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15.5 Entsorgung (siehe auch Abschnitt ... der Vorbemerkung)

Die asbesthaltigen oder asbestkontaminierten Abfälle dürfen nicht geworfen, geschüttet, zerkleinert oder geshreddert werden und sind entsprechend den Annahmebedingungen des örtlichen Abfallbeseitigers unter Beachtung der gefahrgutrechtlichen Bestimmungen zu verpacken. Für die Bereitstellung zum Transport sind die Behältnisse oder Verpackungen nach Nummer 9.3 Abs. 2 der TRGS 519 zu kennzeichnen und vor dem Zugriff Dritter zu sichern. Entsorgung gemäß den Anforderungen des Merkblatts " Entsorgung asbesthaltiger Abfälle" der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA).

Asbestkontaminiertes Reinigungswasser ist wie Abwasser zu entsorgen (siehe Nummer 16.2 Abs. 6 Satz 3 TRGS 519). Ist es durch andere, z.B. ölige Stoffe verunreinigt, muss es nach dem Abfallbeseitigungsgesetz der zuständigen Landesbehörden entsorgt werden.

15.6 Verhalten bei Störungen

Muss beim Arbeitsablauf von diesem geprüften Verfahren abgewichen werden, ist die Arbeit zu unterbrechen und der sachkundige Verantwortliche zwecks Abstimmung der weiteren Vorgehensweise zu verständigen.

Bei Ausfall des K1 (bzw. H) -Staubsaugers:

Bei Beschädigung des Beutels:

Bezugsquelle für die Adapter:

Fa. Gustav Ress GmbH & Co. KG Schornsteinfegertechnik
Am Hasselbruch 6
32107 Bad Salzuflen

Fa. Wöhler
Messgeräte Kehrgeräte GmbH
Schützenstraße 38
33181 Wünnenberg

16 Schornsteinfegerarbeiten - Schwammverfahren - BT 10 Stand 2/2000

16.1 Anwendungsbereich

Reinigen und überprüfen der Freigängigkeit von Asbestzement (AZ)-Schornsteinen nach DIN 18 160-1 mit dem Schwamm.

16.2 Organisatorische Maßnahmen

16.3 Arbeitsvorbereitung

Bereitzustellen sind:

Spezieller Reinigungsschwamm in der jeweiligen Schornsteingröße

16.4 Arbeitsausführung

16.4.1 Vom Schornsteinkopf

16.4.2 Vom Dachboden

16.4.3 Von der Schornsteinsohle

16.4.4 Weitere wichtige Hinweise

16.5 Entsorgung (siehe auch Teil 1 Abschnitt 8 (Seite 10))

Die asbesthaltigen oder asbestkontaminierten Abfälle dürfen nicht geworfen, geschüttet, zerkleinert oder geshreddert werden und sind entsprechend den Annahmebedingungen des örtlichen Abfallbeseitigers unter Beachtung der gefahrgutrechtlichen Bestimmungen zu verpacken. Für die Bereitstellung zum Transport sind die Behältnisse oder Verpackungen nach Nummer 9.3 Abs. 2 der TRGS 519 zu kennzeichnen und vor dem Zugriff Dritter zu sichern. Entsorgung gemäß den Anforderungen des Merkblatts " Entsorgung asbesthaltiger Abfälle" der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA).

Asbestkontaminiertes Reinigungswasser ist wie Abwasser zu entsorgen (siehe Nummer 16.2 Abs. 6 Satz 3 TRGS 519). Ist es durch andere, z.B. ölige Stoffe verunreinigt, muss es nach dem Abfallbeseitigungsgesetz der zuständigen Landesbehörden entsorgt werden.

16.6 Verhalten bei Störungen

Muss beim Arbeitsablauf von diesem geprüften Verfahren abgewichen werden, ist die Arbeit zu unterbrechen und der sachkundige Verantwortliche zwecks Abstimmung der weiteren Vorgehensweise zu verständigen.

17 Vinyl-Asbestplatten nach DIN 16 950 Ausgabe 4/77 (auch Flexplatten genannt) BT 11 Stand 2/2000

17.1 Anwendungsbereich

Ausbau von Vinyl-Asbestbodenplatten (so genannte Flexplatten) auf Bitumenkleber mittels Handspachtel.

17.2 Organisatorische Maßnahmen

17.3 Arbeitsvorbereitung

Bereitzustellen sind:

17.4 Arbeitsausführung

17.5 Entsorgung (siehe auch Teil 1 Abschnitt 8 (Seite 10))

Die asbesthaltigen oder asbestkontaminierten Abfälle dürfen nicht geworfen, geschüttet, zerkleinert oder geshreddert werden und sind entsprechend den Annahmebedingungen des örtlichen Abfallbeseitigers unter Beachtung der gefahrgutrechtlichen Bestimmungen zu verpacken. Für die Bereitstellung zum Transport sind die Behältnisse oder Verpackungen nach Nummer 9.3 Abs. 2 der TRGS 519 zu kennzeichnen und vor dem Zugriff Dritter zu sichern. Entsorgung gemäß den Anforderungen des Merkblatts " Entsorgung asbesthaltiger Abfälle" der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA).

17.6 Verhalten bei Störungen

Muss beim Arbeitsablauf von diesem geprüften Verfahren abgewichen werden, ist die Arbeit zu unterbrechen und der sachkundige Verantwortliche zwecks Abstimmung der weiteren Vorgehensweise zu verständigen.

*) In explosionsgefährdeten Bereichen muss auf den Einsatz eines K1 (bzw. H) -Staubsaugers verzichtet werden.

18 Bohren von Gerüstverankerungslöchern an Außenfassaden - Anbohrverfahren - BT 12 Stand 2/2000

18.1 Anwendungsbereich

Bohren von Gerüstverankerungslöchern (bis 15 mm) in ebenen Asbestzementfassadenplatten mit dem Bohrhammer Hilti TE 5 mit der Staubabsaugung TE5-DRS

18.2 Organisatorische Maßnahmen

18.3 Arbeitsvorbereitung Bereitzustellen sind:

18.4 Arbeitsausführung

Wechseln des Staubbehälters

Die Kapazität des Staubbehälters ist nach dem Bohren von 30 Bohrungen mit Ø 15 mm erschöpft, und der Staubbehälter muss gewechselt werden. Für das Berechnen der Anzahl von Bohrungen wurde aus einer 10 mm starken Fassadenplatte ausgegangen. Werden stärkere Platten bzw. wird noch in dahinterliegende Bauteile gebohrt, ist der Staubbehälter entsprechend früher zu wechseln

Aufbewahrung von Bohrhammer und Staubabsaugung

18.5 Entsorgung (siehe auch Teil 1 Abschnitt 8 (Seite 10))

Das Reinigungswasser ist wie Abwasser zu entsorgen (TRGS 519 Nummer 16.2 Abs. 6 Satz 3)

Die asbesthaltigen oder asbestkontaminierten Abfälle dürfen nicht geworfen, geschüttet, zerkleinert oder geshreddert werden und sind entsprechend den Annahmebedingungen des örtlichen Abfallbeseitigers unter Beachtung der gefahrgutrechtlichen Bestimmungen zu verpacken. Für die Bereitstellung zum Transport sind die Behältnisse oder Verpackungen nach Nummer 9.3 Abs. 2 der TRGS 519 zu kennzeichnen und vor dem Zugriff Dritter zu sichern. Entsorgung gemäß den Anforderungen des Merkblatts " Entsorgung asbesthaltiger Abfälle" der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA).

Wichtiger Hinweis

Die Bedienungsanleitung Hilti TE5 TE-DRS ist Bestandteil dieser Arbeitsanweisung

18.6 Verhalten bei Störungen

Muss beim Arbeitsablauf von diesem geprüften Verfahren abgewichen werden, ist die Arbeit zu unterbrechen und der sachkundige Verantwortliche zwecks Abstimmung der weiteren Vorgehensweise zu verständigen.

19 Asbestzement (AZ)-Wasserrohrleitungen - hydros+ PLUS - Press-/Ziehverfahren - BT 13 Stand 2/2000

19.1 Anwendungsbereich

Grabenlose Auswechselung von AZ-Rohren bis DN 400 erdverlegter Wasserrohrleitungen mit dem hydros+PLUS-Press-/Ziehverfahren.

19.2 Organisatorische Maßnahmen

19.3 Arbeitsvorbereitung

Bereitzustellen sind:

19.4 Arbeitsausführung

19.5 Entsorgung (siehe auch Teil 1 Abschnitt 8 (Seite 10))

Die asbesthaltigen oder asbestkontaminierten Abfälle dürfen nicht geworfen, geschüttet, zerkleinert oder geshreddert werden und sind entsprechend den Annahmebedingungen des örtlichen Abfallbeseitigers unter Beachtung der gefahrgutrechtlichen Bestimmungen zu verpacken. Für die Bereitstellung zum Transport sind die Behältnisse oder Verpackungen nach Nummer 9.3 Abs. 2 der TRGS 519 zu kennzeichnen und vor dem Zugriff Dritter zu sichern. Entsorgung gemäß den Anforderungen des Merkblatts " Entsorgung asbesthaltiger Abfälle" der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA).

19.6 Verhalten bei Störungen

Prinzipskizze mit Zwischenbaugrube zur Bergung der AZ-Rohrstücke

 

20 Ausbau von Fensterrahmen und Türen mit asbesthaltigem Fugenkitt (Morinol) BT 14 Stand 2/2000

20.1 Anwendungsbereich

Auswechseln von Fenstern und Türen mit asbesthaltigem Fugenkitt in den Außenwänden von Plattenbauten

20.2 Organisatorische Maßnahmen

20.3 Arbeitsvorbereitung

Bereitzustellen sind:

20.4 Arbeitsausführung

20.5 Entsorgung (siehe auch Teil 1 Abschnitt 8 (Seite 10))

Die asbesthaltigen oder asbestkontaminierten Abfälle dürfen nicht geworfen, geschüttet, zerkleinert oder geshreddert werden und sind entsprechend den Annahmebedingungen des örtlichen Abfallbeseitigers unter Beachtung der gefahrgutrechtlichen Bestimmungen zu verpacken. Für die Bereitstellung zum Transport sind die Behältnisse oder Verpackungen nach Nummer 9.3 Abs. 2 der TRGS 519 zu kennzeichnen und vor dem Zugriff Dritter zu sichern. Entsorgung gemäß den Anforderungen des Merkblatts " Entsorgung asbesthaltiger Abfälle" der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA).

20.6 Verhalten bei Störungen

Muss beim Arbeitsablauf von diesem geprüften Verfahren abgewichen werden, ist die Arbeit zu unterbrechen und der sachkundige Verantwortliche zwecks Abstimmung der weiteren Vorgehensweise zu verständigen.

21 Polyvinylchlorid (PVC)-Beläge mit Träger nach DIN 16952-Teil 5 (auch Cushioned Vinyl(CV)-Bodenbeläge genannt BT 15 Stand 2/2000

21.1 Anwendungsbereich

Ausbau von Polyvinylchlorid (PVC)-Belägen nach DIN 16 952-5 mit Träger aus schwach gebundener Asbestpappe im Perforations-Nassverfahren

21.2 Organisatorische Maßnahmen

21.3 Arbeitsvorbereitung Bereitzustellen sind:

1. Geräte

2. Material

21.4 Arbeitsausführung

21.5 Schlussreinigung

21.6 Entsorgung

Asbestabfälle weder werfen noch schütten, zerkleinern oder shreddern.

Zur ordnungsgemäßen Entsorgung der asbesthaltigen bzw. asbestkontaminierten Materialien entsprechend den Annahmebedingungen des örtlich zuständigen Abfallbeseitigers unter Beachtung der gefahrgutrechtlichen Bestimmungen verpacken. Für die Bereitstellung zum Transport die Behältnisse oder Verpackungen gemäß GefStoffV kennzeichnen und vor dem Zugriff Dritter sichern. Entsorgung gemäß den Anforderungen des LAGA-Merkblattes " Entsorgung asbesthaltiger Abfälle" der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall.

21.7 Verhalten bei Störungen

Muss beim Arbeitsablauf von diesem geprüften Verfahren abgewichen werden, ist die Arbeit zu unterbrechen und der sachkundige Verantwortliche zwecks Abstimmung der weiteren Vorgehensweise zu verständigen

21.8 Nutzerinformation

Ausbau asbesthaltiger PVC-Fußbodenbeläge (CV-Beläge) mit Träger aus schwach gebundener Asbestpappe im Perforationsnassverfahren

PVC-Fußbodenbeläge mit Trägern aus schwach gebundener Asbestpappe wurden bis etwa Ende der 70er Jahre, möglicherweise auch noch darüber hinaus, eingebaut. Bei unbeschädigten Böden entstehen durch den Asbestgehalt des Belages keine Gesundheitsgefahren durch die Nutzer der Räume. Anders ist es beim Entfernen der Bodenbeläge, wenn nicht durch entsprechende Vorkehrungen eine Freisetzung von Asbestfasern verhindert wird.

Nach Untersuchungen des Berufsgenossenschaftlichen Instituts für Arbeitssicherheit - BIA können Räume nach Einsatz des Perforationsnassverfahrens wieder ohne Bedenken genutzt werden. Das Verfahren darf jedoch nur von einer nach § 39 Abs. 1 der Gefahrstoffverordnung zugelassenen Fachfirma ausgeführt werden.

Wesentliches Merkmal des Arbeitsverfahrens ist die Durchfeuchtung des Bodenbelags vor dem Ausbau. Dazu wird der Belag zunächst unter anderem mittels einer Stachelwalze perforiert und anschließend mit einer schwachen Borwasserlösung besprüht und danach mit einer Folie abgedeckt. Diese Borwasserlösung muss bei lose verlegten Böden mindestens bis zum nächsten Tag, bei verklebten Böden mindestens bis zum übernächsten Tag einweichen. Wird diese Wartezeit nicht eingehalten, können Asbestfasern beim Ausbau freigesetzt werden, die zu ernsten Gesundheitsgefahren für Sie als Nutzer und für den Bodenleger führen. Achten Sie daher in Ihrem eigenen Interesse auf die Einhaltung der Einwirkzeit.

Der Raum kann während der Einweichzeit nur eingeschränkt genutzt werden. Es ist besonders zu beachten, dass im Raum erhöhte Rutschgefahr besteht.

Der Ausbau erfolgt entweder mittels Handspachtel oder einem sogenannten Handstripper mit Spezialklingen. Wichtig ist, dass die entfernten Belagstücke sofort verpackt werden, und dass der Raum von den Beschäftigten anschließend intensiv gereinigt wird. Während der Arbeiten soll der Raum weder betreten noch verlassen werden.

Als Ergänzungen für die nächste Druckauflage der DGUV Information 201-012 wurden folgende Arbeitsverfahren beschlossen:

BT 3 Asbestzement-Wasserrohrleitungen trennen - Rohrknacken 08.2021
BT 4 Asbestzement-Wasserrohrleitungen trennen - Sägeverfahren 08.2021
BT 8 Schornsteinfegerarbeiten - Kameraverfahren 9.2013
BT 9 Schornsteinfegerarbeiten - Kehrverfahren 9.2013
BT 10 Schornsteinfegerarbeiten - Schwammverfahren 9.2013
BT 12 Anbohren von Asbestzementfassadenplatten - Anbohrverfahren 1.2018
BT 16 Asbestzement(AZ)-Rohrleitungen - Berstliningverfahren mit den Systemen Grundocrack® und Grundoburst®  
BT 17 Abschleifen von asbesthaltigen Bitumenklebern von mineralischem Untergrund - Schleifverfahren mit den Verfahrenbeschreibungen BT 17.1 bis 17.79 09.2021
BT 17.93 Abschleifen von asbesthaltigen Bitumenklebern von mineralischem Untergrund - Asbestentsorgung-WIRT-Schleifverfahren
BT 17.94 Abschleifen asbesthaltiger Bitumenkleber von mineralischem Untergrund - GEBO-techSchleifverfahren 09.2021
BT 17.95 Abschleifen von asbesthaltigen Bitumenklebern von mineralischem Untergrund - FlachsbarthSchleifverfahren unter Anwendung des deconta-MKS®-Systems 11.2021
BT 18 Entfernen asbesthaltiger Estriche - insbesondere asbesthaltiger Magnesia-Estriche - von mineralischem Untergrund mit den Verfahrenbeschreibungen BT 18.1 bis 18.3 03.2016
BT 18.2 Entfernen asbesthaltiger Estriche - insbesondere asbesthaltiger Magnesia-Estriche - von mineralischem Untergrund: Schwegler-Verfahren 09.2021
BT 18.4 Entfernen asbesthaltiger Estriche von mineralischem Untergrund - GSA-Verfahren 09.2021
BT 19 Reinigung und Beschichtung von Asbestzement-Fassadenplatten - Dieses Verfahren entspricht nur für beschichtete Flächen den Regeln der aktuellen Gefahrstoffverordnung/ TRGS 519 und soll daher ausschließlich für beschichtete Flächen angewandt werden. 12.2006
BT 20 Ausbau von asbesthaltigem Fugenkitt (Morinol) 11.2008
BT 21 Asbestzement(AZ)-Wasserrohrleitungen - Hilfsrohrverfahren 11.2008
BT 22 Reinigen und Beschichten von AZ-Lüftungskanälen mit den MEKON-Verfahren Air-Clean und Protector B) 5.2006
BT 23 Bohren von Fußböden mit asbesthaltigem Estrich unter Verwendung einer speziellen Absaugvorrichtung 9.2009
BT 24 Entfernen von fest gebundenen asbesthaltigen Platten in Netzstationen/-anlagen und Mittelspannungsanlagen 10.2010
BT 25 Sanierung häuslicher Entwässerungsleitungen aus Asbestzement unter Einsatz des Verfahrens "TUBUS SYSTEM" 6.2010
BT 26 Entfernung asbest- bzw. PAK-haltiger Oberflächenversiegelungen und Anstrichstoffe von metallischen Oberflächen (Pasten-Verfahren) 1.2011
BT 27 Abstrahlen von asbesthaltigen Anstrichstoffen und Beschichtungen von metallischen Oberflächen mittels Vakuum-Saugstrahlverfahren 8.2010
BT 28 Bohren durch Außenwandkonstruktionen mit Asbestzementplatten 1.2011
BT 29 Hochdruckreinigung von Abwasserkanälen aus Asbestzement unter Anwendung einer Luftschleierabsperrung 2.2012
BT 30 Bohren von Bohrlöchern in Wände und Decken mit asbesthaltiger Bekleidung ("Bohrverfahren mit Direktabsaugung") 09.2021
BT 31 Ausstanzen von asbesthaltigen Wand- und Deckenbekleidungen in einen Kunststoffbeutel als Schleuse ("Stanzverfahren") 4.2012
BT 32 Abstemmen asbesthaltiger Wand- und Deckenbekleidungen in einen Kunststoffbeutel als Schleuse ("Stemmverfahren") 4.2012
BT 33 Ausbau von Vinyl-Asbest-Platten in Verbindung mit dem Entfernen des asbesthaltigen Klebers von mineralischem Untergrund mit den Verfahrenbeschreibungen BT 33.1 bis 33.14 09.2021
BT 33.13 Ausbau von Vinyl-Asbest-Platten in Verbindung mit dem Entfernen des asbesthaltigen Klebers von mineralischem Untergrund - A+M-Sanierungsverfahren
BT 33.14 Ausbau von Vinyl-Asbest-Platten in Verbindung mit dem Entfernen des asbesthaltigen Klebers von mineralischem Untergrund - Rausch-Verfahren
BT 33.16 Ausbau von Vinyl-Asbest-Platten in Verbindung mit dem Entfernen des asbesthaltigen Klebers von mineralischem Untergrund - FördeVerfahren 6.2021
BT -33.18 Ausbau von Vinyl-Asbest-Platten in Verbindung mit dem Entfernen des asbesthaltigen Klebers von mineralischem Untergrund - RothenbächerVerfahren 6.2021
BT 33.20 Ausbau von Vinyl-Asbest-Platten in Verbindung mit dem Entfernen des asbesthaltigen Klebers von mineralischem Untergrund - Heidelberg-&-Werner-Sanierungsverfahren 09.2021
BT 34 Ausbau von Vinyl-Asbestwandplatten (auch Floor-Flex- oder Flexplatten) auf asbestfreiem Kleber mittels Handspachtel 10.2017
BT 35 Kernbohrungen zur Probenahme in asbesthaltigen Estrichen mit dem INBO-Kernbohrverfahren 8.2014
BT 36 Entschichten asbesthaltiger Oberflächenversiegelungen von metallischen Oberflächen (Nadel-Verfahren) 7.2017
BT 37 Lösen geschraubter Verbindungsmittel mit asbesthaltigen Oberflächenversiegelungen (Schraub-Verfahren) im Freien 7.2017
BT 38 Lösen geschraubter Verbindungsmittel mit asbesthaltigen Oberflächenversiegelungen (Schraub-Verfahren) unter Absaugung 7.2017
BT 39 Bohren mit Kernbohrgerät auf Oberflächen mit asbesthaltigen Versiegelungen (Bohr-Verfahren) 7.2017
BT 40 ASUP-ENVIRO-Fräsverfahren für die Boden- und Randbearbeitung 8.2017
BT 41 Ausbau von Vinyl-Asbest-Platten und Entfernen des asbesthaltigen Klebers mit einer Handschuhbox - PBAS-Glovebox-Verfahren 8.2018
BT 42 Ausbau von asbesthaltigem Kitt im Glasfalz durch Aushauen und Schneiden mit und ohne Erwärmung 11.2018
BT 43 Entfernen asbesthaltiger Wandbekleidungen von festen mineralischen Untergründen - ASUP-ENVIRO-Fräsverfahren für die Wand- und Randbearbeitung (inkl. Fensterlaibung) 9.2019
BT 44 Entfernen asbesthaltiger Deckenbekleidungen von festen mineralischen Untergründen - ASUP-ENVIRO-Fräsverfahren für die Decken- und Randbearbeitung 9.2019
BT 45 Lösen von Schrauben und Gewindestangen sowie kleinflächige Entschichtungen von Rohrleitungen und Anlagenteilen mit asbesthaltigem Farbanstrich bei Asbestgehalten bis 5 % im Rohrleitungsnetz von Wasserversorgern
BT 46 Ausbau asbesthaltiger Fensterbänke in und an Gebäuden 05.2020
BT 47 Reinigung beschichteter Asbestzement-Fassadenplatten, Speedy's-Gebäude-&-Fassadenreinigung-Verfahren mit dem "Crack"-Reinigungssystem 11.2020
BT 48 Instandhaltungsarbeiten im Türschlossbereich asbesthaltiger Brandschutztüren unter Verwendung einer Glovebox 04.2021
BT 49 Entfernen asbesthaltiger Fugenmassen zwischen asbestfreien Bauteilen 09.2021
BT 50 Kernbohrungen mit 42-125 mm Durchmesser durch Wände mit asbesthaltigen Wandbekleidungen 09.2021
BT 51 Kernbohrungen mit 42-125 mm Durchmesser durch Bodenplatten und Zwischendecken aus Beton mit asbesthaltigen Bodenaufbauten 09.2021
BT 52 Reinigung beschichteter Asbestzement-Fassadenplatten mit dem Algenmax-Reinigungsverfahren 12.2021

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