umwelt-online: BGI 523 - Mensch und Arbeitsplatz (3)
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Bild 4-6: Mindesttemperatur- und Behaglichkeitsbereiche in Abhängigkeit von der Schwere der körperlichen Arbeit

Arbeitsschwere Mindest-
temperatur °C
ArbStätt- Richtlinie ASR 6/3
Behaglichkeitsbereiche
Trocken-
temperatur
°C
Feucht-
temperatur
°C
Relative
Luftfeuchte %
Luftge-
schwindigkeit m/s
Normal-
effektivtemp. °C
Mini-
mum
Maxi-
mum
Mini-
mum
Maxi-
mum
Mini-
mum
Maxi-
mum
Maxi-
mum
Mittel-
wert
Geistige Tätigkeit im Sitzen, z.B. Büroarbeit, Überwachungstätigkeit 20 20 24 12,5 20 40 70 0,1 19
Tätigkeit im Sitzen, leichte körperliche Arbeit, z.B. Steuertätigkeit, Sortieren kleiner Teile 19 19 24 11,5 20 40 70 0,1 18
Tätigkeit im Stehen, leichte körperliche Arbeit, z.B. Drehen, Fräsen, Maschinenarbeit 19 17 22 10 18,5 40 70 0,2 15,5
Tätigkeit im Stehen, mittlere körperliche Arbeit, z.B. Montage 17 15 21 7,5 17,5 30 70 0,4 14,5
Schwere körperliche Arbeit, z.B. Gussputzen, Kiesschaufeln, Transport schwerer Lasten von Hand 12 12 20 5 16,5 30 70 0,5 13,5


Allgemein ist nachgewiesen, dass psychosoziale Faktoren den Stellenwert des Klimas im Behaglichkeitsbereich überlagern (nach [ 10]).

4.1.2 Klimasummenmaße

Die Vielzahl der Einflussgrößen führt zu Schwierigkeiten bei einer Bewertung des Klimas. Damit das Klima mit nur wenigen Angaben beschreibbar wird, sind Klimasummenmaße erarbeitet worden.

Die Entwicklung der Klimasummenmaße geht auf die Erfahrung des täglichen Lebens zurück, dass sich die Wirkungen der einzelnen Klimagrößen auf den Menschen gegenseitig kompensieren können. Steigt z.B. die Lufttemperatur eines Raumes an, in dem man sich behaglich fühlt, so bleibt eine zunehmende Wärmeempfindung aus, wenn die Luft gleichzeitig durch einen Ventilator stärker bewegt wird. Entsprechend fühlt man sich auch bei einer Lufttemperatur unterhalb der behaglichen Werte nicht unbehaglich, wenn man gleichzeitig Strahlungswärme, z.B. von der Sonne her, erhält.

Ein gebräuchliches Klimasummenmaß ist z.B. die Normal-Effektiv-Temperatur. Sie wird mit NET abgekürzt und in Grad Celsius angegeben.

Sie fasst die Faktoren Temperatur, Feuchtigkeit und Geschwindigkeit der Luft in einem Wert zusammen. Bei gleicher Normal-Effektiv-Temperatur ist mit gleichem Klimaempfinden bei unterschiedlichen Klimafaktoren zu rechnen, wenn, wie sehr häufig anzutreffen, die Strahlungstemperatur der umgebenden Flächen nur unwesentlich von der Lufttemperatur abweicht.

Einer der neueren Vorschläge, das Klima im neutralen Bereich durch ein Summenmaß anzugeben, ist die psychophysikalische Skala nach Prof. Fanger [ 12] und DIN 7730. Aus sechs Messgrößen wird ein so genannter PMV-Index gebildet, der sich direkt in die Zufriedenheit der Nutzer der Räume umrechnen lässt (Bild 4-7). Auf der Basis eines umfangreichen Datenmaterials werden die durch einen Sensor ermittelten objektiven Klimagrößen mit den Bekleidungs- und Aktivitätsgrößen verknüpft. Speziell entwickelte Messgeräte gestatten es unmittelbar anzugeben, wie viel Prozent der zu erwartenden Beschäftigten im Mittel mit einer gegebenen Klimasituation zufrieden sind. Das Verfahren ermittelt eine objektive Bewertung ohne psychosoziale Einflüsse.

Bild 4-7: Methodik und Gerätebeispiel für die Messung des Wärmekomforts (nach [ 12])

4.2 Licht und Sehen

Licht gehört wie das Klima und die Qualität der Luft zur natürlichen Umwelt des Menschen. Es hat nicht nur direkten Einfluss auf das Sehvermögen, sondern beeinflusst auch das vegetative Nervensystem und damit viele Lebensfunktionen des Körpers.

Die Lichtwirkungen können damit nicht nur auf die Beleuchtungsstärke und die Erkennbarkeit von Gegenständen und Informationen reduziert werden.

Schon beim ersten Eindruck unterscheiden wir mehrere Lichtqualitäten. Das strahlende Licht eines Schönwettertages hebt unser Wohlbefinden. Sind damit allerdings stärkere Wärmeeinwirkungen oder blendende Helligkeit verbunden, wird die Anregung zur Erregung übersteigert und trägt nicht mehr zum Wohlbefinden bei. An einem trüben Tag fühlen wir uns vielfach bedrückt. Wir sind ungeduldig, unzufrieden.

Zwischen übermäßiger Helligkeit und anhaltender Dunkelheit liegt ein Optimum. Bedeutung hat auch der Wechsel zwischen Anregung durch die Helligkeit des Tages und die Beruhigung durch das gedämpfte Licht der Dämmerung.

Ausgangspunkt allen Lebens ist das Tageslicht. Auf natürliche Beleuchtung ist der Mensch am besten eingestellt. Tageslicht variiert aber nach Tages- und Jahreszeit, nach Wetter und geografischer Lage. Aufgrund dieser Schwankungen ist künstliches Licht in Innenräumen auch tagsüber unverzichtbar.

Tageslicht kann durch Fenster, aber auch durch Glasdächer, Lichtkuppeln und Lichtsysteme eingebracht werden. Durch konstruktive Maßnahmen sind zu vermeiden:

Bild 4-8: Sonnenschutz lässt sich auch durch vorgesetzte Bauteile erreichen, welche das Licht durch Prismenstrukturen nicht nur abschirmen, sondern gezielt und blendfrei weiterleiten und verteilen (Foto: Bomin Solar)

Das Zusammenspiel von Tages- und künstlichem Licht können Lichtmanagement-Systeme organisieren - z.B. in der Ausführung als Konstantlichtregelung für ein gleich bleibendes Beleuchtungsniveau aus der Summe von Tages- und Kunstlicht, unabhängig davon, wie viel von jedem gerade zur Verfügung steht (Bilder 4-8 und 4-9).

Zur optimierten Nutzung des Tageslichts gibt es auch Tageslichtsysteme, die das Tageslicht kontrolliert in Innenräume lenken, zu hohe Leuchtdichten vermeiden und die Wärmeeinstrahlung im Sommer reduzieren (Bild 4-10).

Nach der Arbeitsstättenverordnung müssen Arbeitsräume möglichst ausreichend Tageslicht erhalten. Eine Sichtverbindung nach außen, durch Einhaltung einer Mindestfensterfläche in Verbindung mit Sonnenschutz, ist immer zu bevorzugen.

Bild 4-9: Industriehalle mit hohem Lichtdachanteil

Bei Konstruktionen mit großen Glasflächen ist auf die folgenden sicherheitstechnischen Anforderungen hinzuweisen:

Bild 4-10: Prinzip eines Lichtleitsystems

In der modernen Arbeitswelt ist das Sehen einer der am stärksten belasteten Sinneskanäle. Einer gut gestalteten Beleuchtung kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Wahrnehmung, Konzentration und Aufmerksamkeit werden durch höhere Beleuchtungsstärken verbessert und die Leistungsbereitschaft nimmt zu.

Die Wirkung höherer Beleuchtungsstärken ist umso größer, je höher der Anteil der Sehanforderungen und je schwieriger die Aufgabe ist. Durch höhere Beleuchtungsstärken können Fehler- sowie Unfallhäufigkeit gesenkt werden.

4.2.1 Lichttechnische Grundgrößen

Lichtstrahlung ist ein Teilbereich elektromagnetischer Wellen, der nach Eintritt in das Auge eine Hell- oder Farbempfindung hervorruft. Sie unterscheidet sich von Röntgenstrahlung sowie von Radar-, Fernseh- und Radiowellen allein durch die Wellenlänge.

Im Wellenbereich zwischen 380 nm und 780 nm ist Strahlung für das menschliche Auge wahrnehmbar. Jede Farbe kann einer Wellenlänge zugeordnet werden.

Wellenbereiche oberhalb von 780 nm sind Wärme- oder Infrarotstrahlung und unterhalb von 380 nm Ultraviolettstrahlung. Beide werden mit dem Auge nicht mehr wahrgenommen.

Der Lichtstrom ist ein Maß für die von einer Lampe ausgehende Lichtmenge. Eine 60-Watt-Glühlampe erzeugt einen höheren Lichtstrom als eine mit 20 Watt. Entscheidend für die Wirksamkeit ist die von einer Leuchte bewirkte Lichtstärke in die gewünschte Richtung. Der von einer Lichtquelle ausgehende Lichtstrom, gemessen in Lumen, erzeugt als wirksame Lichtstärke auf einer beleuchteten Fläche die Beleuchtungsstärke E, die in Lux (lx) gemessen wird (Bild 4-12). Die erzeugte Beleuchtungsstärke nimmt quadratisch mit der Entfernung zur Lichtquelle ab. Das menschliche Auge kann Beleuchtungsstärken von 0,2 Lux (klare Mondnacht) bis ca. 100.000 Lux (sonniger Sommertag) wahrnehmen. Die Beleuchtungsstärke ist für viele technische Bereiche normiert.

Ein beleuchtetes oder selbstleuchtendes Objekt hat eine Leuchtdichte, gemessen in Candela/m2. Der aus dem täglichen Sprachgebrauch bekannte Begriff "Helligkeit" darf damit nicht verwechselt werden. Die gleiche Leuchtdichte, z.B. die eines brennenden Streichholzes, wird in der Nacht viel heller empfunden als am Tage.

Bei der Auswahl einer Lichtquelle sind die Lichtausbeute der Lampe, gemessen in Lumen pro Watt, der Wirkungsgrad der Leuchte und die erzeugte Lichtfarbe und Qualität wichtige Größen. Die Lichtausbeute einer Glühlampe liegt bei etwa 15 und die einer Leuchtstofflampe mit Vorschaltgerät bei etwa 50 Lumen pro Watt. Lichtausbeute und Lichtstrom von Lampen und Lichtstärkeverteilungen von Leuchten werden vom Hersteller auf Datenblättern angegeben.

Bild 4-11: Auswirkungen der Beleuchtungsstärke auf Leistung, Ermüdung, Qualität und Arbeitssicherheit (nach [ 13])


B
ild 4-12: Zusammenhänge zwischen den Grundgrößen Lichtstrom, Beleuchtungsstärke, Leuchtdichte und Reflexionsgrad


4.2.2 Die Güte einer Beleuchtung

Anforderungen an eine Beleuchtungsanlage haben drei Schwerpunkte (nach [ 14]):

Die Größen Beleuchtungsniveau, Blendungsbegrenzung und Leuchtdichteverteilung sind bei der Planung und Ausführung einer Beleuchtungsanlage von vorrangiger Bedeutung. Wahrnehmung, Konzentration, Aufmerksamkeit werden dadurch besonders beeinflusst. Nur bei Beachtung aller Faktoren kann eine gute Beleuchtungsqualität erreicht werden.

Beleuchtungsniveau bzw. -stärke

Mit steigender Beleuchtungsstärke wird sowohl die Sehleistung als auch die Aufmerksamkeit, Wachsamkeit und Konzentration erhöht. Die Höhe der erforderlichen Beleuchtungsstärke für eine Tätigkeit oder Art des Raumes richtet sich nach der Sehaufgabe (Bild 4-13).

Die Beleuchtungsstärke in einem Raum oder einer Raumzone ist abhängig von der Anzahl und den Abständen der vorhandenen Leuchten. Deshalb ist die Beleuchtungsstärke nicht an jeder Stelle eines Raumes gleich groß.

Damit die Unterschiede der Beleuchtungsstärken nicht zu groß werden, sollten die Beleuchtungsstärken an keinem Arbeitsplatz des Raumes oder der Raumzone kleiner als 60 % der erforderlichen Beleuchtungsstärke sein.

Zum gefahrlosen Verlassen von Räumen und Arbeitsplätzen müssen bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung folgende Mindestbeleuchtungsstärken vorhanden sein:

Bild 4-13: Erforderliche Beleuchtungsstärke nach DIN EN 12 464 (Beispiele)

Art des Raumes bzw. Tätigkeit (Beispiele) Beleuchtungsstärke
in Lux (lx)
  • Verkehrsflächen und Flure
  • Pausenräume
  • Vorrats- und Lagerräume (nicht ständig besetzt)
100
  • Laderampen und Ladebereiche
  • Fahrwege mit Personenverkehr
  • Leitstände
150
  • grobe Montagearbeiten
  • Gussputzerei, Maschinenformerei, Sandaufbereitung
  • Verarbeiten von schweren Blechen (ab 5 mm)
  • Schalterräume und haustechnische Anlagen
  • Freiformschmieden
  • Kantinen, Teeküchen
  • Garderoben, Waschräume, Toiletten, Bäder
200
  • mittelfeine Montagearbeiten
  • Verarbeiten von leichten Blechen (bis 5 mm)
  • Versand- und Verpackungsbereiche
  • grobe und mittlere Maschinenarbeiten (Toleranzen ab 0,1 mm)
  • Galvanisieren
  • Schweißen, Gesenkschmieden, Hand- und Kernformerei
  • Steuerstände in Walz-, Hütten- und Stahlwerken
  • Produktionsanlagen mit ständigen manuellen Eingriffen
300
  • feine Maschinenarbeiten, Schleifen (Toleranzen und 0,1 mm)
  • feine Montagearbeiten
  • Karosseriebau und Montage
500
  • Oberflächenbearbeitung und Lackierung
  • sehr feine Montagearbeiten
  • Herstellen von Werkzeugen und Schneidwaren
  • Lackier-, Spritz- und Schleifkabinen im Automobilbau
  • Anreißen und Kontrolle
750
  • Lackieren: Ausbessern und Inspektion im Automobilbau
  • Werkzeug-, Lehren- und Vorrichtungsbau
  • Präzisions- und Mikromechanik
1000


Leuchtdichteverteilung

Die Leuchtdichte ist der Helligkeitseindruck einer selbstleuchtenden oder Licht reflektierenden Fläche. Bei Licht reflektierenden Flächen ist die Leuchtdichte abhängig von der Beleuchtungsstärke sowie vom Reflexionsgrad und Glanzgrad der Oberfläche (Bild 4-14).

Da sich die Empfindlichkeit des Auges entsprechend der vorhandenen Leuchtdichten im Gesichtsfeld anpasst, sollten die Unterschiede der Leuchtdichten im Gesichtsfeld (Kontraste) nicht zu groß sein. Bei häufigem Wechsel zwischen sehr hellen und sehr dunklen Flächen (große Kontraste) wird das Auge durch ständiges Ändern der Empfindlichkeit stark belastet (Bild 4-12).

Deshalb sollte der Unterschied der Leuchtdichte am Arbeitsplatz nicht größer als 3:1 und im weiteren Umfeld nicht größer als 10:1 sein.

Bild 4-14: Empfohlene Reflexionsgrade von Flächen in Arbeitsräumen

Raumbegrenzungsfläche Reflexionsgrad
Decke 0,6 - 0,9
Wände 0,3 - 0,8
Boden 0,1 - 0,5
Möbel 0,2 - 0,5
Maschinen, Apparate 0,3 - 0,5
Arbeitstischoberflächen 0,2 - 0,6


Bild 4-15: Unterschiede in der Leuchtdichte am Arbeitsplatz;

oben: Kontrast weich, flau, unbefriedigend
Mitte: Kontrast 1:3 bis 3:1, ausgewogen
unten: Kontrast größer als 3:1, hart

Große Unterschiede der Leuchtdichten im Blickfeld führen zur Blendung. Durch Blendung wird die Sehleistung herabgesetzt, das Wohlbefinden beeinträchtigt und die Ermüdung gefördert.

Das Blendempfinden hängt von der Größe der leuchtenden Flächen und dem Winkel zwischen Blickrichtung und Blendquelle ab.

Direktblendung wird von Leuchten und anderen Flächen mit hoher Leuchtdichte, z.B. Sonneneinstrahlung in Fenster, verursacht. Reflexblendung entsteht durch Spiegelung auf glänzenden Flächen, z.B. auf Bildschirmen, Kunstdruckpapier oder auch auf nassen Straßen.

Entsprechend der Art des Raumes oder der Tätigkeit sind bestimmte Güten für die Blendungsbegrenzung erforderlich.

Direktblendung lässt sich durch abgeschirmte Lampen und abgedunkelte Fenster vermeiden.

Vor Reflexblendungen schützen die richtige Anordnung der Leuchten im Raum und die Verwendung matter Oberflächen.

Leuchten sind durch Reflektoren, Raster u.Ä. in ihrer Blendwirkung zu begrenzen. Hierbei ist ein Mindestabschirmwinkel einzuhalten (Bild 4-16).

Bild 4-16: Zur Begrenzung der Blendung ist ein Mindestabschirmwinkel einzuhalten

Lichtrichtung und Schattigkeit

Anzahl, Verteilung und Anordnung der Leuchten im Raum bestimmen neben der Beleuchtungsstärke auch die Lichtrichtung und die Schattigkeit. Zur guten Erkennbarkeit von Körpern und ihrer Flächen im Raum muss eine ausreichende Schattenwirkung durch die Lichtquellen erzielt werden.

Indirekte Beleuchtung kann wegen ihrer Schattenarmut ebenso unangenehm empfunden werden, wie direkte Beleuchtung mit z.B. nur einer Lichtquelle und harten Schlagschatten (Bilder 4-17 und 4-18).

Anzustreben sind ausgewogene Schatten mit weichen Rändern. Dabei sollte der Hauptanteil des Lichtes wie bei natürlichem Licht seitlich von oben einfallen. Ein geringerer Teil sollte durch Wand- und Deckenreflexion indirekt erzeugt werden.

Nur für Sonderfälle, z.B. Fehlerkontrolle auf Gewebestrukturen, ist stark gerichtetes Licht mit harten Schatten erforderlich.

Bild 4-17: Starke Schattenwirkung durch schräg von oben einfallendes Licht


Bild 4-18: Geringe Schattenwirkung durch stark diffuses Licht


Farbwiedergabe und Lichtfarbe

Natürliches Licht enthält Strahlung verschiedener Wellenlängen, die, wie beim Regenbogen, nach Durchgang durch ein Prisma als Farben sichtbar werden.

Das Licht künstlicher Lichtquellen weicht in seiner Farbzusammensetzung von der des Sonnenlichtes ab. Je nachdem, welche Farbanteile überwiegen, wirkt weißes Licht der Glühlampe gelblichwarm oder der Quecksilberdampfhochdrucklampe bläulich-kalt.

Für Büroräume, Produktionsstätten, Räume zur Erholung und Entspannung wird warmweiße Beleuchtung, für Farbprüfung und Qualitätskontrolle mit hohen Nennbeleuchtungsstärken tageslichtweiße Beleuchtung bevorzugt.

Die Lichtfarbe und die Farbzusammensetzung des weißen Lichtes beeinflussen nicht nur seine psychische Wirkung, z.B. Entspannung oder Aufmerksamkeit, sondern auch die Farbwiedergabe.

Ein Schild erkennt man als "rot", weil nur diese Wellenlänge reflektiert und alle übrigen absorbiert werden. Enthält die Lichtquelle aber nur einen geringen Rotanteil, kann auch nur wenig Rot reflektiert werden.

Das farbige Aussehen beleuchteter Gegenstände ist damit abhängig von ihren Körperfarben und den Farbwiedergabeeigenschaften der Lampen (Bild 4-19).

Bild 4-19: Der Farbeindruck bei Beleuchtung durch verschiedene Lampentypen


4.2.3
Farbgebung im Arbeitsraum

Die Farbigkeit eines Raumes hat vielfältige Rückwirkungen auf die Nutzer (Bilder 4-20 und 4-21).

Helle Farben wirken leicht, freundlich, aufheiternd. Sie verbreiten mehr Licht und hellen die Räume auf. Dunkle Farben wirken bedrückend und entmutigend.

Monotone Arbeit erfordert einige anregende Farbelemente, z.B. an Säulen, Türen oder Trennwänden.

Bei hohen Anforderungen an die Konzentration müssen Ablenkungen und Beunruhigung vermieden werden. Es sollten hier helle, unauffällige Farben verwendet werden.

Zum Erleichtern der Orientierung und zum visuellen Erfassen des Arbeitsgutes sollte zur Umgebung ein Farbkontrast bestehen. Bei größeren Flächen ist zu beachten, dass keine starken Helligkeitskontraste auftreten und keine leuchtenden Farben eingesetzt werden.

Bei Arbeitsgut aus Material von Ockerbis Brauntönen ist z.B. eine Unterlage von mattgrüner, hellwassergrüner oder mattbläulicher Farbe zu empfehlen.

Wichtige Griffe, Hebel o.Ä. sollten mit hervorstechenden Farben als Blickfang gestaltet werden. Ein solches Maschinenteil ist besser sichtbar, die Zeit zur Erfassung einer Sehaufgabe wird verkürzt, eine Ablenkung durch Suchen vermindert.

Eine Beschränkung auf 3 bis max. 5 Blickfänge an einem Arbeitsplatz ist zu empfehlen. Der größte Kontrast wird zwischen gelb und schwarz erzielt.

Bild 4-20: Psychologische Wirkung von Farben


Bild 4-21: Farbliche Abstimmung einer Werkhalle und der Betriebseinrichtungen


4.3
Lärm

Lärm ist Schall (Geräusch) der stören, belästigen, die Gesundheit schädigen oder zu Unfallgefahren führen kann. Die wichtigste Auswirkung von Lärm ist der bleibende Gehörschaden. In Deutschland steht die Lärmschwerhörigkeit mit deutlichem Abstand zu allen anderen anerkannten Berufskrankheiten an erster Stelle. Die Lärmschwerhörigkeit ist nicht heilbar. Eine Gewöhnung an Lärm gibt es nicht.

Da sich der messbare Schalldruck über einen sehr großen Bereich erstreckt, wird der Lärm durch ein logarithmisches Maß in Dezibel (dB) angegeben. Der Mensch empfindet bei konstantem Schalldruck hohe Töne lauter als tiefe. Soll das Ergebnis von Geräuschmessungen dem Empfinden des menschlichen Ohres entsprechen, müssen die Tonhöhen und damit die Frequenzen entsprechend bewertet werden. Dies geschieht in den Schallmessgeräten durch genormte elektronische Filter. Im Arbeitsschutz wird vornehmlich der A-Filter verwendet. Der Schalldruckpegel wird dann als A- bewertet und in dB(A) angegeben (Bilder 4-23 und 4-24).

Bei langjähriger Lärmeinwirkung ab 85 dB(A) besteht ein erhöhtes Gehörschadensrisiko. Teilweise wird eine solche Schädigung schon ab 80 dB(A) beobachtet.

Gefährdungen durch Lärm betreffen nicht nur Schädigungen des Hörorgans, die zu einem Gehörschaden führen, sondern auch die nicht über das Gehör wirkenden, als extra-aurale Wirkungen bezeichneten, Reaktionen des menschlichen Organismus.

Dies betrifft im Wesentlichen vegetative, d.h. physiologische Reaktionen verschiedener Organsysteme bei Schallpegeln ab etwa 60 dB(A) und psychische Wirkungen ab etwa 30 dB(A), wobei auf dem Umweg über das Bewusstsein schon hier physiologische Rückwirkungen möglich sind. Dass Lärm am Arbeitsplatz als ein Risikofaktor die Entstehung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen begünstigt, erscheint derzeit wahrscheinlich (Bild 4-22).

Bild 4-22: Übersicht zu den extra-auralen Lärmwirkungen

Psychische Wirkungen in Form von:
  • innerer Anspannung
  • Reizbarkeit bis Aggressivität
  • Konzentrationsstörungen
  • Nervosität

Vegetative Reaktionen wie:

  • vermehrte Ausschüttung von Stresshormonen
  • Veränderung der Herzschlagfrequenz, Steigerung des Blutdrucks
  • Anspannung der Muskulatur
  • Reduzierung der Magen- und Darmaktivität
  • schlechte Tiefensehschärfe und räumliches Sehen, Gesichtsfeldeinengung
  • verzögerte Signalverarbeitung im Gehirn

Leistungsminderungen durch:

  • Herabsetzung der Aufmerksamkeit und Konzentration
  • Verlangsamung von Denkprozessen
  • Verminderung des Handgeschicks
  • Verminderung der Reaktionsleistung


B
ild 4-23: Beispiele unterschiedlicher Schalldruckpegel (Bild Fa. Bilsom)


Lärm lässt sich mit kleinen handlichen Schallpegelmessern vergleichsweise leicht überschlägig ermitteln. Möglich ist eine orts- oder personenbezogene Messung und Beurteilung, sodass den individuellen Belastungen Rechnung getragen werden kann.

Die Messung und Beurteilung des Lärms erfolgt für repräsentative Zeitabschnitte und Arbeitsabläufe. Die Einwirkdauer und die Intensität der Geräusche werden berücksichtigt. Aus diesen Größen wird der energieäquivalente Dauerschallpegel bezogen auf eine Arbeitsschicht von 8 Stunden ermittelt und als Tages-Lärmexpositionspegel (LEX, 8h) bezeichnet.

Faustregel:

3 dB(A) Zunahme bedeutet Verdopplung der Gehörgefährdung

3 dB(A) Abnahme bedeutet Halbierung der Gehörgefährdung

Bild 4-24: Die Berücksichtigung des logarithmischen Maßes führt dazu, dass die Halbierung der Einwirkzeit in Verbindung mit der Pegelerhöhung von 3 dB den gleichen energieäquivalenten Dauerschallpegel (d.h. gleicher Energieinhalt des Dauerschallpegels) ergibt. Es zeigt sich, dass auch schon eine vergleichsweise kurze Einwirkzeit eines hohen Schalldruckpegels zu einer Gehörgefährdung werden kann

Schalldruckpegel in dB(A) Einwirkzeit Beurteilungspegel in dB(A)
85 8 h 85
88 4 h 85
91 2 h 85
94 1 h 85
97 30 min 85
100 15 min 85
103 7,5 min 85


Um den negativen Auswirkungen des Lärms zu begegnen, wurden verschiedene Vorschriften für den Arbeitsschutz und zum Schutz Dritter (Nachbarschaft) erlassen. Danach sind Grenzwerte der Lärmeinwirkung am Arbeitsplatz, aber auch der Lärmemission einzuhalten.

Zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen ihrer Gesundheit und Sicherheit durch Lärm bei der Arbeit gilt die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV). Sie ist die Umsetzung der RL 2003/10/EG in nationales Recht (Bild 4-25).

Die Arbeitsstättenverordnung fordert im Anhang, in Arbeitsstätten den Schallpegel so niedrig zu halten, wie es nach Art des Betriebes möglich ist. Der Beurteilungspegeldarf höchstens 85 dB(A) betragen. Ist dieser nach der betieblich möglichen Lärmminderung nicht einzuhalten, darf er bis zu 5 dB(A) überschritten werden (Bild 4-26).

Bild 4-25: Auslösewerte und erforderliche Maßnahmen gemäß Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung

Auslösewerte Erforderliche Maßnahmen
Untere Auslösewerte LEX, 8h = 80 dB(A)

LpC, peak = 135 dB(C)

  • Lärmschutzmaßnahmen durchführen
  • Gehörschutz zur Verfügung stellen
  • Beschäftigte unterweisen
  • Beschäftigte arbeitsmedizinisch beraten
  • Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen anbieten

Obere Auslösewerte

LEX, 8h = 85 dB(A)

LpC, peak = 137 dB(C)

Zusätzliche Maßnahmen:
  • Kennzeichnung, Abgrenzung und Zugangsbeschränkung der Arbeitsbereiche
  • Lärmminderungsprogramm ausarbeiten und durchführen
  • Gehörschutz-Tragepflicht
  • Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen veranlassen


Bild 4-26: Höchstzulässige Tages-Lärmexpositionspegel an Arbeitsplätzen nach VDI 2058 Blatt 3 - Beurteilung von Lärm unter Berücksichtigung unterschiedlicher Tätigkeiten -

Tätigkeit Tages-Lärmexpositionspegel
Überwiegend geistige Tätigkeit höchstens
55 dB(A)
Einfache oder überwiegend
mechanisierte bis Bürotätigkeiten
sowie vergleichbare Tätigkeiten
höchstens
70 dB(A)


Technische Schutzmaßnahmen konzentrieren sich je nach der Problemlage auf

Arbeitsmittel:
z.B. Beschaffung geräuscharmer Maschinen und Anlagen

Arbeitsverfahren:
z.B. Anwendung lärmarmer Technologien

Arbeitsräume:
z.B. akustische Raum- und Arbeitsplatzabtrennungen, Kapselungen, raumakustische Maßnahmen (Wand- und Deckenverkleidungen)

Informationen über die Schallemission und den erreichten Stand der Lärmminderung enthält die Betriebsanleitung zu den Arbeitsmitteln.

Diese Angaben müssen aufgrund der 3. und 9. Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz geliefert werden.

Ein geeigneter Typ von Gehörschutz ist nach der Höhe der Lärmeinwirkung und dem Frequenzspektrum auszuwählen:

Das Tragen von Gehörschutz entbindet den Unternehmer nicht davon, ein Lärmminderungsprogramm aufzustellen und technische Lärmschutzmaßnahmen durchzuführen.

Umfangreichere Angaben zu Grundlagen, Messung und Lärmschutz enthalten die BG-Information "Lärm am Arbeitsplatz in der Metall-Industrie" (BGI 688) sowie die Lärmschutzarbeitsblätter der BGen.

Bild 4-27: Beispiele für Gehörschutzstöpsel und Kappen


4.4 Mechanische Schwingungen und Vibrationen

Mechanische Schwingungen, auch als Vibrationen oder Erschütterungen bezeichnet, wirken vorwiegend über vibrierende Werkzeuge und Fahrzeuge auf den Menschen ein. Sie können in Abhängigkeit von Frequenz, Intensität, Einwirkrichtung und Dauer der Einwirkung das Wohlbefinden, die Leistungsfähigkeit und die Gesundheit beeinträchtigen.

In Abhängigkeit von der Einwirkstelle der Schwingungen spricht man von Hand-Arm-Schwingungen und Ganzkörper-Schwingungen.

Hand-Arm-Schwingungen werden beim Arbeiten, z.B. mit Meißel- oder Bohrhämmern und Handschleifmaschinen, in das Hand-Arm-System eingeleitet und können zu Knochen- und Gelenkschäden, Durchblutungsstörungen und Nervenfunktionsstörungen der oberen Gliedmaßen führen.

Ganzkörper-Schwingungen werden über die Füße des stehenden Menschen oder über das Gesäß des sitzenden Menschen eingeleitet. Sie können u.a. Störungen des Wohlbefindens (z.B. Seekrankheit bei tieffrequenten Schwingungen), Ermüdungserscheinungen, Konzentrationsschwäche und Sehstörungen verursachen.

Die beim Fahren von Fahrzeugen in das Gesäß eingeleiteten Schwingungen wirken belastend auf die Wirbelsäule und können zu Erkrankungen, insbesondere der Lendenwirbelsäule, führen.

Zur Beurteilung der Gesundheitsgefahren sind Einflussgrößen, wie Frequenz, Intensität, Richtung und Dauer der Einwirkung, zu ermitteln. Grundlage für die Beurteilung der Schwingungsbelastung ist die VDI 2057 "Einwirkung mechanischer Schwingungen auf den Menschen".

Bei Darstellung der Wirkrichtungen in einem Koordinatensystem werden die Hauptbelastungen der z-Richtung zugeordnet. Bei Ganzkörper-Schwingungen ist dies die Wirbelsäule und bei Hand-Arm-Schwingungen die Unterarmrichtung.

Hauptkenngröße ist die frequenzbewertete Beschleunigung. Diese kann messtechnisch ermittelt oder aus Datenbanken sowie Herstellerangaben entnommen werden.

Handgeführte Maschinen oder Fahrzeuge erzeugen in Frequenz und Schwingbeschleunigung typenspezifische Schwingungen. Unterschiede ergeben sich durch Besonderheiten der Konstruktion, Qualität der Fertigung und Erhaltungszustand (Bild 4-28).

Aus der Kenntnis der frequenzbewerteten Beschleunigung und der täglichen Einwirkungsdauer lässt sich der Tages-Vibrationsexpositionswert A(8) bezogen auf eine Arbeitsschicht ermitteln. Er dient der Abschätzung für das mögliche Auftreten einer Gesundheitsgefährdung.

Bild 4-28: Bespiel für eine Zusammenstellung von Kennwerten für Schwingungen aus dem BGIA-Report 6/2006. Der Report enthält auch zahlreiche aktuelle Werte für Schwingbeschleunigungen bei handgeführten Geräten


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