15.5 Entsorgung (siehe auch Abschnitt ... der Vorbemerkung)
Die asbesthaltigen oder asbestkontaminierten Abfälle dürfen nicht geworfen, geschüttet, zerkleinert oder geshreddert werden und sind entsprechend den Annahmebedingungen des örtlichen Abfallbeseitigers unter Beachtung der gefahrgutrechtlichen Bestimmungen zu verpacken.
Für die Bereitstellung zum Transport sind die Behältnisse oder Verpackungen nach Nummer 9.3 Abs. 2 der TRGS 519 zu kennzeichnen und vor dem Zugriff Dritter zu sichern.
Entsorgung gemäß den Anforderungen des Merkblatts " Entsorgung asbesthaltiger Abfälle" der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA).
Asbestkontaminiertes Reinigungswasser ist wie Abwasser zu entsorgen (siehe Nummer 16.2 Abs. 6 Satz 3 TRGS 519). Ist es durch andere, z.B. ölige Stoffe verunreinigt, muss es nach dem Abfallbeseitigungsgesetz der zuständigen Landesbehörden entsorgt werden.
15.6 Verhalten bei Störungen
Muss beim Arbeitsablauf von diesem geprüften Verfahren abgewichen werden, ist die Arbeit zu unterbrechen und der sachkundige Verantwortliche zwecks Abstimmung der weiteren Vorgehensweise zu verständigen.
Bei Ausfall des K1 (bzw. H) -Staubsaugers:
- Abschottungsbeutel verkleben
- Störung am K1 (bzw. H) -Staubsauger beheben
- K1 (bzw. H) -Staubsauger wieder einführen und Arbeit fortsetzen
Bei Beschädigung des Beutels:
- K1 (bzw. H) -Staubsauger laufen lassen
- Adapter mit Klebeband reparieren
- Weiterarbeiten
Bezugsquelle für die Adapter:
Fa. Gustav Ress GmbH & Co. KG Schornsteinfegertechnik
Am Hasselbruch 6
32107 Bad Salzuflen
Fa. Wöhler
Messgeräte Kehrgeräte GmbH
Schützenstraße 38
33181 Wünnenberg
16 Schornsteinfegerarbeiten - Schwammverfahren - BT 10 Stand 2/2000
16.1 Anwendungsbereich
Reinigen und überprüfen der Freigängigkeit von Asbestzement (AZ)-Schornsteinen nach DIN 18 160-1 mit dem Schwamm.
16.2 Organisatorische Maßnahmen
- Benennung eines sachkundigen Verantwortlichen nach TRGS 519
- Einmalige unternehmensbezogene Anzeige vor Aufnahme der Arbeiten gemäß § 37 Gefahrstoffverordnung / Nummer 3.2 TRGS 519 an zuständige Aufsichtsbehörde und Berufsgenossenschaft
- Erstellen einer Betriebsanweisung und Unterweisung der beim Umgang mit asbesthaltigen Gefahrstoffen beschäftigten Arbeitnehmer nach § 20 Gefahrstoffverordnung
- Arbeitsausführung nur durch fachkundige und in das Arbeitsverfahren eingewiesene Personen
16.3 Arbeitsvorbereitung
Bereitzustellen sind:
Spezieller Reinigungsschwamm in der jeweiligen Schornsteingröße
- kunststoffbeschichtete Leine mit polierten Messinggewichten
- glasfaserverstärkte Kunststoffstoßstange (GFK) in der erforderlichen Länge
- Kantenschutz (Rollbock)
- Handpumpe mit Druckschlauch (in der erforderlichen Länge) und Sprühkopf (Handelsübliche Gartenspritze mit Manometer, aufgegebener Druck maximal 2 bar)
- Handzerstäuber
- 10 l-Eimer
- Wasser mit Netzmittel (z.B. Spülmittel 2 ml auf 5 l Wasser) zum Befüllen der Handpumpe, des Handzerstäubers und des Eimers
- Lappen ca. 15 cm x 15 cm
- Atemschutzmaske (mindestens Schutzstufe P2)
16.4 Arbeitsausführung
16.4.1 Vom Schornsteinkopf
- Befeuchten des Schornsteinkopfes und der Meidinger Scheibe mit dem Sprühkopf der Handpumpe
- Befeuchten des Schornsteins mit der Handpumpe innen durch Hinablassen des Sprühkopfes unter leichtem Sprühen bis ans Ende des Schornsteins und wieder herausziehen.
Wasserverbrauch ca. 0,05 l/m bei einem Querschnitt von maximal 14 cm x 14 cm
- Einsetzen des Kantenschutzes (Rollbock)
- Reinigen des Schornsteins durch Ableinen des Reinigungsschwamms mit der kunststoffbeschichteten Leine.
Den Schwamm dabei vorher gut im Eimer befeuchten.
Nach dem Herausziehen aus dem Schornsteinkopf Schwamm im Eimer mit Wasser gut reinigen.
- Eimer mit entspanntem Wasser oder geeigneter, sicher verschließbarer und gemäß Nummer 9.3 Abs. 2 TRGS 519 gekennzeichneter Behälter (bei körnigen, gewebten oder stückigen Abfällen z.B. ausreichend fester Kunststoffsack)
16.4.2 Vom Dachboden
- Befeuchten der Reinigungsöffnung außen mit dem Sprühkopf der Handpumpe
- Öffnen der Reinigungsöffnung
- Befeuchten der Reinigungsöffnung innen
- Befeuchten des Schornsteins innen mit der Handpumpe durch Hinablassen und wieder Hochziehen des Sprühkopfes unter leichtem Sprühen
- falls erforderlich, Befeuchten des Schornsteins zwischen Reinigungsöffnung und Schornsteinkopf mit an der GFK-Stange befestigtem Schlauch und Sprühkopf
- Einsetzen des Rollbocks
- Reinigen des Schornsteins mit dem Schwamm nach unten durch Ableinen mit der kunststoffbeschichteten Leine und nach oben mit der GFK-Stoßstange.
Schwamm dabei gut im Eimer befeuchten und nach dem Herausziehen aus der Reinigungsöffnung mit dem Kehrgut in den Eimer mit Wasser eintauchen und reinigen.
16.4.3 Von der Schornsteinsohle
- Die Kontrollöffnung mit dem kleinen Handzerstäuber von außen leicht befeuchten und langsam öffnen und von innen gut befeuchten, insbesondere das Kehrgut
- befindet sich im Bereich der Schornsteinsohle Wasser, ist dieses mit dem Schwamm aufzunehmen und dieser im Eimer mit Wasser abzureinigen
- ist ein Behältnis (Schublade) mit Kehrgut vorhanden, ist dieses ganz in den Eimer mit Wasser einzutauchen und unter Wasser zu reinigen
- ist kein Behältnis vorhanden und Kehrgut in der Kontrollöffnung, so ist dieses mit dem gut genässten Lappen sorgfältig zu entnehmen und ebenfalls in den Eimer mit Wasser zu entsorgen
- anschließend Kontrollöffnung wieder zu schließen
- Reinigungswasser nach jeder Reinigung wie Abwasser entsorgen
16.4.4 Weitere wichtige Hinweise
- Nach Schichtende sind Schwamm, Lappen und Eimer unter fließendem Wasser gründlich zu waschen
- Alle benötigten Arbeitsmittel sowie der spezielle Reinigungsschwamm sind bei den Vertriebsgenossenschaften der einzelnen Schornsteinfegerinnungen erhältlich
16.5 Entsorgung (siehe auch Teil 1 Abschnitt 8 (Seite 10))
Die asbesthaltigen oder asbestkontaminierten Abfälle dürfen nicht geworfen, geschüttet, zerkleinert oder geshreddert werden und sind entsprechend den Annahmebedingungen des örtlichen Abfallbeseitigers unter Beachtung der gefahrgutrechtlichen Bestimmungen zu verpacken.
Für die Bereitstellung zum Transport sind die Behältnisse oder Verpackungen nach Nummer 9.3 Abs. 2 der TRGS 519 zu kennzeichnen und vor dem Zugriff Dritter zu sichern.
Entsorgung gemäß den Anforderungen des Merkblatts " Entsorgung asbesthaltiger Abfälle" der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA).
Asbestkontaminiertes Reinigungswasser ist wie Abwasser zu entsorgen (siehe Nummer 16.2 Abs. 6 Satz 3 TRGS 519). Ist es durch andere, z.B. ölige Stoffe verunreinigt, muss es nach dem Abfallbeseitigungsgesetz der zuständigen Landesbehörden entsorgt werden.
16.6 Verhalten bei Störungen
Muss beim Arbeitsablauf von diesem geprüften Verfahren abgewichen werden, ist die Arbeit zu unterbrechen und der sachkundige Verantwortliche zwecks Abstimmung der weiteren Vorgehensweise zu verständigen.
17 Vinyl-Asbestplatten nach DIN 16 950 Ausgabe 4/77 (auch Flexplatten genannt) BT 11 Stand 2/2000
17.1 Anwendungsbereich
Ausbau von Vinyl-Asbestbodenplatten (so genannte Flexplatten) auf Bitumenkleber mittels Handspachtel.
17.2 Organisatorische Maßnahmen
- Benennung eines sachkundigen Verantwortlichen nach TRGS 519
- Einmalige unternehmensbezogene Anzeige vor Aufnahme der Arbeiten gemäß § 37 Gefahrstoffverordnung / Nummer 3.2 TRGS 519 an zuständige Aufsichtsbehörde und Berufsgenossenschaft
- Prüfung durch den sachkundigen Verantwortlichen, dass Bitumenkleber vorliegt
- Erstellen einer Betriebsanweisung und Unterweisung der beim Umgang mit asbesthaltigen Gefahrstoffen beschäftigten Arbeitnehmer nach § 20 Gefahrstoffverordnung
- Arbeitsausführung nur durch fachkundige und in das Arbeitsverfahren eingewiesene Personen
17.3 Arbeitsvorbereitung
Bereitzustellen sind:
- Handspachtel
- Schere, Messer, Klebeband
- Sprühgerät (Gartenspritze mit entspanntem Wasser, Tenside)
- gemäß TRGS 519 geeigneter bauartgeprüfter Staubsauger (Verwendungskategorie K1 bzw. H einschließlich der "Zusatzanforderungen für Asbestsauger"; siehe Nummer 7.3 Abs. 6 TRGS 519)
Staubsauger, die zuvor bei Arbeiten in abgeschotteten Bereichen (so genannte Schwarzbereiche) eingesetzt wurden, dürfen nur dann verwendet werden, wenn eine Kontamination der Geräte (z.B. auch innere Kontamination über Bypasskühlung im Motorgehäuse) ausgeschlossen werden kann
- geeignete, sicher verschließbare und gemäß Nummer 9.3 Abs. 2 TRGS 519 gekennzeichnete Behälter (ausreichend feste Kunststoffsäcke und Kartons) zur staubdichten Verpackung der Platten, Bruchstücke und Abfälle
- Abdeckfolien
- Reinigungstücher/-mittel
- Arbeitsraumabsperrung / Sicherheitskennzeichnung mit Zutrittsverbot
- Haftdispersion zur Restfaserbindung
- Atemschutzmaske (mindestens Schutzstufe P2)
17.4 Arbeitsausführung
- Entfernen aller beweglichen Einrichtungen, wie Möbel, Teppiche, Gardinen, Wandbilder und dergleichen
- Unbewegliche Einrichtungsgegenstände, z.B. Heizkörper, Einbaumöbel, mit Folie abdecken bzw. abkleben
- Türen/Fenster schließen
- Sicherheitskennzeichnung mit Zutrittsverbot anbringen
- Boden abschnittsweise befeuchten, Platten mit Handspachtel möglichst bruchfrei abheben und während des Abhebens mit entspanntem Wasser untersprühen (nebeln)
- Keine Stripper, keine Bodenlegerschaber verwenden
- Ausgebaute Platten in Plastiksack (Dicke > 0,2 mm) einsammeln, Sack zur Zweifachverpackung in gekennzeichneten Karton stellen.
Keine größeren Verpackungsgewichte als 25 kg bilden
- Anhaftende Belagsreste mit dem Handspachtel abstoßen, lose Reste aufsaugen
- Werkzeug mit feuchtem Lappen reinigen, Lappen in den Abfallsack geben, anschließend Werkzeug nochmals im Freien mit Wasser reinigen
- Abfallsack und Karton mit Klebeband staubdicht verschließen, verpackten Abfall in Transportbehälter (z.B. Container, Big-Bags) einlagern
- Boden nach oberflächlicher Abtrocknung mit K1 (bzw. H) -Staubsauger*) absaugen; sonstige Oberflächen ebenfalls absaugen oder feucht wischen
- Boden anschließend mit Haftdispersion zur Restfaserbindung einstreichen
17.5 Entsorgung (siehe auch Teil 1 Abschnitt 8 (Seite 10))
Die asbesthaltigen oder asbestkontaminierten Abfälle dürfen nicht geworfen, geschüttet, zerkleinert oder geshreddert werden und sind entsprechend den Annahmebedingungen des örtlichen Abfallbeseitigers unter Beachtung der gefahrgutrechtlichen Bestimmungen zu verpacken.
Für die Bereitstellung zum Transport sind die Behältnisse oder Verpackungen nach Nummer 9.3 Abs. 2 der TRGS 519 zu kennzeichnen und vor dem Zugriff Dritter zu sichern.
Entsorgung gemäß den Anforderungen des Merkblatts " Entsorgung asbesthaltiger Abfälle" der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA).
17.6 Verhalten bei Störungen
Muss beim Arbeitsablauf von diesem geprüften Verfahren abgewichen werden, ist die Arbeit zu unterbrechen und der sachkundige Verantwortliche zwecks Abstimmung der weiteren Vorgehensweise zu verständigen.
*) In explosionsgefährdeten Bereichen muss auf den Einsatz eines K1 (bzw. H) -Staubsaugers verzichtet werden.
18 Bohren von Gerüstverankerungslöchern an Außenfassaden - Anbohrverfahren - BT 12 Stand 2/2000
18.1 Anwendungsbereich
Bohren von Gerüstverankerungslöchern (bis 15 mm) in ebenen Asbestzementfassadenplatten mit dem Bohrhammer Hilti TE 5 mit der Staubabsaugung TE5-DRS
18.2 Organisatorische Maßnahmen
- Benennung eines sachkundigen Verantwortlichen nach TRGS 519
- Einmalige unternehmensbezogene Anzeige vor Aufnahme der Arbeiten gemäß § 37 Gefahrstoffverordnung / Nummer 3.2 TRGS 519 an zuständige Aufsichtsbehörde und Berufsgenossenschaft
- Erstellen einer Betriebsanweisung und Unterweisung der beim Umgang mit asbesthaltigen Gefahrstoffen beschäftigten Arbeitnehmer nach § 20 Gefahrstoffverordnung
- Arbeitsausführung nur durch fachkundige und besonders eingewiesene Personen
18.3 Arbeitsvorbereitung Bereitzustellen sind:
- Bohrhammer Hilti TE5 mit Staubabsaugung TE5-DRS
- Original-Hilti-Bohrer in dem erforderlichen Durchmesser 15 mm (maximale Länge des Bohrers 150 mm)
- Ersatzstaubbehälter mit Deckel für die Staubabsaugung TE5-DRS
- 3 cm breites Klebeband
- geeigneter, sicher verschließbarer und gemäß TRGS 519 Nummer 9.3 (2) gekennzeichneter Behälter (bei körnigen, gewebten oder stückigen Abfällen z.B. ausreichend fester Kunststoffsack)
- Aufkleber "Achtung, enthält Asbest"
- 10 l-Eimer, zur Hälfte gefüllt mit entspanntem Wasser (z.B. Spülmittel 2 ml auf 5 l Wasser)
- Atemschutzmaske (mindestens Schutzstufe P2)
18.4 Arbeitsausführung
- Inbetriebnahme und Arbeiten mit dem Bohrhammer
- Bohrhammer TE5 mit dem Staubmodul TE5-DRS verbinden
- Staubbehälter einschieben
- Bohrer einsetzen
- Der Bohrer darf nicht länger als 150 mm sein.
Der Absaugkopf ist entsprechend dieser Bohrergröße einzusetzen
- Stromversorgung herstellen.
Bohrhammer ist betriebsbereit
- Bohrhammer auf der Fassadenplatte aufsetzen und diese durchbohren.
Absaugkopf muss beim Bohren sauber auf der Fassadenplatte aufsitzen.
Wechseln des Staubbehälters
Die Kapazität des Staubbehälters ist nach dem Bohren von 30 Bohrungen mit Ø 15 mm erschöpft, und der Staubbehälter muss gewechselt werden.
Für das Berechnen der Anzahl von Bohrungen wurde aus einer 10 mm starken Fassadenplatte ausgegangen.
Werden stärkere Platten bzw. wird noch in dahinterliegende Bauteile gebohrt, ist der Staubbehälter entsprechend früher zu wechseln
- Bereitstellen eines neuen Staubbehälters
- Bohrhammer waagrecht halten und ca. 10 Sekunden laufen lassen.
Dadurch werden alle Staubreste, die sich in der Staubabsaugung abgelagert haben, in den Staubbehälter gesaugt
- Staubbehälter durch das nach Innendrücken der beiden rechts und links angebrachten Tasten entriegeln und nach unten herausziehen
- Staubbehälter abstellen und mit dem Deckel vom neuen Behälter verschließen. Die Umlaufkante des Deckels mit Klebeband abkleben
- Auf den Behälter den Warnaufkleber "Achtung enthält Asbest" aufkleben und den Behälter zur Entsorgung bereitstellen
- neuen Staubbehälter in die Staubabsaugung einsetzen
Aufbewahrung von Bohrhammer und Staubabsaugung
- Vor dem Aufbewahren des Bohrhammers ist dieser von der Staubabsaugung zu trennen
- Vor dem Trennen des Bohrhammers von der Staubabsaugung und vor dem Entnehmen des Bohrers sind die ersten 10 cm der Absaugvorrichtung mit dem Bohrer in das bereitgestellte Wasser einzutauchen und durch kreisende Bewegung zu reinigen
- Die Staubabsaugung darf nur mit eingeschobenem Staubbehälter aufbewahrt werden, denn der Innenbereich kann durch Asbestfasern verunreinigt sein
- Warnaufkleber "Achtung enthält Asbest" auf die Staubabsaugung aufkleben
- Vor einer anderweitigen Verwendung bzw. vor jeder Reparatur ist die Staubabsaugung der TRGS 519 entsprechend mit einem K1 (bzw. H) - Staubsauger zu reinigen
- Nach der Reinigung muss der Aufkleber "Achtung enthält Asbest" entfernt werden
18.5 Entsorgung (siehe auch Teil 1 Abschnitt 8 (Seite 10))
Das Reinigungswasser ist wie Abwasser zu entsorgen (TRGS 519 Nummer 16.2 Abs. 6 Satz 3)
Die asbesthaltigen oder asbestkontaminierten Abfälle dürfen nicht geworfen, geschüttet, zerkleinert oder geshreddert werden und sind entsprechend den Annahmebedingungen des örtlichen Abfallbeseitigers unter Beachtung der gefahrgutrechtlichen Bestimmungen zu verpacken.
Für die Bereitstellung zum Transport sind die Behältnisse oder Verpackungen nach Nummer 9.3 Abs. 2 der TRGS 519 zu kennzeichnen und vor dem Zugriff Dritter zu sichern.
Entsorgung gemäß den Anforderungen des Merkblatts " Entsorgung asbesthaltiger Abfälle" der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA).
Wichtiger Hinweis
Die Bedienungsanleitung Hilti TE5 TE-DRS ist Bestandteil dieser Arbeitsanweisung
18.6 Verhalten bei Störungen
Muss beim Arbeitsablauf von diesem geprüften Verfahren abgewichen werden, ist die Arbeit zu unterbrechen und der sachkundige Verantwortliche zwecks Abstimmung der weiteren Vorgehensweise zu verständigen.
19 Asbestzement (AZ)-Wasserrohrleitungen - hydros+ PLUS - Press-/Ziehverfahren - BT 13 Stand 2/2000
19.1 Anwendungsbereich
Grabenlose Auswechselung von AZ-Rohren bis DN 400 erdverlegter Wasserrohrleitungen mit dem hydros+PLUS-Press-/Ziehverfahren.
19.2 Organisatorische Maßnahmen
- Benennung eines sachkundigen Verantwortlichen nach TRGS 519
- Einmalige unternehmensbezogene Anzeige vor Aufnahme der Arbeiten gemäß § 37 Gefahrstoffverordnung / Nummer 3.2 TRGS 519 an zuständige Aufsichtsbehörde und Berufsgenossenschaft
- Erstellen einer Betriebsanweisung und Unterweisung der beim Umgang mit asbesthaltigen Gefahrstoffen beschäftigten Arbeitnehmer nach § 20 Gefahrstoffverordnung
- Arbeitsausführung nur durch fachkundige und besonders eingewiesene Personen
- Der Aufenthalt unbefugter Personen im Arbeitsbereich ist verboten
19.3 Arbeitsvorbereitung
Bereitzustellen sind:
- Absperrmaterial für Gefahrenbereich
- Gummistiefel
- Handbrause/Waschbürste und Wasserentnahmestelle
- Geeigneter, sicher verschließbarer und gemäß TRGS 519 Nummer 9.3 (2) gekennzeichneter Behälter (bei körnigen, gewebten oder stückigen Abfällen z.B. ausreichend fester Kunststoffsack)
- hydros+ PLUS- Rohrziehanlage, Zuggestänge, Übergangsadapter von AZ-Rohr auf Neurohr, Spaltkegel und hydraulische Knackvorrichtung mit Wasserberieselung, Teleskopschere zum Zerschneiden der Gummiringe, Teleskoprechen, abwaschbares Material (z.B. Folie) für Zwischenbaugruben, Auffangbehälter mit Deckel, verschließbarer Kunststoffsack mit Schürze und Halteschlaufen an Eckpunkten
- zugelassene P2-Halbmaske und Einwegschutzanzug vorhalten/bereitstellen
- Aufkleber "Achtung, enthält Asbest" zur Kennzeichnung des Behälters
- Verbotsschilder nach TRGS 519, Nummer 6, Abs. 2, Nr. 2
- Neue Rohre (z.B. aus Stahl, GGG, Kunststoff)
- Atemschutzmaske (mindestens Schutzstufe P2)
19.4 Arbeitsausführung
- Arbeitsbereich abgrenzen und kennzeichnen
- Rohr im Bereich der Maschinen-, Rohr- und Zwischenbaugruben maschinell grob freilegen; Restarbeiten in Handschachtung.
Rohr und Boden feucht halten
- Zwischenbaugruben mit abwaschbarem Material (z.B. Folie) auskleiden
- Rohrtrennung für den Ausbau von Schiebern, Hausanschlüssen, Hydranten entsprechend geprüfter Verfahren BT 3 oder 4 (Rohrknacken bzw. Sägeverfahren) für Arbeiten mit geringer Exposition gemäß Nummer 2.10 Abs. 8 TRGS 519 durchführen
- Herstellen der Seilverbindung und Einzug des Zuggestänges mittels hydraulischer Seilwinde
- Aufschieben des Übergangsadapters auf das Rohrende des AZ-Rohres in der Rohrbaugrube.
Montage des neuen Rohres an den Adapter
- Einbau des Auffangbehälters und Montage von Abstützung und Spaltkegel auf Rohrende sowie hydraulischer Knackvorrichtung und Wasserberieselung in der Zwischenbaugrube, siehe Abbildung
- Einlegen des Kunststoffsackes in Auffangbehälter, Befestigung der Halteschlaufen an Verbauwand.
Aufklappen der Schürze
- Der eigentliche Einwirkungsbereich in der jeweiligen Baugrube (maschinelle Entfernung des AZ-Rohrmaterials aus dem Erdreich und Zerkleinerung mittels Spaltkegel oder hydraulischer Knackvorrichtung) ist fortlaufend mittels Wasserberieselung feucht zu halten
- Auswechselung mittels hydros ® PLUS- Rohrziehanlage durchführen.
Bedienung der Anlage durch Maschinisten vom Rand der Maschinenbaugrube, Beobachtung des Ausbauvorganges durch Monteur vom Rand der Zwischenbaugrube.
Zerkleinerung der AZ-Rohre erfolgt durch Auffahren des Rohrstranges auf Spaltkegel.
Zerschneiden der Gummiringe von Rohrkupplungen mittels Teleskopschere und gegebenenfalls erforderliche Verteilung der AZ-Rohrstücke im Auffangbehälter mittels Teleskoprechen vom Baugrubenrand aus vornehmen
- Zerkleinerung des Reststückes mittels hydraulischer Knackvorrichtung
- Reinigen der in der Zwischenbaugrube eingesetzten Arbeitsgeräte und Abspülen der Baugrubenauskleidung vom Baugrubenrand aus. Ablassen des Reinigungswassers in das Erdreich der Baugrube
- Betreten der Baugrube zum Verschließen des Kunststoffsackes mit den feuchten AZ-Rohrstücken.
Auffangbehälter mittels Deckel verschließen und aus Baugrube heben.
Kunststoffsack sofort in geeigneten Behälter geben und diesen verschließen
- Baugrubensohle mit Füllboden bedecken
- Ausbau der Arbeitsgeräte aus der Zwischenbaugrube
- Bei Ziehstrecken mit mehreren Zwischenbaugruben Umsetzen der Arbeitsgeräte in die nächste Zwischenbaugrube und Auswechselung des entsprechenden Ziehabschnittes wie vor beschrieben
- AZ-Rohrstück zwischen Maschinen- und letzter Zwischenbaugrube auf ganzer Länge zerstörungsfrei ausbauen
- Verfüllen der Baugruben
- Arbeitsbereich freigeben
19.5 Entsorgung (siehe auch Teil 1 Abschnitt 8 (Seite 10))
Die asbesthaltigen oder asbestkontaminierten Abfälle dürfen nicht geworfen, geschüttet, zerkleinert oder geshreddert werden und sind entsprechend den Annahmebedingungen des örtlichen Abfallbeseitigers unter Beachtung der gefahrgutrechtlichen Bestimmungen zu verpacken.
Für die Bereitstellung zum Transport sind die Behältnisse oder Verpackungen nach Nummer 9.3 Abs. 2 der TRGS 519 zu kennzeichnen und vor dem Zugriff Dritter zu sichern.
Entsorgung gemäß den Anforderungen des Merkblatts " Entsorgung asbesthaltiger Abfälle" der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA).
19.6 Verhalten bei Störungen
- Muss beim Arbeitsablauf von diesem geprüften Verfahren abgewichen werden, ist die Arbeit zu unterbrechen und der sachkundige Verantwortliche zwecks Abstimmung der weiteren Vorgehensweise zu verständigen.
Prinzipskizze mit Zwischenbaugrube zur Bergung der AZ-Rohrstücke
20 Ausbau von Fensterrahmen und Türen mit asbesthaltigem Fugenkitt (Morinol) BT 14 Stand 2/2000
20.1 Anwendungsbereich
Auswechseln von Fenstern und Türen mit asbesthaltigem Fugenkitt in den Außenwänden von Plattenbauten
20.2 Organisatorische Maßnahmen
- Benennung eines sachkundigen Verantwortlichen nach TRGS 519
- Einmalige unternehmensbezogene Anzeige vor Aufnahme der Arbeiten gemäß § 37 Gefahrstoffverordnung/Nummer 3.2 TRGS 519 an zuständige Aufsichtsbehörde und Berufsgenossenschaft
- Erstellen einer Betriebsanweisung und Unterweisung der beim Umgang mit asbesthaltigen Gefahrstoffen beschäftigten Arbeitnehmer nach § 20 Gefahrstoffverordnung
- Arbeitsausführung nur durch fachkundige und in das Arbeitsverfahren ein
- gewiesene Personen
20.3 Arbeitsvorbereitung
Bereitzustellen sind:
- Arbeitsplatzabsperrung/ Schilder mit Zutrittsverbotskennzeichnung nach Anlage. 2 TRGS 519
- Arbeitsmittel (zum Fensterauswechseln benötigte Werkzeuge, reißfeste Folie zum Auffangen der ausgebrochenen Teile, Klebeband, mit Spülmittel entspanntes Wasser)
- gemäß TRGS 519 geeigneter, baumustergeprüfter bauartgeprüfter Staubsauger (Verwendungskategorie K1 bzw. H einschließlich der "Zusatzanforderungen für Asbestsauger"; siehe Staubsauger [TRGS 519, Nummer 7.3 Abs. 6]
- Staubsauger, die zuvor bei Arbeiten in abgeschotteten Bereichen (sogenannte Schwarzbereiche) eingesetzt wurden, dürfen nur dann verwendet werden, wenn eine Kontamination der Geräte (z.B. auch innere Kontamination über Bypasskühlung im Motorgehäuse) ausgeschlossen werden kann
- geeignete, sicher verschließbare und gemäß Nummer 9.3 Abs. 2 TRGS 519 gekennzeichnete Behälter (z.B. ausreichend feste Kunststoffsäcke) zur staubdichten Verpackung der Morinol-Abfälle (Morinol-Bruchstücke, Fensterrahmenteile mit anhaftendem Morinol)
- geeignetes Restfaserbindemittel mit Auftragevorrichtung (Pinsel, Sprühgerät) - Atemschutzmaske (mindestens Schutzstufe P2)
20.4 Arbeitsausführung
- Unbefugte haben den betroffenen Raum zu verlassen
- Raum durch Verbotszeichen abgrenzen, Türen schließen oder Raum durch überlappende Folie abtrennen. (Ist der Raum nicht freigeräumt, so ist der Arbeitsbereich staubdicht (z.B. durch Folien) abzutrennen.
Der Zugang zum Arbeitsbereich ist dichtschließend auszuführen (z.B. mit Reißverschlusstür)
- reißfeste Folie zum Auffangen von Morinol- und Mineralwolleresten im unmittelbaren Arbeitsbereich (innen und außen) auslegen; nicht durch Abwischen oder Absaugen zu reinigende Oberflächen abkleben
- Abdeckleisten entfernen, innenseitige Dämmdichtungen aus künstlicher Mineralwolle (KMF) gut nässen, im nassen Zustand ausbauen und direkt am Demontageort in reißfeste PE-Foliensäcke verpacken.
Arbeitsbereich laufend mit K1 (bzw. H) -Sauger frei von Stäuben und Resten der Mineralwolle (KMF) halten
- Morinolkitt in den Fugen mit entspanntem Wasser gut benetzen - Fensterflügel ausbauen
- Fensterrahmen ganz oder in Einzelteilen mit Brecheisen heraushebeln; währenddessen Morinolkitt mehrmals mit entspanntem Wasser benetzen, zusätzlich Trennflächen zwischen Fugenkitt, dem Betonuntergrund und dem Holzrahmen ständig mit einem K1 (bzw. H) -Sauger absaugen.
Morinolreste an Betonuntergrund mit Restfaserbindemittel benetzen
- soweit möglich, Morinol in angefeuchtetem Zustand vom Betonuntergrund (Fensterlaibung) von Hand mit mechanischen Hilfsmitteln (z.B. Hammer, Meißel, Schaber, Spachtel) möglichst staubarm entfernen
- Keine schnelllaufenden oder andere stauberzeugenden Geräte wie Trennschleifer, rotierende Drahtbürsten oder Schleifgeräte verwenden !
- Verbleibende Reste mit geeignetem Restfaserbindemittel behandeln
- Bei den Arbeiten gegebenenfalls herabgefallenes Fugenmaterial (Morinol) in reißfeste PE-Foliensäcke staubdicht verpacken.
Holzteile mit anhaftendem Fugenkitt ebenso entsorgen.
Zur Verringerung des asbesthaltigen Abfallaufkommens können morinolfreie Stücke durch Sägen herausgeschnitten und getrennt entsorgt werden.
Nicht durch Morinol sägen!
- ausgelegte Folie vorsichtig zusammenlegen und in reißfeste PE-Foliensäcke staubdicht verpacken
- Arbeitsbereich durch Absaugen mit K1 (bzw. H) -Staubsauger und Abwischen mit feuchtem Lappen reinigen (Lappen anschließend staubdicht verpacken und entsorgen.)
- Beim Einbau der neuen Fenster auf dem Betonuntergrund verbliebene Morinolreste nicht durchbohren!
20.5 Entsorgung (siehe auch Teil 1 Abschnitt 8 (Seite 10))
Die asbesthaltigen oder asbestkontaminierten Abfälle dürfen nicht geworfen, geschüttet, zerkleinert oder geshreddert werden und sind entsprechend den Annahmebedingungen des örtlichen Abfallbeseitigers unter Beachtung der gefahrgutrechtlichen Bestimmungen zu verpacken.
Für die Bereitstellung zum Transport sind die Behältnisse oder Verpackungen nach Nummer 9.3 Abs. 2 der TRGS 519 zu kennzeichnen und vor dem Zugriff Dritter zu sichern.
Entsorgung gemäß den Anforderungen des Merkblatts " Entsorgung asbesthaltiger Abfälle" der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA).
20.6 Verhalten bei Störungen
Muss beim Arbeitsablauf von diesem geprüften Verfahren abgewichen werden, ist die Arbeit zu unterbrechen und der sachkundige Verantwortliche zwecks Abstimmung der weiteren Vorgehensweise zu verständigen.
21 Polyvinylchlorid (PVC)-Beläge mit Träger nach DIN 16952-Teil 5 (auch Cushioned Vinyl(CV)-Bodenbeläge genannt BT 15 Stand 2/2000
21.1 Anwendungsbereich
Ausbau von Polyvinylchlorid (PVC)-Belägen nach DIN 16 952-5 mit Träger aus schwach gebundener Asbestpappe im Perforations-Nassverfahren
21.2 Organisatorische Maßnahmen
- Unternehmensbezogene Zulassung vor Aufnahme der Arbeiten gemäß § 39 Gefahrstoffverordnung / Nummer 3.1 TRGS 519
- Benennung eines sachkundigen Verantwortlichen nach Anhang 4 Teil B TRGS 519
- Einmalige unternehmensbezogene Anzeige vor Aufnahme der Arbeiten gemäß § 37 Gefahrstoffverordnung / Nummer 3.2 TRGS 519 an zuständige Aufsichtsbehörde und Berufsgenossenschaft
- Prüfung durch den sachkundigen Verantwortlichen, welche Verlegeart (lose/geklebt) vorliegt
- Erstellung einer Betriebsanweisung und Unterweisung der beim Umgang mit asbesthaltigen Gefahrstoffen beschäftigten Arbeitnehmer nach § 20 Gefahrstoffverordnung
- Arbeitsausführung nur durch fachkundige und in das Verfahren eingewiesene Personen.
Es müssen mindestens zwei Personen zusammenwirken
- Aushändigung der Nutzerinfo an den Auftraggeber
21.3 Arbeitsvorbereitung Bereitzustellen sind:
1. Geräte
- Handspachtel und Handstripper.
Der Handstripper muss so gestaltet sein, dass Kühlluft nicht auf die Arbeitsfläche geblasen wird.
Die Spachtel und Strippermesser müssen einen scharfen Messerschliff aufweisen.
Ersatzmesser und -spachtel sind in ausreichender Zahl vorzuhalten
- Schere, Bodenlegermesser
- Drucksprühgerät (z.B. Gartenspritze)
- Stachelwalze zum Perforieren des Bodenbelags.
Geeignet ist z.B. eine Walze mit Breite ca. 250 mm, Durchmesser ca. 170 mm, Gewicht mit Zusatzgewichten mind. 75 kg, Stacheldurchmesser ca. 3,5 mm zugespitzt, Abstand in der Reihe ca. 25 mm, Abstand zwischen den Reihen ca. 20 mm
- bauartgeprüfter Staubsauger (Verwendungskategorie K1 bzw. H einschließlich der "Zusatzanforderungen für Asbestsauger"; siehe Nummer 7.3 Abs. 6 TRGS 519)
- Staubsauger, die zuvor bei Arbeiten in abgeschotteten Bereichen (sog. Schwarzbereichen) eingesetzt waren, dürfen nur dann verwendet werden, wenn eine Kontamination der Geräte (z.B. auch innere Kontamination über Bypasskühlung im Motorgehäuse) ausgeschlossen werden kann
- Geeignete, sicher verschließbare und gem. Nummer 9.3 Abs. 2 TRGS 519 gekennzeichnete Behälter (Kartons und ausreichend feste Kunststoffsäcke, 0,2 mm Wandstärke) zur staubdichten Verpackung der Bodenbelagstücke und Abfälle
- Schaumgummischaber
- Sprühextraktionsgerät
- Sprühextraktionsgeräte dürfen nach dem Einsatz im Asbestbereich nur noch hierfür verwendet werden
- Atemschutzmaske (mindestens Schutzstufe P2), Einweganzüge
2. Material
- Abdeckfolien
- Reinigungsmittel und -tücher
- Gewebeverstärktes Industrieklebeband
- Lösung 1: zum Benetzen und Einweichen des Bodenbelags, bestehend aus: ca. 0,5 l tensidhaltigem Reinigungsmittel, 0,3 kg Borsäure, aufgefüllt mit Wasser auf 10 l Lösung
- Lösung 2: Zum Sprühen während des Ausbaues, bestehend aus: ca. 0,5 l tensidhaltigem Reinigungsmittel, 1,0 l Restfaserbindemittel, aufgefüllt mit Wasser auf 10 l Lösung
- Reinigungsmittel für Sprühextraktion
- Arbeitsraumabsperrung, Sicherheitskennzeichnung mit Zutrittsverbot
- Haftdispersion für Restfaserbindung, z.B. Grundierungsmittel für Estriche (Dispersion)
21.4 Arbeitsausführung
- Entfernen aller beweglichen Einrichtungen wie Möbel, Teppiche, Gardinen, Bilder und dergleichen
- Unbewegliche Einrichtungen, z.B. Heizkörper, Einbaumöbel mit Folie abdecken bzw. abkleben
- Öffnungen zu anderen Räumen schließen. Ausgehängte Türblätter durch überlappende Folie ersetzen
- Ränder des Bodens zur Sockelleiste oder zur Wand mit Klebeband abkleben.
Es muss eine Wanne gebildet werden, um Abfließen des Wassers unter den Estrich zu verhindern
- Bodenfläche mittels Lösung 1 besprühen
- Bodenbelag mittels Stachelwalze gründlich perforieren, gegebenenfalls unzugängliche Stellen von Hand perforieren (PVC-Schicht einschneiden)
- Bei geklebten Bodenbelägen mittels Trapezklinge den Boden in ca. 10 cm bis 15 cm breite Streifen schneiden
- Boden mit ca. 1 l/m² Lösung 1 begießen. Lösung gleichmäßig verteilen.
Bei starkem Gefälle des Estrichs müssen geeignete Schwellen eingerichtet werden.
Eine ausreichende Verteilung des Wassers auf dem Boden ist sicherzustellen
- Fläche mit Abdeckfolie abdecken, gegebenenfalls Wasser unter der Folie verteilen
- Geklebte Bodenbeläge mindestens bis zum dritten Tag, lose liegende Bodenbeläge mindestens bis zum nächsten Tag einweichen lassen
- Sicherheitskennzeichnung mit Zutrittsverbot anbringen
- Vorsorge treffen, dass während der Ausbauarbeiten keine Bodenbelagreste in andere Räume verschleppt werden können
- Vor dem Ausbau ggf. überschüssiges Wasser mit dem Sprühextraktionsgerät absaugen, Wasser in die Abwasserkanalisation geben.
Sockelleisten sowie Abklebungen entfernen
- Bodenbelag mittels Handstripper oder Handspachtel so aufnehmen, dass die Trennung im Klebstoffbett erfolgt
- Abgetrennten Bodenbelag in Bodennähe aufrollen oder in verpackungsgerechte Stücke schneiden
- Während des Abtrennens und Aufnehmens Trennfläche durch zweite Person ständig mit Lösung 2 besprühen
- Ausgebauten Bodenbelag unmittelbar in Karton und Kunststoffsäcke verpacken.
Verpackung mittels Klebeband zukleben und mit Kennzeichen versehen.
Verpackungsgewichte nicht größer als 25 kg
- Am Boden anhaftende Belagreste vollständig unter Besprühen abstoßen
- Lose Reste mit dem Schaumgummischaber zusammenführen und verpacken
- Werkzeug mit feuchtem Lappen reinigen.
Lappen in Abfallsack geben, anschließend Werkzeuge im Freien nochmals mit Wasser reinigen
21.5 Schlussreinigung
- Vor der Schlussreinigung verunreinigte Arbeitskleidung (Schutzanzug, Schuhe) ablegen.
Einweganzug verpacken
- Vom Bodenbelag befreite Fläche sorgfältig mit dem Sprühextraktionsgerät reinigen.
Reinigungswasser aus dem Sprühextraktionsgerät durch ein Tuch abseihen.
Das Wasser in die Abwasserkanalisation geben
- Raue Wandflächen mit dem K1 (bzw. H) Staubsauger absaugen, glatte Flächen feucht abwischen
- Putztücher in den Abfallsack verpacken.
Folien als Kunststoffabfall entsorgen
- Boden mit Grundierungsdispersion zur Restfaserbindung einwalzen
- Räume, aus denen asbesthaltige Bodenbeläge ausgebaut wurden, gründlich, mit ca. 30fachem Luftwechsel lüften
21.6 Entsorgung
Asbestabfälle weder werfen noch schütten, zerkleinern oder shreddern.
Zur ordnungsgemäßen Entsorgung der asbesthaltigen bzw. asbestkontaminierten Materialien entsprechend den Annahmebedingungen des örtlich zuständigen Abfallbeseitigers unter Beachtung der gefahrgutrechtlichen Bestimmungen verpacken.
Für die Bereitstellung zum Transport die Behältnisse oder Verpackungen gemäß GefStoffV kennzeichnen und vor dem Zugriff Dritter sichern.
Entsorgung gemäß den Anforderungen des LAGA-Merkblattes " Entsorgung asbesthaltiger Abfälle" der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall.
21.7 Verhalten bei Störungen
Muss beim Arbeitsablauf von diesem geprüften Verfahren abgewichen werden, ist die Arbeit zu unterbrechen und der sachkundige Verantwortliche zwecks Abstimmung der weiteren Vorgehensweise zu verständigen
21.8 Nutzerinformation
Ausbau asbesthaltiger PVC-Fußbodenbeläge (CV-Beläge) mit Träger aus schwach gebundener Asbestpappe im Perforationsnassverfahren
PVC-Fußbodenbeläge mit Trägern aus schwach gebundener Asbestpappe wurden bis etwa Ende der 70er Jahre, möglicherweise auch noch darüber hinaus, eingebaut.
Bei unbeschädigten Böden entstehen durch den Asbestgehalt des Belages keine Gesundheitsgefahren durch die Nutzer der Räume. Anders ist es beim Entfernen der Bodenbeläge, wenn nicht durch entsprechende Vorkehrungen eine Freisetzung von Asbestfasern verhindert wird.
Nach Untersuchungen des Berufsgenossenschaftlichen Instituts für Arbeitssicherheit - BIA können Räume nach Einsatz des Perforationsnassverfahrens wieder ohne Bedenken genutzt werden.
Das Verfahren darf jedoch nur von einer nach § 39 Abs. 1 der Gefahrstoffverordnung zugelassenen Fachfirma ausgeführt werden.
Wesentliches Merkmal des Arbeitsverfahrens ist die Durchfeuchtung des Bodenbelags vor dem Ausbau.
Dazu wird der Belag zunächst unter anderem mittels einer Stachelwalze perforiert und anschließend mit einer schwachen Borwasserlösung besprüht und danach mit einer Folie abgedeckt.
Diese Borwasserlösung muss bei lose verlegten Böden mindestens bis zum nächsten Tag, bei verklebten Böden mindestens bis zum übernächsten Tag einweichen.
Wird diese Wartezeit nicht eingehalten, können Asbestfasern beim Ausbau freigesetzt werden, die zu ernsten Gesundheitsgefahren für Sie als Nutzer und für den Bodenleger führen.
Achten Sie daher in Ihrem eigenen Interesse auf die Einhaltung der Einwirkzeit.
Der Raum kann während der Einweichzeit nur eingeschränkt genutzt werden.
Es ist besonders zu beachten, dass im Raum erhöhte Rutschgefahr besteht.
Der Ausbau erfolgt entweder mittels Handspachtel oder einem sogenannten Handstripper mit Spezialklingen.
Wichtig ist, dass die entfernten Belagstücke sofort verpackt werden, und dass der Raum von den Beschäftigten anschließend intensiv gereinigt wird.
Während der Arbeiten soll der Raum weder betreten noch verlassen werden.
Als Ergänzungen für die nächste Druckauflage der DGUV Information 201-012 wurden folgende Arbeitsverfahren beschlossen:
| BT 3 | Asbestzement-Wasserrohrleitungen trennen - Rohrknacken | 08.2021 |
| BT 4 | Asbestzement-Wasserrohrleitungen trennen - Sägeverfahren | 08.2021 |
| BT 8 | Schornsteinfegerarbeiten - Kameraverfahren | 9.2013 |
| BT 9 | Schornsteinfegerarbeiten - Kehrverfahren | 9.2013 |
| BT 10 | Schornsteinfegerarbeiten - Schwammverfahren | 9.2013 |
| BT 12 | Anbohren von Asbestzementfassadenplatten - Anbohrverfahren | 1.2018 |
| BT 16 | Asbestzement(AZ)-Rohrleitungen - Berstliningverfahren mit den Systemen Grundocrack® und Grundoburst® | |
| BT 17 | Abschleifen von asbesthaltigen Bitumenklebern von mineralischem Untergrund - Schleifverfahren mit den Verfahrenbeschreibungen BT 17.1 bis 17.79 | 09.2021 |
| BT 17.93 | Abschleifen von asbesthaltigen Bitumenklebern von mineralischem Untergrund - Asbestentsorgung-WIRT-Schleifverfahren | |
| BT 17.94 | Abschleifen asbesthaltiger Bitumenkleber von mineralischem Untergrund - GEBO-techSchleifverfahren | 09.2021 |
| BT 17.95 | Abschleifen von asbesthaltigen Bitumenklebern von mineralischem Untergrund - FlachsbarthSchleifverfahren unter Anwendung des deconta-MKS®-Systems | 11.2021 |
| BT 18 | Entfernen asbesthaltiger Estriche - insbesondere asbesthaltiger Magnesia-Estriche - von mineralischem Untergrund mit den Verfahrenbeschreibungen BT 18.1 bis 18.3 | 03.2016 |
| BT 18.2 | Entfernen asbesthaltiger Estriche - insbesondere asbesthaltiger Magnesia-Estriche - von mineralischem Untergrund:
Schwegler-Verfahren | 09.2021 |
| BT 18.4 | Entfernen asbesthaltiger Estriche von mineralischem Untergrund - GSA-Verfahren | 09.2021 |
| BT 19 | Reinigung und Beschichtung von Asbestzement-Fassadenplatten - Dieses Verfahren entspricht nur für beschichtete Flächen den Regeln der aktuellen Gefahrstoffverordnung/ TRGS 519 und soll daher ausschließlich für beschichtete Flächen angewandt werden. | 12.2006 |
| BT 20 | Ausbau von asbesthaltigem Fugenkitt (Morinol) | 11.2008 |
| BT 21 | Asbestzement(AZ)-Wasserrohrleitungen - Hilfsrohrverfahren | 11.2008 |
| BT 22 | Reinigen und Beschichten von AZ-Lüftungskanälen mit den MEKON-Verfahren Air-Clean und Protector B) | 5.2006 |
| BT 23 | Bohren von Fußböden mit asbesthaltigem Estrich unter Verwendung einer speziellen Absaugvorrichtung | 9.2009 |
| BT 24 | Entfernen von fest gebundenen asbesthaltigen Platten in Netzstationen/-anlagen und Mittelspannungsanlagen | 10.2010 |
| BT 25 | Sanierung häuslicher Entwässerungsleitungen aus Asbestzement unter Einsatz des Verfahrens "TUBUS SYSTEM" | 6.2010 |
| BT 26 | Entfernung asbest- bzw. PAK-haltiger Oberflächenversiegelungen und Anstrichstoffe von metallischen Oberflächen (Pasten-Verfahren) | 1.2011 |
| BT 27 | Abstrahlen von asbesthaltigen Anstrichstoffen und Beschichtungen von metallischen Oberflächen mittels Vakuum-Saugstrahlverfahren | 8.2010 |
| BT 28 | Bohren durch Außenwandkonstruktionen mit Asbestzementplatten | 1.2011 |
| BT 29 | Hochdruckreinigung von Abwasserkanälen aus Asbestzement unter Anwendung einer Luftschleierabsperrung | 2.2012 |
| BT 30 | Bohren von Bohrlöchern in Wände und Decken mit asbesthaltiger Bekleidung ("Bohrverfahren mit Direktabsaugung") | 09.2021 |
| BT 31 | Ausstanzen von asbesthaltigen Wand- und Deckenbekleidungen in einen Kunststoffbeutel als Schleuse ("Stanzverfahren") | 4.2012 |
| BT 32 | Abstemmen asbesthaltiger Wand- und Deckenbekleidungen in einen Kunststoffbeutel als Schleuse ("Stemmverfahren") | 4.2012 |
| BT 33 | Ausbau von Vinyl-Asbest-Platten in Verbindung mit dem Entfernen des asbesthaltigen Klebers von mineralischem Untergrund mit den Verfahrenbeschreibungen BT 33.1 bis 33.14 | 09.2021 |
| BT 33.13 | Ausbau von Vinyl-Asbest-Platten in Verbindung mit dem Entfernen des asbesthaltigen Klebers von mineralischem Untergrund - A+M-Sanierungsverfahren | |
| BT 33.14 | Ausbau von Vinyl-Asbest-Platten in Verbindung mit dem Entfernen des asbesthaltigen Klebers von mineralischem Untergrund - Rausch-Verfahren | |
| BT 33.16 | Ausbau von Vinyl-Asbest-Platten in Verbindung mit dem Entfernen des asbesthaltigen Klebers von mineralischem Untergrund - FördeVerfahren | 6.2021 |
| BT -33.18 | Ausbau von Vinyl-Asbest-Platten in Verbindung mit dem Entfernen des asbesthaltigen Klebers von mineralischem Untergrund - RothenbächerVerfahren | 6.2021 |
| BT 33.20 | Ausbau von Vinyl-Asbest-Platten in Verbindung mit dem Entfernen des asbesthaltigen Klebers von mineralischem Untergrund - Heidelberg-&-Werner-Sanierungsverfahren | 09.2021 |
| BT 34 | Ausbau von Vinyl-Asbestwandplatten (auch Floor-Flex- oder Flexplatten) auf asbestfreiem Kleber mittels Handspachtel | 10.2017 |
| BT 35 | Kernbohrungen zur Probenahme in asbesthaltigen Estrichen mit dem INBO-Kernbohrverfahren | 8.2014 |
| BT 36 | Entschichten asbesthaltiger Oberflächenversiegelungen von metallischen Oberflächen (Nadel-Verfahren) | 7.2017 |
| BT 37 | Lösen geschraubter Verbindungsmittel mit asbesthaltigen Oberflächenversiegelungen (Schraub-Verfahren) im Freien | 7.2017 |
| BT 38 | Lösen geschraubter Verbindungsmittel mit asbesthaltigen Oberflächenversiegelungen (Schraub-Verfahren) unter Absaugung | 7.2017 |
| BT 39 | Bohren mit Kernbohrgerät auf Oberflächen mit asbesthaltigen Versiegelungen (Bohr-Verfahren) | 7.2017 |
| BT 40 | ASUP-ENVIRO-Fräsverfahren für die Boden- und Randbearbeitung | 8.2017 |
| BT 41 | Ausbau von Vinyl-Asbest-Platten und Entfernen des asbesthaltigen Klebers mit einer Handschuhbox - PBAS-Glovebox-Verfahren | 8.2018 |
| BT 42 | Ausbau von asbesthaltigem Kitt im Glasfalz durch Aushauen und Schneiden mit und ohne Erwärmung | 11.2018 |
| BT 43 | Entfernen asbesthaltiger Wandbekleidungen von festen mineralischen Untergründen - ASUP-ENVIRO-Fräsverfahren für die Wand- und Randbearbeitung (inkl.
Fensterlaibung) | 9.2019 |
| BT 44 | Entfernen asbesthaltiger Deckenbekleidungen von festen mineralischen Untergründen - ASUP-ENVIRO-Fräsverfahren für die Decken- und Randbearbeitung | 9.2019 |
| BT 45 | Lösen von Schrauben und Gewindestangen sowie kleinflächige Entschichtungen von Rohrleitungen und Anlagenteilen mit asbesthaltigem Farbanstrich bei Asbestgehalten bis 5 % im Rohrleitungsnetz von Wasserversorgern | |
| BT 46 | Ausbau asbesthaltiger Fensterbänke in und an Gebäuden | 05.2020 |
| BT 47 | Reinigung beschichteter Asbestzement-Fassadenplatten, Speedy's-Gebäude-&-Fassadenreinigung-Verfahren mit dem "Crack"-Reinigungssystem | 11.2020 |
| BT 48 | Instandhaltungsarbeiten im Türschlossbereich asbesthaltiger Brandschutztüren unter Verwendung einer Glovebox | 04.2021 |
| BT 49 | Entfernen asbesthaltiger Fugenmassen zwischen asbestfreien Bauteilen | 09.2021 |
| BT 50 | Kernbohrungen mit 42-125 mm Durchmesser durch Wände mit asbesthaltigen Wandbekleidungen | 09.2021 |
| BT 51 | Kernbohrungen mit 42-125 mm Durchmesser durch Bodenplatten und Zwischendecken aus Beton mit asbesthaltigen Bodenaufbauten | 09.2021 |
| BT 52 | Reinigung beschichteter Asbestzement-Fassadenplatten mit dem Algenmax-Reinigungsverfahren | 12.2021 |
| ENDE | |