre werden langfristige Folgen aus dem Formenkreis der chronischen höhenbedingten Erkrankungen diskutiert (Pulmonale Hypertonie, Polyglobulie).

4 Rechtsgrundlagen

4.1 Spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung

Wunschuntersuchung gemäß § 2 ArbMedVV in Verbindung mit § 11 ArbSchG.

4.2 Beschäftigungsbeschränkungen

4.3 Berufskrankheit

Entfällt.

5 Regeln und Literatur

1 Angerer P, Engelmann I, Raluca P, Marten Mittag B. Gesundheitliche Auswirkungen von Arbeit in sauerstoffreduzierter Atmosphäre (Hypoxie), Abschlussbericht FP224, DGUV Forschungsförderung, 2010.
2 Angerer P, Nowak D. Working in permanent hypoxia for fire protectionimpact an health, Int Arch Occup Environ Health 2003; 76: 87-102.
3 Fachtagung: Gesundheitliche Auswirkungen bei Arbeiten in sauerstoffreduzierter Atmosphäre. IAG Dresden 2010. httpl/www.dguv.de/inhalt/praevention/themen_a_z/brandschutz/fachtagung/index.jsp
4 Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem DGUV Grundsatz G 28 "Arbeiten in sauerstoffreduzierten Atmosphären" (BGI/GUV-I 504-28). (in Vorbereitung)
5 KüpperT, Milledge JS, Hillebrandt D, Kubalova J, Hefti U, Basnayt B, Gieseler U, Schöffl V. Empfehlungen der medizinischen Kommission der UIAA Nr. 15 Arbeit in Hypoxie, 2009.


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